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Thema | Feuerwehr kehrt um... | 76 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 461865 | |||
Datum | 08.02.2008 13:48 | 18724 x gelesen | |||
Sachen gibt es... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 461867 | |||
Datum | 08.02.2008 13:58 | 17621 x gelesen | |||
Hoffen wir mal auf eine vernünftige, objektive Aufklärung dieses Falles. Die von der Leitstelle (nach diesem Artikel) angewandte Sichtweise ist ja in D nichts neues, nur die Vollziehung im Einsatz mit Personenschaden ist wohl so noch nicht da gewesen. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Alex8 L.8, Schweich / RLP | 461869 | |||
Datum | 08.02.2008 14:00 | 17357 x gelesen | |||
Seltsame Zusammenhänge im Pressetext (letzter Abschnitt): ...Die Gespräche der Einsatzzentrale werden vollständig aufgezeichnet. Das Unfallopfer wird deshalb heute obduziert. MkG Alex | |||||
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Autor | Manf8red8 R.8, Rösrath / NRW | 461872 | |||
Datum | 08.02.2008 14:03 | 17413 x gelesen | |||
Der Einsatzbericht auf der Webseite der Rahdener Kollegen gibt ein etwas anderes Bild wieder: 05.02.2008 06:18 Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person Am 05.02. wurde am frühen morgen der Löschzug Rahden per Meldeempfänger zu einem Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person auf der Tonnenheider Straße alarmiert. Zusätzlich wurde auch die örtlich zuständige LG Tonnenheide mitalarmiert. Aufgrund plötzlicher Straßenglätte ist eine PKW-Fahrerin von der Straße abgekommen und in ihrem Fahrzeug eingeklemmt. Ein vermutlich ortsunkundiger Unfallzeuge gab den Einsatzort auf der Tonnenheider Straße in Tonnenheide an, sodass die Rahdener Einsatzkräfte ausrückten. Ein weiterer Anruf ergab jedoch, dass sich der Unfallort bereits auf der Tonnenheider Straße in Espelkamp ereignet hatte, sodass die Einsatzkräfte aus der Stadt Rahden den Einsatz abbrachen und die Feuerwehr aus Espelkamp den Einsatz abarbeitete. Ich gebe ausschliesslich meine persönliche Meinung wider, nicht die der Feuerwehr Rösrath | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 461874 | |||
Datum | 08.02.2008 14:06 | 17371 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppDie von der Leitstelle (nach diesem Artikel) angewandte Sichtweise ist ja in D nichts neues, Wird das öfters so gemacht? Bei uns fährt die Feuerwehr weiter an und der Kommandant der zuständigen Wehr wird dann durch die Einsatzzentrale informiert und dann nach entscheidung des eigentlich zuständigen Kommandanten die Feuerwehr dazu alarmiert oder nicht. Aber umdrehen gibts bei uns nicht, wir arbeiten ja schließlich alle für das selbe Ziel... Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 461876 | |||
Datum | 08.02.2008 14:12 | 17430 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus BöhmfeldWird das öfters so gemacht?Das wollte ich damit nicht ausdrücken, vielmehr die Sichtweise "Feuerwehr endet an Gemeindegrenze", Kirchturmdenken eben... Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Rene8 B.8, Merzenich / NRW | 461878 | |||
Datum | 08.02.2008 14:20 | 17376 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- Die von der Leitstelle (nach diesem Artikel) angewandte Sichtweise ist ja in D nichts neues, nur die Vollziehung im Einsatz mit Personenschaden ist wohl so noch nicht da gewesen. Nunja, in der Regel ist diese Sichtweise wohl eher die der Feuerwehr Stichwort: Mein Feuer, Dein Feuer ( von einigen wenigen!!! ). Da die Leitstelle in der Regel der Feuerwehr beim Einsatz nicht weisungsbefugt ist, sondern erstmal nur alarmiert, kann der Einsatzleiter selbst entscheiden, ob er die wenigen hundert Meter weiter fährt und sich dem Einsatz annimmt. Es muss natürlich bekannt sein, dass die Est sich in unmittelbarer Nähe befindet und dies muss auch noch durch die Leitstelle mitgeteilt werden. Hier passieren wahrscheinlich die meisten Fehler, solche Informationen werden einfach nicht weitergegeben. Leider gibt es in den Köpfen des ein oder anderen FM Grenzen die sonst auf der Landkarte nur gestrichelt zu sehen ist. Da helfen dann allerdings auch die besten Informationen nichts. Mit kollegialem Gruß René | |||||
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Autor | Andr8e C8., Korbach / Hessen | 461880 | |||
Datum | 08.02.2008 14:28 | 17432 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Rene Bonn--- Da die Leitstelle in der Regel der Feuerwehr beim Einsatz nicht weisungsbefugt ist, sondern erstmal nur alarmiert, kann der Einsatzleiter selbst entscheiden, ob er die wenigen hundert Meter weiter fährt und sich dem Einsatz annimmt. IMHO ist die Leitstelle durchaus der FW weisungsbefugt, solange du noch auf der Anfahrt bist. Evtl. hat sie ja Informationen (z.B. weitere Notrufe o.ä.) die man als Einsatzleiter auf der Anfahrt noch garnicht haben kann. Wenn die Lst dir also sagt, du brauchst nicht mehr, so ist das in meinen Augen eine berechtigte Anweisung, ob der Einsatzleiter/Fahrzeugführer sich dran hält steht auf nem anderen Blatt. Gruß Andre | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 461881 | |||
Datum | 08.02.2008 14:34 | 17433 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Andre Casper--- IMHO ist die Leitstelle durchaus der FW weisungsbefugt, solange du noch auf der Anfahrt bist. Hallo, ist das in eurem BL sicher so? mkg Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 461882 | |||
Datum | 08.02.2008 14:34 | 17350 x gelesen | |||
Weisungsbefugnis hat ja mit dem Informationsfluß nichts zu tun. Wenn die Leitstelle keine klare Weisungsbefugnis hat, kann sie zwar Infos geben, die das Ermessen des Einsatzleiters auf ein Minimum reduzieren, aber letztlich muss er sich nicht zwangsläufig daran halten. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 461883 | |||
Datum | 08.02.2008 14:35 | 17467 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Sebastian Krupp Das wollte ich damit nicht ausdrücken, vielmehr die Sichtweise "Feuerwehr endet an Gemeindegrenze", Kirchturmdenken eben... Du meinst so wie hier (zweiter Absatz)....? Gruß Andi | |||||
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Autor | Rene8 B.8, Merzenich / NRW | 461884 | |||
Datum | 08.02.2008 14:37 | 17323 x gelesen | |||
Geschrieben von ---André Casper--- Wenn die Lst dir also sagt, du brauchst nicht mehr, so ist das in meinen Augen eine berechtigte Anweisung Ja richtig, nur wenn dann die Info dabei wäre warum mann abbrechen soll, und mitgeteilt wird wo sich die Einsatzstelle befindet, würde wohl niemand von der Lst dem Fahrzeugführer die Anweisung geben ( können ) da fahrt Ihr nicht hin, zumindestens dann nicht, wenn das Fahrzeug vor einem eventuell anderem alarmierten LZ eintreffen würde. Dies sollte vom EL einfach der Leitstelle mitgeteilt werden. Kommunikation ist alles. Ob und in welcher Form der Fahrzeugführer weiterfahren lässt, steht natürlich auf einem anderem Blatt. Gruß René | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 461885 | |||
Datum | 08.02.2008 14:37 | 17355 x gelesen | |||
Ja, ein Paradebeispiel... ;-( Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Andr8e C8., Korbach / Hessen | 461886 | |||
Datum | 08.02.2008 14:40 | 17399 x gelesen | |||
Wie gesagt IMHO. Zumindestens habe ich es mal so gelernt. OK, ist schon ne Weile her, aber bei uns wird es so "gelebt". Wenn die Lst sagt: Brecht die Fahrt ab, oder ihr braucht nicht mehr aussrücken, dann halten wir uns auch dran. Es sei denn, ich bin kurz vor der Est, dann fahren wir durch. Ist halt auch immer nen bisschen Lageabhängig. Mit gesundem Menschenverstand aber auch kein wirkliches Problem. Kann mich an keinen Fall erinnern, dass jemand was auf die Mütze bekommen hat, wenn er sich nicht an die Weisung gehalten hat. Gruß Andre | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen | 461887 | |||
Datum | 08.02.2008 14:46 | 17364 x gelesen | |||
Geschrieben von Manfred Remmelsodass die Einsatzkräfte aus der Stadt Rahden den Einsatz abbrachen und die Feuerwehr aus Espelkamp den Einsatz abarbeitete. ...ganz gleich von welcher Seite ich den Bericht betrachte - das "Bild" ist das gleiche - und zwar eins mit ??? mit brennenden Grüßen Hartmund | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 461889 | |||
Datum | 08.02.2008 14:49 | 17351 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan SüdmersenSachen gibt es... Tragisch. Wir haben diese Situation sehr häufig, da ein Unfallschwerpunkt eine Landstraße zwischen Alpen und der Nachbargemeinde Sonsbeck liegt (Google Maps). Dort ist die Gemeindegrenze nicht ohne weiteres ersichtlich und sehr häufig wird dadurch "die falsche" Wehr alarmiert. Bisher haben wir es immer so gehandhabt, dass die bereits ausgerückte Wehr den Einsatz bearbeitet hat, auch wenn es sich um das fremde Gemeindegebiet handelt. Die Einsatzzahlen, wo das passiert, halten sich auch die Waage. Auf der Autobahn ist es in der Vergangenheit auch schonmal vorgekommen, dass z.B. die falsche Fahrtrichtung angegeben wurde. Im Endeffekt ist die bereits ausgerückte Wehr aber immer noch schneller. Info: Feuerwehr Sonsbeck Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 461891 | |||
Datum | 08.02.2008 14:51 | 17329 x gelesen | |||
Hi! Vielen Dank für den Sachverhalt. Ich möchte allerdings (mal wieder) die Forumsmitglieder daran erinner, dass wir einen Pressebericht vorliegen haben, der keine gesicherten Rückschlüsse darauf zulässt, es handle sich um Kirchturm denken oder so. Abgesehen davon habe ich noch nie gehört, dass eine Feuerwehr wegen Kirchturmdenken NICHt geholfen hat, eher ist der Fall dass sich eine zuständige Feuerwehr beschwert, das auf ihrem Gebiet gerettet wurde, so dass der aktuelle Fall diesbezüglich ohnehin nicht passt. Es kommt immer wieder vor, das Rettungsmittel parallel alarmiert werden. Wenn der Leitstellendisponent Euch sagt, das ist nicht in Eurem Stadtgebiet, die zuständige Feuerwehr X ist auf dem Weg ihr könnt abbrechen, dann ist das nichts Verwerfliches. Kommt im Rettungsdienst übrigens täglich vor! Wenn dieser Abstimmungsprozess schief läuft oder tatsächlich Kirchturmdenken der Grund für einen Fehler ist, ist das schlimm und muss ermittelt werden. Dazu wissen wir hier aber nix! Gruß Sven | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 461892 | |||
Datum | 08.02.2008 14:54 | 17321 x gelesen | |||
Nur vom "Hören-und -Sagen" kenne ich die folgende Aussage: Es habe einmal einen VU im Zufahrtbereich des Geländes der TU-München /Campus Garching gegeben. Öffentliche Straße. Die WF der TUM (Wache in Sichtweite des VU) wäre nicht alarmiert worden resp. hätte angeblich nicht ausrücken dürfen, weil sie nur auf dem Campusgelände zuständig gewesen sei, der Unfall aber im öffentlichen Straßenraum. Sollte dieser Sachverhalt richtig sein, so wäre es vergleichbar mit dem von J.S. zitierten Fall. Grundsätzlich halte ich ein solches "Revierdenken" für unzumutbar. Wer zuerst da sein kann fährt an und "fängt an" - wenn "die Anderen" dann nachgekommen sind können die ja übernehmen.... so meine Meinung. | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 461893 | |||
Datum | 08.02.2008 14:55 | 17322 x gelesen | |||
Geschrieben von WDR Lokalzeit Rettungskräfte entlastet Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Andr8e C8., Korbach / Hessen | 461895 | |||
Datum | 08.02.2008 14:57 | 17491 x gelesen | |||
Hatte ich vergessen. Zumindestens lese ich das so aus dem Absatz 2 heraus. Hier spricht man von lenken und koodinieren. Kann man m.M. mit Weisungsbefugniss bezeichnen. Gruß Andre | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 461896 | |||
Datum | 08.02.2008 14:59 | 17306 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andre Casper Zumindestens lese ich das so aus dem Absatz 2 heraus. Hier spricht man von lenken und koodinieren. Rahden liegt aber genausowenig wie Espelkamp oder Minden in Hessen. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 461897 | |||
Datum | 08.02.2008 14:59 | 17269 x gelesen | |||
Danke Und ich würde es genauso wie Du interpretieren. mgk Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Andr8e C8., Korbach / Hessen | 461898 | |||
Datum | 08.02.2008 15:02 | 17462 x gelesen | |||
Das ist mir schon klar. Ging aber um die Frage von Peter Lieffertz ob das in "meinem" BL so üblich ist. Unter BL habe ich Bundesland verstanden. Sollte ich mich jetzt geirrt haben ???? Gruß Andre | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 461899 | |||
Datum | 08.02.2008 15:03 | 17296 x gelesen | |||
Hi, ich halte mich an den Grundsatz, wenn ich aufgefordert werde umzudrehen, drehe ich um. Es kann in diesem Fall leicht sein, dass für den Disponenten aufgrund der neuen Meldung "klar war", dass die anfahrende Wehr länger braucht, als die Nachzualarmierende. Ob es überhaupt eine Zeitverzögerung gab, würde ich aus einer Pressemeldung nicht entnehmen! Fraglich ist auch, warum man anscheinend keinen Kontakt zur bereits vor Ort anwesenden RD Besatzung hatte, die hätte die EST ja genau angeben können. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 461900 | |||
Datum | 08.02.2008 15:04 | 17356 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andre Casper Ging aber um die Frage von Peter Lieffertz ob das in "meinem" BL so üblich ist. Tut mir leid habe ich überlesen. Geschrieben von Andre Casper Sollte ich mich jetzt geirrt haben ???? Nein, Nein hat schon alles seine Ordnung. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Andr8e C8., Korbach / Hessen | 461901 | |||
Datum | 08.02.2008 15:05 | 17311 x gelesen | |||
Kein Problem. Kann ja mal passieren Gruß Andre | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Hauneck / Hessen | 461903 | |||
Datum | 08.02.2008 15:14 | 17299 x gelesen | |||
Geschrieben von Andre CasperZumindestens lese ich das so aus dem Absatz 2 heraus. Hier spricht man von lenken und koodinieren. Allerdings solltest Du dazu auch §1 beachten: Geschrieben von HRdG: Dieses Gesetz regelt die Notfallversorgung und den Krankentransport als Aufgaben des Rettungsdienstes. Damit würde die interpretierte Weisungsbefugnis nicht die Feuerwehr betreffen. Gruß, Thomas | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 461905 | |||
Datum | 08.02.2008 15:18 | 17275 x gelesen | |||
Hallo! Soweit ich weiß gabs da bei uns Im Landkreis mal ziemlich Streß, weil die Leitstelle nen Löschzug zurück gepfiffen hat. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | René8 W.8, Tecklenburg - Leeden / NRW | 461906 | |||
Datum | 08.02.2008 15:20 | 17332 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas RometschDu meinst so wie hier (zweiter Absatz)....? Wer sich so ineffizientes Verhält (was übrigens volkswirtschaftliche Kosten verursacht) und so eine begrenzte Sichtweise an den Tag legt gehört meiner Meinung nach aus der Veratwortung genommen. Auch die Welt der Feuerwehr verpflechtet sich immer weiter (getrieben durch Zeit der leeren Kassen, Personalprobleme, etc.)... Das Motto heißt so oft über den Tellerrand schauen wies geht und nicht an der Stadt-/ Gemeindegrenze halt machen... Das tut nicht weh, man kann nichts verlieren sondern nur gewinnen! Grüße René | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Bonn / NRW | 461908 | |||
Datum | 08.02.2008 15:43 | 17327 x gelesen | |||
Sollte sich herausstellen, dass die Person hätte gerettet werden können, wenn die erst alarmierte Einheiten nicht abgebrochen hätte, könnte auch der §323c StGB Unterlassene Hilfeleistung in Betracht kommen.
Nachdenkliche Grüße Thorsten | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 461909 | |||
Datum | 08.02.2008 15:44 | 17379 x gelesen | |||
Also bei uns in Bayern hat die IlSt definitiv keine Weisungbefugnis gegenüber der Feuerwehr, nur gegenüber des RDs. | |||||
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Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 461911 | |||
Datum | 08.02.2008 16:00 | 17269 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Kruppie von der Leitstelle (nach diesem Artikel) angewandte Sichtweise ist ja in D nichts neues, Ich hab vor über 10 Jahrenin meiner alten Heimat mal vorgeschlagen bei unklarer Ortsangabe grundsätzlich beide Feuerwehren zu alarmieren. Den rest kann man dann später vor Ort immer noch klären. IMHO hat sich aber bis heute nichts geändert. Zwar wird hier auch durchgefahren aber die Verzögerungen sind trotzdem da. Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 461912 | |||
Datum | 08.02.2008 16:02 | 17279 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Böhmfeld Aber umdrehen gibts bei uns nicht, wir arbeiten ja schließlich alle für das selbe Ziel... Eben. Das die örtlich zuständige Feuerwehr dann zusätzlich alarmiert wird, ist ja vollkommen in Ordnung. Aber bereits abgerückte Kräfte, die erheblich früher eintreffen würden, einrücken zu lassen, ist für mich absolut unverständlich. Dafür gibt es auch keine vernünftige Begründung. Ich bin gespannt, ob sich das alles wirklich so abgespielt hat wie die Meldungen vermuten lassen. Gruß Jago | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 461913 | |||
Datum | 08.02.2008 16:19 | 17288 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andre Casper Zumindestens lese ich das so aus dem Absatz 2 heraus. Hier spricht man von lenken und koodinieren. Richtig. Für den Rettungsdienst... Aus "dessen" Gesetz hast du nämlich den Absatz raus... Was steht denn im HBKG darüber? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 461914 | |||
Datum | 08.02.2008 16:25 | 17300 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker LeisteNur vom "Hören-und -Sagen" kenne ich die folgende Aussage: Diese Geschichte kenn ich auch so ähnlich, dabei gab es aber meines Wissens nach keine verletzten und nur Reinigunsarbeiten woraufhin die Werkfeuerwehr weiterhin den Brandschutz in der TU sichergestellt hat, was ich auch ganz normal finde.Zudem fährt diese Wache des öfteren mit auf die Autobahn etc. Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 461916 | |||
Datum | 08.02.2008 16:26 | 17300 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof Stroblich halte mich an den Grundsatz, wenn ich aufgefordert werde umzudrehen, drehe ich um. Hallo Christof, drehst du da bei RD oder beim Einsatz mit der FF um? Wir hatten vor einigen Jahren Probleme mit einer Nachbarwehr. Da wurden wir öfter als 2. Rettungsschere alarmiert und auf der Hälfte der Wegstrecke wurden wir zurückbeordert mit dem Spruch: "Person befreit und dem Rettungsdienst übergeben. FF Mühlhausen wird nicht mehr benötigt". Brav wie wir sind, kehrten wir um. Dummerweise versagte dann bei einem Einsatz das Hydraulikaggregat der betreffenden Feuerwehr und das zurückgekehrte LF 16 mußte wieder die EST anfahren. Seit dieser Zeit gilt die Regel, getroffen durch den KBR, dass die 2. Rettungsschere anfährt und vor Ort vom Einsatzleiter die Weisung zur Rückkehr erhält. Wenn mich der unser 1. Kdt aber auffordert, mit dem TLF zur Absicherung ein betreffendes Gebiet anzufahren oder in Bereitschaft im Gerätehaus zu verbleiben, dann mache ich das klaglos. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Hauneck / Hessen | 461917 | |||
Datum | 08.02.2008 16:27 | 17294 x gelesen | |||
Das HBKG sieht die Leitstelle als Führunginstrument der Einsatzleitung an: HBKG §43, Abs. 1: Die technische Einsatzleitung führt grundsätzlich die Einheiten und Einrichtungen bei Einsätzen im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe. Sie bedient sich hierbei der Zentralen Leitstelle. Die technische Einsatzleitung wird wie folgt reglementiert: HBKG §41, Abs. 1 Die technische Einsatzleitung obliegt der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter der Feuerwehr des Schadensortes. Wird neben der Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr eine Berufsfeuerwehr eingesetzt, so bilden die Leiterinnen oder die Leiter der eingesetzten Feuerwehren einen gemeinsamen Führungsstab, der unter der Leitung der Gemeindebrandinspektorin oder des Gemeindebrandinspektors steht. Bei besonderen Schadenslagen kann diese oder dieser die Leitung der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr übertragen. Der Brandschutzaufsichtsdienst kann jederzeit selbst die technische Einsatzleitung übernehmen. Gruß, Thomas | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 461918 | |||
Datum | 08.02.2008 16:31 | 17235 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten SpingerSollte sich herausstellen, dass die Person hätte gerettet werden können, Darauf kommt es bei § 323 c StGB grundsätzlich nicht an, es sei denn die Hilfe ist von vorneherein aussichtslos und offensichtlich nutzlos. Davon kann bei einer eingeklemmten Person zu in der Regel nicht ausgegangen werden. Insofern kann eine Strafbarkeit auch dann in Betracht kommen, wenn der Verunglückte nicht mehr hätte gerettet werden können. Nicht zu Verwechseln mit der Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung (222 StGB) bzw. Tötung (§ 229 StGB) durch unterlassen (§ 13 StGB) als unechtes Unterlassungsdelikt. Da kommt es auch auf die Ursächlichkeit zwischen Unterlassen und Todesursache an. Gruß Sven | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 461920 | |||
Datum | 08.02.2008 16:34 | 17279 x gelesen | |||
Hallo, eben, du hast es ja geschrieben: Geschrieben von Thomas Bodenbender Das HBKG sieht die Leitstelle als Führunginstrument der Einsatzleitung an: Führunsginstrument der/des EL. Aber eine Weisungsbefugnis lese ich da wirklich nicht raus... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Hauneck / Hessen | 461923 | |||
Datum | 08.02.2008 16:41 | 17267 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutFührunsginstrument der/des EL. Aber eine Weisungsbefugnis lese ich da wirklich nicht raus... Das sehe ich auch so. Gruß, Thomas | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 461968 | |||
Datum | 08.02.2008 18:14 | 17331 x gelesen | |||
Hallo, deshalb meine Frage von heute Nachmittag. Weil so wie es die letzten Posts beschreiben, kenne ich das auch. Ab Einsatzübernahme trägt der EL die Verantwortung. Und das Thema gab es schon mal in einem Tread des letzten Jahres. Persönliches Erlebnis: Alarmierung BMA in ein Heim. Nach Ausrücken mit ELW kam der Einsatzabbruch durch die Lst. . Wir trotz allem durchgezogen und siehe da der Papierkorb in einem Zimmer hatte gebrannt ( mit der entsprechenden Verrauchung). Fazit: Nachforderung des LF mit Lüfter. Und das nur, da der Disponent dem Anruf der Schwester geglaubt hatte. mkg Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 461974 | |||
Datum | 08.02.2008 18:22 | 17302 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzUnd das nur, da der Disponent dem Anruf der Schwester geglaubt hatte. Das einfach so irgendjemand die Feuerwehr wieder abbestellen kann, finde ich ziemlich mutig. Angenommen, ich bin ein böser Brandstifter und lege ein Feuer. Dann warte ich, bis die Feuerwehr alarmiert wird und bestell telefonisch wieder ab, damit's auch richtig schön durchzünden kann... Gewagt vom Disponenten, der nicht wenigstens ein Fahrzeug durchziehen lässt... | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 461975 | |||
Datum | 08.02.2008 18:28 | 17264 x gelesen | |||
Hallo, genau das war auch das Fazit damals hier. Und wir gehen da vollkommen einig. Aber nicht jeder Disponent sieht das so. mkg Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 461976 | |||
Datum | 08.02.2008 19:00 | 17389 x gelesen | |||
Servus Anton Geschrieben von Anton Kastner drehst du da bei RD oder beim Einsatz mit der FF um? Beides, grundsätzlich. Geschrieben von Anton Kastner Da wurden wir öfter als 2. Rettungsschere alarmiert und auf der Hälfte der Wegstrecke wurden wir zurückbeordert mit dem Spruch: "Person befreit und dem Rettungsdienst übergeben. Gibt ein EL diese Anweisung, obwohl die Person noch eingeklemmt ist, so gibt es Mittel, das dieser eben kein EL mehr ist. Geschrieben von Anton Kastner Seit dieser Zeit gilt die Regel, getroffen durch den KBR, dass die 2. Rettungsschere anfährt und vor Ort vom Einsatzleiter die Weisung zur Rückkehr erhält. Meiner Meinung nach völliger Blödsinn. Ein EL vor Ort muss entscheiden können, ob er weitere Mittel abbestellen kann, oder nicht. Kann er das nicht, so ist er am falschen Platz! Wie oft werden wir den alarmiert zum VU P-klemm, vor Ort stellt sich aber raus, dass eben keine Person eingeklemmt ist. Jetzt ist die örtlich zuständige Wehr mit zwei oder drei Fahrzeugen vor Ort, und man lässt eine andere Wehr x Kilometer anfahren, nur weil die Einsatzleiter zu blöd sein sollen, eine Lage zu beurteilen? Das kann es doch auch nicht sein, für was erkunde ich denn? Da könnte ich ja auch für jeden Kleinbrand Alarmstufe 2 oder 3 auslösen, denn es könnte ja sein, dass doch mehr brennt. Ich denke, Führungskräfte sollten diesbezüglich mehr geschult werden. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 461977 | |||
Datum | 08.02.2008 19:10 | 17274 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HoAlso bei uns in Bayern hat die IlSt definitiv keine Weisungbefugnis gegenüber der Feuerwehr, nur gegenüber des RDs. Ist auch in Hessen so - "lenken, steuern und koordinieren" ist keine Weisungsbefugnis... Zwischen "biegen Sie mal ab, da ist eine Einsatzstelle" und "ich verbiete Ihnen, weiter zufahren und befehle Ihnen dort hinzufahren" und dem Anspruch auf Einhaltung liegen doch Unterschiede. Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 461978 | |||
Datum | 08.02.2008 19:16 | 17245 x gelesen | |||
Hm, sobald ich den Status 3 gedrückt habe, habe ich als Feuerwehr die Verantwortung übernommen. Dazu zählt eben, daß ich damit verantwortungsvoll umgehe. Bis auf wenige Ausnahmen heißt das aber auch, daß die erste Führungskraft doch "gucken" muß... Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 461980 | |||
Datum | 08.02.2008 19:25 | 17284 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten SpingerSollte sich herausstellen, dass die Person hätte gerettet werden können Stellt sich nicht raus, wurde ja schon aufgeklärt. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Thom8as 8T., Thurmansbang / Bayern | 461981 | |||
Datum | 08.02.2008 19:26 | 17267 x gelesen | |||
Hallo Kollegen, die hier geposteten Pressemeldungen lassen ja noch alle Möglichkeiten offen. Könnte ja auch sein, daß der Disponent aufgrund unterschiedlicher Meldungen (Handymitteiler - Standort ungenau/unbekannt) so entschieden hat. Geschrieben von Anton Kastner ...und auf der Hälfte der Wegstrecke wurden wir zurückbeordert mit dem Spruch: "Person befreit und dem Rettungsdienst übergeben. ....wird nicht mehr benötigt". Auch das kommt mir sehr sehr bekannt vor, und gerade dieser Vorfall/Vorwurf lässt in mir mehr und mehr den Entschluss reifen für meine Wehr das grundsätzliche Anfahren einer ESt anzuordnen. Dann können sich meine ZF/GF selber ein Bild vor Ort machen, wenn's uns doch nicht brauchen können, kommt's auf die 15 Minuten mehr oder weniger auch nicht drauf an, aber abdrehen und dann trotzdem wieder angefordert werden kosten wertvollste Minuten. Einen schönen Abend noch und ich hoffe, die Sache klärt sich wohlwollend auf Beste Grüße Tom | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 461985 | |||
Datum | 08.02.2008 19:46 | 17265 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Thurnreiter die hier geposteten Pressemeldungen lassen ja noch alle Möglichkeiten offen. Könnte ja auch sein, daß der Disponent aufgrund unterschiedlicher Meldungen (Handymitteiler - Standort ungenau/unbekannt) so entschieden hat. Dem stimme ich zu. Desweiteren ist mir ein "mein Feuer - dein Feuer" hier im Kreis eigentlich unbekannt. Hier wird über Stadt- Kreis- und Landesgrenzen gefahren. So übrigens auch die Aussage eines Mitarbeiters der Kreisleitstelle im WDR Fernsehen. Teilweise sind auch Wehren aus Niedersachsen in die AAOs integriert. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Math8ias8 S.8, Niederau / Sachsen | 461990 | |||
Datum | 08.02.2008 20:00 | 17452 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Lieffertzist das in eurem BL sicher so? Hallo Peter, jedenfalls ist es in deinem (und meinem) BL so. Die Leitstelle ist während der Anfahrt weisungsbefugt. Beispiel: Ich habe (als Disponent) Kenntnis von der Ausbreitungsrichtung irgendeiner Wolke und weise dir deshalb eine andere als die kürzeste Anfahrt an. Oder: Ich weise an, dass du dich der EST ohne Sosi zu nähern hast, um den Typen auf dem Fensterbrett nicht noch nervöser zu machen... Mit deinem Status "4" wird die Leitstelle "nur" noch unterstützend tätig. Gruß Mathias | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 462012 | |||
Datum | 08.02.2008 20:30 | 17305 x gelesen | |||
Das alles kommt mir so bekannt vor.. Schon lange her, ich war noch im Dienst, als die BF Hannover einen Alarm zu einer Zuckerfabrik ausserhalb Hannovers bekommt. Es brannte eine etwa 25 Meter lange Trockentrommel für die Zuckerrübenschnitzel und ich selber habe im Escalor-Anzug gearbeitet, als ich ein Riesengeschrei hörte. Das war der lokale Brandmeister dieser zuständigen Gemeinde (und wirklich eine "Treckerfeuerwehr"), der unseren Einsatzleiter anorgelte:"Und das will ich Sie sagen, ich kriege noch raus, wer Ihnen gerufen hat" KEIN Witz, selber erlebt! Es hat sich wohl nichts geändert! Gruß Klaus | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 462064 | |||
Datum | 08.02.2008 22:24 | 17272 x gelesen | |||
Nabend. Geschrieben von Klaus Bethge Es brannte eine etwa 25 Meter lange Trockentrommel für die Zuckerrübenschnitzel und ich selber habe im Escalor-Anzug gearbeitet, als ich ein Riesengeschrei hörte. Was ist ein Escalor-Anzug? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Andr8eas8 H.8, Ditzingen / Baden-Württemberg | 462085 | |||
Datum | 08.02.2008 23:04 | 17397 x gelesen | |||
Du meinst so wie hier (zweiter Absatz)....? Besonders prekär war die Situation durch einen Vorfall 5 Tage vor diesem Ereignis. Beim Alarmstichwort VU - eingeklemmte Person!erhielt die Ditzinger Feuerwehr auf Anfahrt zur 2000 Meter entfernten Unfallstelle von der benachbarten Großstadt-Leitstelle über Funk den Befehl die Anfahrt abzubrechen, da die Einsatzstelle außerhalb des Zuständigkeitsbereiches läge. Die Besatzung missachtete den Funkspruch, das erste Fahrzeug (mit Arzt) traf vor dem Rettungsdienst und etwa 2 Minuten vor der „zuständigen“ Feuerwehr ein. Zwei Vorfälle in 5 Tagen, traurig und unverständlich! Andreas | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 462089 | |||
Datum | 08.02.2008 23:28 | 17269 x gelesen | |||
Hallo Andreas, in diesem Fall lege ich darauf Wert, dass dies ausschließlich meine private Meinung ist.... 1. Ihr seid doch sicherlich weiter angefahren! 2. Von Euch wurden doch sicherlich die Erstmaßnahmen durchgeführt! 3. Wo liegt das Problem? Manchmal muss man einfach das machen was man für richtig hält! A. Gab es danach Probleme? B. Hat die Staatsanwaltschaft wegen unerlaubter Grenzüberschreitung ermittelt oder jemand eine Rechnung gestellt? Mensch, - trinkt ein Weizen oder Kaffee auf den gesunden Menschenverstand und macht in Sichtweite der Einsatzstelle weiterhin das, was Ihr für sinnvoll haltet! Schöne, private (!!!) Grüße von der BF Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 462092 | |||
Datum | 08.02.2008 23:47 | 17207 x gelesen | |||
Hallo, nach einer PN noch die Frage: - Ist es so, dass von Euch diese Einsätze der Stadt Stuttgart in Rechnung gestellt werden? - Auch, wenn ihr einfach mal so weiter anfahren könnt und nur deshalb, weil keine explizite Abbestellung von Stuttgart erfolgte? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Kai 8H., Köln / NRW | 462094 | |||
Datum | 08.02.2008 23:55 | 17295 x gelesen | |||
Morgen, als Escalor-Anzug (auch schon Excalor-Anzug gehört) wird oft von älteren Kollegen die Hitzeschutzkleidung Form III bezeichnet. Gruss Kai | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, München / Bayern | 462099 | |||
Datum | 09.02.2008 00:45 | 17359 x gelesen | |||
Die Geschrieben von Volker LeisteEs habe einmal einen VU im Zufahrtbereich des Geländes der TU-München /Campus Garching gegeben. Öffentliche Straße. Die WF der TUM (Wache in Sichtweite des VU) wäre nicht alarmiert worden resp. hätte angeblich nicht ausrücken dürfen, weil sie nur auf dem Campusgelände zuständig gewesen sei, der Unfall aber im öffentlichen Straßenraum. Kann ich mir schlecht vorstellen, außer irgendwas ist da schief gelaufen, da die WF in und um München auch außerhalb im Einsatz sind. Bei diesem Rettungsdiensteinsatz in München war z.B. die WF BMW mit ihrem RTW dabei. Auch die WF MAN/MTU hilft mir ihrem RTW des öfteren im Dachauer Landkreis aus oder kommt zum VU. Die WF Flughafen München war mit der WF TU und der FF Eching hier im Einsatz. Auf der anderen Seite muss man natürlich Fragen in wie weit das überhaupt vom Unternehmen selbst gewollt ist. Die WF MAN/MTU ist beispielsweise direkt an Karlsfeld angrezend und ca. 1,5 Km. von der FF Karlsfeld entfernt. Würde man die WF jedesmal mitalarmieren wären die mehr außerhalb als im Werk selbst unterwegs und Karlsfeld hätte ne kostnelose ständig besetzte Wache. Schöne Grüße Florian ********************************** Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!!! Präsentiere in meinem Portal kostenlos Deine Webprojekte und Internetaktivitäten | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 462101 | |||
Datum | 09.02.2008 00:50 | 17276 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von ---Mathias Schödel--- jedenfalls ist es in deinem (und meinem) BL so. die hier häufig gestellte und meiner Meinung nach recht rüde Frage: "Wo steht das so explizit?". Ist kein Angriff aber ich will (möchte) es endlich mal Schwarz auf Weiss irgendwo sehen. Danke bereits jetzt für Deine Antwort. PS.: Hast übrigens noch einen gut bei mir ;-)! mkg Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 462107 | |||
Datum | 09.02.2008 09:29 | 17221 x gelesen | |||
Meiner Meinung nach völliger Blödsinn. Ein EL vor Ort muss entscheiden können, ob er weitere Mittel abbestellen kann, oder nicht. Wenn ein Fahrzeug mit einen Rettungssatz auf anfahrt ist, und der EL nur einen Rettungssatz an der Einsatzstelle hat, ist es dann nicht besser dieses Fahrzeug solange auf anfahrt oder an der Einsatzstelle zu lassen bis die Person raus ist? | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Ditzingen / Baden-Württemberg | 462108 | |||
Datum | 09.02.2008 09:55 | 17432 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer1. Ihr seid doch sicherlich weiter angefahren! Nur Kdow zum Erkunden; das erste LF blieb nach dieser Anweisung auf halber Strecke in Bereitstellung; Geschrieben von Gerhard Pfeiffer 2. Von Euch wurden doch sicherlich die Erstmaßnahmen durchgeführt! Absicherung der Unfallstelle, Sichtung der (3) Verletzten, Beginn mit Erstversorgung eines schwer Verletzten. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer 3. Wo liegt das Problem? Dass Problem liegt darin, dass mich die Leitstelle ruft wenns irgendwo brennt und damit entscheidet, ob die Feuerwehr irgendwo benötigt wird oder nicht. Wenn die Leitstelle mir nach einem Alarm sagt: Sorry, da brennts gar nicht oder da braucht man dich nicht, dann hat sie dafür Informationen! Ich möchte dann auf diese Anweisung verlassen können und keine Diskussionen im Funk beginnen oder sagen: liebe Leitstelle, du liegst sicher falsch, ich fahr lieber mal trotzdem hin. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer A. Gab es danach Probleme? Es gab keine Probleme, weil wir uns der Anweisung widersetzt haben. Ich kenne viele weitere Beispiele, wo es vermutlich nur deshalb keine Probleme gab, weil kein "Mindener Tagblatt" darüber berichtete... Andreas | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 462115 | |||
Datum | 09.02.2008 10:47 | 17264 x gelesen | |||
Moin. Geschrieben von Kai Hoffmeyer
Ah, ok. Dieser Begriff war mir neu. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 462119 | |||
Datum | 09.02.2008 11:04 | 17223 x gelesen | |||
Kommt wohl daher, so wie Tempo und Spüli und.... http://www.excalor.de/ Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 462126 | |||
Datum | 09.02.2008 11:50 | 17234 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Kittler Ingo Wenn ein Fahrzeug mit einen Rettungssatz auf anfahrt ist, und der EL nur einen Rettungssatz an der Einsatzstelle hat, ist es dann nicht besser dieses Fahrzeug solange auf anfahrt oder an der Einsatzstelle zu lassen bis die Person raus ist? Dann sicher schon, aber wenn eben keine Person mehr eingeklemmt ist, und der EL vor Ort bestellt "den Rest" ab, so sollte man sich auf die Aussage verlassen können, und sich IMO auch daran halten. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 462132 | |||
Datum | 09.02.2008 12:01 | 17228 x gelesen | |||
Hallo Andreas, Geschrieben von dir Beim Alarmstichwort VU - eingeklemmte Person!erhielt die Ditzinger Feuerwehr auf Anfahrt zur 2000 Meter entfernten Unfallstelle von der benachbarten Großstadt-Leitstelle über Funk den Befehl Wie kann eine für euch "nicht zuständige" Leitstelle euch "ausbremsen"? Von meiner Seite vielen Dank für die "nicht erwünschte Hilfeleistung"! Gruß Jörg FF-ZF bei diesem Einsatz Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 462139 | |||
Datum | 09.02.2008 12:12 | 17450 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Häcker Dr.Ich kenne viele weitere Beispiele, wo es vermutlich nur deshalb keine Probleme gab, weil kein "Mindener Tagblatt" darüber berichtete... Hallo, wenn das häufig vorkommt sollte man, bevor ein Tagblatt darüber berichtet, die zukünftige Verfahrensweise einvernehmlich abklären und abstimmen. Nochmals: Wird der Stadt Stuttgart eine Rechnung gestellt? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 462142 | |||
Datum | 09.02.2008 12:21 | 17316 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferNochmals: Wird der Stadt Stuttgart eine Rechnung gestellt? Gegenfrage: Die Stadt Stuttgart (hier: ILS) hat die Feuerwehr Ditzingen nicht angefordert, oder? Vielmehr gingen Meldungen vermutlich parallel in Stuttgart und Ludwigsburg ein. Jede Leitstelle hat demnach gemäß ihrer Vorgaben den Einsatz bearbeitet. Im vergangenen Jahr hatten wir auch "Berührungen" mit der Feuerwehr Korntal-Münchingen. An Neujahr 2008 diesen Einsatz im Zusammenhang mit diesem Ditzinger Einsatz. Gruß Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Ditzingen / Baden-Württemberg | 462146 | |||
Datum | 09.02.2008 12:37 | 17276 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferNochmals: Wird der Stadt Stuttgart eine Rechnung gestellt? Ich kenne keinen Fall, bei dem für die Ableistung einer Pflichtaufgabe nach FwG der Stadt Stuttgart eine Rechnung gestellt worden wäre. Andreas | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 462150 | |||
Datum | 09.02.2008 12:47 | 17277 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Häcker Dr.Ich kenne keinen Fall, bei dem für die Ableistung einer Pflichtaufgabe nach FwG der Stadt Stuttgart eine Rechnung gestellt worden wäre. Hallo, da wird häufig der Kostenersatz nach Überlandhilfe ins Spiel gebracht. Sollte es keine verwaltungstechnischen Probleme geben kann ich nur Gespräche unter den Verantwortlichen empfehlen. Ich arbeite auf der FRW 5 und da haben wir auf der BAB immer wieder Berührungspunkte mit Feuerwehren der angrenzenden Gemeinden. Ich habe da noch nie Probleme erlebt, im Gegenteil, ich habe da einige klasse Einsätze mit unserem KW und den anderen Kollegen in Erinnerung. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Math8ias8 S.8, Niederau / Sachsen | 462242 | |||
Datum | 09.02.2008 17:49 | 17229 x gelesen | |||
Nun, ich hoffe das "so explizit" irgendwo schwarz auf weiß zu finden. Sagen wir, in unserem LK wird das so gehandhabt (ich weiß, ich rudere zurück). Aber zwei Beispiele aus anderen sächsischen Landkreisen zeigen die Breite, mit der die für alle geltenden Regelungen angewandt werden: 1. Ich kenne eine Leitstelle, die sagt der Feuerwehr nach der Alarmierung mit welchen Fzg. sie auszurücken hat... ohne Worte 2. Bei meinem GF-Lg hörte ich voll Erstaunen, dass es Leitstellenbereiche gibt wo vor Aufnahme von "Querverbindung" von Fzg. zu Fzg. im 4m-Band die Leitstelle um Erlaubnis zu fragen ist (nein, die alarmieren digital:-)), kenne ich so nicht, hier läuft das FMS recht sauber (bei der FW) und mittlerweile passen auch die Fernaufträge halbwegs. Ich werde allmählich OT. Wie gesagt, ich recherchiere und wenn ich gefunden habe hänge ich es hier dran. Gruß Mathias | |||||
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Autor | Math8ias8 S.8, Niederau / Sachsen | 462259 | |||
Datum | 09.02.2008 19:13 | 17300 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Lieffertz"Wo steht das so explizit?" Sodele, fündig. Ging doch schneller als gedacht. Aber: 1. hab ich das nur in Papierform und 2. glaube ich zu wissen, dass meine Antwort wieder nicht jeden zufrieden stellt, weil es eben nicht im Gesetz, VO o.ä. steht. Also: Lehrunterlage der LFS für Disponenten, Zitat: "Einsatzbezogen ist der Disponent bis zum Eintreffen an der Schadensstelle weisungsbefugt. Danach ist er nur noch unterstützend tätig" Zitat Ende. Es wäre imho sehr sinnvoll, im Gegenzug in der GF/ZF - Ausbildung das gleiche zu erwähnen. Zumindest in meinen GF-Unterlagen hab ich nichts gefunden... Gruß Mathias | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 462275 | |||
Datum | 09.02.2008 20:10 | 17228 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von ---Mathias Schödel--- Es wäre imho sehr sinnvoll, im Gegenzug in der GF/ZF - Ausbildung das gleiche zu erwähnen. Zumindest in meinen GF-Unterlagen hab ich nichts gefunden... es wäre nicht nur sinnvoll das bei GF/ZF so zu erwähnen, sondern nicht in dem einen oder anderen LG ein bissl was anderes zu erzählen ;-). Hoch lebe die einheitliche Lehrmeinung. Und nein, ich werde hier keine einzelnen LG nennen. Ich kenne die Lst. nur als Alarmierungs-und Führungsunterstützungsstelle :-)). Die LK kenne ich auch, wo die Fahrzeuge und die Art der Fahrt angesagt wird. Kann man gut finden, muss man aber nicht. Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Laur8enz8 M.8, München / Bayern | 462619 | |||
Datum | 11.02.2008 10:00 | 17291 x gelesen | |||
Hallo! Da hier jetzt drei Mal das Thema Rechnung/Kostenersatz ins Spiel gebracht wurde, muss ich jetzt doch nachfragen: Es ist also wohl denkbar, dass in diesem Fall der Disponent die einfahrende "Fremdfeuerwehr" einbremsen wollte, damit auf seine Feuerwehr keine Rechnung zu kommt. Oder sehe ich das falsch? Und das bei dem Meldebild: "VU schwer, Person(en) eingeklemmt"? Für mich Nicht-Feuerwehrler: Von welchen Summen reden wir da? Viele Grüße München | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 462622 | |||
Datum | 11.02.2008 10:09 | 17251 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Häcker Dr.Beim Alarmstichwort VU - eingeklemmte Person!erhielt die Ditzinger Feuerwehr auf Anfahrt zur 2000 Meter entfernten Unfallstelle von der benachbarten Großstadt-Leitstelle über Funk den Befehl die Anfahrt abzubrechen Also meiner Meinungs nach, und wemm ich beim GF Lehrgang richtig aufgepasst habe, ist die Leitstelle mir nach der Alarmierung nicht mehr weisungsbefugt. Ist also noch nicht mal Befehlsverweigerung wenn ich weiter fahre. Wenn ich also durchfahre, fahre ich durch. Selbst wenn Disponent meint, dass er durch den Hörer kommt..... Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 462674 | |||
Datum | 11.02.2008 12:49 | 17288 x gelesen | |||
Geschrieben von Laurenz MehringerEs ist also wohl denkbar, dass in diesem Fall der Disponent die einfahrende "Fremdfeuerwehr" einbremsen wollte, damit auf seine Feuerwehr keine Rechnung zu kommt. Oder sehe ich das falsch? Es wäre zumindest unsinnig, weil ab dem Zeitpunkt der Alarmierung und spätestens ab dem Ausrücken sind die selben Kosten angefallen, wie wenn er erst an der Einsatzstelle umdreht. Geschrieben von Laurenz Mehringer Für mich Nicht-Feuerwehrler: Von welchen Summen reden wir da? Unterschiedlich. Je nach Kostensatzung können es auch bei den im Rahmen der Amtshilfe tlw. reduzierten Sätze einige hundert Euro pro Fahrzeug/ Stunde sein. Zzgl. Personal. Nur spielt das w.e. nach der Alarmierung/ dem Ausrücken keine Rolle mehr. Interessant wird das m.E. erst dann, wenn die örtlich nicht zuständige aber alarmierte Wehr vor Ort feststellet, daß sie weitere Fahrzeuge benötigt und dann eigene (kostenpflichtige) Kräfte nachgefordert werden und nicht "kostenlose" Kräfte der örtlich zuständigen Wehr. Die meisten Regelungen die ich kenne besagen, daß eine alarmierte Wehr den Einsatz auch dann übernimmt, wenn sich während des Einsatzes die örtliche Nicht-Zuständigkeit herausstellt (natürlic h nur, wenn es geographisch einigermaßne paßt, wenn da zig km oder ganze Ortschaften dazwischen liegen ist es etwas anderes).... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 463743 | |||
Datum | 15.02.2008 15:03 | 17244 x gelesen | |||
Hallo, hier was aktuelles: Klick Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 464466 | |||
Datum | 18.02.2008 11:52 | 17245 x gelesen | |||
Hallo, es geht auch anders. Siehe hier. Gruß Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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