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Thema | Ideen gesucht: Eigenbau-Belüftung für Fahrzeuge mit Plane/Spriegel | 9 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 464910 | |||
Datum | 20.02.2008 09:15 | 7497 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Ich suche Ideen, um Fahrzeuge mit Plane/Spriegel so zu belüften, das damit Gasflaschen transportiert werden können. Hintergrund der Suche: In Hilfsorganisationen werden häufig Gasflaschen (Propan) transportiert, ohne das die geforderte Belüftung der Fahrzeuge sichergestellt ist. Haken an der Geschichte ist, das Fahrzeuge mit Plane/Spriegel im Sinne der GGVSE / RSE / ADR nicht als belüftete Fahrzeuge gelten (wurde mir auch ausdrücklich vom Bund-Länder-Ausschuss bestätigt). Die Anwendung der Sondervorschrift CV36 ist bei Hilfsorganisationen auch nur in besonderen Ausnahmesituationen möglich. Da neben den Gasflaschen auch anderes Material transportiert wird, ist es auch nicht möglich (Schmutzeinträge), durch z.B. Aufrollen oder Öffnen der Plane für eine ausreichende Belüftung zu sorgen. Zur Erinnerung: TRG 280, mindestens 2 Lüftungsöffnungen, eine in Bodennähe, eine in Deckennähe, mit mindestens je 100 mm² Fläche. Diese Forderung ist unabhängig von den Forderungen der GGVSE / ADR. Tja, und nun bin ich auf der Suche. Planenhersteller bieten auch Lösungen an, aber die liegen preislich in einem nicht akzeptablen Bereich. Hat hier jemand eine Idee oder vielleicht eine preisgünstige Lösung im Hinterkopf? Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!" www.nuhr.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 464912 | |||
Datum | 20.02.2008 09:28 | 5595 x gelesen | |||
Moin Udo, sehr unnette Sig! Aber trotzdem, "wir" (mein AG) transportierten in der Vergangenheit Einheiten mit tiefkalten erstickenden Gasen in Kofferfahrzeugen und auch Planen. Bei den Planen wurden an Stirn und Heck mehrere feine Gitter in die Plane eingearbeitet und und mit einer von oben nach unten breiter werdenden Nase (Falte?) abgedeckt. Fotos müsste ich auf dem Firmenserver suchen, sind aber vermutlich nicht mehr verfügbar! Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 464914 | |||
Datum | 20.02.2008 09:36 | 5415 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, ich bin Nuhr-Fan ... nichts für ungut. ;) Die von dir angesprochene Lösung kenne ich - war auch eine meiner ersten Ideen. Ich habe mir dann Angebote von Planenherstellern für den nachträglichen Einbau eingeholt ... incl Montage deutlich über 150 EUR pro "Tüte" - für uns finanziell nicht tragbar. Danke für deine Bemühungen. Beste Grüße | |||||
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 464915 | |||
Datum | 20.02.2008 09:40 | 5424 x gelesen | |||
Hallo Udo Geschrieben von Udo Burkhard 100 mm² Fläche War das ein Schreibfehler? 10mm mal 10mm sollte doch kein Problem sein.... Ich finde bei der schnellen google-Suche in den veröffentlichten TRG280 gar keine genauen Werte dazu. Ich kenne eine Ausführung an einem Heizungsinstallateur-Transporter mit Plane. Da wurde ein Teil der Plane gelocht (ca. Durchmesser 15 cm) und von außen mit einer aufgeschweißten/-geklebten "Planennase" wieder regendicht gemacht. Nach meinen Erfahrungen mit solchen Planen-Sattlern dürfte da keine unmögliche Summe anfallen. Gruß Jörg | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 464921 | |||
Datum | 20.02.2008 10:25 | 5293 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo Burkhard... incl Montage deutlich über 150 EUR pro "Tüte" - für uns finanziell nicht tragbar. Ich bin nachher bei unserem Planenmacher hier im Ort und lasse das mal durchrechnen, Plane nur gelocht und die Nase angeschweisst. Dann hast du auf alle Fälle einen Preis zum vergleichenden. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! | |||||
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Autor | Hein8z U8., Ulm (und Wohnort) / Baden Württemberg / Bayern | 464935 | |||
Datum | 20.02.2008 12:23 | 5423 x gelesen | |||
Hallo , in der TRG 280 stehen konkrete Angaben in der Rubrik 5. xx "Lagerung" und unter Punkt 8.3 "Entleeren in Flaschenschränken (mind. 100 cm²). Für die untere Belüftungsöffnung haben wir an einem unserer Fahrzeuge den Transportraumboden mit einem durch Lochblech verschlossenen Durchbruch versehn. Die obere Öffnung in der Plane wurde mit einem per Druckknöpfe in offener Stellung fixierbarem Planenteil geschaffen. MkG Heinz | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 465253 | |||
Datum | 21.02.2008 20:17 | 5462 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Heinz Unsöld in der TRG 280 stehen konkrete Angaben in der Rubrik 5. xx "Lagerung" und unter Punkt 8.3 "Entleeren in Flaschenschränken (mind. 100 cm²). Ist aber beides nicht anwendbar, da es im konkreten Fall um die Beförderung geht (TRG 280, Pkt. 4). Geschrieben von Heinz Unsöld Für die untere Belüftungsöffnung haben wir an einem unserer Fahrzeuge den Transportraumboden mit einem durch Lochblech verschlossenen Durchbruch versehn. Die obere Öffnung in der Plane wurde mit einem per Druckknöpfe in offener Stellung fixierbarem Planenteil geschaffen. Jepp, würde ich vermutlich auch so machen. Alternativ, wenn wirklich so oft Gasflaschen befördert werden (welche Menge?) einen gasdichten Flaschenkasten mit 100 cm² Öffnung im Boden. Macht man bei Wohnmobilen so, siehe auch DVGW Arbeitsblatt 607. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 465388 | |||
Datum | 22.02.2008 13:17 | 5279 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierAlternativ, wenn wirklich so oft Gasflaschen befördert werden (welche Menge?) einen gasdichten Flaschenkasten mit 100 cm² Öffnung im Boden. Macht man bei Wohnmobilen so, siehe auch DVGW Arbeitsblatt 607. Hallo Christian, es handelt sich in erster Linie um Bundes- und Landesfahrzeuge (LKW 7,5to bzw. 3,5to). Gasflaschen gehören teilweise zur StAN-Beladung der Fahrzeuge. Warum sich bei der Ausschreibung der Fahrzeuge niemand Gedanken um diese Problematik macht, weiß ich nicht. Auf Nachfragen heißt es lapidar: Dann transportieren Sie halt nicht. Sicherlich auch eine Lösung - nur ob einsatztaktisch sinnvoll? Eine kostengünstige Lösung habe ich mittlerweile: Rechts und links zwischen Seitenplane und Rückplane ein Rechteckrohr (2 x 25 cm Innenöffnung) befestigen, alternativ passende Plastik-Rundrohre, dazu (mit Lochblech abgedeckte) Löcher im Boden. Danke an Alle für die Ideen! Beste Grüße Udo Burkhard | |||||
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Autor | Hein8z U8., Ulm (und Wohnort) / Baden Württemberg / Bayern | 465398 | |||
Datum | 22.02.2008 14:10 | 5380 x gelesen | |||
Hallo Christian , zur Info ... Geschrieben von Christi@n Pannier Ist aber beides nicht anwendbar, da es im konkreten Fall um die Beförderung geht (TRG 280, Pkt. 4). Die Vorschriften machen es sich hier einfacher, als wir denken : In der ADR / GGVSE wird Propan unter UN 1978 mit (unter anderem) der Sondervorschrift CV 36 abgehandelt. Sucht man nun die konkreten (nicht pauschalen) Angaben für "belüftete Fahrzeuge", so steht in der RSE dazu : 7-8.1 Die Beförderung von Stoffen, die unter der CV 36 befördert werden, sollte vorzugsweise nur in belüfteten Fahrzeugen erfolgen. Nun ja, soweit gut. Und wie soll das aussehen ? 7-8.2 Auf Grund der Unfallsituation sollten Gase der Klasse 2 in offenen oder belüfteten Fahrzeugen befördert werden. Entsprechende Vorgaben gibt es in der TRG 280 Nr. 4.4 ... Dort steht aber unter diesem Punkt ausser der Angabe "Lüftungsschlitze oben und unten am Fahrzeug" keine Größenangabe ... Tja, was nun ? Bleiben als "Hilfskrücke" nur die konkreten Angaben aus "Lagerung" mit 1/100 der Bodenfläche bzw. die berühmten 100 cm² (wie sie bekannt sind für Flaschenschränke) Übrigens, für Udo noch ... RSE 7-8.3 Nur bei kurzfristigem Einsatz von nicht firmeneigenen Fahrzeugen (Mietfahrzeuge) kann ausnahmsweise auf die ausreichende Belüftung verzichtet werden ... Zusätzlich zu der entsprechenden Aufschrift (gemeint ist die Kennzeichnung mit mind. 25 mm hohen Buchstaben "ACHTUNG , KEINE BELÜFTUNG , VORSICHTIG ÖFFNEN" nach CV 36) ist der Fahrzeugführer über die möglichen Gefahren einer nicht ausreichenden Belüftung zu informieren. Soweit der "amtliche" Text ... Äh, viel hilft der irgendwie nicht, aber wenigstens können wir nach 1.1.3.6.3 freigestellt befördern ... MkG Heinz | |||||
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