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ThemaJF im Einsatz108 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorBern8har8d G8., München / Bayern466741
Datum28.02.2008 12:0253712 x gelesen
Ich habe eine Frage zum Thema ob, und wenn ja, wie JFler bei anderen FWs ausrücken. Ich will keine Diskussion darüber vom Zaun brechen, ob es sinnvoll ist, ausgebildete JFler (Ü16) mitzunehmen. In Bayern ist das so, und mich würde nun folgendes interessieren:
1. Rücken bei Euch JFler im ersten Fahrzeug mit aus?
2. Wenn ja, wie viele?
3. Wenn ja, ist es geregelt, wer sie an die Hand nimmt? (natürlich nur außerhalb außerhalb de Gef-Bereiches)
4. Gibt es Reglementierungen, wie viele in den nachfolgenden Fahrzeugen sitzen dürfen /sollen?
5. Welche Tätigkeiten übernehmen JFler an E-Stellen?
6. Rüsten sich diese dann (im Brandeinsatz) mit Leine und Maskenbüchse aus?
7. Werden die Jfler in taktische Überlegungen miteinbezogen, oder sind die einfach nur "anwesend"?

Das waren jetzt viele Fragen, ich weiß, aber ich würde mir gerne ein Bild machen, wie das andeswo gehandhabt wird.

Gruß aus dem Süden der Republik


Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt noch als beabsichtigt anzusehen.

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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW466742
Datum28.02.2008 12:0551868 x gelesen
Geschrieben von Bernhard Glas1. Rücken bei Euch JFler im ersten Fahrzeug mit aus?

Nein.

Geschrieben von Bernhard Glas6. Rüsten sich diese dann (im Brandeinsatz) mit Leine und Maskenbüchse aus?

Ohne eine neue Diskussion über Sinn und Unsinn über den Zaun zu brechen:
Warum Maskendose?

Geschrieben von Bernhard Glas7. Werden die Jfler in taktische Überlegungen miteinbezogen, oder sind die einfach nur "anwesend"?

Es wäre falsch, wenn eine FF grundätzliche Jugendwehrleute mitnimmt, diese in die "taktische Planung" mit ein zu beziehen...meine Meinung.

Hier in der Umgebung ist es zudem weder gewünscht noch wird es praktiziert.
Kenne keine Stadt hier im Landkreis, die die Jugendwehr mit zu Einsätzen nimmt.

Meiner Meinung nach auch sinnvoll, aber damit würe ich jetzt eine Diskussion beginnen, die ich nicht möchte...


Gruß
ado

-----

Wie immer: MEINE Meinung

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt466743
Datum28.02.2008 12:0551878 x gelesen
Zwar nicht Bayern, sondern Nds, und die U18 sind schon "Aktiv", aber wenn sie den Grundlehrgang bestanden haben werden sie eingesetzt, wie jeder andere auch.


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern466745
Datum28.02.2008 12:0751888 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Bernhard Glas1. Rücken bei Euch JFler im ersten Fahrzeug mit aus?

4. Gibt es Reglementierungen, wie viele in den nachfolgenden Fahrzeugen sitzen dürfen /sollen?
Im begründeten Ausnahmefall (Rücksprache EL) dürfen Jugendliche mit TM1 nachrücken. Wenn Lerneffekt zu erwarten, eine Gefährdung ausgeschlossen und entsprechende Aufsicht gewährleistet ist.

6. Rüsten sich diese dann (im Brandeinsatz) mit Leine und Maskenbüchse aus?
Wozu?

7. Werden die Jfler in taktische Überlegungen miteinbezogen, oder sind die einfach nur "anwesend"?
siehe 4.


Grüße
Magnus

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen466746
Datum28.02.2008 12:0751869 x gelesen
Mahlzeit,

Geschrieben von Bernhard Glas1. Rücken bei Euch JFler im ersten Fahrzeug mit aus?

Nein.

Geschrieben von Bernhard Glas7. Werden die Jfler in taktische Überlegungen miteinbezogen, oder sind die einfach nur "anwesend"?

Weder noch. Mir sind auch keine Feuerwehren in der Umgebung bekannt, wo das anders geregelgt ist.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg466747
Datum28.02.2008 12:1051873 x gelesen
Geschrieben von Bernhard Glas
1. Rücken bei Euch JFler im ersten Fahrzeug mit aus?


Nein


4. Gibt es Reglementierungen, wie viele in den nachfolgenden Fahrzeugen sitzen dürfen /sollen?


Ebenfalls keine


5. Welche Tätigkeiten übernehmen JFler an E-Stellen?


Da keine mit in den Einsatz fahren, ebenfalls keine


6. Rüsten sich diese dann (im Brandeinsatz) mit Leine und Maskenbüchse aus?


Wenn JFler mitfahren würden, wozu die Maskenbüchse?


7. Werden die Jfler in taktische Überlegungen miteinbezogen, oder sind die einfach nur "anwesend"?


Was sollten JFler deiner Meinung nach bei taktischen Überlegungen beitragen können?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern466749
Datum28.02.2008 12:1351986 x gelesen
Bei uns fahren Jugendliche in der Regel überhaupt nicht mit trotz der Regelung das man in Bayern mit 16 bei Einsätzen ausserhalb des Gefahrenbereichs eingesetzt werden kann.
Aber dann ist immer die Frage wo fängt der an ??
Außerdem brauchst du doch nur zusätzliches Personal zum aufpassen.

mkg


-------------------------Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr ! ---------------------
Feuerwehr Garching a.d.Alz

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AutorDan 8B., Grünwald b.München / Bayern466750
Datum28.02.2008 12:1351875 x gelesen
Geschrieben von Bernhard GlasIch habe eine Frage zum Thema ob, und wenn ja, wie JFler bei anderen FWs ausrücken. Ich will keine Diskussion darüber vom Zaun brechen, ob es sinnvoll ist, ausgebildete JFler (Ü16) mitzunehmen. In Bayern ist das so, und mich würde nun folgendes interessieren:
1. Rücken bei Euch JFler im ersten Fahrzeug mit aus?
2. Wenn ja, wie viele?
3. Wenn ja, ist es geregelt, wer sie an die Hand nimmt? (natürlich nur außerhalb außerhalb de Gef-Bereiches)
4. Gibt es Reglementierungen, wie viele in den nachfolgenden Fahrzeugen sitzen dürfen /sollen?
5. Welche Tätigkeiten übernehmen JFler an E-Stellen?
6. Rüsten sich diese dann (im Brandeinsatz) mit Leine und Maskenbüchse aus?
7. Werden die Jfler in taktische Überlegungen miteinbezogen, oder sind die einfach nur "anwesend"?

Das waren jetzt viele Fragen, ich weiß, aber ich würde mir gerne ein Bild machen, wie das andeswo gehandhabt wird.

Gruß aus dem Süden der Republik


Im ersten Fahrzeug sollten eigentlich keine Jf´ler sitzen kann aber auch sein dass es in Ländlichen gegenden die Tagsüber sehr wenig Aktive haben auch vorkommen dass Tagsüber Jf´ler mit drinnen sitzen

2. Kann man nicht pauschalisieren

3. Immer im Einsatz mit einem erfahrenen Aktiven, es sei denn man hat jetzt wirklich welche die kurz vor dem 18 geburtstag stehen und schon seit Jahren dabei sind und auch entsprechend ausgebildet sind, die kann man auch mal alleine ne Schlauchleitung aufbauen lassen. Und in manchen ländlichen gegenden kommt es mir vor dass die Jf´ler besser ausgebildet sind als manch langjähriger Aktiver da ja früher die Ausbildung sehr vernachlässigt wurde sieht man ja am Beispiel Truppmann ausbildung.

4. Offiziell ist mir nichts bekannt

5. Kommt eigentlich immer auf das Einsatzbild an, aber eben keine Tätigkeiten im Gef Bereich.

6. Vor dem 18 Lebensjahr darf kein PA getragen werden, wieso dann Maskenbüchse? Und wieso Leine wenn sie nicht in den I-angriff gehen?

7. Wie schon oben geschrieben gibt es in ländlichen gegenden sehr gut ausgebildete Jfler die manchen "alten Hasen" der ano dazumal ausgebildet wurde was vor machen, und selber hab ichs auch schon erlebt dass sie sehr gute vorschläge bringen.
Wieso sollte ich denn nicht nen Jf´ler der z.b im 3. Lehrjahr Zimmerer ist was wegen einem Dachstuhl fragen der kennt sich bestimmt besser aus als wie ein Elektriker z.b.


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AutorJan 8N., Ratingen / NRW466752
Datum28.02.2008 12:1851832 x gelesen
1. Nein
2. 0
3. Nein
4. Keine
5. Keine
6. Nein
7. Nein


Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen.

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AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW466753
Datum28.02.2008 12:2051890 x gelesen
Geschrieben von Bernhard GlasIch habe eine Frage zum Thema ob, und wenn ja, wie JFler bei anderen FWs ausrücken. Ich will keine Diskussion darüber vom Zaun brechen, ob es sinnvoll ist, ausgebildete JFler (Ü16) mitzunehmen. In Bayern ist das so, und mich würde nun folgendes interessieren:
Es gibt auch einige Bundesländer, wie z.B. das Land Brandenburg, bei denen man ab dem 16. Lebensjahr in den aktiven Dienst eintreten kann.
Das Mitnehmen von Jugendfeuerwehrleuten fällt deswegen dort schon mal aus und wenn ich mich an die Meinungen erinnere, wäre es sonst auch nicht erwünscht (im Falle des Eintritts ab dem 18.Lebensjahr).


Mit kameradschaftlichem Gruß

Stefan Ganzke

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern466755
Datum28.02.2008 12:2351881 x gelesen
Geschrieben von Bernhard GlasIn Bayern ist das so,

Falsch, nicht überall.


Geschrieben von Bernhard Glas1. Rücken bei Euch JFler im ersten Fahrzeug mit aus?

Nein.


Geschrieben von Bernhard Glas4. Gibt es Reglementierungen, wie viele in den nachfolgenden Fahrzeugen sitzen dürfen /sollen?

Ja gibt es: Keine dürfen da drin sitzen.


Geschrieben von Bernhard Glas5. Welche Tätigkeiten übernehmen JFler an E-Stellen?

Keine. OK, wir hatten mal den Fall mit sandsäcken füllen, da dort auch die Bevölkerung mitgeholfen hat insofern kein Problem da auch unter Dach die JF ein wenig schaufeln zu lassen.
Das war aber eine genehmigte Ausnahme, ansonsten DA --> Kein Einsatz unter 18.


Geschrieben von Bernhard Glas6. Rüsten sich diese dann (im Brandeinsatz) mit Leine und Maskenbüchse aus?

Jetzt wirds spannend, wie kommst du auf die Frage?


Quizfrage: Wie alt bist du?


Gruß
Christian





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AutorFlor8ian8 F.8, Köfering / Bayern466757
Datum28.02.2008 12:2551904 x gelesen
Geschrieben von Bernhard Glas1. Rücken bei Euch JFler im ersten Fahrzeug mit aus?

Ja, ausser es sind genügend Aktive da, dann nicht. Grundsätzlich nicht zu VU´s auf die Autobahn bzw. Bundestraße. Voraussetzung is die abgeschlossene Truppmannausbildung.

Geschrieben von Bernhard Glas2. Wenn ja, wie viele?

Kommt drauf an was ist und welches Fahrzeug, im MZF kanns schon mal vorkommen das 3 drinnen sitzen.

Geschrieben von Bernhard Glas3. Wenn ja, ist es geregelt, wer sie an die Hand nimmt? (natürlich nur außerhalb außerhalb de Gef-Bereiches)

Nur durch erfahrene Aktive. Wenn nicht genügend das sind bleiben die Jungen am Auto stehen und werden bei bedarf anderweitig eingesetzt.

Geschrieben von Bernhard Glas4. Gibt es Reglementierungen, wie viele in den nachfolgenden Fahrzeugen sitzen dürfen /sollen?

Im Erstausrücker sollten nicht zu viele sitzen, gerade im LF werd eher drauf geachtet das AGT´s da sind. Dann evtl einer maximal zwei Jugendliche. Wenn das TLF als erstes ausrückt (erstausrücker bei VU) dann nach möglichkeit keiner!
In den nachfolgenden je nach Lage und Anzahl der anwesenden Aktiven.

Geschrieben von Bernhard Glas5. Welche Tätigkeiten übernehmen JFler an E-Stellen?

Nur unterstützende, z.B. aufbauen der Wasserversorgung, aufbauen der Beleuchtung etc.

Geschrieben von Bernhard Glas6. Rüsten sich diese dann (im Brandeinsatz) mit Leine und Maskenbüchse aus?

Nein, Maskenbüchse direkt gibts bei uns nicht für jeden einzelnen und ausserdem, wenn er das benötigt, ist er im Gefahrenbereicht -> Für Jugendliche Tabu

Geschrieben von Bernhard Glas7. Werden die Jfler in taktische Überlegungen miteinbezogen, oder sind die einfach nur "anwesend"?


Warum nicht. Ich kenn 17 Jährige hochmotivierte die sich besser in Situationen reindenken können als manche "altgediente". Kommt aber auch auf die Situation drauf an.


Gruß
Flo


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern466761
Datum28.02.2008 12:3251904 x gelesen
Geschrieben von Florian FrummetWenn das TLF als erstes ausrückt

Ich sehe bei eurer Wehr kein TLF?



Gruß
Christian





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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg466762
Datum28.02.2008 12:3252033 x gelesen
Geschrieben von Florian Frummet
Warum nicht. Ich kenn 17 Jährige hochmotivierte die sich besser in Situationen reindenken können als manche "altgediente". Kommt aber auch auf die Situation drauf an.



Wissen die denn auch worauf es der Einsatztaktik und Führung ankommt und welche Überlegungen dafür notwendig sind?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg466763
Datum28.02.2008 12:3251942 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Christian Steiner über "Gefahrenbereich"Aber dann ist immer die Frage wo fängt der an ??

Der Gefahrenbereich fängt genau da an wo man zum Zeitpunkt des Alarms sich aufhält.

Ich kenne ich hier einen Unfall wo ein Feuerwehrangehöriger nach der Alarmierung noch daheim in seinem Haus die Treppe heruntergestürzt ist und sich dabei das Genick gebrochen hat :-(

Auch auf der Fahrt zum Gerätehaus bei einem Alarm passieren genügend Unfälle.

=> ist auch ein Gefahrenbereich ...


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorBern8har8d G8., München / Bayern466765
Datum28.02.2008 12:3351878 x gelesen
Natürlich nicht, um damit dann in Gef-Bereich zu marschieren. Aber bei uns trägt einfach jeder beim Brandeinsatz die Büchse.


Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt noch als beabsichtigt anzusehen.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg466766
Datum28.02.2008 12:3451790 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Bernhard Glas

. Rücken bei Euch JFler im ersten Fahrzeug mit aus?
2. Wenn ja, wie viele?
3. Wenn ja, ist es geregelt, wer sie an die Hand nimmt? (natürlich nur außerhalb außerhalb de Gef-Bereiches)
4. Gibt es Reglementierungen, wie viele in den nachfolgenden Fahrzeugen sitzen dürfen /sollen?
5. Welche Tätigkeiten übernehmen JFler an E-Stellen?
6. Rüsten sich diese dann (im Brandeinsatz) mit Leine und Maskenbüchse aus?
7. Werden die Jfler in taktische Überlegungen miteinbezogen, oder sind die einfach nur "anwesend"?


Für hier

1 - 7: Nein

Einsatzdienst erst mit 18 Jahre und erfolgreich absolvierten TM-1 Lehrgang


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg466768
Datum28.02.2008 12:3451840 x gelesen
Geschrieben von Bernhard GlasNatürlich nicht, um damit dann in Gef-Bereich zu marschieren. Aber bei uns trägt einfach jeder beim Brandeinsatz die Büchse.

Auch die die keinen AGT-Lehrgang haben oder nicht G26.3 tauglich sind? Wieso denn das?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern466769
Datum28.02.2008 12:3451885 x gelesen
Geschrieben von Bernhard GlasNatürlich nicht, um damit dann in Gef-Bereich zu marschieren. Aber bei uns trägt einfach jeder beim Brandeinsatz die Büchse.

Wozu dann Jugendliche? Wozu brauch ich eine Maske wenn nicht dort wo Atemgifte sind?

Wie alt bist du?



Gruß
CS





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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)466770
Datum28.02.2008 12:3451844 x gelesen
Weiss das jeder ältere FM?


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg466772
Datum28.02.2008 12:3651799 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWeiss das jeder ältere FM?

Wenn er dafür ausgebildet ist und geprüft wurde, dann gehe ich davon aus dass er das auch kann. Wo werden diese Inhalte denn bei der JF vermittelt?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorBern8har8d G8., München / Bayern466773
Datum28.02.2008 12:3651948 x gelesen
Maske mit Filter: Fluchtgerät für den Notfall. Auch ohne G26 usw, denn ist ja kein umluftunabhängiges Atemschutzgerät


Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt noch als beabsichtigt anzusehen.

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AutorFlor8ian8 F.8, Köfering / Bayern466774
Datum28.02.2008 12:3751754 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerIch sehe bei eurer Wehr kein TLF?

Teilweise richtig. Bin auch noch aus bestimmten gründen in einem anderen Ort als ich wohne in der Fw. www.feuerwehr-burgweinting.de. Das mit dem TLF war auf die eine bezogen. Der rest auf beide.

Gruß
Flo


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg466776
Datum28.02.2008 12:4051844 x gelesen
Geschrieben von Bernhard GlasMaske mit Filter: Fluchtgerät für den Notfall. Auch ohne G26 usw, denn ist ja kein umluftunabhängiges Atemschutzgerät

Doch mit G26. Aber keine G26.3 sondern G26.2. Wären sie alle mit einer normalen Fluchthaube ausgerüstet, dann bräuchten sie keine G-Untersuchung.

Aber wenn alle ein Fluchtgerät während eines Brandeinsatzes benötigen, läuft dann öfter mal was bei euch schief und es waren Erfahrungswerte die zu dieser "Ausrüstung" führten?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern466777
Datum28.02.2008 12:4051826 x gelesen
Geschrieben von Florian FrummetTeilweise richtig. Bin auch noch aus bestimmten gründen in einem anderen Ort als ich wohne in der Fw. www.feuerwehr-burgweinting.de. Das mit dem TLF war auf die eine bezogen. Der rest auf beide.

Danke für die Aufklärung. :-)


Gruß
Christian





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AutorFlor8ian8 F.8, Köfering / Bayern466778
Datum28.02.2008 12:4051764 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannWissen die denn auch worauf es der Einsatztaktik und Führung ankommt und welche Überlegungen dafür notwendig sind?


Das war so gemeint wie es bereits Dan ein paar zeilen davor geschrieben hat. Es geht dann nicht direkt um Einsatztaktische Dinge, sondern eher um Fachliche wo halt manche, teilweise berufs-/ausbildungsbedingt, mehr ahnung haben.


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AutorBern8har8d G8., München / Bayern466779
Datum28.02.2008 12:4051800 x gelesen
Mehr als doppelt so alt, wie die Jfler, über die es hier geht...


Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt noch als beabsichtigt anzusehen.

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AutorFlor8ian8 F.8, Köfering / Bayern466780
Datum28.02.2008 12:4351789 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerDanke für die Aufklärung. :-)

Bitte bitte, näheres in der PN.


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern466781
Datum28.02.2008 12:4351911 x gelesen
Auch für den Einsatz des Filtergerätes ist eine ärztl. Untersuchung notwendig!
Wenn ich mich nicht irre, die G26.2


Grüße
Magnus

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY466783
Datum28.02.2008 12:4751854 x gelesen
Hallo;

zu den Antworten:

1) nein
2) 0
3) nein
4) nein
5) keine
6) warum auch?
7) nein

aus dem Herzen des Freistaates


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen466788
Datum28.02.2008 12:5851939 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Magnus HammerlWenn ich mich nicht irre, die G26.2

wenn ich mich nicht irre ist das immer dann nicht der Fall wenn diese nur als Fluchtgerät benutzt werden sollen und nicht zum arbeiten. Zumindest weigerte sich der Bund zuletzt deswegen die G26.2 Untersuchung für die Helfer der Betreuungszüge zu übernehmen. Fundstelle müsste ich jetzt raussuchen...

Gruß, Matthias


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: http://mo-esch.blog.de
Mehr über uns: http://kats-rtk.blog.de

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern466791
Datum28.02.2008 13:0951857 x gelesen
Geschrieben von Matthias Ottwenn ich mich nicht irre ist das immer dann nicht der Fall wenn diese nur als Fluchtgerät benutzt werden sollen und nicht zum arbeiten.
Ok, was dazugelernt.
Geschrieben von Matthias OttFundstelle müsste ich jetzt raussuchen...
würde vermutlich nicht nur mich interessieren...eilt ja nicht ;-)


Grüße
Magnus

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern466794
Datum28.02.2008 13:2651800 x gelesen
Hallo Bernhard,

zu 1. definitiv Nein
zu 2. entfällt
zu 3. Im Vorfeld nicht
zu 4. nur bei Erlaubnis des GF (max. 2); Abhängig vom Schadensbild bzw. der Einsatzart.
zu 5. z.B. Wasserversorgung von Hydrant zu LF, ATS beim Ausrüsten behilflich, evtl. mal bei einem Flächenbrand unter Aufsicht mal selbst ein C-Rohr oder eine Feuerpatsche in die Hand nehmen. Jetzt keine Diskussion über Gefahrenbereich bitte.
zu 6. Wieso um Hihhles willen mit Leine und Maskenbüchse. Jetzt fehlt nur noch, dass du sagst sie sollen mit Maske und Filter im Aussenbereich arbeiten. Sie sind dem AGT beim ausrüsten (wenn nicht bereits geschehen) behilflich.
zu 7. In taktische Überlegungen werden oftmals nicht mal ''normale'' volljährige FA einbezogen. Die JF hat darin nichts zu suchen.

Grüße, Sascha


Kamerdaschatliche Grüße

Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorDavi8d F8., Markkleeberg / Sachsen466796
Datum28.02.2008 13:5251721 x gelesen
Hallo,

die Verfahrensweiße sollte in jedem Brandschutzgesetz geregelt sein.

Wenn alle Vorraussetzungen stimmen, darf man in Sachsen ab 16 Jahre in den aktiven Dienst treten.

Wenn dies dann der Fall ist werden die Kameraden nach ihrem Ausbildungsstand (und unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes) auch eingesetzt. Aber es wird immer darauf geachtet, dass ein "neuer" einen Erfahrenen zur Seite bekommt.

Gruß David


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)466800
Datum28.02.2008 13:5851916 x gelesen
Wie passt das zu "außerhalb des Gefahrenbereiches"?


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorHein8z U8., Ulm (und Wohnort) / Baden Württemberg / Bayern466802
Datum28.02.2008 14:1651931 x gelesen
Hallo ,

siehe BGR 190 , Anhang 3 auf Seite 140

"Diese Untersuchungen sind nicht vorgesehen für die Verwendung von Fluchtgeräten und Kurzzeitgeräten für leichte Arbeiten ... "

MkG

Heinz


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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern466803
Datum28.02.2008 14:1651819 x gelesen
Eine gute Frage.

Wobei eine Definition nicht immer einfach ist.

Einen wirklich aktiven Jugendlichen mit 17 Jahren kann man in meinen Augen bei einem Scheunenbrand (Gebäude bereits runtergebrannt = großes Lagerfeuer) auch mal unter Aufsicht ein C-Rohr in die Hand geben.

Sascha


Kamerdaschatliche Grüße

Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)466806
Datum28.02.2008 14:2151857 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelEinen wirklich aktiven Jugendlichen mit 17 Jahren kann man in meinen Augen bei einem Scheunenbrand (Gebäude bereits runtergebrannt = großes Lagerfeuer) auch mal unter Aufsicht ein C-Rohr in die Hand geben. Stellt sich die Frage, ob das Löschen eines "großen Lagerfeuers" dann überhaupt noch eine Einsatztätigkeit darstellt, oder ob das in die Schublade "sinnbefreiter Aktionismus" gehört...


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern466810
Datum28.02.2008 15:1151851 x gelesen
Aktionismus ist wohl richtig. Gemacht werden muss es aber trotzdem. Tagelang brennen lassen ist ned so der Hit.

Kann mir der Kollege aus Köfering wohl recht geben. Thema Schloß Haus :-))

Allerding kann man am lebenden Objekt unter anderem einige Bereiche auch schön erklären und Lerneffekte erzielen.

Ist bei uns öfters auch so, dass nach Großbränden im landw. Bereich die JF mit dem EL nochmal rausfährt und sich die Brandstelle sowie den Ablauf schildern läßt. Dauert mal ne Stunde und bringt den JFlern wirklich was, weil man da auch sieht, was z.B. Wärmestrahlung so gefährlich macht. Trocken ist das Thema beim TM-Lehrgang, wenn man sich was drunter vorstellen kann, geht vieles leichter.


Kamerdaschatliche Grüße

Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW466811
Datum28.02.2008 15:1451832 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWeiss das jeder ältere FM?

Davon sollte man zumindest ausgehen können, wenn entsprechende nötige Lehrgänge besucht worden sind.
Man kann doch nicht als ein Pro fürs Einsetzen von Jugendlichen in gewissen Positionen argumentieren, in dem man sagt, dass die "Älteren" einsatz- und führungstaktisch annähernd über den selben Wissensstand verfügen. Sicherlich kommt das leider vor, aber dagegen sollte man dann lieber zunächst Vorgehen, bevor ich mir einen Kopf um die Mitnahme der JF mache.;)


Mit kameradschaftlichem Gruß

Stefan Ganzke

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern466814
Datum28.02.2008 15:2351998 x gelesen
Geschrieben von Heinz UnsöldDiese Untersuchungen sind nicht vorgesehen für die Verwendung von Fluchtgeräten...

Die Frage ist ja, ob es ein "Fluchtgerät" ist, wenn sich ein FA mutwillig einer Gefahr aussetzt, die er nur durch Anwenden eines Gerätes abwenden kann, für die er im Zweifelsfall weder ausgebildet ist noch die körperliche Eignung besitzt (Sprich: Atemschutzlehrgang und ärztliche Untersuchung)

Das genauso ein Kaugummi wie die Aussage "zur Menschenrettung darf von der UVV abgewichen werden"...


Grüße
Magnus

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AutorLutz8 W.8, Düren/ Hannover / NRW466815
Datum28.02.2008 15:3151744 x gelesen
Geschrieben von Bernhard Glas Ich habe eine Frage zum Thema ob, und wenn ja, wie JFler bei anderen FWs ausrücken. Ich will keine Diskussion darüber vom Zaun brechen, ob es sinnvoll ist, ausgebildete JFler (Ü16) mitzunehmen. In Bayern ist das so, und mich würde nun folgendes interessieren:
1. Rücken bei Euch JFler im ersten Fahrzeug mit aus?

Bei uns war es früher so, dass sie zwar mitfahren durften. War jedoch genug ausgebildetes Personal, mußten sie vom ersten Auto runter. Ausgebildete Kräfte müssen immer vorgehen.

2. Wenn ja, wie viele?

Wir hatten nie so viele in dem Alter, aber denke einer pro Auto mehr auf keinen Fall. Für den Gruppenführer schwierig zu handhaben. ( wenn mehrere da sind, nen Plan machen wer wann oder in welchem Zeitraum kommt)

3. Wenn ja, ist es geregelt, wer sie an die Hand nimmt? (natürlich nur außerhalb außerhalb de Gef-Bereiches)

Bis besondere Anweisungen des GFs da waren, verblieben die JFler am Fahrzeug beim Maschinist.

4. Gibt es Reglementierungen, wie viele in den nachfolgenden Fahrzeugen sitzen dürfen /sollen?

Auch hier, ich würd die Menge klein halten kann mir aber nicht vorstellen, dass es da Vorschriften gibt. Was anderes ist wenn die JF aktiv in Einsatzeinheiten mitübt und man gerade bei ner Übung ist. Kann die Jungs und Mädchen ja schlecht da stehen lassen.

5. Welche Tätigkeiten übernehmen JFler an E-Stellen?

Unterstützung beim Verlegen der Schlauchleitung, von der Wasserentnahme zum Fahrzeug. Beim Rest kommt es meiner Meinung nach auf die Situation vor Ort an.

6. Rüsten sich diese dann (im Brandeinsatz) mit Leine und Maskenbüchse aus?

Ne was sollten sie damit? Tragen dürften sie die Maske ja eh nicht.

7. Werden die Jfler in taktische Überlegungen miteinbezogen, oder sind die einfach nur "anwesend"


Man kann die JFler nach der "heißen Phase" des Einsatzes ja mal mitnehmen um ihnen zu zeigen was da eigentlich passiert ist. Unschöne Sachen wie Verletzte oder gar Tote würde ich von den JFlern fernhalten. Würd sie ggf ins Fahrzeug sitzen lassen. Denke man kann so nem Jugendlichen schnell mit so was nen bleibenden Knax verabreichen.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorLutz8 W.8, Düren/ Hannover / NRW466816
Datum28.02.2008 15:3451829 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlDie Frage ist ja, ob es ein "Fluchtgerät" ist, wenn sich ein FA mutwillig einer Gefahr aussetzt, die er nur durch Anwenden eines Gerätes abwenden kann, für die er im Zweifelsfall weder ausgebildet ist noch die körperliche Eignung besitzt (Sprich: Atemschutzlehrgang und ärztliche Untersuchung)

Dem schließe ich mich an. So bald ich die JF mitnehme, weiß ich ja im Voraus, dass sie solchen Gefahren ausgesetzt werden könnten. Für solch einen Fall muß ich mir was anderes einfallen lassen.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)466817
Datum28.02.2008 15:3451817 x gelesen
Geschrieben von Stefan GanzkeMan kann doch nicht als ein Pro fürs Einsetzen von Jugendlichen in gewissen Positionen argumentieren, Das mache ich nicht.

Nur: Die angesprochenen Kenntnisse über Einsatztaktik und Führung sind m.E. nicht nur bei JFlern nicht voraussetzbar, sondern allgemein bei ausgebildeten TM, evtl. sogar noch bei TF. Das sind schlicht ausführende Stellen, die taktischen Überlegungen dazu sind Sache ab GF aufwärts.


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AutorHein8z U8., Ulm (und Wohnort) / Baden Württemberg / Bayern466822
Datum28.02.2008 15:4751847 x gelesen
Diese Formulierung in der BGR 190 war meines Wissens konzipiert für derartige Fälle wie Handwerker (ohne G26) u.ä. mit Kurz-Einsatz in bestimmten Bereichen der Industrie (eine Einweisung in die Benutzung der Geräte ist erforderlich).
Ein Heranziehen dieser Passage für Einsatzkräfte (egal welche) halte ich (diplomatisch ausgedrückt) für sehr gewagt.
Aber wie man aus dem Hinweis des Kollegen sieht : Man muss nur die richtigen Formulierungen finden und sie entsprechend auslegen, das wurde hier anscheinend getan ...

MkG

Heinz


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern466823
Datum28.02.2008 15:4951739 x gelesen
Hallo!
Geschrieben von Heinz UnsöldEin Heranziehen dieser Passage für Einsatzkräfte (egal welche) halte ich (diplomatisch ausgedrückt) für sehr gewagt.

Ich auch!


Grüße
Magnus

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AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW466825
Datum28.02.2008 15:5251851 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppDie angesprochenen Kenntnisse über Einsatztaktik und Führung sind m.E. nicht nur bei JFlern nicht voraussetzbar, sondern allgemein bei ausgebildeten TM, evtl. sogar noch bei TF. Das sind schlicht ausführende Stellen, die taktischen Überlegungen dazu sind Sache ab GF aufwärts.

Meines Erachtens müssen auch "schlicht ausführende Stellen" im Einsatz über einen gewissen Grad an einsatztaktisches Verständnis verfügen. Wenn das nicht so wäre, müsste der Gruppenführer (oder andere darüberliegende Funktionen) "jeden Schritt" der Einsatzkräfte verfolgen und dass sollte und darf nicht vorkommen.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Stefan Ganzke

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AutorFlor8ian8 F.8, Köfering / Bayern466827
Datum28.02.2008 16:0951706 x gelesen
Geschrieben von Sascha JoerchelKann mir der Kollege aus Köfering wohl recht geben. Thema Schloß Haus :-))


Ja, geb dir recht


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)466829
Datum28.02.2008 16:1151784 x gelesen
Geschrieben von Stefan GanzkeMeines Erachtens müssen auch "schlicht ausführende Stellen" im Einsatz über einen gewissen Grad an einsatztaktisches Verständnis verfügen. Was verstehst du denn unter dem Begriff "Einsatztaktik"?


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AutorAndr8e W8., Horn-Bad Meinberg / NRW466831
Datum28.02.2008 16:1551800 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannWissen die denn auch worauf es der Einsatztaktik und Führung ankommt und welche Überlegungen dafür notwendig sind?

Der Jugendliche soll ja keine einsatzrelevanten Entscheidungen treffen. Und um einem gute Idee zu haben und diese zu äußern muß ich mich nicht unbedingt mit Einsatztaktik und schon garnicht mit Führung auskennen (was übrigens auch für alle anderen Feuerwehrangehörigen gildt). Allerding hört der Spass in dem Moment auf, wo ein Einsatz zeitkritisch ist.


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AutorAndr8e W8., Horn-Bad Meinberg / NRW466837
Datum28.02.2008 16:2551721 x gelesen
Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, auch bei uns fährt kein JF-Angehöriger mit in den Einsatz, warum soll ich als Einsatzleiter nicht einen Denkanstoß (von wem auch immer) annehmen, wenn er mir vernünftig erscheint?


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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern466839
Datum28.02.2008 16:2851759 x gelesen
Die Ausbildung der Mannschaftsdienstgrade und die der GF zielt aber genau darauf ab.

Befehl -> nach Ausführung Rückmeldung -> weiterer Befehl usw.

Jetzt ma dumm gesprochen:

Das taktische Denken tatsächlich den GF aufwärts überlassen.

Natürlich macht sich ein GF, der dieses Amt im Einsatz ned bekleidet seine Gedanken. Aber zu dem Zeitpunkt ist er ausführendes Organ und gut is.


Kamerdaschatliche Grüße

Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)466840
Datum28.02.2008 16:3051702 x gelesen
Siehe auch die Lernzielvorgaben lt. FwDV2.


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AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW466848
Datum28.02.2008 16:4251828 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWas verstehst du denn unter dem Begriff "Einsatztaktik"?
Einsatztaktisches Verständnis beginnt meiner Meinung bereits bei jeglicher Ausführung von Einsatzbefehlen.
Das Beispiel Verkehrsunfall: Der Gruppenführer wird nicht grundsätzlich hinter dem Trupp stehen und darauf achten, dass jener z.B. das Dach korrekt vom PKW entfernt. Es ist vielmehr so, dass der Trupp sich selbst darüber im Klaren sein muss, wie effektiv das Dach entfernt werden kann oder welche Risiken / Gefahren bestehen oder entstehen können.
Das Beispiel Innenangriff: Hier wird der Gruppenführer auch nur den Einsatzbefehl geben und muss sich anschließend auf das einsatztaktische Verständnis seines Trupps verlassen können. Hierunter fällt u.a. das Erkennen der Gefahr eines Flash / Over (von mir aus auch Backdraft), das richtige Vorgehen in verrauchten Räumen, die richtige Vorgehensweise bei der Brandbekämpfung (keinen unnötigen Wasserschaden verursachen).


Mit kameradschaftlichem Gruß

Stefan Ganzke

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland466853
Datum28.02.2008 16:5651924 x gelesen
Hallo,

also ich definiere mal JFler als Angehöriger der Jugendfeuerwehr, egal wie alt, dann gibts eine klare Antwort: Nein, die haben im Einsatz nix verloren, wird auch hier so gehandhabt (und bei den Übungen wird auch nicht der Erstangreifer, DLK oder RWG genutzt). Für Jugendliche in der aktiven Wehr stellt sich die Frage auch eher nicht, da diese den Melder erst nach bestandenem Grundlehrgang bekommen - und da gilt auch, dass das lernen in den "hinteren" Fahrzeugen beginnt und da auch "unter Beobachtung" - und dann kann ein "vorrücken" erfolgen.

Übrigens stelle ich mir die Frage, warum jemand im Brandeinsatz mit Leine und Maskenbeutel herumlaufen sollte?

Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen466854
Datum28.02.2008 16:5751803 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Stefan GanzkeDas Beispiel Verkehrsunfall: Der Gruppenführer wird nicht grundsätzlich hinter dem Trupp stehen und darauf achten, dass jener z.B. das Dach korrekt vom PKW entfernt.
Nein, er muss darauf achten, dass das Dach korrekt entfernt wird und, sofern dies nicht der Fall ist, eingreifen.

Es ist vielmehr so, dass der Trupp sich selbst darüber im Klaren sein muss, wie effektiv das Dach entfernt werden kann oder welche Risiken / Gefahren bestehen oder entstehen können.
Ebenfalls nein, der Trupp muss die verschiedenen Techniken kennen. Welche angewandt wird, legt allerdings der Gruppenführer fest.


MkG Sascha

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AutorMike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg466857
Datum28.02.2008 17:0151632 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppNur: Die angesprochenen Kenntnisse über Einsatztaktik und Führung sind m.E. nicht nur bei JFlern nicht voraussetzbar, sondern allgemein bei ausgebildeten TM, evtl. sogar noch bei TF. Das sind schlicht ausführende Stellen, die taktischen Überlegungen dazu sind Sache ab GF aufwärts.

Sicherlich muss ein FM (Trm) einsatztaktische Grundkenntnisse besitzen..
Jede Einsatzkraft muss doch den Einsatzbefehl verstehen und umsetzen können. Dazu ist es doch notwendig das man sich mit der Taktik der Feuerwehr auseinandersetzt.
Taktik fängt schon damit an, wie und in welcher Form ich ein Strahlrohr einsetze bzw. wie ich ein Brandobjekt betrete.
Wer bedient das Strahlrohr und wer dringt in Brandobjekten ein, nur der GF?

MkG
Mike Ganzke


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AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW466858
Datum28.02.2008 17:0651683 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerEbenfalls nein, der Trupp muss die verschiedenen Techniken kennen. Welche angewandt wird, legt allerdings der Gruppenführer fest.

Ich habe mich vielleicht etwas ungünstig ausgedrückt. Was ich hierbei sagen wollte ist, dass der Trupp beim Ausführen seines Einsatzbefehls (den er selbstverständlich vom Gruppenführer etc. erhält) ebenfalls mitdenken muss.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Stefan Ganzke

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AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz466863
Datum28.02.2008 17:2051703 x gelesen
Geschrieben von Paul Bohlenalso ich definiere mal JFler als Angehöriger der Jugendfeuerwehr, egal wie alt, dann gibts eine klare Antwort: Nein, die haben im Einsatz nix verloren

Bitte schau doch vorher ins Gesetz bevor du etwas definierst. In diesem Fall das Bayrische Feuerwehrgesetz. Dort ist im Artikel 7 alles eindeutig beschrieben.

Gruß,
Sebastian


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY466871
Datum28.02.2008 17:3951781 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlAuch für den Einsatz des Filtergerätes ist eine ärztl. Untersuchung notwendig!
Wenn ich mich nicht irre, die G26.2


Hallo,

warum wurde ich dann beim "Bund" nicht nach der G 26.2 untersucht? Da hatten wir des Öfteren auch die Gasmaske (ABC-Schutzmake) auf. Ist ja auch im Prinzip nichts anderes als eine Atemschutrzmaske mit Filter.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland466874
Datum28.02.2008 17:4651884 x gelesen
Hallo,

also was im Bayrischen Feuerwehrgesetz drin steht, ist für mich was anderes, ICH definiere JFler als Angehöriger der Jugendfeuerwehr (in Bezug auf das hier gültige saarländische Gesetz und im Bezug auf mein Grundwissen über die Feuerwehrorganisation). In der Ausgangsfrage war nicht explizit nach Bayern gefragt und ich habe auch im weiteren Verlauf dargelegt, wie wir (mit anderen gesetzlichen Grundlagen) den Umgang mit Jugendlichen regeln, zwar ein wenig kurz, aber die Zielrichtung dürfte klar sein.
so, aber in dem mir nun bekannte Gesetz steht aber nur was von Feuerwehranwärtern, nix mit JF also ? Wieso ist das den nun eindeutig? Dann müsste in der Frage stehen: wie handhabt Ihr es mit Fw-Anwärtern, der Begriff JF ist hier dann nicht eindeutig oder?

Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg466875
Datum28.02.2008 17:4851763 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlDie Frage ist ja, ob es ein "Fluchtgerät" ist, wenn sich ein FA mutwillig einer Gefahr aussetzt, die er nur durch Anwenden eines Gerätes abwenden kann, für die er im Zweifelsfall weder ausgebildet ist noch die körperliche Eignung besitzt (Sprich: Atemschutzlehrgang und ärztliche Untersuchung)



Maschinist steht an der Pumpe des LF. Wind dreht beim Brand einer Kuststoffverarbeitenden Fabrik.
Mannschaft muß aber durch den Brandrauch flüchten.

Da ist mir auch ein nicht untersuchter FM mit Filtergerät lieber als ein nicht untersuchter ohne Filtergerät...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland466876
Datum28.02.2008 17:4851732 x gelesen
Hallo,

also ohne auf die Unterschiede in der Nachkommestelle der G26 einzugehen, Y-Tours ist in manchen Lösungen ein wenig anders, ganz früher wurde ja noch mit richtigem Reizgas geübt oder?

Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorMich8ael8 S.8, Giessen / Hessen466877
Datum28.02.2008 17:4851748 x gelesen
Hallo Anton

Ich denke mal das es daran liegt, dass die Untersuchungsinhalte der G26.2 durch die Musterung abgedeckt sind.

Gruß Michael


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AutorFlor8ian8 F.8, Köfering / Bayern466880
Datum28.02.2008 17:5351911 x gelesen
Geschrieben von Paul Bohlenin Bezug auf das hier gültige saarländische Gesetz

In dieser, mittlerweile sehr ausschweifenden, Diskussion gings aber klar um die Frage von einem Kameraden aus München. Da München meines Wissens in Bayern liegt greift hier klar das Bayerische Feuerwehrgesetz. Was in den Gesetzen der anderen 15 Bundesländer steht, trägt zur Beantwortung dieser Frage in keinster Weise bei...


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AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz466883
Datum28.02.2008 18:0151872 x gelesen
Geschrieben von Paul Bohlenso, aber in dem mir nun bekannte Gesetz steht aber nur was von Feuerwehranwärtern, nix mit JF also ? Wieso ist das den nun eindeutig? Dann müsste in der Frage stehen: wie handhabt Ihr es mit Fw-Anwärtern, der Begriff JF ist hier dann nicht eindeutig oder?


Hallo,

Feuerwehranwärter nach Bayrischem Gesetz = 12 bis 18 Jahre. Auch wenn da nicht JF steht ist das praktisch JF.

Auch ich bin schonmal über 16-jährige JF-Mitglieder und 16-jährige Anwärter in der FF gestolpert. Ich glaub im Saarland (korrigier mich) ist das wie bei uns in RLP nicht unbedingt dasselbe.

In Bayern ist das halt dasselbe und da wird auch nicht getrennt. JF ist gleich FF-Anwärter.

Gruß,
Sebastian


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern466884
Datum28.02.2008 18:0451793 x gelesen
Geschrieben von Sebastian BöntgenJF ist gleich FF-Anwärter.
Du wirst im Bayerischen Feuerwehrgesetz nirgendwo den Begriff "Jugendfeuerwehr" finden...


Grüße
Magnus

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg466885
Datum28.02.2008 18:0651743 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnerwarum wurde ich dann beim "Bund" nicht nach der G 26.2 untersucht?

Du hast die Musterung, die Einstellungsuntersuchung,...
Und in Zweifel was den "kriegerischen" Teil betrifft jede Menge Ausnahmevorschriften...


Und es war in der Tat so, daß unsere Brandschützer auf dem Flugplatz ganz normal nach G26.3 untersucht wurden.


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Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz466887
Datum28.02.2008 18:0751704 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlGeschrieben von Sebastian Böntgen
JF ist gleich FF-Anwärter.

Du wirst im Bayerischen Feuerwehrgesetz nirgendwo den Begriff "Jugendfeuerwehr" finden...



Grüße
Magnus


Das meinte ich ja damit.

Gruß,
Sebastian


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AutorStef8an 8S., Halle / Sachsen-Anhalt466889
Datum28.02.2008 18:1251714 x gelesen
Zur Beantwortung der Fragen(Bei uns):
1. NEIN
2.-7. entfällt

Zur Begründung. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind aufsichtsplichtig. Demzufolge brauche ich 1. das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, um sie mit zum Einsatz zu nehmen (hier auch im Einzelfall, wenn möglich schriftlich). 2. muss eine geeignete Person an der Einsatzstelle die Aufsicht und Kontrolle für die Jugendlichen übernehmen, die sich ja außerhalb des Gefahrenbereiches aufhalten. Da es sich hier um eine besondere Gefährdung handelt ist besondere Aufsichtsführung notwendig. Wer hat dazu Personal und Zeit übrig im Einsatz.
Im übrigen: BGB und StGB gelten in Bayern, wie in allen andren Ländern auch.

Meine persönliche Meinung unter Berücksichtigung der Aufsichtspflicht.


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY466891
Datum28.02.2008 18:1451729 x gelesen
Geschrieben von Paul Bohlenalso ohne auf die Unterschiede in der Nachkommestelle der G26 einzugehen, Y-Tours ist in manchen Lösungen ein wenig anders, ganz früher wurde ja noch mit richtigem Reizgas geübt oder?

Hallo Paul,

ja das stimmt. War immer wieder interessant zu beobachten wenn manche Kameraden ihre Maske nach dem Durchgang in der "Gaskammer" runterzogen und dann die Klamotten ausklopften. Das schaute dann aus wie nach einer Großdemo.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland466892
Datum28.02.2008 18:2051912 x gelesen
Hallo,

dann beantragen wir eine Rubrik regionale Foren, ok? Ich habe die Frage des Kameraden eher so verstanden, dass er über den Tellerrand hinausschauen will zum einen und zum anderen bedeutet es ja nicht, dass alles, was erlaubt ist, auch gemacht werden soll oder? Gerade auch der Blick auf Lösungen "außerhalb" können neue Ideen bringen - so hab ich diesen Eröffnungsbeitrag verstanden, dass die Diskussion sich so ausweitet, dürfte doch bei dem Forum klar sein oder?

Grüße Paul


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern466893
Datum28.02.2008 18:2151699 x gelesen
Hallo!
Geschrieben von Anton Kastnerwarum wurde ich dann beim "Bund" nicht nach der G 26.2 untersucht?
Vielleicht gabs die "damals" noch nicht ;-)


Grüße
Magnus

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg466894
Datum28.02.2008 18:2451705 x gelesen
Geschrieben von Stefan GanzkeDas Beispiel Verkehrsunfall: Der Gruppenführer wird nicht grundsätzlich hinter dem Trupp stehen und darauf achten, dass jener z.B. das Dach korrekt vom PKW entfernt.

Nö. Der GrFü erkundet vorher und markiert dann Schnitte und ggf. Tabuzonen (Airbag, Verstärkungen,...).
Der Trupp arbeitet dann nach diesem zeichnerisch erteilten Befehl.


Geschrieben von Stefan GanzkeDas Beispiel Innenangriff: Hier wird der Gruppenführer auch nur den Einsatzbefehl geben und muss sich anschließend auf das einsatztaktische Verständnis seines Trupps verlassen können. Hierunter fällt u.a. das Erkennen der Gefahr eines Flash / Over (von mir aus auch Backdraft), das richtige Vorgehen in verrauchten Räumen, die richtige Vorgehensweise bei der Brandbekämpfung (keinen unnötigen Wasserschaden verursachen).

Das hat weniger etwas mit Taktik, als vielmehr mit der Anwendung erlernter Verfahrensweisen/ Techniken zu tun.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland466896
Datum28.02.2008 18:2851871 x gelesen
Hallo Sebastian,

genau, das ist im Saarland ein wenig anders geregelt, mittlerweile von 8 (bzw. 10, je nach Satzung bzw. Aufnahmemodus der Wehr) bis i.d.R. 16 ist die Jugendwehr (das kann auch noch ein wenig herausgezögert werden) und für die aktive Wehr gilt, dass die Angehörigen das 16. Lebensjahr vollendet haben müssen. Jugendwehr darf auch nicht mit in den Einsatz, also könnte es sein, dass ein Neueinsteiger in den Einsatz geht, während ein gleichaltriger Jugendwehrler, der noch nicht übernommen wurde, nicht mit darf (! Theorie!),

das die Bayern hier das ganz anders sehen, ok, akzeptiert, muss ja nicht alles verstehen....,

Grüße Paul


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern466897
Datum28.02.2008 18:3051702 x gelesen
Hallo Paul,
Geschrieben von Paul Bohlendas die Bayern hier das ganz anders sehen, ok, akzeptiert, muss ja nicht alles verstehen....,
Das hab ich auch schon aufgegeben, der gute Wille zählt... ;-)
Glaub mir, mir wäre etwas anders als dieser "Außerhalb des Gefahrenbereich"-Schwamm auch lieber!


Grüße
Magnus

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AutorJoha8nne8s C8., Esslingen / BW466900
Datum28.02.2008 18:3751736 x gelesen
Geschrieben von night Nicknight Nick, Kassel

Jürgen, Christian.......schon wieder einer!

Johannes


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AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW466901
Datum28.02.2008 18:3751848 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerNö. Der GrFü erkundet vorher und markiert dann Schnitte und ggf. Tabuzonen (Airbag, Verstärkungen,...).
Der Trupp arbeitet dann nach diesem zeichnerisch erteilten Befehl.


Der Gruppenführer makiert zeichnerisch die Schnitte?
Mmmh, wie darf ich mir das vorstellen?

Geschrieben von Christian FischerDas hat weniger etwas mit Taktik, als vielmehr mit der Anwendung erlernter Verfahrensweisen/ Techniken zu tun.

Seltsam, dass man dieses in Büchern zum Großteil unter der Kategorie Einsatztaktik findet. ;)


Mit kameradschaftlichem Gruß

Stefan Ganzke

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen466903
Datum28.02.2008 18:4551775 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernhard Glas1. Rücken bei Euch JFler im ersten Fahrzeug mit aus?

Schließe mich dem Großteil der Vorredner an. Definitiv "NEin".
1-7 fällt dementsprechend weg.

Aber mal nebenbei ... zB. zu 3.
Ich finde, an der E-Stelle gibt es immer irgendwo Gefahren.

Zu 6.
Was wollen Jugentliche, ohne AGT zu sein, mit einer Büchse?
Wenn Masken zur Sicherung da sein sollen, dann waren die Jugentlichen wohl zu nah am Ereigniss dran?! ;-) Somit käme man unweigerlich wieder zu Punkt 3

Geschrieben von Bernhard Glas7. Werden die Jfler in taktische Überlegungen miteinbezogen, oder sind die einfach nur "anwesend"?


Einbezogen? Kann ich nicht ganz nachvollziehen. Und, wenn sie nur "anwesend" sind, dann kann ich sie doch auch gleich daheim lassen!


MkG
Patricia

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg466906
Datum28.02.2008 19:0251738 x gelesen
Geschrieben von Stefan GanzkeDer Gruppenführer makiert zeichnerisch die Schnitte?
Mmmh, wie darf ich mir das vorstellen?


Ich habe als GrFü Markierkreide. Damit zweiche ich an den Stellen an denen ich geschnitten haben will eine Linie.

außerdem zeichne ich dort wo nicht geschnitten werden soll nach Rücksprache mit dem inneren Retter Tabuzonen ein (z.B. Airbag,...).

Vorteil. Ich weiß nachher, daß der Trupp so schneidet wie ich mir das dachte und damit meine gewählte Taktik umgesetzt werden kann.

Der Trupp wiederum kann sich voll auf die technisch richtige und sichere Handhabung des Werkzeugs konzentrieren.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg466907
Datum28.02.2008 19:1051774 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerIch habe als GrFü Markierkreide. Damit zweiche ich an den Stellen an denen ich geschnitten haben will eine Linie.

außerdem zeichne ich dort wo nicht geschnitten werden soll nach Rücksprache mit dem inneren Retter Tabuzonen ein (z.B. Airbag,...).

Vorteil. Ich weiß nachher, daß der Trupp so schneidet wie ich mir das dachte und damit meine gewählte Taktik umgesetzt werden kann.



Das hört sich gut an, weißt du immer wo der Airbag ist?
Gutes Hilfsmittel, hört sich zu theoretisch an.

MkG
Mike Ganzke


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen466908
Datum28.02.2008 19:1551698 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Mike GanzkeDas hört sich gut an, weißt du immer wo der Airbag ist?

Deswegen gibt es ja ein Airbagscanning. Entfernen der Seitenverkleidung, dann erkennt man durchaus wo ein Airbag sitzt...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


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AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg466909
Datum28.02.2008 19:1651762 x gelesen
Geschrieben von Mike Ganzke
Das hört sich gut an, weißt du immer wo der Airbag ist?

Das ist, sweit möglich, die erste Aufgabe des "Inneren Retters".

Die Innenverkleidungen an den Türholmen&Co entfernen und ggf. eben den GF darauf hinweisen wo Airbags, Gurtaufnahmen etc. liegen.


Hört sich theoretisch an, ist aber hohe Kunst des Zusammenspiels und entlastet den Schneidenden Trupp. Bringt dem Gruppenführer zudem den Vorteil zu wissen das der Trupp genau das macht was er sich vorstellt und das sie nicht aus Missverständnissen heraus einen anderen Plan verfolgen.
Und man erspart sich durchs MArkieren ggf. eben unliebsame Überraschungen.

Auch Abstützpunkte z.B. mit StabFast können so angezeigt werden. Bringt wiederum den Vorteil das die Jungs die Abstützen und Unterbauen nicht evtl. den REttungsweg blockieren mit der Abstützung den sich der GF vorher ausgedacht hat.


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

Feuerwehr Wernau

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AutorLeif8 B.8, Greifswald/Wuppertal / Meck-Pomm466921
Datum28.02.2008 19:4351689 x gelesen
Mensch klingt in der theorie wirklich nett... Aber naja ich meine auf die Ausbildung und den gesunden Menschenverstand der schneidenden Kameraden sollte man sich auch verlassen können...oder?? somal du als GF ja auch für deren Ausbildung mit verantwortlich bist... wie handhabst du es denn wenn sich Situationsbedingt neue Schnitte ergeben?? kreuzte die alten Linien wieder duch und malst viele neue Striche auf die Kiste? Dann weiß nachher auch wieder keine wo er denn nun schneiden soll.

mkG


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AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg466928
Datum28.02.2008 19:5351766 x gelesen
Naja ganz so drastisch ist es ja auch nicht.

Es ist schlichtweg ein sehr gutes Hilfsmittel. Keine Wunderwaffe für absolute THL Neulinge am Schneidgerät aber eine große Hilfe.

Der GF macht sich ja schliesslich bei der Erkundung einen Plan "Wie möchte ich die Person(en) befreien", dann macht er sich hoffentlich noch einen Plan B falls A nicht durchführbar ist und dann gehts los.

Es ist eben schonmal deswegen eine Hilfe weil der GEräteführer weiss wo er ggf. schneiden kann/darf und wo nicht. Dann kann er sich darauf konzentrieren und stellt nicht irgendwann fest das seine Schere doch zu schwach für die übersehene Gurtaufnahme ist.

Die Anzeichnungen ersetzen ja keine weitergehende Ausbildung des PErsonals. Aber es reicht halt das ich ein Zeichen für einen Y-Schnitt mache und der Gf weiss das sein Trupp das dort dann macht.

Sollte die LAge irgendwann so verzwickt sein das auch Plan B nichtmehr klappt hat man sowieso ein anderes Problem als zu viele Striche auf dem Fahrzeugblech :)

Und es ist ja auch nicht so das der Gruppenführer einmal seine Schnittanzeichnungen macht und dann wartet sondern er überwacht nachtürlich das Durchführen seiner Aufträge und korrigiert ggf. nach wenn er merkt das etwas nicht funktioniert.

Wir haben jetzt schon bei verschiedenen Gelegenheiten von Übungen mit dem Rettungsdienst bis zum Teamtraining in Osnabrück mit dem System gearbeitet und die GEräteführer haben sich über sowas immer positiv geäußert.


Gruß,

Jens

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AutorFlor8ian8 F.8, Köfering / Bayern466955
Datum28.02.2008 20:3251692 x gelesen
Tut mir leid, so hab ich das nicht gemeint. Ich meinte das es für ihn sinnvoller wäre nach den bayerischen Gesetzen zu gehn, die ja auch für ihn binden sind. Mal über den Tellerrand zu schaun is nie falsch. War von meiner Seite her etwas falsch ausgedrückt.


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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland466960
Datum28.02.2008 20:4651705 x gelesen
Hallo,

ok, kein Problem, ich kann auch Deine Argumentation nachvollziehen (auch nach dem nachlesen, dass es in Bayern halt keine so benannte Jugendwehr gibt, da unterscheiden sich halt der Sprachgebrauch und die juristischem Formulierungen und die Vorgaben der einzelnen Länder - und dann noch die Regelungen in den Wehren/ Löschbezirken, wow, etwas komplex die Sache...) -
dass er natürlich nur im gesetzlichen Rahmen agieren darf, ist keine Frage, da finde ich das saarländische Gesetz restriktiver (und in dem Punkt besser weil es eindeutig in Bezug auf die Jugendwehr ist), wobei es ja auch innerhalb der Rahmenbedingungen ganz gewaltige Unterschiede gibt, wenn man sich mal in der Nachbarschaft umsieht,

also dann, weiterhin gutes diskutieren,
viele Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland466971
Datum28.02.2008 21:0251686 x gelesen
Hallo,

volle Zustimmung, hoffe dass da mal ein Umdenken ohne konkreten unschönen Anlass gibt,

Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW466994
Datum28.02.2008 22:0351821 x gelesen
Geschrieben von ---Christian Fischer--- Ich weiß nachher, daß der Trupp so schneidet wie ich mir das dachte und damit meine gewählte Taktik umgesetzt werden kann.


Das hört sich so an, als wenn die Vertrauensbasis zu deinen Kameraden/-innen nicht gerade hoch ist. Wenn Einsatzkräfte über die notwendige Qualifikation verfügen, solltest du denen auch zu trauen, dass sie deinen Einsatzbefehl auch mit menschlichen und feuerwehrtechnischen Verstand effektiv umsetzen.

Geschrieben von ---Leif Brünslow--- Aber naja ich meine auf die Ausbildung und den gesunden Menschenverstand der schneidenden Kameraden sollte man sich auch verlassen können...oder??

volle Zustimmung!

Geschrieben von ---Jens Fischer--- Wir haben jetzt schon bei verschiedenen Gelegenheiten von Übungen mit dem Rettungsdienst bis zum Teamtraining in Osnabrück mit dem System gearbeitet und die GEräteführer haben sich über sowas immer positiv geäußert.

Es klingt in der Theorie gut, doch bin ich mir nicht ganz so sicher, ob das immer so umsetzbar ist. Schließlich hat man es meistens mit Zeitdruck zu tun. Jedoch muss ich dazu sagen, dass ich keinerlei Erfahrungen mit dieser Methode habe und somit mir kein festes Urteil darüber bilden kann.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Stefan Ganzke

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AutorSeba8sti8an 8L., Himmelkron / Franken/Bayern467020
Datum28.02.2008 22:5151687 x gelesen
Guten Abend,
Geschrieben von Bernhard Glas1. Rücken bei Euch JFler im ersten Fahrzeug mit aus?

Nein.

In unserer Wehr wird dieses Schreiben (Wissenstest 2005) explizit die Punkte 6.1 bis 6.2.2 als Orientierung hergenommen. Alle weiteren Fragen erübrigen sich meiner Meinung nach hiermit. Als Gruppenführer werde ich mich hüten, einen Feuerwehranwärter auf einen schwierigen, langwierigen und vor allem personalintensiven Einsatz mitzunehmen. Sicher müssen sie auch etwas lernen, aber dann zu einem Zeitpunkt, zu dem die kritischen Situationen weitgehend bewältigt zu sein scheinen.

Man muss immer bedenken. Für jeden Feuerwehranwärter ( egal ob 18 oder nicht -> Aktiv ist nur TM1 +18) muss ich einen erfahrenen aktiven Feuerwehrangehörigen abstellen. Egal ob das nun beim Verkehrregeln oder beim Schlauchlegen ist. Das heißt 3 Anwärter im Einsatz = 3 erfahrene Aktive gebunden und außerhalb des Gefahrenbereichs.....

Und mal ehrlich. Was lernen die Jugendlichen bei einem Einsatz??? Meiner Meinung nach nicht viel. Lernen tut man bei Übungen, auch bei Einsatzübungen. Hier geht es um Vormachen-Nachmachen, Fehler sofort aufdecken und korrigieren, Ratschläge geben und diese direkt in die Tat umsetzen, Teamarbeit, um schwierige Aufgabenstellungen gemeinsam zu lösen, Befehle geben und /oder ausführen, korrekter Umgang mit Einsatzmitteln. Dies sind nur einige wenige Themen, die für die Jugendlichen interessant und wichtig sind. Und kann man das dem Feuerwehranwärter bei einem Einsatz vermitteln??? Ich glaube nicht.


Wenn man die Veränderung zum Besseren für unmöglich hält, wird sie auch nicht kommen. - Noam Chomsky

Alles meine eigenen, privaten Meinungen. Nicht die meiner Wehr!

Freundliche Grüße aus dem Frankenwald,
Sebastian Laschka

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AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern467032
Datum28.02.2008 23:4551790 x gelesen
Genau das meinte ich damit deshalb müssen auch Jugendlichen nicht unbedingt an Einsätzen teilnehmen oder ? Und wenn das Personal so knapp bemessen ist das man auf die Jugendlichen im Einsatz nicht verzichten kann.... na dann hat so eine Wehr aber was verschlafen.

mkg Christian


-------------------------Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr ! ---------------------
Feuerwehr Garching a.d.Alz

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AutorSeba8sti8an 8L., Himmelkron / Franken/Bayern467035
Datum28.02.2008 23:5751797 x gelesen
Geschrieben von Christian Steiner Genau das meinte ich damit deshalb müssen auch Jugendlichen nicht unbedingt an Einsätzen teilnehmen oder ? Und wenn das Personal so knapp bemessen ist das man auf die Jugendlichen im Einsatz nicht verzichten kann.... na dann hat so eine Wehr aber was verschlafen.

nicht nur verschlafen, das ist fahrlässig und absolut unverantwortlich. Die Jugendlichen können gerne mit zum Einsatz, aber nicht im ersten Fahrzeug und erst recht nicht, wenn das allgemeine Gefahrenpotential noch sehr hoch ist. ( Ex-Gefahren?, Brandrauch? Ausbreitung? Verkehr? Tote? Schwerverletzte?) Viele Verantwortliche in den Wehren scheinen auch unser Jugendschutzgesetz nicht zu kennen. Da steht nämlich eindeutig drin, wovor wir als Aufsichtspersonen ( in diesem Fall der GF) die Jugendlichen alles schützen müssen.
Und wie so schön in der Brandwacht steht: "Reine Schaulust rechtfertigt nicht die Anwesenheit am Einsatzort."


Wenn man die Veränderung zum Besseren für unmöglich hält, wird sie auch nicht kommen. - Noam Chomsky

Alles meine eigenen, privaten Meinungen. Nicht die meiner Wehr!

Freundliche Grüße aus dem Frankenwald,
Sebastian Laschka

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen467043
Datum29.02.2008 00:5551732 x gelesen
Geschrieben von Patricia KlottEinbezogen? Kann ich nicht ganz nachvollziehen. Und, wenn sie nur "anwesend" sind, dann kann ich sie doch auch gleich daheim lassen!

Simplerweise ist das in Hessen einfach ausdiskutiert: JF geht niemals zum Einsatz...

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg467044
Datum29.02.2008 02:0951691 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Sebastian LaschkaViele Verantwortliche in den Wehren scheinen auch unser Jugendschutzgesetz nicht zu kennen. Da steht nämlich eindeutig drin, wovor wir als Aufsichtspersonen ( in diesem Fall der GF) die Jugendlichen alles schützen müssen.

Ich kenne das Hamburger Feuerwehrgesetz. Das stehen in § 3 Abs. 1 und 3 die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr in HH. Da steht was von der Abwehr von Brand- oder Explosionsgefahren, die Bekämpfung von Schadenfeuer, der Rettungsdienst und technischer Hilfeleistung.
Von der Beaufsichtigung Minderjähriger an Orten, an denen sie nichts zu suchen haben steht da nichts. Also nehmen JF-Angehörige auch nicht an Einsätzen teil.


Geschrieben von Sebastian LaschkaDie Jugendlichen können gerne mit zum Einsatz, aber nicht im ersten Fahrzeug und erst recht nicht, wenn das allgemeine Gefahrenpotential noch sehr hoch ist. ( Ex-Gefahren?, Brandrauch? Ausbreitung? Verkehr? Tote? Schwerverletzte?)

Die Realität widerlegt dich.


Beste Grüße Sven

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen467045
Datum29.02.2008 02:3751676 x gelesen
Moin

Geschrieben von Lüder PottSimplerweise ist das in Hessen einfach ausdiskutiert: JF geht niemals zum Einsatz...Das schon (und dafür bin ich auch sehr dankbar), allerdings kann man ab 17 schon in die Einsatzabteilung aufgenommen werden, also hast du dann eben 17jährige an der Backe - bringt uns auch nicht wirklich weiter.
Der Schrieb aus dem Innenmysterium letztes Jahr, dass der TM1 schon ab 16 und als JF-Mitglied gemacht werden kann, macht die Sache auch nicht gerade besser.

Daher hier bei uns per Satzung ausdiskutiert: Einsatz nur, wenn volljährig und mindestens TM1. "Bums aus, Nikolaus" wie ein bekannter Fernsehchef zu sagen pflegte ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern467055
Datum29.02.2008 07:3251659 x gelesen
Hallo,

das es Lagen gibt, in denen eine solche Vorsichtsmaßnahme sinnvoll ist, ist unbestritten (wie z.B, die von dir genannte Kunststofffabrik, oder wenn nur "ein" Fluchtweg vorhanden)
Aber das das Teil Standardmäßig immer von jedem mitgeführt wird kann ja solche Gefahrensituationen provozieren, weil man ja "zur Sicherheit" die Maske dabei hat...


Grüße
Magnus

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 467081
Datum29.02.2008 08:5351812 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlDu wirst im Bayerischen Feuerwehrgesetz nirgendwo den Begriff "Jugendfeuerwehr" finden..

Im neuen auch nicht ?

Auf das der LFV doch so stolz ist ..


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern467084
Datum29.02.2008 08:5951701 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschIm neuen auch nicht ?

Auf das der LFV doch so stolz ist ..


Wo liegt das Problem das du damit hast?
Ist doch scheißegal wie es juristisch heißt, im Ort nennt es sich trotzdem Jugendfeuerwehr.


Gruß
Christian





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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern467085
Datum29.02.2008 09:0151655 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschIm neuen auch nicht ?

Auf das der LFV doch so stolz ist ..


Nein auch im Neuen nicht: Art. 7 bleibt unverändert:
Geschrieben von BayFwG
(1) Jugendliche können vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten.

Ich hab irgendwo ein Schreiben aus der Mitte des vergangenen Jahrhunderts, da wird auch beschrieben, warum bewusst auf die Bildung von "Jugendfeuerwehren" verzichtet wurde und stattdessen "Jugendgruppen" bevorzugt wurden...

Das einzige was sich im Bereicht der Jugendarbeit im neuen Gesetz geändert hat ist, dass die Jugendwarte im potentiellen Kreis derer aufgenommen wurden, denen eine Aufwandsentschädigung zustände.


Grüße
Magnus

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 467089
Datum29.02.2008 09:0551667 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerWo liegt das Problem das du damit hast?
Ist doch scheißegal wie es juristisch heißt, im Ort nennt es sich trotzdem Jugendfeuerwehr.


Evtl hätte man diese "Besonderheit" ein Ende. Und ob man das Jugendgruppe nennt wäre auch egal. Auf jeden Fall rechtlich deutlich mehr von der Aktiven Wehr abgesetzt...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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Scharnhorst
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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg467093
Datum29.02.2008 09:0751666 x gelesen
Guten Morgen

Geschrieben von Magnus Hammerl

Du wirst im Bayerischen Feuerwehrgesetz nirgendwo den Begriff "Jugendfeuerwehr" finden...

Im Feuerwehrgesetz von BaWü ist der Begriff "Jugendfeuerwehr" auch nur einmal in Klammer gesetzt im § 6 zu lesen.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen467105
Datum29.02.2008 09:2651701 x gelesen
Geschrieben von Bernhard GlasIch habe eine Frage zum Thema ob, und wenn ja, wie JFler bei anderen FWs ausrücken. Ich will keine Diskussion darüber vom Zaun brechen, ob es sinnvoll ist, ausgebildete JFler (Ü16) mitzunehmen. In Bayern ist das so,

Hallo,
über Sinn und Unsinn von Jugendlichen an E-Stellen wurde ja nun schon viel geschrieben.
Bei uns in Nds rücken (hoffentlich) keine JF-Angehörigen mit zum Einsatz aus, jedoch besteht bei uns die Möglichkeit mit 16 Jahren in die aktive Wehr einzutreten und den TM1 zu machen. Danach steht einer Teilnahme an Einsätzen nichts im Wege.
Wie gesagt, ob es Sinn macht, sei dahingestellt.
Wenn das in Bayern auch so sein soll (nötig ist), das man schon als Jugendlicher an Einsätzen teilnehmen soll (muß), sollte man das Gesetz ändern und den Jugendlichen dann auch den Weg in die aktive Wehr öffnen.

Übrigens, wir gehen gerade den umgekehrten Weg und nehmen keine Teilnehmer für den TM1-Lehrgang unter 17-18 mehr an (geht bei uns Jahrgangsweise, Jg 1990 und früher).

Interessant zu diesem Thema ist auch der Bericht im Rettungsmagazin, wo es um rechtliche Fragen beim Einsatz von Minderjährigen im Rettungs/Sanitätsdienst geht. Scheinbar scheint man doch noch verschiedener Meinung zu sein, wie man Jugendschutz und Ehrenamtlichkeit miteinander verknüpft, denn es kann normaleweise nicht sein, das ich als ehrenamtlicher Jugendlicher Tätigkeiten ausüben darf, die mir als Berufstätiger vom Gesetz her aus Gründen des Jugendschutzes verboten wären.

Gruß
Heinrich


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AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz467109
Datum29.02.2008 09:3951648 x gelesen
Leute,

MACHT ES EUCH DOCH NICHT SO SCHWER UND HÄNGT EUCH IMMER AN DEM JF AUF.

In Bayern können 16-18 jährige nur in der JF sein und noch nicht offiziel bei den aktiven wie in einigen anderen Bundesländern.

Wenn man also in eurem Bundesland mit 16 in die aktive Wehr eintreten kann dann beantwortet doch bitte die Frage so als handele es sich um einen 16-18 jährigen Feuerwehrmann in der aktiven Wehr.

Der Themenstarter schildert nämlich genau diese Konstellation, nur sind die Formulierungen und Begriffe in Bayern halt anders ;-)

Gruß,
Sebastian


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AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern467170
Datum29.02.2008 15:1151657 x gelesen
Geschrieben von Paul Bohlenalso ich definiere mal JFler als Angehöriger der Jugendfeuerwehr, egal wie alt, dann gibts eine klare Antwort

da möchte ich noch was nachschieben:

Bei uns ist man noch in der JF Übungs- und Wettbewerbsteilnahmeberechtigt, auch wenn man das 18. Lebensjahr schon vollendet hat!

Sprich bei uns ist man in der JF bis zum 31.12. des Jahres in dem man 18. geworden ist!
Natürlich darf man auch ab 18. und vollendetem TM I Lehrgänge machen und der gleichen...

So kann man auch z.B. Jugendsprecher sein/gewählt werden, obwohl man offiziel schon in der aktiven Wehr Mitglied wäre!

Ist aber kein Gesetzestext, sondern eine Feuerwehrinterne Regelung!


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AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein467190
Datum29.02.2008 16:4551534 x gelesen
hihi..das nenn ich mal ne kurze Präzise Antwort :D


Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern467200
Datum29.02.2008 17:1551673 x gelesen
Hallo!
Geschrieben von Sebastian BöntgenIn Bayern können 16-18 jährige nur in der JF sein und noch nicht offiziel bei den aktiven wie in einigen anderen Bundesländern.
Wie begründest du denn diese Aussage?


Grüße
Magnus

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AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz467701
Datum03.03.2008 09:5351616 x gelesen
Hallo,

das ist eine Frage der Begrifflichkeiten. Im Artikel 7 Bayrisches Feuerwehrgesetz steht doch das 12-18 jährige nur als Anwärter aufgenommen werden können.

Das ist in einigen Bundesländern anders. Da sind die schon mit 16 dabei, auch ohne JF-Zeit davor.

Gruß,
Sebastian


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xxx

 28.02.2008 12:02 Bern7har7d G7., München
 28.02.2008 12:05 ., Stolberg-Gressenich
 28.02.2008 12:05 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 28.02.2008 12:07 Magn7us 7H., Pöttmes
 28.02.2008 12:07 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 28.02.2008 12:10 Dani7el 7H., Schriesheim
 28.02.2008 12:13 Chri7sti7an 7S., Garching
 28.02.2008 12:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
 28.02.2008 23:45 Chri7sti7an 7S., Garching
 28.02.2008 23:57 Seba7sti7an 7L., Himmelkron
 29.02.2008 02:09 Sven7 K.7, Hamburg
 28.02.2008 12:13 Dan 7B., Grünwald b.München
 28.02.2008 12:18 Jan 7N., Ratingen
 28.02.2008 12:20 Stef7an 7G., Wuppertal
 28.02.2008 12:23 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 28.02.2008 12:33 Bern7har7d G7., München
 28.02.2008 12:34 Dani7el 7H., Schriesheim
 28.02.2008 12:36 Bern7har7d G7., München
 28.02.2008 12:40 Dani7el 7H., Schriesheim
 28.02.2008 12:43 Magn7us 7H., Pöttmes
 28.02.2008 12:58 Matt7hia7s O7., Waldems
 28.02.2008 13:09 Magn7us 7H., Pöttmes
 28.02.2008 14:16 Hein7z U7., Ulm (und Wohnort)
 28.02.2008 15:23 Magn7us 7H., Pöttmes
 28.02.2008 15:34 Lutz7 W.7, Düren/ Hannover
 28.02.2008 15:47 Hein7z U7., Ulm (und Wohnort)
 28.02.2008 15:49 Magn7us 7H., Pöttmes
 28.02.2008 17:48 Chri7sti7an 7F., Wernau
 29.02.2008 07:32 Magn7us 7H., Pöttmes
 28.02.2008 17:39 Anto7n K7., Mühlhausen
 28.02.2008 17:48 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 28.02.2008 18:14 Anto7n K7., Mühlhausen
 28.02.2008 17:48 Mich7ael7 S.7, Giessen
 28.02.2008 18:06 Chri7sti7an 7F., Wernau
 28.02.2008 18:21 Magn7us 7H., Pöttmes
 28.02.2008 13:58 ., Grafschaft
 28.02.2008 14:16 Sasc7ha 7J., Schierling
 28.02.2008 14:21 ., Grafschaft
 28.02.2008 15:11 Sasc7ha 7J., Schierling
 28.02.2008 16:09 Flor7ian7 F.7, Köfering
 28.02.2008 12:34 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 28.02.2008 12:40 Bern7har7d G7., München
 28.02.2008 12:25 Flor7ian7 F.7, Köfering
 28.02.2008 12:32 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 28.02.2008 12:37 Flor7ian7 F.7, Köfering
 28.02.2008 12:40 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 28.02.2008 12:43 Flor7ian7 F.7, Köfering
 28.02.2008 12:32 Dani7el 7H., Schriesheim
 28.02.2008 12:34 ., Grafschaft
 28.02.2008 12:36 Dani7el 7H., Schriesheim
 28.02.2008 15:14 Stef7an 7G., Wuppertal
 28.02.2008 15:34 ., Grafschaft
 28.02.2008 15:52 Stef7an 7G., Wuppertal
 28.02.2008 16:11 ., Grafschaft
 28.02.2008 16:42 Stef7an 7G., Wuppertal
 28.02.2008 16:57 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 28.02.2008 17:06 Stef7an 7G., Wuppertal
 28.02.2008 18:24 Chri7sti7an 7F., Wernau
 28.02.2008 18:37 Stef7an 7G., Wuppertal
 28.02.2008 19:02 Chri7sti7an 7F., Wernau
 28.02.2008 19:10 ., Schorfheide OT Lichterfelde
 28.02.2008 19:15 Chri7sti7an 7F., Fürth
 28.02.2008 19:16 Jens7 F.7, Wernau
 28.02.2008 19:43 Leif7 B.7, Greifswald/Wuppertal
 28.02.2008 19:53 Jens7 F.7, Wernau
 28.02.2008 22:03 Stef7an 7G., Wuppertal
 28.02.2008 16:28 Sasc7ha 7J., Schierling
 28.02.2008 16:30 ., Grafschaft
 28.02.2008 17:01 ., Schorfheide OT Lichterfelde
 28.02.2008 12:40 Flor7ian7 F.7, Köfering
 28.02.2008 16:15 Andr7e W7., Horn-Bad Meinberg
 28.02.2008 16:25 Andr7e W7., Horn-Bad Meinberg
 28.02.2008 12:34 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 28.02.2008 12:47 Anto7n K7., Mühlhausen
 29.02.2008 16:45 Henn7ing7 R.7, Flensburg
 28.02.2008 13:26 Sasc7ha 7J., Schierling
 28.02.2008 13:52 Davi7d F7., Markkleeberg
 28.02.2008 15:31 Lutz7 W.7, Düren/ Hannover
 28.02.2008 16:56 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 28.02.2008 17:20 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
 28.02.2008 17:46 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 28.02.2008 17:53 Flor7ian7 F.7, Köfering
 28.02.2008 18:20 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 28.02.2008 20:32 Flor7ian7 F.7, Köfering
 28.02.2008 20:46 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 28.02.2008 18:01 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
 28.02.2008 18:04 Magn7us 7H., Pöttmes
 28.02.2008 18:07 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
 29.02.2008 08:53 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 29.02.2008 08:59 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 29.02.2008 09:05 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 29.02.2008 09:01 Magn7us 7H., Pöttmes
 29.02.2008 09:07 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 28.02.2008 18:28 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 28.02.2008 18:30 Magn7us 7H., Pöttmes
 28.02.2008 21:02 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 29.02.2008 15:11 Chri7sto7ph 7R., Berching
 28.02.2008 18:12 Stef7an 7S., Halle
 28.02.2008 18:37 ., Esslingen
 28.02.2008 18:45 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 29.02.2008 00:55 Lüde7r P7., Kelkheim
 29.02.2008 02:37 Seba7sti7an 7W., Linden
 28.02.2008 22:51 Seba7sti7an 7L., Himmelkron
 29.02.2008 09:26 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 29.02.2008 09:39 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
 29.02.2008 17:15 Magn7us 7H., Pöttmes
 03.03.2008 09:53 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
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