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ThemaArbeitslos durch Feuerwehr6 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen467554
Datum02.03.2008 16:256990 x gelesen
Tach zusammen,

vergangene Nacht kamen wir irgendwie darauf zu sprechen, dass Mitglieder freiwilliger FW ja durch das jeweilige BSG vor Kündigung geschützt sind.

Nur mal angenommen, mein AG kündigt mir, weil ich zu oft im Einsatz für die Fw meiner Kommune bin (nur hypothetisch, bei mir zum Glück nicht der Fall), müsste ich mir dann selbst einen Anwalt nehmen (und vor allem bezahlen) oder müsste das durch meine Kommune geschehen bzw. zumindest die Kosten übernommen werden?

Ist natürlich klar, dass ich mein Engagement einschränken würde, bevor ich Konsequenzen durch meinen AG befürchten müsste, aber nurmal so gedacht ...

Mich würden mal eure Meinungen dazu interessieren.


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorLutz8 W.8, Düren/ Hannover / NRW467557
Datum02.03.2008 16:415433 x gelesen
Geschrieben von Volker EhrhardtNur mal angenommen, mein AG kündigt mir, weil ich zu oft im Einsatz für die Fw meiner Kommune bin (nur hypothetisch, bei mir zum Glück nicht der Fall), müsste ich mir dann selbst einen Anwalt nehmen (und vor allem bezahlen) oder müsste das durch meine Kommune geschehen bzw. zumindest die Kosten übernommen werden?

Vermutlich wird kein Abeitgeber so doof sein und mit der Begründung kündigen. Ich denke da würde man eher andere gründe finden.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen467559
Datum02.03.2008 16:485415 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Volker EhrhardtNur mal angenommen, mein AG kündigt mir, weil ich zu oft im Einsatz für die Fw meiner Kommune bin

na ja, wenn der Ex-Arbeitgeber die Kündigung aus genau dem Grund ausspricht und dieses im entsprechenden Schriftstück auch so mitteilt -man könnte auch sagen, wenn er so dumm ist, dass zu tun- dann brauchst du dir keine Sorgen zu machen, wer den Anwalt bezahlt, weil du die entsprechende Verhandlung vor dem Arbeitsgericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewinnen wirst.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber die Kündigung aus irgendwelchen anderen Gründen ausspricht. Dann musst du erstmal nachweisen, dass die anderen Gründe nur vorgeschoben sind - allein das dürfte schon schwer genug sein.

Grüße

Micha


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AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW467560
Datum02.03.2008 16:495401 x gelesen
Geschrieben von Volker EhrhardtNur mal angenommen, mein AG kündigt mir, weil ich zu oft im Einsatz für die Fw meiner Kommune bin (nur hypothetisch, bei mir zum Glück nicht der Fall), müsste ich mir dann selbst einen Anwalt nehmen (und vor allem bezahlen) oder müsste das durch meine Kommune geschehen bzw. zumindest die Kosten übernommen werden?

Ich denke, du müsstest dir einen eigenen Anwalt nehmen.
Davon mal abgesehen, ist es äußerst zweifelhaft dass es einen Arbeitgeber geben wird, der dir deine Kündigung mit dieser Begründung überreicht.
Was jedoch nicht heißen soll, dass man ohne Einwilligung des Arbeitgebers den Arbeitsplatz verlassen sollte, denn andere Fehler fallen dem Chef dann wahrscheinlich "schneller auf" und die können/werden als Kündigungsgrund durchgehen. ;)


Mit kameradschaftlichem Gruß

Stefan Ganzke

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg467562
Datum02.03.2008 16:585416 x gelesen
Hallo,

zu dieser Thematik gab es von AG-Seite schon ganz offene und konkrete Vorstöße.

Siehe meinen Beitrag von 2006:



Arbeitsvertrag verbietet Feuerwehrarbeit 1 Beitrag
Autor Gerhard Pfeiffer, Stuttgart / Baden-Württemberg Threadcontainer
Datum 29.06.2006 23:13 MSG-Nr: [ 346069 ] 1359 x gelesen

Hallo,

im Moment sortiere ich alte Fachzeitschriften aus und bin dabei auf folgenden Artikel im Feuerwehr-Magazin 1/1992 gestoßen:


"""""Arbeitsvertrag verbietet Feuerwehrarbeit (Wurzach, Thüringen).

Unternehmer in Thüringen nehmen Klauseln in ihre Arbeitsverträge mit auf, die ehrenamtlichen Feuerwehrleuten ihre Dienstpflichten untersagen. Der Landesfeuerwehrverband Thüringen will dagegen klagen. Jedoch ist das Landesgesetz zum Brand - und Katastrophenschutz noch nicht vom Landtag verabschiedet."""""

(Aus dem Feuerwehr-Magazin 1/1992)


Ist jemand bekannt was daraus geworden ist?

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info




Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW468052
Datum04.03.2008 19:275408 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Michael Wulfdann brauchst du dir keine Sorgen zu machen, wer den Anwalt bezahlt, weil du die entsprechende Verhandlung vor dem Arbeitsgericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewinnen wirst.

Leider falsch. In Arbeitsgerichtsprozessen zahlt jeder seinen Anwalt selber - zumindest außergerichtlich und in der ersten Instanz - egal, wie der Prozess ausgeht.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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 02.03.2008 16:25 Volk7er 7E., Eydelstedt
 02.03.2008 16:41 Lutz7 W.7, Düren/ Hannover
 02.03.2008 16:48 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 04.03.2008 19:27 Katj7a R7., Köln
 02.03.2008 16:49 Stef7an 7G., Wuppertal
 02.03.2008 16:58 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
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