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Thema | Wann wechselt ihr eure Lungenautomaten | 73 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 468565 | |||
Datum | 06.03.2008 22:17 | 27204 x gelesen | |||
Wollt mal nachfragen wie ihr das so mit dem Wechsel von Lungenautomaten handhabt 1. wechselt ihr nach Übungen? 2. Nach jedem gebrauch? 3. So wie es manchen vorschlagen nach einem Heißeinsatz 4. Wenn nach nem Heißeinsatz wie definiert ihr dies. Die Richtlinien dazu sind ja teilweise recht ausdehnbar. Ich hab schon meine Meinung dazu aber wollte wissen wie ihr das handhabt, kenn auch die Angaben von vfdb, guv usw. Aber vielleicht könnt ihr ja dennoch mal sagen wie ihr es handhabt. Vorallem geht es auch teilweise darum wie man das an die Mannschaft weitergibt um eine einheitliche Lösung durchzusetzen, also wie man bestimmte Grenzen etc. definiert. Freu mich auf eure Vorschläge Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) | |||||
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Autor | Robi8n B8., Kreis Unna / NRW | 468573 | |||
Datum | 06.03.2008 22:34 | 25458 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Böhmfeld2. Nach jedem gebrauch? Wird bei uns strikt so gehandhabt, dass der LA nach jedem Gebrauch, egal ob Einsatz oder Übung, komplett zerlegt, desinfiziert und nach dem Trocknen geprüft wird. Entweder kommt er danach direkt wieder an einen PA dran, ansonsten wird er eingeschweißt und erstmal auf Lager gelegt und ein anderer kommt auf das Gerät. Geschrieben von Markus Böhmfeld Vorallem geht es auch teilweise darum wie man das an die Mannschaft weitergibt um eine einheitliche Lösung durchzusetzen Der Mannschaft muss man da wenig zu sagen, nach Gebrauch wird der PA in der A-Werkstatt abgegeben und dort wird der Rest gemacht ;-) MkG Robin! Ich betone hiermit ausdrücklich, dass es es sich bei dem o.g. um meine persönliche Meinung handelt, und ich hier nicht im Namen anderer spreche! Desweiteren muss meine Meinung nicht zwangsläufig mit der anderer Leute übereinstimmen! | |||||
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Autor | Pete8r H8., Hamburg / Hamburg | 468574 | |||
Datum | 06.03.2008 22:39 | 25198 x gelesen | |||
Hallo! Hier, ganz klar geregelt: http://www.unfallkassen.de/files/510/GUV-I_8674_Wartung_von_Atemschutzgeraeten.pdf Grüße aus Hamburg Peter | |||||
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Autor | Müll8er 8J., Eschwege / Hessen | 468575 | |||
Datum | 06.03.2008 22:39 | 25247 x gelesen | |||
Moin Ich habe das mal so gelernt und so wird es bei uns auch gehandhabt, dass Lungenautomat und Maske nach jeder Benutzung gewechselt werden. Also das komplette Gerät geht danach ab in die Werkstatt. Bei uns sind Lungenautomat und Gerät eine Einheit und bleiben zusammen. Dem Gerät liegt ein vom Benutzer ausgefüllter Verwendungsnachweis bei, so Wissen unsere AGW immer wo das Gerät herkommt, wo und bei was es im Einsatz war und vor allem wer Träger war. Mfg Jörg Müller | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 468576 | |||
Datum | 06.03.2008 22:39 | 25210 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Böhmfeld 2. Nach jedem gebrauch? Ganz klares ja, ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften die NICHT ausdehnbar sind. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 468579 | |||
Datum | 06.03.2008 22:45 | 25331 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Robin Blasey Wird bei uns strikt so gehandhabt, dass der LA nach jedem Gebrauch, egal ob Einsatz oder Übung, komplett zerlegt, desinfiziert und nach dem Trocknen geprüft wird. Kann ich mich nur anschließen. Wir haben ein paar in Reserve. Die kommen dann vorübergehend an die Geräte dran, das wieder welche direkt einsatzbereit sind. Sobald die Anderen fertig sind, werden die wieder ausgetauscht. Geschrieben von Markus Böhmfeld Vorallem geht es auch teilweise darum wie man das an die Mannschaft weitergibt um eine einheitliche Lösung durchzusetzen Ist doch einfach. Geräte in die Werkstatt. Die AGT helfen noch beim Auseinander bauen. Wenn die Geräte geprüft sind, hilft ein Teil auch wieder beim Zusammenbau mit Kurzprüfung etc. und verlastet wieder aufm Fahrzeug. MkG Patricia | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 468601 | |||
Datum | 07.03.2008 00:16 | 25332 x gelesen | |||
Hallo Markus, Geschrieben von Markus Böhmfeld 2. Nach jedem gebrauch? Das gesamte Gerät geht nach Gebrauch ohne Umweg in die Atemschutzwerkstatt, wird dort je nach Verschmutzungsgrad entsprechend grundgereinigt. LA kommt weg, wird gereinigt, desinfiziert, getrocknet und geprüft. Kommt anschließend in den Pool und wartet, bis der nächste PA gebraucht worden ist. Geschrieben von Markus Böhmfeld 3. So wie es manchen vorschlagen nach einem Heißeinsatz Die manchen heißen u.a. Hersteller und sagen, dass nach thermischer Belastung der LA bis zum Dosierverntil zerlegt werden soll. Geschrieben von Markus Böhmfeld 4. Wenn nach nem Heißeinsatz wie definiert ihr dies. Heiß halt. :-) Genaue Definition haben wir nicht, wir entscheiden das (bisher noch) nach Aussage des Eltr. Geschrieben von Markus Böhmfeld Die Richtlinien dazu sind ja teilweise recht ausdehnbar. Ich hab schon meine Meinung dazu aber wollte wissen wie ihr das handhabt, kenn auch die Angaben von vfdb, guv usw. Aber vielleicht könnt ihr ja dennoch mal sagen wie ihr es handhabt. Ich halte mich an die Gesetze, Richtlinien und Vorschriften. Geschrieben von Markus Böhmfeld Vorallem geht es auch teilweise darum wie man das an die Mannschaft weitergibt um eine einheitliche Lösung durchzusetzen, also wie man bestimmte Grenzen etc. definiert. Was hat die Mannschaft damit zu tun? MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 468611 | |||
Datum | 07.03.2008 05:42 | 25295 x gelesen | |||
Geschrieben von Patricia KlottWir haben ein paar in Reserve. Die kommen dann vorübergehend an die Geräte dran, das wieder welche direkt einsatzbereit sind. Aufgrund welcher Grundlage? Für Bayern weiß ich gibts ne Regelung das zB nach einer Übung ein neuer LA angestöpselt werden darf, aber für die anderen Bundesländer? | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 468628 | |||
Datum | 07.03.2008 09:34 | 25226 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HoFür Bayern weiß ich gibts ne Regelung das zB nach einer Übung ein neuer LA angestöpselt werden darf, aber für die anderen Bundesländer? Niedersachsen auch. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 468629 | |||
Datum | 07.03.2008 09:36 | 25241 x gelesen | |||
Geschrieben von Müller Jörgso Wissen unsere AGW immer wo das Gerät herkommt, wo und bei was es im Einsatz war und vor allem wer Träger war. Das ist IMO aber für den AGW unwichtig. Der muß die vorgeschrieben Prüfungen machen, egal ob das nur ein brennender Müllcontainer oder ein Gefahrguteinsatz war... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 468631 | |||
Datum | 07.03.2008 09:48 | 25267 x gelesen | |||
Hallo Lars, Geschrieben von Lars Tiedemann Das ist IMO aber für den AGW unwichtig. Der muß die vorgeschrieben Prüfungen machen, egal ob das nur ein brennender Müllcontainer oder ein Gefahrguteinsatz war... Ganz so unwichtig ist es nicht. Als AGW wüsste ich schon gerne, was das Gerät durchgemacht hat. Gerade wenn es sich um einen Gefahrstoffeinsatz gehandelt haben könnte. Wie im Anfangsthreat angesprochen muss ein Gerät, welches erhöhten thermischen Belastungen ausgesetzt war, u.U. zum Hersteller geschickt werden. Diese Info muss der AGW vom jeweiligen Träger / Einheitsführer bekommen. Oft ist es auch so, dass die Atemschutzgerätewarte die AGT-Datei führen. Für diese ist es natürlich notwendig, dass jeder Feuerwehrmann, der Atemschutz getragen hat, erfasst wird. Ist zwar nicht die Kernaufgabe eines AGW, aber auch nicht selten. Gruß Christian | |||||
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Autor | Flor8ian8 K.8, Berg / Starnberger See / Bayern | 468640 | |||
Datum | 07.03.2008 10:49 | 25286 x gelesen | |||
Servus Markus, Geschrieben von Markus Böhmfeld Wollt mal nachfragen wie ihr das so mit dem Wechsel von Lungenautomaten handhabt Wir halten vier komplette Pressluftatmer zum Wechseln nach Übung und Einsatz vor. Die Lungenautomaten sind fest einem Gerät zugeordnet und verbleiben an diesem. Nach Übung/Einsatz werden die benutzten Geräte zur Reinigung/Desinfektion und Prüfung in die Atemschutzwerkstatt gebracht, da bei uns das komplette System betrachtet wird. Der Lungenautomat ist meiner Ansicht nur Teil des Ganzen. Z.b. werden Trageschale und Bebänderung gereinigt/überprüft und der Mitteldruck gemessen. Geschrieben von Markus Böhmfeld 3. So wie es manchen vorschlagen nach einem Heißeinsatz Die oben genannte Vorgehensweise wird immer angewendet. Dadurch müssen wir keine Sonderregelungen einführen bzw. gibt es keinen Ermessensspielraum, wann wars zu heiß, wann nicht. Geschrieben von Markus Böhmfeld Vorallem geht es auch teilweise darum wie man das an die Mannschaft weitergibt um eine einheitliche Lösung durchzusetzen, also wie man bestimmte Grenzen etc. definiert. Es gibt bei uns nur die oben genannte Vorgehensweise. Nach jeder Übung/Einsatz Gerät in die Atemschutzwerkstatt und bereits gereinigtes/geprüftes Gerät wieder verladen. Gibt auch der Mannschaft ein sicheres Gefühl, da nicht der Hintergedanke besteht, evtl. etwas falsch zu machen. Grüße Flo | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 468657 | |||
Datum | 07.03.2008 11:35 | 25215 x gelesen | |||
Danke für eure Antworten war sehr Informativ, zu Information: ich steig jetzt mehr in den Atemschutz Bereich ein und wollt einfach mal wissen wie das so gehandhabt wird bei euch, man hört ja immer viele Meinungen, denke mal das die Meinungen hier sehr eindeutig waren, hilft mir sehr weiter, Danke an alle. (Wir haben auch 12 PA Geräte und 8 ersatz Lungenautomaten und handhaben dies bisher so ziemlich genauso wie ihr) Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 468674 | |||
Datum | 07.03.2008 11:56 | 25256 x gelesen | |||
Hallo Christian, vom Grundsatz her pflichte ich Dir bei. Zusatzinformationen schaden nicht, gerade im Hinblick auf die Diskussion mit der thermischen Belastung. Dennoch würde ich von einem AGW erwarten, daß er ein Gerät auch nach einem Müllcontainerbrand komplett prüft und nicht mitten drin aufhört, nur weil´s ein Müllcontainer war... Aber (nur mal so als Gedanke): wir wissen, daß die PAs bisher für einen Temperaturbereich bis +60Grad ausgelegt sind. Von daher müßten die PAs nach jedem Brandeinsatz (mit erhöhter thermischer Belastung, also nach einem IA) zum Hersteller...., genau genommen. Auch im Hinblick auf Göttingen und die Konsequenzen daraus wird sich vielleicht noch (viel) Neues ergeben.... Geschrieben von Christian Düsing Oft ist es auch so, dass die Atemschutzgerätewarte die AGT-Datei führen. Für diese ist es natürlich notwendig, dass jeder Feuerwehrmann, der Atemschutz getragen hat, erfasst wird. Ist zwar nicht die Kernaufgabe eines AGW, aber auch nicht selten. Ja, aber das hat ja nix mit der Geräteprüfung zu tun. Als AGW führe ich auch den Atemschutznachweis, aber das geschieht nicht danach welcher AGT welches Gerät benutzt hat, sondern anhand der Atemschutzüberwachung. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 468675 | |||
Datum | 07.03.2008 12:01 | 25225 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars TiedemannAber (nur mal so als Gedanke): Wenn ein Prüfstand vorhanden ist, der das Gerät komplett prüfen kann ist dies nicht notwendig, z.B. erforderlich ist, dass eine Flasche komplett durch das Gerät mit Lungenautomat abgeatmet wird. Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 468680 | |||
Datum | 07.03.2008 12:10 | 25251 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Böhmfeld Wenn ein Prüfstand vorhanden ist, der das Gerät komplett prüfen kann ist dies nicht notwendig, z.B. erforderlich ist, dass eine Flasche komplett durch das Gerät mit Lungenautomat abgeatmet wird. Wer läßt denn diesen Stuß raus? MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 468681 | |||
Datum | 07.03.2008 12:11 | 25222 x gelesen | |||
Feuerwehrschule in Absprache mit den Herstellern Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 468682 | |||
Datum | 07.03.2008 12:12 | 25252 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Böhmfeld Feuerwehrschule in Absprache mit den Herstellern Und die in Augenscheinnahme des Dosierventils entfällt, oder verstehe ich das falsch? MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 468685 | |||
Datum | 07.03.2008 12:25 | 25189 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerUnd die in Augenscheinnahme des Dosierventils entfällt, oder verstehe ich das falsch? Das natürlich nicht, das Gerät muss komplett zerlegt werden und überprüft werden, dannach gereinigt und desinfiziert, dannach die Üblichen Dichtheitsprüfungen etc. Das Abatmen ist ein zusätzlicher Punkt der sehr empfohlen wird. Die AFKzV, Arbeitsgruppe Atemschutz, hat z.B. in einem Infobrief geschrieben: "Die EInzelteile sind auf Sicht zu prüfen und nach anschließender Montage des Lungenautomaten ist dieser auf Dichtheit und Funktion zu prüfen. Diese Überprüfungen können nur die vom HErsteller autorisierten Atemschutzgerätewarte bzw. der HErsteller selbst durchführen" Mir ging es ja darum, dass die Geräte nicht unbedingt zu Hersteller geschickt werden müssen, wenn ich die nötigen Überprüfungen selber durchführen kann. Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 468797 | |||
Datum | 07.03.2008 21:08 | 25209 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HoAufgrund welcher Grundlage? Soll ich dich so verstehen, das du wissen willst, ob wir die grundsätzlich tauschen oder nur nach einem Einsatz?! Wenn es das heißt: Wir wechseln die grundsätzlich nach jedem Gebrauch. MkG Patricia | |||||
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Autor | Müll8er 8J., Eschwege / Hessen | 468812 | |||
Datum | 07.03.2008 22:29 | 25142 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars Tiedemannvom Grundsatz her pflichte ich Dir bei. Zusatzinformationen schaden nicht, gerade im Hinblick auf die Diskussion mit der thermischen Belastung. Das machen unsere AGW auch nicht. Das Gerät wird normal geprüft. Der vom ASGT ausgefüllte Verwendungsnachweis dient zur Dokumentation, weil für jedes Gerät muss ein Prüf und Verwendungsnachweis geführt werden. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 468843 | |||
Datum | 08.03.2008 00:13 | 25303 x gelesen | |||
Und wer wechselt bei euch die Lungenautomaten? | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 468845 | |||
Datum | 08.03.2008 00:31 | 25610 x gelesen | |||
Reinigen und prüfen unser ASG. Wechseln, wenn desinfizierte greifbar sind, auch mal die AGT. MkG Patricia | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 468846 | |||
Datum | 08.03.2008 00:38 | 25205 x gelesen | |||
Guten Morgen, Geschrieben von Patricia Klott Reinigen und prüfen unser ASG. Wechseln, wenn desinfizierte greifbar sind, auch mal die AGT. Ist auch nix gegen einzuwenden. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 468847 | |||
Datum | 08.03.2008 00:40 | 25247 x gelesen | |||
GUten MOrgen Daniel, ich weiß zZ nicht so genau, auf was Alexander hinaus will ;-) MkG Patricia | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 468850 | |||
Datum | 08.03.2008 00:42 | 25234 x gelesen | |||
Geschrieben von Patricia Klottich weiß zZ nicht so genau, auf was Alexander hinaus will ;-) Dann bin ich nicht alleine...!? MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 468858 | |||
Datum | 08.03.2008 01:07 | 25206 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Böhmfeld1. wechselt ihr nach Übungen? Grundsätzlich wird jeder angeatmete PA der Atemschutzwerkstatt unser WF zugeführt, dort werden dann die gemäß FwDV 7 bzw. Herstellervorgaben usw. notwendigen Schritte eingeleitet. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 468870 | |||
Datum | 08.03.2008 09:30 | 25206 x gelesen | |||
Nein, grundsätzlich ist jeder PA der angeatmet wurde einer kompletten Funktionsüberprüfung zu unterziehen. Für Bayern weiß ich gibts die Ausnahme das eben der LA unter gewissen Vorraussetzungen getauscht werden darf. Wie Lars gesagt hat gibts so ne Ausnahme für Niedersachsen auch. Gibts so eine Ausnahmegenehmigung auch für Hessen, denn wenn Nein wäre ein Wiedereinsatzbereit machen mit LA und Flaschentauch in Hessen unzulässig. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 468871 | |||
Datum | 08.03.2008 09:31 | 25220 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerDann bin ich nicht alleine...!? Ganz einfach .. es ist nicht nur getan wenn irgendeiner den LA tauscht. Sondern es müssen bestimmte Leute sein, die die nötige Erfahrung und Wissen aufweisen und er MUSS schriftlich VORHER vom Kommandanten bestimmt werden. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 468875 | |||
Datum | 08.03.2008 10:09 | 25181 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HoGanz einfach .. es ist nicht nur getan wenn irgendeiner den LA tauscht. zum Klicken einer Steckverbindung? - Belanglos, viel wichtiger ist, dem PA und den LA zusammen über die Prüfbank zu ziehen... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 468877 | |||
Datum | 08.03.2008 10:21 | 25184 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder Pottzum Klicken einer Steckverbindung? - Belanglos, viel wichtiger ist, dem PA und den LA zusammen über die Prüfbank zu ziehen... Was, wie Prüfbank? Ich glaube wir reden hier von unterschiedlichen Verfahren. Wenn du daen kompletten PA dann eh auf ein Prüfgerät schnallst ist das was ganz anderes. Ich rede hier vom Einsatzklar machen, indem nur der LA und Flasche getauscht wird um den PA wieder einsatzklar zu machen OHNE Prüfgerät. | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 468879 | |||
Datum | 08.03.2008 10:50 | 25226 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Ho Gibts so eine Ausnahmegenehmigung auch für Hessen, denn wenn Nein wäre ein Wiedereinsatzbereit machen mit LA und Flaschentauch in Hessen unzulässig. Zu dem Thema "Flaschentausch und wieder rein" gabs hier schon mehrere Diskussionen. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 468880 | |||
Datum | 08.03.2008 10:53 | 25196 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian HolsingZu dem Thema "Flaschentausch und wieder rein" gabs hier schon mehrere Diskussionen. *Ohmg* Hier gehts nicht um einen laufenden Einsatz ... Hier gehts um ein verkürztes Wiedereinsatzklar machen, nach dem Einsatz für den nächsten Einsatz. | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 468881 | |||
Datum | 08.03.2008 10:57 | 25249 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Ho *Ohmg* Ok, davon ging ich auch eigentlich aus, aber dachte du zielst auf einen laufenden Einsatz ab. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 468882 | |||
Datum | 08.03.2008 11:01 | 25155 x gelesen | |||
Naja, für nen laufenden Einsatz brauch ich keinen LA tauschen. | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 468940 | |||
Datum | 08.03.2008 19:12 | 25350 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Ho Was, wie Prüfbank? Wenn der LA getauscht wird, ist der PA vor dem nächsten Gebrauch einer Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen! MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 468944 | |||
Datum | 08.03.2008 20:28 | 25194 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerWenn der LA getauscht wird, ist der PA vor dem nächsten Gebrauch einer Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen! Ja, in Rheinland-Pfalz vielleicht ... unter anderem in Bayern gibts da diverse Ausnahmen. | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 468956 | |||
Datum | 08.03.2008 22:05 | 25217 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Ho Ja, in Rheinland-Pfalz vielleicht ... unter anderem in Bayern gibts da diverse Ausnahmen. Hier fragt sich natürlich ob PA in Bayern anders funktionieren als wo anders? Wieso ist es woanders notwendig, aber in Bayern nicht? Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 468992 | |||
Datum | 09.03.2008 10:15 | 25175 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HoJa, in Rheinland-Pfalz vielleicht ... unter anderem in Bayern gibts da diverse Ausnahmen. Soso, dann zeig mir mal die "Vorschrift" die uns im Freistaat von den Prüfungen befreien soll? Das heißt du wechselst die LA und legst den PA einfach so ins Auto? Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 469004 | |||
Datum | 09.03.2008 11:14 | 25202 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerSoso, dann zeig mir mal die "Vorschrift" die uns im Freistaat von den Prüfungen befreien soll? Das heißt du wechselst die LA und legst den PA einfach so ins Auto? Ne ich nicht ... wir sind Gott sei dank in der Lage genügend PAs vorrätig zu haben. Achja und die Flasche solltest schon wechseln. Kann dir das Schreiben leider nicht zeigen. Hab ich nur in den Unterlagen von der SFS-R vom Atemschutzgerätewart Lehrgang. Aber du kannst dich ja mal mit der Schule in Verbindung setzen. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 469020 | |||
Datum | 09.03.2008 12:40 | 25158 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HoGeschrieben von Daniel Metzger Wovon? Von der vfdb-RL 08/04 als Regel der Technik? Von der BGR 190 als UVV? (Mind. ebenfalls Regel der Technik und nur dann NICHT für die Fw geltend, wenns dort eigene andere Vorschriften zu den entsprechenden Inhalten gibt?) Von den Herstellervorgaben der Bedienungsanleitungen? Wenn ja, dann: Mutig.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 469022 | |||
Datum | 09.03.2008 12:47 | 25134 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HoKann dir das Schreiben leider nicht zeigen. Das befreit letzlich nicht von den gängigen Vorschriften und Regeln, zum Glück. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 469028 | |||
Datum | 09.03.2008 13:04 | 25143 x gelesen | |||
Steht extra drunter Dieses Schreiben ist mit dem Bayrischen Gemeindeunfallversicherungsverband und folgenden Herstellern von Atemschutzgeräten abgestimmt. - Bartels und Rieger - Dräger Safety - Interspiro - MSA Auer | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 469029 | |||
Datum | 09.03.2008 13:07 | 25249 x gelesen | |||
Jetzt hab ich doch noch das Schreiben gefunden. http://www.lfv-bayern.de/cms/downloads/einsatz/ID2-2212-07-10_IMS_Wiederherst_Einsatzbereitschaft_PA-K.pdf | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 469032 | |||
Datum | 09.03.2008 13:13 | 25178 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HoDieses Schreiben ist mit dem Bayrischen Gemeindeunfallversicherungsverband und folgenden Herstellern von Atemschutzgeräten abgestimmt. Die können dann dem Richter im Bedarfsfall sicherlich erklären, warum für alle anderen andere - weit schärfere - Regelungen gelten sollen? Die können auch erklären, warum die gleichen Firmen im Ref. 8 ganz was anderes (mit) beschlossen haben? Wieso weicht der bayer. GUV von seinen eigenen Vorschriften (BGR 190) ab? Sachliche Gründe? Zur Verdeutlichung: Die BGR 190 richtet sich v.a. an die Unternehmer, die nutzen PA v.a. für geplante Einsätze in bekannter Umgebung, dafür sollen dann Vorschriften gelten die weit über denen für die Feuerwehr liegen? Was war grad nochmal das Einsatzgebiet der PA auf einem beliebigen bayerischen LF 8 o.ä.? Was sagt Dir Deine eigene Gefahrenbewertung dazu? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 469033 | |||
Datum | 09.03.2008 13:15 | 25119 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWas sagt Dir Deine eigene Gefahrenbewertung dazu? Wie gesagt ... halten tu ich persönlich davon überhaupt nichts. Bei uns im Landkreis ist mir auch keine Wehr bekannt die das vollzieht. Aber ich verdien zu wenig um da was dran zu ändern. Und über den Sinn davon können wir auch streiten. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 469034 | |||
Datum | 09.03.2008 13:20 | 25209 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HoJetzt hab ich doch noch das Schreiben gefunden. Das Schreiben bezieht sich NUR auf die FwDV 7 (da steht aber seit 2002 fast nichts mehr zur Prüfung drin, verwiesen wird auf die Herstellerbetriebsanleitungen). (Ich persönlich könnte mit der Regelung aus Bayern gut leben, aber wenn, dann bitte für alle, also MUSS dann das Ref. 8 die vfdb RL 08/04 anpassen, wenn das nach Aussage der Hersteller möglich ist, wenn nicht, dann geht das auch für Bayern nicht.) Darüber hinaus könnt Ihr ja mal darüber nachdenken, welche Kausalschlüsse alle Beteiligten ziehen dürften, wenn es mit einem Vorgehen nach dem o.a. "Schreiben" zu einem Problem käme. Ganz einfach: Eine der vielen Randbedingungen war halt nicht erfüllt. Ergo haftet der, der von der Regel der Technik und den Herstelleranweisungen abgewichen hat. Wetten? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 469037 | |||
Datum | 09.03.2008 13:25 | 25232 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino(Ich persönlich könnte mit der Regelung aus Bayern gut leben, aber wenn, dann bitte für alle, also MUSS dann das Ref. 8 die vfdb RL 08/04 anpassen, wenn das nach Aussage der Hersteller möglich ist, wenn nicht, dann geht das auch für Bayern nicht.) Kamst du nicht ursprünglich auch aus Bayern? Dann weißt doch das hier die Uhren anders rum drehen. ;-) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 469038 | |||
Datum | 09.03.2008 13:32 | 25204 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HoKamst du nicht ursprünglich auch aus Bayern? Ja. Geschrieben von Alexander Ho Dann weißt doch das hier die Uhren anders rum drehen. ;-) Du glaubst gar nicht, wieviele versuchen, welche Uhren wo überall in alle möglichen Richtungen zu drehen. Die meisten vor allem in eine Richtung: Gegeneinander! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 469043 | |||
Datum | 09.03.2008 14:25 | 25211 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Ulrich Cimolino Das Schreiben bezieht sich NUR auf die FwDV 7 (da steht aber seit 2002 fast nichts mehr zur Prüfung drin, verwiesen wird auf die Herstellerbetriebsanleitungen). Genau das macht das IMS ja auch, Geschrieben von ---IMS--- gemäß Gebrauchs-anleitungen der Hersteller erst wieder einsatzbereit sind, nachdem sie geprüft und freigegeben wurden Insofern habe ich keinen Schmerz damit, nach dieser Regelung zu verfahren (tun wir auch). Geschrieben von Ulrich Cimolino Darüber hinaus könnt Ihr ja mal darüber nachdenken, welche Kausalschlüsse alle Beteiligten ziehen dürften, wenn es mit einem Vorgehen nach dem o.a. "Schreiben" zu einem Problem käme. Nun ja, ist von den Herstellern abgesegnet und bei entsprechend enger Auslegung der verschiedenen Kriterien sehe ich hier nicht mehr Probleme als bei anderen Verfahrensweisen. Geschrieben von Ulrich Cimolino wenn das nach Aussage der Hersteller möglich ist, wenn nicht, dann geht das auch für Bayern nicht.) Das frage ich mich auch seit ich das IMS kenne, wieso das nur bei uns geht... ist mir aber egal, so lange der Hersteller nix anderes erzählt. Und in dem Zusammenhang ist mir auch ziemlich egal, ob die vfdb das ebenso sieht, der Hersteller "sticht" hier einfach ;-) mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 469063 | |||
Datum | 09.03.2008 16:30 | 25164 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian RidderDas frage ich mich auch seit ich das IMS kenne, wieso das nur bei uns geht... ist mir aber egal, so lange der Hersteller nix anderes erzählt. Und in dem Zusammenhang ist mir auch ziemlich egal, ob die vfdb das ebenso sieht, der Hersteller "sticht" hier einfach ;-) Die Hersteller schreiben aber m.W. in den Bedienungsanleitungen eigentlich was anderes, oder? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 469078 | |||
Datum | 09.03.2008 19:13 | 25241 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Ho Ja, in Rheinland-Pfalz vielleicht ... unter anderem in Bayern gibts da diverse Ausnahmen. Das Schreiben ist bekannt... Ich habs ebenfalls in meinem Fach liegen gehabt. Und von dort ist es ohne Umwege in den Rundordner gewandert. Euer freistaatliches Denken in allen Ehren, aber ich lass mir von niemandem -außer der 08/04, der FwDV7, den Bedienungsanleitungen und einschlägigen Richtlinien- vorschreiben, wie ich meine PAs zu prüfen hab. Nicht das erste Schreiben dieser Art aus Bayern, welches das Papier nicht wert ist, auf dem es steht! MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 469080 | |||
Datum | 09.03.2008 19:19 | 25262 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Daniel Metzger Euer freistaatliches Denken in allen Ehren, aber ich lass mir von niemandem -außer der 08/04, der FwDV7, den Bedienungsanleitungen und einschlägigen Richtlinien- vorschreiben, wie ich meine PAs zu prüfen hab. Ho ho, jetzt aber mal langsam mit den jungen Pferden... ;-) Da das IMS für dich als Nicht-Bayern mal direkt gar keine Relevanz hat, kannst du natürlich damit machen was du willst...genauso wie ich mich recht wenig (zumindest zur Zeit) um RLP- oder sonstige Regelungen kümmere. Wollte man sich die dort beschriebene Sichtweise auch bei sich als Nicht-Bayern umsetzen, könnte (!) man jedoch sehr wohl auf die Idee kommen, zum einen auf Grundlage dieses Schreibens mal den Hersteller zu fragen wieso das da geht und dort nicht und zum anderen sich auch dieses als Stand der Technik beziehen...natürlich mit allen Konsequenzen falls doch was "passiert". mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 469084 | |||
Datum | 09.03.2008 19:27 | 25287 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Adrian Ridder Ho ho, jetzt aber mal langsam mit den jungen Pferden... ;-) Was für Geil? Geschrieben von Adrian Ridder Da das IMS für dich als Nicht-Bayern mal direkt gar keine Relevanz hat, kannst du natürlich damit machen was du willst...genauso wie ich mich recht wenig (zumindest zur Zeit) um RLP- oder sonstige Regelungen kümmere. Selbst als Bayer würde mich das Schreiben recht wenig interessieren. Schließlich gibt es eine DV eine GUV-R und eine vfdb-RL, die rechtlich mehr Gewicht haben und an die halte ich mich kompromisslos. Da kann der WeFü mitziehen oder sich nen anderen AGW suchen. Geschrieben von Adrian Ridder Wollte man sich die dort beschriebene Sichtweise auch bei sich als Nicht-Bayern umsetzen, könnte (!) man jedoch sehr wohl auf die Idee kommen, zum einen auf Grundlage dieses Schreibens mal den Hersteller zu fragen wieso das da geht und dort nicht und zum anderen sich auch dieses als Stand der Technik beziehen...natürlich mit allen Konsequenzen falls doch was "passiert". Siehe oben. Denn in dümmsten Falle stehe ich als AGW vor Gericht und nicht Dipl.-Ing. Dolle... MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 469086 | |||
Datum | 09.03.2008 19:33 | 25152 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerWas für Geil? Bitte? Geschrieben von Daniel Metzger Denn in dümmsten Falle stehe ich als AGW vor Gericht und nicht Dipl.-Ing. Dolle... Das ist dir ja unbenommen. Mich bringt es nur zum nachdenken, ob nicht andere Prüfvorschriften dann überzogen sind... mal sehen obs von Dräger dazu eine erleuchtende Stellungnahme gibt. mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 469087 | |||
Datum | 09.03.2008 19:38 | 25122 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerSchließlich gibt es eine DV eine GUV-R und eine vfdb-RL, die rechtlich mehr Gewicht haben und an die halte ich mich kompromisslos. Sorry ... da das Handeln mit den Herstellern abgestimmt ist haben die GUV oder vfdb nicht mehr Gewicht. Das schwerste Gewicht bzw das alleinige Gewicht hat der Hersteller. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 469090 | |||
Datum | 09.03.2008 19:53 | 25065 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HoDas schwerste Gewicht bzw das alleinige Gewicht hat der Hersteller. Dann soll dieser das doch ganz einfach und allgemeingültig für ganz Deutschland in seiner Gebrauchsanweisung schriftlich festlegen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 469091 | |||
Datum | 09.03.2008 20:15 | 25125 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Adrian Ridder Geschrieben von Daniel Metzger Ich nehm an Daniel meint die hiervon die Mehrzahl auf pfälzisch....;-) Gruß Andi | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 469092 | |||
Datum | 09.03.2008 20:18 | 25149 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Ho Sorry ... da das Handeln mit den Herstellern abgestimmt ist haben die GUV oder vfdb nicht mehr Gewicht. Hätt ich nur die Bedienungsanleitung noch dazugeschrieben... Geschrieben von Alexander Ho Das schwerste Gewicht bzw das alleinige Gewicht hat der Hersteller. Also, und warum macht man nicht einfach das, was in den Bedienungsanleitungen steht (was sich mit der 08/04, DV7, BGR 190 deckt)? Warum meint man in Bayern ein Gesamtsystem PA nicht prüfen zu müssen, wenn man ein Bauteil austauscht? MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 469094 | |||
Datum | 09.03.2008 20:21 | 25109 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Adrian Ridder Bitte? Pfälzisch Pferd=Gaul. Plural Pferde=Gail/Geil. Sorgt in geschriebenen Diskussionen immer für etwas "Begeisterung". :-) Geschrieben von Adrian Ridder Das ist dir ja unbenommen. Mich bringt es nur zum nachdenken, ob nicht andere Prüfvorschriften dann überzogen sind... Warum sollten ausgerechnet 4 sich deckende Vorschriften überzogen sein? MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 469111 | |||
Datum | 09.03.2008 22:53 | 25131 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerWarum sollten ausgerechnet 4 sich deckende Vorschriften überzogen sein? Ich hatte spekuliert, dass das IMS neueren Datums ist als die anderen Regelungen, was das evtl. hätte erklären können. Die GUV-I 8674/vfdb 0804 ist aber von 02/2007, insofern kann es das auch nicht sein...wie gesagt, eine Ansage der Hersteller wäre in dem Zusammenhang interessant. mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 469343 | |||
Datum | 11.03.2008 15:06 | 25158 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Adrian Ridder Mich bringt es nur zum nachdenken, ob nicht andere Prüfvorschriften dann überzogen sind... mal sehen obs von Dräger dazu eine erleuchtende Stellungnahme gibt. Es gibt. Geschrieben von ---Dräger Safety--- Die Richtlinien des lfv-Bayern [gemeint ist das IMS, AR] wurden mit allen bekannten Herstellern von Atemschutzgeräten abgestimmt, so dass diese nicht entgegen der Betriebsanleitungen dieser stehen. Zur Frage wieso das nur in Bayern geht zumindest soviel: Geschrieben von ---Dräger Safety--- Diese Richtlinien vereinfachen lediglich die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte unter bestimmten Voraussetzungen und werden ebenfalls in anderen Bundesländern angewendet, wo diese teilweise auch publiziert wurden. Natürlich wichtig in dem Zusammenhang: Geschrieben von ---Dräger Safety--- Bei Beachtung der Voraussetzungen handeln Sie also nicht entgegen der vfdb oder Betriebsanleitungen.(Hervorhebung durch mich). mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 469344 | |||
Datum | 11.03.2008 15:43 | 25152 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian RidderNatürlich wichtig in dem Zusammenhang: dann wäre es trotzdem notwendig, diese entsprechend anzupassen, zumal die angesprochenen Regelungen in den Ländern m.W. durchaus unterschiedlich sind. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 469347 | |||
Datum | 11.03.2008 16:16 | 25125 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodann wäre es trotzdem notwendig, diese entsprechend anzupassen, zumal die angesprochenen Regelungen in den Ländern m.W. durchaus unterschiedlich sind. Das wäre dann wohl was für das Ref. 8 der vfdb ;-) mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 469357 | |||
Datum | 11.03.2008 18:17 | 25073 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian RidderDas wäre dann wohl was für das Ref. 8 der vfdb ;-) ja, u.a. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Frankfurt / Hessen | 469475 | |||
Datum | 12.03.2008 09:01 | 25133 x gelesen | |||
Die Frage wann wechselt ihr eure Lungenautomaten kann eigentlich nicht gestellt werden, denn wie schonn aufgeführt sind hier die bundeseinheitlichen Vorschriften zu beachten (Siehe auch gemeinsame Regelung der Deutschen Landesfeuerwehrschulen). Siehe: 1. Herstellervorschriften 2. FwDV 7 3. GUV-R 190 Mai 2005 4. vfdb-Richtlinie 0804 Es steht überall geschrieben: z.B. Tabelle 3 vfdb-Richtlinie -> nach Gebrauch -> Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung! GUV-R 190 3.3.2 Instandhaltungs- und Prüffristen Tabelle 6, sagt das gleiche aus wie die vfdb-Richtlinie 0804. | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 469495 | |||
Datum | 12.03.2008 11:05 | 25131 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Bach Rüdiger Die Frage wann wechselt ihr eure Lungenautomaten kann eigentlich nicht gestellt werden, denn wie schonn aufgeführt sind hier die bundeseinheitlichen Vorschriften zu beachten nun ja, "bundeseinheitlich" im Grund ja schon, aber hast du den Thread auch komplett gelesen? Es gibt da wohl doch unterschiedliche Meinungen, und dass auf Herstellerebene... mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Frankfurt / Hessen | 469514 | |||
Datum | 12.03.2008 12:31 | 25449 x gelesen | |||
Meinungen sind ja wohl bei dieser Thematik unrelevant. Die Firmen Dräger, Auer und Interspiro beziehen dazu auch ganz klar Stellung, ist analog zur vfdb 0804 und der GUV-R 190. Frage: Welche der genannten Vorschriften gelten nicht im ganzen Bundesgebiet? Die Diskussion wäre dann gesondert speziell für diese Bundesländer zu führen. Frage: Was sind die gültigen Vorschriften in den Bundesländern in denen die aufgeführten Vorschriften nicht anzuwenden sind? Lasst mir bitte mal die Grundlagen zukommen! Wenn ihr die Inhalte/Vorschriften der nachfolgend genannten einheitlichen CD aller Landesfeuerwehrschulen durcharbeitet sind viele Fragen beantwortet. Noch einfacher, besucht doch einen Atemschutzgerätewart Lehrgang an einer Deutschen Landesfeuerwehrschule oder macht ein Gerätewartseminar bei einem Gerätehersteller Eures Vertrauens. Hier nachfolgend die Vorbemerkungen zur CD für Teilnehmer von Atemschutzgerätewart-Lehrgängen Stand 09/2007- Geschrieben von | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 469554 | |||
Datum | 12.03.2008 18:07 | 25201 x gelesen | |||
Geschrieben von Bach RüdigerLasst mir bitte mal die Grundlagen zukommen! DAs wurde hier doch schon versucht, das in dem Thread genannte IMS weicht von den übrigen Vorschriften ab, und das IMS wird so auch von den Herstellern getragen...wie gesagt, evtl. nochmal den Thread lesen? Geschrieben von Bach Rüdiger Meinungen sind ja wohl bei dieser Thematik unrelevant. s.o. Davon ab ist hier für mich EOD, dann hast du wegen mir auch gerne recht...*kopfschüttel* mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu | |||||
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Autor | Alex8and8er 8P., Untermerzbach / Bayern | 471524 | |||
Datum | 22.03.2008 02:59 | 25254 x gelesen | |||
Hallo! Ja ich bin neu hier und lese schon ne ganze weile mit. Aber zum Thema: Wie is des mit Masken? Ist es schon "Gebrauch" wenn ich sie aufsetze ohne den Lungenautomat anzuschließen? Würde es dann reichen wenn ich sie sauber mach und desinfizier oder müssen sie danach auch zur Prüfung? vielen Dank für die antworten. MKG ALex | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 471539 | |||
Datum | 22.03.2008 09:40 | 25560 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander PäslerWürde es dann reichen wenn ich sie sauber mach und desinfizier oder müssen sie danach auch zur Prüfung? Ja. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 471544 | |||
Datum | 22.03.2008 11:17 | 25138 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerGeschrieben von Alexander PäslerWürde es dann reichen wenn ich sie sauber mach und desinfizier oder müssen sie danach auch zur Prüfung? Nur nochmal zum Verständnis ... Ja, sie MUSS danach zur Prüfung und NICHT ja, es reicht wenn du sie sauber machst und desinfizierst. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8P., Untermerzbach / Bayern | 471595 | |||
Datum | 22.03.2008 13:04 | 25128 x gelesen | |||
Danke! Dann hätt ich des mal geklärt! Is nämlich so das ich nicht selber Prüfen kann und jedesmal 35 km ins ASZ des Kreises fahren muß... | |||||
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