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| Thema | Tübingen - Fall wird erneut aufgerollt | 47 Beträge | |||
| Rubrik | Einsatz | ||||
| Infos: | |||||
| Autor | Mark8us 8S., Lüdenscheid / NRW | 468651 | |||
| Datum | 07.03.2008 11:26 | 22021 x gelesen | |||
| Hallo zusammen, der Einsatz mit den zwei tödlich verunglückten Kameraden aus Tübingen wird neu aufgerollt. Jetzt wird gegen den Einsatzleiter erneut ermittelt! Bericht: Justiz - Oberlandesgericht kritisiert Einsatz der Tübinger Feuerwehr beim Brand vom Dezember 2005, bei dem zwei Feuerwehrmänner ums Leben kamen Der Fall wird neu aufgerollt VON ULRICH KURZ TÜBINGEN. Der Brandeinsatz der Tübinger Feuerwehr, bei dem am 17. Dezember 2005 zwei Feuerwehrleute ums Leben kamen, soll erneut aufgerollt werden. Die Staatsanwaltschaft Tübingen will, nachdem sie eigentlich die Ermittlungen gegen den Feuerwehrkommandanten und einen weiteren Feuerwehrmann längst eingestellt hatte, den Fall wieder aufnehmen. Anlass dazu ist, auch zur Überraschung der Stadt Tübingen, ein Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart. Der 4. Strafsenat des OLG hatte am 20. Februar eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die Eigentümerin und den Mieter des Hauses, in dem die Feuerwehrleute starben, wegen fahrlässiger Tötung verworfen. Wie das Landgericht Tübingen vertrat auch der Senat die Auffassung, dass nur eine Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung und nur gegen den Mieter zulässig sei. Unvernüftige Risiken Den Stein ins Rollen gebracht hatte erst die Begründung des OLG, dass der Mieter zwar durch die unzureichende Lagerung von Asche aus dem Ofen den Brand verursacht und damit auch zum Tod der beiden Männer beigetragen habe. Einen zurechenbaren Zusammenhang zwischen Brandverursachung und Tod der beiden Feuerwehrmänner hat der Senat aber verneint. Dann kommt es aber knüppeldick: Anknüpfend an die Grundsätze zur sogenannten bewussten Selbstgefährdung führte das Oberlandesgericht aus, dass der Feuerwehreinsatz »nach dem vorliegenden Ermittlungsergebnis »unter Inkaufnahme offensichtlich unvernünftiger Risiken für die verunglückten Feuerwehrmänner durchgeführt« worden sei. »Ineffekive« Handhabung Dabei hat der Senat darauf abgestellt, dass die Atemschutzüberwachung des verunglückten Trupps ohne jegliche Zeiterfassung erfolgt sei und zu keinem Zeitpunkt eine Standort- oder Lageabfrage bei den beiden Männern stattgefunden habe. Die vorhandene Schutztechnik, welche den eingesetzten Atemschutzträgern ihre erhöhte Risikotragung erst ermögliche, sei »ineffektiv gehandhabt« worden. Berücksichtige man zudem, dass von Anfang an »keine Befürchtungen vorgelegen hätten, es könnten sich noch Personen im Gebäude befinden«, dann sei bei dieser Sachlage der Zurechnungszusammenhang unterbrochen, das heißt, der Mieter kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Keine Wahl für Ermittler Diese Feststellungen zum Einsatz ließen wohl, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Walter Vollmer auf Anfrage, der Behörde keine andere Wahl, als die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Das bedeutet nichts anderes, als dass auch für Stadtbrandmeister Michael Oser, der in den vergangenen zwei Jahren zum Teil schwere Breitseiten auch aus den eigenen Reihen abwehren musste, jetzt die Tragödie vom Dezember 2005 neu aufgerollt wird. Und es könnte für Michael Oser kaum ungünstiger kommen: Er ist gerade eben wieder von einer schwere Erkrankung genesen. Die Stadt Tübingern hat gestern auf die Ermittlungen verschnupft reagiert, weil die Staatsanwaltschaft wohl schon seit geraumer Zeit ermittelte, ohne die Kommune zu informieren. »Völlig überrascht« sei das Rathaus gewesen, hieß es gestern in einer Pressemitteilung. Die Verwaltung sei bisher nämlich davon ausgegangen, »dass die Aufarbeitung des tragischen Unglücks abgeschlossen ist. Der Bericht der Unfallkommission unter der Leitung des Landesbranddirektors hatte keine Verhaltensweisen feststellen können, die für den Tod der beiden Feuerwehrmänner ursächlich waren. Stadtverwaltung ist verärgert Die Formulierungen des Tübinger Rathauses verhüllen nur mühsam den Ärger, dass man erst so spät informiert worden ist. Mit den neuerlichen Ermittlungen werden, das weiß man nur zu gut, nicht nur der Stadtbrandmeister, sondern auch die Familien der beiden getöteten Feuerwehrmänner schwer belastet. Wohl wird auch das Verhalten der beiden Männer während des Einsatzes sowie das Gutachten des Landesbranddirektors erneut auf den Prüfstand kommen. Jetzt ist bei der Stadtverwaltung Fingerspitzengefühl angesagt, Bürgermeister Michael Lucke jedenfalls sorgt sich um seinen Stadtbrandmeister und den zweiten Mann, gegen den ermittelt werden soll. »Die Stadtverwaltung hofft« so schließt die Mitteilung, »dass die Ermittlungen so bald wie möglich abgeschlossen werden.« (GEA) Quelle: Reutlinger Generalanzeiger ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!.... | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 468659 | |||
| Datum | 07.03.2008 11:41 | 19396 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus SteinhilberJetzt ist bei der Stadtverwaltung Fingerspitzengefühl angesagt, Bürgermeister Michael Lucke jedenfalls sorgt sich um seinen Stadtbrandmeister... Ähm. Nicht daß ich da was falsch vestehe. Aber wenn ich die Infos auf dieser Seite richtig deute, dann heißt seit 10/2007 der StBM in Tübingen André Weiss. Geschrieben von Markus Steinhilber Den Stein ins Rollen gebracht hatte erst die Begründung des OLG, dass der Mieter zwar durch die unzureichende Lagerung von Asche aus dem Ofen den Brand verursacht und damit auch zum Tod der beiden Männer beigetragen habe. Einen zurechenbaren Zusammenhang zwischen Brandverursachung und Tod der beiden Feuerwehrmänner hat der Senat aber verneint. Haben wir das nicht irgend wie vorher hier auch schon gesagt? Zur restlichen Beurteilung und zu den Gründen der Aufnahme der Ermittlung, zur erstaunlichen Zusammensetzung der Unfallkommission und zum Unfallbericht bzw. dessen teilweise überraschenden Aussagen haben wir hier ja auch ausgiebig diskutiert. Mal sehen, was dieses mal dabei raus kommt... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 468672 | |||
| Datum | 07.03.2008 11:55 | 18906 x gelesen | |||
| hallo, Geschrieben von Christian Fischer Ähm. Nicht daß ich da was falsch vestehe. Aber wenn ich die Infos auf dieser Seite richtig deute, dann heißt seit 10/2007 der StBM in Tübingen André Weiss. neu - das hast du nicht richtig gedeutet - ich bin da auch schon drauf reingefallen. Der Begriff "Stadtbrandmeister" der dort steht bezeichnet den Dienstgrad. "Stadtbrandmeister" ist hier so was wie der "Werkbrandmeister" MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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| Autor | Acke8rma8nn 8J., Rottenburg am Neckar / Baden-Würtenberg | 468687 | |||
| Datum | 07.03.2008 12:33 | 18933 x gelesen | |||
| Hallo der Stadtbrandmeister von Tübingen ist immer noch der Michael Oser! | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 468689 | |||
| Datum | 07.03.2008 12:37 | 19445 x gelesen | |||
Geschrieben von Ackermann JürgenHallo der Stadtbrandmeister von Tübingen ist immer noch der Michael Oser! OK. Dann sollte man mal die dortigen Mitarbeiter in "Städtischer Brandmeister" o.ä. umbenennen, damit die Amtsbezeichung klar wird. Wobei die Funktion nach FwG Ba-Wü ja immer noch Feuerwehrkommandant heißt ;-) Wobei ich gehört habe, daß der StBM aus TÜ längere Zeit nicht im Dienst gewesen sein soll. Wenn man den Artikel aus dem GEA richtig deutet ja wohl aus gesundheitlichen Gründen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Davi8d F8., Markkleeberg / Sachsen | 468691 | |||
| Datum | 07.03.2008 12:41 | 19130 x gelesen | |||
Dann kommt es aber knüppeldick: Anknüpfend an die Grundsätze zur sogenannten bewussten Selbstgefährdung führte das Oberlandesgericht aus, dass der Feuerwehreinsatz »nach dem vorliegenden Ermittlungsergebnis »unter Inkaufnahme offensichtlich unvernünftiger Risiken für die verunglückten Feuerwehrmänner durchgeführt« worden sei. Ich empfinde diese Auslegung der Gesetze als Faustschlag ins Gesicht für jeden Feuerwehrmann. | |||||
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| Autor | Acke8rma8nn 8J., Rottenburg am Neckar / Baden-Würtenberg | 468692 | |||
| Datum | 07.03.2008 12:46 | 18932 x gelesen | |||
| Ja das hast du richtig erfahren er ist aus Gesundheitlichen Gründen und laut meines wissens erst aus der Reha zurück gekehrt! Und noch nicht im Einsatzdienst! Dieser Andre Weiss ist nach meines wissens in der Leitstelle! | |||||
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| Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 468693 | |||
| Datum | 07.03.2008 12:51 | 18983 x gelesen | |||
Reutlinger GeneralanzeigerDann kommt es aber knüppeldick: Anknüpfend an die Grundsätze zur sogenannten bewussten Selbstgefährdung führte das Oberlandesgericht aus, dass der Feuerwehreinsatz »nach dem vorliegenden Ermittlungsergebnis »unter Inkaufnahme offensichtlich unvernünftiger Risiken für die verunglückten Feuerwehrmänner durchgeführt« worden sei. Was könnte das für uns in Konsequenz bedeuten? Kein Innenangriff ohne gesicherte Informationen das Menschenleben in Gefahr sind? Reutlinger Generalanzeiger
Was bedeutet das? Kommen jetzt wieder die Verfechter des Wärmefenster? Ist das nicht viel eher der Hinweis darauf, AGT adäquat auf Ihre Einsatzkleidung auszubilden? Die Aussagen sehe ich schon mit etwas Bauchschmerzen..... Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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| Autor | Maxi8mil8ian8 K.8, Preetz / Schleswig-Holstein | 468694 | |||
| Datum | 07.03.2008 12:53 | 18840 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael ArensWas könnte das für uns in Konsequenz bedeuten? Vielleicht dass sowas: Dabei hat der Senat darauf abgestellt, dass die Atemschutzüberwachung des verunglückten Trupps ohne jegliche Zeiterfassung erfolgt sei und zu keinem Zeitpunkt eine Standort- oder Lageabfrage bei den beiden Männern stattgefunden habe.in Zukunft besser gemacht werden sollte? Alled meine private Meinung! | |||||
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| Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 468695 | |||
| Datum | 07.03.2008 12:58 | 18906 x gelesen | |||
Geschrieben von Maximilian KöhlerVielleicht dass sowas: Erklär mir bitte mal, wie das Personal der Atemschutzüberwachung erkennen soll, dass Die vorhandene Schutztechnik, welche den eingesetzten Atemschutzträgern ihre erhöhte Risikotragung erst ermögliche, »ineffektiv gehandhabt« wird ?...und das noch von außen! Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 468696 | |||
| Datum | 07.03.2008 12:58 | 18913 x gelesen | |||
| Hallo David, wie viel ist dir deine eigene Gesundheit / Leben Wert? Sicherlich werden die Ermittlungen nicht ausschließlich auf Grund des von dir zitierte Punktes aufgenommen. Sollten die Ermittlungen ergeben, dass die ( verunglückten ) Einsatzkräfte einem unvernünftig großen Risiko ausgesetzt waren, trägt die hoffentlich dazu bei, dass Führungskräfte ihrer Verantwortung bewusst werden. Zahlreiche Bilder und Videos wurden nicht nur im Forum zerrupft, weil offensichtliche Fehlentscheidungen getroffen worden sind - glücklicherweise ist nichts passiert. Ich bin mir sicher, wenn du Opfer einer Fehlentscheidung wirst, bist du froh, wenn wenigstens der Sachverhalt aufgeklärt werden würde und und dadurch solche Fehler in Zukunft vermieden werden können. Im Bericht wird auch auf die Atemschutzüberwachung eingegangen: Sollten sich die angeführten Mängel tatsächlich als eine Ursache des Unglücks darstellen, ist es wichtig, dass dies publik gemacht wird. Ich möchte nicht, dass gegen Einsatzkräfte unrechtmäßig verurteilt werden. Aber durch solche Vorgänge wird dann hoffentlich der Atemschutzüberwachung (und anderen Handlungen) die notwendige Beachtung geschenkt. Wer kann behaupten, dass bei ihm die Atemschutzüberwachung bei jedem kritischen (!!) Einsatz so zufriedenstellend funktioniert? Gruß Christian | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 468697 | |||
| Datum | 07.03.2008 13:01 | 18854 x gelesen | |||
| Hallo Michael, Geschrieben von Michael Arens Erklär mir bitte mal, wie das Personal der Atemschutzüberwachung erkennen soll, dassDie vorhandene Schutztechnik, welche den eingesetzten Atemschutzträgern ihre erhöhte Risikotragung erst ermögliche, »ineffektiv gehandhabt« wird ?...und das noch von außen! Damit ist nicht das Personal der ASÜ gemeint. Gemeint ist, wenn beispielsweise das Tragen von Flammschutzhauben nicht ausdrücklich vorgeschrieben wird, oder geduldet wird, dass Einsatzkräfte ohne komplette Schutzausrüstung in den Innenangriff / Einsatz gehen. Diese Vorschriften dienen unserer Gesundheit!! Gruß Christian | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 468698 | |||
| Datum | 07.03.2008 13:05 | 18950 x gelesen | |||
Geschrieben von David FreibergIch empfinde diese Auslegung der Gesetze als Faustschlag ins Gesicht für jeden Feuerwehrmann. Äh. Warum. Es geht hier schlicht darum, daß bei einer fahrlässigen Brandstiftung nicht der Verursacher des Brandes für den Tod von Personen die bei Hilfs-/ Rettungsmaßnahmen ums Leben kamen verantwortlich gemacht werden können. Anders sieht das immer noch bei Brandstiftung als Vorsatzdelikt aus. Hier wird der Tod von Helfern durchaus dem Täter als fahrlässig begangenes Tötingsdelikt zugeordnet. Das hat nichts mit unserer Arbeit selbst zu tun sondern spielt sich rein auf der "Verursacherebene" des Schadensereignisses ab. Sonst müßten vermutlich massig Bürger ins Gefängnis, weil bei durch sie fahrlässig verursachten Bränden Helfer verletzt (fahrlässige Körperverletzung) oder getötet (fahrlässige Tötung) wurden. Ich habe da den Weg der StA gegen die Mieter/ Eigentümer abseits von allem was die fahrlässige Verursachung des Brandes selbst betrifft ohnehin nie verstanden... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 468699 | |||
| Datum | 07.03.2008 13:12 | 18944 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael ArensWas könnte das für uns in Konsequenz bedeuten? Wie es unser "Forumskanadier" so schon geschrieben hat: Save a lot - risk a lot Save a little - risk a little Das ist ja so neu nicht. Wenn wir als FüKräfte bei der Entscheidung unsere Gefahrenmatrix im Hinterkopf haben und "oben" bei Ausbreitung, Atemgifte, Einsturz,... nur Sachwerte gekennzeichnet sind, aber "unten" bei Einsatzkräte der Schwerpunkt liegt und wir uns überlegen, welche Gefahren dabei drohen müssen wir das eben ggf. berücksichtigen. Geschrieben von Michael Arens Kein Innenangriff ohne gesicherte Informationen das Menschenleben in Gefahr sind? Das wird Dir kein Richter vorschreiben. Sondern nur, daß wir als Führungskräfte (und daß sie das sind ist vielen die mal auf irgend einem Lehrgang warne nicht bewußt) auch eine gewissen Verantwortung führ die Untergebenen haben. Was auch heißt, daß ggf. bestimmte Maßnahmen nicht getroffen werden können/ dürfen. Klassisches Beispiel ist doch das ungesicherte Herumturnen mit Austurzgefahr auf Dächern (egal ob nach Brand oder beim Schneeräumen. Geschrieben von Michael Arens Was bedeutet das? Kommen jetzt wieder die Verfechter des Wärmefenster? Nein. Das geht m.E. eher in Richtung taktisch richtiger Einsatz der ATÜ. Woher ich das nur kenne... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 468700 | |||
| Datum | 07.03.2008 13:28 | 18951 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerNein. Das geht m.E. eher in Richtung taktisch richtiger Einsatz der ATÜ. Die Aussage: Reutlinger Generalanzeiger
zielt doch IMHO nicht auf die ASÜ ab oder? IMHO geht das eher in die Richtung das die FA dort nicht hätten vorgehen dürfen. Oder bin ich da auf dem Holzweg? Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 468703 | |||
| Datum | 07.03.2008 13:40 | 18907 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Arenszielt doch IMHO nicht auf die ASÜ ab oder? IMHO geht das eher in die Richtung das die FA dort nicht hätten vorgehen dürfen. Oder bin ich da auf dem Holzweg? Ich beziehe das auf die Schutztechnik in Form der ATü die dafür sorgen soll, daß das Risiko für die vorgehenden Trupps überschaubar wird, da man weiß wo sie sich aufhalten, wie die Lage ist, wie der Restdruck ist und damit wann sie sich sicher zurückziehen können,... Es kann natürlich auch auf die PSA gehen. Aber auch dann vermutlich nicht in Form von "die hätten da nicht sein dürfen", sondern eher "wenn sie richtig und vollständig sowie zeitgemäß getragen worden wäre, hätten sie vielleicht den Rückzug schaffen können". Aber ich denke, wir warten mal ab, was sich da in nächster Zeit tut. Vielleicht wäre ja auch ein zweites Gutachten abseits des doch eher behördlich erstellten Unfallberichtes eine Möglichkeit für die StA da noch mal neu anzusetzen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Timo8 B.8, Stuttgart / BaWü | 468710 | |||
| Datum | 07.03.2008 14:17 | 19278 x gelesen | |||
| Ich hab mal einen Link zum Beschluss des OLG in den Threadcontainer eingestellt und stelle hier mal die wichtigsten Passagen zur weiteren Diskussion: Geschrieben von OLG Stuttgart (Abs. 22 ff.): (1) So haben die Ermittlungen ergeben, dass die Atemschutzüberwachung des verunfallten Trupps entgegen der den Atemschutzeinsatz regelnden Dienstvorschrift ohne jegliche Zeiterfassung erfolgt ist. Die Einsatzdauer der zum Einsatz gekommenen Atemschutzgeräte mit einer Füllung von 300 bar liegt bei ca. 30 Minuten (vgl. Gutachten zum Atemschutz Blatt 976 d.A.). Für den Einsatz entsprechender Geräte schreibt die Feuerwehrdienstvorschrift 7 (im Folgenden FwDV 7), Ausgabe August 2004, in Nr. 7.2 u.a. vor, dass Es folgt eine Darstellung der erfolgten Druckabfragen etc.; dann: Geschrieben von OLG Stuttgart (Abs. 28): Ferner ist aufgrund der Aussage des Zeugen … davon auszugehen, dass dieser zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von dem Einsatzauftrag des verunglückten Atemschutztrupps und dessen Standort hatte. Funkmeldungen bzw. Funkabfragen hinsichtlich des Einsatzzieles, des jeweiligen Einsatzortes und der lagebedingten Einsatzbedingungen erfolgten nicht. Eine Kontaktaufnahme über Funk geschah selbst dann nicht, als zwischen 3.41 Uhr und 3.43 Uhr von außen massive Flammen aus dem Dach und im ersten Obergeschoss sichtbar wurden. Selbst bei Absetzen der ersten Mayday-Meldung gegen 3.47 Uhr wurde der Standort des verunglückten Trupps weder abgefragt noch mitgeteilt. Die Standortabfrage nach dem zweiten, leisen „Mayday“ blieb unbeantwortet. Und weiter: Geschrieben von OLG Stuttgart (Abs. 29): Die Ermittlungen haben schließlich ergeben, dass auch die Absprache zwischen der Einsatzleitung und dem Atemschutztrupp hinsichtlich des Einsatzzieles unklar war. Der Feuerwehrkommandant … hat insoweit angegeben, die Feuerwehrmänner … und … sollten über die Treppe „nach oben“ gehend, die Lage erkunden und gezielt löschen. Warum die Feuerwehrmänner ins Dachgeschoss - vorbei an der später durchgebrannten Türe des Obergeschosses - gelangt sind, ohne eine geschossweise Erkundung und Feuerbekämpfung durchzuführen, war dem Feuerwehrkommandanten ein Rätsel. In Absatz 30 geht es dann weiter: Geschrieben von OLG Stuttgart (Abs. 30): Nach der FwDV 7 hätte bei einem Drittel der zu erwartenden Einsatzzeit - und damit um 3.25 Uhr - der Behälterdruck abgefragt und die Uhrzeit registriert werden müssen. Da der Atemluftverbrauch von den Einsatzbedingungen abhängt und bei schwerer körperlicher Tätigkeit eine schnellere Entleerung des Pressluftatmers erfolgt, bietet die zeitliche Überwachung des Atemschutzeinsatzes - kombiniert mit den Druckabfragen - die einzige Möglichkeit für die Atemschutzüberwachungskraft, die voraussichtliche Einsatzdauer des Atemschutzgerätes abzuschätzen. Den Männern des … Atemschutztrupps selbst kann dies nicht allein überlassen bleiben, da die Gefahr besteht, dass diese im Einsatz jegliches Zeitgefühl verlieren. Daher bietet gerade die Regelmäßigkeit der Behälterdruckabfragen eine lebenswichtige Schutzvorkehrung für die als Atemschutztrupp eingesetzten Feuerwehrmänner. Weiter: Geschrieben von OLG Stuttgart (Abs. 31): Zudem hätte nach einem Drittel der voraussichtlichen Einsatzzeit die Einsatzplanung für den Rückweg beginnen müssen, um die für den Rückweg veranschlagte doppelte Atemluftmenge zur Verfügung zu haben. Jedoch wurde weder die 200 bar-Meldung beider zu Tode gekommener Feuerwehrmänner noch die 120 bar-Meldung von … zum Anlass genommen, die Männer aus dem brennenden Gebäude herauszuholen. Spätestens bei der 120 bar-Meldung hätte der Trupp sofort abgezogen werden müssen, ohne das Eintreffen des Ersatztrupps abzuwarten. Dies gilt umso mehr, als unbekannt war, wo sich der Trupp befand und wie lang bzw. wie schwierig der Rückweg werden könnte. Unerheblich ist, dass zu diesem Zeitpunkt möglicherweise der Eindruck entstehen konnte, der Brand sei weitgehend gelöscht, da eine unvorhergesehene Wendung des Brandgeschehens immer im Bereich des Möglichen liegt und gerade auch für diesen Fall - wenn etwa der Rückweg abgeschnitten ist - Vorsorge für eine genügende Restluftmenge zur Überbrückung der Zeit bis zur entsprechenden Brandbekämpfung oder zur Bereitstellung einer anderweitigen Rettungsalternative (z.B. über Drehleiter) getroffen werden muss. Geschrieben von OLG Stuttgart (Abs. 32): Weiter hat trotz intakter Funkverbindung zu keinem Zeitpunkt eine Standort- oder Lageabfrage bei dem verunglückten Atemschutztrupp stattgefunden. Wäre diese Kommunikationsmöglichkeit genutzt worden, hätte die Einsatzleitung Kenntnis vom Standort des Trupps im Dachgeschoss gehabt und abklären können, weshalb keine Sicherung des darunter liegenden Obergeschosses vorgenommen worden war. Dies gilt umso mehr, als das Einsatzziel allenfalls vage definiert war; hier wäre eine umso engmaschigere Absprache des Vorgehens vonnöten gewesen. Weshalb nicht einmal gegen 3.41 Uhr eine Kontaktaufnahme mit dem Atemschutztrupp erfolgte, als von außerhalb des Gebäudes Flammen aus dem Dach und zwei Minuten später Flammen im ersten Obergeschoss sichtbar wurden, ist nicht nachzuvollziehen. Die Schlussfolgerung: Geschrieben von OLG Stuttgart (Abs. 33): Bei dieser Sachlage ist die vorhandene Schutztechnik, welche den eingesetzten Atemschutzträgern ihre erhöhte Risikotragung erst ermöglicht, ineffektiv gehandhabt worden. Die durch die FwDV 7 bezweckte regelmäßige und der Lage angemessene Absicherung und Leitung des eingesetzten Atemschutztrupps durch Überwachung von außen hat sich auf zwei zeitlich zufällige Behälterdruckabfragen reduziert. Der verunglückte Trupp war faktisch auf sich selbst und damit weitgehend schutzlos gestellt. Berücksichtigt man zudem, dass nach Aussage des Feuerwehrmandanten … zur Zeit des Einsatzbeginns keine Befürchtungen vorlagen, dass sich noch Personen im Gebäude befanden, ist der Grad zu einem offensichtlich unvernünftigen Rettungshandeln erreicht. Bei dieser Sachlage ist der Zurechnungszusammenhang zur pflichtwidrigen Brandverursachung durch den Angeklagten … unterbrochen, ohne dass es auf die Frage ankäme, ob die fehlende Uhr, die fehlende Lage- und Standortüberwachung, die unterlassenen Rückzugsaufforderungen sowie die unterlassene Warnung über das überraschende Durchzünden des Feuers kausal für den Tod der beiden Feuerwehrmänner geworden sind. Auf das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens bin ich jetzt mal richtig gespannt... Gruß, Timo | |||||
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| Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 468713 | |||
| Datum | 07.03.2008 14:23 | 19168 x gelesen | |||
| ... bin überrascht, daß die Richter sich so tief in die FwDV7 reinknien und dann so böse Fakten herausarbeiten... Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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| Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 468714 | |||
| Datum | 07.03.2008 14:29 | 18840 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerIch beziehe das auf die Schutztechnik in Form der ATü die dafür sorgen soll, daß das Risiko für die vorgehenden Trupps überschaubar wird, da man weiß wo sie sich aufhalten, wie die Lage ist, wie der Restdruck ist und damit wann sie sich sicher zurückziehen können,... Hallo Michael, ich kann Christian in dem Punkt nur beipflichten, ich interpretiere das auch so. Und Du selbst hast das ja auch aus dem Beitrag von Maximilian zitiert... Geschrieben von Reutlinger Generalanzeiger Dabei hat der Senat darauf abgestellt, dass die Atemschutzüberwachung des verunglückten Trupps ohne jegliche Zeiterfassung erfolgt sei und zu keinem Zeitpunkt eine Standort- oder Lageabfrage bei den beiden Männern stattgefunden habe. Und dazu unter Vorbehalt meiner eigenen Meinung: aus dem Unfallbericht geht hervor, daß die Restdruckwarnanzeigen kurz nach dem Schlauchplatzer angesprochen haben. Der Bericht greift weiterhin auf, daß der Trupp relativ lange im Gebäude blieb, weil man sich eines sicheren Rückzuges sicher war.... Das könnte darauf hindeuten, daß sich der Trupp nicht an den Grundsatz "für den Rückweg die doppelte Menge des Hinweges einplanen" gehalten hat. Eben weil man sich wohl "zu sicher" und des Risikos nicht bewußt war. Was aber nicht heißen soll, daß es mir/uns nicht auch passieren kann... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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| Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 468715 | |||
| Datum | 07.03.2008 14:32 | 18857 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder Pott... bin überrascht, daß die Richter sich so tief in die FwDV7 reinknien und dann so böse Fakten herausarbeiten... Ja, wenn das bei jedem Einsatz so nachgeprüft werden würde, na dann Gute Nacht! Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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| Autor | Phil8ip 8K., Bad Segeberg / Schleswig-Holstein | 468717 | |||
| Datum | 07.03.2008 14:37 | 18853 x gelesen | |||
| Moin moin! Geschrieben von Lüder Pott bin überrascht, daß die Richter sich so tief in die FwDV7 reinknien Ich denke, dass das wohl eher die Staatsanwaltschaft war. Aber trotzdem ist das nunmal deren (verdammter) Job! Mit kameradschaftlichem Gruß Philip | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 468718 | |||
| Datum | 07.03.2008 14:40 | 18771 x gelesen | |||
| Das sollten sich alle mal unters Kopfkissen legen, die die FwDVs gerne durch den berühmten § 34 (Rechtfertigender Notstand) ersetzen wollen... Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 468721 | |||
| Datum | 07.03.2008 14:54 | 18945 x gelesen | |||
Geschrieben von Philip KrauseAber trotzdem ist das nunmal deren (verdammter) Job!Das kann man gar nicht laut genug sagen. Und in deren Job ist auch die Feuerwehr nicht so eine heilige Kuh, wie viele meinen... Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 468728 | |||
| Datum | 07.03.2008 15:22 | 19020 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder Pott... bin überrascht, daß die Richter sich so tief in die FwDV7 reinknien und dann so böse Fakten herausarbeiten... Da sollten vielleicht mal so einige Führer in sich gehen und sich fragen, wie oft Sie bisher einfach nur Glück gehabt haben: Sobald etwas passiert und der Staatsanwalt ermittelt werden die Vorschriften garantiert bis ins Detail durchgearbeitet. Woher soll der Staatsanwalt auch sonst das Wissen über den geforderten Ablauf eines Feuerwehreinsatzes haben? Spätestens dann würden einige in Erklärungsnot geraten, weshalb Sie von den Vorschriften abgewichen sind. Ob das jetzt nur auf den einen Einsatz bezogen zu sehen ist, oder es sich um ein grundsätzliches Problem in der Organisation der einzelnen Feuerwehr handelt spielt dann eigentlich nur noch in dem Sinne eine Rolle, wer alles zur Verantwortung gezogen wird. Ich bin einmal gespannt, ob das erneute Aufrollen des Falles einige Leute in Fw-Deutschland wach werden lässt. Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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| Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 468739 | |||
| Datum | 07.03.2008 17:01 | 19031 x gelesen | |||
| Hallo, ich kann mich noch an den Fall des tödlich verunglückten FA in Donaustauf erinnern. Kurz darauf war ich beim Zugführerlehrgang in der SFS Regensburg. Der Lehrgangsleiter erzählte uns damals, dass die Staatsanwaltschaft sofort die entsprechenden Dienstvorschriften von der Schule anforderte. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 468741 | |||
| Datum | 07.03.2008 17:36 | 19014 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo BentenAuf das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens bin ich jetzt mal richtig gespannt... Vor allem bin ich mal gespant, wie dabei der nicht unumstrittene Bricht der Unfallkommission wegkommt, der ja im Tenor irgend wie vor allem in Richtung Bauvorschriften und CAFS geht... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 468742 | |||
| Datum | 07.03.2008 17:39 | 19377 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder Pott... bin überrascht, daß die Richter sich so tief in die FwDV7 reinknien und dann so böse Fakten herausarbeiten... Das geht i.d.R. ganz gut. So hat das auch bei letzten AT-Seminar in Pfarrkirchen der dort vortragende Jurist erläutert. Wenn es darum geht die Sorgfaltspflichten zu beurteilen wird er sich einfach die erforderlichen Vorschriften kommen lassen und dan lesen, lesen und nochmals lesen. Und dumm sind die auch nicht... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 468743 | |||
| Datum | 07.03.2008 17:41 | 18936 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars TiedemannJa, wenn das bei jedem Einsatz so nachgeprüft werden würde, na dann Gute Nacht! Na ja. Ich wätre froh, wenn öfters mal der StA in bestimmten Fällen (das wird er nur dann tun, wenn etwas passiert ist) ermitteln würde. Dann könnte man der Fraktion "die Vorschrit ist doch nicht für den Einsatz", "das ist noch immer gut gegangen", "soviel Ausbildung brauchen ir doch nicht", "im Einsatz können wir das dann schon", "..." den Wind aus den Segeln nehmen und die eine oder andere "Führungskraft" würde sich ihrer Verantwortung mal wirklich bewußt werden. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Mike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg | 468752 | |||
| Datum | 07.03.2008 18:14 | 18925 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerNa ja. Ich wätre froh, wenn öfters mal der StA in bestimmten Fällen (das wird er nur dann tun, wenn etwas passiert ist) ermitteln würde. Nicht nur die Verantwortlichen der Feuerwehr wären dann im Visier der Staatsanwaltschaft. Da gibt es ja Politiker, die die AGBF – Richtlinien/ Schutzzieldefinition auch anzweifeln (dann wird eben die Hilfsfrist erhöht, wenn der FM fehlt)! Wie werden die sich verhalten! MkG Mike Ganzke | |||||
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| Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 468761 | |||
| Datum | 07.03.2008 18:45 | 18812 x gelesen | |||
Geschrieben von Mike GanzkeDa gibt es ja Politiker, die die AGBF – Richtlinien/ Schutzzieldefinition auch anzweifeln (dann wird eben die Hilfsfrist erhöht, wenn der FM fehlt)! Es ist ein relevanter Unterschied ob eine Person Opfer eines Unglückes geworden ist oder vorsätzlich in Gefahr gebracht wurde und bei den Sicherheitsvorschriften weggesehen wurde. Gruß Ingo | |||||
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| Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Hannover / NRW | 468762 | |||
| Datum | 07.03.2008 18:51 | 18851 x gelesen | |||
Geschrieben von David FreibergIch empfinde diese Auslegung der Gesetze als Faustschlag ins Gesicht für jeden Feuerwehrmann. Naja das würd ich jetzt nicht unbedingt sagen. Vermute mal dass sich das Gericht in irgendeiner Form Rat geholt hat. Und wie wir ja alle wissen steckt auch in jeder Lüge immer ein Funken Wahrheit. Warten wir mal ab was dabei rauskommt. Vermute wir werden alle noch sehr überrascht sein. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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| Autor | Andr8e W8eis8s R8., Tübingen / BW | 468780 | |||
| Datum | 07.03.2008 20:13 | 19438 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerÄhm. Nicht daß ich da was falsch vestehe. Aber wenn ich die Infos auf dieser Seite richtig deute, dann heißt seit 10/2007 der StBM in Tübingen André Weiss. Hallo Christian, kennen uns noch von der Heißausbildung, waren ja damals die ersten bei Jürgen. Bezüglich Stadtbrandmeister möcht ich das hier noch mal klarstellen und erklären: Du hast da schon recht, dass ein "Stadtbrandmeister" der Feuerwehrkommandant ist oder sein kann... > ABER dies trifft nur bei einer reinen "Freiwilligen" Feuerwehr zu... Wir Hauptberuflichen in Tübingen sind Feuerwehrbeamte und haben den Status, bzw. den Titel des Stadtbrandmeisters, so steht dies auch auf der Ernennungsurkunde. Ist im Feuerwehrwesen vielleicht etwas ungeschickt geregelt und führt hier wohl leider zu Verwirrungen. Also hier nochmal für ALLE, der Leiter der Feuerwehr ist und bleibt Hr.Oser. Mit kamerradschaftlichen Grüßen Andre Weiss Mit kameradschaftlichen Grüßen Andre Weiss Rescue-Training-Center | |||||
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| Autor | Timo8 B.8, Stuttgart / BaWü | 468790 | |||
| Datum | 07.03.2008 20:46 | 18766 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerNa ja. Ich wätre froh, wenn öfters mal der StA in bestimmten Fällen (das wird er nur dann tun, wenn etwas passiert ist) ermitteln würde. In der Hinsicht hab ich resigniert. IMHO würde auch eine Verurteilung des Tübinger EL, wenn es je soweit kommen sollte, an diesem grundsätzlichen Problem nichts ändern. Feuerwehr ist für viel zu viele nur eine spannende Freizeitbeschäftigung... Gruß, Timo | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 468792 | |||
| Datum | 07.03.2008 20:50 | 18784 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo BentenFeuerwehr ist für viel zu viele nur eine spannende Freizeitbeschäftigung...Und für noch mehr eine entspannende... Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 468861 | |||
| Datum | 08.03.2008 04:13 | 18794 x gelesen | |||
Geschrieben von Timo BentenFeuerwehr ist für viel zu viele nur eine spannende Freizeitbeschäftigung... Die bei mangelnder ernsthaftigkeit insbesondere in Füpositionen dazu führen kann, daß man Ziel staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wird und ggf. sogar vor Gericht steht. Wenn es dazu hinreichend viele Fälle gibt die auch entsprechend publik werden, dann schreckt das den einen oder anderen ab. Wobei das dann bitte nicht jedes Mal Fälle sein müssen, bei denen Kameraden körperlichen Schaden nehmen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 468938 | |||
| Datum | 08.03.2008 19:01 | 18827 x gelesen | |||
| Hi, Geschrieben von Lüder Pott .. bin überrascht, daß die Richter sich so tief in die FwDV7 reinknien und dann so böse Fakten herausarbeiten... Dürfte das erste Mal in der Schärfe erfolgt sein... Auf der einen Seite überraschend, auf der anderen Seite war's zu Erwarten, dass uns mal irgendwer auch bei unseren handwerklichen Fähigkeiten massiv auf die Finger guckt... mfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] www.atemschutzunfaelle.eu - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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| Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 468975 | |||
| Datum | 09.03.2008 08:18 | 18903 x gelesen | |||
| Morgen, Geschrieben von Lars Tiedemann Und dazu unter Vorbehalt meiner eigenen Meinung: ...besonders auch wenn man bedenkt, wie oft wohl bei der Atemschutzüberwachung der Druck erst bei 50% Sollzeit abgefragt wird, kann man sich ausmalen, dass diese Regl nicht überall eingehalten wird... mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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| Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 468979 | |||
| Datum | 09.03.2008 09:01 | 18808 x gelesen | |||
| Morgen, Geschrieben von Christian Fischer Vor allem bin ich mal gespant, wie dabei der nicht unumstrittene Bricht der Unfallkommission wegkommt, der ja im Tenor irgend wie vor allem in Richtung Bauvorschriften und CAFS geht... dem besonders hanebüchernen Abschnitt "5.1" des Berichtes folgt das Gericht in der Begründung ja schon nicht. Das hätte mich dann auch irgendwie am System zweifeln lassen. IMO ist der Bericht leider immer noch teilweise das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben steht... aber das hatten wir hier seinerzeit ja schon. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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| Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 468980 | |||
| Datum | 09.03.2008 09:05 | 18986 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias Zimmer..besonders auch wenn man bedenkt, wie oft wohl bei der Atemschutzüberwachung der Druck erst bei 50% Sollzeit abgefragt wird, kann man sich ausmalen, dass diese Regl nicht überall eingehalten wird... Wie oft ist das weniger ein Durchführungsfehler als ein Hardwareproblem, da die ASÜ-Tafel vor Einführung neue FwDV 7 angeschafft wurde? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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| Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 468981 | |||
| Datum | 09.03.2008 09:11 | 18817 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleWie oft ist das weniger ein Durchführungsfehler als ein Hardwareproblem, da die ASÜ-Tafel vor Einführung neue FwDV 7 angeschafft wurde? Ich kenne auch Regis-Tafeln, die bei 50% signalisieren - ein anderes Formular wäre trotzdem möglich, man ist ja nicht von einem Piepston abhängig, die Uhren funktionieren auch so. ;o) Natürlich gibt es höher technisierte Modelle, bei denen das so nicht möglich sein wird - aber wenn das so ist, dann muss man eben mittelfristig über eine andere Lösung nachdenken - und so neu ist die FwDV 7 ja auch nicht mehr. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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| Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 468982 | |||
| Datum | 09.03.2008 09:31 | 18898 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias ZimmerNatürlich gibt es höher technisierte Modelle, bei denen das so nicht möglich sein wird - Nicht wirklich. Tatsache ist - Du hast es explizit herausgestellt und wir gehen darin absolut konform - Daß bereits mit einem DIN-A4-Vordruck, Stift und einer Uhr (plus Funkgerät natürlich) alle Anforderungen erfüllt werden können. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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| Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 468983 | |||
| Datum | 09.03.2008 09:49 | 18862 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleTatsache ist - Du hast es explizit herausgestellt und wir gehen darin absolut konform - Genau das ist es - es geht, wenn man will... mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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| Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 468991 | |||
| Datum | 09.03.2008 10:15 | 18929 x gelesen | |||
| Hi, man könnte den Bogen im Falle des Falles auch noch weiter schlagen. Denn: Geschrieben von Mike Ganzke Nicht nur die Verantwortlichen der Feuerwehr wären dann im Visier der Staatsanwaltschaft.und "hohe Feuerwehrs" die z.B. absegnen, mit welchen Kriterien man FF-GF werden darf/kann und die es anscheinend nicht verwunderlich finden, dass die gleiche Funktion (mit gleicher Verantwortung!) bei der BF x-mal länger dauert... mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu | |||||
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| Autor | Gust8av 8S., Stuttgart / Baden-Württemberg | 469164 | |||
| Datum | 10.03.2008 15:24 | 18988 x gelesen | |||
| hi hat sich das Gericht durch diese Stellungnahme inspirieren lassen? Stellungname eines Unbekannten zum Bericht der Unfallkommission „Tübingen“ | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 469637 | |||
| Datum | 13.03.2008 11:31 | 19305 x gelesen | |||
| hallo, Geschrieben von Gustav Siegle hat sich das Gericht durch diese Stellungnahme inspirieren lassen? glaub ich nicht. Für die Begründungen im Urteil "reicht" der offizielle Bericht. Oder? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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| Autor | Acke8rma8nn 8J., Rottenburg am Neckar / Baden-Würtenberg | 470325 | |||
| Datum | 17.03.2008 11:25 | 18847 x gelesen | |||
| Ich hab hier mal einen Link zu dem Bericht der dies Jährigen Gesamt Hauptversammlung der Feuerwehr Tübingen. Quelle Tagblatt Hruß Jürgen | |||||
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| Autor | Mark8us 8S., Lüdenscheid / NRW | 660413 | |||
| Datum | 31.12.2010 13:18 | 16168 x gelesen | |||
| Hallo zusammen, der Fall Tübingen ist nun endgültig abgeschlossen. Im Juni wurde die Berufung des Urteils verworfen. Der veruteilte Künstler hatte Berufung gegen das Urteil aus Februar 2009 eingelegt. Link Schwäbisches Tagblatt: Berufung verworfen, Revision läuft Heute habe ich gelesen, dass auch die Revision verworfen wurde. Hier der Link vom Schwäbischen Tagblatt: Revision fünf Jahre nach Brand verworfen und hier der ganze Artikel: "Im Einsatz gestorbene Feuerwehrleute Revision fünf Jahre nach Brand verworfen Fünf Jahre nach dem Brand in der Reutlinger Straße, bei dem zwei Feuerwehrleute ums Leben kamen, ist das strafrechtliche Nachspiel nun definitiv beendet Tübingen. Das Oberlandesgericht in Stuttgart hat in letzter Instanz die Entscheidung des Tübinger Amtsgerichts vom Februar 2009 bestätigt. Damals wurde der Mieter eines Ateliers in dem abgebrannten Gebäude wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Der Künstler hatte heiße Asche aus einem Holzofen in einer Papiertüte am Boden stehen gelassen." Ich hoffe, genügend Feuerwehren haben aus diesem Unfall etwas gelernt... ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!.... | |||||
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