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Thema | Vor/Nachteile einer Werkfeuerwehr | 36 Beträge | |||
Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Thom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz | 469281 | |||
Datum | 11.03.2008 10:49 | 22669 x gelesen | |||
Hallo, mal eine Frage bezüglich Werkfeuerwehren hauptsächlich in RLP Welche Vorteile oder Nachteile hat eine Werkfeuerwehr?, doch wohl eigentlich nur Nachteile wegen zusätzlicher Kosten usw. oder ? Es wird ja kein Betrieb Freiwillig eine Werkfeuerwehr einrichten, wenn er nicht muss oder gibt es Gründe dafür dies doch zu tun? Welche Arten von Werkfeuerwehren gibt es, muss es immer eine Staffel sein, oder kann man dies auch über Nebenberufliche Einsatzkräfte z.B. mit nur wenigen Hauptberuflichen bewerkstelligen? MfG Thomas Conrad Dies ist meine persönliche Meinung ------------------------------------------------- Feuerwehr Zweibrücken | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 469282 | |||
Datum | 11.03.2008 11:01 | 19158 x gelesen | |||
Ist zwar jetzt Bayern aber vielleicht interessiert es dich ja auch :) Eine WF bei uns im Ort besteht nur aus Mitarbeitern aus der Firma, die werden dann durch Sirene vom Arbeitsplatz gerufen. Verpflichtet sind sie nur dazu eine Betriebsfeuerwehr zu unterhalten, dennoch haben sie sich dazu entschlossen nach Jahren eine Werkfeuerwehr daraus zu machen. Ich denk, dass es die Firmenleitung so wollte, weil bei nem BMA Alarm mussten wir immer dazu kommen, sind halt auch zusätzliche Kosten die sich summieren, vorallem weil bei denen betriebsbedingt die BMA öfters mal anschlagen kann. Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Dan 8B., Grünwald b.München / Bayern | 469283 | |||
Datum | 11.03.2008 11:07 | 20198 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas ConradHallo, Ja sicherlich kann man eine WF nur mit Nebenberuflichenkräften stellen wenn sie dementsprechend schnell alarmiert werden können und auch sichergestellt ist dass die Manschaft auch ausserhalb der regulären Arbeitszeiten Einsatzbereit sind. Aber ab einer gewissen Einsatzzahl wird sich dass für eine fertigung nicht mehr rentieren wenn manche Mitarbeiter 2-3 mal je Schicht zum Einsatz rennen. Es gibt einige WF´n in Bayern wo viele nur Nebenberuflich sind, z.b in den bayrischen Kernkraftwerken ist der grossteil der Mannschaft nebenberuflich und auch die grösseren Wf´n (bmw, audi, man) haben nebenberufliche Kräfte. Leider gibt es aber auch bei Wf´n probleme mit den nebenberuflichen Kräften da diese auch nicht immer Problemlos den Arbeitsplatz verlassen können. Denn die Kräfte fehlen dann irgendwo in einem Fertigungsablauf der auf die Taktzeiten optimiert ist. Eine WF hat einen entscheidenden Vorteil sie kennt die Örtlichkeiten, Produktionsabläufe genauer als eine öffentliche Wehr. Z.b kann auch die Wf den VB mitübernehmen so spart sich das Unternehmen wieder die kosten für einen externen Anbieter, Mitarbeiterunterweisungen im Bereich brandschutz durchführen usw. Es gibt Wf´n mit rein Hauptamtlichen Personal dass nur den Brandschutz stellt, es gibt Wf´n die sind eine Werksicherheit und stellen Brandschutz und Werkschutz sicher mit Hauptamtlichen Kräften und das gleiche gibt es im Kombination mit Haupt und Nebenberuflichen Kräften. Es sind aber auch Wf´n bekannt die von einem externen Dienstleister betrieben werden, z.b Securitas | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 469284 | |||
Datum | 11.03.2008 11:07 | 18631 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus BöhmfeldVerpflichtet sind sie nur dazu eine Betriebsfeuerwehr zu unterhalten, dennoch haben sie sich dazu entschlossen nach Jahren eine Werkfeuerwehr daraus zu machen. Ich denk, dass es die Firmenleitung so wollte, weil bei nem BMA Alarm mussten wir immer dazu kommen, sind halt auch zusätzliche Kosten die sich summieren, vorallem weil bei denen betriebsbedingt die BMA öfters mal anschlagen kann. Ausserdem bewirkt die Einrichtung einer Werks/Betriebsfeuerwehr auch günstigere Konditionen bei der Versicherung des Werkes. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 469285 | |||
Datum | 11.03.2008 11:07 | 18899 x gelesen | |||
Und was ist dann bei euch eine Betriebsfeuerwehr? | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 469287 | |||
Datum | 11.03.2008 11:12 | 18618 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian BöntgenUnd was ist dann bei euch eine Betriebsfeuerwehr? Als Betriebsfeuerwehr waren sie uns(der Ortsfeuerwehr) unterstellt, so war z.B. unser Einsatzleiter auch bei denen im Betrieb automatisch EInsatzleiter. Wenn eine BMA aufgelaufen ist hatten sie 10 min zeit diesen las Fehlalarm zu quittieren, ansonsten ging der Alarm durch zur FEZ und damit zu uns. Durch die Umstellung zu Werksfeuerwehr, wurden sie eigenständig, Einsatzleiter auf dem Betriebsgelände ist nun immer der Einsatzleiter der Werkfeuerwehr (oder halt KBM,KBI oder KBR). Die Alarme gehen nicht mehr durch, wir kommen jetzt nur noch auf expliziete Nachalarmierung. Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 469288 | |||
Datum | 11.03.2008 11:15 | 18570 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas ConradWelche Vorteile oder Nachteile hat eine Werkfeuerwehr?, doch wohl eigentlich nur Nachteile wegen zusätzlicher Kosten usw. oder ? Hallo Thomas, für einen Betrieb ist es immer ein Rechenexempel. Einmal die Versicherung, die natürlich ganz andere Prämien verlangt, wenn der Betrieb ausreichenden Schutz garantiert. Zweitens: Im Schadensfall ist der Ausfall der Produktion meistens wesentlich dramatischer als die Gebäude/Maschinenschäden.. Da ist schon so manche Firma dran kaputt gegangen, wenn die Kunden wegen der Unmöglichkeit, Produkte geliefert zu bekommen zur Konkurrenz abgewandert sind. Welche Art der WF, ob hauptamtlich oder eine Freiwillie WF kann man immer nur im Einzelfall beurteilen. Ein kleinerer Betrieb kann absolut mit einer Freiwilligen hinkommen, wenn das Risiko und die Liegenschaften nicht zu groß sind. Nur stelle Dir bitte mal vor, VW wollte seinen Schutz einer Freiwilligen WF anvertrauen. Das geht gar nicht. Nicht einmal, weil sie nicht genügend FW-Leute finden würden, sie müssen auch Kollegen haben, die sich a.:) im ganzen Areal blind auskennen (Was kaum die Regel ist, meistens kennen sie nur die Halle, in der sie arbeiten) und sie müssen sich b,:) mit den Produktionsverfahren (Stichwort Chemie) auskennen. Die Ausbildung der Hauptamtlichen WF-Leute entspricht dem Standard einer Berufsfeuerwehr einer Großstadt PLUS einer Schulung, die auf die besondere Produktion ausgerichtet ist. (Denke bitte mal an die kunststoffverarbeitende Industrie) Sehr oft ist der Werksfeuerwehrmann nicht nur f.d. Brandschutz zuständig, sondern hat auch noch eine (Prüfung v.d. IHK) Zusatzausbildung als Werkschutzkraft Aber auch das ist von Betrieb zu Betrieb ganz unterschiedlich. Gruß Klaus Gruß Klaus | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 469291 | |||
Datum | 11.03.2008 11:19 | 18309 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas ConradWelche Vorteile oder Nachteile hat eine Werkfeuerwehr?, Nachteil: Persoanl- und Materialkosten. Vorteile: a) Bessere Versicherungsprämie b) ggf. überhaupt Bereitschaft der Versicherung ein Risiko zu übernehmen c) Bessere Öffentlichkeitsarbeit gegenüber den Nachbarn (wir sorgen für ihre Sicherheit) d) viel kürzere Eingreifzeiten durch kurze Anfahrt und ortskundiges Personal e) bessere Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe im Schadensfall f) bessere Schadensminimierung durch Betriebskenntnisse g) je nach Bundesland: Beibehaltung der Einsatzleitung im Werk h) durch d) bis f) geringeres Insolvenzrisiko, weil im Großteil der Betriebe in denen ein großes Brandereignis statt gefunden hat anschließend in die Insolvenz gehen i) ... Beste Grüße Sven | |||||
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Autor | Stef8an 8A., Poing / Bayern | 469295 | |||
Datum | 11.03.2008 11:25 | 18474 x gelesen | |||
Hallo, unter http://www.wfv-bayern.de/pdf/Vortrag_WFV_Bayern01.pdf findest Du eine Betrachtung aus betriebwirtschaftlichen Aspekten dazu. Viele Grüße, Stefan Aus Umweltschutzgründen: Dieser Beitrag besteht zu 100% aus recycleten Bytes. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 469300 | |||
Datum | 11.03.2008 11:43 | 18377 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus BethgeIm Schadensfall ist der Ausfall der Produktion meistens wesentlich dramatischer als die Gebäude/Maschinenschäden..Hier ein Paradebeispiel dafür (der Fall wurde ja auch hier diskutiert). Zum Thema noch: Werkfeuerwehrverordnung RLP, hieraus ergibt sich u.a. die bereits angesprochene Forderung nach einer Staffel, sowie die Möglichkeit der Vorhaltung nebenberuflicher Kräfte. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8P., Achern / Baden | 469304 | |||
Datum | 11.03.2008 11:49 | 18347 x gelesen | |||
Betriebsfeuerwehren müssen sich auch nicht an den Standart der Feuerwehrausbildung halten wie es von "normalen" Feuerwehren bekannt ist | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 469330 | |||
Datum | 11.03.2008 14:11 | 18616 x gelesen | |||
Hallo, eine Werkfeuerwehr kann auch baurechtliche Vorteile verschaffen. So wird z.B. das Vorhandensein einer WF in der Sicherheitskategorie K3 gemäß IndBauRL gewürdigt und das wirkt sich auf Feuerwiderstand der Tragkonstruktion bzw. auf die Größe der möglichen Brandabschnittsfläche aus. Geschrieben von Thomas Conrad muss es immer eine Staffel sein, oder kann man dies auch über Nebenberufliche Einsatzkräfte z.B. mit nur wenigen Hauptberuflichen bewerkstelligen? Vielleicht a bissl von beidem? Zur Werkfeuerwehr lässt sich die Anlage zur Liste der Technischen Baubestimmungen (außer zur staatlichen Anerkennung) in RLP nicht näher aus, in BY sieht die Anlage zur Liste der Technischen Baubestimmungen zumindest für die Sicherheitskategorie K3.1 eine WF mit hauptamtlicher Staffel (incl. GF) vor, die durch Freiwillige zur Gruppe zu ergänzen ist. In den weiteren Sicherheitskategorien K3.2-K3.4 besteht keine Anforderung nach HA und F mehr, wird sich aber betrieblich ergeben. Maßgebend ist auch die offizielle Anerkennung der WF. Das heißt aber nicht, dass die WFler in ihrer Wachzeit nix anderes machen dürfen, als aufm Bock zu hocken und auf einen Alarm zu warten. Wenn ein Betrieb eine Größe hat, der eine WF erfordert, dann gibts da sicher einen ganzen A... voll Arbeit, den die WF durchaus aushocken kann. Vom VB über Prüfungs- und Wartungstätigkeiten zu sonstigen Werkstatttätigkeiten ... Wichtig ist die Erreichbarkeit aller Stellen im Betrieb innerhalb der jeweils vorgegebenen Zeit. (5min IIRC) Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Flor8ian8 K.8, Bad Wildungen / Hessen | 469333 | |||
Datum | 11.03.2008 14:28 | 18600 x gelesen | |||
hallo. ich weiß gar nicht, was es da zu diskutieren gibt. gewisse betriebe (gefahrenpotential etc) sind dazu verpflichtet eine WF zu stellen und zwar keine freiwillige, nebenberufliche sondern hauptamtliche kräfte. zum beispiel chemiefabriken (ich muss glaube nicht erzählen was es da für gefahren gibt), dort gibt es zig bma´s und in solchen betrieben muss man halt mit dem schlimmsten rechnen. außerdem laufen da nicht nur fehlalarme auf... es gibt soo viele gründe für eine WF. es ist vorgeschrieben ab einem gewissen gefahrenpotential und fertig. die betriebe MÜSSEN sich daran halten sonst wird er zugemacht! und ich glaube nicht, dass das nur in ein paar bundesländern so ist sondern deutschlandweit. klar, so eine WF mit hauptberuflichen kostet auch ein bisschen was aber hilft ja nichts und ich glaube auch nicht, dass man euch als feuerwehrkameraden etwas von geld sparen erzählen brauch, da wir alle wissen wie wichtig es ist auch "geld in die fw zu stecken" oder? gruß flo | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 469334 | |||
Datum | 11.03.2008 14:36 | 18261 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Krügerich weiß gar nicht, was es da zu diskutieren gibt.Wo wird denn hier diskutiert? Hier werden Fragen beantwortet (und das mit kleinen und großen Buchstaben!). Und die Vorschriften sind in jedem Bundesland anders, ob du's glaubst oder nicht... Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 469335 | |||
Datum | 11.03.2008 14:39 | 18472 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Krügerich weiß gar nicht, was es da zu diskutieren gibt. Ich aber. zum Beispiel die Frage, ob es sich für einen Betrieb lohnen kann, eine Werkfeuerwehr zu unterhalten, ohne hierzu verpflichtet worden zu sein. Das ist eine Abwägungsfrage, die viel mit Kosten und Nutzen zu tun hat. Geschrieben von Florian Krüger klar, so eine WF mit hauptberuflichen kostet auch ein bisschen was aber hilft ja nichts Nun ja, die Verpflichtung eine WF vorhalten zu müssen kann ein Wettbewerbsnachteil sein, denn sie schlägt sich in den Produktionskosten und letztlich im Preis der Produkte nieder. Wenn ich einen Standort in ein anderes Land verlegen kann, in dem das nicht gefordert wird, kann ich, je nach Größe und ggf. auf Jahre gerechnet schnell ein paar Millionen einsparen. Da ist jede Menge diskussionsbedarf. Gruß Sven | |||||
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Autor | Flor8ian8 K.8, Bad Wildungen / Hessen | 469337 | |||
Datum | 11.03.2008 14:48 | 18657 x gelesen | |||
zu sebastian krupp: ich weiß das die vorschriften unterschiedlich sind aber auch in RLP wird es genauso gesetze geben wie in berlin oder hessen, dass ab einem gewissen gefahrenpotential eine WF plicht ist. (und ich schreibe so viel in kleinen buchstaben wie ich möchte =) ) das ist sicherlich richtig. finde die gesetzliche regelung aber gut, dass gewisse betriebe eine WF haben MÜSSEN. wenn es keine gesetzlichen regelungen für zum beispiel feuerwehr, arbeitsschutz etc geben würde, würden glaube einige betriebe auf gut deutsch "drauf pfeifen". ich war letztens im chemiepark in marl, bei der wf und ich kann euch versichern, hätten die keine wf hätte es aber schon so einige katastrophen da gegeben. und außerdem denke ich, dass wir in deutschland in einem land leben wo nicht jeder tun und lassen kann was er will. zu mindest nicht in solchen bereichen ;-) | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 469340 | |||
Datum | 11.03.2008 14:57 | 18359 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Florian Krüger (und ich schreibe so viel in kleinen buchstaben wie ich möchte =) ) Hier aber nur genau so lange, wie der Admin (ggf. in Beratung mit der Forengemeinschaft) das will. Mal so als Hinweis... Das http://www.feuerwehr-forum.de/regeln.php müsstest du eigentlich schonmal gelesen haben, wenn du hier schreiben kannst,.. Geschrieben von Florian Krüger und außerdem denke ich, dass wir in deutschland in einem land leben wo nicht jeder tun und lassen kann was er will. Ganz schwaches Argument. "Wir brauchen Vorschriften, damit auch jeder eine hat, die er befolgen muss." lol Geschrieben von Florian Krüger das ist sicherlich richtig. finde die gesetzliche regelung aber gut, dass gewisse betriebe eine WF haben MÜSSEN. Und es gibt auch genügend, die eine haben weil die Folgen hiervon Geschrieben von Florian Krüger ich war letztens im chemiepark in marl, bei der wf und ich kann euch versichern, hätten die keine wf hätte es aber schon so einige katastrophen da gegeben. noch viel teurer wären als die WF. Oder einfach die Versicherungsprämien bei WF mehr Einsparung bieten, als was man für die WF (insbesondere nebenberufliche) ausgeben muss. ciao, Thorben | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen | 469341 | |||
Datum | 11.03.2008 15:02 | 18343 x gelesen | |||
Zu Groß- und Kleinschreibung findest du was in den Forenregeln. Es gibt auch WF die vorgehalten werden müssen (Auflage vom RP) und die keine Hauptamtlichen Kräfte haben (müssen). Was spricht deiner Meinung nach dagegen, ein WF einzurichten, auch wenn es keine Pflicht ist? Sowas macht man nur halt nicht aus einer Sektlaune herraus, sondern man plant das Ganze und wiegt Kosten und Nutzen gegeneinander auf. Die Regeln des Arbeitsschutzes geben das Minimum vor, mehr ist immer erlaubt. Gruß Thomas Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen. | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 469349 | |||
Datum | 11.03.2008 16:20 | 18504 x gelesen | |||
Hallo, (denn die Anrede ist auch ein Stückchen Höflichkeit ;-)) Geschrieben von Florian Krüger ich schreibe so viel in kleinen buchstaben wie ich möchte =)Geschrieben von Florian Krüger WF haben MÜSSENund plötzlich magst wohl nimmer? Geschrieben von Florian Krüger wenn es keine gesetzlichen regelungen für zum beispiel feuerwehr, arbeitsschutz etc geben würde, würden glaube einige betriebe auf gut deutsch "drauf pfeifen".Das musst mir jetzt aber mal näher erläutern. Geschrieben von Florian Krüger ich weiß ... blabla ... wird es genauso gesetze geben ... usw. ..., dass ab einem gewissen gefahrenpotential eine WF plicht istWenn Du schon der Gesetzesfreak bist, dann kannst sicher auch sagen, welche Gesetze das sind. Ist das Lex Bauchgefühl, oder L'etat c'est moi, oder auch was ganz anderes? Bestes Beispiel ist doch der Werkfeuerwehrbericht von meinem alten Kumpel Alex aus der letzten Feuerwehrbravo. Es gibt immer mehr Betriebe, die das (oooh, welch Gefahr! ach so große) Gefahrenpotential baulich, anlagentechnisch oder betrieblich minimieren, um den Kostenfaktor WF zu entfernen. Bestes Beispiel wieder aus der IndBauRL: Der Unterschied der möglichen BA-Flächen und erforderlichen Feuerwiderstandsdauern zwischen K3.x und K4. Wozu also eine kostspielige BMA-Technik und eine kostspielige WF unterhalten, wenn ich das auch mit einer deutlich günstigeren automatischen Feuerlöschanlage hinbekomme? Sischer sischer, es gibt irgendwelche Einzelfälle (oder Einzelschicksale), die eine WF unentberlich machen, aber wenn die WF für einzelne Betriebe dermaßen höchst wichtig wäre, würde es der Gesetzgeber doch wohl nicht erlauben, dass WFs auch von externen Dienstleistern für mehrere Betriebe zusammen gestellt werden können. (Wo das steht, sag ich Dir, wenn Du mir Deine vollmundig angekündigten Gesetze für die Erforderlichkeit der Wf nennst) Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 469355 | |||
Datum | 11.03.2008 17:43 | 18594 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter LösslGeschrieben von Florian Krügerich weiß ... blabla ... wird es genauso gesetze geben ... usw. ..., dass ab einem gewissen gefahrenpotential eine WF plicht ist Wenn Du schon der Gesetzesfreak bist, dann kannst sicher auch sagen, welche Gesetze das sind. Ist das Lex Bauchgefühl, oder L'etat c'est moi, oder auch was ganz anderes? Junge Junge, erst einmal guten Abend in die Runde. Doch, auch ich liebe die Höflichkeit, ganz klar, denn sie verhindert, dass eine interessante Sachdiskussion in Verbalinjurien abgleitet. Hans-Peter, ich gestehe es frank, dass auch ich nicht weiß, wie das gesetzlich geregelt ist.. Ich glaube/hoffe nicht, dass ich mich damit klein mache, denn das Thema stellte sich für mich einfach noch nicht. Ich war der Meinung (sic), dass die Frage ob ja oder nein frei mit den Versicherungen geklärt wird? Meine Frage ist also absolut Ernst gemeint, wenn ich hier nach den rechtlichen Hintergründen frage.. Sei so nett und schreibe mal etwas dazu, wenn Du entsprechende Informationen hast. Falls das hier im Laufe der Diskussionen bereits präzisiert wurde, mea culpa, dann habe ich es überlesen mit freundlichem Gruß Klaus | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 469398 | |||
Datum | 11.03.2008 22:49 | 18337 x gelesen | |||
..danke für den Hinweis auf meinen Vortrag ;-) Volker | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 469401 | |||
Datum | 11.03.2008 22:55 | 18454 x gelesen | |||
Das ist eine absolute Milchmädchenrechnung von Leuten ohne genaue betriebswirtschaftliche und betriebliche Kenntnisse. Aber entspricht damit dem Dumschwätzerstil von Beratern a la "Mc Dummschwätz" et al. Was ksotet ein Produktionsausfall und was kostet im vergleich dazu eine betriebliche Notfallhilfsfähigkeit? Der Brandfall ist auch innerbetrieblich nur ein Sonderfall. Es gibt viele Betriebe die selbst in Billiglohnländern ihre Standorte mit einer eigenen ERT (Emergency Response Team) ausrüsten. Da gibt es z.B. nach Ungarn verlagerte deutsche Betriebe, Spanplattenwerke in Afrika u.v.m. Der bei einigen Leuten unerschütterbare Glaube an die immer voll umfänglich gegebene Verfügbarkeit der öffentlichen Feuerwehren hat gerade letztes Jahr bei einem bekannten Herstellern von Haushaltsgeräten in Italien einen gewaltigen Knacks bekommen. Er hat sich das eigene ERT gespart und ihm ist die ges. Fabrik abgebrannt, weil die öffentliche Hilfe zu spät kam.... | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 469411 | |||
Datum | 11.03.2008 23:16 | 18463 x gelesen | |||
Jetzt melde ich zu Wort - gerade auch als "Aktivist" im Werkfeuerwehrverband-Bayern. Deine Frage resp. die Art der Frage zeigt mir, dass Du Dich anscheinend noch nie belastbar mit der Thematik befasst hast. In der Regel wird bei einer WF mindestens eine Gruppe binnen 10 Minuten gefordert in den Genehmigungsbescheiden. Ob dies so aufrecht zu erhalten ist, wenn die Kommunen sich als Mindeststärke auf eine Staffel "heruntergehandelt" haben wage ich zu bezweifeln. Die Werkfeuerwehr mit rein hauptberuflichen Kräften ist ein Sonderfall, den es in einigen Bereichen gibt. Z.B. Flughafenfeuerwehren oder einiger wenigen Großbetrieben mit hohem Schadenspotential. Der Regelfall ist eine WF mit nebenberuflichen Kräften oder eventuell einigen wenigen hauptberuflichen Kräften (Kommandant, Gerätewart etc.). Die Betriebsfeuerwehr in deustchland unterliegt nicht den Vorschriften der öffentlichen feuerwehren, könnte daher theoretisch machen was sie will (Ausbildung, Ausrüstung) In der Praxis hält man sich auch hier an die FwDVen der öffentlichen Wehren, angepasst im Ausrüstungsbereich an die betrieblichen Sonderbelange. Die Gründe für eine WF sind wahlweise gesetztliche Vorgaben oder schlichtweg betriebswirtschaftliche Risikominimierung. Die betriebswirtschaftliche Praxis zeigt, dass jeder Betriebsuasfall so extrem teuer werden kann, dass deutlich über den Kosten liegt die viele Jahre lang eine WF kostet. Betriebsausfall, nicht eingehaltene Liefertermine, Verzugspönalen, Non Conformance Kosten können einem Betrieb das Genick brechen und haben dies oft genug schon getan. Es wurde schon mein Vortrag zu betriebswirtschaftlichen Aspekten einer betrieblichen Feuerwehr erwähnt. http://www.wfv-bayern.de => aktuell ==> herunterscrollen. Wie ich am Rande der Landestagung 2007 vernommen habe waren diese Betrachtungsweisen für die anwesenden Vertreter öffentlicher Feuerwehren eine in der Regel völlig neue Sichtweise. Noch einige Zusatzbemerkungen: Was nützt die schönste Sprinkleranlage im Betrieb, die die WF einsparen soll, wenn ein Gabelstaplerfahrer einen Sprinklerkopf abfährt und es anschließend einen gigantischen Wasserschaden im Lager gibt. Wo ist dann der betriebliche Notafalldienstleister der schadensminimierend in weniger als 10 Minuten einspringt ?? Was ist mit schweren Unwetterschäden, die von öffentlichen Feuerwehren in Betrieben nur mit geringer Priorität abgearbeitet werden? Was ist mit der Parallelalarmproblematik? Laut Deiner Personenbeschreibung bist Du OBM - also recht hoher Führungsdienstgrad bei einer FF - da war ich schon enttäuscht, dass Du die Frage ohne so wenige Hintergrundnachdenken gestellt hast. Volker Leiste | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 469421 | |||
Datum | 11.03.2008 23:42 | 18247 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Volker Leiste Er hat sich das eigene ERT gespart und ihm ist die ges. Fabrik abgebrannt, weil die öffentliche Hilfe zu spät kam.... warum ist die örtliche Feuerwehr zu spät gekommen? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 469425 | |||
Datum | 11.03.2008 23:56 | 18340 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Florian Krüger ich weiß gar nicht, was es da zu diskutieren gibt. gewisse betriebe (gefahrenpotential etc) sind dazu verpflichtet eine WF zu stellen und zwar keine freiwillige, nebenberufliche sondern hauptamtliche kräfte. zum beispiel chemiefabriken (ich muss glaube nicht erzählen was es da für gefahren gibt), dort gibt es zig bma´s und in solchen betrieben muss man halt mit dem schlimmsten rechnen. Und? Weißt du, wieviele Werkfeuerwehren mit nebenamtlichen Kräften arbeiten, auch in der Chemieindustrie? Ich kenne da ein paar. Und nicht selten hat man nur einen kleinen Grundstock hauptamtlicher Kräfte während der Rest aus nebenberuflichen besteht. Trotz geforderter Werkfeuerwehr. Ist halt nicht jeder BASF oder Bayer. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Flor8ian8 K.8, Bad Wildungen / Hessen | 469555 | |||
Datum | 12.03.2008 18:22 | 18477 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Franz-Peter Lössl--- Hallo, Groß- und Kleinschreibung ist die eine Seite, eine andere ist die Höflichkeit bzw der Umgang und die Ausdrucksweise. Ich habe hier lediglich meine Meinung veröffentlicht (auch wenn nur in kleinen Buchstaben, was nicht mehr vorkommt) und werde dann hier so dumm angelabert. *TOP* | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 469564 | |||
Datum | 12.03.2008 19:28 | 18222 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian KrügerGroß- und Kleinschreibung ist die eine Seite [X] Richtig [ ] Falsch Geschrieben von Florian Krüger und werde dann hier so dumm angelabert. Was hast du von FPL erwartet? Ich hab mit diesem Menschen schon im gleichen Zimmer geschlafen. Das sind Bayern oder Franken, die sind alle so. Geschrieben von Florian Krüger Groß- und Kleinschreibung ist die eine Seite, eine andere ist die Höflichkeit bzw der Umgang und die Ausdrucksweise. Ich warte gespannt auf FPLs Wiederworte. Hau rein FP! Geschrieben von Florian Krüger werde dann hier so dumm angelabert. Da gibt es das Sprichwort vom Wald, in den man hinein schreit... Howdie, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 469596 | |||
Datum | 12.03.2008 23:03 | 18945 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Klaus Bethge Hans-Peter, ich gestehe es frank, dass auch ich nicht weiß, wie das gesetzlich geregelt ist.. Ich glaube/hoffe nicht, dass ich mich damit klein mache, denn das Thema stellte sich für mich einfach noch nicht. Ich bin zwar nicht Franz-Peter, aber ich antworte mal eben trotzdem, der Einfachheit halber nur auf Hessen bezogen: Gemäß § 14 Abs. 1 HBKG kann das zuständige Regierungspräsidium eine Werkfeuerwehr anordnen, wenn "besondere Brand- oder Explosionsgefahren" oder "andere besondere Gefahren" vorliegen. Laut Kommentarmeinung ist eine solche Gefahr u.U. schon allein durch eine große Anzahl von Menschen im Betrieb gegeben. Das "kann" eröffnet dem RP ein Ermessen bei der ganzen Geschichte, welches es (hoffentlich) pflichtgemäß ausübt. Im Anhang an die Anordnung befindet sich ein Kartenausschnitt, auf dem eine Fläche definiert wird, auf der die Werkfeuerwehr künftig die Aufgaben der öffentlichen Feuerwehr übertragen bekommt. Letztere wird also von ihrer originären Zuständigkeit für das definierte Gebiet befreit und kommt nur noch auf Anforderung der WF zum Einsatz - was sich dann zB auch in der Frage der Einsatzleitung niederschlägt, die hat nämlich der Leiter der WF (siehe §41 Abs. 2 HBKG). Interessant ist auch, dass nach § 14 Abs. 4 HBKG die WF nur aus Werksangehörigen bestehen darf. Diese Regelung dient vor allem dazu, eine besonders gute Ortskenntnis der WF-Angehörigen sicherzustellen (ob das bei einem riesigen Unternehmen automatisch so der Fall ist, lasse ich mal dahingestellt), existiert aber nicht in allen Bundesländern. Einige Länder handhaben dies strikt, andere lassen Ausnahmen zu, wieder andere regeln diese Frage überhaupt nicht. Am charmantesten fand ich den Hamburger Ansatz, sinngemäß: "Werkfeuerwehrangehörige müssen ortskundig sein". ;o) An dieser Vorschrift hängt auch die Frage, ob ein Outsourcing der WF möglich ist. Das HBKG ermöglicht ja Ausnahmen, Aussage aus dem RP Darmstadt vom Januar war: Abdeckung benachbarter Betriebe durch eine gemeinsame WF ist okay (wird auch in mind. einem Fall in Südhessen praktiziert), "echtes" Outsourcing auf einen wirklich externen Dritten würde man wohl ablehnen. Zu der Frage, wem gegenüber eine WF bei einem "Industriepark" (Chemiepark Marl, Infraserv Höchst, BASF Ludwigshafen etc.) gefordert wird, gibt es (als eine von wenigen bundesweit) in Hessen den § 14 Abs. 6, der besagt, dass eine gemeinsame WF für benachbarte Betriebe angeordnet werden kann. Man kann ja den Fall konstruieren, dass jeder Betrieb für sich nicht "WF-pflichtig" ist, durch die Anhäufung in direkter Nachbarschaft oder durch zu befürchtende Wechselwirkungen das ganze Gebiet aber schon besondere Gefahren birgt. Dann kann eben eine Anordnung gemeinsam gegen alle Betriebe ergehen, zusammen eine WF zu bilden. Die Verwaltungspraxis handhabt das im Moment bei Industrieparks aber etwas pragmatischer: Die Anordnung trifft die Betreibergesellschaft, selbst wenn diese garkeine eigenen Anlagen in dem Areal hat, einfach weil sie ja die "gefährlichen" Unternehmen beheimatet ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 469599 | |||
Datum | 12.03.2008 23:16 | 18462 x gelesen | |||
Hallo Volker, ich habe gerade deinen Vortrag mit großem Interesse durchgelesen. Dieser Vortrag ist auch für ein Mitglied der FF sehr interessant. Könnte man evtl. die Ergebnisse, die du hier veröffentlicht hast, auch auf freiwillige Feuerwehren verwenden? Ich denke hier v.a. an Vorträge für Gemeinderäte, aber auch für die Gemeindebürger, um die Leistungsfähigkeit (Wirtschaftlichkeit) der Feuerwehren für die Gemeinde darzustellen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Walldorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 469604 | |||
Datum | 12.03.2008 23:40 | 18582 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas ConradWelche Vorteile oder Nachteile hat eine Werkfeuerwehr?, doch wohl eigentlich nur Nachteile wegen zusätzlicher Kosten usw. oder ? Hallo, bin zwar aus BaWü und kenne die Gesetze dazu nicht wie andere vielleicht ...aber habe ein gutes Beispiel für dich: Mein Arbeitgeber hat ein Werk in Wiesloch/Walldorf mit über 5000 Mitarbeiter... keine Verplflichtung für eine Werkfeuerwehr... hat aber dennoch 2 hauptamtliche und knapp 40 nebenberufliche/freiwillige Werkfeuerwehrleute... kaufte vor einem Jahr ein neues LF und dieses Jahr einen Mobilen Großlüfter auf eigenem Fahrzeug (insgesamt jetzt 5 Fahrzeuge IIRC und div. Anhänger mit Löschmitteln, eigene Hallen, Schulungsraum, Zentrale, 2 Übungen je Monat während der Arbeitszeit)... tja warum wohl? Weil es Geld spart und nicht kostet!!! 1. Arbeiten in Sachen VB 2. geringere Produktionsausfälle 3. geringere Versicherungsprämien 4. Einsparungen im baulichen Brandschutz (gerade jetzt auch durch den Großlüfter wurden einige Auflagen für die neu zu bauenden Hallen erlassen oder vereinfacht) Würde es ich nicht rechnen würde man sich das nicht leisten...da bin ich sicher... :-) Grüße, Michael Meine Meinung! Die Freiwillige Feuerwehr Walldorf im Internet: http://www.Feuerwehr-Walldorf.de | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 469605 | |||
Datum | 13.03.2008 00:08 | 18164 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißIm Anhang an die Anordnung befindet sich ein Kartenausschnitt, auf dem eine Fläche definiert wird, auf der die Werkfeuerwehr künftig die Aufgaben der öffentlichen Feuerwehr übertragen bekommt. Letztere wird also von ihrer originären Zuständigkeit für das definierte Gebiet befreit und kommt nur noch auf Anforderung der WF zum Einsatz - was sich dann zB auch in der Frage der Einsatzleitung niederschlägt, die hat nämlich der Leiter der WF (siehe §41 Abs. 2 HBKG). Was dann auch mal ganz spektakuläre Auswirkungen auf die Brandschutzbedarfsplanung haben kann, insbesondere wenn die Notwendigkeit der Werkfeuerwehr irgendwann wegfällt und auf einmal ein riesiges Loch in der Ereichbarkeit oder Versorgungsdichte entsteht. Der Trend geht zu immer stärkerer Reduzierung der Werkfeuerwehren. Gruß Sven | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg | 469609 | |||
Datum | 13.03.2008 00:22 | 18353 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Schmidt Mein Arbeitgeber hat ein Werk in Wiesloch/Walldorf mit über 5000 Mitarbeiter Das wohl die Firma mit dem Städtenamen die ordentlich Druck macht? *g* Gruss, Daniel Hecker FF Neckargemünd
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Autor | Mich8ael8 S.8, Walldorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 469615 | |||
Datum | 13.03.2008 08:25 | 18293 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HeckerDas wohl die Firma mit dem Städtenamen die ordentlich Druck macht? *g* Genau! :-) Meine Meinung! Die Freiwillige Feuerwehr Walldorf im Internet: http://www.Feuerwehr-Walldorf.de | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 469619 | |||
Datum | 13.03.2008 08:44 | 18285 x gelesen | |||
Hallo, toll, dass neben der Groß- und Kleinschreibung auch das mit der Begrüßung klappt! *TOP* Es ist durchaus ein Ansinnen des Forums, dass Du Deine Meinung hier veröffentlichst. Aber was ist, wenn Deine Meinung nicht haltbar ist, oder a Käs ist, oder irgendwas absolut unschlüssig ist (z.B. eine vehemente Verteidigung einer Meinung unter Berufung auf Gesetze ohne Ahnung, welche das überhaupt sind), dann muss man sich über etwas Gegenwind nicht wundern, auch das ist u.a. Sinn und Zweck eines Forums. Und wenn Du den Gegenwind nicht verträgst, dann bist hier im Forum falsch. Vielleicht drück ich manches manchmal a bissl krass aus, aber da gewöhnst Dich schon dran, vorausgesetzt Du willst weiter im Forum mitdiskutieren. (besser als nur irgend ein Zeuch zu veröffentlichen, das die Öffentlichkeit nicht verdient hat ;-)) Bombensicheres Auftreten bei völliger Ahnngslosigkeit ist nicht immer eine Lösung! Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 469738 | |||
Datum | 13.03.2008 20:18 | 18501 x gelesen | |||
Sicherlich könnte man die Grundgedanken aufgreifen um darzulegen, welchen volkswirtschaftlichen Wert eine FF hat. Nur ist die volkswirtschaftliche Sichtweise nicht unbedingt mit einer kommunalen Kostensubpotimierung identisch. Die Brandbekämpfung ist kommunale Pflichtaufgabe - die muss erbracht werden - egal was es kostet. Sonstige Aufgaben können über eine Kostensatzung in Rechnung gestellt werden. Hart formuliert, was kümmert es die Gemeinde, wenn es bei Herrn Müller brennt. Für Sie ist es eigentlich egal, ob bei ihm nur ein Zimmer ausbrennt oder das ganze Haus abbrennt. den Schaden hat Herr Müller als Privatperson - nicht die Kommune. Herr Müller wird dies sicherlich anders sehen. Die betriebswirtschaftliche Sichtweise - so wie ich sie hier dargelegt habe - kann m.E. nur in Teilaspekten übernommen werden. Beispielhaft die kommunale Feuerwehr als Dienstleiter in einem kommunalen Gewerbepark; oder als Sicherheitsfalktor für das Werben um eine neue Industrieansiedlung. das Problem bei einer rein betriebswirtschaftlichen Denkweise ist, dass die Kommune nur die Kostenseite sehen wird - aber als Kommune keinen direkten wirtschaftlichen Vorteil aus einer Schadensminimierung oder einer Verkürzung von Betriebsausfallzeiten. Man müßte mal in sich gehen und selbstkritisch nachdenken. Nur da müßte ich mir erst einmal eine "kommunale Brille" aufsetzen. Wir sollten das Thema per pn weiter diskutieren. Betrachten | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 469740 | |||
Datum | 13.03.2008 20:30 | 18413 x gelesen | |||
..ein wunderbares Beispiel ! Nehmen wir den mobilen Großraumlüfter. Kleiner Schwelbrand oder Elektrobrand. Rauchentwicklung in großen Hallen. ==> Gesundheitliche Belastung, Gebäuderäumung, Produktionsstillstand. Anderer Aspekt: korrosiver Brandrauch, dessen Niederschlag an Gebäude und Einrichtung möglichst vermieden werden muß (Sondermüll!!!). Somit zählt jede Minute, die die Halle früher rauchfrei ist, Rauchschäden vermieden worden sind und der Betrieb wieder früher aufgenommen werden kann. Betrachten wir best. Produkte, die geruchsempfindlich sind, so kann ein verhältnismäßig geringer Brandschaden durch den Brandrauch die ganze aktuelle Fertigung eines Produktes vernichten (durch Rauchgeruch etc, ist Ware unverkäuflich). Nehmen wir eine Halle mit 500 Arbeitnehmern. Rauchentwicklung, Halle geräumt. Stundensatz intern pro MA ca, 75 €. Durch dem MGV kann die Halle nach 30 min. rauchfrei gemacht werden und die Fertigung wieder aufgenommen werden. Alternativ Halle 2 Stunden unbenutzbar. Dann bringt der MGV alleine einen verminderten Betriebsausfallschaden von 56.000,- €. Ein einziger Einsatz hat den MGV also schon zum "return of investment" geführt. | |||||
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