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ThemaAusschreibungskriterien - war: Gewichtsklasse M, Getriebe...11 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg469704
Datum13.03.2008 15:316123 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Ralf SchmidtIst ein klarer Vorteil für z.B. den Atego 1529 AF, den es nach wie vor mit 6 Gang gibt.

wie "legal" ist dann z.B. in einer Ausschreibung folgende Kriterien aufzunehmen:

- Motorleistung: mind. 250 PS

- Getriebe: max 6-Gang, H-Schaltung

Diese Forderungen sind ja nachvollziehbar und auch gut zu begründen. Sie führen aber auch dazu das einige Fahrgestellhersteller im Rahmen deren Standardlieferprogramme nicht zum Zug kommen können.

Wie ist das Vergaberechtlich zu bewerten?


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW469709
Datum13.03.2008 16:084781 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerie "legal" ist dann z.B. in einer Ausschreibung folgende Kriterien aufzunehmen:

- Motorleistung: mind. 250 PS

- Getriebe: max 6-Gang, H-Schaltung

Diese Forderungen sind ja nachvollziehbar und auch gut zu begründen. Sie führen aber auch dazu das einige Fahrgestellhersteller im Rahmen deren Standardlieferprogramme nicht zum Zug kommen können.

Wie ist das Vergaberechtlich zu bewerten?


Zulässig.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern469717
Datum13.03.2008 17:134828 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerWie ist das Vergaberechtlich zu bewerten?

So lange es mehr als einen Anbieter gibt, der das (ohne dafür erforderliche Sonderlösungen!, also im Rahmen seines Standardprogrammes) anbieten kann (es also kein sog. Alleinstellungskriterium ist), durchaus zulässig.

mkg

WErner


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW469719
Datum13.03.2008 17:324822 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerSo lange es mehr als einen Anbieter gibt, der das (ohne dafür erforderliche Sonderlösungen!, also im Rahmen seines Standardprogrammes) anbieten kann (es also kein sog. Alleinstellungskriterium ist), durchaus zulässig.

das geht auch mit Alleinstellungsmerkmal, wenns dafür entsprechende Gründe gibt.

KEIN (bzw. ein unzulässiger) Grund ist z.B. eine Leistungsangabe so einzuschränken, dass alle anderen genau deshalb aussen vor sind.

Ein guter Grund ist dagegen eine geeignete Getriebewahl (sei es ob "übliches" Schaltschema in "H"-Form OHNE Doppel-H oder eben vollautomatisches Wandlergetriebe).


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorOliv8er 8L., Erlenbach / Bayern469739
Datum13.03.2008 20:234778 x gelesen
Hallo

mir ist aber nicht bekannt das ich einen Grund bei der Ausschreibung für z.b. für ein bestimmtes Getriebe angeben muss. Wenn ich nun mal ein 12 gang Schaltautomat möchte und die Hinterachse Luftgefedert möchte bei einem Allrad Fahrgestell dann kann das nur einer, oder muss ich den Grund erst angeben wenn danach gefragt wird?
Man kann doch Alternativen Ausschreiben oder?

Gruß
Oliver Ludwig

Alles meine Meinung


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW469750
Datum13.03.2008 22:324818 x gelesen
Geschrieben von Oliver Ludwigmir ist aber nicht bekannt das ich einen Grund bei der Ausschreibung für z.b. für ein bestimmtes Getriebe angeben muss. Wenn ich nun mal ein 12 gang Schaltautomat möchte und die Hinterachse Luftgefedert möchte bei einem Allrad Fahrgestell dann kann das nur einer,

Dann erklär mir mal, warums genau ein 12-Gang-Schaltautomat sein muß...?


Geschrieben von Oliver Ludwigoder muss ich den Grund erst angeben wenn danach gefragt wird?

den musst Du dann angeben, wenn das vor der Vergabekammer angefochten wird...


Geschrieben von Oliver LudwigMan kann doch Alternativen Ausschreiben oder?

kann - und sollte man!

Aber ein 8-/9-Gang-Doppel-H ist nunmal keine wirkliche Alternative zum 6-Gang-Schaltgetriebe, wenn man das auch vermeiden kann...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorOliv8er 8L., Erlenbach / Bayern469770
Datum14.03.2008 08:044746 x gelesen
Hallo

Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- kann - und sollte man!

Kannst du mir bitte erklären warum.



Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Dann erklär mir mal, warums genau ein 12-Gang-Schaltautomat sein muß...?

Man kann doch alles begründen oder? Einfacher ist es natürlich bei einem doppel H und mit einem 6 gang Getriebe Einfacher zu schalten ist klar das 6Gang Getriebe.

Was gibt es für Automatisierte Getrieb zur zeit auf dem Markt?

Allison (Vollautomat): Wandlergetriebe schluckt Leistung, Hohe Reparatur und Anschaffungskosten.
6 Gang Schaltautomat: zu wenig Gänge kann die Leistung am Berg nicht ganz ausschöpfen.
12 Gang Schaltautomat: schaltet zwar sehr oft ist aber am Berg ideal übersetzt

Das sind die mir bekannten.

In das nächste Ortsteil von uns ist ein ziemlich steiler Berg und bei einem Einsatz in diesem Ortsteil sind wir immer dabei.

Wäre das Begründung genug?

Gruß
Oliver Ludwig

Alles meine Meinung


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern469773
Datum14.03.2008 08:204721 x gelesen
Hallo Uli

Geschrieben von Ulrich Cimolinodas geht auch mit Alleinstellungsmerkmal, wenns dafür entsprechende Gründe gibt.

Du weißt aber genauso gut wie ich, daß die meisten "Begründungen" für solche Alleinstellungsmerkmale im Falle eines Falles nicht haltbar sind.
(Ironie an) Und meist schon gar nicht, wenn irgendjemand eine Ausschreibung erstellt, der meint bei seinen "einzigartigen örtlichen Gegebenheiten" geht es mit Standardlösungen gar nicht.(Ironie aus).

Eine vorherige Abklärung mit der Vergabekammer wäre in diesem Fall auch nicht unbedingt nachteilig.


mkg

Werner


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW469779
Datum14.03.2008 09:354763 x gelesen
Geschrieben von Oliver LudwigGeschrieben von ---Ulrich Cimolino--- kann - und sollte man!

Kannst du mir bitte erklären warum.


Das war allgemein zu verstehen!
Es ist unklug sich in den Varianten selbst zu sehr einzuschränken, um am Schluß nur noch einen genehmen Bieter (oder keinen?) zu bekommen. Es widerspricht den Grundsätzen der VOL und des GMV.

Anders gesagt, wer eine Wandlervollautomatik haben will/muss kann und soll das selbstverständlich fordern, aber warum sollte man das auf ZF bzw. Allison einschränken? (Das machen schon die Firmen...)


Geschrieben von Oliver LudwigGeschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Dann erklär mir mal, warums genau ein 12-Gang-Schaltautomat sein muß...?

Man kann doch alles begründen oder?


Warum kein 8, 10 oder 16-Gang Schaltautomat?


Geschrieben von Oliver LudwigAllison (Vollautomat): Wandlergetriebe schluckt Leistung, Hohe Reparatur und Anschaffungskosten.

Dafür unerreichten Fahrkomfort und -sicherheit. Immer Drehmoment verfügbar.
Probleme ggf. im schweren Geländeeinsatz.


Geschrieben von Oliver Ludwig6 Gang Schaltautomat: zu wenig Gänge kann die Leistung am Berg nicht ganz ausschöpfen.

Wir reden von Feuerwehrfahrzeugen und nicht von 40-Tonner-Anhängerzügen..


Geschrieben von Oliver Ludwig12 Gang Schaltautomat: schaltet zwar sehr oft ist aber am Berg ideal übersetzt


macht wieviel Sekunden aus?


Geschrieben von Oliver LudwigIn das nächste Ortsteil von uns ist ein ziemlich steiler Berg und bei einem Einsatz in diesem Ortsteil sind wir immer dabei.

Wäre das Begründung genug?


Für mich nicht...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW469780
Datum14.03.2008 09:364755 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerEine vorherige Abklärung mit der Vergabekammer wäre in diesem Fall auch nicht unbedingt nachteilig.

das ist aber nicht Aufgabe der Kammern! Wenn die darauf antworten ist das good will (und ob die dann so entscheiden ist die nächste (Richter-abhängige )Frage..


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW469790
Datum14.03.2008 10:394688 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerWie ist das Vergaberechtlich zu bewerten?

Die Frage ist auch, wie ist das wirtschaftlich zu bewerten?
Es ist ja nun nicht so, dass das Vergabeverfahren erfunden wurde, um den öffentlichen Auftraggebern das Leben schwer zu machen (auch wenn das manchmal so ist).

In einer Ausschreibung sollte man möglichst das bestellen was an Funktionalität und Qualität erwünscht ist. Wie das technisch gelöst wird, dafür haben wir die Bieter, die ihre Vorschläge und den entsprechenden Preis machen. Der Auftraggeber kann sich also quasi das Fachwissen gleich mitliefern lassen (darf sich natürlich aber auch nicht über den Tisch ziehen lassen).
Teilweise finde ich die Ausschreibungsverfahren gegenüber den Bietern sogar recht hart, die sollen wochenlang Konzepte entwickeln und Vorschläge machen und nur einer wird bezahlt. Hartes Brot!

Schließlich dient das Vergabeverfahren dem Schutz der Steuerzahler ... wenn nicht die Einsparungen für die ganzen Berater wieder drauf gehen. ;-)

Gruß
Sven


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 13.03.2008 15:26 Ralf7 S.7, Gerlingen Gewichtsklasse M, Getriebe...
 13.03.2008 15:31 Jürg7en 7M., Weinstadt
 13.03.2008 16:08 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 13.03.2008 17:13 wern7er 7n., reischach
 13.03.2008 17:32 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 13.03.2008 20:23 Oliv7er 7L., Erlenbach
 13.03.2008 22:32 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.03.2008 08:04 Oliv7er 7L., Erlenbach
 14.03.2008 09:35 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.03.2008 08:20 wern7er 7n., reischach
 14.03.2008 09:36 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.03.2008 10:39 Sven7 T.7, Monheim
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