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Thema | Brandschutzgutachten | 6 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW | 470215 | |||
Datum | 16.03.2008 18:12 | 6911 x gelesen | |||
Hallo Mal ne Frage an die, die sich damit auskennen. :-) Wenn sich eine Firma ein Brandschutzgutachten durch einen anerkannten Gutachter erstellen läßt, ist Dieses dann damit bindend? Vorausgesetzt, die Feuerwehr vor Ort macht keine zusätzlichen Auflagen. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 470222 | |||
Datum | 16.03.2008 18:35 | 4982 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerWenn sich eine Firma ein Brandschutzgutachten durch einen anerkannten Gutachter erstellen läßt, ist dieses dann damit bindend? Erst wenn die Firma beschließt es anzuwenden (es gibt viele Gutachter) und die Kommune es als Teil der Baugenehmigung akzeptiert. Dann wird es zu einem Teil der Baugenehmigungsaufagen, die komplette Umsetzung in der Realität wird entsprechend bei der Bauabnahme abgeprüft. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW | 470225 | |||
Datum | 16.03.2008 18:40 | 5010 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleErst wenn die Firma beschließt es anzuwenden (es gibt viele Gutachter) und die Kommune es als Teil der Baugenehmigung akzeptiert. Muss sie denn da irgendwas bei machen? Sagen wir mal so wenn sie es jetzt anwendet, könnte sie dann irgendwann sagen, wir wenden es ab jetzt nicht mehr an? Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 470227 | |||
Datum | 16.03.2008 18:51 | 4965 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerSagen wir mal so wenn sie es jetzt anwendet, könnte sie dann irgendwann sagen, wir wenden es ab jetzt nicht mehr an? Dann könnte sie ein Problem kriegen... -mit den Zahlungen des Sachversicherers im Brandfall -Mit der Staatsanwaltschaft im Brandfall, wenn es dadurch zu Schäden an Leib und Leben kam -Mit der Kommune, wenn diese im Rahmen einer Brandschau die Auflagen abprüft und Rückbau auf den Zustand der ursprünglichen Auflagen fordert-und bei erheblicher Gefahr für Leib und Leben bis dahin den Betrieb des Gebäudes untersagt. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW | 470231 | |||
Datum | 16.03.2008 19:09 | 4837 x gelesen | |||
Dankeschön an den Sachversicherer hab ich gar nicht mehr gedacht Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 470234 | |||
Datum | 16.03.2008 19:35 | 4831 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerSagen wir mal so wenn sie es jetzt anwendet, könnte sie dann irgendwann sagen, wir wenden es ab jetzt nicht mehr an? Alternativ könnte noch ein "anderes" Gutachten mit anderen Maßnahmen greifen bzw. durchgeführt werden.. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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