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ThemaBrandschutzgutachten6 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorLutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW470215
Datum16.03.2008 18:126911 x gelesen
Hallo

Mal ne Frage an die, die sich damit auskennen. :-)

Wenn sich eine Firma ein Brandschutzgutachten durch einen anerkannten Gutachter erstellen läßt, ist Dieses dann damit bindend? Vorausgesetzt, die Feuerwehr vor Ort macht keine zusätzlichen Auflagen.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü470222
Datum16.03.2008 18:354982 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerWenn sich eine Firma ein Brandschutzgutachten durch einen anerkannten Gutachter erstellen läßt, ist dieses dann damit bindend?

Erst wenn die Firma beschließt es anzuwenden (es gibt viele Gutachter) und die Kommune es als Teil der Baugenehmigung akzeptiert.

Dann wird es zu einem Teil der Baugenehmigungsaufagen, die komplette Umsetzung in der Realität wird entsprechend bei der Bauabnahme abgeprüft.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorLutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW470225
Datum16.03.2008 18:405010 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleErst wenn die Firma beschließt es anzuwenden (es gibt viele Gutachter) und die Kommune es als Teil der Baugenehmigung akzeptiert.

Muss sie denn da irgendwas bei machen? Sagen wir mal so wenn sie es jetzt anwendet, könnte sie dann irgendwann sagen, wir wenden es ab jetzt nicht mehr an?


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü470227
Datum16.03.2008 18:514965 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerSagen wir mal so wenn sie es jetzt anwendet, könnte sie dann irgendwann sagen, wir wenden es ab jetzt nicht mehr an?

Dann könnte sie ein Problem kriegen...

-mit den Zahlungen des Sachversicherers im Brandfall

-Mit der Staatsanwaltschaft im Brandfall, wenn es dadurch zu Schäden an Leib und Leben kam

-Mit der Kommune, wenn diese im Rahmen einer Brandschau die Auflagen abprüft und Rückbau auf den Zustand der ursprünglichen Auflagen fordert-und bei erheblicher Gefahr für Leib und Leben bis dahin den Betrieb des Gebäudes untersagt.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorLutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW470231
Datum16.03.2008 19:094837 x gelesen
Dankeschön an den Sachversicherer hab ich gar nicht mehr gedacht


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen470234
Datum16.03.2008 19:354831 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerSagen wir mal so wenn sie es jetzt anwendet, könnte sie dann irgendwann sagen, wir wenden es ab jetzt nicht mehr an?

Alternativ könnte noch ein "anderes" Gutachten mit anderen Maßnahmen greifen bzw. durchgeführt werden..


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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 16.03.2008 18:12 Lutz7 W.7, Düren/ Wien
 16.03.2008 18:35 Jose7f M7., Bad Urach
 16.03.2008 18:40 Lutz7 W.7, Düren/ Wien
 16.03.2008 18:51 Jose7f M7., Bad Urach
 16.03.2008 19:09 Lutz7 W.7, Düren/ Wien
 16.03.2008 19:35 Lüde7r P7., Kelkheim
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