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ThemaKostenübernahme6 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorKlau8s S8., Mellinghausen / Niedersachsen470370
Datum17.03.2008 14:135384 x gelesen
Wir hatte bei uns einen Einsatz der Feuerwehr, ich würde gerne wissen, wer für die Kosten aufkommen muss.

Besucher nahmen einen strengen Geruch wahr und nahmen an, dass Lösungsmittel freigesetzt wurden. Daraufhin riefen Sie die Feuerwehr. Es stellte sich im nachhinein heraus, dass keine keine Gefahr Bestand und seitens des Unternehmens das die Renovierungsarbeiten durchführte ordnungsgemäß gearbeitet wurde.

Müssen wir nun die Kosten für den Einsatz tragen?

Mfg Klaus Schreiber


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen470372
Datum17.03.2008 14:154322 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Klaus Schreiber
Müssen wir nun die Kosten für den Einsatz tragen?


Ich würde sagen, dass ihr die Kosten nicht tragen müsst, da ihr im guten Glauben gehandelt habt. Sollte es natürlich noch maßgebliche Dinge geben, die Du hier nicht genannt hast, kann das natürlich auch anders sein.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW470373
Datum17.03.2008 14:164268 x gelesen
Hallo,

Wer denn sonst? Der Brüger der in guter Absicht den Notruf wählte? Oder das Unternehmen, das wie du sagtest, ordnungsgemäß gearbeitet hat? Also für mich trägt hier ganz klar die Kommune die Kosten.

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW470380
Datum17.03.2008 14:554265 x gelesen
Innerhalb der Gefahrenabwehrlehre gibt es auch die Anscheinsgefahr, welche real nicht vorliegt. Hier muss der Träger der Hilfsorganisation die Kosten tragen.

Beispiele:

Kaminfeuer im Fernsehen und Nachbar sieht es durch das Fenster und denkt, dass es brennt.

Hilferufe aus einer Wohnung - Polizei tritt Türe ein - Hilferufe kamen aus dem Fernseher, wo gerade ein Tatort lief.

Waldbrand entpuppt sich als Abendrot über den Wipfeln.

Zimmerbrand entpuppt sich als Spiegelung des neuen Kupferverkleideten Kamins im Fenster des Hauses gegenüber.

u.s.w.

Faktisch hat keiner hier etwas falsch gemacht und die Melder gingen davon aus, dass die Gefahr real vorliegt, obwohl dies nicht der Fall war.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern470392
Datum17.03.2008 16:054207 x gelesen
Hallo,

ohne die Niedersächsische Gesetzeslage zu kennen gehe ich davon aus, dass die laut deiner Schilderung entstandenen Kosten von der Allgemeinheit zu tragen sind.

In Bayern wäre dies ein Fehlalarm wegen "Irrtum des Meldenden", bei dem keine Rechnung wegen eines Kostenersatzes gestellt wird.


Grüße
Magnus

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AutorLutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW470396
Datum17.03.2008 16:234300 x gelesen
Wenn die Feuerwehr feststellte, dass ordnungsgemäß mit den Lösemitteln umgegangen wurde, müßte vermutlich die Gemeinde die Kosten für den Einsatz tragen. Wäre der Einsatz durch irgendwelche automatischen Melder ausgelöst worden, Müßte je nach Kostenfestlegung der Stadt oder Gemeinde der Betreiber der Anlage die Kosten tragen. In vielen Städten gibts da jedoch einen Spielraum für den Einsatzleiter. Es ist also Auslegungssache ob die Ursache Eigenverschulden war. Der Anrufer zahlt in der Regel nicht. Er hat es ja nicht in böser Absicht gemacht.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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 17.03.2008 14:13 Klau7s S7., Mellinghausen
 17.03.2008 14:15 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 17.03.2008 14:16 Juli7an 7H., Stemwede
 17.03.2008 14:55 ., Kirchheim unter Teck
 17.03.2008 16:05 Magn7us 7H., Pöttmes
 17.03.2008 16:23 Lutz7 W.7, Düren/ Wien
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