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Thema | Kostenübernahme | 6 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Klau8s S8., Mellinghausen / Niedersachsen | 470370 | |||
Datum | 17.03.2008 14:13 | 5384 x gelesen | |||
Wir hatte bei uns einen Einsatz der Feuerwehr, ich würde gerne wissen, wer für die Kosten aufkommen muss. Besucher nahmen einen strengen Geruch wahr und nahmen an, dass Lösungsmittel freigesetzt wurden. Daraufhin riefen Sie die Feuerwehr. Es stellte sich im nachhinein heraus, dass keine keine Gefahr Bestand und seitens des Unternehmens das die Renovierungsarbeiten durchführte ordnungsgemäß gearbeitet wurde. Müssen wir nun die Kosten für den Einsatz tragen? Mfg Klaus Schreiber | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 470372 | |||
Datum | 17.03.2008 14:15 | 4322 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Klaus Schreiber
Ich würde sagen, dass ihr die Kosten nicht tragen müsst, da ihr im guten Glauben gehandelt habt. Sollte es natürlich noch maßgebliche Dinge geben, die Du hier nicht genannt hast, kann das natürlich auch anders sein. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 470373 | |||
Datum | 17.03.2008 14:16 | 4268 x gelesen | |||
Hallo, Wer denn sonst? Der Brüger der in guter Absicht den Notruf wählte? Oder das Unternehmen, das wie du sagtest, ordnungsgemäß gearbeitet hat? Also für mich trägt hier ganz klar die Kommune die Kosten. Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 470380 | |||
Datum | 17.03.2008 14:55 | 4265 x gelesen | |||
Innerhalb der Gefahrenabwehrlehre gibt es auch die Anscheinsgefahr, welche real nicht vorliegt. Hier muss der Träger der Hilfsorganisation die Kosten tragen. Beispiele: Kaminfeuer im Fernsehen und Nachbar sieht es durch das Fenster und denkt, dass es brennt. Hilferufe aus einer Wohnung - Polizei tritt Türe ein - Hilferufe kamen aus dem Fernseher, wo gerade ein Tatort lief. Waldbrand entpuppt sich als Abendrot über den Wipfeln. Zimmerbrand entpuppt sich als Spiegelung des neuen Kupferverkleideten Kamins im Fenster des Hauses gegenüber. u.s.w. Faktisch hat keiner hier etwas falsch gemacht und die Melder gingen davon aus, dass die Gefahr real vorliegt, obwohl dies nicht der Fall war. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 470392 | |||
Datum | 17.03.2008 16:05 | 4207 x gelesen | |||
Hallo, ohne die Niedersächsische Gesetzeslage zu kennen gehe ich davon aus, dass die laut deiner Schilderung entstandenen Kosten von der Allgemeinheit zu tragen sind. In Bayern wäre dies ein Fehlalarm wegen "Irrtum des Meldenden", bei dem keine Rechnung wegen eines Kostenersatzes gestellt wird. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW | 470396 | |||
Datum | 17.03.2008 16:23 | 4300 x gelesen | |||
Wenn die Feuerwehr feststellte, dass ordnungsgemäß mit den Lösemitteln umgegangen wurde, müßte vermutlich die Gemeinde die Kosten für den Einsatz tragen. Wäre der Einsatz durch irgendwelche automatischen Melder ausgelöst worden, Müßte je nach Kostenfestlegung der Stadt oder Gemeinde der Betreiber der Anlage die Kosten tragen. In vielen Städten gibts da jedoch einen Spielraum für den Einsatzleiter. Es ist also Auslegungssache ob die Ursache Eigenverschulden war. Der Anrufer zahlt in der Regel nicht. Er hat es ja nicht in böser Absicht gemacht. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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