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ThemaBrandschutz in Festzelten (Hessen)8 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen470557
Datum18.03.2008 06:377016 x gelesen
Hallo,

gibt es Vorschriften, die die Vorhaltung von Handfeuerlöschern in Festzelten mit angeschlossenem Kochbereich regeln?


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorThom8as 8Z., Kruft / RP, VG Pellenz470560
Datum18.03.2008 07:225474 x gelesen
Moin,

die "Richtlinie Fliegende Bauten" FlBauR ... www.wikipedia-ist-dein-freund.de

;-)

Gruß Thomas


Thomas Zinken

Dionysiusstraße 3
56642 Kruft
Tel: 01707363563
------------------------------------
www.feuerwehr-kruft.de
www.atemschutzunfaelle.eu
thomas.zinken@onlinehome.de
------------------------------------
Meine persönliche Meinung !

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen470562
Datum18.03.2008 07:445484 x gelesen
Morgen,

Geschrieben von Thomas ZinkenMoin,

die "Richtlinie Fliegende Bauten" FlBauR ... www.wikipedia-ist-dein-freund.de

;-)


besten Dank - wer die richtigen Suchworte benutzt, findet natürlich mehr. ;o)

Die Verordnung findet man dann übrigens im Staatsanzeiger 35/2005, eine Berichtigung in 13/2006.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen470565
Datum18.03.2008 08:125506 x gelesen
Geschrieben von Mathias ZimmerDie Verordnung findet man dann übrigens im Staatsanzeiger 35/2005, eine Berichtigung in 13/2006.

Schon interessant, daß man da zwingend ABC-Pulverlöscher vorschreibt.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen470571
Datum18.03.2008 08:385397 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeySchon interessant, daß man da zwingend ABC-Pulverlöscher vorschreibt.

Das fand ich allerdings auch... ;o)


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen470574
Datum18.03.2008 08:435379 x gelesen
Geschrieben von Mathias ZimmerDas fand ich allerdings auch... ;o)

Gerade wenn ich an schwach beleuchtete Kirmeszelte mit entsprechendem Publikum (z.B. Discoabend) denke könnte der Einsatz eines Pulverlöschers unter Umständen zu erheblichen Personenschäden führen (Sichtbehinderung - Panik - ... ).

MkG
Marc


Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H470599
Datum18.03.2008 11:325444 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeySchon interessant, daß man da zwingend ABC-Pulverlöscher vorschreibt.

Wenn ich mich richtig erinnere ist es in Östereich genau andersherum, Pulver ist explizit nicht erlaubt.

Alexander


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

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AutorLutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW470608
Datum18.03.2008 13:355447 x gelesen
Geschrieben von Alexander Sucker Geschrieben von Marc DickeySchon interessant, daß man da zwingend ABC-Pulverlöscher vorschreibt.

In der Schweiz auch nicht. In einigen Bundesländern in Deutschland mittlerweile aber auch.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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 18.03.2008 06:37 Math7ias7 Z.7, Offenbach
 18.03.2008 07:22 ., Kruft
 18.03.2008 07:44 Math7ias7 Z.7, Offenbach
 18.03.2008 08:12 ., Bad Hersfeld
 18.03.2008 08:38 Math7ias7 Z.7, Offenbach
 18.03.2008 08:43 ., Bad Hersfeld
 18.03.2008 11:32 Alex7and7er 7S., Wedel
 18.03.2008 13:35 Lutz7 W.7, Düren/ Wien
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