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Thema | Brandschutz in Festzelten (Hessen) | 8 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 470557 | |||
Datum | 18.03.2008 06:37 | 7016 x gelesen | |||
Hallo, gibt es Vorschriften, die die Vorhaltung von Handfeuerlöschern in Festzelten mit angeschlossenem Kochbereich regeln? mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Thom8as 8Z., Kruft / RP, VG Pellenz | 470560 | |||
Datum | 18.03.2008 07:22 | 5474 x gelesen | |||
Moin, die "Richtlinie Fliegende Bauten" FlBauR ... www.wikipedia-ist-dein-freund.de ;-) Gruß Thomas Thomas Zinken Dionysiusstraße 3 56642 Kruft Tel: 01707363563 ------------------------------------ www.feuerwehr-kruft.de www.atemschutzunfaelle.eu thomas.zinken@onlinehome.de ------------------------------------ Meine persönliche Meinung ! | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 470562 | |||
Datum | 18.03.2008 07:44 | 5484 x gelesen | |||
Morgen, Geschrieben von Thomas Zinken Moin, besten Dank - wer die richtigen Suchworte benutzt, findet natürlich mehr. ;o) Die Verordnung findet man dann übrigens im Staatsanzeiger 35/2005, eine Berichtigung in 13/2006. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 470565 | |||
Datum | 18.03.2008 08:12 | 5506 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias ZimmerDie Verordnung findet man dann übrigens im Staatsanzeiger 35/2005, eine Berichtigung in 13/2006. Schon interessant, daß man da zwingend ABC-Pulverlöscher vorschreibt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 470571 | |||
Datum | 18.03.2008 08:38 | 5397 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeySchon interessant, daß man da zwingend ABC-Pulverlöscher vorschreibt. Das fand ich allerdings auch... ;o) mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 470574 | |||
Datum | 18.03.2008 08:43 | 5379 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias ZimmerDas fand ich allerdings auch... ;o) Gerade wenn ich an schwach beleuchtete Kirmeszelte mit entsprechendem Publikum (z.B. Discoabend) denke könnte der Einsatz eines Pulverlöschers unter Umständen zu erheblichen Personenschäden führen (Sichtbehinderung - Panik - ... ). MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 470599 | |||
Datum | 18.03.2008 11:32 | 5444 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeySchon interessant, daß man da zwingend ABC-Pulverlöscher vorschreibt. Wenn ich mich richtig erinnere ist es in Östereich genau andersherum, Pulver ist explizit nicht erlaubt. Alexander Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW | 470608 | |||
Datum | 18.03.2008 13:35 | 5447 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander SuckerGeschrieben von Marc DickeySchon interessant, daß man da zwingend ABC-Pulverlöscher vorschreibt. In der Schweiz auch nicht. In einigen Bundesländern in Deutschland mittlerweile aber auch. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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