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Thema | Bedienen von Flurförderfahrzeuge | 6 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Pete8r M8., Frankfurt / Hessen | 471125 | |||
Datum | 20.03.2008 11:02 | 6498 x gelesen | |||
Hallo, welche rechtlichen Grundlagen gibt es denn, für die Bedienung von Staplern oder sonstigen Hubgeräten in der Feuerwehr. Gilt hier wie von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben auch, dass ein "Staplerführerschein" vorhanden sein muss? Gibt es da spezielle vorgaben der Unfallkasse? Oder kann das jede Feuerwehr / Stadt für sich regeln? Danke schonmal für Eure Hilfe | |||||
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Autor | Fran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern | 471128 | |||
Datum | 20.03.2008 11:07 | 4474 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Müller für die Bedienung von Staplern oder sonstigen Hubgeräten in der Feuerwehr Servus, ich hatte hierüber einmal ein Gespräch mit dem Technischen Aufsichtsdienst bei der Berufsgenossenschaft anläßlich einer Fortbildung und der war der Meinung, dass sich die Feuerwehr hier genau so an die Vorschriften zu halten hat wie jeder andere Unternehmer. Also für Gabelstapler = Staplerführerschein. Mfg Franz W. | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 471130 | |||
Datum | 20.03.2008 11:09 | 4494 x gelesen | |||
Moin, Klickst du z.B. hier Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Pete8r M8., Frankfurt / Hessen | 471134 | |||
Datum | 20.03.2008 11:18 | 4488 x gelesen | |||
Danke, doch an dieser Stelle die Frage - ist die Berufsgenossenschaft für uns zuständig? | |||||
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Autor | Fran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern | 471144 | |||
Datum | 20.03.2008 11:48 | 4456 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Müller Danke, doch an dieser Stelle die Frage - ist die Berufsgenossenschaft für uns zuständig? Servus, in Bayern der Gemeindeunfallversicherungsverband = Unfallversicherung für die öffentliche Hand. Mfg Franz W. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 471195 | |||
Datum | 20.03.2008 15:14 | 4430 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz WeigandDanke, doch an dieser Stelle die Frage - ist die Berufsgenossenschaft für uns zuständig? Spätestens wenn etwas passiert werden, wenn keine anderen Regeln vorliegen, die der BG als "Stand der Technik" angewendet. Alexander Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
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