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Thema | MPG Beauftragter | 7 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Andr8eas8 T.8, Weitfeld / Bayern | 466364 | |||
Datum | 26.02.2008 22:28 | 7305 x gelesen | |||
Gibt es es eine Vorgabe (ggf. gesetzlich), dass ein MPG-Beauftrager eine Schulung, Ausbildung oder Lehrgang besuchen muß? Muss man einen MPG-Lehrgang absolvieren um rechtlich abgesichert zu sein? | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 466369 | |||
Datum | 26.02.2008 23:05 | 5323 x gelesen | |||
Hallo, einfach bei google unter den entsprechenden Stichworten suchen. Hier findest Du wirklich jede Menge an brauchbaren Informationen. MIt freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Stuttgart / Baden-Württemberg | 472443 | |||
Datum | 25.03.2008 12:47 | 5376 x gelesen | |||
Medizinproduktegesetz § 31 (1) 1Wer berufsmäßig Fachkreise fachlich informiert oder in die sachgerechte Handhabung der Medizinprodukte einweist (Medizinprodukteberater), darf diese Tätigkeit nur ausüben, wenn er die für die jeweiligen Medizinprodukte erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung für die Information und, soweit erforderlich, für die Einweisung in die Handhabung der jeweiligen Medizinprodukte besitzt. 2Dies gilt auch für die fernmündliche Information. (2) Die Sachkenntnis besitzt, wer 1.eine Ausbildung in einem naturwissenschaftlichen, medizinischen oder technischen Beruf erfolgreich abgeschlossen hat und auf die jeweiligen Medizinprodukte bezogen geschult worden ist oder 2.durch eine mindestens einjährige Tätigkeit, die in begründeten Fällen auch kürzer sein kann, Erfahrungen in der Information über die jeweiligen Medizinprodukte und, soweit erforderlich, in der Einweisung in deren Handhabung erworben hat. (3) 1Der Medizinprodukteberater hat der zuständigen Behörde auf Verlangen seine Sachkenntnis nachzuweisen. 2Er hält sich auf dem neuesten Erkenntnisstand über die jeweiligen Medizinprodukte, um sachkundig beraten zu können. 3Der Auftraggeber hat für eine regelmäßige Schulung des Medizinprodukteberaters zu sorgen. (4) Der Medizinprodukteberater hat Mitteilungen von Angehörigen der Fachkreise über Nebenwirkungen, wechselseitige Beeinflussungen, Fehlfunktionen, technische Mängel, Gegenanzeigen, Verfälschungen oder sonstige Risiken bei Medizinprodukten schriftlich aufzuzeichnen und unverzüglich dem Verantwortlichen nach § 5 Satz 1 und 2 oder dessen Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte schriftlich zu übermitteln. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 472459 | |||
Datum | 25.03.2008 13:20 | 5307 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Kurz§ 31 Der Medizinproduktebeauftragte ist NICHT der Medizinprodukteberater. | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 472464 | |||
Datum | 25.03.2008 13:24 | 5314 x gelesen | |||
Hallo! Du hast vergessen die Überschrift für § 31 MPG mit anzugeben: Medizinprodukteberater. Das ist m.E. etwas ganz anderes als ein MPG-Beauftragter. Dieser dürfte eher (wenn überhaupt)nach § 30 MPG zu betrachten sein. Gruß Sven | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 472469 | |||
Datum | 25.03.2008 13:34 | 5181 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannDieser dürfte eher (wenn überhaupt)nach § 30 MPG zu betrachten sein. Das ist nicht korrekt. Ein Sicherheitsbeauftragter eines Herstellers oder Inverkehrbringers hat nichts mit dem Medizinproduktebeauftragtem zu tun. Ein Medizinproduktebeauftragter ist eine sogenannte "beauftragte Person" für die Einhaltung und Überwachung der Prüffristen, Einweisungen, etc. in einem Betrieb. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Stuttgart / Baden-Württemberg | 472474 | |||
Datum | 25.03.2008 13:43 | 5451 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian StühleMedizinproduktebeauftragte ist NICHT der Medizinprodukteberater Sorry, dann hab ich den Beitrag zu schnell gelesen. :-) MPG-Beuftragte werden direkt vom AG ernannt und vom Hersteller geschult. Ein spezieller MP-Beauftragter Lehrgang ist m.E. nicht gesetzlich gefordert, lediglich die Schulung durch den Hersteller. | |||||
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