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ThemaNiCd-Akkus - ab wann sind sie verboten?6 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY471805
Datum23.03.2008 09:486706 x gelesen
Hallo Forum,

auf einer Sitzung unseres BFV wurde angesprochen, dass in Kürze die NiCd-Akkus für die Feuerwehren nicht mehr beschafft werden dürfen.
Hat hier jemand eine Ahnung, ab wann das ist? Gibt´s hierzu auch Gesetzestexte?
Wir müßten nämlich unbedingt Akkus beschaffen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg471806
Datum23.03.2008 09:524557 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Anton KastnerWir müßten nämlich unbedingt Akkus beschaffen.

Da würde ich das auch tun und die notwendigen passenden Akkus beschaffen.

Ich habe oft genug von solch ähnlichen Aussagen auf Sitzungen, Versammlungen usw. gehört das ich mir angewöhnt habe das bei Bedarf konkret nachzufragen und erst dann entsprechend zu reagieren wenn ich es aus zuverlässiger Quelle bestätigt bekomme.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorAlex8 L.8, Schweich / RLP471811
Datum23.03.2008 10:514596 x gelesen
http://de.wikipedia.org/wiki/Nickel-Cadmium-Akkumulator
EU-weites Verbot

Im Dezember 2004 hat der EU-Ministerrat eine Richtlinie verabschiedet, deren Ziel es ist, die technische Nutzung von Cadmium zu reduzieren. Vorbehaltlich der Zustimmung des EU-Parlaments sollen die Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren durch nationale Gesetze zunächst Nickel-Cadmium-Akkus verbieten. Auf Wunsch einiger Mitgliedsstaaten – darunter auch Deutschland – sollen jedoch, unter anderem schnurlose Elektrowerkzeuge, so genannte Power Tools, von dem Verbot zunächst ausgenommen werden, weil „für Power Tools nicht sichergestellt ist, dass gleichwertiger Ersatz aktuell verfügbar ist“. Vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie soll diese Ausnahme jedoch überprüft werden, um das Cadmium-Verbot dann möglicherweise auszudehnen. Siehe auch RoHS.

Alle Mitgliedsstaaten der EU wurden verpflichtet, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

2006 hat das Europäische Parlament eine veränderte Version der Richtlinie angenommen, die Batterien und Akkumulatoren mit mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium verbietet.



MkG
Alex

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)471817
Datum23.03.2008 11:184500 x gelesen
Das Beschaffen ist nicht verboten. Das Herstellen bzw. "Inverkehrbringen" ist (d.h. wird) verboten. Bis es keine mehr in den Lagern gibt, darf aber weiter damit gehandelt werden.
Wäre ja umweltmäßig auch ziemlicher Blödsinn, wenn man die Akkus von jetzt auf gleich verbieten würde, und dann hunderttausende oder noch mehr vollkommen funktionsfähige Akkus entsorgt werden müssten...


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorStef8fen8 A.8, Röderland OT Stolzenhain / Brandenburg472830
Datum26.03.2008 13:254557 x gelesen
Hallo,

da nach Gesetzestexten gefragt war:

Es handelt sich um die Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (kurz: Europäische Batterierichtlinie), die im September 2006 verabschiedet wurde. Im Artikel 26 dieser Richtlinie heißt es: "Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie ab dem 26. September 2008 nachzukommen."

Das Bundesumweltministerium hat hierzu einen Diskussionsentwurf vorgelegt, den man hier finden kann. Dieser ist nach meinem Kenntnisstand aber noch nicht rechtskräftig.

In Artikel 3 Nr. 14 der Europäischen Batterierichtlinie wird "Inverkehrbringen" definiert: "die entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung oder Bereitstellung an bzw. für einen Dritten innerhalb der Gemeinschaft, was auch die Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft einschließt". Demzufolge dürfte Sebastian falsch liegen und man darf ab dem 26.09.2008 nur noch die NiCd-Akkus verwenden, die man selber "auf Lager hat" (ich bin aber kein Jurist...).

Bis dann
Steffen


bis dann

Steffen

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)472843
Datum26.03.2008 13:564476 x gelesen
Geschrieben von Steffen AtlasDemzufolge dürfte Sebastian falsch liegen und man darf ab dem 26.09.2008 nur noch die NiCd-Akkus verwenden, die man selber "auf Lager hat" (ich bin aber kein Jurist...).Wenn das so sein sollte, wundere ich mich, das diese Richtlinie von Hersteller- und Händerseite nicht viel mehr Wirbel verursacht hat (wobei es natürlich relativ viel Vorlaufzeit gegeben hat).


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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 23.03.2008 09:48 Anto7n K7., Mühlhausen
 23.03.2008 09:52 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.03.2008 10:51 ., Schweich
 23.03.2008 11:18 ., Grafschaft
 26.03.2008 13:25 Stef7fen7 A.7, Röderland OT Stolzenhain
 26.03.2008 13:56 ., Grafschaft
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