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Thema | Einsatz von EX-Geräten | 3 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Stef8an 8M., Oberhausen-Rheinhausen / Baden-W. | 475277 | |||
Datum | 04.04.2008 23:52 | 5304 x gelesen | |||
Weiß jemand in welchem Gesetz, welcher Vorschrift der Einsatz von explosionsgeschützen Geräten im Gefahrenfall für die FW zwingend vorgeschrieben ist (mal abgesehen vom gesunden Menschenverstand)? Ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) da für die FW anwendbar/ausreichend? Gilt sie überhaupt für die FW? Gibt es ne spezielle UVV? Danke im Voraus! | |||||
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Autor | Pete8r K8., Gladbeck / NRW | 475435 | |||
Datum | 06.04.2008 08:24 | 3811 x gelesen | |||
Hallo Stefan, setze dich mal mit der FwDV 500 auseinander! Zum Thema BetrSichV; auch die greift für die FW. Gruß Peter | |||||
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Autor | Stef8an 8M., Oberhausen-Rheinhausen / Baden-W. | 475438 | |||
Datum | 06.04.2008 10:06 | 3752 x gelesen | |||
Erstmal danke für die Antwort, ich hab mich schon mit der FwDV 500 befasst, leider steht da zu dem Thema finde, ich zu, wenig drin: Geschrieben von FwDV500 Elektrisch betriebene Geräte als Zündquellen beachten Außerdem fehlt mir da der explizite Bezug: Geschrieben von FwDV -Explosionsgrenzen-Warngerät Ich suche sowas wie, explosionsgefährdete Bereiche dürfen nur mit geschützten Geräten betreten werden. Aber wenn die BetrSichV gilt, dann steht das ja da. Oder hab ich was überlesen? | |||||
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