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ThemaEinsatz von EX-Geräten3 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorStef8an 8M., Oberhausen-Rheinhausen / Baden-W.475277
Datum04.04.2008 23:525304 x gelesen
Weiß jemand in welchem Gesetz, welcher Vorschrift der Einsatz von explosionsgeschützen Geräten im Gefahrenfall für die FW zwingend vorgeschrieben ist (mal abgesehen vom gesunden Menschenverstand)?

Ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) da für die FW anwendbar/ausreichend?

Gilt sie überhaupt für die FW? Gibt es ne spezielle UVV?

Danke im Voraus!


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AutorPete8r K8., Gladbeck / NRW475435
Datum06.04.2008 08:243811 x gelesen
Hallo Stefan,
setze dich mal mit der FwDV 500 auseinander!

Zum Thema BetrSichV; auch die greift für die FW.

Gruß Peter


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AutorStef8an 8M., Oberhausen-Rheinhausen / Baden-W.475438
Datum06.04.2008 10:063752 x gelesen
Erstmal danke für die Antwort,

ich hab mich schon mit der FwDV 500 befasst, leider steht da zu dem Thema finde, ich zu, wenig drin:

Geschrieben von FwDV500
Elektrisch betriebene Geräte als Zündquellen beachten

Außerdem fehlt mir da der explizite Bezug:

Geschrieben von FwDV
-Explosionsgrenzen-Warngerät
-7 Handsprechfunkgeräte


Ich suche sowas wie, explosionsgefährdete Bereiche dürfen nur mit geschützten Geräten betreten werden. Aber wenn die BetrSichV gilt, dann steht das ja da. Oder hab ich was überlesen?


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 04.04.2008 23:52 Stef7an 7M., Oberhausen-Rheinhausen
 06.04.2008 08:24 Pete7r K7., Gladbeck
 06.04.2008 10:06 Stef7an 7M., Oberhausen-Rheinhausen
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