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Thema | Brandgefährlich - Pfusch bei Feuerlöschern | 4 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 475659 | |||
Datum | 06.04.2008 23:19 | 6634 x gelesen | |||
Brandgefährlich: Pfusch bei Feuerlöschern Feuerlöscher sollen Leben retten, wenn es brennt. Deshalb sind sie für Hochhäuser, Bürogebäude oder Pflegeheime, aber auch für Kleinbetriebe wie Friseursalons zwingend vorgeschrieben. Es gelten strenge Regeln: Die Geräte dürfen nicht älter als 20 Jahre sein und müssen spätestens alle zwei Jahre fachgerecht gewartet werden. Mit den Wartungsaufträgen verdient eine ganze Branche ihr Geld - und sie ist offenbar bundesweit mit schwarzen Schafen durchsetzt. [...] Brandgefährlich: Pfusch bei Feuerlöschern MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Rain8er 8W., Eich am Rhein / | 475663 | |||
Datum | 06.04.2008 23:51 | 5132 x gelesen | |||
Seit über 10 Jahren bin ich in der Branche tätig........und leider hat der Bericht die ein oder andere Wahrheit. Nachdem ich jahrelang für "große" renomierte Firmen gearbeitet habe, habe ich mich selbstständig gemacht. Weil ich nur so fachgerechte Arbeit abliefern kann. Zu Preisen die angemessen und fair sind. Ich kann nur raten.....den Feuerlöscher von regionalen Anbietern prüfen zu lassen. Den dieser Handwerker hat etwas zu verlieren............seinen Ruf und Ansehen Feuerlöscherprüfung ist Vertrauensache! Aber auch die andere Seite (Einkäufer, Verwaltungsbeamte, Unternehmer) darf sich nicht wundern wenn sie für 4-6 Euro pro Prüfung nur den Instandhaltungsnachweis geklebt bekommt. Und keine Prüfung die ca 25-30 Minuten Zeit inanspruch nimmt. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 475664 | |||
Datum | 07.04.2008 00:46 | 4808 x gelesen | |||
Hallo, könntest Du vielleicht aus Deiner fachlichen Sicht erklären: - Preisgestaltung für die einzelnen Löscher? - Was bei einzelnen Löschern genau geprüft oder ersetzt wird? - Gibt es weitere Hinweise für den Laien, ob sein Löscher ordnungsgemäß überprüft wurde? - Rechtsgrundlagen? - Wirtschaftlichkeit? Prüfung oder Neubeschaffung? Geschrieben von Rainer Widder Aber auch die andere Seite (Einkäufer, Verwaltungsbeamte, Unternehmer) darf sich nicht wundern wenn sie für 4-6 Euro pro Prüfung nur den Instandhaltungsnachweis geklebt bekommt. Wenn die geforderte Leistung auf eine Ausschreibung so angeboten wird? Man kann doch nicht so einfach den teuren Anbieter nehmen! Deshalb halte ich die Prüfkriterien für Laien so wichtig! Wie sollte man sonst einem Unterschied bemerken? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Joha8nne8s C8., Esslingen / BW | 475674 | |||
Datum | 07.04.2008 08:35 | 4751 x gelesen | |||
Hallo Gerhard, Geschrieben von Gerhard Pfeiffer könntest Du vielleicht aus Deiner fachlichen Sicht erklären: das sind jede Menge Infos, die du haben möchtest. In Kurzform: Die Prüfungen sind nach DIN 14406 T4 EN3 durchzuführen. Der Hersteller legt den genauen Prüfumfang fest. Ersetz wird auf alle Fälle der Dichtungssatz. Die beste Kontrolle ist das danebenstehen und zugucken. Das macht unseriöse Anbieter sehr nervös. Genauere Infos gibt Firmenneutral bei den Fachverbänden wie z.B. den BVBK, aber auch kleiner Firmen, ob seriös oder nicht, werben mit genauen Abläufen auf ihren Homepages. Rechtsgrundlagen sind die LBO/MBO, BGR 133 und zahlreiche andere Verordnungen. Die Prüfpreiskalkulation muß auf alle Fälle eine Arbeitszeit von etwa 30 minuten abdecken, und wir wissen alle (zumindest die meisten), was eine Handwerkerstunde kostet. Und die ist auch bloß 60 minuten lang. Die Wirtschaftlichkeit bedarf individueller Betrachtung. Da diese Fragen schon häufiger aufgetreten sind, sollte man vielleicht eine FAQ Seite dafür anlegen. Dieses könnte ich mal anfangen, wenn mir einer sagt, wie man soetwas macht, bzw. wie es auszusehen hat, ohne Rechtlich in Schwierigkeiten zu kommen. Gruß Johannes | |||||
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