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Thema | Autoaufkleber | 16 Beträge | |||
Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | ||||
Autor | Thom8as 8H., Blaustein / Baden-Württemberg | 476380 | |||
Datum | 10.04.2008 08:19 | 8518 x gelesen | |||
Guten Morgen liebe Forumsleser, immer mal wieder fällt´s mir auf: Die schönen Aufkleber "Feuerwehr xy" hinten auf dem Auto. Ich finde es gut, wenn man zeigt, dass man sich für die Allgemeinheit engagiert. Aber es verpflichtet auch! Reales Beispiel von gestern: Pkw mit Wappen-Aufkleber an der Hecklappe "Berufsfeuerwehr Baustelle auf einer mehrspurigen Straße, die Straße wird dann einspurig. Wie waren die Regeln beim Reißverschluß-Verfahren? Nähe zum Vordermann halten, damit man nicht den Kontakt verliert. Nein, lieber Berufsretter, das gilt nur beim Innenangriff! Nach der Baustelle gelten 100 km/h. Der Berufsretter schafft es locker, die Richtgeschwindigkeit einzuhalten. Wer sich an die 100 km/h hält, zu dem wird wieder engster Kontakt gehalten. Sicherheitsabstand? Nein danke... Ich habe das zum Glück nur aus der Nähe beobachtet, aber habe mir dann doch gedacht: "Hey, fahren alle Feuerwehrleute so, dass sie für Nachschub an Opfern sorgen?" Natürlich tun sie es nicht, aber bedenkt bitte, wenn Ihr mit "Firmenwerbung" herumfahrt: Ihr macht Öffentlichkeitsarbeit! nachdenklich Thomas Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum http://www.einsatzfoto.net | |||||
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Autor | Olaf8 T.8, Dortmund / NRW | 476390 | |||
Datum | 10.04.2008 09:30 | 6840 x gelesen | |||
Vielleicht bekommt der Fahrer Provision für die Einsätze, die er "anstößt"... ;-) Im Ernst, was mich mehr stört, sind Polizei-Fahrzeuge, die ohne Sondersignale wild durch die Gegend fahren und unberechenbar sind. Aber läßt sich wohl auch nicht richtig vermeiden. www.OT112.de | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg | 476394 | |||
Datum | 10.04.2008 09:57 | 6877 x gelesen | |||
Hallo, interessantes Thema, gut beobachtet! Das scheint meine Vermutung zu bestätigen, dass doch so mancher (auch die kleinen) Aufkleber sieht und sich seine Gedanken macht! Auf meinem vorherigen Auto hatte ich auch einen Aufkleber und der hat mich nicht nur einmal überlegen lassen: stellst du das Auto jetzt wirklich kurz SO an die Ecke, oder "lieber doch nicht hupen, ist doch egal" Insofern kanns auch positiv sein einen solchen Aufkleber drauf zu haben. Gruß Feuerwehr. Schnell.Professionell. | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Wermelskirchen / NRW | 476408 | |||
Datum | 10.04.2008 11:40 | 7043 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Heckmannlieber Berufsretter, das gilt nur beim Innenangriff!Geschrieben von Thomas Heckmann Der Berufsretter schafft es locker Guten morgen @all, nana, wieder diese pösen pösen (dat "b" extra nicht geschrieben) beruflichen. Fährst Du IMMER 100% nach der Strassenverkehrsregel? Ich kann es eigentlich nicht glauben und wenn Du schon diesen Aufkleber gesehen hast, dann frage ich mich wirklich, wie dicht Du doch hinter dem Fahrzeug warst.......ok, ich vergaß, der Aufkleber ging über die komplette Heckscheibe und war auch noch beleuchtet. Du bist ja gestern bestimmt nicht das erste mal Autobahn gefahren. Ich fahre zB. jährlich um die 50.000 km Autobahn. Sehe eigentlich regelmäßig Autos, die nen Aufkleber "Feuerwehr" oder ähnliches drauf haben und nicht gerade Verkehrsgerecht fahren. Die wirst Du bestimmt ja auch schon gesehen haben, oder nicht? Warum schreibst Du dann erst jetzt diesen Thread........weil da Berufsfeuerwehr drauf stand? Diese pösen pösen beruflichen. Grüße, Sven Meine Wache | |||||
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Autor | Dan 8B., Grünwald b.München / Bayern | 476409 | |||
Datum | 10.04.2008 11:43 | 6835 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel WeissHallo, Soll ja auch nette Politesse geben die da in den kurzparkzonen mal ein Auge zudrücken, oder es gibt Städte da wird es generell geduldet dass aufgrund der Parkplatz situation in den Kurzparkzonen länger geparkt werden darf. | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Blaustein / Baden-Württemberg | 476415 | |||
Datum | 10.04.2008 12:10 | 6871 x gelesen | |||
...nö, nicht pösen hauptamtlichen Puben, es gibt noch vielmehr Ehrenamtliche, die nicht zur Ehre des Amtes unterwegs sind. Ich habe nur vom konkreten Beispiel ausgehend einen allgemeinen Denkanstoß geliefert. Natürlich beachte ich im Umgang mit den Verkehrsregeln das 11. Gebot: "Lasse Dich nicht erwischen!" :-D Ich habe es deswegen so gut sehen können, weil ich links versetzt im Rückstau vor dem Engpass stand... ...und habe sicher nichts gegen genau diesen Feuerwehrbeamten auf Urlaubsfahrt. Auch Grüße Thomas Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum http://www.einsatzfoto.net | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Wermelskirchen / NRW | 476447 | |||
Datum | 10.04.2008 13:37 | 6908 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas HeckmannNatürlich beachte ich im Umgang mit den Verkehrsregeln das 11. Gebot: "Lasse Dich nicht erwischen!" ...das nehme ich doch auch mal stark an, dass Du das 11. Gebot verfolgst......als Einsatzbilderfotograf :-) :-) Grüße Sven Meine Wache | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Blaustein / Baden-Württemberg | 476460 | |||
Datum | 10.04.2008 14:00 | 6869 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Walbrechtdass Du das 11. Gebot verfolgst......als Einsatzbilderfotograf nein, ganz sicher nicht, da gilt eine andere SER "Verhalte Dich so, dass Du wiederkommen kannst!" ;-) Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum http://www.einsatzfoto.net | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 476512 | |||
Datum | 10.04.2008 17:00 | 6927 x gelesen | |||
Hallo, vielleicht ist dieser Kollege noch bei einer FF und war mit Sonderrechten unterwegs und was man da so alles sieht wäre sein Verhalten "ganz normal". Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Bad Nauheim / Hessen | 476522 | |||
Datum | 10.04.2008 17:26 | 6845 x gelesen | |||
Auch auf die Gefahr gleich gesteinigt zu werden (es sei denn ich hab die Aktivierung des "Ironiemodus" nicht mitgekriegt), aber Geschrieben von Gerhard Pfeiffer vielleicht ist dieser Kollege noch bei einer FF und war mit Sonderrechten unterwegs wie war das mit §1 StVO und "Sonderrechte in Privatfahrzeugen"? Es ist fast unmöglich, die Fackel der Weisheit durch ein Gedränge zu tragen, ohne jemandem den Bart zu versengen! (Georg Christoph Lichtenberg) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 476529 | |||
Datum | 10.04.2008 17:46 | 6780 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo Kammerwie war das mit §1 StVO und "Sonderrechte in Privatfahrzeugen"? Hallo, mir ist das schon klar aber schau oder hör Dich einfach mal um ...... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 476533 | |||
Datum | 10.04.2008 17:53 | 6834 x gelesen | |||
Moin Auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt gleich gesteinigt werde, weil ich den Ironiemodus nicht bemerkt habe, aber Geschrieben von Ingo Kammer wie war das mit §1 StVODer ist entgegen weitläufiger Fehlannahme *nicht* die Beschränkung von § 35 I StVO. Die Schranken der Sonderrechte finden sich in § 35 VIII StVO, und wer diese Formulierung mit der in § 1 vergleicht, wird eine interessante Entdeckung machen ;o) Geschrieben von Ingo Kammer "Sonderrechte in Privatfahrzeugen"Sind problemlos möglich, sofern der eigene Wehrführer vielleicht nicht gerade Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt ist. Alle anderen Gerichte teilen nämlich dessen Auffassung nicht, und sprechen auch Privatfahrzeugen Sonderrechte zu. Das ganze jetzt völlig unabhängig vom konkreten Fall, denn den Schilderungen nach wäre das auch mit Sonderrechten ein etwas problematisches Verhalten ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Dirk8 J.8, Edmonton / Alberta | 476620 | |||
Datum | 10.04.2008 23:04 | 6798 x gelesen | |||
Was sagt dir denn, dass das der rechtmaessige Besitzer des PKW's war *LOL* Influence Of Tragedy There Is No Greater Influence Of Change In The Fire Service Than A Line Of Duty Death Of A Firefighter. Yet, There Is No Greater Tragedy Than That Of A Fallen Firefighter Whose Death Prompted The Passage Of A Safety Policy Which May Have Prevented His Death….. Author Unknown | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Neckargemünd / Baden-Württemberg | 476667 | |||
Datum | 11.04.2008 01:24 | 6907 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißGeschrieben von Ingo Kammer"Sonderrechte in Privatfahrzeugen"Sind problemlos möglich, sofern der eigene Wehrführer vielleicht nicht gerade Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt ist. Und auch in diesem Fall hat man mit dem Privat-Pkw Sonderrechte nach §35 StVO und auch dann gilt §1 StVO nicht mehr, da man ja aufgrund §35 von der StVO befreit ist... Was nicht heisst, dass §35 Absatz 8 nicht mehr gilt ;) [/Klugscheissmodus] Gruss, Daniel Hecker FF Neckargemünd
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 476745 | |||
Datum | 11.04.2008 12:47 | 6761 x gelesen | |||
Moin Der Hinweis mit dem Richter am OLG war lediglich als Seitenhieb auf das bekannte und mannigfaltig kritisierte Fehlurteil eben dieses Gerichts von 1991 zu verstehen. Natürlich kann kein Wehrführer in Bundesrecht reinreden. Auch ich bin der Ansicht, dass das an gleicher Stelle heute wohl anders entschieden würde, nichts desto trotz könnte sich ein hessisches Amtsgericht meines Vertrauens (bzw. meines Verfahrens) bemüßigt sehen, diesem Urteil von 1991 zu folgen - und dann ist es an mir, die Sache weiterzubetreiben. Vielleicht schaff ich es es ja bis vor den BGH ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Berlin / Berlin | 476765 | |||
Datum | 11.04.2008 13:46 | 6811 x gelesen | |||
Hallo! Woher willst du denn wissen, ob ein Feuerwehrmann in dem Fahrzeug gesessen hat. Gesehen hast du nur ein Fahrzeug mit einem Aufkleber. Vielleicht stammt er vom Vorbesitzer, vielleicht war das Fahrzeug verborgt. Wer weiß, wer weiß. So ein Aufkleber ist ja alles mögliche, nur kein Ausweis, der auf den Fahrer schließen lässt. Schönes Wochenende Nur wer ankommt, kann helfen. | |||||
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