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Thema | Begriff 'Unterzündgruppe' aus dem VB | 7 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 476472 | |||
Datum | 10.04.2008 14:57 | 7605 x gelesen | |||
Hallo Forum, gerade eben erreichte mich die Anfrage eine Feuerwehrkameraden aus meiner Wehr. Für einen Ex-geschützten Arbeitsbereich müssen die verschiedene Angaben machen. Eine Sache ist ihm aber unbekannt. Und zwar soll es im Rahmen einer EN 50014-200 oder einer VDE 0170/0171 einen Begriff "Unterzündgruppen I oder II" geben. Kennt das einer? Google oder Wiki kennen es nicht. Danke für die Hilfe Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 476527 | |||
Datum | 10.04.2008 17:38 | 5170 x gelesen | |||
Kenne ich zwar auch nicht, aber vielleicht gibt es eine Zündgruppe I oder II und darin jeweils Unterguppen, so dass der Begriff "Unterzündgruppen I oder II" ungenau ist, bzw sich so ähnlich anhört. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Fabi8an 8R., Bad Kissingen / Bayern | 476535 | |||
Datum | 10.04.2008 17:57 | 5223 x gelesen | |||
Grüß dich Christian! Also ich habe da mal Recherchen in Auftrag gegeben. :) Hab´ da jemanden an der Hand, der schwer mit Fragen des VB beschäfftigt ist. Dein Begriff ist ihm nicht fremd, aber er macht sich genau schlau, auch im Bezug auf die genannten Normen. Ein bisschen Geduld, und du bist schlauer. ;) Grüße, Fabian Also dann, eben so: Ich schreibe hier nur, ausschließlich und uneingeschränkt als PRIVATMANN. Meine Aussagen haben nichts, sowas von gar nichts und auch rein überhaupt nix mit der Meinung oder sonstwas der Feuerwehr Bad Kissingen zu tun. NICHTS. Was ich hier schreibe, ist einzig und allein meine Meinung. Ich schreibe hier auf Basis von Artikel 5 des Grundgesetzes und verstoße gegen keine der in Absatz 2 genannten Punkte. Sollte trotzdem irgendjemand einen Angriff auf irgendeine Wehr oder irgendeine Person hinter einem meiner Beiträge vermuten, so darf er dies gerne weiterleiten. Das direkte Gespräch suchen wäre auch eine Alternative, wird aber offensichtlich nur ungern in Anspurch genommen. So long... | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 476547 | |||
Datum | 10.04.2008 19:09 | 5374 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Bergmann Und zwar soll es im Rahmen einer EN 50014-200 oder einer VDE 0170/0171 einen Begriff "Unterzündgruppen I oder II" geben. M.M. gibt es eine Einteilung der elektr. Betriebsmittel in Gruppen und Temperaturklassen. Gruppe I: el. BM für schlagwettergefährdete Bereiche (Grubenbaue) Gruppe II: el. BM für alle ex-gefährdete Bereiche außer I (s.o.) Könnte das gemeint sein? (die EN 50014 ist glaube auch zurückgezogen, ersetzt durch ?) mkg hwk | |||||
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Autor | Feli8x K8., Bochum / NRW | 476548 | |||
Datum | 10.04.2008 19:11 | 5237 x gelesen | |||
Hallo HWK, das habe ich auch so rausgelesen - konnte mir nur keinen Reim draus machen. Gruß Felix | |||||
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Autor | Rain8er 8W., Eich am Rhein / | 476923 | |||
Datum | 11.04.2008 21:53 | 5143 x gelesen | |||
Die Reihe EN 50014 ff, die die Anforderungen an die Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche festlegt, wird in Schritten durch die Reihe EN 60079 ersetzt. Oder er verwechselt das mit dem Schutzniveau nach EN 50020 ia und ib Sonst kann ich mir nichts darunter vorstellen. Ich glaube die Frage ist hier so nicht zu beantworten. | |||||
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Autor | Fabi8an 8R., Bad Kissingen / Bayern | 478308 | |||
Datum | 18.04.2008 20:49 | 5664 x gelesen | |||
Abend! Also die genannte VDE-Vorschrift kennt den Begriff "Unterzündgruppe" nicht. Die bereits geäußerten Vermutungen zu den Anforderungen an elektrische Betriebsmittel in explosiongefährdeten Bereichen scheinen dagegen äußerst plausibel. Kann es sein, dass evtl. tatsächlich dies gemeint ist? Bzgl. der EN sind wir noch dran. Melde mich wieder, Gruß Fabian Also dann, eben so: Ich schreibe hier nur, ausschließlich und uneingeschränkt als PRIVATMANN. Meine Aussagen haben nichts, sowas von gar nichts und auch rein überhaupt nix mit der Meinung oder sonstwas der Feuerwehr Bad Kissingen zu tun. NICHTS. Was ich hier schreibe, ist einzig und allein meine Meinung. Ich schreibe hier auf Basis von Artikel 5 des Grundgesetzes und verstoße gegen keine der in Absatz 2 genannten Punkte. Sollte trotzdem irgendjemand einen Angriff auf irgendeine Wehr oder irgendeine Person hinter einem meiner Beiträge vermuten, so darf er dies gerne weiterleiten. Das direkte Gespräch suchen wäre auch eine Alternative, wird aber offensichtlich nur ungern in Anspurch genommen. So long... | |||||
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