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| Thema | Wehr - Zivildienst Pflicht ? | 8 Beträge | |||
| Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
| Autor | Marc8el 8M., Bottrop / NRW | 477155 | |||
| Datum | 13.04.2008 16:53 | 6813 x gelesen | |||
| Hallo, ich bin 20 und ausgelernter Metallbauer und arbeite noch im gleichen Betrieb. Mein Traum, ich will zur Feuerwehr, dass (Problem) ich wurde noch nicht gemustert, die haben mich zwar schon erfasst, aber ich habe immer noch keine Einladung zur Musterung erhalten ;). Meine Frage ist es, weil ich auch total unglücklich in meinem erlernten Beruf bin mich freiwillig zur Musterung zu melden um somit meinen Wehr oder Zivildienst abzuleisten, weil ich gehört habe , dass es Voraussetzung ist vor seiner Feuerwehrausbildung den Wehr oder Zivildienst abgeleistet zu haben, oder kann man auch ohne seinen Wehr oder Zivildienst eine Ausbildung zum Feuerwehrmann antreten. Wenn man doch irgendeinen Dienst machen muss hat der Wehrdienst einen höheren Stellenwert als der Zivildienst ? | |||||
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| Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 477156 | |||
| Datum | 13.04.2008 16:57 | 5139 x gelesen | |||
| Schonmal darüber nachgedacht, den Zivildienst als Rettungshelfer/Rettungssanitäter bei einer BF bzw Rettungsdienst/HiOrg zu machen? Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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| Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 477158 | |||
| Datum | 13.04.2008 17:17 | 5045 x gelesen | |||
| Kann dir nur sagen wies bei uns in der Bundeswehrfeuerwehr is. Hier ruht das Beamtverhältnis für die Dauer des Wehrdienstes und geht dann anschließend ganz normal weiter. | |||||
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| Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 477159 | |||
| Datum | 13.04.2008 17:18 | 4995 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Marcel Mikolajczak ich wurde noch nicht gemustert, die haben mich zwar schon erfasst, aber ich habe immer noch keine Einladung zur Musterung erhalten ;). Meine Frage ist es, weil ich auch total unglücklich in meinem erlernten Beruf bin mich freiwillig zur Musterung zu melden um somit meinen Wehr oder Zivildienst abzuleisten, weil ich gehört habe , dass es Voraussetzung ist vor seiner Feuerwehrausbildung den Wehr oder Zivildienst abgeleistet zu haben, oder kann man auch ohne seinen Wehr oder Zivildienst eine Ausbildung zum Feuerwehrmann antreten. War bei mir ähnlich. Da ich meinen Zivildienst vorm Studium ableisten will habe ich letztes Jahr einfach einen Kriegsdienstverweigerungsantrag ans Kreiswehrersatzamt geschickt. Daraufhin kam die Einladung zur Musterung. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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| Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 477161 | |||
| Datum | 13.04.2008 17:25 | 5001 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcel Mikolajczakoder kann man auch ohne seinen Wehr oder Zivildienst eine Ausbildung zum Feuerwehrmann antreten. Ja. Die Feuerwehren finden es natürlich schöner, wenn das schon erledigt ist. Da aber in den vergangenen Jahren (zumindest bei uns) so gut wie keiner mehr aus dem Beamtenverhältnis zum Grundwehrdienst einberufen wurde (lt. Presse von letzter Woche ist man inzwischen bei unter einem Drittel der Jahrgänge, die überhaupt noch berücksichtigt werden), würde ich es ehrlich gesagt einfach drauf ankommen lassen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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| Autor | Marc8el 8M., Bottrop / NRW | 477365 | |||
| Datum | 14.04.2008 16:19 | 5116 x gelesen | |||
| Hallo an Alle, ich habe mich heute freiwillig gemeldet. Werde über eure Ratschläge mal nachdenken, bin mir aber noch nicht richtig schlüssig was ich jetzt machen soll. Danke und bis demnächst. | |||||
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| Autor | Chri8sto8ph 8S., Sehlem / Niedersachsen | 478073 | |||
| Datum | 17.04.2008 17:38 | 5058 x gelesen | |||
| Hallo, ich möchte mich bei der BF Hannover berwerben. Abgabetermin ist der 31.08.08. Ich wurde aber noch nicht gemustert. Wie ist das dann wenn ich meine Bewerbung da abgebe und ich aber noch nicht gemustert bin? Mit kameradschaftlichem Gruß Christoph | |||||
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| Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 478076 | |||
| Datum | 17.04.2008 17:44 | 5125 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph SchraderWie ist das dann wenn ich meine Bewerbung da abgebe und ich aber noch nicht gemustert bin? Genauso, als wenn Du gemustert wärst. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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