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ThemaFw-Bereitschaft: Sachsen2 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW477270
Datum14.04.2008 08:356501 x gelesen
Hallo,

hier mein Stand zu Sachsen (da bleibt z.B. die Frage offen, ob es nicht für die Waldbrandeinheiten doch weitere Regelungen ausser "viele TLF" gibt?):


1.1.3.10 Sachsen

Gemäß Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsische Katastrophenschutzverordnung – SächsKatSVO) vom 19. Dezember 2005 (SächsGVBl. S. 324) werden in den Landkreisen und kreisfreien Städten folgende Katastrophenschutzeinheiten aufgestellt:
1. Katastrophenschutzeinheiten Brandschutz
a) 3 Katastrophenschutz-Führungsunterstützungszüge (KatS-FüUZ),
b) 7 Katastrophenschutz-Löschzüge Retten (KatS-LZR),
c) 26 Katastrophenschutz-Löschzüge Retten-Beleuchten (KatS-LZR-Bl),
d) 26 Katastrophenschutz-Löschzüge Wasserversorgung (KatS-LZW),
e) 2 Katastrophenschutz-Löschzüge Waldbrand (KatS-LZWb),
2. Katastrophenschutzeinheiten Sanitätswesen/Betreuung
a) 26 Katastrophenschutz-Sanitäts-/Betreuungszüge 1 (KatS-SanBtZ 1),
b) 26 Katastrophenschutz-Sanitäts-/Betreuungszüge 2 (KatS-SanBtZ 2),
3. 4 Katastrophenschutz-Wasserrettungsgruppen (KatS-WRGr),
4. Katastrophenschutzeinheiten Gefahrgut
a) 19 Katastrophenschutz-ABC-Erkundungsgruppen (KatS-ABCErkGr),
b) 19 Katastrophenschutz-ABC-Bekämpfungszüge (KatS-ABCBekZ),
5. 2 Katastrophenschutz-Bergrettungsgruppen (KatS-BergRGr),
6. 2 Katastrophenschutz-Rettungshundestaffeln (KatS-RettHundSt).

Für jede dieser Einheiten existiert eine eigene Mustergliederung. Beispielhaft seien hier die LZ Wasserversorgung und Waldbrand genannt.


Abb. 1.1.3.10/1: Gliederung des sächsischen KatS-LZW gemäß SächsKatSVO. (Grafik : Cimolino)

Interessant ist das Unterstellen des SW 2000-Tr mit seinem «selbstständigen» Truppführer unter den Gruppenführer des LF, der damit eine verstärkte Gruppe führt.


Abb. 1.1.3.10/2: Gliederung des sächsischen KatS-LZWb gemäß SächsKatSVO. (Grafik: Cimolino)

Interessant ist das Festhalten an reinen TLF zur Waldbrandbekämpfung. Dies ist erfahrungsgemäß alleine nicht ausreichend. Die TLF müssen im Einsatz durch «Fußtruppen» unterstützt werden.
Truppführer unter den Gruppenführer des LF, der damit eine verstärkte Gruppe führt.

Problematisch erscheint das Festhalten an KdoW für den Zugtrupp. Für längere Strecken ist das mit 4 FA Besatzung in Schutzkleidung problematisch und als echtes Führungsfahrzeug für ggf. einen Abschnitt zu klein. Außerdem fehlt jede Ebene oberhalb des Zuges.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen731217
Datum20.07.2012 14:451204 x gelesen
Hallo Uli,

hier die aktuelle Aufstellung der "Feuerwehrbereitschaften", bei uns Katastrophenschutzeinheiten genannt.
Einige kleine Änderungen sind darin enthalten.

BR Jens

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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 14.04.2008 08:35 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 20.07.2012 14:45 Jens7 N.7, Ohorn
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