News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Fehlzeiten bei der Grundausbildung (Truppmann Teil 1) | 8 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Hans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz | 477284 | |||
Datum | 14.04.2008 09:37 | 8101 x gelesen | |||
Hallo Kollegen, immer mal wieder interessant, über den Tellerrand zu schauen, deshalb meine Frage an Euch: Wieviel "Fehlstunden" der Frischlinge , egal ob durch Arbeit, Krankheit oder ähnliches akzeptieren die Verantwortlichen der Grundausbildung ? Antwort gerne auch per PM. Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...??? Olli | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 H.8, Ellringen / Niedersachsen | 477288 | |||
Datum | 14.04.2008 09:49 | 6122 x gelesen | |||
Hallo, bei uns werden keine Fehlstunden akzeptiert. Wer es zeitlich nicht schafft, hat die möglichkeit, die Fehlstunden in den paralel laufenden Lehrgängen nachzuholen bzw. vorzuziehen. Mit Fehlstunden gibt es keine Zulassung zur Prüfung und keinen Lehrgangsabschluß. Bei dem was ich hier von mir gebe handelt es sich ausschließlich um meine private Meinung und nicht die meiner Wehr. http://www.feuerwehr-ellringen.de | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 477291 | |||
Datum | 14.04.2008 09:59 | 5954 x gelesen | |||
Guten Tag In der " Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung" für BaWü steht unter Ziff 2.6: "2.6 Fehlstunden Ein Lehrgang gilt grundsätzlich erst als erfolgreich abgeschlossen, wenn eine Lehrgangsteilnehmerin bzw. ein Lehrgangsteilnehmer an allen Ausbildungseinheiten im vorgeschriebenen Stundensoll des Lehrganges teilgenommen hat. Einzelne Fehlstunden (der Grenzwert liegt bei etwa 5 Prozent der Gesamtstundenzahl des jeweiligen Lehrgangs) können in anderen Lehrgängen der gleichen Lehrgangsart nachgeholt werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Lehrgangsleiter des jeweiligen Lehrgangs." Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 477296 | |||
Datum | 14.04.2008 10:23 | 5895 x gelesen | |||
Hallo zusammen, zumindest für den Bereich BaWü eindeutig geregelt in der VwV-Feuewehrausbildung von 2004: unter Punkt 2.6. sind 5 % Fehlstunden zulässig. VwV-Feuerwehrausbildung BW Gruß vom See Jürgen | |||||
| |||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 477397 | |||
Datum | 14.04.2008 17:30 | 5858 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, Geschrieben von Jürgen Graf unter Punkt 2.6. sind 5 % Fehlstunden zulässig. Wie von Bernhard schon geschrieben, "darf" man nicht 5 % fehlen, sondern darf bis zu 5% nachholen... Grüße Magnus | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 477436 | |||
Datum | 14.04.2008 20:54 | 6156 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Hermann bei uns werden keine Fehlstunden akzeptiert. Wer es zeitlich nicht schafft, hat die möglichkeit, die Fehlstunden in den paralel laufenden Lehrgängen nachzuholen bzw. vorzuziehen. Mit Fehlstunden gibt es keine Zulassung zur Prüfung und keinen Lehrgangsabschluß. Kenn ich im großen und ganzen auch so. Wenn es im Einzelfall so ist, dass jemand mal eine halbe Stunde verpasst, weil er wegen eines wichtigen Termines verhindert war und der Lehrgangserfolg trotzdem sichergestellt werden kann, wird das Nachholen der halben Stunde erlassen. Grüße Micha | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 477466 | |||
Datum | 15.04.2008 00:27 | 5887 x gelesen | |||
Hallo Magnus, hallo Forum, du hast recht, die VwV ist in diesem Punkt eindeutig. Nur ? Wer kann oder soll das wohl einhalten können? Ist es realistisch 76 Stunden über 2 Monate verteilt zwingend vorzugeben bevor es den "Schein" gibt? Wer macht solche Vorgaben? Ich denke keiner der ein bisschen Ahnung hat von der Ausbildung oder alternativ dies seit einigen Jahren praktiziert. Welche Ausbildung gleich welcher Art misst den Erfolg an der mehr oder weniger aktiven physischen oder psychischen Teilnahme daran? Hängt der gute FA an der Anwesenheit oder seiner Auffassungsgabe oder gar an der Qualität der Ausbildung ab? Fragen über Fragen. Wenn ich Lust und Zeit finde mehr. Nachdenklich vom See Jürgen | |||||
| |||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 477472 | |||
Datum | 15.04.2008 07:44 | 5800 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Graf Ich denke keiner der ein bisschen Ahnung hat von der Ausbildung oder alternativ dies seit einigen Jahren praktiziert. Im Idealfall schließt das eine das andere nicht aus ;-) Geschrieben von Jürgen Graf Welche Ausbildung gleich welcher Art misst den Erfolg an der mehr oder weniger aktiven physischen oder psychischen Teilnahme daran? Naja, da gibts einige... Fahrschule, Seminare mit Anwesenheitspflicht an der Uni usw. Geschrieben von Jürgen Graf Hängt der gute FA an der Anwesenheit oder seiner Auffassungsgabe oder gar an der Qualität der Ausbildung ab? Willst da das tatsächlich in Frage stellen? In Bayern gibts es meines Wissens eine derartige Regelung nicht. Grüße Magnus | |||||
| |||||
|