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ThemaFehlzeiten bei der Grundausbildung (Truppmann Teil 1)8 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz477284
Datum14.04.2008 09:378102 x gelesen
Hallo Kollegen,

immer mal wieder interessant, über den Tellerrand zu schauen, deshalb meine Frage an Euch:

Wieviel "Fehlstunden" der Frischlinge , egal ob durch Arbeit, Krankheit oder ähnliches akzeptieren die Verantwortlichen der Grundausbildung ?
Antwort gerne auch per PM.


Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli

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AutorMich8ael8 H.8, Ellringen / Niedersachsen477288
Datum14.04.2008 09:496123 x gelesen
Hallo,
bei uns werden keine Fehlstunden akzeptiert. Wer es zeitlich nicht schafft, hat die möglichkeit, die Fehlstunden in den paralel laufenden Lehrgängen nachzuholen bzw. vorzuziehen. Mit Fehlstunden gibt es keine Zulassung zur Prüfung und keinen Lehrgangsabschluß.


Bei dem was ich hier von mir gebe handelt es sich ausschließlich um meine private Meinung und nicht die meiner Wehr.

http://www.feuerwehr-ellringen.de

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg477291
Datum14.04.2008 09:595955 x gelesen
Guten Tag

In der " Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung" für BaWü steht unter Ziff 2.6:

"2.6 Fehlstunden
Ein Lehrgang gilt grundsätzlich erst als erfolgreich abgeschlossen, wenn eine Lehrgangsteilnehmerin bzw. ein Lehrgangsteilnehmer an allen Ausbildungseinheiten im vorgeschriebenen Stundensoll des Lehrganges teilgenommen hat. Einzelne Fehlstunden (der Grenzwert liegt bei etwa 5 Prozent der Gesamtstundenzahl des jeweiligen Lehrgangs) können in anderen Lehrgängen der gleichen Lehrgangsart nachgeholt werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Lehrgangsleiter des jeweiligen Lehrgangs."


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg477296
Datum14.04.2008 10:235896 x gelesen
Hallo zusammen,
zumindest für den Bereich BaWü eindeutig geregelt in der VwV-Feuewehrausbildung von 2004:

unter Punkt 2.6. sind 5 % Fehlstunden zulässig.

VwV-Feuerwehrausbildung BW

Gruß vom See
Jürgen


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern477397
Datum14.04.2008 17:305859 x gelesen
Hallo Jürgen,
Geschrieben von Jürgen Grafunter Punkt 2.6. sind 5 % Fehlstunden zulässig.
Wie von Bernhard schon geschrieben, "darf" man nicht 5 % fehlen, sondern darf bis zu 5% nachholen...


Grüße
Magnus

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen477436
Datum14.04.2008 20:546157 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael Hermannbei uns werden keine Fehlstunden akzeptiert. Wer es zeitlich nicht schafft, hat die möglichkeit, die Fehlstunden in den paralel laufenden Lehrgängen nachzuholen bzw. vorzuziehen. Mit Fehlstunden gibt es keine Zulassung zur Prüfung und keinen Lehrgangsabschluß.

Kenn ich im großen und ganzen auch so.
Wenn es im Einzelfall so ist, dass jemand mal eine halbe Stunde verpasst, weil er wegen eines wichtigen Termines verhindert war und der Lehrgangserfolg trotzdem sichergestellt werden kann, wird das Nachholen der halben Stunde erlassen.

Grüße

Micha


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AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg477466
Datum15.04.2008 00:275888 x gelesen
Hallo Magnus, hallo Forum,
du hast recht, die VwV ist in diesem Punkt eindeutig. Nur ? Wer kann oder soll das wohl einhalten können? Ist es realistisch 76 Stunden über 2 Monate verteilt zwingend vorzugeben bevor es den "Schein" gibt? Wer macht solche Vorgaben? Ich denke keiner der ein bisschen Ahnung hat von der Ausbildung oder alternativ dies seit einigen Jahren praktiziert. Welche Ausbildung gleich welcher Art misst den Erfolg an der mehr oder weniger aktiven physischen oder psychischen Teilnahme daran? Hängt der gute FA an der Anwesenheit oder seiner Auffassungsgabe oder gar an der Qualität der Ausbildung ab?

Fragen über Fragen.

Wenn ich Lust und Zeit finde mehr.

Nachdenklich vom See
Jürgen


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern477472
Datum15.04.2008 07:445801 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen GrafIch denke keiner der ein bisschen Ahnung hat von der Ausbildung oder alternativ dies seit einigen Jahren praktiziert.

Im Idealfall schließt das eine das andere nicht aus ;-)

Geschrieben von Jürgen GrafWelche Ausbildung gleich welcher Art misst den Erfolg an der mehr oder weniger aktiven physischen oder psychischen Teilnahme daran?
Naja, da gibts einige... Fahrschule, Seminare mit Anwesenheitspflicht an der Uni usw.

Geschrieben von Jürgen GrafHängt der gute FA an der Anwesenheit oder seiner Auffassungsgabe oder gar an der Qualität der Ausbildung ab?
Willst da das tatsächlich in Frage stellen?

In Bayern gibts es meines Wissens eine derartige Regelung nicht.


Grüße
Magnus

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 14.04.2008 09:37 ., Worms
 14.04.2008 09:49 Mich7ael7 H.7, Ellringen
 14.04.2008 20:54 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 14.04.2008 09:59 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 14.04.2008 10:23 Jürg7en 7G., Gaienhofen
 14.04.2008 17:30 Magn7us 7H., Pöttmes
 15.04.2008 00:27 Jürg7en 7G., Gaienhofen
 15.04.2008 07:44 Magn7us 7H., Pöttmes
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