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Thema | Einsatzfotos... | 30 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehr + Internet | ||||
Autor | Davi8d G8., Groß Kreutz (Havel) / Brandenburg | 477473 | |||
Datum | 15.04.2008 07:58 | 14093 x gelesen | |||
Morgen liebe Forumsgemeinde, nach einem Dachstuhlbrand am 10.01.08 haben wir die gemachten Einsatzfotos auf unserer Homepage veröffentlicht. Nach einer gewissen Zeit meldete sich der Eigentümer und bat darum einige Fotos für sein Familienalbum haben zu können. Nun ging ihm das scheinbar aber nicht schnell genug und er fängt an mit Rechtsfolgen wegen der Veröffentlichung zu drohen. Beim letzen Kontakt erwähnte er den § 59 UrhG (welcher meiner Meinung nach gar nicht passt)... Wie ist denn nun eigentlich die genaue Rechtslage zum Veröffentlichen von Fotos? Wir sind der Meinung nichts falsch gemacht zu haben (weder Gesicht zu erkennen, keine Hausnummer, kein Nummernschild etc.). Für rasche Antworten wäre ich dankbar. MkG David | |||||
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Autor | Bern8har8d G8., München / Bayern | 477475 | |||
Datum | 15.04.2008 08:07 | 11235 x gelesen | |||
Ich glaube nicht, daß gegen Bilder, die von der Straße (od. öff. Grund) aus geschossen wurden, juristisch etwas unternommen werden kann (ohne Gesichter etc, versteht sich). Anders verhält es sich meiner Meinung nach bei Bildern, die im Inneren eines Gebäudes gemacht wurden, denn die FW ist ja zum Löschen und nicht zum Photographieren ins Gebäude gekommen. Wenn ich mir das letzt Bild ansehe... war das im Brandobjekt...? Hoffentlich nicht...? Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt noch als beabsichtigt anzusehen. | |||||
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Autor | Davi8d G8., Groß Kreutz (Havel) / Brandenburg | 477476 | |||
Datum | 15.04.2008 08:16 | 11076 x gelesen | |||
Hallo Bernhard, vielen Dank erstmal für Deine schnelle Antwort aber ich glaube Du warst bei den Bildern vom 12.04.08 und nicht vom 10.01.08 ;-) Aber nein, dieses Bild ist nicht im Brandobjekt entstanden. | |||||
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Autor | Bern8har8d G8., München / Bayern | 477478 | |||
Datum | 15.04.2008 08:20 | 10958 x gelesen | |||
Jetzt habe ich mir die richtigen Bilder angeschaut... Aber ich glaube da kann sich niemand aufregen. Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt noch als beabsichtigt anzusehen. | |||||
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Autor | Olaf8 T.8, Dortmund / NRW | 477479 | |||
Datum | 15.04.2008 08:23 | 11035 x gelesen | |||
So wie es aussieht, sind die Bilder doch von der Straße aus gemacht geworden. Da kann er nichts machen. Allerdings sind von vom Einsatz bis jetzt 3 Monate vergangen, da hätte er schon längst ein paar Abzüge haben können. www.OT112.de - 07.06.2008: Stadtfeuerwehrtag in Dortmund rund um die Reinoldikirche mit Fahrzeugausstellung, Übungen und vieles mehr! | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 477480 | |||
Datum | 15.04.2008 08:26 | 11330 x gelesen | |||
Morgen, ganz einfache Antwort - wenn mir einer so dumm kommen würde, bekäme er von mir gar nichts. Grundsätzlich: das UrhG bezieht sich auf "Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst" (§1) - netter Versuch also. Oder hat er die Bilder gemacht? Allgemein und grundsätzlich können Bilder, die von öffentlichem Grund und Boden aus gemacht wurden, munter veröffentlicht werden. Ausnahmen gibt es zum Schutz der Persönlichkeitsrechte (z.B. Recht am eigenen Bild) und eben über das UrhG. Anders könnte es auch aussehen, wenn Bilder in einer Wohnung bzw. Haus oder auf einem Privatgrundstück angefertigt werden, da sollte man zur Veröffentlichung auf jeden Fall immer das Einverständnis zur Veröffentlichung beim Besitzer / Eigentümer einholen. Ansonsten gilt: Rechtsberatung ist in der BRD Sache der Rechtsanwälte, daher alles nur allgemein und ohne Gewähr. Geht es um die Bilder, die aktuell auf der Seite zu sehen sind? Oder habt Ihr schon welche entfernt? mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 477483 | |||
Datum | 15.04.2008 08:29 | 11674 x gelesen | |||
Geschrieben von David GrenzBeim letzen Kontakt erwähnte er den § 59 UrhG (welcher meiner Meinung nach gar nicht passt)... Falls er mit Dir Kontakt hat, bist Du ja schon einmal völlig falscher Adressat. Im Impressum der Homepage steht ja die Freiwillige Feuerwehr als Betreiber. Ergo müsste der Beschwerdeführer sein Anliegen an den Bürgermeister richten. Und der muss sich dann dazu äussern. So gesehen kannst Du Dich erst einmal entspannt zurücklehnen. Allerdings würde ich die Verwaltung drüber informieren, dass da jemand mit Rechtsmitteln droht. BTW: Das Steinhöfel-Urteil aus Hamburg hast Du wahrscheinlich nicht gelesen, oder? Geschrieben von David Grenz Wie ist denn nun eigentlich die genaue Rechtslage zum Veröffentlichen von Fotos? Einen ersten Überblick gibt es hier. Allerdings natürlich der Hinweis, dass diese Themen bei Wikipedia keine Rechtsauskunft ersetzen und auch gar nicht den Anspruch haben. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Davi8d G8., Groß Kreutz (Havel) / Brandenburg | 477484 | |||
Datum | 15.04.2008 08:32 | 11052 x gelesen | |||
Hallo Mathias, wir haben da noch keine Bilder entfernt, weil wir bis heut auch noch keine Notwendigkeit gesehen haben. Die Bilder wurden nicht vom Eigentümer gemacht (deswegen wird er sie ja auch haben wollen)... Und da er ja nun schon seit ca 1,5 Monaten hintenrum und auch per Mail mit Rechtsfolgen droht wird er wohl auch nie welche bekommen! MkG David | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 477485 | |||
Datum | 15.04.2008 08:33 | 11057 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannEinen ersten Überblick gibt es hier. Hier dann noch was auf die Schnelle zu Gebäuden. Allerdings stehen keine Urteile drin. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Davi8d G8., Groß Kreutz (Havel) / Brandenburg | 477486 | |||
Datum | 15.04.2008 08:34 | 10982 x gelesen | |||
Hallo Christian, ich kenne das Urteil nicht, werde mich jetzt aber rasch mal belesen;-) MkG David | |||||
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Autor | Cars8ten8 G.8, Groß Kreutz (Havel), OT Jeseri / Brandenburg | 477487 | |||
Datum | 15.04.2008 08:40 | 11110 x gelesen | |||
Hallo David das Urheberrechtsgesetz trifft hier nicht zu.§ 1 Geschützt ist aber das "Recht am eigenen Bild" aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies kann allerdings bei Aufnahmen "der Zeitgeschichte" mehr oder weniger zurücktreten/bzw. eingeschränkt werden. Z.B. wenn die abgebildete Person einfach abgebildet werden muss um den Sinn des Photos zudokumentieren. (Deswegen können Fußballer auch keine Tantiemen für fotografierte Torschüsse verlangen, weil hier der Torschuß und nicht der Fußballer abgebildet werden soll). Leider verhält es sich auch so bei der Abbildung von Unfallopfern. Wird hauptsächlich der Unfall abgebildet, kann man gegen das Fotografieren der Opfer nicht viel einwenden. In Deinem Fall würde ich mir daher keine Sorgen machen. m.k.G. Carstennull | |||||
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Autor | Davi8d G8., Groß Kreutz (Havel) / Brandenburg | 477488 | |||
Datum | 15.04.2008 08:44 | 11114 x gelesen | |||
Hallo Carsten von Nebenan, eigentlich mache ich mir da auch überhaupt keine Sorgen, da ja die Bilder auch schon durch eine Vorauswahl (keine Betroffenen, kein Nummernschild, keine Hausnummer) gekommen sind;-) Aber mit der Zeit nervt das ganze ganzschön und da dachte ich mir son ein wenig mehr Rechtssicherheit kann ja nicht schaden... MkG David | |||||
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Autor | Cars8ten8 G.8, Groß Kreutz (Havel), OT Jeseri / Brandenburg | 477489 | |||
Datum | 15.04.2008 08:47 | 11000 x gelesen | |||
was will der Hausbesitzer denn mit den Fotos ? Oder will er nur Geld ? | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 477490 | |||
Datum | 15.04.2008 08:48 | 10958 x gelesen | |||
Hallo David, also wenn das alles ist - naja. Alle Bilder hätte ich so sicher nicht ins Netz gestellt - aber eher aus qualitativen Gründen, weniger aus rechtlichen. Bei Bildern in Wohnungen etc. geht es AFAIK vor allem um "schutzwürdige Interessen". Ihr habt schon 2,3 Bilder dabei, die offenbar vom Garten aus gemacht wurden. Das ist zwar sicher kein höchstpersönlicher Lebensbereich und wohl gegen Einblick von außen auch nicht besonders geschützt (da gäbe es im StGB wieder etwas) und gefährdet sicher auch nicht die Sicherheit der Bundesrepublik, aber es ist befriedetes Besitztum und da kann der Besitzer im Prinzip sagen, wer was darf... mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Davi8d G8., Groß Kreutz (Havel) / Brandenburg | 477491 | |||
Datum | 15.04.2008 08:51 | 11093 x gelesen | |||
Geld würde er schon gar nicht kriegen;-) Er meinte er würde sie gern fürs Familenalbum haben um sich später zurückzuerinnern, soweit ja auch noch verständlich, aber dann kurz darauf anfangen Stimmung zu machen widerspricht sich meiner Meinung nach mit dem Wunsch nach den Bildern und nun muss er halt sehen wo er welche herkriegt... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 477493 | |||
Datum | 15.04.2008 08:59 | 10987 x gelesen | |||
Etwas OT, aber ... Geschrieben von David Grenz Geld würde er schon gar nicht kriegen;-) ... man weiß nie wer hier mitliest! Mit so definitiven Aussagen ála "Bekommt er sowieso nicht" wäre ich dann immer etwas vorsichtig. Auch wenn man sich nicht gerne von Aussenstehenden anklagen lässt: Wäre es aus Sicht der Feuerwehr nicht eventuell hilfreicher ihm einfach die Fotos zu überreichen? Bricht man sich eigentlich keinen Zacken aus der Krone. Und man baut sich keinen lebenslangen Gegner der Feuerwehr auf. Diesmal geht ihr vielleicht als "Sieger" vom Platz. Er findet dann beim nächsten Mal was anderes. Schaukelt sich dann nur unnötig hoch. Wie gesagt: OT und nur meine Meinung! Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 477494 | |||
Datum | 15.04.2008 09:10 | 11162 x gelesen | |||
Ach, das ist schon ein Elend mit diesen Laienjuristen (hier gemeint der Hausbesitzer). Wäre das so, dann dürfte kein Bild eines Feuerwehreinsatzes, wie auch immer in der Zeitung stehen. Richtig ist, dass ich kein Grundstück ohne Erlaubnis betreten darf, um von dem privaten Gelände aus Photos zu machen, aber in diesem Falle ist das ein glatter Witz. Ein ewiger Streit ist es auch, inwieweit sich Personen gegen das Bild in der Zeitung wehren können. Hier gilt es ganz grob (aber wirklich nur grob: Wenn sie nur Kulisse zu einem Ereignis sind (z.B. ein Schützenumzug oder zufällige Zuschauer bei einem anderen Ereignis: gar nicht) Anders sähe es z.B. aus, wenn ich einen Feuerwehrmann (da es dieses Beispiel in der Praxis ja nie gibt wähle ich es einfach mal) mit einer Flasche Bier in der Hand gegen eine Hauswand gelehnt abbilde, dann wird es in der Tat kritisch.. Aber ansonsten waren die Einspielungen durchweg stimmig: Immer kommen lassen. Drohen kann ich auch, nur muss ich dann aufpassen, dass ich mich nicht nur lächerlich mache, sondern evtl noch justiziabel (Nötigung, aber was soll es? Ab in den Rundordner!) Gruß Klaus (der gerade ein UFO sieht, oder was kann die gelbe Scheibe , die durch die Wolken stößt sein?) | |||||
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Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 477495 | |||
Datum | 15.04.2008 09:27 | 11188 x gelesen | |||
Moin Sorry, aber dieses Gelaber und Hickhack um Rechtslage und "Darf der daß" finde ich mehr als kindisch! 1. Wenn ein Kunde gerne Abzüge von Bildern seines Hauses haben möchte, dann gebt sie ihm. Und zwar möglichst schnell, und nicht nach 3 Monaten. 2. Eurer Kunde könnte sich die Bilder auch recht einfach von eurer Homepage runterspeichern. 3. Mit dem öffentlich machen eures Streites hast du dir einen schönen Bärendienst erwiesen. In spätestens 2-3 Tagen hat er von dieser Diskussion erzählt bekommen und du hast einen "Freund" fürs Leben gewonnen. 4. Mit dieser "Ätsch, jetzt erst recht nicht"-Haltung hast du Was gewonnen? man kann sich das Leben auch selber schwer machen... Grüße aus Nordhessen Ralf PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung! "Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen." (Ernst Ferstl) | |||||
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Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 477498 | |||
Datum | 15.04.2008 09:42 | 11062 x gelesen | |||
Hallo David, ich möchte zu dieser Diskussion mal folgenden Vorschlag machen: Versetz' Dich doch mal in die Lage des Hausbesitzers: Er hat den Schaden, den damit zusammenhängenden Ärger mit diversen Versicherungen etc, er wird einiges an Kosten haben - und dann bittet er euch, die Feuerwehr, darum, ein paar Abzüge der von seinem Haus gemachten Bilder zu bekommen und erhält nichts - scheinbar noch nicht mal eine Reaktion (wie ich das in Deinem Beitrag interpretiert habe...). Kann man da eine gewisse Verärgerung nicht nachvollziehen? Gewiss, rein rechtlich scheint ihr da eher auf der "Gewinnerseite" zu stehen - die Rechtslage spricht für euch - aber: Denkt ihr, dass es dem Hausbesitzer, der ja "nur" ein paar Fotos von seinem Haus will (die rechtliche Seite mal ausser acht gelassen), nicht doch ungerecht vorkommen könnte, dass ihr euch jetzt stur stellt? Wäre es vielleicht nicht weniger aufwendig, im Sinne einer effektiven Öffentlichkeitsarbeit aber hilfreicher, gewesen, die besagten Bilder auf eine CD zu brennen, diese CD einzutüten und dem Hausbesitzer vorbeizubringen? Vielleicht hätte man sich so die ganze Aufregung um angedrohte rechtliche Schritte sparen können - und man hätte sich den Imageschaden für die Feuerwehr sparen können.... Nicht immer muss das, was rein rechtlich in den Paragraphen festgehalten ist, auch das sein, was einem Normalsterblichen auch logisch und "gerecht" vorkommt... | |||||
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Autor | Davi8d G8., Groß Kreutz (Havel) / Brandenburg | 477499 | |||
Datum | 15.04.2008 09:50 | 11052 x gelesen | |||
Hallo Andreas, es stand der Bereitstellung von Bildern gar nichts im Wege (außer vielleicht der zeitliche Aspekt meinerseits), soweit waren wir ja schon. Deshalb verstand ich auch die Kritik hintenherum nicht so wirklich und schon gar nicht die Drohungen mit Rechtsfolgen... | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen | 477502 | |||
Datum | 15.04.2008 10:13 | 10844 x gelesen | |||
Moin moin, die Aussage von Ralf unterschreibe ich auch. Nun haben fast alle User Eure Homepage gesehen, das ist vielleicht der einzige Vorteil dieser Diskussion für Euch, wenn auch ein zweifelhafter. Vielleicht zeigt dieses Beispiel aber auch eines: Mitunter sollten sich die Herren in Blau auch mal wieder ab und zu Gedanken darüber machen, wozu sie überhaupt da sind... FeuerWEHR. Ciao mICHael | |||||
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Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 477505 | |||
Datum | 15.04.2008 10:40 | 11041 x gelesen | |||
Hallo David, vielleicht war es dann nur ein Kommunikationsproblem - wusste der "Bilderanforderer", dass Du aus Zeitgründen nicht sofort die Bilder liefern konntest? Mein Vorschlag wäre folgender: Hingehen, als Feuerwehr mal Größe zeigen und die angedrohten rechtlichen Schritte erst mal ausser acht lassen und die geforderten Bilder dem Hausbesitzer übergeben. Sucht in diesem Rahmen das Gespräch (schick notfalls jemand anderen hin, wenn Du als direkt Betroffener diesen Part nicht übernehmen willst) und klär euer Missverständnis auf diesem Weg (bzw. versuch es zu klären). Das wäre aus meiner Sicht die beste Lösung für diese Situation. | |||||
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Autor | Dirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen | 477514 | |||
Datum | 15.04.2008 12:10 | 10907 x gelesen | |||
Tag, und genau deshalb verzichten wir auf jegliche Einsatzbilder auf unserer Homepage. Wozu auch? Wenn Bilder,dan zu internen Zwecken,die Sensationsgeilheit können gewisse Zeitgenossen woanders stillen. Mfg. Dirk | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 477515 | |||
Datum | 15.04.2008 12:11 | 11071 x gelesen | |||
Geschrieben von David Grenzes stand der Bereitstellung von Bildern gar nichts im Wege (außer vielleicht der zeitliche Aspekt meinerseits), Wenn ihr das in 3 Monaten nicht auf die Reihe bekommt dann ist euch auch nicht zu helfen. Ansonsten ist alles gesagt worden, vielleicht wäre es einfach mal angebracht mit dem Kunden zu reden. Kindergarten nutzt keinem. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Juli8an 8B., Siegerland / NRW | 477517 | |||
Datum | 15.04.2008 12:20 | 11083 x gelesen | |||
Wie verhält sich das bei Bildern die auf öffentlichem Grund gemacht wurden aber wo man z.B an dem Brandobjekt (Firma) ein Firmenlogo etc sehen kann?! ___________________________________________________ ***Die hier geäußerte Meinung spiegelt meine Meinung wieder und ist in keinster Weise die Meinung meiner Vorgesetzten. Ich präsentiere auch nicht meine Feuerwehr sondern nur mich selber. Ich bin eine private Person mit einem nie endenden Wissensdurst. Sollte sich wer gestört fühlen, meine Email ist geduldig*** An die Menschen die meinen sie müssten. Lest es euch durch und last es dabei, oder sucht euch ein anderes Hobby. Feuerwehr hat was mit Kameradschaft zutun und nicht mit rumpetzen | |||||
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Autor | Alex8 L.8, Schweich / RLP | 477519 | |||
Datum | 15.04.2008 12:20 | 11025 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian Schorer--- Ansonsten ist alles gesagt worden, vielleicht wäre es einfach mal angebracht mit dem Kunden zu reden. Kindergarten nutzt keinem. Der Satz gefällt mir. Den Zusammenhang "Feuerwehr <-> Kunde" habe ich so erstmals bei einem Vortrag von Herrn Pulm bewußt gehört. Ich denke, da gibt es bei vielen Feuerwehren (natürlich auch bei uns) noch einiges zu tun. MkG Alex | |||||
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Autor | Axel8 K.8, Hannover / Niedersachsen | 477530 | |||
Datum | 15.04.2008 12:50 | 11117 x gelesen | |||
Hallöchen, ein weiterer Begriff der hier zutriftt heißt Panoramafreiheit. Danach ist das Fotografieren von öffentlichen Wegen aus wohl unkritisch. Problematisch wird es aber, wenn man sich zusätzlicher Hilfsmittel bedient. Also z.B. zum Fortografieren auf eine Kiste steigt oder gar von einer Drehleiter Übersichtsaufnahmen macht... Kritisch ist auch, wenn neben dem Gebäude weitere schützenzwerte Objekte fotografiert werden (Menschen, Kunstwerke - könnte auch eine interessante Schaufenstergestaltung sein, o.ä.) Viele Grüße Axel Natürlich ersetzt dies nicht den juristischen Rat eines Anwalts... | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 477537 | |||
Datum | 15.04.2008 13:30 | 10988 x gelesen | |||
Noch einmal Hallo,, falls ich hier etwas schreibe, was schon gesagt wurde, sorry. Ich habe einfach noch nicht alle Antworten auslesen können, aber folgender Hinweis: Im letzten (?) Jahr brachte das "Feuerwehr-Magazin" eine Dreier-Serie über Journalismus an der Einsatzstelle. Ich fand die Beiträge, unter Anderem auch das Problem "Photo" für recht gelungen und hilfreich für den Kameraden, der ab- und an mal etwas schreiben möchte. Vielleicht hat ja jemand die Beiträge in seinem Fundus und kann da zumindest draus zitieren? Das ist unbedenklich, wenn man schreibt: "Gefunden im F.-M. xx/07) Man kann auch ganze Teile scannen und herein kopieren, aber zuvor sollte man mal kurz die Redaktion anrufen und sagen,was man vorhat. Und nicht vergessen: Immer schön fröhlich bleiben Klaus mit freundlichem Gruß Klaus | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 477554 | |||
Datum | 15.04.2008 14:29 | 11032 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian BraukmannFirmenlogo ich kann Dir nicht 100% sagen, wie die rechtliche Lage ist, aber ich gehe auf Nummer Sicher und mache solche Logos immer unkenntlich. Gut geht das mit der "Kristallisieren-Funktion" in den meisten Bildbearbeitungsprogrammen. Es sieht auch bei größeren Flächen noch ganz brauchbar aus. Ein Beispiel siehst Du hier | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 477589 | |||
Datum | 15.04.2008 18:25 | 11034 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannIm Impressum der Homepage steht ja die Freiwillige Feuerwehr als Betreiber. Schwupps... und schon haben wir das erste Problem. Die Feuerwehr kann nicht der Betreiber sein, sondern allenfalls der Träger der Feuerwehr. Geschrieben von Christian Bergmann Ergo müsste der Beschwerdeführer sein Anliegen an den Bürgermeister richten. Richtig. Wäre nur sinnvoll wenn dieser als Verantwortlicher des Seitenbetreibers im Impressum benannt wäre. Schöner wäre natürlich auch die explizite Angabe von jemandem, der für den Inhalt verantwortlich ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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