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ThemaHessen, KatS, Fw-Verbände13 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW477496
Datum15.04.2008 09:3910481 x gelesen
Hallo,

unglaublich, wie gut die Hessen das im Vergleich zum Großteil des Rests offensichtlich organisiert und beschrieben haben...

1.1.3.5 Hessen

In § 26 Abs. 1 HBKG ist festgelegt und in einem ausführlichen Text vom Hessischen Ministerium des Inneren (HMdI), 2002, erläutert, für welche Aufgabenbereiche des Katastrophenschutzes in Hessen was aufzustellen ist. Das Land Hessen bezuschusst bzw. beschafft sogar landeseigene Fahrzeuge und Geräte dafür.

Folgende Aufgabenbereiche sind aufgeführt:
1. Brandschutz,
2. Gefahrstoff-ABC,
3. Sanitätswesen,
4. Betreuung,
5. Wasserrettung,
6. Bergung und Instandsetzung,
7. Führung,
8. Information und Kommunikation.

Dies ergibt folgende Übersicht:

Tab. 1.1.3.5/1: Ausführliche Übersicht über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes gemäß § 26 Abs. 1 HBKG (Tabelle: Anlage 07 zu HMdI, 2002)

Die jeweiligen Zusammensetzungen der Züge sind in den weiteren Anlagen, vgl. HMdI, 2002, ausführlich und übersichtlich beschrieben.

Als Führungseinheit ist eine Führungsgruppe TEL (FüGr TEL) mit ELW 2 zur Unterstützung des jeweiligen Einsatzleiters vorgesehen. V.a. diese wird bei Bedarf von einer speziell ausgestatteten Informations- und Kommunikationsgruppe (IuKGr) unterstützt, vgl. hierzu ausführlich auch das Buch Kommunikation im Einsatz in der Buchreihe Einsatzpraxis, CIMOLINO, 2008.

Eine FüGr TEL wird bei Bildung eines Verbandes aus bis zu 5 Zügen, erweitert ggf. um ergänzter Sanitäts- bzw. Logistikkomponenten, diesem übergeordnet.

In den Anlagen zu HMdI, 2002, sind viele Details geregelt, die bei den meisten anderen Ländern oder Organisationen völlig offen oder nur relativ unklar beschrieben sind. Dazu zählen z.B. die Bezeichnung der Einheiten, die wie folgt klar bezeichnet werden:
- Laufende Nummer der Einheit innerhalb des Bereiches der jeweiligen unteren KatS-Behörde, beginnend mit „1“
- Bezeichnung der Einheit (Kurzbezeichnung)
- Kfz.-Kennbuchstaben des Landkreises/der kreisfreien Stadt
Beispiele: 2. LZ FB = 2. Löschzug des Wetteraukreises,
3. SZ F = 3. Sanitätszug der Stadt Frankfurt am Main.
Alle Einrichtungen und die Einheiten, die im Bereich einer unteren KatS-Behörde nur einmal vorhanden sind (z.B. GABC-MZt, IuKGr), werden nur mit der Kurzbezeichnung und dem Kfz.-Kennbuchstaben bezeichnet.
Außerdem gehört dazu die Beschreibung eines Einsatzes ausserhalb des Bundeslandes Hessen (inkl. Vorauskommando, Verbindungspersonal, Pressearbeit usw.).

Darüber hinaus hat das Hessische Innenministerium mit Erlass HMdIS - V 11 – 65 j 04/13 (Waldbrandbekämpfung), gemeinsam mit dem Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV), StAnz. 52/2007 S. 2773 und 08/2008 S. 445, zur raschen, wirksamen und abgestimmten Waldbrandbekämpfung Regelungen über Befugnisse, Zuständigkeiten, Leitungskompetenzen und des Zusammenwirkens der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr- und Fachbehörden im Einzelfall bei Waldbränden, größeren Schadenslagen und Waldbrandkatastrophen, zur Festlegung von Stationierungsorten und des Einsatzes der Löschwasser-Außenlastbehälter zur Vorgehensweise bei Hubschrauberanforderungen sowie zur Gewährleistung gemeinsamer Fortbildungsmaßnahmen der Forst-, Brand- und Katastrophenschutzbehörden festgelegt.
Dort sind allgemeine Fragen und v.a. die Frage nach der Einsatzleitung sowie Stationierung bzw. Anforderung von Spezialgerät (v.a. zur Waldbrandbekämpfung aus der Luft) geregelt.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen477545
Datum15.04.2008 13:538085 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoAußerdem gehört dazu die Beschreibung eines Einsatzes ausserhalb des Bundeslandes Hessen (inkl. Vorauskommando, Verbindungspersonal, Pressearbeit usw.).

das wurde im Ansatz bei der Anforderung Ende 2005 nach NRW (Schneekatastrophe) auch so gemacht und hat, trotzdem die EInheiten oft sehr bunt gemischt waren (in unserem Fall BF WI, DRK, ASB und THW) wohl recht gut funktioniert.

Meines Wissens wurden inzwischen die Anlagen zum Konzept von 2002 ein- oder zweimal angepasst, etwa die Gliederung der Wasserrettungseinheiten und wird sich wohl, wenn denn die Sache mit der ergänzenden Ausstattung und den TFes letztlich geklärt ist wohl nochmal in größerem Umfang ändern. Planungen in diese Richtung sind recht weit gedien.

Ich bin seit 2003 in verschiedenen Führungsfunktionen, zuletzt als Zugführer in einem Betreuungszug tätig und bin sehr froh über das Engagement des Landes, wenngleich auch bei uns die selben Probleme anstehen wie in (fast) allen KatS-Einheiten: Es fehlen (noch?) BtKombi und GW-Technik, so denn Platzhalter aus "Altebständen" vorhanden sind sind sie oft nicht für die Einsatzzwecke zu gebrauchen (vgl. GW-SEZ vs. GW-T). Häufig sind die Organisationen in der Lage das zu kompensieren, in unserem Fall fehlen jedoch zwei BtKombi, so dass wir seitens der Organisation neben dem ZtrKW noch zwei BtKombi und zwei MTW zu stellen hätten - das ist nicht grad wenig.

Ebenfalls etwas "ungewöhnlich" ist die sehr unterschiedliche Stärke der einzelnen Züge (soll dem Vernehmen nach mit der nächsten Änderung angepasst werden) undAufteilung der Einheiten in Gruppen und Trupps. Der BtZ hat z.B. in der SEG nur zwei Trupps, die jeweils 5 Helfer zählen, wobei der GF gleichzeitig TF des Betreuungstrupps sein soll. Die folge wäre, dass man auch im Einsatz einer Gruppe immer einen Zugtrupp braucht oder einen Mann/Frau mehr mitnehmen muss. Ich hab mich dran gewöhnt, aber "normal" ist das nicht unbedingt ;-)

Alles in allem stimme ich dir aber sehr gerne zu: Das Konzept ist gut, die tatsache das so umfangreich geplant wird noch besser (und das sage ich nicht weil mir die Kollegen vom HmdI ansonsten von der anderen Straßenseite nen Locher durchs Fenster werfen könnten sondern weil ich es wirklich so erlebe).

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW477547
Datum15.04.2008 13:557753 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttDas Konzept ist gut, die tatsache das so umfangreich geplant wird noch besser

und es scheint ja auch gelebt zu werden, was immer ein Beweis dafür ist, dass es als gut und funktionell akzeptiert ist... ;-)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen477549
Datum15.04.2008 14:047900 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Ulrich Cimolinound es scheint ja auch gelebt zu werden, was immer ein Beweis dafür ist, dass es als gut und funktionell akzeptiert ist... ;-)

ich kann natürlich erst mal nur für unseren Bereich sprechen - da sehe ich gerade bei den HiOrg dass die Umsetzung so gut wie Flächendeckend ist. Mir sind (aus anderen Landesteilen) aber auch "Konzepte" einzelner KatS-Behörden bekannt die sich nicht so wirklich daran orientieren sondern etwa "alte" SEG-Konzepte leben - natürlich mit den "neuen" Fahrzeugen. Auch bei den Feuerwehren bin ich mir nicht sicher ob die über 400 geplanten Löschzüge wirklich als solche gelebt werden. Aber da kenne ich mich auch weniger gut aus.

Ein weiteres Problem ist die derzeit (noch?) vorhandene Parralelität des ÜMANV-Konzeptes (Sozialministerium und ÄLRD) und der Behandlungsplatzkonzepte für den KatS aus der DV 400-Hessen (HmdI und untere KatS-Behörden). Zwar ist in den Einheiten (fast) jedem klar dass man ÜMANV-B in der Fläche nicht ohne den SanZ und ggf. die Unterstützung der SEG Betreuung abbilden kann, gelebt wird das jedoch nicht wirklich überall und steht auch so nicht im Konzept. Das geht soweit, dass es gerüchteweise sogar ÄLRD gibt die dem Zugführer San seine Einheit "abnehmen" und als Abschnittsleiter für den BHP einen "medizinisch Erfahrenen", also meinetwegen einen RA der ÜMANV-S-Komponente nehmen wollen. Ich für meinen Teil hoffe das diese Friktion baldmöglichst gfestopft wird und auch hier eine Einheitlichkeit entsteht.

Gruß, otti


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen477588
Datum15.04.2008 18:207882 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttAuch bei den Feuerwehren bin ich mir nicht sicher ob die über 400 geplanten Löschzüge wirklich als solche gelebt werden.

Gehe mal davon aus, daß dies i.d.R. nicht so ist. Böswillige Mensche behaupten, daß diese Regelung nur existiert um bei Flächenlagen einen Teil der Feuerwehrkräfte direkt dem HVB zu unterstellen um die Dorffürsten zu umgehen.

Geschrieben von Matthias OttEin weiteres Problem ist die derzeit (noch?) vorhandene Parralelität des ÜMANV-Konzeptes (Sozialministerium und ÄLRD) und der Behandlungsplatzkonzepte für den KatS aus der DV 400-Hessen (HmdI und untere KatS-Behörden).

Ein Teil der Problematik ist die Tatsache, daß in der Praxis die Grenzen zwischen Erweiterung des RD bis hin zum Einsatz von KatS-Einheiten in der Praxis fließend wäre ein anderer die mangelnde Kommunikation zwischen Sozial- und Innenministerium. Vermutlich wird man dieser Lücke nur beikommen können wenn das HBKG und das RettDG zu einem Gesetz fusioniert würden. Nur so dürften lückenlose Aufbaukonzepte möglich sein.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen477600
Datum15.04.2008 19:407728 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marc DickeyBöswillige Mensche behaupten, daß diese Regelung nur existiert um bei Flächenlagen einen Teil der Feuerwehrkräfte direkt dem HVB zu unterstellen um die Dorffürsten zu umgehen.
Dann haben die böswilligen Menschen das sogar richtig erkannt.

Die untere KatS-Behörde ist nun mal nicht auf Dorfebene angesiedelt, sondern etwas höher.

Probleme könnte es allerdings geben, wenn die KatS-Einheiten auch auf kommunaler Ebene mit festen (Sonder-)Aufgaben in die Gefahrenabwehr eingebunden werden. Man wird hier hoffentlich so schlau sein, das zu vermeiden.


Gruß
Markus

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen477602
Datum15.04.2008 19:527781 x gelesen
Geschrieben von Markus GroßProbleme könnte es allerdings geben, wenn die KatS-Einheiten auch auf kommunaler Ebene mit festen (Sonder-)Aufgaben in die Gefahrenabwehr eingebunden werden. Man wird hier hoffentlich so schlau sein, das zu vermeiden.

Vergleiche mal den Gesamtfahrzeugbestand (sowie dessen Dislozierung) mancher Gemeinde mit dem Fahrzeugbedarf für einen Zug. Da kannst fest davon ausgehen, daß ein überörtlicher Einsatz dieser Einheiten mancherorts -ohne gleichzeitige Umstrukturierung (Fahrzeugdislozierung, AAO, ...)- Lücken reißen wird.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen477678
Datum15.04.2008 22:577866 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marc DickeyDa kannst fest davon ausgehen, daß ein überörtlicher Einsatz dieser Einheiten mancherorts -ohne gleichzeitige Umstrukturierung (Fahrzeugdislozierung, AAO, ...)- Lücken reißen wird.

... ja, das ist sogar dem Erfinder des KatS Konzeptes Hessen bekannt und auch beabsichtigt (weil sonst nicht finanzierbar). Mit "Kommune" bezeichnete Fahrzeugpositionen werden ja durch die Kommune auch nicht gerade redundant vorgehalten und auch die KatS LF 10/6 werden ja förderungsmäßig auf "normalen" LF oder TSF-W Positionen verplant und nicht zusätzlich beschafft.

Geschrieben von Marc DickeyBöswillige Mensche behaupten, daß diese Regelung (426 Brandschutzzüge) nur existiert um bei Flächenlagen einen Teil der Feuerwehrkräfte direkt dem HVB zu unterstellen um die Dorffürsten zu umgehen.


... 1) gibt es den HVB als Begriff im KatS-Recht nicht mehr.
2) die hätten dann aber ein paar Paragraphen im HBKG dann auch nicht verstanden (u.a. § 5(3), § 20(1) Pkt. 2, § 22(1) Satz 2) und müssten bei richtigem Lesen feststellen, dass es dazu dem Konstrukt eines KatS-Zuges nicht bedarf.
Das Ganze hat mehrere andere Gründe , die ich aber hier weder ausführen kann noch will ...

Gruss
Gerhard


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen477682
Datum15.04.2008 23:087669 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... 1) gibt es den HVB als Begriff im KatS-Recht nicht mehr.
2) die hätten dann aber ein paar Paragraphen im HBKG dann auch nicht verstanden (u.a. § 5(3), § 20(1) Pkt. 2, § 22(1) Satz 2) und müssten bei richtigem Lesen feststellen, dass es dazu dem Konstrukt eines KatS-Zuges nicht bedarf.
Das Ganze hat mehrere andere Gründe , die ich aber hier weder ausführen kann noch will ...


zu 1. Ist bekannt. Ist aber wie du auch weißt, ein in Fachkreisen nicht gänzlich aus der Mode gekommener Begriff.

zu 2. Die genannten §§ sind mir inhaltlich ein Begriff. Wie andere diese verstehen kann und will ich abschließend nicht beurteilen. Und trotz der Tatsache, daß der Konstrukt nicht notwendig wäre, schadet er auch nicht.

Mir fallen da auch noch einige Gründe ein, von denen einige sogar praktische und nicht nur theoretische Vorteile bieten.

MkG
Marc


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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen477702
Datum16.04.2008 07:277681 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Marc DickeyVermutlich wird man dieser Lücke nur beikommen können wenn das HBKG und das RettDG zu einem Gesetz fusioniert würden. Nur so dürften lückenlose Aufbaukonzepte möglich sein.

naja, abwarten. Wir haben an anderer Stelle schon Zusammenarbeit zwischen HmdI und HSM erlebt, warum nicht auch hier. Ein gemeinsamer Erlass unter beteiligung der ÄLRD und des Landesbeirat KatS müsste machbar sein und wurde wohl auch schon diskutiert. Das gerade die ärztlichen Vertreter mglw. nicht all zu leicht von bestimmten Dingen zu überzeugen sind ist auch klar - für mich persönlich als einer derjenigen die dann im Einsatz die Verantwortung für ihren Auftrag und ihre Mannschaft tragen ist aber andersrum auch klar was geht und für was sie sich einen anderen suchen müssten ;-)

Gruß, otti


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW477716
Datum16.04.2008 08:407795 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyGeschrieben von Matthias Ott
Auch bei den Feuerwehren bin ich mir nicht sicher ob die über 400 geplanten Löschzüge wirklich als solche gelebt werden.


Gehe mal davon aus, daß dies i.d.R. nicht so ist. Böswillige Mensche behaupten, daß diese Regelung nur existiert um bei Flächenlagen einen Teil der Feuerwehrkräfte direkt dem HVB zu unterstellen um die Dorffürsten zu umgehen.


Die gibts überall, die glauben, jede Lage nur alleine und um Gottes Willen bloß ohne Beteiligung "übergeordneter" Stellen (oder Führungsstäbe, oder geschlossener Einheiten gar aus anderen Kreisen) bewältigen zu können.

Das sind die, die regelmäßig Einsätze vor die Wand fahren - und stolz auf ihre Heldentaten sind, aber meist auch jeden noch so überflüssigen Standort (auch mit < 10 aktiven FA) unbedingt erhalten wollen, weil "der Katastrophenschutz davon abhänge".
Und auch die brauchen dann trotzdem Hilfe, wenn wirklich mal eine Katastrophe kommt. - Nur wird die dann viel zu spät angefordert.

Aber:
Hessen hat mit seinen Planungen und Umsetzungen da trotzdem im Vergleich zum Rest einen großen Vorsprung. Geht mal in den anderen Ländern gucken und sagt mir was insgesamt da besser geregelt (und gern auch besser gelebt) wäre....


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg819970
Datum09.05.2016 10:352735 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Gerhard B.

KatS Konzeptes Hessen

Zwischenzeitlich ( 1.1.16 ) verfügt Hessen über ein neues Katastrophenschutzkonzept mit zahlreichen Neuerungen und Anpassungen:

-> IM HE " Katastrophenschutz Konzept "



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg819995
Datum10.05.2016 08:202100 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Bernhard D.

neues Katastrophenschutzkonzept

Interessant die Anlage 3.1, in der die Ausbildung aller KatS-Helfer in Struktur und Zeitablauf analog zur FwDV 2 standardisiert und vereinheitlicht wurden.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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 15.04.2008 09:39 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.04.2008 13:53 Matt7hia7s O7., Waldems
 15.04.2008 13:55 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.04.2008 14:04 Matt7hia7s O7., Waldems
 15.04.2008 18:20 ., Bad Hersfeld
 15.04.2008 19:40 ., Bockenheim
 15.04.2008 19:52 ., Bad Hersfeld
 15.04.2008 22:57 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 15.04.2008 23:08 ., Bad Hersfeld
 09.05.2016 10:35 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 10.05.2016 08:20 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 16.04.2008 07:27 Matt7hia7s O7., Waldems
 16.04.2008 08:40 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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