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Thema | Getränke an der Est. | 9 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 477268 | |||
Datum | 14.04.2008 08:13 | 7501 x gelesen | |||
Hallo Forum! Nach dem Einsatz bzw. im Einsatz soll man ja bekanntlich ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen. Aus diesem Grund werden ja vielfach Getränke für die AGT etc. auf den Fahrzeugen mitgeführt. Nun meine Fragen: - Wer bezahlt die Getränke? Kommune oder "Kameradschaftskasse" - Wenn die Kommune die Getränke bezahlt, wie habt ihr sie dazu bekommen? - Gibt es Empfehlungs/Rundschreiben von AGBF, DFV, BGUV...... dazu, wie mit den Getränken zu verfahren ist (Gestellung der Getränke) oder ergeben sich aus Arbeitsschutzrichtlinien Verpflichtungen denen der Arbeitgeber nachkommen muss? Bin für alle Tipps und Hinweise dankbar. Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 477281 | |||
Datum | 14.04.2008 09:29 | 6005 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Trachternach- Wer bezahlt die Getränke? Kommune oder "Kameradschaftskasse" Da in drei Wehren der Service in der Praxis immer funktioniert hat habe ich mir ehrlich gesagt noch nie detailliert Gedanken gemacht wo das Geld herkommt. Standardregelung war aber überwiegend, wenn ich mich recht entsinne: Kostenpflichtiger Einsatz: Über die Rechnung Serviceeinsatz: Kameradschaftskasse Geschrieben von Christian Trachternach - Gibt es Empfehlungs/Rundschreiben von AGBF, DFV, BGUV...... dazu, wie mit den Getränken zu verfahren ist (Gestellung der Getränke) FwdV 7: Der Flüssigkeitsverlust der Einsatzkräfte ist durch geeignete Getränke auszugleichen Ansonsten bringt Atemschutzunfaelle.de die wesentlichen Empfehlungen auf den Punkt. Geschrieben von Christian Trachternach oder ergeben sich aus Arbeitsschutzrichtlinien Verpflichtungen denen der Arbeitgeber nachkommen muss? JA, aber recht allgemein und weit gefasst. In der Praxis ist es nach meinen Erfahrungen in zivilen Arbeitsschutz sehr selten erforderlich, daß Getränke dringend gestellt werden müssen. Neben Feuerwehr und Bundeswehr ist mir derzeitig nur die Arbeit im Salzbergwerk bekannt, da dort die Luft zwangsläufig sehr trocken ist. Ansonsten könnten man auch so argumentieren, daß der Arbeitnehmer ja auch unter anderem sein Geld bekommt, um sich Essen und Getränke zu kaufen und es dem gesunden Menschenverstand entspricht, sich dann soviel mitzubringen wie man braucht. Da die Einsätze der Feuerwehr aber nun einmal nicht planbar sind und ohne Getränke zumindest für den Bereich Atemschutz mit gewissen Ausfallerscheinungen ohne zu rechnen ist, ist eine Bevorratung erforderlich. Wenn es ein Problem mit der Kostenübernahme gibt, dann empfehle ich einfach das Gespräch mit den zuständigen Stadtbeauftragten zu suchen. Aber: Die AGT stellen eigentlich eine Ausnahmesituation dar. Für andere Tätigkeiten empfiehlt es sich dringend, die Schutzkleidungsstufe an die realen Erfordernisse anzupassen. Wer im Hochsommer mit Brandbekämpfungsüberhose und Jacke und Helm die Ölspur fegt ist selbst schuld... mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 477285 | |||
Datum | 14.04.2008 09:40 | 5846 x gelesen | |||
... dir richtige Schutzkleidungsstufe an der Est...... das ist wie ner Kuh das Schlittschuhlaufen beizubringen. Haben`s 10 verstanden sagt der 11. wieder aber das geht doch so nicht, stell dir mal vor es passiert........... Hab ja auch schonmal beim Bullard thread gepostet, wie schwer es ist, AGT`s beizubringen, das man im IA das Visier abmachen muss und es nicht wirklich braucht :-) Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 477295 | |||
Datum | 14.04.2008 10:17 | 6004 x gelesen | |||
Moin. Geschrieben von Christian Trachternach - Wer bezahlt die Getränke? Kommune oder "Kameradschaftskasse" Komune natürlich. Geschrieben von Christian Trachternach - Wenn die Kommune die Getränke bezahlt, wie habt ihr sie dazu bekommen? Den Leuten erklärt, warum die Getränke gekauft werden und dann die Rechnung in die Hand gedrückt. Geschrieben von Christian Trachternach - Gibt es Empfehlungs/Rundschreiben von AGBF, DFV, BGUV...... dazu, wie mit den Getränken zu verfahren ist (Gestellung der Getränke) oder ergeben sich aus Arbeitsschutzrichtlinien Verpflichtungen denen der Arbeitgeber nachkommen muss? Ich fürchte, die GMV Verordnung reicht Dir da nicht? Mal ne Frage: Wird bei Euch bei längeren Einsätzen bisher die Einsatzverpflegung durch die Wehrleute selbst bezahlt? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 477307 | |||
Datum | 14.04.2008 11:17 | 5892 x gelesen | |||
Hallo Stefan, bei längeren Einsätzen wird die Verpflegung übernommen. Aber die Getränke für den A-Trupp und auch die anderen "schuftenden Menschen" die auf den LF`s verteilt sind müssen wir bislang immer selbst kaufen. Und das möchten wir gerne ändern. Neuer Versuch, neues Glück :-) Vor diesem Hintergrund gibt sich die Antwort auf die Frage mit dem GMV wohl von selbst, oder?.......... Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 477308 | |||
Datum | 14.04.2008 11:28 | 5884 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Trachternach
Naja, die Frage stellt sich unter Umständen bei den Entscheidern im Rathaus, die das für nciht nötig halten. Denn im Grunde genommen ist das eigentlich kaum einer Diskussion wert. Mir ist aber klar, dass das bei manchen Menschen noch nicht angekommen ist. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mark8 S.8, Hamburg / Hamburg | 477582 | |||
Datum | 15.04.2008 17:19 | 5839 x gelesen | |||
Ladet den Stadtmenschen doch mal ein, 30min mit in die BGA zu kommen... :) | |||||
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Autor | Meye8nbe8rg 8C., Dortmund / NRW | 477599 | |||
Datum | 15.04.2008 19:18 | 5832 x gelesen | |||
§1 FSHG-NRW: (1) Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren... Ich denke das es doch das mindeste ist den Einsatzkräften ausreichend Einsatzstellengetränke zur Verfügung zu stellen, gerade im Sommer!!! Damit die Einsatzbereitschaft erhalten bzw. schnell wieder hergestellt werden kann. Gibt es etwa bei euch wegen soetwas Probleme??? Naja, heutzutage wundert einen nichts mehr... Ganz klar Aufgabe der Gemeinde aus meiner Sicht! nullleistungsfähige Feuerwehren | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 477699 | |||
Datum | 16.04.2008 01:11 | 5820 x gelesen | |||
Hallo, Kleinmengen die so ab und an getrunken werden laufen über die allgemiene Kameradschaftskasse, liegt ein Einsatz an und es wird was benötigt dann wird durch den Träger der Feuerwehr eingekauft bzw. an ihn abgerechnet. Aber wegen jeder Flasche rennen wir nicht. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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