News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Absperren von Fahrbahnen | 24 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Pete8r O8., Kerpen / Nordrhein-Westfalen | 477620 | |||
Datum | 15.04.2008 20:43 | 9699 x gelesen | |||
Also als Feuerwehr darf man ja keine Verkehrslenkenmaßnahmen machen. Sondern nur Absperren. Wie sieht das den bei Fahrbahnen mit mehr als eine Fahrbahn in jeder Richtung aus. Und man eine Fahrbahn zu macht und den Verkehr auf die andere lenkt. Ist dieses Rechtes? oder muß man alle Fahrbahnen dicht machen? Gruß Peter | |||||
| |||||
Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW | 477623 | |||
Datum | 15.04.2008 20:53 | 8336 x gelesen | |||
Naja sag mal so, wenn ich der Meinung bin meine Einsatzkräfte wären durch den fließenden Verkehr gefährdet, wähle ich halt meine Fahrzeugaufstellung so wie es für den Einsatzerfolg am besten ist. Eine Sperrung der Spur(en) ist ein netter Nebeneffekt aber war natürlich nie mein Ziel. Wenn die Polizei da ist kann man ja die Einsatzstelle neu ordnen. ;-) Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 477624 | |||
Datum | 15.04.2008 21:05 | 8259 x gelesen | |||
Oje! Mit dieser Rechtsauffassung wirst du alle hier mitlesenden Bayern aktivieren. Die haben ja für alles eine Rechtsgrundlage. So auch für die Verkehrslenkung durch die Feuerwehr. P. S. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
| |||||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 477637 | |||
Datum | 15.04.2008 21:24 | 8241 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferDie haben ja für alles eine Rechtsgrundlage. So auch für die Verkehrslenkung durch die Feuerwehr. Und auf diese sind wir auch stolz :-) | |||||
| |||||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 477644 | |||
Datum | 15.04.2008 21:35 | 8226 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter OberheidenWie sieht das den bei Fahrbahnen mit mehr als eine Fahrbahn in jeder Richtung aus. Und man eine Fahrbahn zu macht und den Verkehr auf die andere lenkt. Ist dieses Rechtes? oder muß man alle Fahrbahnen dicht machen? Ganz einfach, eine Spur dicht machen (also sperren, was anderes dürfen wir ja sowieso nicht) und jeder Autofahrer wird sehen, dass er dort nicht weiterkommt und dann gezwungenermassen auf die andere Spur wechseln. Die Geschwindigkeit sollte er ja durch das vorherige Bemerken der Feuerwehr mit Fahrzeugen, Warnmitteln (viele blinkende blaue und gelbe Leuchten) usw ja angepasst haben. So wird sich dann wahrscheinlich ein Reissverschlussverkehr einstellen ohne dass wir da etwas gelenkt hätten. In Bayern geht das natürlich auch anders. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
| |||||
Autor | Nico8 M.8, Langhagen / Mecklenburg-Vorpommern | 477763 | |||
Datum | 16.04.2008 11:27 | 8355 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis Ednerohne dass wir da etwas gelenkt hätten Diese Diskussion haben wir zur Beschaffung von Verkehrssicherungsanhängern auch geführt. Die schräg verlaufende Absicherung von Fahrstreifen nach FwDV1 mit Verkehrsleitkegeln und Blitzleuchten ist m.E. nichts anderes als einen VSA mit Blinkpfeil zu vrwenden. Und wenn dass nichts mit Lenken zu tun hat, weiß ich auch nicht weiter...;-) Gruß Nico ------------------------------- Mein Text, meine Meinung! | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8B., Schöneiche b. Berlin / Brandenburg | 477824 | |||
Datum | 16.04.2008 16:01 | 8197 x gelesen | |||
Na nun will ich aber auch wissen wie man das in Bayern handhabt...........oder ist das geheim :-) ? wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-) | |||||
| |||||
Autor | Mari8o S8., Egglkofen / Bayern | 477832 | |||
Datum | 16.04.2008 16:18 | 8224 x gelesen | |||
Nur sperren.... Nicht regeln.... Macht die Polizei..... .....realisier das mal auf dem Land. Wo die Polizei manchmal erst kommt wenn wir heimfahren und dann auch nur mit einem Streifenwagen. :-) Aber sicher ein Thema was man mal beleuchten sollte. Besonders in Bayern.... MkG M | |||||
| |||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 477834 | |||
Datum | 16.04.2008 16:21 | 8215 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Oliver Blei Na nun will ich aber auch wissen wie man das in Bayern handhabt./q> | |||||
| |||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 477836 | |||
Datum | 16.04.2008 16:23 | 8130 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Mario Sax Nur sperren.... Naja, in 15 anderen Bundesländer klappt das ja auch Geschrieben von Mario Sax Aber sicher ein Thema was man mal beleuchten sollte. Besonders in Bayern.... Wie meinen? Grüße Magnus | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8B., Schöneiche b. Berlin / Brandenburg | 477839 | |||
Datum | 16.04.2008 16:32 | 8288 x gelesen | |||
War ja sehr aufschlussreich, Danke. Am meissten imponiert mir ja die Sache mit dem Platzverweiß: Quelle: Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns Platzverweisung Soweit die Polizei nicht zur Verfügung steht, können Führungsdienstgrade der Feuerwehr oder von ihnen im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade das Betreten der Schadensstelle und ihrer Umgebung verbieten oder Personen von dort verweisen und die Schadensstelle und den Einsatzraum der Feuerwehr sperren, wenn sonst der Einsatz behindert würde. Unmittelbarer Zwang durch körperliche Gewalt und deren Hilfsmittel darf entsprechend den Art. 37, 40 Abs. 1, 2 und 3, Art. 43 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 Sätze 1 und 3 des Polizeiaufgabengesetzes (PAG)**) angewendet werden.” Was nehmt ihr für Hilfsmittel im E-Fall? wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-) | |||||
| |||||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 477842 | |||
Datum | 16.04.2008 16:40 | 8163 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver BleiWas nehmt ihr für Hilfsmittel im E-Fall? Als Hilfsmittel darfst du eigentlich alles nehmen. Zum Beispiel kannst ein Seil zwischen zwei FA spannen um einen Menschenauflauf zurückzudrängen. (Prinzipiell sind alles Hilfsmittel außer Schusswaffen, die zählen extra.) | |||||
| |||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 477845 | |||
Datum | 16.04.2008 16:41 | 8240 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Oliver Blei Quelle: Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns Naja, eigentlich ist das der §25 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. So ähnlich steht das vermutlich auch in vielen anderen Brandschutzgesetzen. z.B. Brandschutzgesetz Brandenburg §15: (1)(...)Sie haben die von der Gesamtführung oder der Einsatzleitung angeordneten Maßnahmen zu dulden, insbesondere die Räumung des Grundstückes, die Beseitigung von Gebäuden, Gebäudeteilen, Anlagen, Einfriedungen und Pflanzen oder die Errichtung von baulichen Anlagen, die für die Gefahrenabwehr erforderlich sind. Geschrieben von Oliver Blei Was nehmt ihr für Hilfsmittel im E-Fall? Kam bis jetzt noch nicht vor, dass das erforderlich war, zum Glück! Ansonsten würden wir Hilfsmittel entsprechend den Art. 37, 40 Abs. 1, 2 und 3, Art. 43 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 Sätze 1 und 3 des Polizeiaufgabengesetzes verwenden ;-) Grüße Magnus | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8B., Schöneiche b. Berlin / Brandenburg | 477849 | |||
Datum | 16.04.2008 16:52 | 8219 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlSo ähnlich steht das vermutlich auch in vielen anderen Brandschutzgesetzen. na eigendlich ist es §16 des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) der regelt es folgendermaßen: Einschränkung von Grundrechten Durch den Vollzug dieses Gesetzes können die Grundrechte auf 1. körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes, Artikel 8 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg),außer Kraft gesetzt werden. wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-) | |||||
| |||||
Autor | Axel8 S.8, Remscheid / NRW | 477850 | |||
Datum | 16.04.2008 16:53 | 8271 x gelesen | |||
Moin, Da "dürfen" wir in NRW ja mal mehr als die Freistaatler:-) Geschrieben von Gesetzgeber NRW FSHG §27 (2) Personen, die den Einsatz stören oder sich oder andere gefährden, haben auf Weisung von Einsatzkräften den Einsatzort umgehend zu verlassen. Das gibt theoretisch jeder Einsatzkraft die rechtliche Möglichkeit, in eigener Zuständigkeit einen Platzverweis zu erteilen und durchzusetzen. Tschökes, Axel Solanka. | |||||
| |||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 477852 | |||
Datum | 16.04.2008 16:55 | 8225 x gelesen | |||
...und was imponiert dir dann genau an der bayerischen Regelung? Grüße Magnus | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8B., Schöneiche b. Berlin / Brandenburg | 477854 | |||
Datum | 16.04.2008 16:58 | 8277 x gelesen | |||
na wie ihr den Platzverweiß durchsetzen könnt, oder habe ich da was falsch verstanden? wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-) | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8B., Schöneiche b. Berlin / Brandenburg | 477855 | |||
Datum | 16.04.2008 17:00 | 8212 x gelesen | |||
Geschrieben von Axel SolankaDas gibt theoretisch jeder Einsatzkraft die rechtliche Möglichkeit, in eigener Zuständigkeit einen Platzverweis zu erteilen und durchzusetzen. .........und sei es mit roher körperlicher Gewalt.........ohoh :-) wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-) | |||||
| |||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 477856 | |||
Datum | 16.04.2008 17:02 | 8189 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver Bleina wie ihr den Platzverweiß durchsetzen könnt, oder habe ich da was falsch verstanden? Ich weiß ja nicht, wie du das verstanden hast... Aber wenn, wie in Brandenburg das Recht auf körperliche Unversehrtheit außer Kraft gesetzt wird, bietet das doch auch eine "Vielzahl an Möglichkeiten", ohne dass ich mir hier Details vorstellen will. Grüße Magnus | |||||
| |||||
Autor | Axel8 S.8, Remscheid / NRW | 477867 | |||
Datum | 16.04.2008 17:17 | 8200 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Oliver Blei und sei es mit roher körperlicher Gewalt.. Streiche mal das roh und es stimmt. Roh dürfte meist nicht verhältnismäßig sein. Ein Verstoß gegen den Platzverweis ist übrigens eine Ordnungswidrigkeit. Und das Recht zur Durchführung der Zwangsmaßnahme ist im Verwaltungsvollstreckungsgesetz NW geregelt. Tschökes, Axel Solanka. | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 477877 | |||
Datum | 16.04.2008 17:34 | 8157 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario SaxNur sperren.... Und? Das ist nicht mein Problem. Ich sperre bzw. sichere ab. Den Rest müssen die bundesdeutschen Autofahrer dann eben selbst auf die Reihe bekommen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 477882 | |||
Datum | 16.04.2008 17:41 | 8260 x gelesen | |||
Geschrieben von Axel SolankaDas gibt theoretisch jeder Einsatzkraft die rechtliche Möglichkeit, in eigener Zuständigkeit einen Platzverweis zu erteilen und durchzusetzen. Mmmh. Ich würde sagen - nein (aber wozu haben wir unsere Forumsjuristen). Das gibt das Recht, im Rahmen des Einsatzes einen Platzverweis auszusprechen (also den Verwaltungsakt zu erlassen und die sofortige Vollziehbarkeit anzuordnen). Vom Vollzug steht (im Gegensatz zu Bayern) da nichts. Also läuft es im Zweifel darauf hinaus, daß die Polizei im Rahmen der Vollzugshilfe den von mir angeordneten Platzverweis durchsetzt. Und wenn ich mir überlege, wieviel Zeit wir darauf verbraucht haben bei der Bundeswehr das Thema UZwGBw so zu vermitteln daß dan anchher kein Massaker dabei raus kam bin ich eigentlich ganz froh, daß das Feuerwehrs auch in Ba-Wü nicht darf. Wenn ich mir überlege, bei welchen wesentlich einfacheren Rechtsfragen die meisten FM und auch FF-FüKräfte schlicht überfordert sind möchte ich nicht, daß da der Klappspaten so locker sitzt.... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
| |||||
Autor | Axel8 S.8, Remscheid / NRW | 477890 | |||
Datum | 16.04.2008 17:57 | 8182 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christian Fischer Mmmh. Ich würde sagen - nein (aber wozu haben wir unsere Forumsjuristen). Doch. Ist jedenfalls Lehrmeinung am IdF. Habe ich weiter oben schon kurz ausgeführt, die Einsatzkräfte der FW sind im Verwaltungsvollstreckungsgesetz NW explizit mit Nennung u.a. dieses § 27 FSHG als Vollzugskräfte benannt. Tschökes, Axel Solanka. | |||||
| |||||
Autor | Maik8 W.8, Uecker - Randow / Mecklenburg-Vorpommern | 478384 | |||
Datum | 19.04.2008 13:41 | 8214 x gelesen | |||
Morgen Christian! Also in MV ist das erlaubt. Laut SOG MV (Sicherheits- & Ordnungsgesetz Mecklenburg - Vorpommern) und entsprechenden Verwaltungsvorschriften ist der Feuerwehrmann im Einsatz als Vollzugsbeamter anzusehen und kann den Platzverweis aussprechen und auch durchsetzen. Hier ist allerdings die Verhältnismäßigkeit, gleiches gilt ja auch für die Polizei, zu wahren. ( Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen! ) Und sollte bei den "Fachberatern" die einfache körperliche Gewalt nicht ausreichen, würde ich auf jeden Fall die Kollegen der Landes- oder Bundespolizei hinzuziehen. Dies ist schon deshalb notwendig, da die FW nicht mit zugelassenen Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt oder gar Waffen ausgestattet ist. Gruß aus dem Norden. Maik Dies ist ausschließlich meine private Meinung!!!!!!!!!!!!!!!!!!! | |||||
| |||||
|