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Thema | Doppelmitgliedschaft in 2 Bundesländern, hier: Bayern und BaWü | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 477786 | |||
Datum | 16.04.2008 13:00 | 6770 x gelesen | |||
Hallole, inzwischen besteht ja in immer mehr Ländern die Möglichkeit zur Doppelmitgliedschaft in 2 Feuerwehren (Tag + Nacht). Wie sieht dies aus bei Länderübergreifenden Doppelmitgliedschaften, ist dies irgendwo konkret geregelt? Gibt es hierüber Vereinbarung irgend einer Art und Weise? Es geht konkret um Bayern und BaWü. Wenn ihr weiterhelfen könnt bin ich für Hinweise und Quellen dankbar falls das geregelt ist. Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 477869 | |||
Datum | 16.04.2008 17:19 | 5221 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerWenn ihr weiterhelfen könnt bin ich für Hinweise und Quellen dankbar falls das geregelt ist. Einfach machen. Wo ist das Problem. Es würde m.E. nicht mal ein eventuelles Doppelzugehörigkeitsverbot greifen, da das eine FwG ja nicht im anderen Bundesland Gültigkeit haben kann ;-) Und sowohl Ba-Wü als auch Bayern haben m.W. gegen Doppelzugehörigkeiten nichts (mehr im Falle Bayerns) einzuwenden. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 477883 | |||
Datum | 16.04.2008 17:41 | 5138 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Und sowohl Ba-Wü als auch Bayern haben m.W. gegen Doppelzugehörigkeiten nichts (mehr im Falle Bayerns) einzuwenden. so ganz stimmt das im Fall BaWü nun leider auch nicht. In vielen kommunalen Feuerwehrsatzungen existieren noch Passagen wie "soll in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv sein." Nachdem § 7 FwG vorsieht dass die Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen in Kommunalsatzungen zu regeln sind, kann das ggf. ein Problem werden. Wie solche Bestimmungen ausgelegt werden ist aber Sache der jeweiligen Verwaltung bzw. Führung. Als Beispiel hier unsere Satzung. Im FwG selber ist daher nichts zu finden dass eine Doppelmitgliedschaft problematisch machen könnte, auf kommunaler Ebene siehts (leider) wieder anders aus. Wobei in unserer Wehr meines Wissens von dieser Regelung kein Gebrauch gemacht wurde. Eventuell bringt das neue FwG in dem Punkt neues, dazu erfahre ich morgen wahrscheinlich mehr. Gruß Fabian Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 477905 | |||
Datum | 16.04.2008 18:35 | 5185 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerEinfach machen. Wo ist das Problem. Es würde m.E. nicht mal ein eventuelles Doppelzugehörigkeitsverbot greifen, da das eine FwG ja nicht im anderen Bundesland Gültigkeit haben kann ;-) Das ist meine Sichtweise auch. :-) Ansonsten zieht für mich auch der GMV den hoffe ich alle Beteiligten haben werden. Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Tobi8as 8R., Oberteuringen / BW | 477980 | |||
Datum | 16.04.2008 23:22 | 5201 x gelesen | |||
Hallo Christian, Ich nehme mal an, dass du in die FFw an deinem Arbeitsplatz möchtes. Wiso fragst du den Luis nicht einfach selber? Grüsse vom See *Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr* Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 477993 | |||
Datum | 17.04.2008 06:43 | 5059 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias RietherIch nehme mal an, dass du in die FFw an deinem Arbeitsplatz möchtes. Nein. Geschrieben von Tobias Riether Wiso fragst du den Luis nicht einfach selber? Das würde ich ganz sicher wenn ich das wollte ohne hier zu fragen. :-) Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 478007 | |||
Datum | 17.04.2008 09:24 | 5201 x gelesen | |||
Hoi, Geschrieben von Christian Schorer Wie sieht dies aus bei Länderübergreifenden Doppelmitgliedschaften, ist dies irgendwo konkret geregelt? Hu? Aber nicht, dass am WE ein Eintrittsformular vor mir liegt :-D Das wär die dreisteste Art der Mitgliederwerbung, die mir bekannt ist *g*. Saumäßig erkältete Grüße aus Hessen Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] www.atemschutzunfaelle.eu - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 478017 | |||
Datum | 17.04.2008 09:50 | 5025 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo HornHu? Aber nicht, dass am WE ein Eintrittsformular vor mir liegt :-D Das wär die dreisteste Art der Mitgliederwerbung, die mir bekannt ist *g*. Kein Thema, unser Förderverein sucht immer Mitglieder die viel Kohle haben. :-) Geschrieben von Ingo Horn Saumäßig erkältete Grüße aus Hessen Ach komm, tu net so. *ggg* Wird schon, das Wetter wird auch besser. Grüßle CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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