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Thema | Neue Zuwendungsrichtlinien Bayern | 30 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder? | 478183 | |||
Datum | 18.04.2008 11:57 | 17345 x gelesen | |||
Seit Montag sind ja in Bayern die neuen Zuwendungsrichtlinien herausgegeben worden. Da die Homepage des BaySTMI immer etwas länger braucht, hier die Frage danach - hat die jemand für mich zur Hand? Liebe Grüße, Michl | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 478198 | |||
Datum | 18.04.2008 13:02 | 14993 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael MehrlSeit Montag sind ja in Bayern die neuen Zuwendungsrichtlinien herausgegeben worden. Hallo Michael, woher weißt du das? Das ist das Erste, was ich davon höre. Es war nur was in der Zeitung zu lesen, dass für die Feuerwehren mehr Geld bereitgestellt wird, damit vor allem Investiitonsstaus beseitigt werden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 478211 | |||
Datum | 18.04.2008 13:39 | 14704 x gelesen | |||
Hi. Auch in der Florian kommen Nr. 74 steht auf Seite 8, dass eine neue Zuwendungsrichtlinie bis zum 1. Mai verabschiedet sein soll. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 478216 | |||
Datum | 18.04.2008 13:54 | 14795 x gelesen | |||
Hallo Habe nur mündliche Informationen, da wir aktuell betroffen sind. Mehrzweckfahrzeug nach Richtlinie Bayern: 12.000 € Zuschuß (Erhöhung um 2000 € gegenüber vorher), hydraulischer Rettungssatz 6.000 € (auch wenn nicht in Verbindung mit einem Fahrzeug beschafft wird). Weitere Informationen habe ich leider nicht. mkg WErner | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 478218 | |||
Datum | 18.04.2008 13:58 | 14816 x gelesen | |||
Geschrieben von werner neudeckerhydraulischer Rettungssatz 6.000 € (auch wenn nicht in Verbindung mit einem Fahrzeug beschafft wird). Hallo Werner, wird der hydr. Rewttungssatz zusätzlich zur Fahrzeugbeschaffung bezuschusst? Das ist mir neu. Das wäre optimal, da wir ja immer noch bei der Beschaffung eines HLF 20/16 sind. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein | 478223 | |||
Datum | 18.04.2008 14:10 | 14597 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Anton Kastner wird der hydr. Rewttungssatz zusätzlich zur Fahrzeugbeschaffung bezuschusst? Das ist mir neu. Ich bin zwar kein Bayer, aber ich versteh es so das du die 6000€ nur dann bekommst wenn du den THL-Satz losgelöst vom Fahrzeug beschaffst. MkG Torben | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY | 478224 | |||
Datum | 18.04.2008 14:11 | 14645 x gelesen | |||
Hallo Michl, hab diesbezüglich am Montag mit unserem KBR gesprochen. Die hatten letztes Wochenende eine Tagung wo auch die Zuschussrichtlinie angesprochen wurde. Diese ist aber noch nicht beschlossen. Soll aber jetzt kommen. Gruß Daniel | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 478237 | |||
Datum | 18.04.2008 14:54 | 14588 x gelesen | |||
Nein, nicht zusätzlich. Wenn er unabhängig von einem Fahrzeug beschafft wird, so wurde er ja bis dato nicht mehr bezuschußt. Jetzt aber schon wieder. In Verbindung mit einem Fahrzeug bleibts wie bisher. mkg WErner | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder? | 478241 | |||
Datum | 18.04.2008 15:06 | 14632 x gelesen | |||
Da muss ich Dir rechtgeben - ich weiß nicht ob sie beschlossen wurden - nur bekanntgemacht wurden sie. | |||||
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Autor | Andr8eas8 W.8, Viechtach / Bayern | 478264 | |||
Datum | 18.04.2008 17:22 | 14507 x gelesen | |||
Hallo, also ich hab sie vorab bekommen, bei Interesse PM oder mail. Grüße Andreas | |||||
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Autor | Hara8ld 8K., Augsburg / Bayern | 478326 | |||
Datum | 18.04.2008 21:55 | 14809 x gelesen | |||
Hallo, die neuen Zuwendungsrichtlinien sind gerade in der Anhörung bei den Gemeinden und Landkreisen und sollen zum 1.6. in Kraft treten. Die Gemeinden usw. haben bis Ende April Zeit, Einwände einzureichen. Folgende Neuerungen sind geplant: Rettungssatz 6000 € Entfall Förderung Teleskopmast Förderung eines Versorgungs-LKW pro Landkreis/kreifreie Stadt!!!! Förderung eines ELW1 pro Landkreis/kreisfreie Stadt für KBR/SBR, also nicht für die FF oder BF in breiter Masse!!! Ansonsten Anhebung der Förderhöhen bei den meisten Fahrzeugen, z.B. HLF20/16 nun 95000 € anstatt 80000 €, DLA 175000 € anstatt 135000 € Gruß, Harald | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Dietenhofen / Bayern | 478350 | |||
Datum | 19.04.2008 09:51 | 14643 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Harald Knobloch
meinst du nur Teleskopmast oder auch Gelenkmast,....halt alles ausser Drehleiter? Dann entfällt ja schon mal die Entscheidung DL:Mast. Find ich positiv. Gruss Christian | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 478407 | |||
Datum | 19.04.2008 20:06 | 14602 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Harald Knobloch Entfall Förderung TeleskopmastDas könnte die Konsequenz dessen sein, dass Feuerwehrfahrzeuge in Bayern die max. 10t Achslast nicht mehr überschreiten dürfen. Geschrieben von Harald Knobloch Förderung eines Versorgungs-LKW pro Landkreis/kreifreie Stadt!!!!Weder das eine noch das andere verstehe ich so wirklich. Ich denke es ist verständlich, dass nicht in jedem Ort ein GW-L bzw. ELW1 vorgehalten werden muss. Aber nur einen pro Landkreis/ kreisfreien Stadt halte ich für das andere Extrem. Gibt es dazu eine Begründung und wie seht ihr das? MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Hara8ld 8K., Augsburg / Bayern | 478420 | |||
Datum | 19.04.2008 22:13 | 14494 x gelesen | |||
Hallo Christian, ich weiß gerade nicht auswendig, was in der noch gültigen Fassung steht (TM, GM). In Zukunft werden wohl nur noch DL gefördert, das scheint sicher. Gruß, Harald | |||||
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Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 478427 | |||
Datum | 19.04.2008 23:13 | 14741 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Heidenreichnicht in jedem Ort ein GW-L Ich hab mir den Entwurf dienstlich (zu) schnell mal durchgeschaut, deshalb aus dem Gedächtnis: Der eine GW-L pro Landkreis dürfte der in Bayern obligatorische Doppelkabiner Plane/Spriegel, Ladebordwand, 7,5-Tonner sein. GW-L2 mit SW-Beladung werden weiter ohne Begrenzung gefördert. Erfreulich natürlich die deutliche Anhebung der Förderbeträge. Für die Landfeuerwehren leider aber weniger erfreulich: LF 10/6 Straße und Allrad werden immernoch mit einheitlicher Summe gefördert, heißt für Allrad keine höhere Förderung. Dies soll nach Aussage eines höheren Bezirksfunktionärs auch so bleiben. Teilweise wird jedoch das HLF 10/6 (das nach meinem Wissen nach DIN Allrad haben soll) das auffangen, LF 10/6 TS Allrad (das klassische "Land"-Feuerwehrfahrzeug) wird aber für die Gemeinden sehr teuer werden und deshalb nach meiner Meinung sehr selten werden oder gar aussterben. Außerdem sollte eigentlich nach dem Abbau des Förderstaues die jährliche Förderung (wenn ich es noch richtig im Kopf habe (es ist ja schon so lange her, daß wir es bekommen haben ;-)) ) nach Stellplätzen, Gemeindefläche und Einwohner) wieder aufleben. Hat hier jemand etwas gehört? Und immer daran denken: Am 28. September sind Landtagswahlen! | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 478429 | |||
Datum | 19.04.2008 23:58 | 14727 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Josef RieschGW-L2 mit SW-Beladung werden weiter ohne Begrenzung gefördert Hallo Tobias Josef, lt. der Mitteilung werden GW-L2 mit Modul Wasser nur dreimal pro Landkreis gefördert. Die Feuerwehren, die diese erhalten legt der KBR im Einvernehmen mit der Regierung fest. Für uns erfreulich ist, dass jetzt die HLF höher gefördert werden. Es muss jetzt nur noch geklärt werden, ob bei besethenden Zuschußzusagen der Förderbeitrag auch erhöht wird. Denn nach der Förderung des Staates richtet sich ja auch die Förderung des Landkreises. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 478470 | |||
Datum | 20.04.2008 14:28 | 14663 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerDenn nach der Förderung des Staates richtet sich ja auch die Förderung des Landkreises. Kann sein, muß aber nicht! Kein LKr muß Fahrzeuge fördern. Es heißt zwar im BayFwG, daß der LKr für das überregionale zuständig ist, wie er das allerdings macht ist ziemlich ihm überlassen. Kenne einen LKr, der kauft (entgegen herrschender Rechtsmeinung) DLKs, weil sie ja auch in Nachbargemeinden eingesetzt werden. Kenn LKr, die haben als LKr-Fahrzeuge nur RW und ein TLF für ein gemeindefreies Gebiet zu den üblichen KdoW der KBR und KBI. Andere Lkr haben SW beschafft und strategisch verteilt. Kenn sogar einen LKr, der einen Autokran beschafft hat. Wenn bei Euch der LKr noch was fördert, ist das schön, aber eigentlich eine reine Geldherumschieberei! Wie finanziert sich der LKr? Zum allergrößten Teil aus der Kreisumlage und die Zahlen die Gemeinden. Kenn einen LKr, da hat es geheißen: Entweder die Förderung des LKr fällt weg oder die Kreisumlage geht rauf! | |||||
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Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 478472 | |||
Datum | 20.04.2008 14:34 | 14557 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastnerlt. der Mitteilung werden GW-L2 mit Modul Wasser nur dreimal pro Landkreis gefördert. Wie gesagt, habs nur überflogen, sorry für die Falschaussage. Das ganze ist ziemlich umfangreich, muß mir das ganze nochmal grundlich durchlesen ;-)) . | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 478475 | |||
Datum | 20.04.2008 14:53 | 14501 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Josef RieschWie finanziert sich der LKr? Zum allergrößten Teil aus der Kreisumlage und die Zahlen die Gemeinden. Hallo Tobias Josef, schon klar, dass sich der Landkreis durch die Kreisumlage finanziert. Aber ein schönes Zubrot für die Gemeinden ist es schon, wenn zur Förderung des Staates nochmal 30 - 35 % vom Landkreis kommen. Wenn die Gemeinden weniger Kreisumlage zahlen müßten, dann ist es aber nicht unbedingt gesagt, dass dadurch die Feuerwehren besser gefördert werden würden. So bekommen halt die Feuerwehren noch ein "schönes Zubrot" aus der Solidargemeinschaft der Gemeinden. Soweit ich weiß, hat aber auch noch kein BGM und auch der Kreistag gegen diese Art der Förderung protestiert. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 478488 | |||
Datum | 20.04.2008 15:42 | 14389 x gelesen | |||
Hallo. Ja verwirrend ist es. Oder zumindest widersprüchlich. Es wird im weiteren Verlauf dargelegt, warum nun auch Versorgungs-LKW (nicht GW-L2) und ELW1 gefördert werden (unter "Besonderes 13.") Warum dann aber nur jeweils einer gefördert werden soll bleibt mir ein kleines Rätsel. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 478530 | |||
Datum | 20.04.2008 19:53 | 14583 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Josef RieschKenn einen LKr, da hat es geheißen: Entweder die Förderung des LKr fällt weg oder die Kreisumlage geht rauf! Dann müssten Gemeinden aber auch das Recht haben, z.B. einen DLK Einsatz in der Nachbargemeinde abzurechnen, wie es in anderen BL ist! Ich weiß, nach BayFwG geht das nicht, aber warum soll eine Gemeinde teuere Fahrzeuge beschaffen und sie den Nachbargemeinden kostenlos zur Verfügung stellen? Ich finde es richtig, wenn der Lkr. Fahrzeuge fördert die auch überörtlich zum Einsatz kommen. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 478557 | |||
Datum | 20.04.2008 21:57 | 14568 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblDann müssten Gemeinden aber auch das Recht haben, z.B. einen DLK Einsatz in der Nachbargemeinde abzurechnen, wie es in anderen BL ist! Wo fang ich an und wo hör ich auf? Die DLK rechne ich ab bei Nachbarschaftshilfe. Das TLF/ wasserführende LF auch, wenn es in eine Gemeinde mit ausschließlich TSF ausrückt. Abrechnung von SW? Abrechnung von ELW 1, wenn er in der Nachbargemeinde die Einsatzleitung unterstützt? Abrechnung des THL-Satzes bei einem Einsatz in der Nachbargemeinde? Ich glaub es ist besser, man läßt es wie es ist mit der Abrechnung der Nachbarschaftshilfe. | |||||
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Autor | Sieg8fri8ed 8F., Gutenstetten / Bayern | 478597 | |||
Datum | 21.04.2008 08:43 | 14530 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Josef RieschLF 10/6 Straße und Allrad werden immernoch mit einheitlicher Summe gefördert Bleibt die Summe gleich oder wird diese für das LF 10/6 auch erhöht? Geschrieben von Tobias Josef Riesch Teilweise wird jedoch das HLF 10/6 (das nach meinem Wissen nach DIN Allrad haben soll) das auffangen HLF 10/6 ??? Ist dieser Fahrzeugtyp genormt? Gibt es dazu schon was im Netz? Geschrieben von Tobias Josef Riesch LF 10/6 TS Allrad (das klassische "Land"-Feuerwehrfahrzeug) wird aber für die Gemeinden sehr teuer werden Wieso wird dieses Fahrzeug teuer bzw. teurer als bisher? Freiwillige Feuerwehr Gutenstetten Mit kameradschaftlichen Grüßen Siggi Wohin kämen wir, wenn wir gingen, und niemand käme, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 478613 | |||
Datum | 21.04.2008 10:21 | 14479 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Siegfried Faust Bleibt die Summe gleich oder wird diese für das LF 10/6 auch erhöht?Laut dem Schreiben Erhöhung auf 53.000€ (vgl. 42.300€ bisher). Beim HLF 10/6 beträgt der Zuschuss künftig 63.000€ Geschrieben von Siegfried Faust HLF 10/6 ???Ja. Zum Beispiel auf den Seiten der SFS Regensburg. Geschrieben von Siegfried Faust Wieso wird dieses Fahrzeug teuer bzw. teurer als bisher?Sicherlich im Bezug darauf, dass die Zuschusssumme sich bei Allrad und Straße nicht ändert. Jedoch war das auch mit der alten Richtlinie so. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 478623 | |||
Datum | 21.04.2008 11:34 | 14492 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Siegfried Faust HLF 10/6 ??? Ja. DIN 14530-5 Löschfahrzeuge — Teil 5: Löschgruppenfahrzeug LF 10/6, Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 10/6 Ausgabe April 2007 Grüße Matthias | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 478651 | |||
Datum | 21.04.2008 13:19 | 14439 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Tobias Josef Riesch Ich glaub es ist besser, man läßt es wie es ist mit der Abrechnung der Nachbarschaftshilfe. Ja dann kann ich auch im Radius von 15km Luftlinie nicht´s abrechenen. Darum halte ich eine Bezuschussung des Lkr. für Fahrzeuge die überörtlich zum Einsatz kommen für notwendig. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 483392 | |||
Datum | 17.05.2008 01:21 | 14459 x gelesen | |||
Hallo Michael, nach unseren Informationen (Ausschusssitzung des Bezirksfeuerwehrverbandes) kommen die neuen Zuschussrichtlinien wohl nicht mehr vor der Sommerpause... es gab im Rahmen der Verbandsanhörung offenbar ziemlich Gegenwind des Landesfeuerwehrverbandes und der kommunalen Spitzenverbände (u.a. wegen des "einen" Versorgungs-LKWs und der nicht erfolgten Erhöhung der Zuschüsse für die Stellplätze beim Bau von Feuerwehrgerätehäusern). Derzeit sind die Zuschussrichtlinien wieder in der interministeriellen Abstimmung wegen der Höhe der beabsichtigten Zuwendungsbeträge. Das mit der Veröffentlichung zum 01.06. ist definitiv gestorben, nach Meinung unseres BFV wohl keine definitive Entscheidung vor der Sommerpause (und meines Erachtens damit auch nicht vor der Landtagswahl...). Alles andere wäre eine echte Überraschung! Gruß Markus | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder? | 484114 | |||
Datum | 21.05.2008 13:36 | 14515 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus ReichartHallo Michael, Danke Dir für die Info. Gab es schon etwas vorläufiges über die Vergaberichtlinie? (Also nicht die Preise sondern WAS WIE gefördert werden KANN) Lieben Gruß, Michl | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 491905 | |||
Datum | 30.06.2008 12:46 | 12309 x gelesen | |||
Hallo. Die neue Zuwendungsrichtlinie ist nun hier abzurufen. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern. Wo sonst? | 491916 | |||
Datum | 30.06.2008 15:51 | 12194 x gelesen | |||
Hat es also der LFV geschafft und die Erhöhung der TSA-Förderung durchgesetzt. 5000 €. Das sind ja fast 50%. Wird also weiterleben, das Ding... Erstaunte Grüße Bernd | |||||
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