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Thema | Ausschreibungen Feuerwehrfahrzeuge | 16 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Tobi8as 8O., Langförden / Niedersachsen | 478204 | |||
Datum | 18.04.2008 13:21 | 8643 x gelesen | |||
Hallo Forum, Ich habe da mal eine Frage. Wenn man ein Feuerwehrfahrzeug Europaweit Ausschreibt bekommt ja der jenige der das günstigste oder wirtschaftlichste Angebot abgibt den Zuschlag. Kann man denn nach der Ausschreibung noch mit den einzelnen Anbietern nach Verhandeln? | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 478206 | |||
Datum | 18.04.2008 13:27 | 6220 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias OstendorfIch habe da mal eine Frage. Wenn man ein Feuerwehrfahrzeug Europaweit Ausschreibt bekommt ja der jenige der das günstigste oder wirtschaftlichste Angebot abgibt den Zuschlag. Kann man denn nach der Ausschreibung noch mit den einzelnen Anbietern nach Verhandeln? Hallo Tobias, ich kenn´s jetzt zwar nur von der VOB her, aber ich denke bei der VOL läuft es genau so. Bei der VOB sind Nachverhandlungen generell verboten. Und das ist gut so! Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Dan 8B., Grünwald b.München / Bayern | 478207 | |||
Datum | 18.04.2008 13:29 | 6092 x gelesen | |||
Sicher kann man mit den einzelnen Herstellern verhandeln. Wieso sollte man da nicht nachverhandeln können? Ist doch ganz normales Geschäftsgebaren. Manchmal wird auch noch in den Baubesprechungen nochmals nachverhandelt da die eine Halterung dort die andere weg usw macht sich auch alles Preislich bemerkbar. | |||||
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Autor | Tobi8as 8O., Langförden / Niedersachsen | 478209 | |||
Datum | 18.04.2008 13:31 | 6149 x gelesen | |||
Hallo Anton, warum ist das denn gut so?! Wenn zb. mein Wunschkanditat aus München teurer ist als der aus Italien oder Stuttgart? Kann ich ja nichts mehr machen oder? Sonst hätte ich eventuell noch die Chance mit meinem Favoriten nach zu verhandeln oder sehe ich das nur falsch? | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 478212 | |||
Datum | 18.04.2008 13:42 | 6133 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Ostendorfwarum ist das denn gut so?! Wenn zb. mein Wunschkanditat aus München teurer ist als der aus Italien oder Stuttgart? Kann ich ja nichts mehr machen oder? Sonst hätte ich eventuell noch die Chance mit meinem Favoriten nach zu verhandeln oder sehe ich das nur falsch? Hallo Tobias, wenn du nachverhandeln willst, dann ixt der Sinn und Zweck der Ausschreibung dahin. Das Ausschreibungsergebnis ergibt dir den billigsten Anbieter für die Sache, die du ausgeschrieben hast. Nach den gesetzlichen Regelungen hast du da nur noch sehr begrenzte Möglichkeiten, den billigsten Anbieter auszuschließen. Für den Bereich Bau kann ich dir hier sagen, dass es hier nur geht, wenn du insolent bist, die Sozialabgaben nicht bezahlst oder für den gleichen Anbieter in der Vergangenheit nachweislich schlechte Arbeit abgeliefert hast, die nicht nachgebessert wurde. Das war´s. Gut finde ich das, dass man sich nicht immer nur den Wunschanbieter raussuchen kann, denn wenn er den Auftrag will, dann kann er ja günstig anbieten. Ist halt immer ein Risiko dabei, für den Anbieter wie für den Ausschreiber. So ist halt das Leben. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 478213 | |||
Datum | 18.04.2008 13:43 | 6033 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Tobias Ostendorf: Wenn zb. mein Wunschkanditat aus München teurer ist als der aus Italien oder Stuttgart? Kann ich ja nichts mehr machen oder? Sonst hätte ich eventuell noch die Chance mit meinem Favoriten nach zu verhandeln oder sehe ich das nur falsch? Dann ist er teurer, denn das ist nun grade nicht Sinn und Zweck einer Ausschreibung - Klartext: "Lieber Onkel MAN, Iveco hat mir ein Angebot über 95.000 E gemacht, Daimler auch, mach mal 94.900, dann hast Du den Auftrag..." Davon ab, rein hypotetisch angenommen - dumm, wenn Onkel MAN dann sagt: "Och nö, laß mal, rechnet sich dann erst recht nicht mehr für mich und die Auftragsbücher sind eh rappelvoll..." Gruß Daniel | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 478229 | |||
Datum | 18.04.2008 14:26 | 6010 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dan Braun Sicher kann man mit den einzelnen Herstellern verhandeln. ... schon mal die Rechtsgrundlagen, nach denen die öffentliche Hand Aufträge zu vergeben hat, gelesen ? Hier in unserem Fall z.B. VOL. Offensichtlich nein .... Bei einer öffentlichen Ausschreibung ist eine Nachverhandlung (ohne vorherige Aufhebung der Ausschreibung - wo es auch definierte Gründe braucht) nicht möglich ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 478230 | |||
Datum | 18.04.2008 14:30 | 6510 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Anton Kastner Das Ausschreibungsergebnis ergibt dir den billigsten Anbieter für die Sache, die du ausgeschrieben hast. ... und das genau soll sie nicht ... sie soll den wirtschaftlichsten Bieter als Ergebnis liefern ! Und je nach dem wie ich meine Bewertungsmatrix da erstelle (Achtung: Bestandteil der Ausschreibung) ist das eben nicht der billigste (z.B. weil Preis nur zu 30% in die Wertung fällt) Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 478272 | |||
Datum | 18.04.2008 17:59 | 6101 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias OstendorfWenn man ein Feuerwehrfahrzeug Europaweit Ausschreibt bekommt ja der jenige der das günstigste oder wirtschaftlichste Angebot abgibt den Zuschlag. das kommt drauf an, wie man die Ausschreibung gestaltet. Geschrieben von Tobias Ostendorf Kann man denn nach der Ausschreibung noch mit den einzelnen Anbietern nach Verhandeln? Im Sinne Deiner vermutlichen Intention: NEIN! Nachverhandlungen zu Preisen sind grundsätzlich unzulässig. (WENIGE Ausnahmen § 24 2. (2)) Details VOL/A § 24 ABER: Fragt bei solchen Dingen bzw. Grundsatzfragen lieber gleich jemanden, der sich damit auskennt, bevor es schief geht! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 478273 | |||
Datum | 18.04.2008 18:00 | 6053 x gelesen | |||
Geschrieben von Dan BraunSicher kann man mit den einzelnen Herstellern verhandeln. Klar "kann" man das, das ist nur in der VOL-Welt i.d.R ein knallharter Vergaberechtsverstoß... Geschrieben von Dan Braun Ist doch ganz normales Geschäftsgebaren. Wieviel Ahnung hast Du von öffentlichen Beschaffungen? Geschrieben von Dan Braun Manchmal wird auch noch in den Baubesprechungen nochmals nachverhandelt da die eine Halterung dort die andere weg usw macht sich auch alles Preislich bemerkbar. Im Rahmen eines Ausbaus die eine oder andere Korrektur vorzunehmen ist KEINE Nachverhandlung. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Klei8ber8 S.8, Falkenberg / Brandenburg | 478284 | |||
Datum | 18.04.2008 18:49 | 6094 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Dan Braun Ich denke mal da kommen schnell mal Verwechslungen mit der freien Wirtschaft auf, da sind Nachverhandlungen an der Tagesordnung und auch legitim. Bei öffentlicher Vergabe gehts natürlich streng nach Fahrplan weil jeder Euro der öffentlichen Hand muß gerichtsfest ausgegeben worden sein. Stefan | |||||
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Autor | Jörg8 S.8, Grünberg / Hessen | 478423 | |||
Datum | 19.04.2008 22:48 | 6043 x gelesen | |||
Das einschlägige Vergaberecht kennt entweder die Zuschlagserteilung nach dem günstigsten Angebotspreis oder nach dem wirtschaftlichsten Angebot. Wenn man das wirtschaftlichste Angebot ermitteln möchte, muss man, wie Gerhard schon geschrieben hat, die anzulegenden Zuschlagskriterien bereits in den Vergabeunterlagen bekannt geben. Damit hat man (auch im nationalen Verfahren, obwohl hier nicht vorgeschrieben) als Auftraggeber die Möglichkeit, die für den Anwendungszweck wichtigen Kriterien in der entsprechenden Gewichtung zu werten - es gibt allerdings in der Rechtsprechung entsprechende Grenzen. Beispielsweise darf der Angebotspreis nicht völlig marginalisiert werden (so heißt es so schön in dem Kommentar, den ich verwende), d.h. i.d.R. ist der Preis nicht mit weniger als 30 % zu werten. Gruß, Jörg -- Dieser Beitrag gibt nur meine eigene, persönliche Meinung wieder ! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 478425 | |||
Datum | 19.04.2008 22:58 | 6027 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jörg Sprankel Das einschlägige Vergaberecht kennt entweder die Zuschlagserteilung nach dem günstigsten Angebotspreis oder nach dem wirtschaftlichsten Angebot. ??? VOL/A $ 25 Nr. 3 ist da eindeutig. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 478499 | |||
Datum | 20.04.2008 16:50 | 5974 x gelesen | |||
Hallo Dan, Geschrieben von Dan Braun Wieso sollte man da nicht nachverhandeln können? Ist doch ganz normales Geschäftsgebaren. Es gibt auch in der Wirtschaft noch Unternehmer die dies nicht mit sich machen lassen. Ein ehemaliger Arbeitgeber von mir, hatte in seinen Ausschreibungen den Text: „Bitte geben Sie ihr äußerstes Angebot ab.“ Wenn dann einer kam und das Angebot nachbessern wollte, flog der hochkant raus da er versucht hatte uns zu betrügen! Nach interner Anweisungen erhielt, die betreffende Firma auch für min. 2 Jahre, von uns keine Angebotsunterlagen mehr. Mich hat das sehr imponiert. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Jörg8 S.8, Grünberg / Hessen | 478567 | |||
Datum | 20.04.2008 22:34 | 6057 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n Pannier??? Hast ja recht - ich meinte auch nicht den Verordnungstext der VOL/A, sondern eher die Vergaberechtsprechung. Und danach vergibt jeder, der keine Unterkriterien zur differenzierten Wertung bekannt macht, nach dem günstigsten Angebotspreis, spätestens wenn es zu einem Nachprüfungsverfahren vor der zuständigen Vergabekammer kommt. Es gibt jedenfalls schon einige Urteile in diese Richtung. Gruß, Jörg -- Dieser Beitrag gibt nur meine eigene, persönliche Meinung wieder ! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 478568 | |||
Datum | 20.04.2008 22:39 | 5975 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jörg Sprankel Hast ja recht - ich meinte auch nicht den Verordnungstext der VOL/A, sondern eher die Vergaberechtsprechung. Und danach vergibt jeder, der keine Unterkriterien zur differenzierten Wertung bekannt macht, nach dem günstigsten Angebotspreis, spätestens wenn es zu einem Nachprüfungsverfahren vor der zuständigen Vergabekammer kommt. Es gibt jedenfalls schon einige Urteile in diese Richtung. O.K. Klang in deinem obrigen Beitrag so, als könne sich der Ausschreibende das aussuchen, was ja nicht so ist. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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