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Thema | Brandsicherheitswachen in Zelten | 6 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 478388 | |||
Datum | 19.04.2008 15:22 | 7570 x gelesen | |||
Hallo, kann mir jemand sagen, ob es eine Vorschrift in NRW gibt aus der hervorgeht ab welcher Anzahl von Besuchern bzw ab welcher Zeltgröße eine Brandsicherheitswache zu stellen ist. Ich finde es besonders erschreckend in Schützenfestzelten, da dort eine große Anzahl von Besuchern potentiell gefärdet sind, alles aus Holz ist und die Tische mit Papiertischdecken belegt sind. Ich würd mich freuen wenn jemand der im VB bewandert ist sich dazu Äußern könnte. | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Wuppertal / NRW | 478389 | |||
Datum | 19.04.2008 15:31 | 5595 x gelesen | |||
Hallo, das wird meines Wissens beim TM I oder II gelehrt, spätestens aber beim Truppführer... Kann Dir das aer aus dem Kopf heraus nicht genau sagen ab wann eine BSW gestellt werden muss, dazu müsste ich in meinen Lergangsunterlagen nachschlagen.. MfG Martin Das ist meine Private Meinung und nicht die Meines Löschzuges/meiner Wehr | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 478390 | |||
Datum | 19.04.2008 15:34 | 5549 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Martin Marquardt das wird meines Wissens beim TM I oder II gelehrt, spätestens aber beim Truppführer Wirklich? Ab wann eine Brandsicherheitswache angeordnet wird kann der Feuerwehr doch eigentlich egal sein oder nicht? Die Feuerwehr hält eine BSW, wenn die Ordnungsbehörde/Ordnungsamt diese anordnet. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW | 478391 | |||
Datum | 19.04.2008 15:43 | 5400 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Eigentlich ist es so dass bei bestuhlten Zelten grundsätzlich ab 1500 Personen eine Brandsicherheitswache zu stellen ist. Es kann aber auch von verschiedenen Faktoren abhängig gemacht werden. Ist eine Bühne im Zelt, gilt genau wie in Hallen oder Gebäuden ab bestimmter Bühnengröße, ist ein SWD vorgeschrieben. Sollten in irgendeiner Weise Handlungen mit offenem Feuer stattfinden oder Pyrotechniche Artikel eingestzt werden gillt auch dann dass ein SWD anwesend sein muss. Grundsätzlich aber mal in der Versammlungsstättenverordnung NRW schauen da gibt es einen Anhang für fliegende Bauten. Die Entscheidung über Stellung einer Brandsicherheitswache, deren Art und Umfang obliegt aber letztendlich der Brandschutzdieststelle, sprich dem VB der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Dan 8B., Grünwald b.München / Bayern | 478392 | |||
Datum | 19.04.2008 15:45 | 5316 x gelesen | |||
Jep so isses. Der Veranstalter meldet die Veranstaltung bei der zuständigen Verwatlung an, dann geht der Antrag durch sämtliche abteilungen unter anderem dann auch den VB der örtlichen Behörden und da wird dann entschieden ob eine SIWA erforderlich ist oder nicht. | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Jülich / NRW | 478394 | |||
Datum | 19.04.2008 15:55 | 5318 x gelesen | |||
Hallo, schau mal hier unter Punkt 6.5 Gruß Jürgen | |||||
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