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ThemaBrandschutzerziehung Kinder dürfen nicht mit FW-Auto fahren?35 Beträge
RubrikBrandschutzerziehung
 
AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480136
Datum29.04.2008 07:4623040 x gelesen
Wie ich gehört habe, darf die FW (zumindest RLP) die Kinder z.B. im Rahmen einer Brandschutzerziehung nicht mehr mit dem Feuerwehrauto abholen. Es sei nicht versichert...?

Bisher wurden die Kids immer mit 2 LF abgeholt, die hatten damit natürlich riesen Spaß, nach der Erklärung der Fahrzeuge und des Gerätehauses wurden sie wieder zurück gefahren.

Wer sagt nun den kleinen, dass sie nicht mehr mit dürfen... :-(

Bitte keine Posts wegen Anschallen und so. s ist klar, dass die kleinen in Autos ohne Gurte so mit fahren dürfen und in Fahrzeugen mit Gurten nur mit der dazugehörigen Sitzerhöhung. Aber auch damit ist es ja wohl nicht erlaubt.
Die UK lehnt es nicht generell ab, sie ist ja für beide gleichermaßen zuständig. Weiß einer was genaueres?


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AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz480137
Datum29.04.2008 08:0519331 x gelesen
Hi,

im Rahmen unseres Tag der offenen Tür( jetzt am 1. Mai), bieten wir "Kinderfahrten" mit Fw-Fahrzeuge an. Diese Aktion wurde der Versicherung gemeldet und schriftlich bestätigt mit welchem Fahrzeug diese Aktion durchgeführt wird.
Ich kann mir vorstellen das dies auch bei der Brandschutzerziehung möglich ist, wenn es bei der Versicherung gemeldet wurde.

Daniel


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AutorSeba8sti8an 8P., Achern / Baden480149
Datum29.04.2008 09:3419175 x gelesen
Machen wir beim Ferienprogramm auch, aber nur noch vier Kinder pro LF da nur vier Gurte vorhaden sind und dann nur mit Kindersitze,.


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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW480151
Datum29.04.2008 09:5819313 x gelesen
Geschrieben von Schindler MikeBitte keine Posts wegen Anschallen und so

Na, was willst Du dann hören?
In D gilt nun einmal die Anschnallpflicht. Und eben für Kinder bestimmten Alters/einer bestimmten Größe eben auch die Pflicht, eine Sitzerhöhung zu nutzen.
Und das ist eben eines der Todschlagsargumente.

Selbst das Transportieren von Kindern, die in der JF angemeldet sind und mit FW-Fahrzeugen zu Übungen abgeholt werden, wird von Versicherern kritisch betrachtet.

Die GVV beispielsweise erklärte in einem sehr interessanten Gespräch, das ein Mitnahmeverbot für eben diese Kinder, auch WENN sie in der JF sind, nicht so weit her gegriffen ist.

Dann muss eben ein MTF mit Kindersitzen herhalten (in einer mir sehr bekannten Statd im übrigen schon Usus weil sinnvoll).

Ich weiß, das Kinder sehr gerne mit Feuerwehrfahrzeugen fahren.
Und es gehört sicherlich irgendwie auch an solchen Tagen dazu.
Auch wir hätten gerne die Erlaubnis, um am Tag der Feuerwehr Kinder etwas durch den Ort zu fahren.

Aber es geht nicht und somit müssen wir damit klar kommen. Oder wer von Euch übernimmt evtl. Ansprüche?

Also turnen die Kinder eben auf stehenden Fahrzeugen umher (wobei wiederum Versicherungsschutz besteht, wie mir gesagt wurde).

Klingt komisch, ist aber so.


Gruß
ado

-----

Wie immer: MEINE Meinung

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AutorTim 8N., Werl / NRW480154
Datum29.04.2008 10:1319029 x gelesen
Habt ihr kein MTF zur Verfügung stehen?
Bei uns ist das im Rahmen der Brandschutzerziehung und auch am TdoT nur noch mit dem MTF möglich, weil sich darin eben die notwendigen anschnallmöglichkeiten befinden.
Und das is auch ein Feuerwehrauto mit Blaulicht und was anderes ist für die meisten Kinder eh nicht soo wichtig.....
In einem Feuerwehrfahrzeug ohne Anschnaller sehe ich den transport von Kindern aber auch als sehr problematisch an....


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen480155
Datum29.04.2008 10:5019222 x gelesen
Geschrieben von Andreas DovernIn D gilt nun einmal die Anschnallpflicht. Und eben für Kinder bestimmten Alters/einer bestimmten Größe eben auch die Pflicht, eine Sitzerhöhung zu nutzen.
Und das ist eben eines der Todschlagsargumente.


Nicht unbedingt. Bei uns gibt es mehrere Kindergärten und Schulen, die Sitzerhöhungen mitbringen. Ich sehe dann prinzipiell auch kein Problem, die Kinder z.B. mit dem MTW zu fahren.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW480158
Datum29.04.2008 11:0619062 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningIch sehe dann prinzipiell auch kein Problem, die Kinder z.B. mit dem MTW zu fahren.

Gut, wäre dann aber eine Einzelfallentscheidung, die mit der jeweiligen Versicherung zu verhackstückeln ist...hat man eben ein Fahrzeug mit genügend 3-Punkt-Anschnallmöglichkeiten und verfügt man über entsprechende Sitzerhöhungen, könnten wir da einer Meinung werden.
Man muss dann eben klarstellen, dass man entsprechende Maßnahmen verwendet, nur das eben Privatpersonen transportiert werden.

Ich denke jedoch, das mit "Feuerwehrfahrten" eher umgangssprachlich "Rein ins LF und los" gedacht ist...also eben ohne entsprechende Schutzmaßnahmen.
Und das wissen auch die Versicherer.


Gruß
ado

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Wie immer: MEINE Meinung

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AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg480178
Datum29.04.2008 12:3119103 x gelesen
Hallo zusammen,
zumindest für BaWü gelten folgende Regelungen:

Hinweis IM BW 1

und

Hinweis IM BW 2

Gruß vom Bodensee
Jürgen


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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480231
Datum29.04.2008 17:4019204 x gelesen
Geschrieben von Andreas DovernNa, was willst Du dann hören?
In D gilt nun einmal die Anschnallpflicht. Und eben für Kinder bestimmten Alters/einer bestimmten Größe eben auch die Pflicht, eine Sitzerhöhung zu nutzen.
Und das ist eben eines der Todschlagsargumente.

Weil es darum nicht geht! Das mit dem Anscnallen ist klar und wird selbstverständlich in KFZ mit Rckhaltesystem auch (mit den geeigneten Sitzerhöhungen) gemacht. Es geht halt um die generelle Erlaubnis bzw. Versicherungsschutz.
Es wurde uns gesagt es sei nicht mehr erlaubt und zwar seitens der UK und das glaube ich erst mal so nicht.,..


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern480244
Datum29.04.2008 18:2218986 x gelesen
Hallo
Für Bayern gilt das hier


Grüße
Magnus

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AutorLudg8er 8K., Herten / Nordrhein-Westfalen480259
Datum29.04.2008 20:1719107 x gelesen
Hallo Forum,

ich möchte hier mal einen Aspekt anbringen, der bisher noch gar nicht kam.

Feuerwehrfahrzeuge werden doch in der Regel von der Gemeinde angemeldet. Für öffentliche Organe gelten viele Ausnahmeregelungen, was Versicherungen betrifft.

So waren die Kats-Fahrzeuge in der Regel nicht haftpflichtversichert. Der Bund übernahm die Kosten direkt. Nicht-Kats-Angehörige mußten eine Erklärung unterzeichnen, dass Sie auf eigenes Risiko mitfuhren.

Es bleibt also nur eins, um die Frage zu klären. Sprecht mit dem Halter der Fahrzeuge ab, welche Versicherungen abgeschlossen wurden und welche Leistungen eingeschlossen sind.

Ich kann nur empfehlen für solche Veranstaltungen jeweils einzeln eine Versicherung ab zu schließen oder einfach gar nicht mehr zu fahren ( Die Kinder überleben es. Wirklich. )

Herzliche Grüße,

Ludger


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW480260
Datum29.04.2008 20:2219298 x gelesen
Hallo,

würde im Fall der Fälle, wenn die FUK nicht zahlt die Unfallversicherung der KiTa einspringen?

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 480305
Datum30.04.2008 05:5719050 x gelesen
Geschrieben von Schindler MikeEs geht halt um die generelle Erlaubnis bzw. Versicherungsschutz.

Und das sind 2 Paar Schuhe. Nur weil es die UK nicht erlaubt, könnt ihr es doch trotzdem machen.

Nur wenn was passiert habt ihr die Torte im Gesicht. Also wenn sich die Zwerge richtig anschnallen können und Du dafür Verantwortung und Haftung übernehmen willst - viel Spass.

Alternativ würde ich mich mal beim Versicherungsmenschen eures Vertrauens schlau machen was man da zusätzlich machen kann.

Geschrieben von Schindler Mikenicht mehr erlaubt und zwar seitens der UK und das glaube ich erst mal so nicht.,.

Ist aber so. Aber auch hier: schreib denen doch mal eine Email wie die sich das so vorstellen.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz480313
Datum30.04.2008 08:3419371 x gelesen
Hallo!

Ich schmeiss mal unkommentiert die Praragraphen der StVO in den Raum. Gleichgültigt was da jatzt eine FUK oder sonstige Versicherung oder deren Vertreter meinen, nach diesen Paragraphen bekommt man im schlimmsten sein Urteil vor Gericht.

§21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.

Es ist verboten, Personen mitzunehmen

-auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,

-auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder

-in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.

(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.

Abweichend von Satz 1

-ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden,

-dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht, ist beim Verkehr mit Taxen und bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht,

-auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.

(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.

(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch die Radverkleidung oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.

§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung

Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,

Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,

Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,

das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,

Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.


Damit dürften dann ja alle Klarheiten beseitigt sein.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format.

"Dein Neid ist meine Anerkennung, Dein Hass ist mein Stolz! Wenn Du hinter meinem Rücken über mich redest, dann danke ich Dir, dass Du mich zum Mittelpunkt Deines Lebens machst!"


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW480331
Datum30.04.2008 10:3918999 x gelesen
Hallo Jakob,

Ich vergaß zu erwähnen, dass ich natürlich eine angemessene Sicherung der Kinder vorraussetze.

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern480370
Datum30.04.2008 14:4819144 x gelesen
Wir haben in unseren LFs keine Sicherheitsgurte.
Folglich hilft kein Kindersitz was. Wir nehmen die Kinder immer so mit. Natürlich wird da dann besonders vorsichtig gefahren.

Wie ja oben schon stand: Wo keine Gurte sind, gilt keine Gurtpflicht.


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW480372
Datum30.04.2008 14:5619003 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Adolf HuberWie ja oben schon stand: Wo keine Gurte sind, gilt keine Gurtpflicht.


Aber der GMV.

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


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Albert Einstein

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz480375
Datum30.04.2008 15:1119244 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Adolf HuberFolglich hilft kein Kindersitz was. Wir nehmen die Kinder immer so mit. Natürlich wird da dann besonders vorsichtig gefahren.

Hüstel.......

Und wenn Dir einer reinbrettert????

Schon mal darüber nachgedacht was passiert wenn mal was passiert? Klar, werden jetzt einige sagen, nun kommt die alte Unke wieder und man muss ja nicht immer mit dem Schlimmsten rechnen, aber wenn keinerlei Rückhaltemöglichkeiten vorhanden sind, dann ist abzusehen das im Falle eines Unfalles erhebliche Verletzungen entstehen können.

Ich möchte keinem etwas unterstellen, aber!!!!! Wer Kinder ohne die vorgeschriebenen Sicherheitsmittel befördert handelt in meinen Augen grob fahrlässig! Die Aussage das keine Rückhaltesysteme bauartbedingt vorhanden sind ändert an der Sache nichts! Dann darf ich Kinder mit diesem Fahrzeug eben nicht befördern.

Ich würde meine Kinder niemals zu einer Feuerwehr (Jugendfeuerwehr) lassen die diese am TdoT ohne Sicherheitsgurte usw. mit einem alten LF ums Ort kutschiert. Etwas mehr Verantwortungsgefühl bitte!!

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480397
Datum30.04.2008 17:1119058 x gelesen
Geschrieben von Julian Holsingwürde im Fall der Fälle, wenn die FUK nicht zahlt die Unfallversicherung der KiTa einspringen?
DAS IST DIE GLEICHE
Heißt bei und Unfallkasse und die Kinder sind versichert! Ich müsste es mal offiziell fragen aber ein Mitarbeiter hat mir quasi inoffiziell bestätigt, dass versicherungsschutz besteht. Es ist ja nunmal eine "Veranstaltung" des Kindergratens und somit versichert. Die KiTas fahren so z.B. auch oft in den Wald, da fahren dann die Eltern usw. Diese Fahrten sind ebenso versichert.

Ich denke aber ich muss wirklich mal offiziell die UK anschreiben!


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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480398
Datum30.04.2008 17:1419158 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldHüstel.......

Und wenn Dir einer reinbrettert????

Schon mal darüber nachgedacht was passiert wenn mal was passiert? Klar, werden jetzt einige sagen, nun kommt die alte Unke wieder und man muss ja nicht immer mit dem Schlimmsten rechnen, aber wenn keinerlei Rückhaltemöglichkeiten vorhanden sind, dann ist abzusehen das im Falle eines Unfalles erhebliche Verletzungen entstehen können.


Ja du bist ja ein lustiger...

D.h. Du fährst auch nicht mehr als Mitfahrer mit, da auch DU nicht versichert bist? (vgl. anderen Thread zum Thema Reichsversicherungsordnung und Versicherungsausschluss)-???Oder gilt das nur bei anderen Verkehrsteilnehmern nicht bei Insassen...?


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 480400
Datum30.04.2008 17:1419107 x gelesen
Ja ber dort sind die Kids nicht in einem 14t LKW ohne Sicherung am spazieren fahren.

Schlauster Weg: FuK / GUV fragen. Falls dort, wovon ich ausgehe ein Nein kommt einfach mal beim Versicherungsmenschen des Vertrauens nachfragen.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480401
Datum30.04.2008 17:1519111 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldIch würde meine Kinder niemals zu einer Feuerwehr (Jugendfeuerwehr) lassen die diese am TdoT ohne Sicherheitsgurte usw. mit einem alten LF ums Ort kutschiert. Etwas mehr Verantwortungsgefühl bitte!!

Nachtrag: habt ihr eine JF und fahrt ihr dann immer mit Sitzerhöhung wenn die Kids üben oder mit dem MTF fahren? Das ist praktisch bei der Feuerwehr gar nicht machbar, bleibt mal auf dem Boden...


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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480403
Datum30.04.2008 17:1719061 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschJa ber dort sind die Kids nicht in einem 14t LKW ohne Sicherung am spazieren fahren.
Sorry, mir fehlt der Zusammenhang, Wo sind die nicht am spazieren fahren?


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 480404
Datum30.04.2008 17:1819083 x gelesen
Bei anderen Lustigen Ausflügen. Wald, Zoo, Was weiß ich.

Feuerwehr ist nun mal eine Gefahrengeneigte Tätigkeit.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorFabi8an 8R., Bad Kissingen / Bayern480405
Datum30.04.2008 17:2119143 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Schindler MikeD.h. Du fährst auch nicht mehr als Mitfahrer mit, da auch DU nicht versichert bist? (vgl. anderen Thread zum Thema Reichsversicherungsordnung und Versicherungsausschluss)-???Oder gilt das nur bei anderen Verkehrsteilnehmern nicht bei Insassen...?

Jetzt mal rein meiner Meinung entspringend und völlig ohne faktische Grundlagen, so ist es für mich doch ein Unterschied, ob ich selber, mir den Gefahren bewusst, in einem solchen Fahrzeug mitfahre oder ob ich damit fremde Kinder befördere, die mir quasi von ihren Eltern anvertraut wurden, in dem Glauben, bei mir seien sie sicher.
Und wenn man sich selbst in einem nicht mehr akzeptablen Maße gefährdet sieht, so sollte es einem der GMV befehlen, auf einem solchen Fahrzeug die Mitfahrt zu verweigern.

Soweit meine bescheidene und höchst persönliche Meinung.

Grüße,
Fabian


Also dann, eben so: Ich schreibe hier nur, ausschließlich und uneingeschränkt als PRIVATMANN. Meine Aussagen haben nichts, sowas von gar nichts und auch rein überhaupt nix mit der Meinung oder sonstwas der Feuerwehr Bad Kissingen zu tun. NICHTS.
Was ich hier schreibe, ist einzig und allein meine Meinung.
Ich schreibe hier auf Basis von Artikel 5 des Grundgesetzes und verstoße gegen keine der in Absatz 2 genannten Punkte.

Sollte trotzdem irgendjemand einen Angriff auf irgendeine Wehr oder irgendeine Person hinter einem meiner Beiträge vermuten, so darf er dies gerne weiterleiten. Das direkte Gespräch suchen wäre auch eine Alternative, wird aber offensichtlich nur ungern in Anspurch genommen. So long...

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW480409
Datum30.04.2008 17:2318877 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Schindler MikeD.h. Du fährst auch nicht mehr als Mitfahrer mit, da auch DU nicht versichert bist?

Dann ist es meine Entscheidung. Außerdem heißt es ja nicht, dass man gar nicht versichert ist sondern halt nur nicht über die UK.

Ansonsten schließe ich mich voll Fabians Beitrag an.

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen480411
Datum30.04.2008 17:3119049 x gelesen
Geschrieben von Schindler MikeNachtrag: habt ihr eine JF und fahrt ihr dann immer mit Sitzerhöhung wenn die Kids üben oder mit dem MTF fahren? Das ist praktisch bei der Feuerwehr gar nicht machbar, bleibt mal auf dem Boden...

Zugegeben, nicht alles was Gesetz ist (bzw. im Sinne des Gesetzes bzw. mit gesundem Menschenverstand aus Gesetzen ableitbar ist) ist praktisch umsetzbar. Es gibt dafür kurzfristig jedoch nur zwei Lösungsansätze:

1. Ignorieren und weitermachen.

2. Gewisse Tätigkeiten einstellen (auch wenn es schwer fällt und auf die Dauer sogar die Arbeit belastet) und nach "oben" hin die Nichtdurchführbarkeit der Tätigkeit und evtl. die daraus möglichen Konsequenzen Melden.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480415
Datum30.04.2008 17:5719118 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschBei anderen Lustigen Ausflügen. Wald, Zoo, Was weiß ich.

Feuerwehr ist nun mal eine Gefahrengeneigte Tätigkeit.


NaJa das meinst Du jetzt aber nicht im Ernst oder?
Meinst Du im ernst, dass eine Fahrt mit PKW´s oder Bussen in den nächsten Zoo ungefährlicher sei als wenn ich mit einem LF die Kids im KiTa abhole und zum anderen Ende der Stadt bringe? Dies mit Vorsicht und Fürsorge - genauso wie mit 8 Erwachsenen auch?


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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480416
Datum30.04.2008 17:5919056 x gelesen
Geschrieben von Fabian Rehbein in einem nicht mehr akzeptablen Maße gefährdet sieht, so sollte es einem der GMV befehlen, auf einem solchen Fahrzeug die Mitfahrt zu verweigern.

HALLO?
Wir sprechen von 800 Metern Fahrt mit dem Feuerwehrauto KiTa-zum Gerätehaus!
Wo bitte ist denn da die Gefahr? Du warst noch nie im KiTa und hast den kleinen beim spielen zugesehen oder?


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 480417
Datum30.04.2008 18:0119066 x gelesen
Geschrieben von Schindler Mike
NaJa das meinst Du jetzt aber nicht im Ernst oder?


Hast du einen Smiliy gesehen? Ich hab mal keinen geschrieben. Mach dir mal Gedanken :-)

Geschrieben von Schindler Mike
Meinst Du im ernst, dass eine Fahrt mit PKW´s oder Bussen in den nächsten Zoo ungefährlicher sei als wenn ich mit einem LF die Kids im KiTa abhole und zum anderen Ende der Stadt bringe?


Beim PKW auf jeden Fall, beim Bus in begrenztem Maße auch.

Oder wieviele Handlampen, Feuerlöscher, Funkgeräte, Atemschutzüberwachungstafeln, Atemschutzmasken u.v.m können sich in einem Reisebus in ein Geschoß verwandeln?

Wieviel Erfahrung hat ein Busfahrer der jeden Tag mehrere Chargen der Gören durch die Stadt fährt im Gegensatz zu einem Fahrer der FF der den Hobel 1mal in der Woche fährt.

Und die Unterschiede zwischen Kinderdummys und Erwachsendummy beim Crashtest sind dir auch bekannt?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorFabi8an 8R., Bad Kissingen / Bayern480419
Datum30.04.2008 18:0819027 x gelesen
Geschrieben von Schindler MikeWir sprechen von 800 Metern Fahrt mit dem Feuerwehrauto KiTa-zum Gerätehaus!

Ich habe ja auch keine Gefährdungsbeurteilung zu diesem Fall abgegeben. Trotzdem sollte gerade die Feuerwehr nicht zu Aussagen wie "Das sind doch nur ein paar Meter, was soll da schon passieren?" hinreißen lassen, denn was passieren kann, damit haben wir unglücklicherweise oft genug zu tun.

Geschrieben von Schindler MikeWo bitte ist denn da die Gefahr?

Siehe oben. Gefahr ist nicht zwangsläufig proportional zur Fahrtstrecke.

Geschrieben von Schindler MikeDu warst noch nie im KiTa und hast den kleinen beim spielen zugesehen oder?

Du wirst staunen, aber ich war erstens sogar selbst irgendwann einmal im Kindergarten und zweitens hatte auch ich schon mit den kleinen Rackern zu tun. Aber genau das ist für mich ganz besonders Anlass, hier ein hohes Maß an Vorsicht als erfordlich anzusehen.

Güße,
Fabian


Also dann, eben so: Ich schreibe hier nur, ausschließlich und uneingeschränkt als PRIVATMANN. Meine Aussagen haben nichts, sowas von gar nichts und auch rein überhaupt nix mit der Meinung oder sonstwas der Feuerwehr Bad Kissingen zu tun. NICHTS.
Was ich hier schreibe, ist einzig und allein meine Meinung.
Ich schreibe hier auf Basis von Artikel 5 des Grundgesetzes und verstoße gegen keine der in Absatz 2 genannten Punkte.

Sollte trotzdem irgendjemand einen Angriff auf irgendeine Wehr oder irgendeine Person hinter einem meiner Beiträge vermuten, so darf er dies gerne weiterleiten. Das direkte Gespräch suchen wäre auch eine Alternative, wird aber offensichtlich nur ungern in Anspurch genommen. So long...

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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW480423
Datum30.04.2008 19:4119102 x gelesen
Geschrieben von Schindler Mikehabt ihr eine JF und fahrt ihr dann immer mit Sitzerhöhung wenn die Kids üben oder mit dem MTF fahren?

Also jetzt ists aber gut. GERADE im Bereich der Jugendfeuerwehr gehört ein erhöhtes Maß an Sorgfsaltspflicht!

Der kleine Max fährt zu Hause immer brav in Papas Volvo auf der Rücksitzbank, Donnerstags Abends ist das alles hinfällig und er darf unangeschnallt im Auto trunen, nur weil es rot ist?

Also bitte, wir KÖNNEN uns nicht über geltendes Recht hinweg setzen und einfach so tun, als ob es für Feuerwehrs nicht gilt.

GERADE bei regelmäßigen Transporten von Kids, also bei der Jugendfeuerwehr.

Bei ToTen (wie ich bereits beschrieben habe, auch wir würden es gerne tun) würde ich sicherlich über 300m Fahrstrecke mit mir streiten lassen, aber NICHT bei Jugendfeuerwehrkids...

Geschrieben von Schindler MikeDas ist praktisch bei der Feuerwehr gar nicht machbar...

Doch, ist es. Wenn Du möchtest nenne ich Dir ad hoc 5 Jugendwehren in meiner Umgebung, die es GENAU SO praktizieren.

Allerdings sollte man nochmal eines festhalten: Die Zivilen Kids sind im Falle eines Falles NIE über die FUK versichert. Egal ob MTF, LF oder Flugfeldlöscher.
Die FUK leistet nur für Versicherte, und Zivilisten sind keine Versicherten.

Alles andere bleibt nach wie vor mit dem KFZ-Versicherer zu klären.
Obwohl ich nicht denke, dass dieser anders handelt...


Gruß
ado

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Wie immer: MEINE Meinung

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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480428
Datum30.04.2008 20:2119187 x gelesen
Geschrieben von Andreas DovernAllerdings sollte man nochmal eines festhalten: Die Zivilen Kids sind im Falle eines Falles NIE über die FUK versichert. Egal ob MTF, LF oder Flugfeldlöscher.
Die FUK leistet nur für Versicherte, und Zivilisten sind keine Versicherten.

OK Ihr habt mich tatsächlich ein wenig überzeugt!
Aber eons stimmt nicht: zumindest in RLP ist die UK auch die versicherung der Kids (zumindest bei der Brnadschutzerziehung) für diese Veranstaltungen. Nicht für die JF-Dienste.

Und nichts anderes habe ich gesagt. Die brandschutzerziehung als Veranstaltung der KiTa ist über die UK versichert und dazu zählt auch die Fahrt mit dem Fw-Auto zum gerätehaus!

Ungeachtet der Anschlallpflicht - bei der IHR Recht habt!!!


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio480436
Datum30.04.2008 21:2019220 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Schindler MikeWeil es darum nicht geht! Das mit dem Anscnallen ist klar und wird selbstverständlich in KFZ mit Rckhaltesystem auch (mit den geeigneten Sitzerhöhungen) gemacht. Es geht halt um die generelle Erlaubnis bzw. Versicherungsschutz.
Es wurde uns gesagt es sei nicht mehr erlaubt und zwar seitens der UK und das glaube ich erst mal so nicht.,..



Da das Feuerwehrfahrzeug im Regelfall der Feuerwehr gehört und nicht der Unfallkasse kann die es zumindest den Kindern wohl kaum verbieten.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP480438
Datum30.04.2008 21:2519156 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDa das Feuerwehrfahrzeug im Regelfall der Feuerwehr gehört und nicht der Unfallkasse kann die es zumindest den Kindern wohl kaum verbieten.

Ja das stimmt, aber ich gehe ja einen Schritt weiter Christian, die Kindergartenkinder sind ja im Rahmen "Ihres Projektes" über die UK versichert! Daran ändert der Transport im Feuerwehrauto ja nichts.


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 29.04.2008 07:46 ., Speyer
 29.04.2008 08:05 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
 29.04.2008 09:34 Seba7sti7an 7P., Achern
 29.04.2008 09:58 ., Stolberg-Gressenich
 29.04.2008 10:50 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 29.04.2008 11:06 ., Stolberg-Gressenich
 29.04.2008 17:40 ., Speyer
 30.04.2008 05:57 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 30.04.2008 21:20 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 30.04.2008 21:25 ., Speyer
 29.04.2008 10:13 Tim 7N., Werl
 29.04.2008 12:31 Jürg7en 7G., Gaienhofen
 29.04.2008 18:22 Magn7us 7H., Pöttmes
 29.04.2008 20:17 Ludg7er 7K., Herten
 29.04.2008 20:22 Juli7an 7H., Stemwede
 30.04.2008 08:34 Jako7b T7., Bischheim
 30.04.2008 10:39 Juli7an 7H., Stemwede
 30.04.2008 14:48 Adol7f H7., Rosenheim
 30.04.2008 14:56 Juli7an 7H., Stemwede
 30.04.2008 15:11 Jako7b T7., Bischheim
 30.04.2008 17:14 ., Speyer
 30.04.2008 17:21 Fabi7an 7R., Bad Kissingen
 30.04.2008 17:59 ., Speyer
 30.04.2008 18:08 Fabi7an 7R., Bad Kissingen
 30.04.2008 17:23 Juli7an 7H., Stemwede
 30.04.2008 17:15 ., Speyer
 30.04.2008 17:31 ., Bad Hersfeld
 30.04.2008 19:41 ., Stolberg-Gressenich
 30.04.2008 20:21 ., Speyer
 30.04.2008 17:11 ., Speyer
 30.04.2008 17:14 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 30.04.2008 17:17 ., Speyer
 30.04.2008 17:18 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 30.04.2008 17:57 ., Speyer
 30.04.2008 18:01 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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