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Thema | Notfalltüröffnung: FF oder BuPo? | 81 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 479691 | |||
Datum | 26.04.2008 13:25 | 45131 x gelesen | |||
Bei uns ist Anfang 2008 abgeschafft worden, dass die FF für die Polizei Notfalltüröffnungen durchführt. Aus Sicherheitsgründen macht das jetzt eine Bundespolizei-Einheit. Gibt es bei euch ähnliche Änderungen? | |||||
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Autor | Dan 8B., Grünwald b.München / Bayern | 479696 | |||
Datum | 26.04.2008 13:33 | 43338 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf HuberBei uns ist Anfang 2008 abgeschafft worden, dass die FF für die Polizei Notfalltüröffnungen durchführt. Die Änderungen werden sich immer mehr durchsetzen da die Polizei und die Bupol nach Öffnung der Grenzen gen Osten vermehrt Personal umstrukturieren müssen. Wenn ich nur mal sehen was sich in dem Bereich Furth im Wald wo ein Verwandter bei der Pol is getan hat da wurden auch einige Landpolizei dienststellen aufgelöst nach Grenzöffnung und das Personal der Bupol wurde versetzt. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 479697 | |||
Datum | 26.04.2008 13:35 | 43516 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf HuberBei uns ist Anfang 2008 abgeschafft worden, dass die FF für die Polizei Notfalltüröffnungen durchführt. Wieso die Bundespolizei? Wo ist denn da die Zuständigkeit? Welche Notfalltüröffnungen meinst Du denn? Hilflose Person in Wohnung? Eindeutig Sache der Feuerwehr. Türöffnung als Amtshilfe durch Polizei erbeten, wegen Haftbefehl, etc.? Machen auch wir, müsste aber nicht unbedingt sein. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 479698 | |||
Datum | 26.04.2008 13:36 | 43263 x gelesen | |||
Wenn die BuPol bei euch eine örtliche Zuständigkeit hat, dann ist das ja ok! In Baden - Württemberg ist das festgeschrieben und die Zuständigkeit auf z. B. Flughäfen, Bahnhöfe, Gleisanlagen u.s.w. festgeschrieben. Die nächste BuPol Stelle wäre bei uns aber auch 40km weit entfernt und daher wäre sowas nicht praktikabel. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 479703 | |||
Datum | 26.04.2008 13:49 | 43523 x gelesen | |||
Bis Ende 2007 haben wir sämtliche Türöffnungen vorgenommen. Die Neuregelung wurde damit begründet, dass "ja ein Verrückter ohne Vorwarnung durch die Tür schießen könnte, weil er Angst bekommt". Das ist zwar etwas übertrieben, es kann aber IMHO durchaus vorkommen, dass jemand durchdreht, wenn seine Wohnung geöffnet wird. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 479705 | |||
Datum | 26.04.2008 13:53 | 43389 x gelesen | |||
Wenn die Polizei garantieren kann, dass die Notfalltüröffnungen wegen einer hilflosen Person genauso schnell abgearbeitet werden können wie durch die Feuerwehr, von mir aus. Dann reduziert sich die Zahl der Einsätze doch wieder etwas und entlastet die FFen. Wieviel Mann hält denn die BuPo vor und wie schnell sind diese Vor Ort? Es kann auch durchaus jemand durchdrehen, wenn man versucht ihn aus der brennenden Wohnung zu ziehen. Nehmt ihr dann in Zukunft immer einen 3 Mann-Angriffstrupp vor bestehend aus TF,TM und Wachtmeister? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 479709 | |||
Datum | 26.04.2008 14:24 | 43323 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Daniel Hermann Nehmt ihr dann in Zukunft immer einen 3 Mann-Angriffstrupp vor bestehend aus TF,TM und Wachtmeister? Kann so'n Idefix mit Schrot geladen werden? *überleg* (-: Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 479711 | |||
Datum | 26.04.2008 14:27 | 43320 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlIdefix Idefix? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 479712 | |||
Datum | 26.04.2008 14:32 | 43412 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannIdefix? such's dir aus: http://www.comedix.de/lexikon/db/idefix.php http://www.ifex3000.de/de/loeschsysteme/impulspistole.htm Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 479713 | |||
Datum | 26.04.2008 14:34 | 43255 x gelesen | |||
Dann denke ich doch, dass Du zu dem unnützen Spielzeug tendierst, oder? Du meinst bestimmt nicht: "Hier ist der Angriffstrupp! Wir haben einen geladenen Hund, und wir scheuen uns nicht ihn einzusetzen! Öffnen sie die Tür!" Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 479735 | |||
Datum | 26.04.2008 16:45 | 43363 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannEindeutig Sache der Feuerwehr. Nein, wieso denn? Natürlich kann die FW zu Hilfe gerufen werden, aber es ist nicht grundsätzlich Sache der FW. Wenn Pol oder RD die Türe selbst öffnen können, öffnen sie eben selbst. Natürlich wird meist die FW gerufen, da sie oft (nicht immer) das richtige Werkzeug hat, aber grundsätzlich zuständig ist die FW hier nicht, also wenn POL Einheiten das durchführen können, warum nicht? MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 479736 | |||
Datum | 26.04.2008 17:07 | 43376 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblNatürlich wird meist die FW gerufen, da sie oft (nicht immer) das richtige Werkzeug hat, aber grundsätzlich zuständig ist die FW hier nicht, also wenn POL Einheiten das durchführen können, warum nicht? Wie ich in dem Thread auch geschrieben hatte: Geschrieben von mir Wenn die Polizei garantieren kann, dass die Notfalltüröffnungen wegen einer hilflosen Person genauso schnell abgearbeitet werden können wie durch die Feuerwehr, von mir aus. Dann reduziert sich die Zahl der Einsätze doch wieder etwas und entlastet die FFen. Darf sich der RD Zugang zur Wohnung beschaffen? Einschränkung von Grundrechten? Oder gilt hier wieder für den RD "rechtfertigender Notstand"? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 479739 | |||
Datum | 26.04.2008 17:28 | 43340 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannDarf sich der RD Zugang zur Wohnung beschaffen? Einschränkung von Grundrechten? Oder gilt hier wieder für den RD "rechtfertigender Notstand"? Gilt das gleiche wie für die Feuerwehr. Wenn eine hilflose Person in der Wohnung ist ja, man geht dann von der Einwilligung der Person aus. Ist nicht sicher dass eine Person in der Wohnung ist, dann nur mit der Pol. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 479745 | |||
Datum | 26.04.2008 17:44 | 43460 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblGilt das gleiche wie für die Feuerwehr. Wenn eine hilflose Person in der Wohnung ist ja, man geht dann von der Einwilligung der Person aus. Nach dem HBKG ist der Feuerwehr die Einschränkung der Grundrechte erlaubt -> Unverletzlichkeit der Wohnung. Es müsste also eigentlich keine Pol. dabei sein, wenn eine Person in der Wohnung vermutet wird. Natürlich ist man auf der sicheren Seite, wenn die Pol. dabei ist. Keine Ahnung wie es in anderen Bundesländern aussieht. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 479747 | |||
Datum | 26.04.2008 18:26 | 43376 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf Hubermacht das jetzt eine Bundespolizei-Einheit. anzumerken dürfte hier sein, daß in Rosenheim eine technische Einheit der Bundespolizei stationiert ist und diese somit 1. vor Ort ist und 2. technisch sehr gut ausgerüstet ist und keinesfalls mit anderen Bundespolizeikräften, die z. B. als Bahnpolizei oder Grenzschutz eingesetzt werden verglichen werden kann! | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 479748 | |||
Datum | 26.04.2008 18:28 | 43235 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Josef Rieschanzumerken dürfte hier sein, daß in Rosenheim eine technische Einheit der Bundespolizei stationiert ist und diese somit 1. vor Ort ist und 2. technisch sehr gut ausgerüstet ist und keinesfalls mit anderen Bundespolizeikräften, die z. B. als Bahnpolizei oder Grenzschutz eingesetzt werden verglichen werden kann! Und die macht das dann quasi als Standard-Amtshilfe-Einheit? Wie gesagt, die Zuständigkeit der BuPo liegt doch ganz woanders. In welchen Teilen Deutschölands macht die BuPo sowas denn? Nur in Rosenhei`? Vielleicht hab´ ich da was falsch verstanden, ich dachte das gilt jetzt für ganz Bayern. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 479758 | |||
Datum | 26.04.2008 20:38 | 43369 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann Nach dem HBKG ist der Feuerwehr die Einschränkung der Grundrechte erlaubt -> Unverletzlichkeit der Wohnung. NRW ebenso. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Axel8 S.8, Remscheid / NRW | 479762 | |||
Datum | 26.04.2008 20:53 | 43346 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian Holsing
Vorsicht. Die Einschränkung der Grundrechte bezieht sich zunächst nur auf die Aufgaben der Feuerwehr nach § 1 und im besonderen auf die in §§ 27/28 genannten Fälle. Eine einzelne Person, die aufgrund einer Erkrankung o,ä. in ihrer Wohnung liegt ist weder aufgrund eines Schadenfeuers, noch aufgrund eines Unglücksfalls bzw. eines öffentl. Notstandes ... (stark gekürzt §1) in dieser Lage, noch fällt das unter die Vorschriften der §§ 27/28 in denen Handlungspflichten Personen und Grundstückseigentümern definiert werden. Was hierzu im RD-Gesetz steht entzieht sich meiner Kenntnis. Als Feuerwehr werde ich mich hier wohl auf die Geschäftsführung ohne Auftrag zurückziehen müssen. Tschökes, Axel Solanka. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 479839 | |||
Datum | 27.04.2008 16:51 | 43451 x gelesen | |||
Hallo Forum, hier wird in meinen Augen etwas wichtiges übersehen: Geschrieben von Adolf Huber Bei uns ist Anfang 2008 abgeschafft worden, dass die FF für die Polizei Notfalltüröffnungen durchführt. Ich gehe hier nicht vom Standarteinsatz Hilflose Person aus, da hier in der Regel der RD die Türöffnung anfordert und nicht die Polizei. Ich bin der Meinung das dies auf reine Polizeilagen (SEK- Einsatz etc.) zutrifft. Da sollten wir froh sein, nicht dazwischen zu stehen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 479849 | |||
Datum | 27.04.2008 19:20 | 43253 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Michael--- Ich gehe hier nicht vom Standarteinsatz Hilflose Person aus, da hier in der Regel der RD die Türöffnung anfordert und nicht die Polizei. Das sagt unser IM dazu: Grenzen der Amtshilfe Gruß Manfred | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 479868 | |||
Datum | 27.04.2008 21:12 | 43400 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Michael Bayer Ich bin der Meinung das dies auf reine Polizeilagen (SEK- Einsatz etc.) zutrifft. Da sollten wir froh sein, nicht dazwischen zu stehen. Ich lese das schon so das es sich um die "ganz normale" Türöffnung handelt. Wenn die Polizei eine Einheit hat, die das genauso kann wie die FW, warum dann nicht? Geschrieben von Michael Bayer Ich gehe hier nicht vom Standarteinsatz Hilflose Person aus, da hier in der Regel der RD die Türöffnung anfordert und nicht die Polizei. Da fordern wir im RD FW und Pol an. Braucht das SEK überhaupt die FW zum Türe öffnen? Kann mir das eigentlich nicht vorstellen, dass man die FW in einen Bereich lässt, in dem das SEK erforderlich ist. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 480295 | |||
Datum | 30.04.2008 00:02 | 43407 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblBraucht das SEK überhaupt die FW zum Türe öffnen? Hallo, nein die brauchen die FW nicht, da von diesen Einheiten die Zugänge schneller und effizienter geschaffen werden. Geschrieben von Christof Strobl Kann mir das eigentlich nicht vorstellen, dass man die FW in einen Bereich lässt, in dem das SEK erforderlich ist. Da hat FW und RD auch nichts verloren! Ich erinnere nur an den vor einiger Zeit erschienenen Artikel zur "Schlidkrötentaktik", wo alle Fachleute nur noch fassungslos den Kopf schüttelten. Auch bei Einsätzen wo es um "normale" Festnahmen geht, kann man nur auf besonnene Führungskräfte der FW hoffen, die gerne mal Material aber keine Menschen anbieten .... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 480297 | |||
Datum | 30.04.2008 00:28 | 43225 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferAuch bei Einsätzen wo es um "normale" Festnahmen geht, kann man nur auf besonnene Führungskräfte der FW hoffen, die gerne mal Material aber keine Menschen anbieten .... Etwas anderes wird auch im Normalfall weder angefordert noch gewährt. Bereitstellung RD ist ja was anderes. Da kann man in Sicherheit auf das Ende des Aktes warten...wenn man mal von Pannen absieht, wie dem RTW, der auf dem Weg zum Bereitstellungsraum unter dem Fenster des Amokschützen vorbeifährt... :-( Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 480362 | |||
Datum | 30.04.2008 13:50 | 43479 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Michael Bayer--- Ich gehe hier nicht vom Standarteinsatz Hilflose Person aus, da hier in der Regel der RD die Türöffnung anfordert und nicht die Polizei. Bei Türöffnungen des RD fordert die Pol die FW in Amtshilfe an. Pol muss vor Ort sein, dass die FW eine Tür öffnen darf(außer es besteht eine erkennbare Brandgefahr usw.). Und da kommt bei uns halt jetzt Die Bundespolizei. Die sind genauso schnell und es wird einfach ein Risiko für die Feuerwehr genommen. Es kann auch ein Notfallpatient durchdrehen, wenn er Angst bekommt. Es war meine Frage, ob das noch woanders so gereglt ist, oder ist das bei uns Einzelfall? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 480410 | |||
Datum | 30.04.2008 17:23 | 43280 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf HuberBei Türöffnungen des RD fordert die Pol die FW in Amtshilfe an. Hmmm. Warum? Mit hat der Gesetzgeber im § 2 Abs. 1 FwG Ba-Wü folgende Aufgaben ins Stammbuch geschrieben "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Im übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten." Und wenn wir eine originäre Aufgabe (d.h. wir öfnen die Tür weil dahinter eine lebensbedrohliche Lage vorliegt) nach FwG wahrnehmen machen wir das nicht in Amtshilfe. Und wir brauchen dafür auch nicht die Polizei. Das ist dann einfach nur unser Job. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 480420 | |||
Datum | 30.04.2008 18:38 | 43367 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Adolf Huber Bei Türöffnungen des RD fordert die Pol die FW in Amtshilfe an. Warum das? Geschrieben von Adolf Huber Pol muss vor Ort sein, dass die FW eine Tür öffnen darf Menschenrettung ist originäre Zuständigkeit der Feuerwehr, da braucht man keine Polizei. Geschrieben von Adolf Huber Und da kommt bei uns halt jetzt Die Bundespolizei. Woraus ergibt sich deren sachliche und örtliche Zuständigkeit? Geschrieben von Adolf Huber Die sind genauso schnell und es wird einfach ein Risiko für die Feuerwehr genommen. Risiko? Geschrieben von Adolf Huber Es kann auch ein Notfallpatient durchdrehen, wenn er Angst bekommt. Wenn der nicht mehr in der Lage ist die Tür zu öffnen? Geschrieben von Adolf Huber Es war meine Frage, ob das noch woanders so geregelt ist ... Diesen Zustand bezeichnest Du als "geregelt"? Geschrieben von Adolf Huber ... oder ist das bei uns Einzelfall? Ganz bestimmt und ein sehr merkwürdiger noch dazu. Gruß Markus | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 480421 | |||
Datum | 30.04.2008 19:21 | 43488 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Markus Groß Woraus ergibt sich deren sachliche und örtliche Zuständigkeit? Die liegt dann vor, wenn z.B. nicht sicher ist, dass sich die Person in der Wohnung befindet, was SEHR häufig vorkommt! Keiner ist verpflichtet die FW dazu einzusetzen. Wenn eine Polizeieinheit greifbar ist, die das genauso kann, brauche ich dazu keine Feuerwehr. Geschrieben von Markus Groß Menschenrettung ist originäre Zuständigkeit der Feuerwehr, da braucht man keine Polizei. Richtig, aber s.o., wenn sich rausstellt, dass sich doch keine Person in der Wohnung befindet habe ich schon gern die Pol vor Ort, die kümmern sich um das weitere (Kontrolle das Whg. wieder korrekt verschlossen, Verständigung von Angehörigen usw.). Geschrieben von Markus Groß Diesen Zustand bezeichnest Du als "geregelt"? Wieso denn Zustand?? Keiner kann der Polizei vorschreiben, von wem sie eine Wohnung öffnen lässt. Entweder sie macht es selbst, oder der Schlüsseldienst oder die FW. Sicher ist in den meisten Fällen die FW gefordert sein, aber es steht nirgends, dass NUR die FW eine Wohnung öffen darf. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 480430 | |||
Datum | 30.04.2008 20:35 | 43349 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christof Strobl wenn sich rausstellt, dass sich doch keine Person in der Wohnung befindet habe ich schon gern die Pol vor Ort, die kümmern sich um das weitere (Kontrolle das Whg. wieder korrekt verschlossen, Verständigung von Angehörigen usw.). Korrekt, aber bis es soweit ist, darf die Fw auch ohne Polizei tätig werden. Sie braucht bei einer Notfallöffnung für RD - darum ging es eben - nicht in Amtshilfe für die Landespolizei tätig zu werden, sondern darf das alleine durchziehen. BTW: Ich hab sowieso das Gefühl, dass es sich bei diesem Vorgang um eine rein politische Entscheidung handelt, weil man mit allen Mitteln den BuPo-Standort halten will und jetzt nach neuen Betätigungsfeldern sucht. Bin mal gespannt, was da noch alles kommt. Gruß Markus | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 480431 | |||
Datum | 30.04.2008 20:42 | 43262 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Markus Groß darf die Fw auch ohne Polizei tätig werden Selbstverständlich darf sie, zum Thema Amtshilfe habe ich nichts geschrieben. Wenn aber die Polizei schon vor Ort ist, oder der Notruf bei der Polizei eingeht, entscheidet die Polizei wen sie beauftragt. Geschrieben von Markus Groß Ich hab sowieso das Gefühl, dass es sich bei diesem Vorgang um eine rein politische Entscheidung handelt, weil man mit allen Mitteln den BuPo-Standort halten will und jetzt nach neuen Betätigungsfeldern sucht. Oder es bangen Feuerwehren um ein Paar Einsätze;-) MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 480433 | |||
Datum | 30.04.2008 20:43 | 43389 x gelesen | |||
Was machen wir denn, wenn der RD uns alarmiert wegen HiloPe und wir haben gar kein Öffnungswerkzeug? Tür oder Fenster einschlagen oder sagen hamma net ? | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 480435 | |||
Datum | 30.04.2008 21:15 | 43371 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christof Strobl Wenn aber die Polizei schon vor Ort ist, oder der Notruf bei der Polizei eingeht, entscheidet die Polizei wen sie beauftragt. ... nö, wenn sie das nicht sinnvoll begründen kann (Gefährdung, Zeitfaktor, außerhalb Dienstzeit) hat sie die zuständige Behörde zu verständigen (m.E. sind wir hier im Bereich der originären Aufgaben der Fw). Geschrieben von Christof Strobl Oder es bangen Feuerwehren um ein Paar Einsätze;-) ... nö, meinetwegen kann Türen notfallmäßig aufmachen wer will (komme gerade von so einem Einsatz), nur solange er das nicht flächendeckend innerhalb akzeptabler Zeiten machen kann ist die Lösung murks ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Lübau / Sachsen | 480442 | |||
Datum | 30.04.2008 21:37 | 43517 x gelesen | |||
bei uns ist in der Grundausbildung gelehrt worden, dass wenn keine Leben in Gefahr sind, sprich sich hinter der Tür eine zu versorgende Person befindet, die Feuerwehr keinesfalls eine Tür zu öffnen hat. | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 480443 | |||
Datum | 30.04.2008 21:45 | 43242 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Martin Schmieder bei uns ist in der Grundausbildung gelehrt worden, dass wenn keine Leben in Gefahr sind, sprich sich hinter der Tür eine zu versorgende Person befindet, die Feuerwehr keinesfalls eine Tür zu öffnen hat. § 7 (1) des Sächsischen Brandschutzgesetzes ist Dir aber bekannt? Gruß Markus | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 480444 | |||
Datum | 30.04.2008 21:50 | 43767 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Martin Schmieder bei uns ist in der Grundausbildung gelehrt worden, dass wenn keine Leben in Gefahr sind, sprich sich hinter der Tür eine zu versorgende Person befindet, die Feuerwehr keinesfalls eine Tür zu öffnen hat. ... so nur eingeschränkt richtig (zumindest mal von der hessischen Gesetzeslage ausgegangen). Wenn ich durch die Tür rein muss, weil ich dahinter einen Gefahrensachverhalt weiss oder auch nur vermute, bei dem die Feuerwehr eine Eingriffsverpflichtung hat (Pflichtaufgabe der Fw) und ich nicht anders sinnvoll dort hin komme darf ich die Tür öffnen. Person in Not ist davon ein Fall ... BMA-Alarm ohne (funktionierenden) Schlüssel wäre ein anderer Fall ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Axel8 S.8, Remscheid / NRW | 480445 | |||
Datum | 30.04.2008 21:51 | 43235 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Gerhard Bayer
Das kommt wohl auf das Landespolizeigesetz an. Ich habe mal gelernt, dass es da Unterschiede gibt. In einigen Gesetzen gibt es eine Allzuständigkeit, da werden Maßnahmen, die die Polizei in Vertretung einer Behörde durchführt zu originären Polizeiaufgaben. Nach anderen Polizeigesetzen bleibt es bei einer vertretungsweisen Durchführung, die sie nur bei Gefahr im Verzuge (das heißt, dass bei einer Verzögerung der Handlung (Verzug) eine Gefahr für die Wirksamkeit der durchzuführenden Maßnahme entsteht) zur Durchführung berechtigt. Wenn ich da damals was falsch verstanden habe, oder im Laufe der Jahre falsch erinnere: Juristen vor! ich lerne gerne dazu:-) Tschökes, Axel Solanka. | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 480446 | |||
Datum | 30.04.2008 21:57 | 43334 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Groß § 7 (1) des Sächsischen Brandschutzgesetzes ist Dir aber bekannt? Muss mich korrigieren, Sachsen hat seit 2004 ein neues Gesetz. Da stehen die Aufgaben der Fw in anderen §§. Gruß Markus | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 480447 | |||
Datum | 30.04.2008 22:05 | 43310 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Axel Solanka Das kommt wohl auf das Landespolizeigesetz an. Ich habe mal gelernt, dass es da Unterschiede gibt. In einigen Gesetzen gibt es eine Allzuständigkeit, da werden Maßnahmen, die die Polizei in Vertretung einer Behörde durchführt zu originären Polizeiaufgaben. ... kann ich nicht ausschließen. In Hessen besteht nur ein subsidäre Zuständigkeit der Pol. In Bayern (weil: Rosenheim) sagt Artikel 3 des Polizeiaufgabengesetzes aber auch "Die Polizei wird tätig, soweit ihr die Abwehr der Gefahr durch eine andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.". Die Vermutung, dass die zuständige Einrichtung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr "Feuerwehr" in ihrem Pflichaufgabenbereich hier "nicht" oder "nicht rechtzeitig" tätig werden kann und deshalb eine nicht zuständige Bundespolizeibehörde in Amtshilfe tätig werden muss ist m.E. etwas gewagt. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 480448 | |||
Datum | 30.04.2008 22:06 | 43212 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus GroßDa stehen die Aufgaben der Fw in anderen §§. Richtig, nennen sich jetzt Pflichten und stehen im § 16: (1) Die öffentlichen Feuerwehren wirken bei der Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden nach § 6 mit und leisten bei der Bekämpfung von Katastrophen, im Rahmen des Rettungsdienstes und bei der Beseitigung von Umweltgefahren technische Hilfe. Hervorhebungen durch mich. MkG Sascha | |||||
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Autor | Axel8 S.8, Remscheid / NRW | 480449 | |||
Datum | 30.04.2008 22:13 | 43224 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Gerhard Bayer Die Vermutung, dass die zuständige Einrichtung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr "Feuerwehr" in ihrem Pflichaufgabenbereich hier "nicht" oder "nicht rechtzeitig" tätig werden kann und deshalb eine nicht zuständige Bundespolizeibehörde in Amtshilfe tätig werden muss ist m.E. etwas gewagt. Das sehe ich allerdings auch so. Nur hatte ich mich dazu ja auch nicht geäußert:-) Was ich aber zum Ausdruck bringen wollte (da habe ich auch etwas schlampig zitiert): Wenn die (Landes-)Polizei in Ausübung einer originären Aufgabe tätig wird, kann sie sich auch aussuchen, wen sie zur Hilfe heranzieht und muss nicht die FW nehmen. Tschökes, Axel Solanka. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 480450 | |||
Datum | 30.04.2008 22:15 | 43250 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin Schmiederwenn keine Leben in Gefahr sind, sprich sich hinter der Tür keine zu versorgende Person befindet, die Feuerwehr keinesfalls eine Tür zu öffnen hat. Vielleicht ein Tippfehler - das oben von mir eingefügte "k" vergessen? Dann würde die Aussage doch halbwegs passen... MkG Sascha | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 480453 | |||
Datum | 30.04.2008 22:27 | 43497 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... nö, wenn sie das nicht sinnvoll begründen kann (Gefährdung, Zeitfaktor, außerhalb Dienstzeit *kopschüttel* Hab ich doch geschrieben!! Wenn erforderlich kommt die FW, aber diese ist nicht IMMER erforderlich, und wenn die Polizei die Türe selbst öffnen KANN, dann darf sie das auch! Auch wenn das hundert mal Aufgabe der FW ist. Und wenn ich mit dem RTW vor Ort bin, und es ist sicher, dass in der Wohnung eine hilflose Person ist, die FW ist aber noch nicht alarmiert, verschaffe ich mir (wenn möglich) auch Zugang. Ist die FW bereits alarmiert, warte ich selbstverständlich. Geschrieben von Gerhard Bayer nur solange er das nicht flächendeckend innerhalb akzeptabler Zeiten machen kann ist die Lösung murks Woher willst du wissen, dass die hier zitierte BuPo das nicht innerhalb einer akzeptablen Zeit machen kann?? Kann mir nicht vorstellen, dass man da eine halbe Stunde auf diese Einheit wartet! MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 480454 | |||
Datum | 30.04.2008 22:34 | 43359 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblUnd wenn ich mit dem RTW vor Ort bin, und es ist sicher, dass in der Wohnung eine hilflose Person ist, die FW ist aber noch nicht alarmiert, verschaffe ich mir (wenn möglich) auch Zugang. Ist die FW bereits alarmiert, warte ich selbstverständlich. Warum die Unterscheidung? MkG Sascha | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 480456 | |||
Datum | 30.04.2008 23:03 | 43544 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christof Strobl Woher willst du wissen, dass die hier zitierte BuPo das nicht innerhalb einer akzeptablen Zeit machen kann?? ... kann sie vermutlich ... in Rosenheim ... Wie sieht es 30 km weiter aus, da ist kein BuPol Standort da ? Geschrieben von Christof Strobl Wenn erforderlich kommt die FW, aber diese ist nicht IMMER erforderlich, und wenn die Polizei die Türe selbst öffnen KANN, dann darf sie das auch! Auch wenn das hundert mal Aufgabe der FW ist. ... wenn die Landespolizei das meint im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags mit dem Türöffner Größe 45 oder der Schulter machen zu können ist mir das schnuppe (solange sie mich da nicht zusätzlich alarmieren) -> subsidiäre Zuständigkeit ... die Bundespolizei ist aber da eben nicht zuständig und müßte in Amtshilfe für die subsdiär zuständige Landespolizei tätig werden ... da gibt es aber mit originärer Zuständigkeit eine Organisation die das höchst vermutlich gleich schnell kann ... ... es sei den die Tür ist in einem DB-Bahnhof ... da wäre die Bundespolizei originär zuständig ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 480457 | |||
Datum | 30.04.2008 23:20 | 43261 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Gerhard Bayer kann sie vermutlich ... in Rosenheim Und genau das hat er ja geschrieben. Geschrieben von Gerhard Bayer Wie sieht es 30 km weiter aus, da ist kein BuPol Standort da ? Hat keiner gesagt dass das wo anders auch gilt! Geschrieben von Gerhard Bayer die Bundespolizei ist aber da eben nicht zuständig und müßte in Amtshilfe für die subsdiär zuständige Landespolizei tätig werden ... Richtig. Aber es ist nicht verboten dass die Landespolizei die Bundespolizei um Amtshilfe bittet. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 480459 | |||
Datum | 30.04.2008 23:24 | 43208 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sascha Tröger Warum die Unterscheidung? Weil ich evtl. abwägen würde was sinnvoller ist. Ist die FW unterwegs kann ich evtl. warten, und die Türe "professionell" öffnen lassen, würde es zu lange dauern wenn ich sie erst alarmieren muss, nehme ich eventuell entstehenden Schaden in Kauf. Ist halt situationsabhängig. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 480463 | |||
Datum | 01.05.2008 02:15 | 43252 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerVielleicht ein Tippfehler - das oben von mir eingefügte "k" vergessen? Und was machst Du, wenns hinter der Tür brennt ;-) Die Aussage paßt so nicht mal halbwegs ;-) Aber im TrM1 ist diese Vereinfachung noch ganz i.O. Ich denke, man wollte damit die Abgrenzung zum gewerblichen Schlüsseldienst darlegen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 480480 | |||
Datum | 01.05.2008 12:22 | 43314 x gelesen | |||
Meine Frage ist wohl übersehen worden: Was machen wir denn, wenn der RD oder die POL uns alarmiert wegen HiloPe und wir haben gar kein Öffnungswerkzeug? Tür oder Fenster einschlagen oder sagen hamma net ? | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 480492 | |||
Datum | 01.05.2008 12:45 | 43166 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Schindler Mike Tür oder Fenster einschlagen Wenn es nicht anders geht, ja. Geschrieben von Schindler Mike oder sagen hamma net Die FW hat auf jeden Fall Werkzeug dabei (wenn auch nicht immer speziell zur Türöffnung). Man spricht sich halt mit der Pol. ab, und nimmt das, was am wenigsten Schaden anrichtet. Oft reicht ja schon eine Leiter, z.B. um an ein geöffnetes (oder gekipptes) Fenster zu gelangen. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 480509 | |||
Datum | 01.05.2008 16:50 | 43318 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler MikeWas machen wir denn, wenn der RD uns alarmiert wegen HiloPe und wir haben gar kein Öffnungswerkzeug? 1. Ist eigentlich sehr unwahrscheinlich. 2. Wenn doch - beschaffen. Link 1 Link 2 MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 480511 | |||
Datum | 01.05.2008 17:04 | 43274 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey1. Ist eigentlich sehr unwahrscheinlich. Was meisntDu, dass man KEIN Öffnungswerkzeug hat? Du meisnt dann aber sicher Fw-Axt und Co. oder? Die Öffnungsmethode wie im 2. Link wird sich bei einer modernen 5-Fach-Verriegelung die Zähne aus beißen oder nicht... Ist es da nicht wirkungsvoller ein Fenster zu zertrümmern - dürfte auch billiger sein | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 480512 | |||
Datum | 01.05.2008 17:09 | 43400 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler MikeWas meisntDu, dass man KEIN Öffnungswerkzeug hat? Genau. Das gänzliche Fehlen von zur Zugangseröffnung (irgendwie) einsetzbarem Gerät halte ich bei einer Feuerwehr für sehr unwahrscheinlich. Geschrieben von Schindler Mike Die Öffnungsmethode wie im 2. Link wird sich bei einer modernen 5-Fach-Verriegelung die Zähne aus beißen oder nicht... s. letzter Absatz des ersten verlinkten Artikels. Geschrieben von Schindler Mike Ist es da nicht wirkungsvoller ein Fenster zu zertrümmern - dürfte auch billiger sein Jo. Auch dies ist eine denkbare Zugangsmethode. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 480515 | |||
Datum | 01.05.2008 17:34 | 43375 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyGeschrieben von Schindler MikeDie Öffnungsmethode wie im 2. Link wird sich bei einer modernen 5-Fach-Verriegelung die Zähne aus beißen oder nicht... eben und eine Standardtür bekommst du heute so nicht mehr auf! Also vergesst das mit dem Kuhfuss gleich wieder! Entweder hast Du Glück, dass ein Fenster gekippt ist, oder dass man Ziehfix hat oder man muß sein Glück am Fenster - und da der Scheibe (weil Aufhebeln ist da heute auch nicht mehr drin), versuchen Aber auch die Scheiben haben es in sich! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 480517 | |||
Datum | 01.05.2008 17:44 | 43360 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler MikeAlso vergesst das mit dem Kuhfuss gleich wieder! Entweder hast Du Glück, dass ein Fenster gekippt ist, oder dass man Ziehfix hat oder man muß sein Glück am Fenster - und da der Scheibe (weil Aufhebeln ist da heute auch nicht mehr drin), versuchen Aber auch die Scheiben haben es in sich! Einfamilienhaus: Zumeist Zugangsmöglichkeit durch Fenster Mehrfamilienhaus: Zumeist Zugang durch Haustür möglich, die dann folgende Wohnungstür zumeist geringe Widerstandsklasse. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 480519 | |||
Datum | 01.05.2008 17:50 | 43388 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey1. Einfamilienhaus: Zumeist Zugangsmöglichkeit durch Fenster zu 1 mit Brachialgewalt durch die Scheibe oder machen Glasschneider sinn? zu 2 mittels Kuhfußmethode (wenn kein Ziehfix vorhanden)? | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 480527 | |||
Datum | 01.05.2008 18:22 | 43174 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler Mikezu 1 mit Brachialgewalt durch die Scheibe oder machen Glasschneider sinn? Wenn der RD eine Zugangseröffnung braucht, dann doch wohl weil dort ein Patient ist, der entsprechende Hilfe braucht. Somit ist Schadensminimierung zwar immer noch ein nicht aus den Augen zu verlierendes Ziel, jedoch nicht das Vordringlichste. Wichtiger ist es möglichst schnell einen nutzbaren Zugang zu schaffen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 480528 | |||
Datum | 01.05.2008 18:42 | 43210 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler Mikeeben und eine Standardtür bekommst du heute so nicht mehr auf! Wenn Du es so genau weißt, wiseo fragst Du dann ;-) ? Nichtsdestotrotz: Der überwiegende Standard ist nach wie vor daß die Tür nur über Fallriegel und Nachriegel arretiert ist. Da lässt sich durchaus mit einem ordentlichen Kuhfuß (das schließt erfahrungsgemäß fast alles unter 20 Euro aus) etwas machen. Und wenn dann jemand extrem viel Geld ausgibt, um in einem Bunker zu wohnen, dann muß er im Zweifelsfall eben auch eine BMA oder einen Hausnotruf installieren, der einen Zugang für die FW entriegelt. Glasschneider: Zweckfrei. Da die Scheibe dann auch kaputt ist, kannst Du Dir auch die Zeit für das esoterische rumgeritze sparen und gleich draufhauen. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 480531 | |||
Datum | 01.05.2008 19:13 | 43345 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleWenn Du es so genau weißt, wiseo fragst Du dann ;-) ? Meine Eingangsfrage lautete ja daher: Was machen wir denn, wenn der RD uns alarmiert wegen HiloPe und wir haben gar kein Öffnungswerkzeug? Tür oder Fenster einschlagen oder sagen hamma net ? Zusammenfassend kann man also sagen wenn eine Standardtür nach den heutigen Regeln des Faches vorliegt - und diese verriegelt ist) dann halt ein Fenster zertrümmern. Mit Öffnungswerkzeug meinte ich auch Spezialwerkzeug wie Ziehfix o.ä. Aber selbst mit dem wirds bei guten Zylindern mit Aufbohrschutz schon recht unmöglich in annehmbarer Zeit was zu erreichen... Also sollte man sich auf das Fenster konzentrieren. Das Glas ist aber auch recht widerspenstig. Gibts da keine Hilfsmittel? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 480532 | |||
Datum | 01.05.2008 19:22 | 43313 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler MikeWas machen wir denn, wenn der RD uns alarmiert wegen HiloPe und wir haben gar kein Öffnungswerkzeug? Was machst Du, wenn wir wegen Feuer - Person vermißt alarmiert werden und Du stehst vor der selben Tür? Es ist doch egal, warum wir die tür aufmachen müssen. Also brauchen wir immer eine Lösung für "schnell und schmutzig". Wir haben da demletzt mal etwas "rumgespielt". Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 480533 | |||
Datum | 01.05.2008 19:30 | 43195 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler MikeAlso sollte man sich auf das Fenster konzentrieren. Das Glas ist aber auch recht widerspenstig. Gibts da keine Hilfsmittel? Och, da gibt es eine Reihe von mehr oder weniger brauchbaren Hilfsmitteln. Teilweise sogar ab 20 € (auf Wunsch auch bis hin zu 1500 €). Ich empfehle da für die sparsame Fw einen Spalthammer (hü). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 480535 | |||
Datum | 01.05.2008 19:37 | 43316 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler MikeDas Glas ist aber auch recht widerspenstig. Welches Glas? Geschrieben von Schindler Mike Gibts da keine Hilfsmittel? a) b) c) mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 480536 | |||
Datum | 01.05.2008 19:43 | 43214 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef Mäschlec) Wohin muß ich den Zuschußantrag richten ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 480537 | |||
Datum | 01.05.2008 19:45 | 43167 x gelesen | |||
Wow, das Tool bei c) muß ich mal gleich auf die Beschaffunsliste schreiben ;-) | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 480538 | |||
Datum | 01.05.2008 19:47 | 43354 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWir haben da demletzt mal etwas "rumgespielt". Und wie ist Euer Fazit Christian? Was war am schnellsten, einfachsten, effektivsten... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 480539 | |||
Datum | 01.05.2008 19:56 | 43218 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler MikeUnd wie ist Euer Fazit Christian? Was war am schnellsten, einfachsten, effektivsten... a) Große (Spalt-)Hammer ggf. b) in Kombination mit Halligan Tool c) Motorkettensäge Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 480542 | |||
Datum | 01.05.2008 20:06 | 43235 x gelesen | |||
Hallo Mike, ich hatte bereits zum Frühstück eine Antwort geschrieben, aber dann wieder mal wegen "isses nicht Wert" nicht abgeschickt. Aber nach dieser Diskussion ... Die Feuerwehrwehr Speyer hat allein im letzten Jahr 73 Türen geöffnet. Du bist laut eigenen Angaben nach HFM kein FA mehr. Was willlst Du mit deiner Frage eigentlich bezwecken? Gruß Markus | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 480543 | |||
Datum | 01.05.2008 20:10 | 43302 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey Einfamilienhaus: Zumeist Zugangsmöglichkeit durch Fenster Ist auf jeden Fall (wenn man jetzt nicht gerade durch das Panoramafenster will) die günstigste Alternative für den Besitzer. Aber eben auch nicht immer möglich: Fenster vergittert, mit Draht verstärktes Glas, Fenster ungünstig plaziert. Geschrieben von Marc Dickey Mehrfamilienhaus: Zumeist Zugang durch Haustür möglich, die dann folgende Wohnungstür zumeist geringe Widerstandsklasse. Meiner Erfahrung nach sind die meisten Türen, wenn sie nicht nur zugezogen sind, in Großstädten mittlerweile (zu) gut gesichert. Ich hab´ da schon Sachen gesehen, da sind wir erst mit einem Akku-Kombigerät in die Wohnung gekommen.(Fenster vergittert, Rolladen gesichert, Tür mit Stahlbolzen verstärkt, Fort Knox war dagegen ein Waisenhaus) Wir benutzen Türbleche, je nach Dringlichkeit (Pat. ansprechbar, Pat. nicht ansprechbar) das Zieh-Fix oder das Rabbit Tool (Abb. ähnlich) Aber auch in einem Mehrfamilienhaus ist der Zugang über Fenster möglich: Steckleiter, Schiebleiter, Hakenleiter (ein tolles Gerät), Multifunktionsleiter oder die DL. Deswegen: Erkunden, erkunden, erkunden! Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 480545 | |||
Datum | 01.05.2008 20:17 | 43258 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus GroßDu bist laut eigenen Angaben nach HFM kein FA mehr. Marc Dickey ist auch schon mehrere Jahre nicht mehr bei der Feuerwehr, was macht er dann noch hier im Forum? Hier gibt es auch einige Pensionäre, die haben vielleicht auch alle nur Interesse. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 480546 | |||
Datum | 01.05.2008 20:22 | 43304 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannAber eben auch nicht immer möglich: Fenster vergittert, mit Draht verstärktes Glas, Fenster ungünstig plaziert. Ja, vergitterte Fenster sind ein Problem. Sieht man ja immer wieder. Die zeitlicher Verzögerung die dadurch entsteht ist aber zumeist von demjenigen hinter der Tür selbst hervorgerufen. Gitterverstärkte Fenster sind i.d.R. mit einem Spalthammer kein Problem. Geschrieben von Daniel Hermann Meiner Erfahrung nach sind die meisten Türen, wenn sie nicht nur zugezogen sind, in Großstädten mittlerweile (zu) gut gesichert. Ich hab´ da schon Sachen gesehen, da sind wir erst mit einem Akku-Kombigerät in die Wohnung gekommen.(Fenster vergittert, Rolladen gesichert, Tür mit Stahlbolzen verstärkt, Fort Knox war dagegen ein Waisenhaus) Wenn jemand seine Wohnungstür derart sichert, ist das schon doof. Kann aber nicht das Maß aller Dinge sein. Wobei nicht selten die Wohnungstür als solches das schwächste Glied der Kette ist. Geschrieben von Daniel Hermann Aber auch in einem Mehrfamilienhaus ist der Zugang über Fenster möglich: Steckleiter, Schiebleiter, Hakenleiter (ein tolles Gerät), Multifunktionsleiter oder die DL. Stimmt. Ist aber -sieht man mal von Beispielen wie deinem mal abgesehen- zumeist zeitaufwendiger als das MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 480547 | |||
Datum | 01.05.2008 20:24 | 43153 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann Hier gibt es auch einige Pensionäre, die haben vielleicht auch alle nur Interesse. Ich finde die Frage von M. S. einfach nur provokant. Gruß Markus | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 480548 | |||
Datum | 01.05.2008 20:24 | 43148 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannMarc Dickey ist auch schon mehrere Jahre nicht mehr bei der Feuerwehr, was macht er dann noch hier im Forum? Hier gibt es auch einige Pensionäre, die haben vielleicht auch alle nur Interesse. Dem kann ich nichts hinzufügen. Ich hab noch guten Kontakt zu den alten Kumpeld und bilde mich stetig weiter - könnte ja sein, dass man die blaue Jacke noch mal anzieht... | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 480549 | |||
Datum | 01.05.2008 20:26 | 43334 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyStimmt. Ist aber -sieht man mal von Beispielen wie deinem mal abgesehen- zumeist zeitaufwendiger als das Einschl... äh... Öffnen der Wohnungstür. Stimmt. Aber so lange ich nicht mit Sicherheit sagen kann, dass die nicht Person hinter der Tür sitzt oder dahinter liegt, werde ich garantiert keine so maximalinvasiven Massnahmen wie sie die Feuerwehr Wernau ausprobiert hat verwenden. Ich hatte vor einigen Jahren auch schon mal den Fall (im RD, nicht bei der FF oder BF), dass ein Suizidant sich an der Wohnungstür stranguliert hatte. Wäre da mit einer Kettensäge gearbeitet worden, die Sauerei hätte ich nicht putzen wollen... Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 480550 | |||
Datum | 01.05.2008 20:29 | 43309 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannAber so lange ich nicht mit Sicherheit sagen kann, dass die nicht Person hinter der Tür sitzt oder dahinter liegt, werde ich garantiert keine so maximalinvasiven Massnahmen wie sie die Feuerwehr Wernau ausprobiert hat verwenden. Deshalb gibt es ja auch zuerst einen Erkundungsschnitt als Guckloch im oberen Bereich der Tür, wo niemand sitzt oder liegt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 480551 | |||
Datum | 01.05.2008 20:33 | 43304 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDeshalb gibt es ja auch zuerst einen Erkundungsschnitt als Guckloch im oberen Bereich der Tür, wo niemand sitzt oder liegt. Und mit was schaut ihr dann? Schornsteinkehrerspiegel? Zeitaufwand? Ich finde wenn es schnell gehen muss, ist das Rabbit-Tool nicht zu verachten. Das gibt einen kurzen Rums wenn der Riegel rausfliegt, das wars. Schnell und sauber. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 480552 | |||
Datum | 01.05.2008 20:35 | 43310 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannUnd mit was schaut ihr dann? Mit den Augen ;-) Die Erkundungsöffnung sieht man ja auf dem Bild. Geschrieben von Daniel Hermann Ich finde wenn es schnell gehen muss, ist das Rabbit-Tool nicht zu verachten. Das gibt einen kurzen Rums wenn der Riegel rausfliegt, das wars. Schnell und sauber. Nur wäre das wieder ein Gerät, das ich (nur für diesen eienen Einsatzzweck) zusätzlich beschaffen, transportieren und vorhalten müßte. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 480553 | |||
Datum | 01.05.2008 20:36 | 43279 x gelesen | |||
Hey, Christian, was mir gerade auffällt. Du antwortest schon auf tagesaktuelle Beiträge aber meine Frage aus dem BF FF-Thread hast Du mir noch nicht beantwortet! Muss ich jetzt beleidigt sein oder willst Du einfach nicht? :-) Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 480554 | |||
Datum | 01.05.2008 20:38 | 43144 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerNur wäre das wieder ein Gerät, das ich (nur für diesen eienen Einsatzzweck) zusätzlich beschaffen, transportieren und vorhalten müßte. Nö, wir haben das Gerät auch wegen Behelfsleitplanken im Baustellenbereich, die kann man damit entriegeln und muss sie dann verschieben. Das Rabbit-Tool ist als hydraulisches Rettungsgerät bei anderen Problemstellungen auch verwendbar. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 480555 | |||
Datum | 01.05.2008 20:38 | 43136 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannHey, Christian, was mir gerade auffällt. Du antwortest schon auf tagesaktuelle Beiträge aber meine Frage aus dem BF FF-Thread hast Du mir noch nicht beantwortet! Muss ich jetzt beleidigt sein oder willst Du einfach nicht? :-) Laß mich mal Tag für Tag langsam zurück arbeiten. 4 Tage nicht im www, da sammelt sich eine Menge Holz an ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Hage8n V8., Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 480569 | |||
Datum | 01.05.2008 22:02 | 43217 x gelesen | |||
Hallo, hättet Ihr mal was gesagt, dann hätte ich auch eine Bitte von Josef von vor einem Jahr erfüllen können. Ich hab da noch was von einer Bumm-Fix-Vorführung im Kopf. Da hättet Ihr ja das passende Objekt gehabt und es wäre nicht so weit von Neuhausen entfernt gewesen.... Gruß! Hagen Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder, sie ist nicht unbedingt identisch mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 480570 | |||
Datum | 01.05.2008 22:06 | 43172 x gelesen | |||
Geschrieben von Hagen VollrathIch hab da noch was von einer Bumm-Fix-Vorführung im Kopf. Da hättet Ihr ja das passende Objekt gehabt und es wäre nicht so weit von Neuhausen entfernt gewesen.... Diese Idee hatte ich durchaus auch. Leider stand uns das Objekt nicht auf die Dauer planbar zur Verfügung, daß ich diese Maßnahmen mit einem entsprechenden Vorlauf in eine Ausbildung einbinden konnte. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 480615 | |||
Datum | 02.05.2008 09:45 | 43272 x gelesen | |||
Moinsen, Geschrieben von Josef Mäschle Geschrieben von Schindler Mike Das Teil zu c) ist in der Fläche (leider) nicht mehr so schnell verfügbar ..... :-( Gruß, Sven | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 480736 | |||
Datum | 02.05.2008 19:32 | 43159 x gelesen | |||
och ich würd auch was gebrauchtes nehmen... | |||||
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