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ThemaUnfall bei Lehrgang, wer zahlt ?43 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
Autor= an8ony8m =8 .8, 4 / 480707
Datum02.05.2008 18:0713948 x gelesen
Vor einigen Monaten wurde ich durch den Kreisfeuerwehrverband eingeladen ein Seminar zu besuchen, da eine Mitarbeit auf Kreisebene anstand.

Zu diesem Seminar fuhr ich mit meinem privaten PKW. Der PKW war auf dem Parkplatz des Seminarzentrums abgestellt. Am Ende des Seminars bemerkte ich einen Schaden an der Heckklappe meines Autos die vor dem Seminarbeginns nicht vorhanden war.

Die Polizei hat den Schaden aufgenommen und ich habe den, für den Kreisfeuerwehrverband, zuständigen KBI informiert. Nach kurzer Zeit kam ein Schreiben der Polizei das der Vorgang „VU mit Entfernen von der Unfallstelle“ wegen Nichtfeststellbarkeit des andern Unfallbeteiligten eingestellt wurde. Seit dem hänge ich in der Luft !

Unser Wehr hat mich nicht zu diesem Lehrgang gemeldet, dies geschah durch den Kreisfeuerwehrverband… der wohl keine eigene Versicherung für diese Sache hat.

Ich renne von Feuerwehr… zur Stadt….zum Kreisfeuerwehrverband und nun soll ich mich an den Feuerwehrverein wenden, der hätte wohl eine Floriansversicherung ?!?!

Wie soll ich mich den nun verhalten ?



Hinweis der Redaktion: Bundesland ist hier Hessen

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen480709
Datum02.05.2008 18:1312228 x gelesen
Geschrieben von = anonym = Vor einigen Monaten wurde ich durch den Hessischen Kreisfeuerwehrverband eingeladen ein Seminar zu besuchen, da eine Mitarbeit auf Kreisebene anstand.

Wird wohl nicht "der hessische" gewesen sein, sondern vermutlich "ein hessischer".

Geschrieben von = anonym = Die Polizei hat den Schaden aufgenommen und ich habe den, für den Kreisfeuerwehrverband, zuständigen KBI informiert.

Wieso ist ein KBI (Bediensteter des Kreises) für den KFV (Verein) zuständig?

Geschrieben von = anonym = Ich renne von Feuerwehr… zur Stadt….zum Kreisfeuerwehrverband und nun soll ich mich an den Feuerwehrverein wenden, der hätte wohl eine Floriansversicherung ?!?!

Nun stellt sich mir die Frage was all die Stellen mit dem Unfall zu tun haben. Vermutlich nichts. Somit werden sie auch wohl kaum dafür geradestehen (bzw. deren Versicherungen).


MkG
Marc


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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJürg8en 8L., Kreiensen / Nds.480716
Datum02.05.2008 18:2712240 x gelesen
Moin,

wenn ich nicht Irre, dann sollte hier zunächst deine eigene Kaskoversicherung greifen.
Ist eine solche nicht vorhanden, und dir ist es nicht möglich einen "Unfallgegner" zu ermitteln, dann dürfte so es denn einen entsprechenden Passus im HBHG gibt, der Kommunale-Schadenausgleich einspringen.
Denn es darf dir ja kein Körperlicher oder Wirtschaftlicher Schaden durch deine Diensttätigkeit entstehen.

Also flux beim Landrat vorstellig werden und Schadenmeldung machen. Wenn der auch nicht tätig wird Pauschal bei der zuständigen Unfallkasse anrufen, und die Adresse des zuständigen Sitzes des KSA erfragen und dort direkt Schadenmeldung machen, dann sollte dir geholfen werden.


Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche meinung und ist nicht die meiner Feuerwehr.

MKG
Jürgen Linne

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 480718
Datum02.05.2008 18:2912186 x gelesen
Geschrieben von Jürgen LinneHBHG

gilt das bei Vereinstätigkeiten?

Geschrieben von Jürgen LinneLandrat
Geschrieben von Jürgen LinneUnfallkasse

wir reden hier vom Feuerwehrverein...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg480719
Datum02.05.2008 18:2912146 x gelesen
Geschrieben von Jürgen LinneAlso flux beim Landrat vorstellig werden und Schadenmeldung machen. Wenn der auch nicht tätig wird Pauschal bei der zuständigen Unfallkasse anrufen, und die Adresse des zuständigen Sitzes des KSA erfragen und dort direkt Schadenmeldung machen, dann sollte dir geholfen werden.


Es bringt aber nur was, wenn er einer versicherten Tätigkeit nachgegangen ist.
Wenn er auf Einladung eines privatrechtlichen Vereines (KFV, LFV,...) da war, fällt das i.d.R. weg.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen480720
Datum02.05.2008 18:3012233 x gelesen
Geschrieben von Jürgen LinneDenn es darf dir ja kein Körperlicher oder Wirtschaftlicher Schaden durch deine Diensttätigkeit entstehen.

Sein Dienstherr hat ihn, laut eigenen Aussagen, nicht dorthin entsandt. Also war es wohl keine Diensttätigkeit.

Geschrieben von Jürgen LinneAlso flux beim Landrat vorstellig werden und Schadenmeldung machen. Wenn der auch nicht tätig wird Pauschal bei der zuständigen Unfallkasse anrufen, und die Adresse des zuständigen Sitzes des KSA erfragen und dort direkt Schadenmeldung machen, dann sollte dir geholfen werden.

Was haben Landrat, Unfallkasse und KSA mit diesem Vorfall zu tun?

MkG
Marc


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AutorJürg8en 8L., Kreiensen / Nds.480723
Datum02.05.2008 18:5012184 x gelesen
Hi Florian,

Geschrieben von Florian Besch:
gilt das bei Vereinstätigkeiten?

deswegen verwies ich auf einen entsprechenden Passus! Bei uns (Nds.) wird da kein unterschied gemacht.


Geschrieben von Florian Besch

Landrat

Unfallkasse

wir reden hier vom Feuerwehrverein...


Seminare des Kreisfeuerwehrverbandes werden bei uns (Nds.) als Diensttätigkeit für die Kreisfeuerwehr gewertet.
Nehmen wir mich als Bsp.:

Kreisausbilder für den Kreisfeuerwehrverband, Unfall während der Ausübung der Tätigkeit als Ausbilder, versichert über die FUK.

Passiert mir etwas auf dem Weg zur Ausbildungsstätte, z.B. Autounfall ist dies zunächst wie im normalen Leben auch. Nur wenn mir dennoch ein Wirtschaftlicher Schaden entstehen sollte, kann ich diesen beim KSA geltend machen.
Da diese Tätigkeit für die Kreisfeuerwehr ist/war erfolgt die Meldung über den Landkreis. Hier erstmal auf dem Dienstweg, also Ausbildungsleiter, KBM/KBI usw. Sollte das Ärger geben dann würde ich den Boss (Landrat) persönlich aufsuchen und auf klärung drängen.
Bisher war dies aber in keinem der mir bekannten Fälle notwendig.

Es kann natürlich sein, dass es im HBHG den Passus mit dem Wirtschaftlichen Schaden nicht gibt, wie bereits erwähnt ich komme aus dem Land der Ahnungslosen (von Ausnahmen abgesehen).


Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche meinung und ist nicht die meiner Feuerwehr.

MKG
Jürgen Linne

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio480724
Datum02.05.2008 18:5312238 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jürgen LinneWenn der auch nicht tätig wird Pauschal bei der zuständigen Unfallkasse anrufen, und die Adresse des zuständigen Sitzes des KSA erfragen und dort direkt Schadenmeldung machen, dann sollte dir geholfen werden.

Bestimmt nicht. Der KSA ist eine Selbsthilfeorganisation seiner Mitglieder. Wenn also eine Gemeinde nicht Mitglied im KSA ist (und das dürften gerade in Hessen nur sehr wenige - falls überhaupt eine - sein), dann ist der KSA wirklich nicht der richtige Ansprechpartner.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen480725
Datum02.05.2008 18:5412189 x gelesen
eschrieben von Jürgen LinneSeminare des Kreisfeuerwehrverbandes werden bei uns (Nds.) als Diensttätigkeit für die Kreisfeuerwehr gewertet.

Auch wenn der Dienstherr den FA gar nicht dorthin entsandt hat?

Geschrieben von Jürgen LinneKreisausbilder für den Kreisfeuerwehrverband, Unfall während der Ausübung der Tätigkeit als Ausbilder, versichert über die FUK.

Kreisausbilder werden hier für den Landkreis tätig und nicht für den KFV (der ja ein Verein ist).

Geschrieben von Jürgen LinneHBHG
Das heißt übrigens HBKG. ;-)

MkG
Marc


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AutorJürg8en 8L., Kreiensen / Nds.480726
Datum02.05.2008 19:0712143 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey:
Auch wenn der Dienstherr den FA gar nicht dorthin entsandt hat?

Anonymus ist auf Einladung des KFV zu diesem Seminar gefahren, somit ist das nicht unaufgefordert gewesen.

Irgend wer muss sein mitwirken ja empfohlen haben.


Geschrieben von Marc Dickey:
Kreisausbilder werden hier für den Landkreis tätig und nicht für den KFV (der ja ein Verein ist).

Das ist hier ein wenig Verwaschen, ich kann da nicht genau unterscheiden, da hier alles über den KFV kommt.


Geschrieben von Marc Dickey:
Das heißt übrigens HBKG. ;-)

Ich versuche es mir zu merken :-)


Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche meinung und ist nicht die meiner Feuerwehr.

MKG
Jürgen Linne

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg480729
Datum02.05.2008 19:1012152 x gelesen
Geschrieben von Jürgen LinneAnonymus ist auf Einladung des KFV zu diesem Seminar gefahren, somit ist das nicht unaufgefordert gewesen.

Ja. Aber zwischen Einladung und Entsendung ist ein Unterschied.
Deshalb ist es immer ratsam, eine Entsendung in der Hand zu haben. Dann wird alles einfacher...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJürg8en 8L., Kreiensen / Nds.480731
Datum02.05.2008 19:2212176 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer:
Ja. Aber zwischen Einladung und Entsendung ist ein Unterschied.
Deshalb ist es immer ratsam, eine Entsendung in der Hand zu haben. Dann wird alles einfacher...


Tja, ich denke genau das ist hier die Krux, keiner will zuständig sein, und der Gelackmeierte ist wie immer der "Letzte der Nahrungskette".

Da wird wohl zukünftig einer weniger für "Verbandsarbeit" zur Verfügung stehen, wenn es nicht gelingt hier einen vernüftige Lösung zu erreichen.
Wofür wir aber nicht zuständig sind.

Aber auf wessen Anregung hin wurde er eingeladen dieses Seminar zu besuchen?
Aus Jux und Tollerei lädt ein KFV niemanden ein, ein Seminar zu besuchen, zumindest nicht bei uns im Landkreis.


Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche meinung und ist nicht die meiner Feuerwehr.

MKG
Jürgen Linne

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen480743
Datum02.05.2008 20:3212201 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyKreisausbilder werden hier für den Landkreis tätig und nicht für den KFV (der ja ein Verein ist).

Ich bin in der Materie nicht so fit, aber richtet nicht der KFV Lehrgänge für die Hessische Landesfeuerwehrschule aus? Die Kostenregulierung läuft doch meines Wissens auch über den KFV. Kann mich aber auch irren.

Hier schreibt ja ein Sprechfunkausbilder des Wetteraukreises mit, vielleicht kann er was sagen woher er seine Penunzen bekommt.

Oder unser Allwissender G.B. aus P. :-)


Gruß Michael

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen480746
Datum02.05.2008 20:4612122 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen LinneKreisausbilder für den Kreisfeuerwehrverband

Falsch! Du bist sicherlich Ausbilder für die Kreisfeuerwehr, diese setzt sich nach NBrandSchG aus den einzelnen Feuerwehren zusammen.

Ich wage es auch mal zu behaupten, dass die Aufwandsentschädigung direkt vom Landkreis auf dein Konto überwiesen wird und nicht vom Kreisfeuerwehrverband.

Geschrieben von Jürgen LinnePassiert mir etwas auf dem Weg zur Ausbildungsstätte, z.B. Autounfall ist dies zunächst wie im normalen Leben auch. Nur wenn mir dennoch ein Wirtschaftlicher Schaden entstehen sollte, kann ich diesen beim KSA geltend machen.

Richtig, weil du in dem Moment im Dienst des Landkreises stehst und für die Dauer dieser Veranstaltungen auch von der Dienstpflicht in deiner Heimatwehr befreit bist.

Grüße

Micha


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen480750
Datum02.05.2008 20:5012134 x gelesen
Geschrieben von Michael TiedemannIch bin in der Materie nicht so fit, aber richtet nicht der KFV Lehrgänge für die Hessische Landesfeuerwehrschule aus? Die Kostenregulierung läuft doch meines Wissens auch über den KFV.

Das wäre mir neu.

Geschrieben von Michael TiedemannHier schreibt ja ein Sprechfunkausbilder des Wetteraukreises mit, vielleicht kann er was sagen woher er seine Penunzen bekommt.

Hab eben mit einem ehemaligen und einem aktiven KA gesprochen. Deren Geld kommt/kam vom Kreis.

MkG
Marc


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen480758
Datum02.05.2008 21:3512161 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael TiedemannOder unser Allwissender G.B. aus P. :-)


... müßte ich den kennen ?

... zur Sache kann ich nichts sagen, da:
- ich weder als Kreisausbilder tätig bin, noch für die Organisation von derartigen zuständig bin
- es vermutlich mal wieder in den 25 Landkreis und kreisfreien Städten 26 verschiedene Lösungen hierfür gibt

Im "meinem" Landkreis scheint man es selbst nicht so genau zu wissen: Lehrgangstermine tauchen auf den offiziellen www-Seiten des Lkr. auf und auch auf den Seiten des KFV auf.

Entsendet werden die Teilnehmer auf die Lehrgänge aber als Angehöriger der öffentlich rechtlichen Feuerwehr ...

Mit der Allwissenheit ist es also nicht so weit her ...

Gruss
Gerhard


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AutorSusa8nne8 S.8, Maring-Noviand / RLP480759
Datum02.05.2008 21:4012158 x gelesen
Hallo, ich bin als Kreisausbilderin für den Landkreis tätig und war im Kreisjugendfeuerwehrverband, für diese Tätigkeiten wurde ich schriftlich von meinem VG Bürgermeister beauftragt und somit lief alles über die VG als entsendende Stelle, VG ist bei uns Träger der Feuerwehr und der Landkreis hat keine eigenen Feuerwehrleute, sondern wir sind so zu sagen "geliehen". Versicherungstechnisch geht bei uns alles über die VG und ihren Sachbearbeiter.


Susi


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AutorSusa8nne8 S.8, Maring-Noviand / RLP480763
Datum02.05.2008 21:4912118 x gelesen
Lehrgänge wie Truppmann, Atemschutz, .... werden vom Landkreis durchgeführt und jede VG schickt ihre Leute, diese sind natürlich dann über ihre VG versichert.

Beim Kettensägen-Lehrgang gab es dann Diskussionen über genau dieses Thema, der KFV kann normalerweise keine Lehrgänge durchführen, daher werden diese Lehrgänge bei uns als Kreislehrgänge durchgeführt, mit Unterstützung des KFV (Spannungssimulator). Durchgeführt werden sie von von Kreisausbildern, wir sind aber glaube ich zu mindest in RLP eine Ausnahme mit dieser Durchführung, wie es in andren Landkreisen versicherungstechnisch geregelt ist, kann ich auch nicht sagen.

Susi


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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen480769
Datum02.05.2008 22:1512088 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer- es vermutlich mal wieder in den 25 Landkreis und kreisfreien Städten 26 verschiedene Lösungen hierfür gibt

Habe mal in den tiefen meines Kellers gekrammt und meine alten Feuerwehrordner heraus geholt.

Hier vor mir liegt eine Lehrgangseinladung vom Kreisfeuerwehrverband Wetterau zum Maschinistenlehrgang (Jahr 2000). Scheint bei mir im Kreis etwas mit dem KFV zu tun zu haben. Aber wie gesagt, ich bin mit der Materie nicht tief vertraut. Daher alle Angaben ohne Gewähr. Bevor ich evtl. von einem stillen Mitleser eine auf die Mütze bekomme :-)


Gruß Michael

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg480775
Datum02.05.2008 23:0312233 x gelesen
Geschrieben von Susanne SchollHallo, ich bin als Kreisausbilderin für den Landkreis tätig und war im Kreisjugendfeuerwehrverband, für diese Tätigkeiten wurde ich schriftlich von meinem VG Bürgermeister beauftragt und somit lief alles über die VG als entsendende Stelle, VG ist bei uns Träger der Feuerwehr und der Landkreis hat keine eigenen Feuerwehrleute, sondern wir sind so zu sagen "geliehen". Versicherungstechnisch geht bei uns alles über die VG und ihren Sachbearbeiter.


Eben. nd das ist die einzige saubere Lösung für alle beteiligten. egal ob ausbilder oder Teilnehmer. Eine saubere Entsendung als ausbilder (bzw. Teilnehmer) an einer Veranstaltung gleich welcher Art. Und sei es nur die Teilnahme an einem Seminar. das müssen ja nicht mal Seminare sein, die von einer "übergeordneten" Stelle ausgerichtet werden. Es können auch Seminare bei anderen Wehren sein.


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Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg480778
Datum02.05.2008 23:1312114 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Christian Fischerine saubere Entsendung als ausbilder (bzw. Teilnehmer) an einer Veranstaltung gleich welcher Art.

richtig - wenn der Wehrführer mit Rückendeckung der Gemeinde der Meinung ist das ein Häckelkurs bei der Volkshochschule für seine Feuerwehrangehörigen sinnvoll sei und er diese dann offziell entsendet dann sind die Teilnahmer daran auch versichert ;-)


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW480804
Datum03.05.2008 11:3212325 x gelesen
Geschrieben von ---anonym4--- Unser Wehr hat mich nicht zu diesem Lehrgang gemeldet, dies geschah durch den Kreisfeuerwehrverband

DAS ist wohl das Problem. Wenn Du für Deine Wehr dort gewesen wärst, währe die Sache klar, dann wäre der Träger Deiner Wehr (i.d.R. die Gemeinde) der richtige Ansprechpartner und auch die Diensttätigkeit wäre unproblematisch, ein Ersatz Deines Schadens wäre selbstverständlich.

Wenn Du hier durch/für den Kreisfeuerwehrverband auf diesem Seminar warst, dann ist dieser zunächst auch Dein Ansprechpartner. Wie in Hessen die Organisation ist ist mir nicht bekannt, aber es erscheint mir beim Kreisfeuerwehrverband der Kreis/Landrat hier zunächst der richtige Ansprechpartner zu sein. Es kann auch sehr wohl eine dienstliche Tätigkeit angenommen werden. Was für ein Seminar war das? War das z.B. ein Pflichtseminar im Rahmen einer bestimmten Position/Aufgabenwarnehmung in der Wehr oder für den Kreis? Dann wären wir evtl nänmlich doch bei ner Diensttätigkeit und dem daraius resultierenden Recht auf Kostenausgleich.


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW480807
Datum03.05.2008 11:4012159 x gelesen
Zusatz:

Wenn Du natürlich aus rein privatem Interesse und ohne näheren Bezug zur Diensttätigkeit an einem Seminar teilgenommen hast und der Kreisfeuerwehrverband lediglich der Veranstalter war, sehe ich allerdings keine Möglichkeit anzunehmen, dass dieser Dir den Schaden ersetzen muss.


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg480808
Datum03.05.2008 11:4212207 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleWie in Hessen die Organisation ist ist mir nicht bekannt, aber es erscheint mir beim Kreisfeuerwehrverband der Kreis/Landrat hier zunächst der richtige Ansprechpartner zu sein.

Ist der Landrat für Dich auch Ansprechpartner wenn es um Veranstaltungen des Kreisbauernverbandes, des Kreissportverbandes oder des Kreiskaninchenzüchterverbanes geht?

Der KFV ist ein auf privatem Recht beruhender Zusammenschluß und im Gegensatz zur Gemeidefeuerwehr als Einrichtung der Gemeinde keine Einrichtung des Landkreises.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW480810
Datum03.05.2008 11:4512178 x gelesen
Schön. Und wenn er dort jetzt ein Seminar besucht hat, dass für eine Aufgabenwarnehmung in der Wehr zwingend erforderlich ist oder dass für eine Aufgabenwarnehmung auf Kreisebene erforderlich ist? Ist dass dann keine Diensttätigkeit? Und ist dann der Kreis/Landrat nicht der richtige Ansprechpartner?


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg480814
Datum03.05.2008 12:0312204 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleSchön. Und wenn er dort jetzt ein Seminar besucht hat, dass für eine Aufgabenwarnehmung in der Wehr zwingend erforderlich ist oder dass für eine Aufgabenwarnehmung auf Kreisebene erforderlich ist?

Dann wurde er dahin von seinem Dienstherren in irgend einer Form entsandt, woduch das Problem gelöst ist.
Ansonsten ist das eine private Veranstaltung mit der Folge, daß das Risiko einen Schaden zu erleiden privat getragen wird.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen480914
Datum03.05.2008 22:3412216 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerIst der Landrat für Dich auch Ansprechpartner wenn es um Veranstaltungen des Kreisbauernverbandes, des Kreissportverbandes oder des Kreiskaninchenzüchterverbanes geht?

Nehmen die hoheitliche Aufgaben wahr? Oder ist, z.B. in NRW, der § 16 FSHG nur ein Tip aus der Reihe "was wir mal so nebenbei im Gesetz erzählen wollten"?


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen480917
Datum03.05.2008 22:4912245 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamNehmen die hoheitliche Aufgaben wahr? Oder ist, z.B. in NRW, der § 16 FSHG nur ein Tip aus der Reihe "was wir mal so nebenbei im Gesetz erzählen wollten"?

1. Der Fall spielt in Hessen.

2. Würde ich die Regelungen des § 16 FSHG nicht als die Übertragung hoheitlicher Aufgaben interpretieren.

3. § 16 FSHG Verbände der Feuerwehren

Die gemeinnützigen Verbände der Angehörigen der Feuerwehren (Feuerwehrverbände) betreuen ihre Mitglieder, pflegen die Kameradschaft innerhalb der Feuerwehren sowie die Tradition der Feuerwehren, fördern die Ausbildung und wirken bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung mit.


Ist schon sehr widersprüchlich, da die Feuerwehrangehörigen nicht Mitglieder der Feuerwehrverbände sind, sonderen die Feuerwehren (bzw. mangels eigener Rechtspersönlichkeit der Feuerwehren, die Träger derselben).

MkG
Marc


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen480920
Datum03.05.2008 23:0012192 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey2. Würde ich die Regelungen des § 16 FSHG nicht als die Übertragung hoheitlicher Aufgaben interpretieren.

Brauchst Du ja auch nicht. Machen andere ja schon. In vielen Kreisen/Kreisfr. Städten in NRW sind die Verbände die Träger der Kreisausbildung. Ich schrieb ja: Sollen wir wirklich davin ausgehen, dass man einen eigenen Gesetzes-§ für eine "nachrichtliche Mitteilung" nutzt?

Geschrieben von Marc DickeyIst schon sehr widersprüchlich, da die Feuerwehrangehörigen nicht Mitglieder der Feuerwehrverbände sind

Das ist falsch bzw. gilt allenfalls für KFV/LFV

Beispiel aus der Satzung des StFV Düsseldorf:

§ 4
Mitgliedschaft
Mitglieder des Verbandes können Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, der Berufsfeuerwehr,
der Jugendfeuerwehr, der Werk- und Betriebsfeuerwehr der Landeshauptstadt Düsseldorf
werden.

Die Aufnahme in den Verband erfolgt für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und der
Jugendfeuerwehr durch Antrag auf Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr oder Jugendfeuerwehr
Düsseldorf. Der Antrag zur Aufnahme der Angehörigen der Berufsfeuerwehr, der
Werkfeuerwehr oder der Betriebsfeuerwehr ist auf besonderem Vordruck schriftlich beim
Verband einzureichen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die in unbescholtenem Rufe stehen, können auf Antrag fördernde Mitglieder des Verbandes werden.


Gruß

A.

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INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen480924
Datum03.05.2008 23:1112198 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamBrauchst Du ja auch nicht. Machen andere ja schon. In vielen Kreisen/Kreisfr. Städten in NRW sind die Verbände die Träger der Kreisausbildung. Ich schrieb ja: Sollen wir wirklich davin ausgehen, dass man einen eigenen Gesetzes-§ für eine "nachrichtliche Mitteilung" nutzt?

Wie dem auch sei - es ändert nichts daran, daß unser Fall hier in Hessen spielt.

Geschrieben von Andreas BräutigamDas ist falsch bzw. gilt allenfalls für KFV/LFV

Beispiel aus der Satzung des StFV Düsseldorf:


Mit dem Problem, daß man StFW nunmal nicht Flächendeckend findet.

MkG
Marc


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen480926
Datum03.05.2008 23:1512133 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyMit dem Problem, daß man StFW nunmal nicht Flächendeckend findet.

Ist das ein Problem?


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW481274
Datum05.05.2008 16:4612160 x gelesen
Wieso wurde er von seinem Dienstherren dahin dann in irgendeiner Form entsandt? Das ist keineswegs erforderlich. Wenn z.B. der Jugendwart an einem Seminar der kath. Kirche teilnimmt, weil das ein Seminar ist, dass er auch für die Tätigkeit als Jugendwart benötigt, dann wird er dahin keineswegs "entsandt".

Das ist eine Einzelfallentscheidung, die hier ansteht. Daher wäre es wie gesagt notwendig, etwas mehr zu erfahren über die Veranstaltung und den Zweck des Besuches.


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg481279
Datum05.05.2008 16:5412177 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleWieso wurde er von seinem Dienstherren dahin dann in irgendeiner Form entsandt?

Wurde er das?

Geschrieben von Joachim ThieleDas ist keineswegs erforderlich. Wenn z.B. der Jugendwart an einem Seminar der kath. Kirche teilnimmt, weil das ein Seminar ist, dass er auch für die Tätigkeit als Jugendwart benötigt, dann wird er dahin keineswegs "entsandt".

Wenn er da als Angehöriger der Feuerwehr teilnimmt, dann schon.

Natürlich kann sich jedermann (auch jeder FM) zu diversen Veranstaltungen anmelden und daran teilnehmen. Auch Feuerwehrfachveranstaltungen, Lehrgänge, Fortbildungen. Nur ist er dann nicht als Angehöriger der Feuerwehr dienstlich dort, sondern als Privatmann. Mit entsprechenden Folgen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung und eben des Ersatzes von Sachschäden.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen481282
Datum05.05.2008 17:0112118 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWenn er da als Angehöriger der Feuerwehr teilnimmt, dann schon.

Und dies bedeutet spätestens bei externen Veranstaltungen, daß man sich zumindest von seinem zuständigen Vorgesetzten den klaren Auftrag einholt dort als FA hinzufahren.

Als JFW hat man sicherlich i.d.R. etwas mehr Freiheiten in diesem Bereich als der Löschknecht (hü) -ich sage nur Übungsvorbereitung, Büroarbeit, ... - einen gänzlichen Freibrief alles zu einer dienstlichen Tätigkeit zu erklären erwirkt man damit auch nicht.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW482228
Datum09.05.2008 20:1712176 x gelesen
Geschrieben von ---Christian Fischer--- Natürlich kann sich jedermann (auch jeder FM) zu diversen Veranstaltungen anmelden und daran teilnehmen. Auch Feuerwehrfachveranstaltungen, Lehrgänge, Fortbildungen. Nur ist er dann nicht als Angehöriger der Feuerwehr dienstlich dort, sondern als Privatmann.

Das ist nur auf den ersten Blick richtig. Wenn er an einer Veranstaltung teilnimmt, die zwingend für seine Diensttätigkeit auf Kreisebene (und so habe ich diese Veranstaltung verstanden) erfordelich ist, dann ist es eben u.U. doch eine dienstliche Tätigkeit. Zumindest ist das nicht so lapidar von der Hand zu weisen, nur weil er formal nicht ensendet wurde.

Wir leben nicht in einem rein formellen Rechtsstaat - um mal ganz tief in die Phrasenkiste zu greifen... :)


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg482233
Datum09.05.2008 21:4412334 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleDas ist nur auf den ersten Blick richtig. Wenn er an einer Veranstaltung teilnimmt, die zwingend für seine Diensttätigkeit auf Kreisebene (und so habe ich diese Veranstaltung verstanden) erfordelich ist, dann ist es eben u.U. doch eine dienstliche Tätigkeit.


Die Frage ist: Für wen?

Nehmen wir mal nicht Kreis und Stadt, sondern nehmen wie WF und FF.
Wenn jemand der bei einer WF und einer FF ist zu einer Veranstaltung geht, damit er nachher bei der WF eine Tätigkeit ausüben kann, dann ist er für Personenschäden über die BG versichert. Geht er zur selben Veranstaltung über die FF, dann ist er für Personenschäden über die (F)UK/GUV vesichert. Geht er zur selben Veranstaltung damit er nachher für die WF eine Funktion ausüben kann ohne daß die WF was von ihrem Glück weiß, dann wird die BG hier auch für nichts aufkommen.
Bei Sachschänden streiche Versicherung und setze Ersatz des entstandene Schadens durch den Dienstherren bzw. das Unternehmen bei einer angeordneten/ genehmigten Dienstreise (je nach internen Reiseregelungen ist das auch interessant) mit dem privaten Pkw.


Und hier kommt nun die Frage, für wen er tätig wird. Ist er von Kreis offiziell (und konkret) für eine Funktion vorgesehen? Dann soll sich der Kreis darum kümmern. Aber dann muß der kreis das ja auch vorher wissen, daß er da jemanden auf Lehrgang hat.

Ist es ein Lehrgang "nur" beim Verband und würde er nur theoretisch irgend wann mal dazu befähigen (ohne konkete derzeitige Verwendung/ Planung), für den Kreis irgend eine Tätigkeit auszuüben (oder auch nicht), dann ist das schon wieder fraglich. Dann ist er eben auf einer Veranstaltung des Verbands. Und dann ist er eben über den Verband abgesichert (oder auch nicht falls es da eben keine Versicherung über den Verband gibt).


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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Autor= an8ony8m =8 .8, 4 / 482244
Datum09.05.2008 22:3912206 x gelesen
Hallo Forum,

da doch weitere Fragen zu meinem Fall aufgetaucht sind, hier noch zwei Eckpunkte:

a) Es war ein Seminar zur Brandschutzerziehung, wobei ich eventuell später auf Kreisebene bei diesem Thema mitarbeiten wollte/sollte

b) Meine Wehrführung wusste von meiner Teilnahme und begrüsste diese auch, entsenden konnte sie mich nicht da die Teilnehmerzahl des Seminars pro Wehr auf eine Person festgelegt wurde und eine Kameradin unsere Wehr diesen Platz inne hatte

Gruss


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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW482359
Datum11.05.2008 11:4912115 x gelesen
Genau. Deswegen müsste man halt mehr wissen..


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg482360
Datum11.05.2008 11:5312150 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleDeswegen müsste man halt mehr wissen..

hier eine Ergänzung des ersten Beitrages

=> 'Unfall bei Lehrgang, wer zahlt ?' von = anonym =


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW482362
Datum11.05.2008 12:0012190 x gelesen
Brandschutzerziehung kann zunächst Bestandteil der Feuerwehrtätigkeit sein. Ein entsprechendes Seminar mithin auch.

Deine Gemeinde ist wohl nun nicht der richtige Ansprechpartner, Denn Du warst weder für Deine Wehr da, noch war das Seminar für eine Aufgabe in Deiner Wehr erforderlich. Vor dem Hintergrund würde ich mich diesbezüglich Christian anschließen und sagen, dass Du wohl doch eher privat dort warst, jedenfalls aus Sicht der Wehr.

Falls jedoch der Kreis von Deiner Teilnahme wusste (davon geh ich mal aus) und Du auch für eine zukünftige Tätigkeit auf Kreisebene eingeplant warst und das Seminar für diese Tätigkeit unbedingt erforderlich war und Du DESHALB dort warst - dann sehe ich eine dienstliche Tätigkeit für den Kreis und der Kreis wäre Dein richtiger Ansprechpartner.

Wenn Du aber nur später gerne mal eine bestimmte Tätigkeit auf Kreisebene ausüben WOLLTEST, Dich also nur schonmal entsprechend bilden wolltest, dann war das wohl tatsächlich Dein Privatvergnügen, auch wenn das im Ergebnis natürlich ärgerlich für Dich ist. Vieleicht beteiligt sich der Kreis ja aus "good will"?


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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW482363
Datum11.05.2008 12:0012096 x gelesen
Habe es auch gerade gelsen. Danke ;)


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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Autor= an8ony8m =8 .8, 4 / 482397
Datum11.05.2008 18:4912239 x gelesen
Hallo Forum,

zum Thema sollte/wollte:

Ich sollte, auf Wunsch des KFV, für den Kreis in das Team der Brandschutzerziehung integriert werden, stand schon fest. Zu diesem Zeitpunkt (vor dem Unfall) wollte ich das auch selbst. Meine Monitavtion hat aber, durch die Probleme jetzt, stark nachgelassen. Weiss ich was mal ist und ob es vielleicht einen grössern Unfall irgendwann mal gibt und die Versicherungslage weiter nicht geklärt ist.
Fakt ist, wenn ich auf dem Schaden selbst sitzen beleibe, hat sich das Thema ehrenamtliche Mitarbeit auf diesem Bereich für immer für mich geklärt :-(.

Gruß


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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW482398
Datum11.05.2008 18:5412129 x gelesen
Das wäre aber doch schade...?

Wenn feststand dass du für den Kreis (nicht den KFV! in die Brandschutzerziehung intergriert werden solltest und für den Kreis diese Aufgabe übernehmen solltest, warst Du meiner Auffassung nach dienstlich dort. Der Kreis hat Dich dann schadlos zu stellen! Völlig egal, ob er Dich ausdrücklich entsand hat.

Ich rate Dir, falls man Dir den Schaden nicht ersetzen will, Dich an einen fachkundigen Anwalt zu wenden.


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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 02.05.2008 18:07 = an7ony7m =7 .7, 4
 02.05.2008 18:13 ., Bad Hersfeld
 02.05.2008 18:27 Jürg7en 7L., Kreiensen
 02.05.2008 18:29 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 02.05.2008 18:50 Jürg7en 7L., Kreiensen
 02.05.2008 18:54 ., Bad Hersfeld
 02.05.2008 19:07 Jürg7en 7L., Kreiensen
 02.05.2008 19:10 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.05.2008 19:22 Jürg7en 7L., Kreiensen
 02.05.2008 20:32 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 02.05.2008 20:50 ., Bad Hersfeld
 02.05.2008 21:35 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 02.05.2008 21:49 ., Maring-Noviand
 02.05.2008 22:15 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 02.05.2008 20:46 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 02.05.2008 18:29 Chri7sti7an 7F., Wernau
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 02.05.2008 18:53 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 02.05.2008 21:40 ., Maring-Noviand
 02.05.2008 23:03 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.05.2008 23:13 Jürg7en 7M., Weinstadt
 03.05.2008 11:32 ., Köln
 03.05.2008 11:40 ., Köln
 03.05.2008 11:42 Chri7sti7an 7F., Wernau
 03.05.2008 11:45 ., Köln
 03.05.2008 12:03 Chri7sti7an 7F., Wernau
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 05.05.2008 16:54 Chri7sti7an 7F., Wernau
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 09.05.2008 21:44 Chri7sti7an 7F., Wernau
 11.05.2008 11:49 ., Köln
 11.05.2008 11:53 Jürg7en 7M., Weinstadt
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 11.05.2008 18:54 ., Köln
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