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Thema | Strahlenschutz 'Überwachungsbereich' | 3 Beträge | |||
Rubrik | ABC-Gefahren | ||||
Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 482225 | |||
Datum | 09.05.2008 19:44 | 6472 x gelesen | |||
Hi, kurze Frage: An der Uni-Mainz gibt es eine Überwachungsbereich (nach StSchV), dieser ist "Umzäunt" und Abgesperrt, er führt direkt an einer Strasse entlag. Nun sind die Jeweilligen Überflurhydranten für diese Strasse im Überwachungbereich und ebenfalls mit eingezäunt. Darf die Feuerwehr nun diese Hydranten benutzen falls es z.B. auf der gegenüberliegenden Strassenseite brennt? --würde warscheinlich jeder machen, aber jetzt mal typisch Deutsch; muss hier eine Strahlenschutzüberwachung durchgeführt werden oder was wäre zu beachten-- Kann auch mal ein Bild machen, habe ich heute zum ersten mal gesehn, ist auch en bissel abseits... Info: die frage ist nur mal so zur Interesse, ich will keine Unötige Diskussion vom Zaun brechen was ein Feuerwehrmann aus NRW machen würde und ein Feuerwehrmann in Bayer auf keinen Fall machen will... Daniel | |||||
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Autor | Greg8or 8Z., Mainz / Rp/He | 482243 | |||
Datum | 09.05.2008 22:33 | 4498 x gelesen | |||
Hallo, bezüglich der Hydranten kann ich dir nicht helfen aber zumindest was es mit diesem Bereich auf sich hat. In diesem Umzäunten Areal befindet sich nicht nur nichts strahlendes/ionisierendes sondern gar nichts. Der Bereich dient vielmehr der Überwachung der effektiven Dosis des Versuchsreaktors nach § 46 StSchV. Alles soweit ich weiss, meine BEsichtigung ist schon wieder 2 Jahre her. Gruß vom Rhein... ...Gregor Mein Beitrag, meine Meinung. | |||||
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Autor | Gerd8 R.8, Jülich / NRW | 482246 | |||
Datum | 09.05.2008 22:53 | 4485 x gelesen | |||
Hallo Daniel, zu diesem konkreten Überwachungsbereich kann ich dir auch nicht sagen, ob und wann Du da rein darfst. Grundsätzlich gilt aber die Strahlenschutzveriordnung: Geschrieben von StrlSchV (1) Personen darf der Zutritt Den wichtigsten Satz habe ich mal unterstrichen. Unter welchen Umständen ihr da rein dürft hängt also in erster Linie wohl von eurem Feuerschutzgesetz ab. Ich empfehle in diesem Fall mal freundlich beim zuständigen SSB nachzufragen, vielleicht gibt es ja schon eine Regelung dazu. Mit freundlichen Grüßen, Gerd Reiners | |||||
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