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Thema | widerrechtliche Nutzung der Sirenensignale war: Sirenen, gestern out | 4 Beträge | |||
Rubrik | Katastrophenschutz | ||||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 482640 | |||
Datum | 13.05.2008 20:19 | 5915 x gelesen | |||
Hallo, Welche rechtlichen Folgen kann die widerrechtliche Nutzung der Sirenensignale haben? z.b. für eine Gruppe Jugendlicher, die mit einer PA-Musikanlage lautstark den Ort mit dem Feueralarm-Signal beschallt. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Dan 8B., Grünwald b.München / Bayern | 482644 | |||
Datum | 13.05.2008 20:30 | 4366 x gelesen | |||
Eine Anzeige wegen Missbrauches öffentlicher Schallzeichen ist da gewiss. | |||||
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Autor | Lars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 482665 | |||
Datum | 13.05.2008 23:14 | 4355 x gelesen | |||
Hi, Strafbar kann dies nach § 145 StGB sein - Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln. Auch wenn es zu der Überschrift nicht passt, so kann dies darunter fallen, da Notzeichen (öffentliche Sirenen bzw. gleichklingende Signale) auch darunter fallen. Eine Entscheidung gab es wohl mal zum Zivilschutzalarm (E 1962, 471). Straßenverkehrsrecht scheidet natürlich auch aus, da kein Mißbrauch von Sondersignal im Straßenverkehr... Könnte noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, a) § 118 Belästigung der Allgemeinheit oder b) wenns zu laut ist § 117 Unzulässiger Lärm nach OWiG. | |||||
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Autor | Domi8nik8 L.8, Marburg / Hessen | 482668 | |||
Datum | 13.05.2008 23:52 | 4185 x gelesen | |||
ggf. strafbar gem. § 145 Abs. I Nr. 1, 2, Abs. II Nr. 1 ... habe gerade nur ein StGB-Kommentar vor mir ... und bin müde :P - zur Strafbarkeit gem. § 145 StGB auch: Braunschweig NJW 77, 209 Alles was ich schreibe ist MEINE Meinung und privater Natur! Was ich schreibe ist NICHT die Meinung meiner Wehr!!! | |||||
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