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ThemaPflicht zur Teilnahme an Übungen und Einsätzen6 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW482177
Datum09.05.2008 14:297746 x gelesen
Hallo,

es wird ja immer wieder über die Pflicht zur Teilnahme an Einsätzen und Übungen gesprochen. Nun habe ich den entsprechenden Passus im FHSG gesucht und nichts gefunden.

Im NBrandSchG steht z.B. folgendes:

§ 11 NBrandSchG - Landesrecht Niedersachsen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren
(4) Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind verpflichtet, an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen sowie am Ausbildungsdienst teilzunehmen.

Woraus lässt sich ähnliches für NRW ableiten?

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW482209
Datum09.05.2008 16:395713 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Julian Holsing
Woraus lässt sich ähnliches für NRW ableiten?
Ich würde da § 20 LVO-FF
Dienstvergehen sind
a) vorsätzliche Verstöße gegen Dienstvorschriften und die allgemeine Ordnung,
b) vorsätzliches Nichtbeachten von Anordnungen oder
c) Nachlässigkeit im Dienst
heranziehen. Ist zwar etwas indirekt, aber sonst habe ich da keine Textstelle anzubieten.


Tschökes,
Axel Solanka.

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW482224
Datum09.05.2008 18:526047 x gelesen
Hi!
Ausdrücklich steht das nicht im Gesetz, lässt sich aber aus § 1 und 12 FSHG NRW herleiten.
Sehr schön das VG Köln in SgEFeu zu § 1 Abs. 1 FSHG NR. 20:

Verwaltungsgericht Köln
Urteil vom 12.12.1986 – 20 K 1856/85 –
1. Die Feuerwehren haben die Aufgabe, ganz erhebliche, unter Umständen lebens- und existenzbedrohende Gefahren für die Allgemeinheit abzuwehren.

2. Dieser Aufgabe können sie nur dann gerecht werden, wenn sie die geforderte Leistungsfähigkeit aufweisen.

3. Zur Leistungsfähigkeit gehört notwendig eine ständige Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, wie sie im jährlichen Ausbildungsplan festgelegt wird.

4. Durch einen solchen Ausbildungsplan kann nur dann ein möglichst optimaler Ausbildungsstand eines Löschzuges gewährleistet werden, wenn alle Angehörigen dieses Zuges regelmäßig und gewissenhaft an den Unterrichtsveranstaltungen und der praktischen Ausbildung teilnehmen.

5. Hieraus folgt die Verpflichtung eines jeden einzelnen Feuerwehrangehörigen, an den Unterrichtsveranstaltungen und der praktischen Ausbildung regelmäßig und gewissenhaft teilzunehmen


Gruß
Sven


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW482251
Datum09.05.2008 23:315737 x gelesen
Danke!


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorNico8s L8., Braunsdorf / Sachsen482744
Datum14.05.2008 14:135699 x gelesen
Hallo,

vielleicht solltest du gar nicht so weit gehen und in Landesgesetze schauen.... schau doch einfach mal in die Feuerwehrsatzung eurer entsrechenden Gemeinde....

Zu der Verpflihtung der darin festgelegten Sachen verpfichtest du dich schließlich mit deinem Eintritt und deiner Unterschrift bei der Freiw. FW!!!

Bei uns sind solche Sachen in der Feuerwehrsatzung ganz klar genannt.

Allerdings wird bei uns auch sehr schnell durchgegriffen.... bei unentschuldigtem Fehlen zum Dienst, Übungen,....

Und wenn du nicht zum Einsatz kommst, obwohl du da warst das Gleiche....

MfG


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW482747
Datum14.05.2008 14:165715 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Nicos Laetschvielleicht solltest du gar nicht so weit gehen und in Landesgesetze schauen.... schau doch einfach mal in die Feuerwehrsatzung eurer entsrechenden Gemeinde....

Es gibt keine "Feuerwehrsatzung" verbindliche Rechtsgrundlagen sind das FSHG und die LVO FF NRW.

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


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 09.05.2008 14:29 Juli7an 7H., Stemwede
 09.05.2008 16:39 Axel7 S.7, Remscheid
 09.05.2008 18:52 Sven7 T.7, Monheim
 09.05.2008 23:31 Juli7an 7H., Stemwede
 14.05.2008 14:13 Nico7s L7., Braunsdorf
 14.05.2008 14:16 Juli7an 7H., Stemwede
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