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Thema | Pflicht zur Teilnahme an Übungen und Einsätzen | 6 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 482177 | |||
Datum | 09.05.2008 14:29 | 7746 x gelesen | |||
Hallo, es wird ja immer wieder über die Pflicht zur Teilnahme an Einsätzen und Übungen gesprochen. Nun habe ich den entsprechenden Passus im FHSG gesucht und nichts gefunden. Im NBrandSchG steht z.B. folgendes: § 11 NBrandSchG - Landesrecht Niedersachsen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren (4) Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind verpflichtet, an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen sowie am Ausbildungsdienst teilzunehmen. Woraus lässt sich ähnliches für NRW ableiten? Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Axel8 S.8, Remscheid / NRW | 482209 | |||
Datum | 09.05.2008 16:39 | 5713 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Julian Holsing Woraus lässt sich ähnliches für NRW ableiten? Ich würde da § 20 LVO-FF a) vorsätzliche Verstöße gegen Dienstvorschriften und die allgemeine Ordnung, b) vorsätzliches Nichtbeachten von Anordnungen oder c) Nachlässigkeit im Dienst> heranziehen. Ist zwar etwas indirekt, aber sonst habe ich da keine Textstelle anzubieten. Tschökes, Axel Solanka. | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 482224 | |||
Datum | 09.05.2008 18:52 | 6047 x gelesen | |||
Hi! Ausdrücklich steht das nicht im Gesetz, lässt sich aber aus § 1 und 12 FSHG NRW herleiten. Sehr schön das VG Köln in SgEFeu zu § 1 Abs. 1 FSHG NR. 20: Verwaltungsgericht Köln Gruß Sven | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 482251 | |||
Datum | 09.05.2008 23:31 | 5737 x gelesen | |||
Danke! Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Nico8s L8., Braunsdorf / Sachsen | 482744 | |||
Datum | 14.05.2008 14:13 | 5699 x gelesen | |||
Hallo, vielleicht solltest du gar nicht so weit gehen und in Landesgesetze schauen.... schau doch einfach mal in die Feuerwehrsatzung eurer entsrechenden Gemeinde.... Zu der Verpflihtung der darin festgelegten Sachen verpfichtest du dich schließlich mit deinem Eintritt und deiner Unterschrift bei der Freiw. FW!!! Bei uns sind solche Sachen in der Feuerwehrsatzung ganz klar genannt. Allerdings wird bei uns auch sehr schnell durchgegriffen.... bei unentschuldigtem Fehlen zum Dienst, Übungen,.... Und wenn du nicht zum Einsatz kommst, obwohl du da warst das Gleiche.... MfG | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 482747 | |||
Datum | 14.05.2008 14:16 | 5715 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Nicos Laetsch vielleicht solltest du gar nicht so weit gehen und in Landesgesetze schauen.... schau doch einfach mal in die Feuerwehrsatzung eurer entsrechenden Gemeinde.... Es gibt keine "Feuerwehrsatzung" verbindliche Rechtsgrundlagen sind das FSHG und die LVO FF NRW. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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