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Thema | Wechsel zu anderer BF - brauche Hilfe! | 21 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | = an8ony8m =8 .8, 4 / | 482230 | |||
Datum | 09.05.2008 21:14 | 13781 x gelesen | |||
Hallo, für einen geplanten Wechsel / geplante Bewerbung von einer kleinen HAW zu einer größeren BF möchte ich möglichst eine perfekte Bewerbung einreichen. Hier nun meine Fragen mit der Bitte um Eure Hilfe: Lege ich (aus der Erfahrung heraus) alle Lehrgangszeugnisse bei oder nur die letzte Ernennungsurkunde? Soll ich bei meiner jetzigen Kommune eine Bewertung erfragen, die ich der Bewerbung beilege? Hierzu meine Gedanken: Pro - die beworbene Kommune erhält eine objektibe Einschätzung über mich Contra - die jetzige Kommune erfährt ggf. zu früh von meinen Wechselwünschen (spätestens bei der Frage "Wozu brauchst Du die Bewertung?") Ist für eine Brandmeisterstelle ein erneuter Sporttest von Nöten oder von Stadt zu Stadt unterschiedlich? Gruss | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 482231 | |||
Datum | 09.05.2008 21:35 | 11980 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = Pro - die beworbene Kommune erhält eine objektibe Einschätzung über mich Hallo unbekannter Kollege, ich würde folgende Procedere vorschlagen: Erst mal bei Deiner Wunschwehr vorsprechen und fragen, wie DIE das sehen. Ob da ein Wechsel von einer kleinen HAW möglich ist, das mag ich so nicht beurteilen. Dass die von sich aus bei Deiner Gemeinde nachfragen ist kaum zu befürchten, die kennen die Probleme auch, die aus so einer Anfrage entstehen. Die Frage muss sein, ob DU ein normales Bewerbungsverfahren, also einen neuen Test durchlaufen muss, das können die Dir am Besten sagen. Hier im FORUM , das fürchte ich, wirst DU keine allgemein gültige Antwort bekommen. In meiner alten Wehr (Hannover) ist es immer wieder vorgekommen, dass sich Kollegen einer BF (sic) haben hin- oder auch weg versetzen lassen. Das waren dann reine Versetzungen von einer oder zu einer anderen BF.. Die Frage ist, ob Deine Ausbildung eben als die einer BF anerkannt wird. Wenn es denn zu einem Vorstellungsgespräch bzw. die Aufforderung zum Einreichen der Unterlagen kommt, dann wollen die natürlich alle Unterlagen sehen. Also: Anruf beim Verwaltungsleiter (oder Anschreiben) und DER kann Dir Deine Fragen beantworten. Gruß Klaus | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 482234 | |||
Datum | 09.05.2008 21:46 | 11998 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus BethgeOb da ein Wechsel von einer kleinen HAW möglich ist, das mag ich so nicht beurteilen. Beamtenrechtlich natürlich ja. Geschrieben von Klaus Bethge Dass die von sich aus bei Deiner Gemeinde nachfragen ist kaum zu befürchten, die kennen die Probleme auch, die aus so einer Anfrage entstehen. Richtig. Wird meist mit dem Bewerber genau abgestimmt. Es gibt natürlich auch unrühmliche Fälle... Geschrieben von Klaus Bethge Die Frage ist, ob Deine Ausbildung eben als die einer BF anerkannt wird. Wenn der Brandmeister ist (also B-Ausbildung), dann selbstverständlich ja. Geschrieben von Klaus Bethge Also: Anruf beim Verwaltungsleiter (oder Anschreiben) und DER kann Dir Deine Fragen beantworten. Naja, ob der nun immer der geeignete Ansprechpartner ist. Kann von durchaus fachlich kompetent bis "ach was, Lehrgänge muss man da auch machen" gehen, je nach dem wie tief die Verwaltungsabt. der Feuerwehr ins Personalgeschäft eingebunden ist. Das reicht von völlig bis gar nicht. Aber die Leitstellen/Telefonzentralen wissen in der Regel den richtigen Ansprechpartner. Zur Ursprungsfrage: Letzte Ernennungsurkunde und alle Nachweise. Was man nicht lesen will, wird man schon zur Seite legen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 482236 | |||
Datum | 09.05.2008 22:02 | 11784 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamNaja, ob der nun immer der geeignete Ansprechpartner ist. Kann von durchaus fachlich kompetent bis "ach was, Lehrgänge muss man da auch machen" gehen, je nach dem wie tief die Verwaltungsabt. der Feuerwehr ins Personalgeschäft eingebunden ist. Das reicht von völlig bis gar nicht. Aber die Leitstellen/Telefonzentralen wissen in der Regel den richtigen Ansprechpartner. Die Aussage hat mich jetzt etwas verwundert. Bei uns war es die Verwaltung, welche die Unterlagen abforderte und vor sichtete. Die trifft auch schon die erste Entscheidung, ob die Ausbildung ausreichend ist. (Nebenbei: Ich habe hier immer Probleme mit Bezeichnungen wie "B1" etc. weil es das in Nds. nicht gibt. Aber so langsam lerne ich es , :-) Ansonsten stimmt es, der Kollege auf der FEL kennt natürlich den entsprechenden Ansprechpartner. Eine gute Adresse wäre z.B. der Personalrat, die Jungs sind da immer bestens informiert. Also: Ran an das Telefon - und viel Glück! Klaus | |||||
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Autor | Gary8 D.8, Burgdorf / Niedersachsen | 482421 | |||
Datum | 11.05.2008 23:10 | 11799 x gelesen | |||
Moin Ich habe meine vorhandenen Zeugnisse, Beurteilungen & Ernennungsurkunde meiner Bewerbung beigefügt. Eine extra Beurteilung habe ich nicht angestrebt, da ich meinen Versetzungsgesuch nicht offiziell geäußert hatte. Die jeweilige Dienststelle, die einen bei der Bewerbung in die engere Auswahl genommen hat, lässt sich die Personalakte zukommen. Diesen Vorgang musst du dann auch schriftlich zustimmen. Welche Test du durchlaufen musst, musst du bei der jeweiligen Wehr erfragen. Normalerweise erzählen die einem schon was gefordert wird. In Hannover musste ich den Sporttest und ein Vorstellungsgespräch durchlaufen. Im Vorstellungsgespräch ging es u.a. darum, wie ich mich über die BF Hannover informiert hatte. Da ich das Internet angab, wollten man von mir wissen, was alles auf der HP der BF Hannover steht. Wachen, Aufgabengebiete, RD, ect .... Wenn fragen hast ... PN Dies ist meine persönliche und somit private Meinung Gruß Gary | |||||
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Autor | Klau8s P8., Jülich / NRW | 482504 | |||
Datum | 12.05.2008 17:18 | 11866 x gelesen | |||
einen schönen guten Tag erstmal..... Geschrieben von Andreas Bräutigam Wenn der Brandmeister ist (also B-Ausbildung), dann selbstverständlich ja. aber wie siehts dann aus mit den Kameraden, die so bis 2000 in eine hauptamtliche Wache reingekommen sind - also städtische Angestellte sind - (und da dürfte es gerade in NRW ja wohl etliche geben) und dann mit ner Ausbildung irgendwo von F IV bis F VI in eine BF wechseln wollen? Gilt für die dann eine Art "Gummiparagraph" oder können die sich "nachqualifizieren"? mkg Klaus ***** ..... bevor ich mich jetzt aufrege ..... ***** | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 482520 | |||
Datum | 12.05.2008 19:20 | 11814 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus Pilgeraber wie siehts dann aus mit den Kameraden, die so bis 2000 in eine hauptamtliche Wache reingekommen sind - also städtische Angestellte sind - (und da dürfte es gerade in NRW ja wohl etliche geben) und dann mit ner Ausbildung irgendwo von F IV bis F VI in eine BF wechseln wollen? Ohne B-Ausbildung keine Möglichkeit zur BF zu kommen. Mir ist auf jeden Fall keine Möglichkeit eines Wechsels bekannt ohne entsprechende Ausbildung und Qualifikation. Geschrieben von Klaus Pilger Gilt für die dann eine Art "Gummiparagraph" oder können die sich "nachqualifizieren"? Entweder kompletter Neustart im mD durch Auswahlverfahren und danach vollständiger B-Ausbildung oder keine Chance. Ich kenne keine Berufsfeuerwehr die Angestellte ohne B-Ausbildung im Einsatzdienst verwendet. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 482522 | |||
Datum | 12.05.2008 19:38 | 11788 x gelesen | |||
Schönen Tag wünsche ich, Geschrieben von ---Klaus Pilger---
Es sind nur noch sehr wenige Angestellte in NRW vorhanden, da alle beruflichen Kräfte, auch bei hauptamtlichen Wachen seit 1975 als Beamte einzustellen sind. Die Ausbildung richtet sich nach den Richtlinien der BF. F-Lehrgänge sind schön aber bringen beruflich nicht. Gruß Peter | |||||
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Autor | Klau8s P8., Jülich / NRW | 482529 | |||
Datum | 12.05.2008 21:24 | 11707 x gelesen | |||
einen schönen guten Abend ... Geschrieben von Peter Schmitz Schönen Tag wünsche ich, ..endlich mal einer mit Manieren :-))) Geschrieben von Peter Schmitz Es sind nur noch sehr wenige Angestellte in NRW vorhanden, da alle beruflichen Kräfte, auch bei hauptamtlichen Wachen seit 1975 als Beamte einzustellen sind. Die Ausbildung richtet sich nach den Richtlinien der BF. Okay ... da ich mich nicht allzusehr mit dem Thema befast hatte, bin ich da wohl von falschen Grundvorraussetzungen ausgegangen, aber trotzdem vielen Dank für die Info. Wieder mal ein Beispiel, wie man kurz und knapp im Forum was dazulernen kann... mkg Klaus *****...und wenn die dicke Frau aufgehört hat zu kreischen ist die Oper vorbei ... ***** | |||||
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Autor | Fran8z-J8ans8en 8G., Berlin / Berlin | 482535 | |||
Datum | 12.05.2008 22:37 | 11794 x gelesen | |||
guten abend Geschrieben von Gary Don Im Vorstellungsgespräch ging es u.a. darum, wie ich mich über die BF Hannover informiert hatte. Da ich das Internet angab, wollten man von mir wissen, was alles auf der HP der BF Hannover steht. Wachen, Aufgabengebiete, RD, ect .... erzähl mir mehr davon, ich hoffe du erinnerst dich noch dran... | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 482538 | |||
Datum | 12.05.2008 23:08 | 11705 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannIch kenne keine Berufsfeuerwehr die Angestellte ohne B-Ausbildung im Einsatzdienst verwendet. Vor zwei Jahren hättest Du hier noch einen Kollegen kennen lernen können, der als Angestellter im Einsatzdienst der BF beschäftigt war. Er war der letzte der Kollegen, die 1975 bei der Eingemeindung von Kettwig , als ehemaliger Hauptamtlicher der FF Kettwig in den Dienst der Stadt Essen übernommen wurden. Er ist gebürtiger Kettwiger und war bis zu seiner Pensionierung auf dem LRF in Kettwig eingesetzt. Es war immer gut mit ihm zu fahren, denn er wußte nicht nur ohne Navi wo wir hin mußten, er kannte oft auch die Patienten persönlich oder wußte über ihre Erkrankungen Bescheid... :-) Ein Stück Kettwiger Geschichte. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Gary8 D.8, Burgdorf / Niedersachsen | 482653 | |||
Datum | 13.05.2008 21:10 | 11766 x gelesen | |||
Weitere Themengebiete waren mein Aufgabenbereich in der damaligen Wehr & Beweggründe zum Wechsel. Was willst genau wissen? Dies ist meine persönliche und somit private Meinung Gruß Gary | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 482742 | |||
Datum | 14.05.2008 14:10 | 11706 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus PilgerWieder mal ein Beispiel, wie man kurz und knapp im Forum was dazulernen kann... Ja, das mit 1975 wusste ich auch nicht. War auch mit 3 Jahren nicht wichtig ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Kers8ten8 N.8, Stuttgart / BaWü | 482756 | |||
Datum | 14.05.2008 14:26 | 11757 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann Entweder kompletter Neustart im mD durch Auswahlverfahren und danach vollständiger B-Ausbildung oder keine Chance. ...nicht ganz, fuer BWü gibts immer noch das:http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/show/1210888/Lehrgangsbeschreibung%20110%20Laufbahnlehrgang%20mD.pdf MkG Kersten | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 482764 | |||
Datum | 14.05.2008 14:34 | 11738 x gelesen | |||
Geschrieben von Kersten Nemitz...nicht ganz, fuer BWü gibts immer noch das:http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/show/1210888/Lehrgangsbeschreibung%20110%20Laufbahnlehrgang%20mD.pdf Da hatten wir es schon mal drüber. Berufspraktische Ausbildung (11 Monate) bei einer Berufsfeuerwehr oder vergleichbarer Feuerwehr Mindestens 3 Jahre Einsatz- und Übungsdienst bei einer Berufsfeuerwehr oder vergleichbarer Feuerwehr., Verhindert ja aber auch schon wieder, dass ein Angestellter ohne B-Ausbildung die Laufbahnprüfung machen kann. Ich kenne keine BF oder HAW die aktuell Angestellte ohne B-Ausbildung einsetzt. Und die Altlasten werden sowieso zu keiner BF mehr wechseln können, Verbeamtung mit 50? Vor dem Beamtenverhältnis hat der Gesetzgeber aber auch noch die Untersuchung beim Gesundheitsamt vorgesehen. Schade, wenn jemand die Ausbildung gemacht hat und dann nicht verbeamtet werden kann. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Kers8ten8 N.8, Stuttgart / BaWü | 482771 | |||
Datum | 14.05.2008 14:42 | 11724 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannBerufspraktische Ausbildung (11 Monate) ...da fehlt ein "oder"dazwischen. Wenn man die entsprechenden Lehrgaenge FF hat und 3 Jahre bei einer beruflichen Feuerwehr war -> Laufbahnlehrgang 4 Wochen. Ist fuer viele in WFs etc. der einzig vernuenftige Weg. Andernfalls wuerde man unheimlich viel Ausbildung wiederholen. Ich frage mich, warum dieser Quereinstieg so ungeliebt in Berufsfeuerwehrdeutschland ist. MkG Kersten | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 482777 | |||
Datum | 14.05.2008 14:49 | 11801 x gelesen | |||
Ja, das oder hab ich vergessen. Die B-Ausbildung aus Ba-Wü wird auch nicht überall anderkannt. Bei uns in Hessen jedenfalls nicht. Was ist eine einer Berufsfeuerwehr vergleichbare Feuerwehr? Meinst Du eine WF, bei der die Angehörigen das nur nebenher machen oder nur F-Lehrgänge besitzen? Was ist mit der Berufsausbildung von Werkfeuerwehrleuten? Bei mir im B1, B2 und B3 waren viele dabei, die die normale B-Ausbildung gemacht haben. Für die ist es natürlcih einfach zu wechseln. Ich habe vor meiner B-Ausbildung auch einige Lehrgänge über die FF gemacht. Die musste ich alle wiederholen. Das sehe ich nicht als Nachteil an. Unbeliebt, vielleicht weil die Qualität und die Inhalte der F-Lehrgänge als nicht gleichwertig angesehen werden? Oder weil das Beamtenrecht auch noch beachtet werden muss und sich diejenigen die sich über einen privat finanzierten B-Laufbahnlehrgang in eine BF einkaufen wollen enttäuscht sind wenn sie keine Stellen bekommen? Aus welchem Grund auch immer? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Kers8ten8 N.8, Stuttgart / BaWü | 482783 | |||
Datum | 14.05.2008 14:59 | 11797 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannWas ist eine einer Berufsfeuerwehr vergleichbare Feuerwehr? Meinst Du eine WF, bei der die Angehörigen das nur nebenher machen oder nur F-Lehrgänge besitzen? Was ist mit der Berufsausbildung von Werkfeuerwehrleuten? Bei mir im B1, B2 und B3 waren viele dabei, die die normale B-Ausbildung gemacht haben. Für die ist es natürlcih einfach zu wechseln. ...ich kenn es eher so, dass nur die FF-Ausbildung vorhanden ist - ich meine hauptberufliche WF etc. - sonst wuerde das mit den 3 Jahren nimmer funktionieren. Ich habe vor meiner B-Ausbildung auch einige Lehrgänge über die FF gemacht. Die musste ich alle wiederholen. Das sehe ich nicht als Nachteil an. ...wenn man die komplette BF-Ausbildung macht, klar. Dann gibts da noch RS, LKW-Fuehrerschein... Unbeliebt, vielleicht weil die Qualität und die Inhalte der F-Lehrgänge als nicht gleichwertig angesehen werden? Oder weil das Beamtenrecht auch noch beachtet werden muss und sich diejenigen die sich über einen privat finanzierten B-Laufbahnlehrgang in eine BF einkaufen wollen enttäuscht sind wenn sie keine Stellen bekommen? Aus welchem Grund auch immer? Naja... privat ginge nur in HH. Beamtenrecht ist eigentlich beachtet - man macht ja seinen Laufbahnlehrgang. MkG Kersten | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 482786 | |||
Datum | 14.05.2008 15:07 | 11715 x gelesen | |||
Geschrieben von Kersten Nemitz...ich kenn es eher so, dass nur die FF-Ausbildung vorhanden ist - ich meine hauptberufliche WF etc. - sonst wuerde das mit den 3 Jahren nimmer funktionieren. Nicht jede WF setzt Personal nur mit FF-Lehrgängen ein. Es gibt eine extra Ausbildung für WF-Angehörige, die sich an der B-Ausbildung orientiert und dann gibt es noch die WFen, die ihre Leute die komplette B-Ausbildung machen lassen. (z.B. Merck, Infraserv, Ford) Da dauert die Ausbildung auch 2 Jahre. Geschrieben von Kersten Nemitz ...wenn man die komplette BF-Ausbildung macht, klar. Dann gibts da noch RS, LKW-Fuehrerschein... Ich versteh da jetzt nicht den Zusammenhang. Wenn jemand die B-Ausbildung macht und er besitzt bereits den FS CE oder den RS, dann wiederholt er das ganze ja nicht. Er wird in dieser Zeit normal auf dem Zug eingesetzt. Geschrieben von Kersten Nemitz Naja... privat ginge nur in HH. Beamtenrecht ist eigentlich beachtet - man macht ja seinen Laufbahnlehrgang. Mit Beamtenrecht meinte ich auch das maximale Einstellungsalter, die Tauglichkeitsuntersuchung für die Verbeamtung, etc. Wenn jemand das Geld aufbringt um in HH die Ausbildung zu machen und er bewirbt sich hinterher dann bei einer BF und dort wird festgestellt, dass er nicht tauglich ist. Das ist natürlich für den Betroffenen nicht so toll. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Fran8z-J8ans8en 8G., Berlin / Berlin | 482950 | |||
Datum | 15.05.2008 12:53 | 11745 x gelesen | |||
was dich noch gefragt haben... | |||||
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Autor | Fran8z-J8ans8en 8G., Berlin / Berlin | 482951 | |||
Datum | 15.05.2008 12:55 | 11653 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Jansen Gübelt: was dich noch gefragt haben... sorry da fehlt ein sie, was sie dich noch gefragt haben | |||||
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