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Themamal wieder ein Anwaltsschreiben wegen Forumsbeiträge ...63 Beträge
Rubrikrund um´s FW-Forum
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg484581
Datum22.05.2008 21:5215132 x gelesen
Hallo,

einfach zur Info:

Unterlassung / Entfernung

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Mayer,

wir vertreten anwaltlich XXXXXXXXXXX, vertreten durch die Inhaber XXXXXXXXXXXXXXXX

Auf Ihrer Homepage www.Feuerwehr.de unter der Rubrik „Feuerwehr-Forum“ finden sich Beiträge, die unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten, die zum einen strafbare Inhalte zu Ungunsten diesseitiger Mandantschaft haben und zum anderen auch erheblich kreditgefährdend sind gem. § 824 BGB.

Wir fordern ausdrücklich zur

Unterlassung

derartiger Darstellungen auf Ihrer Homepage im Internet auf und zugleich zur

Entfernung dieser Beiträge.

Unserer Mandant ist xxxxxxxxxxxxxxxx, so dass bei negativen finanziellen Entwicklungen Schadenersatzansprüche geprüft werden.

Zur genaueren Eingrenzung übersenden wir in der Anlage beispielhaft eine Kopie eines der betroffenen Beiträge.

Für weitere Einzelheiten können Sie mit dem Unterzeichner telefonisch Kontakt aufnehmen.

Hochachtungsvoll

Rechtsanwalt XXXXXXXXXX

Anwaltskanzlei XXXXXXXXXXXXXXXXXX



Bis jetzt habe ich diesbezüglich noch keine Beitrag entfernt.

Ach ja - diese Sache hat jetzt nichts mit Feuerwehrstiefeln zu tun ;-)


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorEric8 S.8, Erlensee / Hessen484585
Datum22.05.2008 21:5913068 x gelesen
Und um was geht es dann ?
Ich dachte eben im ersten Moment an die Stiefel Sache ;-)


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg484586
Datum22.05.2008 22:0313022 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Eric Strieb Und um was geht es dann ?

ich habe bewusst den Firmennamen anonymisiert. Ich möchte mit solchen Infos niemand an den Pranger stellen sondern die User einfach wertfrei informieren was hin und wieder hinter den Kullissen von www.FEUERWEHR.de für Wellen sorgt.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen484604
Datum22.05.2008 22:2213008 x gelesen
Hallo Jürgen,

stimmen solche Vorwürfe oder hat nur jemand etwas geschrieben, was der Firma nicht gefällt?


Gruß
Uwe


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg484622
Datum22.05.2008 22:5513003 x gelesen
hallo,

welche Vorwürfe? Ich kann aus dem Anwaltschreiben keine konkreten Vorwürfe entnehmen. Wegen pauschaler Vorwürfe muss ich keine Beiträge löschen.

Ob nun Beiträge jemanden gefallen oder nicht kann mir auch egal sein. Solange kein Rechtsverstoss vorliegt lösche ich auch keine dieser Beiträge.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg484624
Datum22.05.2008 22:5713044 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Jürgen M@yerich habe bewusst den Firmennamen anonymisiert. Ich möchte mit solchen Infos niemand an den Pranger stellen sondern die User einfach wertfrei informieren was hin und wieder hinter den Kullissen von www.FEUERWEHR.de für Wellen sorgt.

Bitte spekuliert jetzt nicht. Dieser Thread dient nur zur allgemeinen Info. Falls sich die Sache entsprechend weiterentwickelt gibt es, falls notwendig und sinnvoll, weitere Infos.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorSasc8ha 8B., Wernau / Baden-Württemberg484630
Datum22.05.2008 23:0613048 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerBitte spekuliert jetzt nicht.

Das hast DU selbst hervor geschworen!

Geschrieben von Jürgen M@yerDieser Thread dient nur zur allgemeinen Info.

Jürgen. Dann behalte das doch für Dich. Wem soll diese "detaillierte" Info nutzen???

sba


---

Sascha Baumann, Wernau

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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen484641
Datum22.05.2008 23:4513027 x gelesen
Tag,


finde ich vollkommen in Ordnung. Hier werden weitaus sinnbefreitere Dinge geschrieben.
Jürgen,nicht madig machen lassen.
Seltsam,das immer welche jammern müssen...............Zeitgeist?

Dirk


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AutorJago8 H.8, Hannover / Niedersachsen484643
Datum22.05.2008 23:5612993 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M@yerBis jetzt habe ich diesbezüglich noch keine Beitrag entfernt.

Ach ja - diese Sache hat jetzt nichts mit Feuerwehrstiefeln zu tun ;-)


Unabhängig davon, um was es konkret geht, gibt es auch hier wieder für die betreffende Firma eine ganz einfache Lösung:
Selbst im Forum anmelden und dann auf Beiträge antworten, die einem nicht passen.
Fragt sich nur, warum das nie jemand so macht...

Gruß Jago


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio484644
Datum23.05.2008 00:0213002 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jago HexelUnabhängig davon, um was es konkret geht, gibt es auch hier wieder für die betreffende Firma eine ganz einfache Lösung:
Selbst im Forum anmelden und dann auf Beiträge antworten, die einem nicht passen.
Fragt sich nur, warum das nie jemand so macht...


Weil es vermutlich als Werbung gelöscht werden würde.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio484646
Datum23.05.2008 00:0413035 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Dirk RuzickaJürgen,nicht madig machen lassen.
Seltsam,das immer welche jammern müssen...............Zeitgeist?


Das ist kein Jammern.
Auch Sascha ist jemand, der seit rd. zehn Jahren immer wieder versucht Jürgen einen guten Rat zu geben, aber ebenfalls ignoriert wird.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg484648
Datum23.05.2008 00:1613042 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierAuch Sascha ist jemand, der seit rd. zehn Jahren immer wieder versucht Jürgen einen guten Rat zu geben, aber ebenfalls ignoriert wird.

er versucht es nicht sondern gibt mir gute Ratschläge. Und die werden immer wieder gerne von mir angenommen. Wobei es in der Natur der Sache liegt das ich nicht alle diese Ratschläge umsetzen kann.

Ich habe einen gute Grund warum ich diesen Thread so eröffnet habe. Den kann und will ich hier aber nicht offen breit treten.

Ich habe mir überlegt ob ich die Info als Hinweis, also ohne Diskussionsmöglichkeit, hier ins Forum einstellen soll. Habe aber dies nun als Thread gemacht. Damit haben die User die Möglichkeit dieses Thema auch zu diskutieren.

Mein Fehler war das ich im ersten Beitrag nicht gleich darauf hingewiesen habe das nun keine Spekulationen über den Initiator dieses Anwaltsschreiben erwünscht sind sondern das wir das Thema dann allgemein diskutieren wollen.

Sascha Ratschlag ist diesbezüglich bei mir schon angekommen. Beim nächsten Mal werde ich das beherzigen.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorFlor8ian8 A.8, Reichenberg / Bayern484649
Datum23.05.2008 00:2212983 x gelesen
Hallo Jürgen
Nicht unterkriegen lassen.
Papier ist geduldig; brennt aber auch ganz gut ;-)

LG FLorian


Wir selber können uns nicht als gut bewerten, sondern nur den umstehenden Fachkundigen bleibt dies Vorbehalten.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg484652
Datum23.05.2008 00:3812971 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Florian AxerNicht unterkriegen lassen.

keine Angst - ich habe in den letzten Jahren auf juristischem Gebiet einiges an einschlägiger Erfahrung sammeln müssen. Solche Anwaltsschreiben verursachen mir schon lange keine schlaflosen Nächte mehr ;-)

Inzwischen kann ich den Leuten die meinen mit solchen Mitteln Einfluss auf das Feuerwehr-Forum zu nehmen an einige Beispiele aufzeigen das so was sinnlos ist und die Sache meist als Bumerang erweist.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorJens8-Ei8ke 8S., Grevenbroich / NRW484653
Datum23.05.2008 00:4412963 x gelesen
Ich seh' das eher als erneute Bestätigung, dass dieses Forum ernsthaft wahrgenommen wird. Think positiv.


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg484657
Datum23.05.2008 00:5813039 x gelesen
Hallo,

ich habe bisher solche Sachverhalte an Interessierte weitergegeben. Warum müssen aus Deiner Sicht solche Schreiben anonymisiert werden? Ist es aus Deiner Erfahrung tatsächlich so, dass man einen Sachverhalt und die Reaktionen nicht wahrheitsgemäß weitergeben darf?

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg484660
Datum23.05.2008 01:0712971 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Gerhard PfeifferWarum müssen aus Deiner Sicht solche Schreiben anonymisiert werden? Ist es aus Deiner Erfahrung tatsächlich so, dass man einen Sachverhalt und die Reaktionen nicht wahrheitsgemäß weitergeben darf?

darf man schon, aber es kann sein das der Betroffene sich auf den Schlips getreten fühlt und noch mehr Ärger macht. Auch wenn man Recht hat muss man schauen das man es auch bekommt.

In diesem Fall wäre es nicht klug jetzt Ross und Reiter zu benennen. Ich will die Sache ja nicht eskalieren lassen.

Wenn aber der Druck grösser wird werde ich schon entsprechend reagieren und aufzeigen das es in Zeiten des Internets schon sinnvoll ist nicht mit juristischen Mitteln auf angemessene Kritik zu reagieren. Manche kapieren das und geben Ruhe. Andere meinen sie müssten da einen Schritt weitergehen. Das dieser Schritt dann aber zur Folge hat das der Sache mehr öffentliche Aufmerksamkeit geschenkt wird und das dann die öffentliche Meinung recht schnell sich für sie negativ entwickelt erkennen die dann halt meist zu spät.

Dafür gibt es ja auch ein aktuelle Beispiel ...


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorJago8 H.8, Hannover / Niedersachsen484663
Datum23.05.2008 01:3812960 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierWeil es vermutlich als Werbung gelöscht werden würde.

Kann sein. Ob die Alternative aber sein muss, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen...?
Eine sachliche Richtigstellung in Absprache mit Jürgen könnte man ja durchaus posten.

Gruß Jago


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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP484669
Datum23.05.2008 08:0912959 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierWeil es vermutlich als Werbung gelöscht werden würde.
Die Einstellung ist aber merkwürdig Christi@n...
Wenns denn Werbung wäre OK!
Aber wenn es eine Richtigstellung oder Beschreibung wäre, wäre doch dagegen nicht einzuwenden...


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds484673
Datum23.05.2008 08:3813002 x gelesen
Problematik Forumsbeiträge wegen Beschwerde durch zwei Firmen

Hallo und guten Morgen,

so langsam habe ich hier echte Interpretationsprobleme.

Ohne die Fälle zu beleuchten steht doch folgendes fest:

Ein(e) Firmeninhaber(in) fühlt sich geschäftsschädigend dargestellt.

Er/sie verlangt anwaltlich Unterlassung.
Ganz offensichtlich aber reichen in den beiden Fällen, die ich hier beobachte die Grundlagen dazu nicht aus.

Was nun?
Der SySop kann ich also erst einmal zurück lehnen und sagen/schreiben: "GGG" ("G elesen, G estaunt,
G elacht!" und die Sache auf sich beruhen lassen.

Er kann natürlich, der Vorschlag kam ja auch, sagen: "Ich biete freiwillig die Möglichkeit einer
Gegendarstellung an!"

Ein Mittel hätten die betroffenen Firmen schon noch: Sie könnten das Recht auf eine Gegendarstellung einfordern, da es bereits gängige Rechtspraxis ist, das Internet als der Presse gleichwertiges Medium zu betrachten.

Gegendarstellungen dienen dazu, eine angeblich fehlerhafte Darstellung von Tatsachen zu korrigieren.

Sie müssen sich ausschließlich auf Fakten beziehen und keine persönlichen Sichtweisen.

Um das etwas klarer zu machen: Der Redakteur X schreibt, dass die Firma Y dicht vor der Insolvenz stehe.

Jetzt hat die Firma Y den Anspruch, an ähnlich exponierter Stelle schreiben zu dürfen: "Die Behauptung, wir stünden dicht vor der Insolvenz ist falsch!"

Mehr nicht, die persönliche Meinung: "Der Redakteur X ist ein Kamel!" hat da nichts drin zu suchen.

Ausschließlich ein Widerspruch zu der vorgebrachten Falschinformation!
Viele Leute, die einen Widerspruch verlangen scheitern schlicht an diesen Dingen, weil sie eben ihrme Meinung mit einfließen lassen.

Nach meiner Kenntnis (ich weiß natürlich nicht alles, das wäre mir nicht einmal recht!) hat in den beiden hier aufgetauchten Fällen nicht eine(r) versucht, diesen Weg zu gehen.

Und das macht nachdenklich.

Three cheers to the ladies and the Whiskey

Klaus


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW484701
Datum23.05.2008 11:2612922 x gelesen
Geschrieben von Jago HexelSelbst im Forum anmelden und dann auf Beiträge antworten, die einem nicht passen.
Fragt sich nur, warum das nie jemand so macht...


In einem fahrzeugbezogenem Forum passiert das so schon....mal.

Letztendlich Zeigt es das der Kunde wichtig genommen wird und man sich auch nach Kaufabschluss noch um sein Produkt/ Kunde kümmert.
Damit ist nicht gemeint das der Hersteller/ Vertreib sich bei jedem Problem äußern muß!


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorKlau8s P8., Jülich / NRW484707
Datum23.05.2008 12:0512952 x gelesen
einen schönen guten Tag erstmal ....

Geschrieben von Jago Hexel
Unabhängig davon, um was es konkret geht, gibt es auch hier wieder für die betreffende Firma eine ganz einfache Lösung:
Selbst im Forum anmelden und dann auf Beiträge antworten, die einem nicht passen.
Fragt sich nur, warum das nie jemand so macht...

Geschrieben von Christi@n Pannier
eil es vermutlich als Werbung gelöscht werden würde.

Aha...!?!

Auch ich habe eine kleine, aber feine Firma .... wenn irgendwo jemand meint, eines unserer Produkte "zerreissen zu müssen" - ob berechtigt oder nicht, lassen wir mal dahingestellt sein - habe ich selbstverständlich das Recht, eine Gegendarstellung zu schreiben. (Punkt)

Dass ich die Gegendarstellung natürlich so verfassen werde, dass sie nicht nach Werbung im herkömmlichen Sinne aussieht, sondern eher als Produktbeschreibung, bei der ich auf die strittigen Punkte eingehe, ist wohl auch klar.

Wenn mir dann aber jemad kommt von wegen "wird gestrichen wegen Werbung" gibts richtig Stress!

Da wir es hier im Forum schon mit geschichtsträchtigen Sprüchen hatten würde dieser hier die Situation richtig umschreiben....

Wer Wind sät wird Sturm ernten ....

mkg Klaus


***** ..... bevor ich mich jetzt aufrege ..... *****

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg484709
Datum23.05.2008 12:1012955 x gelesen
hallo,

Wenn ein Thema im Forum diskutiert wird und eine Firma tritt an mich heran und will einige Dinge dazu klarstellen gebe ich ihr selbstverständlich den Platz für eine Stellungnahme.

Ich habe sogar in der Vergangenheit einer betroffene Firma schriftlich angeboten eine Stellungnahme von denen zu veröffentlichen. Das Angebot haben die bis heute nicht wahrgenommen ...


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW484726
Datum23.05.2008 14:0812932 x gelesen
hi!

Geschrieben von Klaus BethgeNach meiner Kenntnis (ich weiß natürlich nicht alles, das wäre mir nicht einmal recht!) hat in den beiden hier aufgetauchten Fällen nicht eine(r) versucht, diesen Weg zu gehen.

Was will man mit einer Gegendarstellung wenn der geschäftsschädigende Inhalt weiterhin im Internet steht? Wenn es wahrheitswidrig ist, hat man ggf. einen Anspruch auf Unterlassung. Den machen die hier geltend. Weigert sich der Webmaster dem nachzukommen, weil er eine andere Rechtsansicht hat, muss das halt vor Gericht. Ob das später zum Erfolg wird, wird dann dort entschieden.

Ich seh da nix was nachdenklich macht. zumal ich davon ausgehe, dass zuvor auch ohne Anwalt schon ein Schriftwechsel stattgefunden hat.

Gruß
Sven


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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW484747
Datum23.05.2008 16:1813085 x gelesen
So einfach isset nun auch nicht, auch das Aufrechterhalten einer unwahren Tatsachenbehauptung ist strafbar, auch als Moderator. Wen ein Foren-Moderator ein anwaltliches Schreiben erhält, in dem auf die Unwarheit einer Tatsachenbehauptung hingeweisen wird, und der Moderator des Forums trotzdem weierhin die unwahre Tatsachenbeauptung stehen lässt bewegt er sich auf dünnem und brüchigem Eis. Das pauschale "Nichtstun" ist gefährlich.

(Ich gehe davon aus, dass Jürgen M. kokret weiss was er tut)

Darüber hinaus hätte ich an Stelle des Anwalts ne schöne einstweilige Verfügung rausgejagt - das wäre wirksam gewesen...


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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AutorLeon8har8d F8., Gladbeck / NRW484753
Datum23.05.2008 16:5712970 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerbeispielhaft eine Kopie eines der betroffenen Beiträge.null

... und jetzt allgemeines Rätselraten für welche weiteren Beiträge das Beispiel stehen soll und wo genau die unwahre Tatsachenbehauptung sei.

Da müsste man fast schon Gedankenleser sein.

MfG Leonhard Föcher


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AutorAndr8é P8., Wandlitz / Brandenburg484755
Datum23.05.2008 17:0813007 x gelesen
Geschrieben von Dirk RuzickaSeltsam,das immer welche jammern müssen...

Dazu mal ein Zitat aus einem Schülerhausaufgabenheft:


Wieviele Forumsmitglieder braucht man, um eine Glühbirne zu wechseln?


Einen, der die Glühbirne auswechselt und im Off-Topic postet, das sie ausgewechselt wurde.
14, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben und vorschlagen,wie man die Birne anders hätte wechslen können.
7, die auf die Gefahren beim Wechsel hinweisen.
1 Irrer, der behauptet, er habe den Typen gekannt, der die Glühbirne erfunden hat.
8 die auf Rechtschreib- und Grammatikfehler hinweisen.
12, die den 8 von oben ihren Hass entgegenschleudern und sie als arogannte Wichtigtuer beschimpfen.
25, die die Rechtschreibfehler in den Hasspostings korrigieren.
6 die darüber diskutieren, ob es Glühbirne oder Glühkörper heißt.
3 Altforumsmitlglieder die wissen, das jene Diskussion bereits vor 3 Jahren stattfand, Leute zitieren, die keiner mehr kennt und dem Urheber jenes Beitrages das Thema geklaut zu haben, um Ruhm zu erlangen wie der Typ damals.

2 die in einem Lampengeschäft arbeiten und posten, dass es richtig "Glühlampe" heißt.
32 die strengstens arauf hinweisen, das jenes Thema nicht zu Off-Topic gehört.
9 die sich unter Trollnicks einloggen, um über die Kommentare ihrer erklärten Lieblingsforenfeinde herzumachen und sie zu diskreditieren.
4 Freunde und Sympathisanten der Beschimpften die die Trolle als feiges Pack bezeichnen und vermuten, wer das geschrieben haben könnte.
1 der vorschlägt die Glühbirne in Zukunft in der Lampe zu reparieren.
7 Tüftler die daraufhin diskutieren, wie die Lampe geschüttelt werden muss, damit die Enden des Glühfadens sich wieder ineinander verhaken.
3 die elektrisches Licht ungemütlich finden und eher Kerzen mögen.
2 die meinen es war höhere Macht, die die Glühbirne zerstört hat und es Frevel sei, sie zu reparieren.
5 die Energeisparlampen empfehlen.
8 die innerhalb einer Stunde 50 Beiträge posten. Alle vertreten zwar die selbe Meinung, reden aber dauernd aneinander vorbei und antworten sehr klug, obwohl sie sich zu fragen scheinen, wie das Gesagte eigentlich gemeint ist.
7 die durch die große Zahl an Postings auf die Diskusion aufmerksam geworden sind und von der Beitragsfolge gerade mal die letzten zwei Posts lesen, um sich jetzt richtig ins Zeug zu legen und mitdiskutieren.
9, die den 7 Vorherigen erklären, dass das alles bereits gesagt oder wiederlegt wurde.
2 die die Diskussion als Kindergarten abstempeln.

Und last but not least:

1 selten schreibendes Mitglied, welches in 6 Monaten im Archiv den ersten Beitrag liest...
... und die Diskussion von vorne lostritt.




(Eintrag im Schülerhausaufgabenheft "Häfft" 08/09, Seite 87) muss der vollständigkeithalber gesagt werden, bevor Jürgen deswegen Schwierigkeiten bekommt.


Trifft doch zu, oder?


Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!


www.feuerwehr-schoenwalde.de

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg484756
Datum23.05.2008 17:2113013 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Joachim ThieleSo einfach isset nun auch nicht, auch das Aufrechterhalten einer unwahren Tatsachenbehauptung ist strafbar, auch als Moderator. Wen ein Foren-Moderator ein anwaltliches Schreiben erhält, in dem auf die Unwarheit einer Tatsachenbehauptung hingeweisen wird, und der Moderator des Forums trotzdem weierhin die unwahre Tatsachenbeauptung stehen lässt bewegt er sich auf dünnem und brüchigem Eis. Das pauschale "Nichtstun" ist gefährlich.

Vollkommen richtig. Aber dazu muss ich als Webmaster konkret auf einen Rechtsverstoss aufmerksam gemacht werden. Ich wurde nicht nur einmal angeschrieben und aufgefordert alle "negativen" Beiträge über eine bestimmte Firma zu entfernen. Solche Schreiben braucht man nicht für voll nehmen ;-) [solange in den Beiträgen nichts Rechtswidriges drinsteht] Meinungsäusserungen, berechtigte sachliche Kritik und Tatsachenbehauptungen die belegbar sind kann man nicht aus einem Forum rausklagen ...

Ich werde dann das prüfen und dann entscheiden ob der beanstandete Beitrag raus muss oder drin bleiben kann.

Diese Entscheidung ist dann mein Risiko. Das werde ich natürlich so gut wie möglich begrenzen. Andere Webmaster von Feuerwehrboards knicken da recht schnell ein und löschen Beiträge.

Ich habe inzwischen einiges an Erfahrung gesammelt und auch erfolgreich Beiträge "verteidigt".

Geschrieben von Joachim Thiele(Ich gehe davon aus, dass Jürgen M. kokret weiss was er tut)
selbstverfreilich ;-)

Geschrieben von Joachim ThieleDarüber hinaus hätte ich an Stelle des Anwalts ne schöne einstweilige Verfügung rausgejagt - das wäre wirksam gewesen...

Nö - wenn dann nur kurzfristig. Im Jahr 2004 hat mich zum ersten Mal ein Anwalt wegen eines Forumsbeitrages angeschrieben. Da ich damals das Fax wegen beruflicher Abwesenheit nicht lesen konnte habe ich an einem Freitagmittag auf einer anderen Webseite gelesen das ein Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber von www.FEUERWEHR.de erlassen hätte.

Die hatte ich zunächst mal an der Backe und musste den strittigen Beitrag entfernen. Ich habe dann den Antragsteller zu Klage in der Hauptsache aufgefordert. Bei der dann stattfindenden Gerichtsverhandlung konnte ich den Richter überzeugen das der Forumsbeitrag keinesfalls die Rechte des Antragsstellers verletzt. Die Verfügung wurde dann wieder aufgehoben.

Im Grunde habe ich bei dieser Sache "gewonnen" - wenn da nicht das Problem wäre das der Antragsteller pleite ist und ich bis heute auf die Zahlung meiner Kosten warte. Sein damaliger Anwalt hat anscheinend auch kein Geld gesehen.

Dieses Risiko muss ich also beim Betrieb eines Forums immer eingehen. Die damalige Sache [die leider noch anderweitig weitergegangen ist] hat mir aber viel KnowHow gebracht. Inzwischen kann ich solche Probleme deutlich besser einschätzen. Anwaltsschreiben treiben meinen Blutdruck auch nicht mehr hoch. Der Hinweis das ich nicht nur ein Verfügungsverfahren ohne anwaltliche Unterstützung gegen jemanden der von einem Anwalt vertreten wurde "gewonnen" habe ist ein gutes Argument um gegen weitere Beeinflussungen des Feuerwehr-Forums vorzugehen.

Das ist wie bei den Indianern - je mehr Skalps am Gürtel hängen desto grösser ist der Respekt der einem entgegengebracht wird ;-)


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt484757
Datum23.05.2008 17:2112984 x gelesen
Könnte man das nicht in einem FAQ verarbeiten "Wie läuft es in diesem Forum stellenweise ab?"


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg484758
Datum23.05.2008 17:2212988 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Leonhard Föcher... und jetzt allgemeines Rätselraten für welche weiteren Beiträge das Beispiel stehen soll und wo genau die unwahre Tatsachenbehauptung sei.

bitte nicht - das bringt jetzt gar nichts. Ich habe diesen Thread als allgemeinen Info-Thread und um ein so ein Schreiben beispielhaft darzustellen gepostet.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt484759
Datum23.05.2008 17:2413032 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerIch habe diesen Thread als allgemeinen Info-Thread und um ein so ein Schreiben beispielhaft darzustellen gepostet.

Wieviele solcher schreiben bekommst du pro Jahr???


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg484760
Datum23.05.2008 17:3312981 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Johannes Krause
Wieviele solcher schreiben bekommst du pro Jahr???


hm - hält sich in Grenzen - im letzten Jahre ein "Fall" mit mehreren Schreiben - in diesem Jahre bis jetzt auch ein "Fall" mit Telefonaten und einem Anwaltsschreiben ...

Wobei ich immer die Sache entsprechend dem Absender einschätze. Es ist ein Unterschied ob eine seriöse Firma mit gute Ruf sich an mich wendet oder ob ...


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt484761
Datum23.05.2008 17:3912995 x gelesen
Das "geht" ja noch. Eben klng es, als ob es fast deine Hauptbeschäftigung wäre, dich mit solchen Schreiben rumzuschlagen.


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg484764
Datum23.05.2008 17:5012993 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Johannes Krause Das "geht" ja noch. Eben klng es, als ob es fast deine Hauptbeschäftigung wäre, dich mit solchen Schreiben rumzuschlagen.

du kannst aber für jeden "Fall" noch einiges an zusätzlicher Zeit für Recherchen, Telefonate usw. ansetzen.

Im letzten Jahr sind einige Arbeitstage zur "Abwehr" der Abmahnung wegen dem Stiefelthema draufgegangen.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds484767
Datum23.05.2008 18:0313004 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleSo einfach isset nun auch nicht, auch das Aufrechterhalten einer unwahren Tatsachenbehauptung ist strafbar, auch als Moderator. Wen ein Foren-Moderator ein anwaltliches Schreiben erhält, in dem auf die Unwarheit einer Tatsachenbehauptung hingeweisen wird, und der Moderator des Forums trotzdem weierhin die unwahre Tatsachenbeauptung stehen lässt bewegt er sich auf dünnem und brüchigem Eis. Das pauschale "Nichtstun" ist gefährlich.

(Ich gehe davon aus, dass Jürgen M. kokret weiss was er tut)

Darüber hinaus hätte ich an Stelle des Anwalts ne schöne einstweilige Verfügung rausgejagt - das wäre wirksam gewesen...


Hallo ,

ich liebe sie, all die Rechtsanwälte von eigenen Gnaden.

Hinweisen kann ich auf viele Dinge..
Wenn, dann muss man einem SySop schon dezidiert klar machen, WOGEGEN sich der Protest richtet.

Einfach mal: "Wir weisen drauf hin, dass durch Ihre Berichterstattung ein finanzieller Schaden entsteht.." reißt keinen Richter vom Hocker.

Das kann ja auch gar nicht sein, denn nachdem seit gar nicht langer Zeit sogar vergleichende Werbung erlaubt ist wäre da jedem Konkurrenten Tor und Tür geöffnet, wenn es darum geht, ihn mundtot zu machen.

Jedes Rechtsverfahren bezieht sich immer auf einen konkreten Fall (der dann Rechtgsfolgen für andere und ähnlich gelagerte Fälle haben kann.

Deshalb wird z.B. ein Rechtsanwalt nie auf eine Frage: "Was passiert, wenn ich.." anders antworten als: "das kommt drauf an..."

Und wer glaubt, auf Rechtsfragen eine leichte und allgemein gültige Antwort zu erhalten, der hat noch nie in einem Gerichtsverfahren (Schöffe) an der Urteilsfindung mitgewirkt.

Gut, wir sind hier im Zivilrecht, und dennoch sind die Grundsätze die Gleichen: Keine Klage ohne das entsprechende Gesetz, kein Urteil ohne die Einzelfallbetrachtung.

Auch mal von einer anderen Seite betrachtet: Als Journalist tanzt man gerade in diesen Dingen immer euf einem Drahtseil (ich schreib es heute schon im Part "Gegendarstellungen", wobie ich die Ansicht meines antrotenden Kamerden nicht so ganz teile.. Natürlich steht so etwas sehr lange im IN, aber die Gegendarstellung genau so.. Egal, nicht das Thema).

Nur: Der Paragraph drei des Nieders. Landespresserechtwe z.B. sagt über die Aufgabe der Presse,: "Zur meinungsbildung beizutragen..."

Man stelle sich vor, dass ein Presseorgan sich scheuen müsste , kritische Anmerkungen zu gewissen Praktiken zu machen..

Das wäre das Ende der Pressefreiheit und wird so nicht passieren.

Noch einmal: So lange ein RA nicht ganz konkret sagt: "Wir gehen gegen folgende Behauptung vor..."
kann er sich auf den Kopf stellen und mit den Beinen fliegen fangen..


Übrigens: Irgend wer schreib hier mal, dass gutes Deutsch freeware sei. Hat mir gefallen, 8-)

Klaus


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AutorFlor8ian8 S.8, bedernau / bayern484773
Datum23.05.2008 19:2012992 x gelesen
Traurig aber wahr,
Heuzutage muß mann wirklich angst haben wenn man was sagt das mann nicht gleich verklagt wird. Wo sind die Zeiten in denen zuerst versucht wird alles in einem Gespräch zu klären?


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds484781
Datum23.05.2008 21:5513027 x gelesen
Geschrieben von Florian SimonTraurig aber wahr,
Heuzutage muß mann wirklich angst haben wenn man was sagt das mann nicht gleich verklagt wird. Wo sind die Zeiten in denen zuerst versucht wird alles in einem Gespräch zu klären?


Ach Florian,

Du bist offensichtlich noch ein Idealist (was ich persönlich als gut befinde, bewahre es Dir lange)

Frei nach B. Brecht: "Ich wäre so gerne freundlich gewesen
und durfte, ach, freundlich nicht sein!"

Etwas hatte ich vorhin vergessen, nicht , dass wieder Begriffsverwirrungen entstehen:

Eine einstweilige Verfügung, so sie denn erlassen wird lässt keinen Schluss auf ein etwaiges Ergebnis eines Rechtsstreites zu.

Der Sinn ist es, einen vorläufigen Rechtsfrieden herzustellen, bis dann in der Hauptsache entschieden wird.

Natürlich schaut der Richter schon hin, ob die Sache in sich überhaupt Aussicht auf Erfolg hat oder nur irrwitzig ist.

Selbst, wenn er glaubt, dass das rechtens sein müsse hat das keinen Einfluss auf die Verhandlung in der Hauptsache.

Was hier konkret heißen würde: Eine der streitenden Parteien schafft tatsächlich (schwer vorstellbar, aber wir sind ja phantasiebegabt ) ein Unterlassungsurteil gegen den Moderator.

Dann müsste Jürgen in der Tat weitere Einträge dieser Art unterbinden oder bestehende Einträge löschen.

Wenn das in der Hauptsache verhandelt wird und der Richter sagt: "Blödsinn, ist durch die und die Rechtsvorschriften gerechtfertigt gewesen!", dann kann der SysOp dem Antragsgegner eine lange Nase machen (Jürgen, sag bitte Bescheid, ich komme mit der Kamera!) und alles wieder in das Forum einstellen.

OB das Sinn machen würde, das ist hier nicht das Thema.

Nun denn, immer schön fröhlich bleiben

Eure Stimme der Vernunft
Klaus


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds484782
Datum23.05.2008 21:5912973 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeWas hier konkret heißen würde: Eine der streitenden Parteien schafft tatsächlich (schwer vorstellbar, aber wir sind ja phantasiebegabt ) ein Unterlassungsurteil gegen den Moderator.

Korrektur, bevor mir jemand auf die Füße tritt: Das wäre kein Urteil, sondern ein Beschluss.

Im Ergebnis identisch, in der rechtlichen Bewertung aber verschieden.

Habeas
Klaus


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW484786
Datum23.05.2008 22:2312952 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeKorrektur, bevor mir jemand auf die Füße tritt: Das wäre kein Urteil, sondern ein Beschluss.

Jetzt komm ich gerade nicht mit. Wo sind wir gerade? Bei der einstweiligen Verfügung oder bei der Hauptsache? Wenn Hauptsache, wieso Beschluss?

Gruß
Sven


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds484824
Datum24.05.2008 07:5212940 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannJetzt komm ich gerade nicht mit. Wo sind wir gerade? Bei der einstweiligen Verfügung oder bei der Hauptsache? Wenn Hauptsache, wieso Beschluss?


och nicht doch, das ist Deiner nicht würdig..

Bei der einstweiligen Verfügung, aber das war Dir bekannt.

Schade!

Trotzdem:
Gruß
Klaus


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.484838
Datum24.05.2008 10:0213070 x gelesen
Geschrieben von Florian SimonTraurig aber wahr,
Heuzutage muß mann wirklich angst haben wenn man was sagt das mann nicht gleich verklagt wird.

Früher erreichte eine negative Aussage erste einmal nur die fünf Thekennachbarn in der Bahnhofskneipe beim Frühschoppen. Das hat die erwähnte Firma in der Regel gar nicht mitbekommen. So funktioniert ja auch klassische Mundpropaganda.

Heutzutage stellst Du im Forum eine Behauptung gegen Hersteller XY auf. Entweder ist da soviel Murks, dass es gleich von den Mods. gelöscht wird. Oder es steht erst einmal unkommentiert, bis sich einer zu einer Richtigstellung verleiten lässt. Der Schaden ist aber angerichtet. Und nach so einer Stunde wird so ein Thread ja auch bis zu 100 mal gelesen. Das Firmen darauf empfindlicher reagieren ist klar, oder?

Heutzutage muss man nicht unbedingt Angst haben gleich verklagt zu werden. Es gibt aber durchaus Anwälte die mit solche Praktiken Geld verdienen (vgl. Abmahnvereine). Wenn von zehn Leuten nur zwei die Verfügung unterschreiben und dann auch die Honorarkosten tragen, lohnt sich das doch. Nicht alle Rechtsanwälte verinnerlichen den Berufsethos von Recht und Gesetz unbedingt so tief.

Geschrieben von Florian SimonWo sind die Zeiten in denen zuerst versucht wird alles in einem Gespräch zu klären?
Unternehmen haben ja besseres zu tun als stundenlang Foren nach unwahren Behauptungen zu durchforsten. Sich dann noch jedesmal mit Postings zu beteilige ist schier unmöglich. Es sei denn die Marketingabteilung wird um einen "Forenbeauftragten" erweitert.

Logische Konsequenz: Ich baue eine Drohkulisse auf und sorge für "Leuchtturmurteile". Das jeder weißt, Hersteller XY ist bei fragwürdigen Darstellungen sehr schnell mit einer Klage im Haus. Dann überlegt sich jeder Poster vorher, ob seine "Beweislage" ausreicht und ob er die zum Beispiel hier unter Realname verbreitet.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorMaxi8mil8ian8 K.8, Preetz / Schleswig-Holstein484842
Datum24.05.2008 10:5813046 x gelesen
Etwas geändert:

Wieviele Forenangehörige braucht man, um ein Feuer zu löschen?

Einer, der einen Einsatzbericht postet.
4, Die Ihn darauf aufmerksam machen, dass solche Einsätze nicht diskussionswürdig sind und in die Rubrik "Einsätze" auf feuerwehr.de gehören
5, Die schreiben "Du brauchst es ja nicht anzuklicken wenns Dich nicht interessiert"
4, Die nach dem Studieren von Einsatz-Bildern den Einsatz von Nicht-Brandbekämfpungshandschuhen im Innenangriff vermuten
19, Die daraufhin antworten, dass das innenangriffstaugliche Rindslederhandschuhe seien
6, Die schreiben "Elchlederhandschuhe sind aber besser"
5, Die schreiben, dass Sie keine Überhosen von der Gemeinde gestellt kriegen
27, Die eine Diskussion zur Wärmefenster- und Heißausbildungsproblematik anfangen
29, Die über private Anschaffungen und die Zulassung von Feuerwehrstiefeln diskutieren
Einer, Der schreibt, dass einige Stellen aus der vorherigen Diskussion aufgrund einer einstweiligen Verfügung gelöscht wurden
4, Die die Website der Wehr angucken und feststellen, dass in der AAO das TLF vor dem LF 16 kommt
7, Die schreiben, dass TLFs genauso gute Erstangreifer sein könnten, wenn man die Beladung etwas ändert
39, Die daraufhin eine taktische Diskussion beginnen bezüglich "Normfahrzeuge, Typenreduzierungen und Funkrufnamen" (Unterthread VRW)
3, Denen einfällt das in dem Einsatz ja auch "CAFS" hätte benutzt werden können
48, Die über die Einführung von sinnlosen "Innovationen" in der Feuerwehr streiten
7, Die meinen, das Investieren in Innovationen sei innovativ
15, Die schreiben, das Geld sei überall knapp und es sollten lieber sinnvolle Dinge angeschafft werden
43, Die über die Uhrzeit des Einsatzes diskutieren, verbunden mit Tagesalarmsicherheit, "Klasse statt Masse", Führerscheinproblematik und TSF-Wehren ohne Atemschutz


..und 2 die das Feuer ausgemacht haben, und nicht verstehen, um was es hier gerade geht?

Und deswegen mag ich das Forum hier so ;-)


Alled meine private Meinung!

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW484847
Datum24.05.2008 11:1512975 x gelesen
Hallo Klaus,

das ist nicht meiner "nicht würdig" und Schade ist das schon gar nicht. Wie Du schon ausgeführt hattest, ist in juristischen Dingen eine einfache Antwort sowas von selten.

Es hat mich veranlasst mal genau nachzulesen:

Grundsatz:
wenn mündliche Verhandlung -> Urteil
ohne mündliche Verhandlung -> Beschluss

Das gilt auch im einstweiligen Rechtsschutz.

Ausnahme:
Wenn nach § 942 ZPO anstelle des Gerichtes der Hauptsache das Amtsgericht der belegenen Sache entschieden hat. Dies entscheidet auch nach mündlicher Verhandlung durch Beschluss.

Es kann also sowohl in der Hauptsache als auch im einstweiligen Verfahren ein Urteil ergehen oder ein Beschluss gefasst werden.

Beste Grüße
Sven


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg484848
Datum24.05.2008 11:2913029 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian BergmannLogische Konsequenz: Ich baue eine Drohkulisse auf und sorge für "Leuchtturmurteile". Das jeder weißt, Hersteller XY ist bei fragwürdigen Darstellungen sehr schnell mit einer Klage im Haus. Dann überlegt sich jeder Poster vorher, ob seine "Beweislage" ausreicht und ob er die zum Beispiel hier unter Realname verbreitet.

Genau so was wurde im letzten Jahr massiv von einer Firma durchgeführt. Nur haben die sich bei mir als Betreiber von www.FEUERWEHR.de die Zähne ausgebissen. Ich sehe auch eine es als meine Aufgabe beim Betrieb vom Feuerwehr-Forum bei solchen Versuchen nicht einzuknicken sondern für die Diskussionsfreiheit im Forum notfalls auch mal zu "kämpfen".

Das ist natürlich für mich mit oft mit einem grossen zeitlichen und teilweise auch finanziellen Aufwand verbunden. Aber das ist mir die Freiheit im Forum auch wert.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW484849
Datum24.05.2008 11:4312978 x gelesen
Geschrieben von Klaus Bethgeich liebe sie, all die Rechtsanwälte von eigenen Gnaden.

So wie ich das verstandne habe, war der Mensch der an den Moderator geschriben hat Anwalt, also kein Anwalt eigener Gnade, sondern Anwal von Gnade der Anwaltskammer...

ich geh mal davon aus,d ass Du mich siche rnicht meintest, denn ich bin sicherlich kein Anwalt von eigener Gnade...


Geschrieben von Klaus Bethge denn nachdem seit gar nicht langer Zeit sogar vergleichende Werbung erlaubt ist

Aha, ich dachte man muss immer den Einzelfall betrachten? Vergleichende Werbung ist nämlich nur unter ganz gewissen und einschärnkenden Voraussetzungen erlaubt - aber das würde jetzt vom Thema wegführen...


Geschrieben von Klaus Bethge Keine Klage ohne das entsprechende Gesetz, kein Urteil ohne die Einzelfallbetrachtung.

Und jetzt bitte 5 € ins Phrasenschwein... :)


Geschrieben von KLaus Bethge Noch einmal: So lange ein RA nicht ganz konkret sagt: "Wir gehen gegen folgende Behauptung vor..."

Falsch. Wenn ein RA mitteilt, dass in einem Forum gewisse Beiträge einer unwahre Tatsachenbeauptungen enthalten und der Forumsbetreiber hier einfach untätig bleibt betseht die Gegahr einer Strafbarkeit. Ich habe keine Lust hier auf so Themen wie Beihilfe und Vorsatz oder "billigendes in Kauf nehmen"einzugehen - es ist nämlich Wochnende - zumindest bei mir :)


Im Übrigen habe ich unseren Forumsbetreiber nicht kritisiert, sondern lediglich ein Statement abgegeben. Davon abgesehen habe ich den Eindruck dass der Moderator ganz gut weiss, wann er was löschen solte...


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW484850
Datum24.05.2008 11:5312938 x gelesen
Dem ist nichts hinzuzufügen...

Die eV wird i.d.R. durch Beschluss erlassen. Ausnahmen kommen vor, wenn der Richter die Sache zum Spruch in der mV nimmt, weil er entweder einige Fraen mündlich klären will, oder weil er sich die Sicherheit des Spruchrichterprivileges holen möchte - die hat er nämlich beim Beschluss nicht.


Im Übrigen ist es keineswegs Sinn der einstweiligen Verfügung, einstweiligen "Rechtsfrieden" herzustellen. Die eV dienst der vorläufigen Regelung eines Sachverhaltes oder Sicherung eines Anspruchs, mit dem zweck der Verhinderung eines nicht mehr zu behebenden Nachteils zu Lasten des Antragstellers. Dem Rechtsfrieden wird mit einer eV i.d.R. eher Nachteil zugefügt...


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW484851
Datum24.05.2008 11:5412948 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerDas ist natürlich für mich mit oft mit einem grossen zeitlichen und teilweise auch finanziellen Aufwand verbunden. Aber das ist mir die Freiheit im Forum auch wert.

Das sollte einem die Freiheit in jeder Lebenslage wert sein ;)


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds484854
Datum24.05.2008 12:0012976 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannGrundsatz:
wenn mündliche Verhandlung -> Urteil
ohne mündliche Verhandlung -> Beschluss


Hallo Sven,

erst einmal Danke für die Antwort.

Nur etwas wundert mich: Gerade am Donnerstag habe ich - allerdings an einem Strafprozess - teil genommen, natürlich in mündlicher Verhandlung und es endete mit einem Beschluss.

(Dabei ging es um eine Beschlagnahme, ein Urteil wird erst kommende Woche gefällt))

Mir ist der Unterschied zwischen der ZPO und der StPO schon klar, allerdings bin ich bei ersterer nicht so sattelfest, dass ich hier weiß, ob im Zuge einer Vorläufigen Anordnung (typisches Beispiel die vorläufige Einweisung in die Psych wegen Eilbedürftigkeit) oder Verfügung (unser Thema) eine mündliche Verhandlung zwingen notwendig ist, oder ob hier auch nach Aktenlage, wie in Zivilprozessen ja nicht ungewöhnlich entschieden wird.

Na denn,
auf keinen Fall wird ein Richter gegen eine Publikation, wie in einem anderen Thread vermeldet entscheiden, wenn man ihm nicht konkrete Dinge bietet.

Die Aussagen, diese Zeitung/das Forum verhalte sich geschäftsschädigend muss schon an Einzelfällen belegt werden.

Aber bitte sehr, wer anderes glaubt, lass dem Kind die Frikadelle, wenn es damit trudeln will

Gruß
Klaus


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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW484856
Datum24.05.2008 12:0612934 x gelesen
In der StPO wird in bestimmten Einzelfällen durch Beschluß gem. § 462 StPO entscheiden, dies betrifft die folgenden Entscheidungen:

-die nach § 450a Abs. 3 Satz 1 und den §§ 458 bis 461 notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidungen
-die Wiederverleihung verlorener Fähigkeiten und Rechte (§ 45b des StPO),
-die Aufhebung des Vorbehalts der Einziehung und die nachträgliche Anordnung der Einziehung eines Gegenstandes (§ 74b Abs. 2 Satz 3 des StPO) - klassischer Fall FE.
-die nachträgliche Anordnung von Verfall oder Einziehung des Wertersatzes (§ 76 des StPO)
-die Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 79b des StPO)


so und jetzt ist Wochenende... :)


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW484879
Datum24.05.2008 14:3212959 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeNur etwas wundert mich: Gerade am Donnerstag habe ich - allerdings an einem Strafprozess - teil genommen, natürlich in mündlicher Verhandlung und es endete mit einem Beschluss.

Auch innerhalb einer Zivilrechtsstreitigkeit gibt es bestimmte Dinge die im Wege des Beschlusses getroffen werden, zum Beispiel der Beweisbeschluss. Das sind in der Regel aber Verfahrensfragen oder Vorfragen für die Entscheidung. Im Strafprozess wird zum Beispiel darüber beschlossen, ob und in welchem Umfang das Hauptverfahren eröffnet wird (Eröffnungsbeschluss).

Geschrieben von Klaus Bethgeob im Zuge einer Vorläufigen Anordnung (typisches Beispiel die vorläufige Einweisung in die Psych wegen Eilbedürftigkeit) oder Verfügung (unser Thema) eine mündliche Verhandlung zwingen notwendig ist, oder ob hier auch nach Aktenlage, wie in Zivilprozessen ja nicht ungewöhnlich entschieden wird.

Das ist abhängig vom Sachverhalt. Oft wird ohne mündliche Verhandlung entschieden aber das ist halt nicht zwingend. Es kann auch sinnvoll sein, die Parteien zu hören.

Geschrieben von Klaus Bethgeauf keinen Fall wird ein Richter gegen eine Publikation, wie in einem anderen Thread vermeldet entscheiden, wenn man ihm nicht konkrete Dinge bietet.
Aber da sind wir schon im Gerichtsverfahren. Ausgangspunkt war eineaußergerichtliche Korrespondenz, da kann man erstmal viel verlangen, auch wenn man nicht genau weiß ob man alles bekommen kann.
Wenn Du eine Werkleistung erstellt hast und verlangst den Werklohn, dann wirst Du auch erstmal alles geltend machen, selbst wenn der andere geltend macht, dass Werk sei mangelhaft.
Wenn es vor Gericht geht, wirst Du Dir dann überlegen, ob an der Mangelgeschichte vielleicht doch was dran ist und Du nicht die volle Werklohnforderung bekommen wirst. Dann klagst Du vielleicht nur einen Teil ein.

Gruß
Sven


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt484901
Datum24.05.2008 15:4512921 x gelesen
So in der Art :D


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorFlor8ian8 S.8, bedernau / bayern484902
Datum24.05.2008 15:4512999 x gelesen
jo leider.
Aber diese besagten Firmen könnten sich doch evtl selbst zu wort melden um im Forum antworten?
Anstatt gleich zum Anwalt zu rennen?. Diese Firma könnte doch rede und antwort stehen? Aber gliech mit Anwalt zu drohen ist meines erachtens nicht wirklich KUNDENFREUNDLICH
Wo soll das hinführen? Wenn ich mir ein Nehmen mir mal an eine elektronisches Gerät kaufen will, mir der Verkäufer eines empfhiehlt und ich dann sagen NEin ich hab gehört das sei Schrott. Krieg ich dann auch ein Anwaltsschreiben? oder klärt mich der Verkäufer evtl auf das dem nicht so sei??


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg484903
Datum24.05.2008 15:5112942 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Florian SimonDiese Firma könnte doch rede und antwort stehen? Aber gliech mit Anwalt zu drohen ist meines erachtens nicht wirklich KUNDENFREUNDLICH

es gibt halt Firmen deren Verhalten in solchen Fällen kann man meiner Meinung nach nicht rational erklären :-( Da kann man schon mal am gesunden Menschenverstand zweifeln.

Ein gutes Beispiel kennen wir ja aus jüngster Zeit ...


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW484907
Datum24.05.2008 16:5212967 x gelesen
Geschrieben von Florian SimonAber diese besagten Firmen könnten sich doch evtl selbst zu wort melden um im Forum antworten?

Warum sollten sie das tun? Ich wüsste nicht warum die irgendjemandem in einerm Internetforum Rechenschaft ablegen müssten.

Geschrieben von Florian SimonAber gliech mit Anwalt zu drohen ist meines erachtens nicht wirklich KUNDENFREUNDLICH

Von welchem Kunden redest Du? Wenn in einem Internetforum über eine Firma etwas berichtet wird, was die für unwahr hält und Unterlassung verlangt, hat das nichts mit Kundenfreundlichkeit zu tun. Wenn über Dich Unwahrheiten im Internet verbreitet würden, würdest Du auch nicht Rede und Antwort stehen und rumdiskutieren sondern verlangen, dass das weg kommt.

Geschrieben von Florian SimonWenn ich mir ein Nehmen mir mal an eine elektronisches Gerät kaufen will, mir der Verkäufer eines empfhiehlt und ich dann sagen NEin ich hab gehört das sei Schrott. Krieg ich dann auch ein Anwaltsschreiben?

Nein, aber wenn die Firma Stiftung Warentest schreibt das sei Schrott, bekommt die Post oder wenn so etwas über bekannte Internetforen verbreitet wird, dann bekommen die Betreiber Post.

Gruß
Sven


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AutorFlor8ian8 S.8, bedernau / bayern484912
Datum24.05.2008 17:3012957 x gelesen
Ach jetzt hab ichs kapiert
Mann darf firmen nur loben.
sobald mann sie kritisiert bzw mit der wahrheit konfrontiert, wird abgemahnt


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW484917
Datum24.05.2008 17:4812959 x gelesen
Geschrieben von Florian SimonAch jetzt hab ichs kapiert

Scheint mir nicht so.

Geschrieben von Florian SimonMann darf firmen nur loben.

Das darf man auch. Man kann sie sogar kritisieren. Dann muss es aber stimmen.
Wenn nun Firma und Kritiker unterschiedlicher Auffassung sind, ob es stimmt, dann kann man darüber in Streit geraten und da kommt dann auch mal ein Anwalt ins Spiel.

Warum setzen hier eigentlich immer alle voraus, dass der Anwalt völlig unberechtigt irgendwas verlangt. Das kann so sein ... ob es so ist, weiß hier keiner.

Geschrieben von Florian Simonsobald mann sie kritisiert bzw mit der wahrheit konfrontiert, wird abgemahnt

Hatte ich eben schon mal zu geschrieben: Du kannst Dich mit dem Verkäufer stundenlang streiten bis einem von beiden die Stimmer versagt. Wenn Du Deine Ansicht in eine große Öffentlichkeit trägst (bekanntes Internetforum), führt das evtl. dazu, dass der Verkäufer nicht mehr so gut verkaufen kann wie vorher. Ich als Verkäufer würde alles in Bewegung setzen, dass niemand mein Geschäft schädigt, ich weniger Umsatz mache und dann Mitarbeiter entlassen muss.
Ich weiß nicht was daran verwerflich sein soll. Es nutzt ihm aber nix, wenn er im Internet dagegen hält und sagt der Autor sei ein schlimmer Finger. Nein, das klappt i.d.R. nur auf juristischem Weg. Ob der Verkäufer im Recht ist, wird sich dann herausstellen.

Gruß
Sven


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AutorFlor8ian8 S.8, bedernau / bayern484933
Datum24.05.2008 19:1412964 x gelesen
huch jetzt hab ich doch vergessen zu erwähnen dass das ironisch gemeint war.


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg484995
Datum25.05.2008 00:2712983 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Florian SimonMann darf firmen nur loben.
sobald mann sie kritisiert bzw mit der wahrheit konfrontiert, wird abgemahnt


stimmt nicht - es gibt - sehr stark vereinfach - zwei Sorten von Firmen:

  • die die mit Kritik professionell umgehen

    und

  • die die mit Kritik sehr unprofessionell umgehen

    die erste Sorten registrieren die Kritik und nehmen diese zum Anlass Verbesserungen einzuführen

    die zweite Sorte von Firmen regieren auf die Kritik mit Mitteln die in der Öffentlichkeit gar nicht so gut ankommen. Diese Firmen schaden sich damit selber ...


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorFlor8ian8 S.8, bedernau / bayern484999
    Datum25.05.2008 01:2712937 x gelesen
    Nut gut das die Deutschen Gerichte ja sonst nichts anderes zu tun haben.


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg487242
    Datum04.06.2008 08:2012958 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jürgen M@yerBis jetzt habe ich diesbezüglich noch keine Beitrag entfernt.

    zur Info: bis zum heutigen Tag hat sich dieser Anwalt bzw. seine Mandantin nicht mehr bei mir gemeldet.

    Ich hatte kurz nach dem Erhalt dieses Anwaltsschreibens mit dem Absender telefoniert und ihm deutlich zu verstehen gegeben das ich solche Versuche das Feuerwehr-Forum zu zensieren abblocken werde und ich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln meine User in Schutz nehmen werde.


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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     22.05.2008 21:52 Jürg7en 7M., Weinstadt
     22.05.2008 21:59 ., Erlensee
     22.05.2008 22:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
     22.05.2008 22:22 ., Nordheim
     22.05.2008 22:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
     22.05.2008 22:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
     22.05.2008 23:06 ., Wernau
     22.05.2008 23:45 Dirk7 R.7, Wiesbaden
     23.05.2008 00:04 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     23.05.2008 00:16 Jürg7en 7M., Weinstadt
     23.05.2008 00:22 Flor7ian7 A.7, Reichenberg
     23.05.2008 00:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
     23.05.2008 00:58 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     23.05.2008 01:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
     23.05.2008 17:08 Andr7é P7., Wandlitz
     23.05.2008 17:21 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     24.05.2008 10:58 ., Preetz
     24.05.2008 15:45 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     22.05.2008 23:56 Jago7 H.7, Hannover
     23.05.2008 00:02 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     23.05.2008 01:38 Jago7 H.7, Hannover
     23.05.2008 08:09 ., Speyer
     23.05.2008 08:38 Klau7s B7., Isernhagen
     23.05.2008 14:08 Sven7 T.7, Monheim
     23.05.2008 16:18 ., Köln
     23.05.2008 17:21 Jürg7en 7M., Weinstadt
     23.05.2008 18:03 Klau7s B7., Isernhagen
     24.05.2008 11:43 ., Köln
     23.05.2008 12:05 ., Jülich
     23.05.2008 12:10 Jürg7en 7M., Weinstadt
     23.05.2008 11:26 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     23.05.2008 00:44 Jens7-Ei7ke 7S., Grevenbroich
     23.05.2008 16:57 Leon7har7d F7., Gladbeck
     23.05.2008 17:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
     23.05.2008 17:24 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     23.05.2008 17:33 Jürg7en 7M., Weinstadt
     23.05.2008 17:39 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     23.05.2008 17:50 Jürg7en 7M., Weinstadt
     23.05.2008 19:20 ., bedernau
     23.05.2008 21:55 Klau7s B7., Isernhagen
     23.05.2008 21:59 Klau7s B7., Isernhagen
     23.05.2008 22:23 Sven7 T.7, Monheim
     24.05.2008 07:52 Klau7s B7., Isernhagen
     24.05.2008 11:15 Sven7 T.7, Monheim
     24.05.2008 11:53 ., Köln
     24.05.2008 12:00 Klau7s B7., Isernhagen
     24.05.2008 12:06 ., Köln
     24.05.2008 14:32 Sven7 T.7, Monheim
     24.05.2008 10:02 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     24.05.2008 11:29 Jürg7en 7M., Weinstadt
     24.05.2008 11:54 ., Köln
     24.05.2008 15:45 ., bedernau
     24.05.2008 15:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
     24.05.2008 16:52 Sven7 T.7, Monheim
     24.05.2008 17:30 ., bedernau
     24.05.2008 17:48 Sven7 T.7, Monheim
     24.05.2008 19:14 ., bedernau
     25.05.2008 00:27 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.05.2008 01:27 ., bedernau
     04.06.2008 08:20 Jürg7en 7M., Weinstadt
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