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ThemaZivildienst30 Beträge
RubrikSonstiges
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  • FAQ: Freistellung / Wehrdienst / Zivildienst etc.
  •  
    AutorFlor8ian8 E.8, Heiligenstadt / Bayern485090
    Datum25.05.2008 19:1610472 x gelesen
    Hallo!

    Eine Frage!Wenn man nicht zur Bundeswehr will,sondern den Zivildienst bei der Feuerwehr abhalten geht, geht das auch schon bei einer Feuerwehr mit LF8??

    MFG


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    AutorFran8z-J8ans8en 8G., Berlin / Berlin485091
    Datum25.05.2008 19:199221 x gelesen
    Warum denn nicht?
    Es kommt ja drauf an das du was machst und im Inland hilfst und wenn regelmäßig an Diensten und Einsätzen teilnimmst. Ist das so in Ordnung, würde ich sagen-.


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg485092
    Datum25.05.2008 19:239145 x gelesen
    Geschrieben von Franz-Jansen GübelEs kommt ja drauf an das du was machst und im Inland hilfst und wenn regelmäßig an Diensten und Einsätzen teilnimmst. Ist das so in Ordnung, würde ich sagen-.

    Das würde ich so nicht sagen...

    Grundlagen für die Freistellung von der Pflicht Grundwehrdienst zu leisten ist das WPflG bzw. die analogen Regelungen für den Zivildienst. Da bringt Bauchgefühl nichts.

    Und ich kenne Gegenden, da kannst Du den Dienst im KatSchutz nicht in jeder Wehr ableisten, sondern nur in einzelnen, ausgewählten Einheiten (z.B. ABC-Züge). In sofern muß der Interessen da nachfragen, wie die Regelung dort ist wo er diesen Dienst ableisten will.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen485093
    Datum25.05.2008 19:249199 x gelesen
    Geschrieben von Schmitt MichaelWenn man nicht zur Bundeswehr will,sondern den Zivildienst bei der Feuerwehr abhalten geht, geht das auch schon bei einer Feuerwehr mit LF8?

    Ich behaupte mal, daß die Anzahl von Feuerwehren, die Zivildienststellen zu vergeben haben nicht gerade hoch sind, wenn sie nicht gar gegen null tendieren.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorFran8z-J8ans8en 8G., Berlin / Berlin485096
    Datum25.05.2008 19:289105 x gelesen
    Vielleicht sollten wir uns erst mal Einigen was gemeint ist ob man den Dienst bei der Feuerwehr macht und dort über mehrer Jahre hingeht oder ob er meint zu einer HA oder BF, bei uns kann man bei den HA den Zividienst für 9monate auf dem KTW fahren. Sorry ich wusste nicht was er meint.


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    AutorYann8ick8 K.8, Dohren / Niedersachsen485098
    Datum25.05.2008 19:289196 x gelesen
    Mir ist nur die Berufsfeuerwehr Hamburg bekannt. Dort kann man den Zivildienst auf dem GRTW oder auf dem Baby-NEF ableisten.
    Wehrersatzdienst kann man bei jeder Organisation oder Feuerwehr, die im KatS "vertreten" ist ableisten. Dort muss man sich für sechs Jahre verpflichten und jährliche eine Mindeststundenzahl nachweisen können (schriftlich).


    Meine Meinung, manchmal mehr aber selten weniger

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    AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW485100
    Datum25.05.2008 19:359189 x gelesen
    Hallo,

    Möchtest du den Kriegsdienst verweigern?
    Ist nämlich gerade auf die Vorgehensweise nicht uninteressant. Den nach Wehrpflichtgesetz und Zivildienstgesetz ist kann man sich zur Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz verpflichten.
    Die meisten die sich zur Miitwirkung mit einer Verpflichtungsdauer von aktuell sechs Jahren bereit erklärt haben, sind keine Kriegsdienstverweigerer.

    Was wikipedia dazu sagt:
    wikipedia- Wehrdienst
    wikipedia- Wehrersatzdienst

    Um die Frage zu beantworten welche Auflagen die Behörde eine Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz zuläßt am besten den zuständigen Mitarbeiter der Kreisverwaltung (oder wie das bei euch auch immer heißt) befragen. Der weiß über die "Spielregeln" bei euch am besten bescheid.


    Gruß
    Andre


    Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/

    Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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    AutorJoha8nne8s S8., Hauenstein / Rheinland-Pfalz485101
    Datum25.05.2008 19:359180 x gelesen
    Hallo vielleicht hilft dir die Seite weiter


    Jedes Ding hat drei Seiten:
    Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen.

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio485103
    Datum25.05.2008 19:429194 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Yannick KirsteMir ist nur die Berufsfeuerwehr Hamburg bekannt.

    Hatte Berlin nicht auch mal Zivi-Stellen im Rettungsdienst?


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
    (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio485104
    Datum25.05.2008 19:439161 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Christi@n PannierHatte Berlin nicht auch mal Zivi-Stellen im Rettungsdienst?

    Okay, hatte


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
    (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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    AutorYann8ick8 K.8, Dohren / Niedersachsen485107
    Datum25.05.2008 19:559136 x gelesen
    Mir sind nur in meiner näheren Umgebung keine weiteren Anbieter bekannt.
    Es wird sicherlich noch weitere Berufsfeuerwehren geben, die Zivildienststellen anbieten.


    Meine Meinung, manchmal mehr aber selten weniger

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio485109
    Datum25.05.2008 20:039224 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Yannick KirsteEs wird sicherlich noch weitere Berufsfeuerwehren geben, die Zivildienststellen anbieten.

    Ich habe über Google noch die BF Münster gefunden. Weiterhin eine alte Pressemitteilung von 1998, dass die BF Saarbrücken ab damals auch Zivi-Stellen im Rettunfsdienst anbot. Allerdings habe ich auf den Webseiten der BF Saarbrücken nichts dazu gefunden.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
    (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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    AutorFran8z-J8ans8en 8G., Berlin / Berlin485112
    Datum25.05.2008 20:109154 x gelesen
    Es gibt auch HA die Zivis einstellen einfach mal nachfragen.


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    AutorJago8 H.8, Hannover / Niedersachsen485114
    Datum25.05.2008 20:169104 x gelesen
    Hallo,
    die Feuerwehr Delmenhorst
    zum Beispiel.

    Gruß Jago


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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern485124
    Datum25.05.2008 21:119202 x gelesen
    Was du meinst ist Wohl kein Zivildienst, sondern Wehrersatzdienst.
    Den leistet man normalerweise nicht in der eigenen kleinen Wache ab, sondern meist auf Stadt- oder Kreisebene. Da ist es egal, welche Fahrzeuge die eigenen Wache besitzt, da du ja für den KatS übst und nicht für die FW. Du musst im Jahr eine Mindestanzahl an KatS-Übungen besucht haben. Die sind meistens 1 mal monatlich auf die Dauer von 6 Jahren.


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio485129
    Datum25.05.2008 21:219174 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Adolf HuberWas du meinst ist Wohl kein Zivildienst, sondern Wehrersatzdienst.

    Das ist das Gleiche.

    Geschrieben von Adolf HuberDen leistet man normalerweise nicht in der eigenen kleinen Wache ab, sondern meist auf Stadt- oder Kreisebene. Da ist es egal, welche Fahrzeuge die eigenen Wache besitzt, da du ja für den KatS übst und nicht für die FW. Du musst im Jahr eine Mindestanzahl an KatS-Übungen besucht haben. Die sind meistens 1 mal monatlich auf die Dauer von 6 Jahren.

    Falsch. Siehe FAQ.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
    (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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    AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW485132
    Datum25.05.2008 21:459196 x gelesen
    Hallo,

    um Zivildienst leisten zu können muß man anerkannter Kriegsdienstverweigerer sein, Voraussetzung hierfür ist das man beim zuständigen Kreiswehrersatzamt gemustert wurde und einen KDV-Antrag (formlose schriftliche Begründung+Lebenslauf) stellt. Als Kriegsdienstverweigerer hat man auch die Möglichkeit anstelle des neunmonatigen Zivildienst ein Freiwlliges soziales oder ein Freiwilliges ökologisches Jahr oder andere Dienste im Ausland zu leisten (Voraussetzung hier ist das der Beginn nach der Anerkennung liegt). Ableistung des Zivildienstes bei einer Feuerwehr ist nur im Bereich des Rettungsdienstes möglich. Voraussetzung ist das es sich um eine Zivilsienststelle handelt.

    Falls du 6 Jahre Katastrophenschutz ableisten willst must du dich vor dem 23. Lebensjahr bei einer "Katastrophenschutzorganisation" (Feuerwehr, ASB, DRK; JUH, MHD, DLRG, THW) verpflichten. Das kannst du als Wehrpflichtiger oder auch als Kriegsdienstverweiger machen. Wo bei euch der Dienst möglich ist fragst du am besten bei euren Wehrführer, Gemeinde- oder Kreisverwaltung (für die Bayern Landratsamt :-))) ). Falls man den Dienst vor Ablauf der 6 Jahre abbrechen sollte, ist es möglich das man noch zum Wehr- oder Zivildienst einberufen wird.

    mfG
    Hilmar


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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz485133
    Datum25.05.2008 21:479180 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Hilmar KönigFalls du 6 Jahre Katastrophenschutz ableisten willst must du dich vor dem 23. Lebensjahr bei einer "Katastrophenschutzorganisation" (Feuerwehr, ASB, DRK; JUH, MHD, DLRG, THW) verpflichten.
    Und wenn es der Bundeswehr einfällt einen 24 jährigen zu ziehen? Könnte er sich dann nicht mehr verpflichten?


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorHein8z H8., Haren/Ems / Niedersachsen485134
    Datum25.05.2008 21:509236 x gelesen
    Allgemeine Frage:

    Gibt es eine Mindeststundenanzahl die man im Jahr tätig sein muss wenn man sich
    bei der eigenen Wehr verpflichten lässt?
    Und wie lange dauert dies?


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    AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW485135
    Datum25.05.2008 21:509164 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel MetzgerUnd wenn es der Bundeswehr einfällt einen 24 jährigen zu ziehen? Könnte er sich dann nicht mehr verpflichten?

    nein das geht nicht, steht so im Gesetz (§13a Abs.1 WPflG + §14 Abs. 1 ZDG)

    mfG
    Hilmar


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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz485136
    Datum25.05.2008 21:519272 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Heinz HermesGibt es eine Mindeststundenanzahl die man im Jahr tätig sein muss wenn man sich
    bei der eigenen Wehr verpflichten lässt?
    Und wie lange dauert dies?

    M.W. 120h/a. Momentan für 6 Jahre.


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz485137
    Datum25.05.2008 21:529189 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Hilmar Könignein das geht nicht, steht so im Gesetz (§13a Abs.1 WPflG + §14 Abs. 1 ZDG)
    Ist dir auch der Hintergrund bekannt warum das so ist?


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg485139
    Datum25.05.2008 21:579161 x gelesen
    Geschrieben von Daniel MetzgerIst dir auch der Hintergrund bekannt warum das so ist?


    Weil der deutsche Bundestag dies so beschlossen hat...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen485140
    Datum25.05.2008 21:589083 x gelesen
    Hallo,

    siehe Post von Christian Pannier um 21.25 Uhr

    Post von Christian


    Gruß
    Uwe

    Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel.

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz485144
    Datum25.05.2008 22:129227 x gelesen
    Hallo Christian,

    Geschrieben von Christian FischerWeil der deutsche Bundestag dies so beschlossen hat...
    Ähmm ja. D.h. es gibt keinen sinnvollen Hintergrund oder wie soll ich deinen Kommentar verstehen?! :-)


    MfG
    Daniel

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    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg485156
    Datum25.05.2008 22:269252 x gelesen
    Geschrieben von Daniel MetzgerÄhmm ja. D.h. es gibt keinen sinnvollen Hintergrund oder wie soll ich deinen Kommentar verstehen?! :-)


    Na ja. der Grund ist offensichtlich.
    Man wollte den Wehrpflichtigen Planungssicherheit geben. Wer bis 23 nicht gezogen wurde, der wird auch nicht mehr einberufen (Ausnahmen wie aufgehobene Freistellung o.ä. mal außen vor gelassen).
    as hat auch damit zu tun, daß diese Personan dann teileise teuer werden (z.B. hat der WPflichtige unterhaltspflichtige Personen deren Unterhalt dann der Staat zahlen müßte, hat der WPflichtige Verpflichtungen anderer Art, für die er Leistungen erhalten kann (Miete, Versicherungen zur Daseinsvorsorge,...).
    wenn die Wehrpflicht bis 26 gehen würde müßte man aus Gründen der Wehrgerechtigkeit auch noch jemand mit 25 7/8 (und einem höheren Risiko mehr zahlen zu müssen als nur den Wehrsold) einberufen. Ist das Alter auf 23 begrenzt kommt man darum herum.
    Aus den selben Gründen zählt ja auch die Ehe zu den Gründen der Nichteinberufung.

    Wobei das alles Regelungen sind, die im Fall der Fälle ganz schnell vom Tisch sind. Dann werden auch wieder T3er und T4er einberufen...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz485201
    Datum26.05.2008 10:089122 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian FischerMan wollte den Wehrpflichtigen Planungssicherheit geben. Wer bis 23 nicht gezogen wurde, der wird auch nicht mehr einberufen (Ausnahmen wie aufgehobene Freistellung o.ä. mal außen vor gelassen).
    *Plumps* (Stein vom Herzen gefallen).

    Geschrieben von Christian Fischeras hat auch damit zu tun, daß diese Personan dann teileise teuer werden (z.B. hat der WPflichtige unterhaltspflichtige Personen deren Unterhalt dann der Staat zahlen müßte, hat der WPflichtige Verpflichtungen anderer Art, für die er Leistungen erhalten kann (Miete, Versicherungen zur Daseinsvorsorge,...).
    Hmm, ich hab das immer mal wieder gehört. Aber gelesen bisher noch nie.

    Geschrieben von Christian FischerAus den selben Gründen zählt ja auch die Ehe zu den Gründen der Nichteinberufung.
    Da macht meine Chefin bisher noch nicht mit. :-)

    Geschrieben von Christian FischerNa ja. der Grund ist offensichtlich.
    Jetzt ist er das.


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen485203
    Datum26.05.2008 10:229165 x gelesen
    Geschrieben von Jago Hexeldie Feuerwehr Delmenhorst

    Ist das nicht die FW die nach Einführung des neuen RDG in 2007 erstmahls RS für die KTW eingestellt hat....?

    Gruß


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    AutorJago8 H.8, Hannover / Niedersachsen485430
    Datum27.05.2008 14:429104 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeIst das nicht die FW die nach Einführung des neuen RDG in 2007 erstmahls RS für die KTW eingestellt hat....?

    Das weiß ich nicht, als ich deren Homepage zuletzt angesehen habe, gab es noch die Infos für ZDL.
    Das eine schließt ja vielleicht das andere nicht aus!?

    Gruß Jago


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     25.05.2008 19:16 Flor7ian7 E.7, Heiligenstadt
     25.05.2008 19:19 ., Berlin
     25.05.2008 19:23 Chri7sti7an 7F., Wernau
     25.05.2008 19:24 ., Bad Hersfeld
     25.05.2008 19:28 ., Berlin
     25.05.2008 19:28 Yann7ick7 K.7, Dohren
     25.05.2008 19:35 ., Hauenstein
     25.05.2008 19:42 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     25.05.2008 19:43 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     25.05.2008 19:55 Yann7ick7 K.7, Dohren
     25.05.2008 20:03 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     25.05.2008 20:10 ., Berlin
     25.05.2008 20:16 Jago7 H.7, Hannover
     26.05.2008 10:22 Ingo7 z.7, LK Harburg
     27.05.2008 14:42 Jago7 H.7, Hannover
     25.05.2008 19:35 Andr7é S7., Wuppertal
     25.05.2008 21:11 Adol7f H7., Rosenheim
     25.05.2008 21:21 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     25.05.2008 21:45 Hilm7ar 7K., Köln
     25.05.2008 21:47 Dani7el 7M., Jockgrim
     25.05.2008 21:50 Hilm7ar 7K., Köln
     25.05.2008 21:52 Dani7el 7M., Jockgrim
     25.05.2008 21:57 Chri7sti7an 7F., Wernau
     25.05.2008 22:12 Dani7el 7M., Jockgrim
     25.05.2008 22:26 Chri7sti7an 7F., Wernau
     26.05.2008 10:08 Dani7el 7M., Jockgrim
     25.05.2008 21:50 Hein7z H7., Haren/Ems
     25.05.2008 21:51 Dani7el 7M., Jockgrim
     25.05.2008 21:58 ., Nordheim
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