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ThemaÜbersichten zum Betriebsstoffverbrauch bei Geräten und Fahrzeugen33 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern485038
Datum25.05.2008 14:0016610 x gelesen
Hallo @all,

bekanntermaßen werden in Bayern gerade die Hilfeleistungskontingente aufgestellt (bzw. sind schon aufgestellt worden). Eine der Vorgaben des Bayerischen Innenministeriums war, dass sich jedes Kontingent 48 Stunden autark versorgen soll. Soweit so gut!

Nun stellt sich für uns die Frage (nicht nur für die Hilfeleistungskontingente, sondern auch für jeden größeren Einsatz), wie der Bedarf an Betriebsstoffen für einen laufenden Einsatz ermittelt werden kann. Dass wir natürlich - gerade im überörtlichen Einsatz - nicht unbegrenzt Betriebsstoffe mitführen dürfen ist uns soweit bekannt.

Angeblich gab es seitens des "Katastrophenschutzes" (so zumindest eine wage mündliche Aussage von öffentlicher Stelle, aber leider nichts konkretes) früher mal Verbrauchsübersichten, die Fahrzeuge und Geräte und deren Kraftstoff- und Betriebsmittelverbrauch beinhaltet hatten (z.B. Verbrauch auf 100 km, je Stunde bei Pumpenbetrieb etc.). Für Stromerzeuger habe ich eine einschlägige Kenndatenübersicht beim THW gefunden, sonst in den weiten des www und auch hier im Forum leider nichts.

Hat jemand diese (ggf. älteren) Unterlagen? Gibt es solche Erhebungen bei Euch schon? Habt Ihr hierzu eigene Erfahrungen?

Wir möchten das Rad nicht neu erfinden, wenn wir aber nichts finden oder auf vorhandene Unterlagen zurückgreifen können bleibt uns fast nichts anderes übrig als recht umfangreiche Erhebungen selbst durchzuführen... und dazu haben wir eigentlich weder die Zeit noch die rechte Lust.

Vielen Dank schin mal!
Gruß

Markus


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW485044
Datum25.05.2008 14:4315115 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartNun stellt sich für uns

Schön - nur nicht nur für Euch, sondern für ALLE!

Geschrieben von Markus ReichartDass wir natürlich - gerade im überörtlichen Einsatz - nicht unbegrenzt Betriebsstoffe mitführen dürfen ist uns soweit bekannt.

Die meisten führen gar nichts mit - und haben auch gar keine Möglichkeiten dafür!

Geschrieben von Markus ReichartAngeblich gab es seitens des "Katastrophenschutzes" (so zumindest eine wage mündliche Aussage von öffentlicher Stelle, aber leider nichts konkretes) früher mal Verbrauchsübersichten, die Fahrzeuge und Geräte und deren Kraftstoff- und Betriebsmittelverbrauch beinhaltet hatten (z.B. Verbrauch auf 100 km, je Stunde bei Pumpenbetrieb etc.).

Gestern nochmal (nach)gelesen:
Ausbildungsvorschrift (Entwurf) Feuerwehr Teil V der FSchP.Abt. (mot) von 1944, da stand sowas schon drin.

Die Fw hat v.a. nach Ausbruch des Weltfriedens ab 1991 faktisch erklärt, dass der ganze überörtliche KatS eh Mumpitz ist - und alles aufgelöst bzw. für überflüssig erklärt, was aus dem her rührte. Jetzt bauen wir alles wieder neu (und natürlich mit allen alten Fehlern und 16 x unterschiedlich) auf, was man damals flächendeckend für Unsinn (oder gern auch "Kriegstreiberei") gehalten hat.

Wir basteln grad an einer SER, um zumindest wieder eine fachliche Basis zu haben, über die man dann wieder trefflich streiten kann.

Übersichtstabellen kenne ich ansonsten zu dem Thema fast nur von der Bw oder vom THW, vgl. z.B. die Taschenkarten von Jürgen Kardel hier: http://www.thw-bremen-sued.de/downloads/index.htm


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP485074
Datum25.05.2008 18:3514916 x gelesen
Wer hat denn auch schon entsprechende Lagermöglichkeiten in den Gerätehäusern?
Wir haben Notfallpläne, wo man im Extremfall (auch bei Stromausfall) entsprechende Betriebsmittel her bekommt.
Für den Normalbetrieb ein paar 20-Liter Kanister als Ersatz.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW485076
Datum25.05.2008 18:4214906 x gelesen
Geschrieben von Schindler MikeWer hat denn auch schon entsprechende Lagermöglichkeiten in den Gerätehäusern?
Wir haben Notfallpläne, wo man im Extremfall (auch bei Stromausfall) entsprechende Betriebsmittel her bekommt.


Klappt nur für lokale Lagen, NICHT wenn der Verband überörtlich eingesetzt wird, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass das da auch so ist..


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern485079
Datum25.05.2008 18:5114906 x gelesen
Hallo Uli,

vielen Dank für den Link, ist sehr hilfreich für unsere Zwecke. Sowas in der Art habe ich gesucht, darauf können wir aufbauen!

Bis wann ist denn mit den SER zu rechnen? Hört sich interessant an.

Gruß
Markus


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW485081
Datum25.05.2008 18:5314824 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartBis wann ist denn mit den SER zu rechnen? Hört sich interessant an.

Denke Jahreswechsel...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern485082
Datum25.05.2008 18:5614703 x gelesen
Hallo Mike,

wir haben bei der Schneekatastrophe 2006 die Erfahrung gemacht, dass das Mitführen von 20 l-Kanistern als Ergänzung nicht schlecht ist. Allerdings kann das für eine Versorgung vor Ort, wenn die Infrastruktur zusammengebrochen ist, nur ein absoluter Notbehelf sein.

Wir hatten Glück, dass an diesem Tag die örtliche Tankstelle - von Feuerwehrkräften - freigeschaufelt wurde und so erstmals auch wieder beliefert werden konnte. Sonst hätten wir uns für zwei, drei Fahrzeuge echt was überlegen müssen.

Gruß
Markus


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern485083
Datum25.05.2008 18:5714891 x gelesen
Das klingt gut.


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW485085
Datum25.05.2008 19:0214841 x gelesen
Hallo,

eine Aussage über den Tankinhalt von euren Aggregaten und die Laufzeit bei Vollast sollte eigentlich auch die Bedienungsanleitungen/Betriebsbücher enthalten. Ansonsten sind die entsprechenden Infos von den Taschenkarten wie in der URL von Uli.
Ansonsten findest du auch noch einige Infos in der KatS-LA 220 Geräte und Hilfsmittel des Bergungszuges auch noch entsprechende Hinweise.
Zusätzlich wäre es auch hilfreich eventuell bei der nächsten FGr. LogV/M ganz sinnig anzufragen was die für Erfahrungen haben.
Ich halte aber 48h, ohne entsprechende Logistikeinheit + entsprechendes Transportmittel und ADR-Fahrer nicht machbar, vor allem wenn sich jedes Fahrzeug quasi selber bevorraten muss.
Gruß
Sven


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AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern485095
Datum25.05.2008 19:2614944 x gelesen
Hallo Markus,

vor allem auch Verpflegung nicht vergessen. Ich hab mal eine Kiste für 2 Personen für 72 Stunden zusammengestellt.
Was Packungsgrösse Brennwert KJ Marke zu kaufen bei Preis MHD Gesamtpreis
1 Gaskocher 190 g 0,00 €
2 Ersatzkartusche 190 g 0,00 €
1 Campingtöpfe mit Wasserkessel mind. 25 cm Durchmesser 0,00 €
2 Geschirrtücher 0,00 €
1 Geschirrspülmittel 500 ml Ziffi Kaufland 0,69 € 0,69 €
1 Haushaltsschwamm 0,00 €
2 Feuchtreinigungstücher 20 Stck. Kaufland 1,53 € 3,06 €
1 Frischhaltebeutel 3 l Ziplock 10 Stck. Toppits Kaufland 2,59 € 2,59 €

1 Isotonische Brausetabletten 20 Stck. 84 KJ/Stck. frubiase Apotheke 8,59 € 2 Jahre 8,59 €
2 Zitronenteepulver o. ä. 400 g 161 KJ/100 ml Kaufland Kaufland 0,89 € 2 Jahre 1,78 €
1 Pulverkaffee Hanse Wappen Hanse Wappen Kaufland 2,99 € 2 Jahre 2,99 €
1 Kaffeeweisser 250 g 2307 KJ/100 g Krüger Kaufland 2 Jahre 0,00 €
1 Würfelzucker Portionspackungen in Ziplockbeutel
Kaba wasserlöslich
0,00 €
6 Fertigmenue groß 1591 KJ/Port. Gewiko Kaufland 2,09 € 1 Jahre 12,54 €
6 Fertigmenue klein 2661 KJ/Port. Buss Kaufland 1,15 € 1 Jahre 6,90 €
6 Knäckebrot 250 g 123 KJ/Scheibe Burger Kaufland 0,69 € 1 Jahre 4,14 €
24 Margarine Portionspackung
24 Konfitüre Portionspackung Göbber Kaufland 0,17 € 2 Jahre 3,96 €
20 Wurstkonserve 125 g Lutz Kaufland 0,59 € 3 Jahre 11,80 €
4 Fischkonserve 125 g Rügen-Fisch Kaufland 0,99 € 3 Jahre 3,96 €

4 Gummibären o. ä. 300 g 1401 KJ/100 g Haribo Kaufland 0,85 € 1 Jahre 3,40 €
4 haltbare Kekse ohne Schokolade 250 g KK Kaufland 0,49 € 1 Jahre 1,96 €
16 Müsliriegel ohne Schokolade 50 g 390 KJ/Stck Brüggen Kaufland 0,12 € 1 Jahre 1,98 €

70,34 €







Grüße

Bernadette


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg485099
Datum25.05.2008 19:3214883 x gelesen
Geschrieben von Bernadette Schedlvor allem auch Verpflegung nicht vergessen. Ich hab mal eine Kiste für 2 Personen für 72 Stunden zusammengestellt.


Nimm für die Individualverpflegung doch einfach EPA von der Bundeswehr. Dazu einen Taschenesbitkocher BW.
Da komme ich bei zwei Personen mit weniger Geld aus und habe eine sehr lange Lagerdauer...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern485105
Datum25.05.2008 19:5114766 x gelesen
Hallo Christian,

zumindest direkt über die Bundeswehr funktioniert das bei uns nicht, haben wir schon versucht. Leider aber keine positive Resonanz erhalten.

Ansonsten ist die Idee aber gut, weil relativ platzsparend, preislich günstig und lange Haltbarkeit.

Hast Du evtl. alternative Bezugsadressen?

Gruß
Markus


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern485108
Datum25.05.2008 20:0114840 x gelesen
Hallo Sven,

danke für die Tipps! Die KatS-LA 220 ist ja wirklich eine wahre Fundgrube.

Werde mich dann auch mal mit unserer FGr. LogV/M in Verbindung setzen, die ist ja bei uns ganz in der Nähe beheimatet.

Eine Logistikeinheit soll jedes Hilfeleistungskontingent haben, aber leider gibt's hierzu so gut wie keine Vorgaben/ Empfehlungen (bei uns derzeit 1 MZF zzgl. Anhänger und 1 Versorgungs-LKW in Planung). Wir müssen aber erstmal testen, ob das so auch ausreicht, und werden dann sehen, wie wir die zusätzliche Ausstattung hier angehen werden, um auch die einschlägigen Regelungen einzuhalten.

Gruß
Markus


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern485110
Datum25.05.2008 20:0614726 x gelesen
Hallo Bernadette,

vielen Dank nochmals für Deine Anregungen. Den Part "Verpflegung" übernimmt ja bei uns das BRK...

Diesbezüglich noch eine Frage an die Allgemeinheit: hat jemand Erfahrung mit der Einsatzverpflegung "Food 50" der Firma Sicca? Wurde wohl für das DRK in NRW entwickelt, und soll bei uns auch eingesetzt werden?

Gruß
Markus


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW485113
Datum25.05.2008 20:1414938 x gelesen
Hallo Markus,

Geschrieben von Markus ReichartDie KatS-LA 220 ist ja wirklich eine wahre Fundgrube.

so blöd es klingt, aber die ganzen alten Unterlagen sind wirklich, bis auf Details, noch sehr gut zu gebrauchen. Es wird schnell vergessen das es die Dinger noch gibt!

Geschrieben von Markus ReichartWir müssen aber erstmal testen, ob das so auch ausreicht, und werden dann sehen, wie wir die zusätzliche Ausstattung hier angehen werden, um auch die einschlägigen Regelungen einzuhalten.

Das wird teilweise recht schwierig werden vor allem wenn keine Fahrer mit ADR-Schein vorhanden sind und die Kosten auch nicht übernommen werden dafür. Hier gilt es dann die 1000Punkte Regelung einzuhalten und das kann, je nach dem wie groß die Einheit wird, schon recht schwierig sein! Ich denke mal die Log-M wird euch da auch eine nette Excel-Tabelle Zeigen womit ihr das ganz einfach berechnen könnt. Ist auch sehr hilfreich um an sich die Gefahrgutunterlagen für jedes Fahrzeug zu erstellen.
Kleiner Tipp, plant auch genügend Kapazitäten für das Gepäck ein und erarbeitet vlt. einmal eine Empfehlung für eine Packliste. Sonst kommt ihr in die Situation das auf einmal ganze Betten mit müssen. ;-) Auch da müsst ihr das Rad nicht neu erfinden, gibts auch bei einigen Ortsverbänden auf der Internetseite und im Zweifelsfall auch bei mir, müsste das nur wieder suchen. ;-)
Hier mal eine Frage am Rande, welche Feuerwehr hat entsprechende Auflistungen nach den Vorgaben parat?
Gruß
Sven


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AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern485119
Datum25.05.2008 20:3614788 x gelesen
Ganz abgesehen von der Kalorienzahl, gabs oder gibts noch EPa die wirklich nicht nur mit blähenden Eintöpfen, Rotwurst, die eh keiner mag und Kaffee, der nicht das Wort wert ist, woher bekomme ich noch EPA, beim Military-Händler sind dei teurer, als meine Verplegungskiste.

Hab mir vor 1 1/2 Jahren wirklich viele Gedanken dazu gemacht.

Grüße

Bernadette


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern485120
Datum25.05.2008 20:3614835 x gelesen
Hallo Sven,

werden wir machen, wenn wir mit der FGr. LogV/M Kontakt aufnehmen. Danke für den Hinweis.

Eine Packliste hatten wir schon mal erstellt, nach unserem ersten überörtlichen K-Einsatz in 2005. Hab sie Dir per Mail gesandt...

Gruß
Markus


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg485121
Datum25.05.2008 20:5014859 x gelesen
Geschrieben von Bernadette Schedlgabs oder gibts noch EPa die wirklich nicht nur mit blähenden Eintöpfen,

Es gibt sogar schon vegatarische EPA ;-)


Zu den Kosten. zu meiner Zeit (94/95) durfte die Verpflegung eines Soldaten 5,35 DM/ Tag kosten. das durte damals auch ein EPA kosten.
Zu dem Preis habe ich sie auch immer erworben.

Vielleicht mal über Eure Chefs in Berlin bei den Chefs der olivgrünen Fraktion in Berlin anfragen lassen, ob man da nicht mal ein Sammelkontingent mit erwerben könnte.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW485123
Datum25.05.2008 21:1014846 x gelesen
Hallo Markus,

du bist ja bald schneller als die Feuerwehr erlaubt. ;-)
Wenn noch fragen offen bleiben nach dem Gespräch einfach noch mal schreiben oder eine Mail schicken mit den Fragen. Ich versuche dann mal die Dinge noch zu klären (internes Forum bzw. GST oder Verbandsführer) bzw. zu beantworten.
Bezüglich der Packliste fällt mir noch ein, das zivile Klamotten auch noch ganz sinnig sind für Bereitschafts und Pausenzeiten. Irgendwann muss auch mal eine Regenerationsphase eingelegt werden. *nuschel* Badeklamotten mitnehmen wenn ihr in einen THW-Bereitstellungsraum seit* ;-)
Vlt. für die Frauen erwähnenswert, sie sollten eigentlich selbstständig dran denken aber in der Hektik wird auch so etwas vergessen, Monatshygiene und die Pille und genau so für die Männer das Kondom. Klingt vlt. nicht verständlich aber, ok kann sich jeder ausmalen was passiert wenn man mal längere Zeit in einen Bereitstellungsraum verbringt. Letzteres ist aber auch seitens THW keine officielle "Empfehlung". ;)
Zum Thema Verpflegung, also bei EPA streiken einige, vor allem die die gedient haben. Kann ich auch nachvollziehen! Wir sind nicht im Krieg und die Logistik sollte nach 24h spätestens stehen.
Auch würde ich mich hier nicht auf eine andere Org. in den ersten 24/48h verlassen. Ihr habt garantiert keinen Einsatzvorbehalt auf die BRK-Einheiten und die sind eventuell schon mal weg.
Da solltet ihr eine leichte, schnell verfügbare Lösung noch für überlegen und wenn ihr einen Grill mitnehmt und einen Kühlwagen/Kiste. Überregionale Einsätze kommen ja im allgemeinen nicht überraschend und ohne Vorlaufzeit! Einfach in der Hinterhand halten und mal drüber nachdenken.

Ach ja, schon mal da drüber nachgedacht was ihr mit liegengebliebenen Fahrzeugen macht? -> Werkstattwagen oder der gleichen oder einfach in der Heimat vorplanen wo ihr eventuell einen Tieflader her bekommt mit dem ihr das Fahrzeug zurück holt. Hier gibt es auch eventuell Möglichkeiten über das THW und eine FGr. Räumen mit deren Tieflader. Nicht alle sind immer gleich im Einsatz und im Normalfall sollte hier Hilfe möglich sein.

Gruß
Sven


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW485127
Datum25.05.2008 21:1314807 x gelesen
Hallo,

also bei EPA streiken unsere Helfer die gedient haben. *g* Kann ich auch nachvollziehen, aber das muss jeder für sich bzw. der Verband für sich vorplanen.
Seit wann sitzen unsere Chefs in Berlin? *grübel* ;-)
Gruß
Sven


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg485128
Datum25.05.2008 21:1614764 x gelesen
Geschrieben von Sven Hildebrandtalso bei EPA streiken unsere Helfer die gedient haben. *g*

Na ja. Es ist ja nicht für Wochen... Und das was drinne ist bekommst du i.d.R. kt bunter verpackung auch beim Discounter. nur mit etwas weniger Konservierung. Das wird ja nicht extra für die Bundeswehr erfunden.
Und am besten finde ich aber immer noch den Hinweis der sinngemäß sagt: Kann ohne Nährwerverlust auch kalt verzehrt werden ;-)

Und wer über unsere EPAs meckert, der soll sich mal mit amerikanischen MRE verpflegen...



Geschrieben von Sven HildebrandtSeit wann sitzen unsere Chefs in Berlin? *grübel* ;-)

Stimmt. Ihr seid ja noch nicht umgezogen ;-)


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Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJens8 E.8, Göttingen / Nds485153
Datum25.05.2008 22:2314825 x gelesen
Hallo,
wie laufen überörtliche Einsätze bei euch in der Regel ab? Unterstellt ihr euch nicht auch der örtlichen (T)EL?
Klar, für die ersten x Stunden sollte man sich selbst versorgen können aber unendlich geht es auch nicht. Welches LF hat schon Platz für zig Liter Schaummittel, Kraftstoff etc? Von rechtlichen Bestimmungen wie ADR ganz zu schweigen.
Irgendwann muss man eine Logistik vor Ort installiert haben...

Gruß Jens


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen485167
Datum25.05.2008 23:0214760 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jens EngelhardtWelches LF hat schon Platz für zig Liter Schaummittel, Kraftstoff etc?

Ehrlich gesagt keines. Problem ist nur, dass es im KatS-Einsatz nicht mal eben um die Ecke ins Nachbardorf geht. Denk mal an die entsprechenden Ergeignisse der letzten Jahre (div. Hochwasser, Schneekatastrophen etc.) und von wo da z.T. Kräfte "angereist" sind.

Desweiteren ist das auch nicht mal eben hin, schnell Feuer auspusten und wieder weg, sondern zieht sich über Tage und unter Umständen ist die Infrastruktur vor Ort auch nicht mehr nutzbar.

Für solche Einsätze sind Feuerwehrfahrzeuge einfach nicht ausgelegt.

Das ganze ist im Übrigen nicht wirklich neu, schon im 2. Weltkrieg führten auswärts eingesetzte Feuerschutzpolizeieinheiten entsprechende Nachschubzüge mit, die Kraftstoff, Ersatzteile, Lebensmittel und ähnliches bereithielten, da die Einheiten in den fremden und zerstörten Städten auf sich selbst gestellt waren. (Genaueres dazu z.B. im Buch von Brunswig)

Grüße

Micha


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW485168
Datum25.05.2008 23:0214789 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jens EngelhardtVon rechtlichen Bestimmungen wie ADR ganz zu schweigen.

ein nicht unerheblicher Aspekt! Wenn ich mich recht entsinne müssen alle Gefahrstoffe die mitgeführt werden dokumentiert und beim den Papieren beigefügt sein.
Kann jetzt aber nicht sagen ob das lokal zu beachten ist oder nur bei überregionalen Einsätzen eine Rolle spielt.
Wir müssen z.B. eine aktuelle Gefahrstoffauflistung mitführen und auch dokumentieren das wir unter den 1000 Punkten bleiben.
Gruß
Sven


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg485173
Datum25.05.2008 23:1914807 x gelesen
Geschrieben von Sven HildebrandtWir müssen z.B. eine aktuelle Gefahrstoffauflistung mitführen und auch dokumentieren das wir unter den 1000 Punkten bleiben.

Hallo Sven,

könntest Du das mal näher erklären? Ich bin sicherlich nicht der Einzige der davon keine Ahnung hat.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW485189
Datum26.05.2008 07:3114906 x gelesen
Hallo Gerhard,

so viel genauer kann ich dir das auch nicht erklären da ich kein Gefahrgutbeauftragter oder der gleichen bin. Von daher beschränkt sich mein Wissen auf die angeordnete Umgangsweise und den Dokumenten wie ich sie jetzt auf die schnelle finden konnte. Ich versuch aber einmal mein bestest:
Quelle für euch

In 1.1.3.6 wird geregelt was die "Freimenge" ist ab der man kennzeichnen und einen ADR/Gefahrgutfahrer haben muss. Da wird dann auch die 1000 Punkte erwähnt. Dabei sind Stoffe aufgezählt und ein Multiplikator festgelegt anhand der Gefährdung der Stoffe.

In 8 wird dann geregelt welche Papiere mitzuführen sind und verweist dann auf den Abschnitt 5.4.1 wo Art und Umfang der Dokumentation beschrieben wird.

Dementsprechend sehen unsere Papiere für den Part Gefahrgut so wie in diesem PDF-Dokument angegeben aus.
Als Hilfsmittel hat die BA dafür eine Excel-Tabelle als ausfüllhilfe erstellt die regelmäßig aktualisiert wird.
So, ich hoffe ich konnte das jetzt verständlicher erklären.
Ich habe in den Dokumenten übrigends keine Freistellung von den ADR-Richtlinien gefunden. Deshalb gehe ich einmal davon aus das ihr auch Verpflichtet seit dementsprechende Papiere mitzuführen.
Gruß
Sven


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AutorRico8 H.8, Hirschberg / Thüringen485212
Datum26.05.2008 11:0114852 x gelesen
Hallo,

ADR 2007

1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung

"Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:

e) Notfallbeförderungen zur Rettung menschlichen Lebens oder zum Schutz der Umwelt, vorausgesetzt, es werden alle Maßnahmen zur völlig sicheren Durchführung dieser Beförderungen getroffen."

.....

1.1.3.3 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen

"Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:

a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient. Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden. Der gesamte fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften."

Grüße,


OBM R.Helm
-Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla


"Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW485229
Datum26.05.2008 12:3814800 x gelesen
Hi Rico,

was möchtest du uns damit nun sagen? Das die Feuerwehr von den Vorschriften befreit ist?
Die rechtliche Basis müsstest du mir aber einmal näher bringen!
Gruß
Sven


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AutorRico8 H.8, Hirschberg / Thüringen485249
Datum26.05.2008 16:4214791 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Sven Hildebrandt--- so viel genauer kann ich dir das auch nicht erklären da ich kein Gefahrgutbeauftragter oder der gleichen bin.

Ich aber (zumindest war ich es, bis meine Prüfung abgelaufen ist).

Das die Feuerwehr von den Vorschriften befreit ist?
´

Ja, zumindest im Rahmen der Notfallbeförderung, was im Einsatz gegeben ist.

Die rechtliche Basis müsstest du mir aber einmal näher bringen!


Was möchtest Du noch wissen ? Was das ADR ist ? Das ist DAS Regelwerk zum Gefahrguttransport: ADR 2007 - Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Außerdem gültig bzw. zutreffend ist die GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn): Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen. Dort heißt es wiederum in § 5 Ausnahmen:

(7) .......das Bundesministerium des Innern, die Innenminister (-senatoren) der Länder... dürfen für ihren jeweiligen Aufgabenbereich Ausnahmen für die ... Feuerwehren, die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes .... von dieser Verordnung zulassen, soweit dies Gründe ... oder die Aufgaben der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes ... erfordern und die öffentliche Sicherheit gebührend berücksichtigt ist.

Grüße,


OBM R.Helm
-Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla


"Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW485253
Datum26.05.2008 17:0514949 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Rico HelmJa, zumindest im Rahmen der Notfallbeförderung, was im Einsatz gegeben ist.

defeniere einmal den Part Notfallbeförderung für mich!
So wie ich das gerade bei dir lese klingt das so das selbst bei planbaren Ereignissen wie ein Verband der zu einen überregionalen Einsatz fährt oder zu logistischen Zwecken von der ADR abgewichen werden darf.
Mein Rechtsverstendnis und auch das der BA sieht das etwas anders.
Hier einmal der Text aus einen internen Schreiben der Rechtsabteilung:Der Verordnungsgeber hat mit dieser Regelung Notfallbeförderungen (mithin auch
Einsatzfahrten des THW) von den Vorschriften befreit.
Voraussetzung ist jedoch:
Es muss sich um eine Notfallbeförderung
· zur Rettung menschlichen Lebens, oder
· zum Schutz der Umwelt
handeln.
Damit gilt die Befreiung z.B. nicht bei Einsätzen zur Rettung von Sachwerten.
Auch Fahrten, die nicht dem unmittelbaren Einsatz zuzuordnen sind (z.B. planbare
Versorgungsfahrten für die Einsatzstelle), sind unter diesem Gesichtspunkt nicht
generell von den Vorschriften befreit. Sie müssen anhand der o.g. Kriterien geprüft
werden und fallen oft eher unter die normalen, weil planbaren
Transporterfordernisse. Diese sind unter Beachtung der Vorschriften (z.B. im
Rahmen der Freistellungen nach 1.1.3.6 ADR „1000 Punkte-Regelung“)
durchzuführen.


Sorry, aber das ist bei einen überregionalen Einsatz nicht gegeben, der Einsatzerfolg hängt nicht primär von der jetzt anrückenden Einheit ab und geschieht unter Sonder und Wegerechte! Bis die Leute die Tasche gepackt haben und erst einmal klar ist wer mit kann vergeht seine Zeit, in dieser Zeit kann ich auch nach einen ADR-Fahrer ausschau halten oder muss diesen im Vorfeld ausbilden.
Gruß
Sven


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AutorRico8 H.8, Hirschberg / Thüringen485386
Datum27.05.2008 09:5214864 x gelesen
Hmm, scheint wohl eine Auslegungssache zu sein. Denn auch diese "planbaren" EINSÄTZE (nicht Spaßfahrten zum Zeltlager o.ä.) würden bei mir unter den Begriff der Notfallbeförderung fallen. Leider ist der Begriff Notfallbeförderung nicht genauer definiert. Aber ich werde diese Frage mal in einem Gefahrgut-Forum einstellen und auch an unsere Aufsichtsbehörde weiterleiten. Mal schauen, welche Meinungen dort vertreten werden.

Grüße,


OBM R.Helm
-Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla


"Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW485391
Datum27.05.2008 10:5014774 x gelesen
Das denk ich auch mal das man das so und so auslegen kann, wäre mal interesannt zu erfahren wie das dort gesehen wird! Vor allem dann auch der Argumentationsweg, dann kann ich das ganze nämlich auch mal bei uns weiter leiten.
Gruß
Sven


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg485458
Datum27.05.2008 17:1314778 x gelesen
Hi,

liegt bei euch eine generelle Ausnahmegenehmigung nach GGVSE §5 (7) vor?.
Wenn ja, sollte es kein Problem geben.

Wenn nein,
gibt es außer der Freistellung nach ADR 1.1.3.1 e) "Notfallbeförderung"
noch die Freistellung nach ADR 1.1.3.1 c) "Handwerkerregelung".
Sprich, wenn die 1000 Punkte nach ADR 1.1.3.6 nicht überschritten werden und die Einzelgebinde 450 Liter nicht übersteigen, sollte es kein Problem sein.

Auch die Freistellung nach ADR 1.1.3.1 b) "Maschinen" ist in dem Zusammenhang interessant.
Dazu gibt es in der GGVSE Anlage 2, Nr. 1.3 einen interessanten Satz: .... findet nur Anwendung auf Maschinen oder Geräte einschließlich der zu ihrem Betrieb notwendigen Reservemengen gefährlicher Güter, soweit sie als technisches Arbeitsmittel .... dem Geräte und Produktesicherheitsgesetz .... oder als Apparate dem Medizinproduktegesetz unterliegen.
Gilt allerdings nur in DE, nicht bei grenzüberschreitenden Fahrten.

Tipp: An die Kanister ein entsprechendes Fähnchen ("Reserve für Aggregat", etc) hängen.
Auch die 3 x 20 Liter (= 60 Liter) Reserve fürs Fahrzeug selbst sind nicht zu verachten und fallen bei der Punkte-Berechnung nach ADR 1.1.3.6 raus (vgl. ADR 1.1.3.6.5)

Fahrten zur internen Versorgung (Fahrt von der Unterkunft zur Einsatzstelle mit Ersatzmaterial) oder externen Versorgung (Fahrt zur und von der Tankstelle von der Einsatzstelle aus) sind leider nicht freigestellt, können aber nach ADR 1.1.3.6 abgehandelt werden.
Aber auch dabei gibt es eine Erleichterung: Es ist kein Beförderungspapier notwendig - Anwendung der Ausnahme 18 GGAV. Allerdings wird die Beförderungskategorie 4 (z.B. leere Kanister) der Beförderungskategorie 3 (z.B. volle Dieselkanister) gleichgestellt.


Beste Grüße

Udo Burkhard

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