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ThemaAlle Jahre wieder... 'Führerscheinproblematik'74 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern478878
Datum22.04.2008 08:5719093 x gelesen
Hallo.

Ich habe hier gerade mal wieder das beliebte Thema "Führerscheinproblematik" gefunden. Abgesehen davon, dass mit einem 4,25t immernoch nicht alle "ländlich" weit verbreiteten Löschfahrzeuge (was auch immer damit gemeint sein soll) gefahren werden dürften, wird mal wieder gekonnt überspielt, dass die EU-Führerscheinregelung nicht über Nacht kam. Es wird wohl noch eine Zeit lang dauern, bis überall anerkannt wird, dass wenn man entsprechende Fahrzeuge fahren will auch die dafür nötigen Führerscheine ausbilden muss. Es ist interessant, das fast 10 Jahren nach der Einführung der neuen Führerscheinregelung und vermutlich unzähligen immer gleich ablaufenden Diskussionen immernoch ein "Problem" daraus gemacht wird.
Ganz passend finde ich daher den Kommentar zu dem Bericht, da dieser direkt darauf aufmerksam macht.

MFG Flo


Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen478908
Datum22.04.2008 10:5116965 x gelesen
Geschrieben von Florian Heidenreich
Ganz passend finde ich daher den Kommentar zu dem Bericht, da dieser direkt darauf aufmerksam macht.


Bezeichnend ist auch die völlige Unwissenheit über die Führerscheinklassen. "C oder E (leichte bis schwere LKW)"

Nichts Neues eben.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen478961
Datum22.04.2008 12:1416899 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningBezeichnend ist auch die völlige Unwissenheit über die Führerscheinklassen. "C oder E (leichte bis schwere LKW)"
Du meist sicherlich C1 (bis 7,49to) oder C (ab 7.5 to)... denn E ist nur der Anhänger und/oder Auflieger der dann mitgenommen werden darf > 750kg.


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen478966
Datum22.04.2008 12:2916913 x gelesen
Geschrieben von Alex Diedler
Du meist sicherlich C1 (bis 7,49to) oder C (ab 7.5 to)... denn E ist nur der Anhänger und/oder Auflieger der dann mitgenommen werden darf > 750kg.


Es ging nicht darum, was ich meine, sondern was im Artikel stand.

btw: C1 = bis 7,5t und C bei >7,5t. Ansonsten Ack.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern479032
Datum22.04.2008 16:0416929 x gelesen
also das 4,25 bringt ja nicht wirklich viel
bei uns ist zurzeit das problem, dass ein LF >7,5t angeschafft wird
wir haben aber nur weniger fahrer mit C/CE schein.
zum glück gibt es bei uns die möglichkeit im rahmen der fuerwehr den CE für ca 800€ selbstkosten zu machen
das ist dann garnichtmal so uninteressant


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen479034
Datum22.04.2008 16:0916940 x gelesen
Geschrieben von Adolf Huberbei uns ist zurzeit das problem, dass ein LF >7,5t angeschafft wird
wir haben aber nur weniger fahrer mit C/CE schein.


Dann wird die Stadt wohl mal ein paar Führerscheine zahlen oder ein anderes Fahrzeug kaufen müssen - sonst steht sich das Fahrzeug die Reifen eckig...


Geschrieben von Adolf Huberzum glück gibt es bei uns die möglichkeit im rahmen der fuerwehr den CE für ca 800€ selbstkosten zu machen
das ist dann garnichtmal so uninteressant


Ein absolut uninteressantes Angebot...


Ach übrigens:


MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMax 8S., Heimstetten b. München / Bayern479041
Datum22.04.2008 16:5416928 x gelesen
Bei uns können jährlich 1-2 Leute den LKW Schein Klasse C auf Kosten der Gemeinde machen. CE muss aus eigener Tasche draufgelegt werden, weil wir keinen schweren Anhänger haben, für den der nötig wäre. Man verpflichtet sich dann für 10 Jahre Dienst in der Feuerwehr und dazu, die Maschinistenausbildung bald möglichst zu machen. Sollte jemand von selber aus dem aktiven Dienst ausscheiden, bevor die 10 Jahre rum sind, müsste er die Kosten anteilig zurück zahlen. Für Leute die den Führerschein beruflich benötigen (Landwirte, Kraftfahrer, etc.) gibt es eine Sonderregelung. Diese bekommen lediglich einen Zuschuss von ca. 800€. Bis jetzt haben wir keine Probleme, dass wir zu wenig LKW Fahrer hätten. Dank der Regelung der Gemeinde sollten da auch so schnell keine Probleme auftreten.


www.feuerwehr-heimstetten.de
www.feuerwehr-webportal.de

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AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen479047
Datum22.04.2008 17:1116903 x gelesen
Moin Moin,

vielleicht gibt es für die ein oder andere Samtgemeinde ja die Möglichkeit eines Ihrer Klasse C Fahrzeuge zum Fahrschulfahrzeug umzurüsten. Somit könnten die Kosten für einen Führerschein überschaubar bleiben. Bei uns hatten wir bis vor ca. 1 1/2 Jahren ein solches "Fahrschul-TLF", umgerüstet wurde es allerdings kostengünstig in Eigenregie.


MkG
Daniel


Ich äußere hier meine eigene Meinung und nicht die Meinung der FF Reppenstedt

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AutorChri8sto8ph 8O., Alzenau, z. Zt. Würzburg / Bayern483827
Datum19.05.2008 17:5216948 x gelesen
Hallo,

inzwischen hat auch die Süddeutsche das Thema "Führerscheinproblematik" entdeckt und heute eine Artikel darüber geschrieben:

Link

Enthält im Wesentlichen die "altbekannte" Forderung bzw. Position des LFV Bayern, wie sie schon im Artikel der Mainpost zu lesen war, und, dass die bayerische Staatsregierung die Forderung des LFV unterstützt bzw. der Vorschlag durch die IMK geprüft werde.
Das Ergebnis der Prüfung lasse ich mal offen...

Hat wohl einige Wochen gedauert, bis das von Franken bis München vorgedrungen ist;-)

MfG

Christoph


Ich schreibe hier lediglich meine eigene Meinung

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 483923
Datum20.05.2008 06:1416915 x gelesen
Im Westen nix neues.

Interessant finde ich die Initative des BLFV der wieder mal beweist wie sehr er doch mit Fachwissen um die Interessen seiner Basis bemüht ist.

Den die 4,25t Reglung hilft nur einem. TSF Feuerwehren. Und wie lange angesichts des allgemeinen höher, schneller, weiter kann man auch nur schätzen.

Abhilfe hätten da sicherlich die Feuerwehrzweckverbände gebracht. Sei es u.U. mit eigener Fahrschule oder aber wenigstens mit Sammelrabatten. Aber auch die hat der Verband ja über die Klinge springen lassen.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern483937
Datum20.05.2008 08:1316931 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Florian BeschAbhilfe hätten da sicherlich die Feuerwehrzweckverbände gebracht. Sei es u.U. mit eigener Fahrschule oder aber wenigstens mit Sammelrabatten. Aber auch die hat der Verband ja über die Klinge springen lassen.

In der Hinsicht hätten die gar nix gebracht, man kann auch so wegen Sammelrabatten nachfragen, eigene Fahrschulen hätten auch 3 2000-Seelen Dörfer zusammen nicht geschafft.


Grüßle
Christian





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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz483949
Datum20.05.2008 09:1616924 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian BeschDen die 4,25t Reglung hilft nur einem. TSF Feuerwehren. Und wie lange angesichts des allgemeinen höher, schneller, weiter kann man auch nur schätzen.

Stimmt wohl für den Bereich der Feuerwehren. Betrachtet man sich aber mal die Führerscheinregelungen, so stellt sich schon die Frage, warum man eigentlich ein Gespann aus 3,5-Tonner mit 750kg-Anhänger (=4,25t) fahren darf, während man ein 4,25t-Solofahrzeug eben nicht mehr fahren darf. Betrifft übrigens nicht nur die Feuerwehren sondern auch viele Wohnmobilbesitzer. Die kämpfen mit den gleichen Gewichtsproblemen wie die TSF/KLF-Fraktion.

Gruß,
Michael


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz483970
Datum20.05.2008 10:4716888 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael Weyrich.....während man ein 4,25t-Solofahrzeug eben nicht mehr fahren darf.

Diese Frage stell ich mir allerdings auch. Aber irgendwo muss die Grenze sein. Zumindest wäre im Bereich bis 4,25 to ein vernünnftiges KLF (zur Zeit) darstellbar.

Aber davon mal ab. Die FE der Klasse C1 ist die wohl unlogischte aller FE-Klassen. Man darf damit also Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 to führen; gut. Aber gerade in diesem Gewichtsbereich unterscheiden wir zwichen schweren Transporter-Fahrgestellen (bis ca. 6,0 to) und leichten LKW-Fahrgestellen (ab 6,0 to). Logischerweise müsste die FE-Klasse C1 bei 6,0 to gedeckelt werden, oder man schfft diese Klasse zu Gunsten der Klasse B ab.

Ich pers. finde die Anhängerregelung auch für Abschaffungswürdig. Wenn jemand einen Anhänger fahren will, dann sollte er die Zusatz-FE der Klase E machen.

Ach ja, der Ursprüngliche Entwurf des europ. Führerscheins sah eine Ausnahmeregelung vor. Fahrzeuge die überwiegend im Stand betrieben können auch von Personen geführt werden, die nicht über die nötige FE-Klasse verfügen.
Aber, die BRD hat auf alle möglichen Ausnahmeregelunen die der alte Entwurf vorsah verzichtet.

GRuß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format.

"Dein Neid ist meine Anerkennung, Dein Hass ist mein Stolz! Wenn Du hinter meinem Rücken über mich redest, dann danke ich Dir, dass Du mich zum Mittelpunkt Deines Lebens machst!"


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern483972
Datum20.05.2008 11:0217045 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichStimmt wohl für den Bereich der Feuerwehren. Betrachtet man sich aber mal die Führerscheinregelungen, so stellt sich schon die Frage, warum man eigentlich ein Gespann aus 3,5-Tonner mit 750kg-Anhänger (=4,25t) fahren darf, während man ein 4,25t-Solofahrzeug eben nicht mehr fahren darf. Betrifft übrigens nicht nur die Feuerwehren sondern auch viele Wohnmobilbesitzer. Die kämpfen mit den gleichen Gewichtsproblemen wie die TSF/KLF-Fraktion.

Jo, und wenns dann geändert ist kämpft die nächste Randgruppe darum es auf 4,75 to zu erhöhen weil sonst die einbeinigen Schweinezüchter nicht zum Markt fahren können denn die Riesenschweine kommen grad auf das Gewicht und das ist ja sonst Wettbewerbsverzerrung ....

Sorry, irgendwo muß die Grenze sein und mit der Grenze wird immer irgend jemand nicht zufrieden sein. Insofern halte ich eine änderung nicht für sinnvoll weil dann gleich die nächste Gruppe schreien wird. Das es für einige Kommunen Kosten sind die auf uns zukommen ist mir klar, bei uns auch nicht anders, aber es war absehbar.


Gruß
christian





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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen483974
Datum20.05.2008 11:1416912 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerSorry, irgendwo muß die Grenze sein und mit der Grenze wird immer irgend jemand nicht zufrieden sein.

Ja. Aber ein Transporter mit 4,25 to ist leichter zu fahren als ein 3,5 to Transporter mit einem 0,75 to Anhänger.
Die Anpassung von B auf 4,25 und von C1 auf 8,25 to Zuggesamtgewicht, ohne die bisherige Aufteilung von Zugfahrzeug und Anhänger, würde der Verkehrssicherheit wohl eher nicht schaden.

Gruß
Ingo


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern483975
Datum20.05.2008 11:3416902 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jakob TheobaldAch ja, der Ursprüngliche Entwurf des europ. Führerscheins sah eine Ausnahmeregelung vor. Fahrzeuge die überwiegend im Stand betrieben können auch von Personen geführt werden, die nicht über die nötige FE-Klasse verfügen.
Aber, die BRD hat auf alle möglichen Ausnahmeregelunen die der alte Entwurf vorsah verzichtet.

Ich würde sagen: zum Glück!
Der "gefährliche Teil" ist ja nicht das Betreiben im Stand, sondern der Weg dahin... und dafür sollte man schon eine entsprechende Qualifikation erlagen!?


Grüße
Magnus

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AutorFlor8ian8 W.8, Weil der Stadt / Baden-Württemberg483977
Datum20.05.2008 12:0716915 x gelesen
Geschrieben von www.flvbw.de Anhänger über 750 kg zG1),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t


Das bedeutet Gespann und Anhänger dürfen 3,5 t nicht überschreiten

Also nix mit Transporter 3,5t und 750kg Anhänger mit Führerscheinklasse B

Grüße
Florian


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen483978
Datum20.05.2008 12:1616923 x gelesen
Zynismus an:

Das erwänhnte Drittel düfte doch eigentlich das mit dem TSA sein...

Zynismus aus.

Ehrlich, wenn es jetzt schon dem Bayrischen LFV-Vorsitzendem auffällt, sollter sich mal fragen ob er nicht irgendwas falsch gemacht hat.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg483980
Datum20.05.2008 12:1916956 x gelesen
Geschrieben von Florian WolfAlso nix mit Transporter 3,5t und 750kg Anhänger mit Führerscheinklasse B

Sorry, dass ich meinen Senf auch noch dazu gebe. Ich weiß, dass Du zu einem anderen Problem geschrieben hast, aber so, wie es im Zitat steht, stimmt es nicht, weil auf der von Dir zitierten Seite steht knapp obendran:

"Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

Anhänger bis 750 kg zG7) "

Freundliche Grüße,

Michael Schuckart


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio483981
Datum20.05.2008 12:2716887 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Fahrerlaubnisverordnung, § 6Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz483982
Datum20.05.2008 12:3216905 x gelesen
Falsch!!!
http://www.fahrschule-helfen.de/klassen.htm

Geschrieben von "Zitat aus dem Link" 1) Kraftwagen nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse; Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse; bis 8 Sitzplätze außer Führersitz;
1) Kombination höchstens 4250 kg zulässige Gesamtmasse


Was du da zitierst, bedeutet, daß du einen Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtmasse ziehen darfst, dann das Gespann aber 3,5t Gesamtmasse nicht überschreiten darf [b]und[/b] der Anhänger nicht mehr wiegen darf als das ziehende Fahrzeug. Für die Regelung muß man zwar fast schon Mathematik studiert haben aber das ist halt beamtendeutsch.
Du darfst aber also sehr wohl ein Gespann der Gesamtmasse 4,25t ziehen, dann darf aber der Anhänger 750kg Gesamtmasse nicht überschreiten. Und das ist eben der Knackpunkt, z.B. wäre da ja ein KLF mit 3,5t ohne Pumpe dafür mit TS8 auf einem Anhänger möglich. Das zusammen dürfte 4,25t wiegen. Und ist definitv schwerer zu fahren als ein KLF mit 4,25t ohne Anhänger. Logik?


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz483987
Datum20.05.2008 12:4216958 x gelesen
Hallo!

Auszug aus dem Bundesgestzblatt Jahrgang 1998 Teil 1 Nr. 55

Klasse B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Der Ausdruck: ...sofern die Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.... bezieht sich nur auf die Kombination .....Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges.

Aus diesem Grund gibt es ja die Kombination von MTW und TSA die beim Zuggesamtgewicht bei 3,5 To liegen. Gesamtgewicht TSA 1200 kg, Leergewicht Zugfahrzeug 1200 kg. Bleibt für die Fahrzeugbeladung noch 1100 kg.

Eine weitere mögliche Kombination wäre auch TSF mit 3,5 to plus Anhänger mit 750 kg.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

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AutorFlor8ian8 W.8, Weil der Stadt / Baden-Württemberg483989
Datum20.05.2008 12:5516881 x gelesen
Alles klar,

nehm ich zurück. Das habe ich falsch verstanden.

Gruß
Florian


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AutorFlor8ian8 B.8, Bernau bei Berlin / Brandenburg483992
Datum20.05.2008 13:0416890 x gelesen
In unserer Wehr gibt es auch nur eine Hand voll Maschinisten die einen Führerschein für LKW´s hat. Besonders schlecht sieht es meistens bei Alarmierungen aus die tags über sind, da gibt es dann keinen der das LF fahren kann. Unser Vorrausgerätefahrzeug VRGF wurde extra auf 3,5t Basis gebaut da viele bei uns den 3,5t und den 7,5t Führerschein besitzen um wenigsten für erst maßnahmen auszurücken. Die Stadt bietet im Jahr für 2 Kameraden an den LKW Schein CE zu machen. Die Stadt bezahlt die Hälfte der Kosten und den Rest muß der Kamerad bezahlen.


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen483994
Datum20.05.2008 13:2217148 x gelesen
Geschrieben von Florian BrixDie Stadt bietet im Jahr für 2 Kameraden an den LKW Schein CE zu machen.

Dann frage ich mich, ob man nicht lieber für drei Leute den C bezahlen sollte. Wieviele Anhänger habt ihr?

Geschrieben von Florian BrixDie Stadt bezahlt die Hälfte der Kosten und den Rest muß der Kamerad bezahlen.

Naja.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz484002
Datum20.05.2008 14:1616956 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian SchorerJo, und wenns dann geändert ist kämpft die nächste Randgruppe darum es auf 4,75 to zu erhöhen weil sonst die einbeinigen Schweinezüchter nicht zum Markt fahren können denn die Riesenschweine kommen grad auf das Gewicht und das ist ja sonst Wettbewerbsverzerrung ....

Vielleicht sollte man aber in dem Hinblick auch mal die technische Entwicklung der Fahrzeuge betrachten. Das, was man früher bei einem 3,5t-Fahrzeug an Nutzlast hatte, hat heute noch gerade mal noch ein Fahrzeug, das gut eine Tonne schwerer ist. Die frühere 7,5t-Regelung war ja eigentlich eine deutsche Spezialität, andere europäische Länder hatten schon immer 3,5t als Grenze. Im Rahmen der technischen Entwicklung wäre es aber mehr als sinnvoll, die Grenze einfach auf ca. 4,25 oder gar 4,5t hochzusetzen. Der Unterschied im Fahrverhalten zwischen einem 3,5-Tonner und einem 4,5-Tonner dürfte gegenüber dem Unterschied zwischen einem normalen PKW und einem 3,5-Tonner relativ gering sein.

Gruß,
Michael


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen484032
Datum20.05.2008 16:2316924 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichIm Rahmen der technischen Entwicklung wäre es aber mehr als sinnvoll, die Grenze einfach auf ca. 4,25 oder gar 4,5t hochzusetzen. Der Unterschied im Fahrverhalten zwischen einem 3,5-Tonner und einem 4,5-Tonner dürfte gegenüber dem Unterschied zwischen einem normalen PKW und einem 3,5-Tonner relativ gering sein.


Nach meiner Erfahrnung ist der Unterschied deutlicher als man denkt. Ich kenne beispielsweise RTW auf 3,5t, die sich gerade in Kurven und beim Bremsen ganz anders verhalten, als das 4,x to. Pendant mit Zwillingsbereifung und größerem Fahrgestell.

Ich halte die Regelung nach wie vor für sinnvoll.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern486016
Datum29.05.2008 20:0416941 x gelesen
Hallo. Gerade gefunden. Klick mich!
Das Thema scheint leider noch lange nicht beendet zu sein.

MFG Flo


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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern486020
Datum29.05.2008 20:1416965 x gelesen
Ich nochmal...

Es wird auch wieder erwähnt, dass man mit der Klasse B ein Gespann mit insgesamt 4,25t fahren darf. Alles was ich im Internet finde (sowie die schon dagewesene Diskussion) sagen aber das Gegenteil. Wo ist nun der Fehler? Oder lässt man bewusst bei der Argumentation außen vor, dass das bei der Klasse B gar nicht mehr gilt.

MFG Flo


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen486021
Datum29.05.2008 20:2216880 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Florian HeidenreichEs wird auch wieder erwähnt, dass man mit der Klasse B ein Gespann mit insgesamt 4,25t fahren darf. Alles was ich im Internet finde (sowie die schon dagewesene Diskussion) sagen aber das Gegenteil.
Nö, stimmt so, vgl. § 6 FeV http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__6.html


MkG Sascha

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz486026
Datum29.05.2008 21:0116913 x gelesen
Geschrieben von Florian Heidenreich Es wird auch wieder erwähnt, dass man mit der Klasse B ein Gespann mit insgesamt 4,25t fahren darf. Alles was ich im Internet finde (sowie die schon dagewesene Diskussion) sagen aber das Gegenteil.

Dann hast du die Diskussion hier aber falsch verstanden. Klare Aussage der letzten x Beiträge, mit Quellen belegt, ist, daß ein Gespann von 4,25t gefahren werden darf.


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz486029
Datum29.05.2008 21:0916942 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Florian Heidenreich Oder lässt man bewusst bei der Argumentation außen vor, dass das bei der Klasse B gar nicht mehr gilt.

Gibt es noch. Zum mitmeiseln:

Fahrzeug mit zul. Gesamtmasse 3,5 to + Anhänger mit einem zul. Gesamtmasse von 750 kg = Gesamtmasse der Kombination von 4,25 to dürfen mit der Klasse B gefahren werden.

Fahrzeug mit einem Leermasse von 2,0 to und einem Anhänger mit einer Gesamtmasse von 1,5 to dürfen ebenfalls mit der Klasse B gefahren werden wenn die zul. GEsamtmasse der Kombination von 3,5 to nicht überschritten wird.

Einfacher ausgedrückt:

Ein TSF mit einer Leermasse von 1800 kg und einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg darf einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg ziehen.

Um einen Anhänger mit einer gesamtmasse von 1700 kg ziehen zu dürfen, müsstest Du dann aber das TSF komplett ausräumen damit Du die Gesamtmasse für die Kombination von 3500 kg nicht überschreitest.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio486038
Datum29.05.2008 21:2216918 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Steffen WenzDann hast du die Diskussion hier aber falsch verstanden. Klare Aussage der letzten x Beiträge, mit Quellen belegt, ist, daß ein Gespann von 4,25t gefahren werden darf.

Für mich ist § 6 FeV eindeutig und da steht 3,5 to.

Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)



MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorMich8ael8 G.8, Hilpoltstein / Bayern486067
Datum29.05.2008 22:0516927 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Jakob Theobald--- Um einen Anhänger mit einer gesamtmasse von 1700 kg ziehen zu dürfen, müsstest Du dann aber das TSF komplett ausräumen damit Du die Gesamtmasse für die Kombination von 3500 kg nicht überschreitest.
Das ist so nicht ganz richtig, an ein Fzg. mit 3500 kg zGM darf ich nur einen Anhänger mit 750 kg zGM hängen ausser der Fahrer hat die Fahrerlaubnis BE.

Gruß Michael


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW486068
Datum29.05.2008 22:0916964 x gelesen
Geschrieben von Michael GauklerDas ist so nicht ganz richtig, an ein Fzg. mit 3500 kg zGM darf ich nur einen Anhänger mit 750 kg zGM hängen ausser der Fahrer hat die Fahrerlaubnis BE.

Was er meint ist, dass bei dieser Rechnung die zulässigen Gesamtmassen zählen, und nicht die tatsächlichen Massen.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorMich8ael8 G.8, Hilpoltstein / Bayern486073
Datum29.05.2008 22:1216970 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierFür mich ist § 6 FeV eindeutig und da steht 3,5 to
ja aber die 3,5 to gelten für das Zugfahrzeug und an das darf ich einen Anhänger mit 750kg zGM
anhängen so das der Zug 4250kg Gesamtmasse hat.

Gruß Michael


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AutorMich8ael8 G.8, Hilpoltstein / Bayern486079
Datum29.05.2008 22:2216894 x gelesen
Ah etz versteh ich was er sagen wollte:-)
Ich bin von der Gesamtmasse von 3,5 t ausgegangen.

Gruß Michael


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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern486081
Datum29.05.2008 22:2316886 x gelesen
Hi.

Ja, wie gesagt. Für mich steht da auch, dass bei Führerscheinklasse B das Gesamtgewicht des Gespanns die 3,5t nicht überschreiten darf. Nur zeigt der Verlauf, dass es da eindeutig Missverständnisse, warum auch immer, gibt.

MFG Flo


Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio486089
Datum29.05.2008 22:3316896 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Michael Gauklerja aber die 3,5 to gelten für das Zugfahrzeug und an das darf ich einen Anhänger mit 750kg zGM
anhängen so das der Zug 4250kg Gesamtmasse hat.


Wo steht das? In § 6 FeV nämlich nicht.


MkG,
Christi@n

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- This is my very own opinion... -

"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorMich8ael8 G.8, Hilpoltstein / Bayern486092
Datum29.05.2008 22:3716888 x gelesen
Hi,

Ja richtig, aber nur wenn du einen Anhänger über 750kg mitnehmen willst,
750kg kannst du auch dann noch anhängen wenn dein Zugfahrzeug ein zGM von 3500 kg hat,
dieses Missverständnissen hab ich täglich mit meinen Fahrschülern ;-).

Gruß Michi


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio486096
Datum29.05.2008 22:4316962 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Michael GauklerJa richtig, aber nur wenn du einen Anhänger über 750kg mitnehmen willst,
750kg kannst du auch dann noch anhängen wenn dein Zugfahrzeug ein zGM von 3500 kg hat,


auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg (...), sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Nicht mehr als 750 kg. Was ist daran so schwierig?


MkG,
Christi@n

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"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorMich8ael8 G.8, Hilpoltstein / Bayern486100
Datum29.05.2008 22:5316926 x gelesen
Doch!
§6 FeV Klasse B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)


Gruß Michi


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio486103
Datum29.05.2008 22:5616906 x gelesen
Tach, Post!

Wie kommst du dann darauf, dass die 750 kg des Anhängers zusätzlich zu den 3.500 kg des Zugfahrzeugs kommen, wo es doch in der FeV genau andersrum steht (sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)?


MkG,
Christi@n

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"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorMich8ael8 G.8, Hilpoltstein / Bayern486104
Datum29.05.2008 23:0216886 x gelesen
Die 3500kg zGM der Kombination darf ich nur dann nicht überschreiten, wenn ich zB. ein Zugfahrzeug mit einer Leermasse von 1400kg und einer zGM von 2000kg hab, hier kann ich also einen Ahnhänger über 750kg aber maximal 1400kg zGM hängen und bin immer noch im bereich der Klasse B

Gruß


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg486105
Datum29.05.2008 23:0616929 x gelesen
Das sind zwei getrennte Fälle. Deshalb steht dazwischen ein "oder"


Fall 1: Für anhänger <750kg zgM

Geschrieben von Michael GauklerKraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)



Fall 2: Für Anhänger >750kg zgM

Geschrieben von Michael GauklerKraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio486106
Datum29.05.2008 23:0716896 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Michael GauklerDie 3500kg zGM der Kombination darf ich nur dann nicht überschreiten, wenn ich zB. ein Zugfahrzeug mit einer Leermasse von 1400kg und einer zGM von 2000kg hab, hier kann ich also einen Ahnhänger über 750kg aber maximal 1400kg zGM hängen und bin immer noch im bereich der Klasse B

Nochmal: Wo steht das?
In § 6 FeV wird immer von 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger gesprochen. Die entsprechende Passage habe ich mehrfach zitiert.


MkG,
Christi@n

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"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen486111
Datum29.05.2008 23:1116915 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierWie kommst du dann darauf, dass die 750 kg des Anhängers zusätzlich zu den 3.500 kg des Zugfahrzeugs kommen, wo es doch in der FeV genau andersrum steht (sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)?
Also die Fahrlehrer: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm oder der Tüv: http://www.tuev-nord.de/26806.asp lesen und verstehen den Satz auch anders.


MkG Sascha

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio486112
Datum29.05.2008 23:1116901 x gelesen
Tach, Post!

Oder anders gesagt:

zGG PKW = 2000 kg + zGG Anhänger = 750 kg --> zGG der Kombination = 2.750 kg = B
zGG PKW = 2750 kg + zGG Anhänger = 750 kg --> zGG der Kombination = 3.500 kg = B
zGG PKW = 2800 kg + zGG Anhänger = 1.500 kg --> zGG der Kombination = 4.300 kg = BE
Leergewicht PKW = 1.300 kg, zGG PKW = 2000 kg + zGG Anhänger = 1.300 kg --> zGG der Kombination = 3.300 kg = B
Leergewicht PKW = 1.500 kg, zGG PKW = 2200 kg + zGG Anhänger = 1.500 kg --> zGG der Kombination = 3.700 kg = BE

So stehts da nunmal in der FeV


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio486114
Datum29.05.2008 23:1316881 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sascha TrögerAlso die Fahrlehrer: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm oder der Tüv: http://www.tuev-nord.de/26806.asp lesen und verstehen den Satz auch anders.

Nein, tun sie nicht!
Fahrlehrerverband: "und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t"
TÜV: "sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt"

So what?


MkG,
Christi@n

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"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorMich8ael8 G.8, Hilpoltstein / Bayern486115
Datum29.05.2008 23:1416932 x gelesen
Ja da steht das, aber da steht auch (mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

glaub mir des ist so.

Gruß


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AutorMich8ael8 G.8, Hilpoltstein / Bayern486117
Datum29.05.2008 23:2016900 x gelesen
Also da steht was ich schon die ganze Zeit sage Anhänger mit 750Kg darf ich immer mitnehmen.
ich als Fahrlehrer verstehe das so und so wird's auch geprüft ;-)

gruß


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen486118
Datum29.05.2008 23:2116873 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierNein, tun sie nicht!
Fahrlehrerverband: "und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t"
TÜV: "sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt"



... tut sie doch ! Du übersieht an allen Stellen, dass diese Aufzählungen und auch die Ausführungen in § 6 FeV durch ein "oder" verknüpft sind !

Gruss
Gerhard


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio486119
Datum29.05.2008 23:2116878 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Michael Gaukleraber da steht auch (mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Ja, warum wohl?
Weil in allen anderen Fahrerlaubnisklassen (außer B) der Anhänger maximal 750 kg wiegen darf, alles was drüber ist braucht automatisch xE. Bei B gilt die Ausnahme, dass der Anhänger schwerer sein darf als 750 kg zGG, wenn das Gesamtzuggwicht 3.500 kg nicht überschreitet. So stehts da.

Geschrieben von Michael Gauklerglaub mir des ist so.

Ich glaube was im Gesetz steht, was da steht habe ich mehrfach zitiert:
FeV, § 6:
sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)

Im Klartext: Zugfahrzeug mit zGG 3.500 kg plus Anhänger mit zGG 750 kg ergibt eine zulässige Gesamtmasse der Kombination von 4.250 kg und ist ganz eindeutig BE. Wer sowas mit B fährt fährt ohne gültige Fahrerlaubnis.


MkG,
Christi@n

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"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio486121
Datum29.05.2008 23:2316894 x gelesen
Tach Post!

Geschrieben von Michael GauklerAlso da steht was ich schon die ganze Zeit sage Anhänger mit 750Kg darf ich immer mitnehmen.

Das bestreitet auch keiner. Es geht um die zulässige Gesamtmasse des Zuges und die ist auf 3.500 kg begrenzt. Das steht ganz eindeutig in der FeV.


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio486123
Datum29.05.2008 23:2416876 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Gerhard Bayer... tut sie doch ! Du übersieht an allen Stellen, dass diese Aufzählungen und auch die Ausführungen in § 6 FeV durch ein "oder" verknüpft sind !


??? Was hat denn das mit dem "oder" zu tun?
Nochmal: Wie deutest du den Halbsatz "sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt"?


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio486124
Datum29.05.2008 23:2616927 x gelesen
Okay, ich glaube ich weiß was du meinst: Die 3.500 kg gelten nur, wenn das zGG des Anhängers über 750 kg ist?


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg486126
Datum29.05.2008 23:2716901 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierNochmal: Wie deutest du den Halbsatz "sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt"?


Der bezieht sich ausschließlich auf den 2. Fall. s. mein anderes Post.
750kg geht immer. Auch wenn der Zug dadurch 4,25t zgM hat.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio486127
Datum29.05.2008 23:2816862 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierOkay, ich glaube ich weiß was du meinst: Die 3.500 kg gelten nur, wenn das zGG des Anhängers über 750 kg ist?

Meaning: 3.500 kg + 750 kg --> B
1.800 kg Leergewicht PKW, 2.500 kg zGG PKW + 1.700 kg zGG Anhänger --> B
1.800 kg Leergewicht PKW, 2.500 kg zGG PKW + 1.800 kg zGG Anhänger --> BE

So?


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio486129
Datum29.05.2008 23:3016846 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christian FischerDer bezieht sich ausschließlich auf den 2. Fall. s. mein anderes Post.
750kg geht immer. Auch wenn der Zug dadurch 4,25t zgM hat.


Ja, ich glaube jetzt habe ich es auch verstanden.
Also bei zGG Anhänger < 750 kg gilt 3.500 kg + Anhänger
Bei zGG Anhänger > 750 kg gilt zGG PKW + zGG Anhänger = max. 3.500 kg.

Oder?


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorMich8ael8 G.8, Hilpoltstein / Bayern486130
Datum29.05.2008 23:3016912 x gelesen
Richtig!
und sind wir uns nun auch einig darüber das wir an ein Fzg. mit 3500kg zGM einen Anhänger von maximal 750kg zGM hängen dürfen? Auch mit Fahrerlaubnis Klasse B.

Gruß Michi


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg486131
Datum29.05.2008 23:3116873 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierOkay, ich glaube ich weiß was du meinst: Die 3.500 kg gelten nur, wenn das zGG des Anhängers über 750 kg ist?


Genau. Fallunterscheidung mit "oder" eingeführt.

Fall 1: zgM Anhänger <750kg --> Zugfahrzeug darf zgM 3.500kg haben. zgM des Zuges dadurch 4,25t.


Fall 2: zgM Anhänger >750kg --> Zugfahrzeug darf nur eine zgM von 3.500kg ./. zgM Anhänger haben (unter der NB das gilt: zgM Anhänger < Leermasse Zugfahrzeug).


War aber eine schwere Geburt. Du bist doch sonst nicht so langsam ;-)


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Christian Fischer
Wernau


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg486133
Datum29.05.2008 23:3416891 x gelesen
Geschrieben von Michael Gauklerund sind wir uns nun auch einig darüber das wir an ein Fzg. mit 3500kg zGM einen Anhänger von maximal 750kg zGM hängen dürfen?

Jein ;-)

Nur wenn Du das mit B fahren willst. Mit BE sieht es wieder anders aus ;-)


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Christian Fischer
Wernau


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen486135
Datum29.05.2008 23:3616871 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierOkay, ich glaube ich weiß was du meinst: Die 3.500 kg gelten nur, wenn das zGG des Anhängers über 750 kg ist?

... na endlich - genau das wollten ein halbes Dutend Leute Dir seit Stunden erklären ...

Bei der Hitze scheint manches etwas länger zu dauern ...

Gruss
Gerhard


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio486136
Datum29.05.2008 23:3716876 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Michael GauklerRichtig!
und sind wir uns nun auch einig darüber das wir an ein Fzg. mit 3500kg zGM einen Anhänger von maximal 750kg zGM hängen dürfen? Auch mit Fahrerlaubnis Klasse B.


Ja. Das heißt dann aber auch, dass ich mit z.B. C1 ein Fahrzeug mit 7.500 kg plus einen Anhänger von maximal 750 kg, also zulässiges Gesamtzugsgewicht von 8.250 kg fahren darf, oder?


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorMich8ael8 G.8, Hilpoltstein / Bayern486137
Datum29.05.2008 23:3816871 x gelesen
ja klar;-)

aber veruch das mal einen Fahrschüler zu erklären, die brauchen da noch länger oder Verstehen es nie:-(

ich ich glaub ich schreib etz noch ein paar Überstunden auf*g*

Gruß Michi


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AutorMich8ael8 G.8, Hilpoltstein / Bayern486138
Datum29.05.2008 23:4016873 x gelesen
Ja so ist es, klasse du hast es Verstanden;-)

Gruß Michi


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio486141
Datum29.05.2008 23:4116917 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Gerhard Bayer.. na endlich - genau das wollten ein halbes Dutend Leute Dir seit Stunden erklären ...

Is ja gut, ich habs jetzt auch kapiert.
Es erschien mir unlogisch, warum ich bei einem zGG Anhänger kleiner 750 kg ein Zuggewicht bis 4.250 kg fahren darf, bei einem zGG Anhänger größer als 750 kg aber nur bis 3.500 kg.

Wenn ich einen Sprinter mit 3.500 kg zGG habe, darf ich einen Anhänger von 750 kg ziehen. Wenn mein Sprinter aber nur 2.800 kg zGG hat, dann darf der Anhänger auch nur 750 kg und keine 1.450 kg haben. Den Sinn dahinter verstehe ich nicht.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio486142
Datum29.05.2008 23:4216864 x gelesen
Geschrieben von Michael GauklerJa so ist es, klasse du hast es Verstanden;-)

Lieber spät als nie :-)


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen486145
Datum29.05.2008 23:4516852 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierEs erschien mir unlogisch, warum ich bei einem zGG Anhänger kleiner 750 kg ein Zuggewicht bis 4.250 kg fahren darf, bei einem zGG Anhänger größer als 750 kg aber nur bis 3.500 kg.

Wenn ich einen Sprinter mit 3.500 kg zGG habe, darf ich einen Anhänger von 750 kg ziehen. Wenn mein Sprinter aber nur 2.800 kg zGG hat, dann darf der Anhänger auch nur 750 kg und keine 1.450 kg haben. Den Sinn dahinter verstehe ich nicht.


... nach 10 Jahren als Dipl.Ing. in der öffentlichen Verwaltung habe ich es weitgehend aufgegeben eine Logik in Gesetzesregelungen erkennen zu wollen ;-)

Gruss
Gerhard


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg486146
Datum29.05.2008 23:4716856 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierWenn ich einen Sprinter mit 3.500 kg zGG habe, darf ich einen Anhänger von 750 kg ziehen. Wenn mein Sprinter aber nur 2.800 kg zGG hat, dann darf der Anhänger auch nur 750 kg und keine 1.450 kg haben. Den Sinn dahinter verstehe ich nicht.


Große Anhänger sind im Zweifel schwieriger zu beherrschen.
Die 750kg Regelung ist m.E. ein Zugeständnis an die ganzen Hobbygärtner etc. die am Wochenende in ihrem 250kg zgM Einachsanhänger zwei Säcke Blumenerde vom Baumarkt holen. Die sind irgend wie "ungefährlicher" auch wenn hier die Ladungssicherung teilweise abenteuerlich ist).


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio486147
Datum29.05.2008 23:5416869 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Gerhard Bayer... nach 10 Jahren als Dipl.Ing. in der öffentlichen Verwaltung habe ich es weitgehend aufgegeben eine Logik in Gesetzesregelungen erkennen zu wollen ;-)

Glaube ich dir, aber ich finds trotzdem unlogisch.
Nehmen wir mal einen Angehörigen einer mobilen ethnischen Minderheit (die mit den großen Wohnwagen): Der besitzt eine große Limousine (S-Klasse, Leergewicht 1.500 kg, zGG 2 to.) und - von mir aus - einen Tabbert Comtesse Doppelachswohnwagen mit 1.500 kg zGG. Macht 3.500 kg - kein Problem mit B.
Wenn jetzt unser Mann, dank seiner Fruchtbarkeit, mehr als zwei Kinder hat und lieber einen Multivan fahren will, dann hat der Multivan von mir aus 1.700 kg Leergewicht und 2.250 kg zGG der Tabbert Comtesse weiterhin 1.500 kg zGG, macht ein zulässiges Gesamtzuggewicht von 3.750 kg. Unser Mann braucht plötzliche einen BE. Wohlgemerkt: Er zieht weiterhin den gleichen Wohnwagen.
Unser Mann ist gefrustet, er will keinen BE machen. Er verkauft also den Multivan und den Tabbert Comtesse, kauft sich ein Sprinter Wohnmobil mit 3.500 kg zGg und einen kleinen Knaus Südwind. Sein Zug hat jetzt 4250 kg zGG und alles ist im Lot mit FSK B.
Das ist doch völlig unlogisch.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen486162
Datum30.05.2008 03:2416878 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Panniernser Mann ist gefrustet, er will keinen BE machen. Er verkauft also den Multivan und den Tabbert Comtesse, kauft sich ein Sprinter Wohnmobil mit 3.500 kg zGg und einen kleinen Knaus Südwind. Sein Zug hat jetzt 4250 kg zGG und alles ist im Lot mit FSK B.

Wobei das ja wieder wirtschaftlich gesehen ein wenig unsinnig ist, ich glaube Klasse BE wäre da günstiger.
Was bin ich froh dass ich nen großen Schein habe!


Grüße, der Steffen!

Alles natürlich meine Meinung!

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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern486182
Datum30.05.2008 09:2316893 x gelesen
Guten Morgen.

Habe mir nun alles durchgelesen und verstehe nun wie es gemeint ist, aber nicht warum es so ist*g* Vielen Dank für die Hilfe! Ich muss gestehen, dass ich das wohl zur Prüfung wusste aber dann mangels gebrauch wieder vergessen habe. Zumal ist dank CE auch BE fahren darf:)

MFG Flo


Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern486193
Datum30.05.2008 10:3917062 x gelesen
Habe gestern Abend eine Mail mit einem Abdruck des Schreibens von Bundesverkehrsminister Tiefensee an den zuständigen bayerischen Minister Joachim Herrmann erhalten, in welchem eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Kl. B bezügl. der Tonnageklasse kategorisch abgelehnt wird.

Anlaß dafür war eine EU-Rechtsprechnung, daß Ausnahmen von der Fahrerlaubnisregelung für Kat-Schutz Fahrzeuge möglich sein sollen und eine entsprechende Bayerische Anfrage zu diesem Thema an den Bundesverkehrsminister.

mkg

WErner


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 22.04.2008 08:57 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
 22.04.2008 10:51 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 22.04.2008 12:14 Alex7 D.7, Helpsen
 22.04.2008 12:29 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 22.04.2008 16:04 Adol7f H7., Rosenheim
 22.04.2008 16:09 ., Bad Hersfeld
 22.04.2008 16:54 Max 7S., Heimstetten b. München
 22.04.2008 17:11 Dani7el 7R., Reppenstedt
 19.05.2008 17:52 Chri7sto7ph 7O., Alzenau, z. Zt. Würzburg
 20.05.2008 06:14 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 20.05.2008 08:13 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 20.05.2008 09:16 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 20.05.2008 10:47 Jako7b T7., Bischheim
 20.05.2008 11:34 Magn7us 7H., Pöttmes
 20.05.2008 12:07 Flor7ian7 W.7, Weil der Stadt
 20.05.2008 12:16 Pete7r L7., Flöha
 20.05.2008 12:19 Mich7ael7 S.7, Lörrach
 20.05.2008 12:27 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 20.05.2008 12:42 Jako7b T7., Bischheim
 20.05.2008 12:55 Flor7ian7 W.7, Weil der Stadt
 20.05.2008 12:32 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 20.05.2008 11:02 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 20.05.2008 11:14 Ingo7 z.7, LK Harburg
 20.05.2008 13:04 Flor7ian7 B.7, Bernau bei Berlin
 20.05.2008 13:22 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 20.05.2008 14:16 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 20.05.2008 16:23 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 29.05.2008 20:04 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
 29.05.2008 20:14 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
 29.05.2008 20:22 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 29.05.2008 21:01 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 29.05.2008 21:22 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 29.05.2008 22:12 Mich7ael7 G.7, Hilpoltstein
 29.05.2008 22:33 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 29.05.2008 22:53 Mich7ael7 G.7, Hilpoltstein
 29.05.2008 22:56 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 29.05.2008 23:11 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 29.05.2008 23:13 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 29.05.2008 23:20 Mich7ael7 G.7, Hilpoltstein
 29.05.2008 23:23 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 29.05.2008 23:21 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 29.05.2008 23:24 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 29.05.2008 23:26 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 29.05.2008 23:28 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 29.05.2008 23:30 Mich7ael7 G.7, Hilpoltstein
 29.05.2008 23:34 Chri7sti7an 7F., Wernau
 29.05.2008 23:38 Mich7ael7 G.7, Hilpoltstein
 29.05.2008 23:37 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 29.05.2008 23:40 Mich7ael7 G.7, Hilpoltstein
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 29.05.2008 23:31 Chri7sti7an 7F., Wernau
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 29.05.2008 23:41 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 29.05.2008 23:45 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 29.05.2008 23:54 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 30.05.2008 03:24 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
 29.05.2008 23:47 Chri7sti7an 7F., Wernau
 29.05.2008 23:27 Chri7sti7an 7F., Wernau
 29.05.2008 23:30 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 29.05.2008 23:06 Chri7sti7an 7F., Wernau
 29.05.2008 23:11 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 29.05.2008 22:23 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
 29.05.2008 22:37 Mich7ael7 G.7, Hilpoltstein
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 29.05.2008 23:02 Mich7ael7 G.7, Hilpoltstein
 29.05.2008 23:07 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 29.05.2008 23:14 Mich7ael7 G.7, Hilpoltstein
 29.05.2008 23:21 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 30.05.2008 09:23 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
 29.05.2008 21:09 Jako7b T7., Bischheim
 29.05.2008 22:05 Mich7ael7 G.7, Hilpoltstein
 29.05.2008 22:09 Denn7is 7E., Menden
 29.05.2008 22:22 Mich7ael7 G.7, Hilpoltstein
 30.05.2008 10:39 wern7er 7n., reischach
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