alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaWer kann mir`s erklären????33 Beträge
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr
 
AutorHeik8o B8., Weimar / Hessen486562
Datum01.06.2008 14:3117103 x gelesen
Wer kann mir das erklären?
Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebsfeuerwehr und einer Werkfeuerwehr?
Ab wann wird man zu einer Werkfeuerwehr?
Hat das was mit der Anzahl des Personals zu tun? (wenn ja wieviel Personal)
Ab wann benötigt eine Werk/Betriebsfeuerwehr Hauptamtliches Personal?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8fen8 H.8, Kruft / RLP486565
Datum01.06.2008 14:3513291 x gelesen
Hallo Heiko,

Wikipedia liefert dazu was interessantes

Link


Mit kameradschaftlichem Gruß

Steffen

Alles natürlich meine eigene Meinung !

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen486566
Datum01.06.2008 14:3813164 x gelesen
Geschrieben von Heiko BoeWas ist der Unterschied zwischen einer Betriebsfeuerwehr und einer Werkfeuerwehr?

Eine WF ist eine Feuerwehr, die meistens auf Weisung der Aufsichtsbehörden von einem Unternehmen eingerichtet werden muss. Dabei findet man eine vollzeit-Wachbereitschaft und in vielen Betrieben zur Unterstützung weitere Betriebsangehörige, die ähnlich einer FF im Einsatzfall alarmiert werden.

Eine Betriebsfeuerwehr ist eine freiwillig eingerichtete Feuerwehr des Betriebes, die meistens auf die letztere Art der Feuerwehr basiert. Natürlich kann das Unternehmen auch hier hauptberufliche Feuerwehrleute einstellen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW486567
Datum01.06.2008 14:3813007 x gelesen
Hmmm in den meisten Bundesländern gibts gar keine Betriebsfeuerwehren mehr. Auf welches Bundesland beziehste dich denn mit deiner Frage?

Im Zweifelsfall per PN ;-)


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen486568
Datum01.06.2008 14:4012979 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerHmmm in den meisten Bundesländern gibts gar keine Betriebsfeuerwehren mehr.

Offiziell gibts die nicht mehr. Es hindert dich als Unternehmen keiner, trotzdem sowas einzurichten.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW486569
Datum01.06.2008 14:4412978 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningOffiziell gibts die nicht mehr. Es hindert dich als Unternehmen keiner, trotzdem sowas einzurichten.

Bringen wirds dir in wenigsten Fällen noch was. Eine Anerkennung bei den Brandschutzdienststellen is als sehr gering einzuschätzen. Die meisten Betriebsfeuerwehren hatten damals im rahmen der Neuordnung die möglichkeit sich als WF anerkennen zu lassen. Da besteht heute meistens noch gerade im Bereich der Ausbildungen des Personals Bestandsschutz. In der Regel bringt es lediglich im Bereich der Prämienreduzierung bei Rückversicherer noch etwas.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen486570
Datum01.06.2008 14:4912870 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningOffiziell gibts die nicht mehr.
In Sachsen sind sowohl Werksfeuerwehren als auch Betriebsfeuerwehren möglich. Sie werden unter dem Begriff Betriebliche Feuerwehren zusammengefasst.


MkG Sascha

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW486571
Datum01.06.2008 14:5112873 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerIn Sachsen sind sowohl Werksfeuerwehren als auch Betriebsfeuerwehren möglich. Sie werden unter dem Begriff Betriebliche Feuerwehren zusammengefasst.

Wird da noch unterschieden in anerkannt und nicht anerkannt? Und sind komplett nebenberufliche Feuerwehren möglich?


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen486572
Datum01.06.2008 14:5312975 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerBringen wirds dir in wenigsten Fällen noch was.

Kommt drauf an, was es bringen soll. Wenn es zur Verbesserung der Sicherheit und ggfs. Schadensminimierung führt, weil durch orts- und fachkundige Betriebsangehörige schneller und effektiver (vielleicht sogar sicherer) geholfen werden kann, dann ist das durchaus im Interesse des Unternehmens. (ich sag nur Produktionsausfall)

Ich kenne genau das nämlich von einem großen Abfallentsorgungszentrum, welches zwar keine WF hat, jedoch eine freiwillig eingerichtete Betriebsfeuerwehr, die im Einsatzfall die öffentliche Feuerwehr unterstützt. Gerade in einem solch großen, unübersichtlichen Unternehmen kann das nicht schaden.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio486574
Datum01.06.2008 14:5813041 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Stefan BrüningEine WF ist eine Feuerwehr, die meistens auf Weisung der Aufsichtsbehörden von einem Unternehmen eingerichtet werden muss. Dabei findet man eine vollzeit-Wachbereitschaft und in vielen Betrieben zur Unterstützung weitere Betriebsangehörige, die ähnlich einer FF im Einsatzfall alarmiert werden.

Auch hier gibt es Ausnahmen. Es gibt z.B. Werkfeuerwehren, die vom Betrieb freiwillig eingerichtet wurden, m.W. hat die Neff GmbH in Bretten vor einigen Jahren ihre Betriebsfeuerwehr in eine Werkfeuerwehr umgewandelt, ohne dass hierzu eine Auflage seitens der Aufsichtsbehörde bestand. Ebenso verfügt diese Werkfeuerwehr - vom Leiter, der Brandschutzbeauftragter der Neff GmbH ist - m.W. nicht über hauptamtliche Kräfte.

Geschrieben von Stefan BrüningEine Betriebsfeuerwehr ist eine freiwillig eingerichtete Feuerwehr des Betriebes, die meistens auf die letztere Art der Feuerwehr basiert.

Auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel. So war z.B. die Flughafenfeuerwehr Frankfurt bis in die neunziger Jahre - trotz rechtlicher Erfordernis aufgrund ICAO-Vorgaben und mit damals über 110 hauptberuflichen Mitarbeitern - rechtlich eine Betriebsfeuerwehr, erst 1994 erfolgte die Anerkennung als Werkfeuerwehr.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW486576
Datum01.06.2008 15:0112942 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningIch kenne genau das nämlich von einem großen Abfallentsorgungszentrum, welches zwar keine WF hat, jedoch eine freiwillig eingerichtete Betriebsfeuerwehr, die im Einsatzfall die öffentliche Feuerwehr unterstützt. Gerade in einem solch großen, unübersichtlichen Unternehmen kann das nicht schaden.

Sicher sehr löblich aber leider siehts mitlerweile in den meisten Betrieben so aus, dass alles was Geld kostet eher als negativ angesehen wird. Bei uns gibt es auch noch einige Betriebsfeuerwehren, die mit viel Elan bei der Sache sind. Sicher hat man aber mit einer Betriebsfeuerwehr eher die Möglichkeit seine BMA mit einer 2 Melderabhängigkeit aufschalten zu lassen. Und das bringt in den meisten Fällen schon eine Kostenersparnis.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen486580
Datum01.06.2008 15:0512806 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerWird da noch unterschieden in anerkannt und nicht anerkannt?
vgl. § 21 SächsBRKG

Und sind komplett nebenberufliche Feuerwehren möglich?
Keine Ahnung. Die personellen Voraussetzungen werden hier definiert: § 9 ff. SächsFwVO


MkG Sascha

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz486581
Datum01.06.2008 15:0512913 x gelesen
hm,

ein gutes Beispiel sind doch hier die Flughafenfeuerwehren, welche der Flughäfen in Deutschland hat denn eine Werkfeuerwehr, und wenn nicht welchen Status haben denn die?
In der WfVO Rlp in § 1 "Die Stärke der Werkfeuerwehr richtet sich nach den Erfordernissen des Betriebs; sie muss mindestens in Stärke einer Staffel in der Regel ständig verfügbar sein." also rund um die Uhr, auch wenn niemand im Betrieb Arbeitet oder oder reicht in dem Fall der Sicherheitsdienst, der dann eien Alarmierung durch führen kann?

MfG
Thomas


MfG
Thomas Conrad


Dies ist meine persönliche Meinung

-------------------------------------------------

Feuerwehr Zweibrücken

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW486582
Datum01.06.2008 15:0612949 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierAuch hier gibt es Ausnahmen. Es gibt z.B. Werkfeuerwehren, die vom Betrieb freiwillig eingerichtet wurden, m.W. hat die Neff GmbH in Bretten vor einigen Jahren ihre Betriebsfeuerwehr in eine Werkfeuerwehr umgewandelt, ohne dass hierzu eine Auflage seitens der Aufsichtsbehörde bestand. Ebenso verfügt diese Werkfeuerwehr - vom Leiter, der Brandschutzbeauftragter der Neff GmbH ist - m.W. nicht über hauptamtliche Kräfte.

Hat Seltenheitswert die wenigsten Bundesländer erkennen komplett nebenamtliche Werkfeuerwehren an. In Bayern gibt es mitlerweile eine gesonderte Ausbildung für Werkfeuerwehren. Ein Lehrgang bei der IHK. Nicht unbedingt die schlechteste Lösung find ich.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW486583
Datum01.06.2008 15:1012862 x gelesen
Geschrieben von Thomas ConradIn der WfVO Rlp in § 1 "Die Stärke der Werkfeuerwehr richtet sich nach den Erfordernissen des Betriebs; sie muss mindestens in Stärke einer Staffel in der Regel ständig verfügbar sein." also rund um die Uhr, auch wenn niemand im Betrieb Arbeitet oder oder reicht in dem Fall der Sicherheitsdienst, der dann eien Alarmierung durch führen kann?


Richtig, wobei aber zu beachten sei, dass sollten zB Brandwachen gestellt werden, zB bei Schweissarbeiten so dürfen diese Kräfte nicht aus der Staffel gezogen werden. Die Staffel muß weiterhin gesondert gestellt werden.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW486584
Datum01.06.2008 15:1712817 x gelesen
Geschrieben von Thomas ConradIn der WfVO Rlp in § 1 "Die Stärke der Werkfeuerwehr richtet sich nach den Erfordernissen des Betriebs; sie muss mindestens in Stärke einer Staffel in der Regel ständig verfügbar sein." also rund um die Uhr, auch wenn niemand im Betrieb Arbeitet oder oder reicht in dem Fall der Sicherheitsdienst, der dann eien Alarmierung durch führen kann?

Ups hatte die Frage übersehen. Kommt normal auf das Gefahrenpotential des Betriebes an. Und auf dessen Einschätzung durch den entsprechende RP. Es gibt durchaus Betriebe, die ihre Feuerwehr nur zu den Arbeitszeiten voll stellen müssen. Eine Alarmierung muss allerdings rund um die Uhr sichergestellt werden. Interventionsschaltungen der BMA zu bestimmten Zeiten können da auch möglich sein.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen486585
Datum01.06.2008 15:2012928 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerSicher sehr löblich aber leider siehts mitlerweile in den meisten Betrieben so aus, dass alles was Geld kostet eher als negativ angesehen wird.

Klar. Es gibt aber eben auch Unternehmen, wo man sich darüber Gedanken gemacht hat und die Entscheidung betriebswirtschaftlich als sinnvoll erscheint. Das kommt da natürlich auch sehr auf die Art und Struktur des Betriebes an.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW486588
Datum01.06.2008 15:3212878 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningDas kommt da natürlich auch sehr auf die Art und Struktur des Betriebes an.

Naja wie gesagt in der Regel hat der Betrieb ja dann auch Vorteile: Gerade in solchen Betrieben, die vielleicht eher risikoreich einzuschätzen sind, macht das bei den Versicherungsprämien oft große Unterschiede. In Brandschutzgutachten liest sich ne Betriebsfeuerwehr auch ganz gut. ;-)


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen486593
Datum01.06.2008 15:5512957 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lutz Wagner
Und sind komplett nebenberufliche Feuerwehren möglich?

Ja. Die WF Peiner Träger GmbH (Stahl- und Walzwerk Peine, gehört zum Salzgitter-Konzern) ist eine nebenberufliche und anerkannte WF. Dort gibt es lediglich drei hauptamtliche Gerätewarte, einer davon der WerkBM, der Rest wird vom Arbeitsplatz oder von zu Hause alarmiert.

Ausstattung: KdoW, ELW 1, LF 8/6, DLK 23-12, TLF 20/40-(SL), RW 1. Die WF wird auf Anforderung auch zur Unterstützung der FF Peine tätig und ist in unsere AAO integriert, u.a. mit einer DL-Gruppe.

MkG, Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg486604
Datum01.06.2008 17:0812924 x gelesen
Geschrieben von Sven Bössela. Die WF Peiner Träger GmbH (Stahl- und Walzwerk Peine, gehört zum Salzgitter-Konzern) ist eine nebenberufliche und anerkannte WF.

Wenn ich mich noch richtig an meine Zeit in Eislingen/Fils erinnere trifft das auch auf die WF von Zeller+Gmelin Südöl zu.

MaWe


Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern486658
Datum01.06.2008 22:5312939 x gelesen
Eine Werkfeuerwehr ist eine staatl. anerkannte betriebliche Feuerwehr. Sie ersetzt (!) i.d.R. auf dem Werksgelände die öffentliche Feuerwehr. Die Frage der Einsatzleitung hängt von einigen Details ab - liegt aber in den meisten Fällen bei der WF. Die WF hat behördliche Auflagen zu erfüllen, die von der jeweiligen Regierungsbehörde festgesetzt werden. I.d.R. sind dies die 10minütige Hilfsfrist und eine Gruppenbesatzung als Mindeststandards, dazu ein genormtes Löschfahrzeug. Implizit bedeutet dies auch eine 2/3 Quote von AGT. Zudem sind die FwDv einzuhalten.
Die WF kann aus Eigeninteresse der Betriebes oder auf Basis von behördlichen Auflagen gegründet werden.
Eine (deutsche) Betriebsfeuerwehr ist eine rein auf Eigeninteresse beruhende betriebliche Feuerwehr. Es gibt für sie keine behördlichen Auflagen zur Aussatttung, Ausbildung etc. Sie hat beim Eintreffen der öffentlchen Feuerwehr auch keine Einsatzleitung. Drastisch ausgesprochen kann man mit einem Handwagen und einer Kübelspritze theoretisch seine Betr.Fw gründen.

Werkfeuerwehr wird man mit Rechtsgültigkeit des Genehmigungsbescheides des jeweiligen Regierungspräsidiums (Bayern).

Die Personalfrage ist grundsätzlich nicht für die Anerkennung als WF entscheidend. Die Mehrzahl aller Wfen arbeiten mit nebenberuflichem oder frewilligem Personal. Hauptberufliches Personal findet sich nur in besonderen Großunternehmen - die Stärke wird im Genehmigungsbescheid vorgegeben - i.d.R. durch freiwillige Kräfte verstärkt.

Gruß aus dem wfv-Bayern e.V.
Volker


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern486660
Datum01.06.2008 22:5512866 x gelesen
die Flughafenfeuerwehren sind i.d.R. Werkfeuerwehren. Auf Verkehrslandeplätzen etc. gibt es die Form als Betriebsfeuerwehren.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern486663
Datum01.06.2008 22:5912805 x gelesen
übrigens: meine WF

ca. 70 Mann, davon 5 Hauptberufliche, 4 nebenberufliche zusätzliche EFD, also 61 Mann im Stiel einer "klassischen" FF
ca. 2,5 Mio m² betreute Fläche , bzw. 25.000 Arbeitsplätze
1 DLK13/12 n.B.
2 LF16/12 in Industrieausführung
1 LF8/6
1 Sonderlöschfahrzeug
1 GWG / GWU
div. Flotte von Kleinfahrzeugen
Sondergerät wie mobiler Großraumventilator etc.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz486738
Datum02.06.2008 11:1713022 x gelesen
Geschrieben von Volker Leistedie Flughafenfeuerwehren sind i.d.R. Werkfeuerwehren. Auf Verkehrslandeplätzen etc. gibt es die Form als Betriebsfeuerwehren.

hm, Geschrieben von Christian Pannier Auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel. So war z.B. die Flughafenfeuerwehr Frankfurt bis in die neunziger Jahre - trotz rechtlicher Erfordernis aufgrund ICAO-Vorgaben und mit damals über 110 hauptberuflichen Mitarbeitern - rechtlich eine Betriebsfeuerwehr, erst 1994 erfolgte die Anerkennung als Werkfeuerwehr.

war ja selbst die Fraport recht spät damit, weiß jemand den Stand der anderen Flughafen Feuerwehren, und wie ist es dort geregelt?

und die Frage ob jetzt die Werksfeuerwehr rund um die Uhr besetzt sein muss ist auch scheinbar eine Sache die Länderrechtlich unterschiedlich ist?

MfG
Thomas


MfG
Thomas Conrad


Dies ist meine persönliche Meinung

-------------------------------------------------

Feuerwehr Zweibrücken

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern487397
Datum04.06.2008 17:4612848 x gelesen
Da solltest Du mal unseren bezirkssprecher des wfv-Bayern für Mittelfranken ansprechen. Er ist Chef der Flughafenfeuerwehr in Nbg. ==> www.wfv-bayern.de


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken488034
Datum07.06.2008 16:4213141 x gelesen
Geschrieben von Volker Leiste Eine Werkfeuerwehr ist eine staatl. anerkannte betriebliche Feuerwehr. Sie ersetzt (!) i.d.R. auf dem Werksgelände die öffentliche Feuerwehr. Die Frage der Einsatzleitung hängt von einigen Details ab - liegt aber in den meisten Fällen bei der WF. Die WF hat behördliche Auflagen zu erfüllen, die von der jeweiligen Regierungsbehörde festgesetzt werden. I.d.R. sind dies die 10minütige Hilfsfrist und eine Gruppenbesatzung als Mindeststandards, dazu ein genormtes Löschfahrzeug. Implizit bedeutet dies auch eine 2/3 Quote von AGT. Zudem sind die FwDv einzuhalten.
Die WF kann aus Eigeninteresse der Betriebes oder auf Basis von behördlichen Auflagen gegründet werden.
[...]
Werkfeuerwehr wird man mit Rechtsgültigkeit des Genehmigungsbescheides des jeweiligen Regierungspräsidiums (Bayern).

Die Personalfrage ist grundsätzlich nicht für die Anerkennung als WF entscheidend. Die Mehrzahl aller Wfen arbeiten mit nebenberuflichem oder frewilligem Personal. Hauptberufliches Personal findet sich nur in besonderen Großunternehmen - die Stärke wird im Genehmigungsbescheid vorgegeben - i.d.R. durch freiwillige Kräfte verstärkt.

Gruß aus dem wfv-Bayern e.V.
Volker


Stimme Volker bedingt zu.

Die Hilfsfrist ist abhängig von der Art und Nutzung des Betriebsgeländes. Kommt die Industriebaurichtlinie zum tragen, beträgt die Hilfsfrist 5 Minuten.

Ebenfalls ist die Gruppenstärke bei der Industriebaurichtlinie reduziert auf Staffelstärke; allerdings müssen die Mitarbeiter eine BF-Ausbildung haben.

Die 2/3-Mehrheit als AGT-Träger ist nicht explizit festgelegt. Allerdings ist es erforderlich - so es sich nicht um eine große Werkfeuerwehr handelt - daß ALLE Mitarbeiter im Alarmdienst AGT sind, da bis zu bestimmten Größen der WF die MA rotierend einsetzbar sein müssen.

Dies ist zwar nirgends festgelegt, aber Dienstplanmäßig oftmals nicht anders abzudecken, darum ist es aus anderen gesetzlichen Vorschriften ableitbar.

Die FWDV'en sind auch nur bedingt einzuhalten, da bei Industriebauten und der dazu relativ geringen Größe einer WF eine FWDV oftmals wenig Sinn macht. Man muss sie kennen, ja, aber nicht explizit danach handeln. Völlig losgelöst davon sind natürlich sicherheitsrelevante FWDV'en bzw. GUV-Blättchen etc.

Gruß

Klaus


Liebe Grüße

Klaus
-------------------
Ein Computer hilft einem, viel Arbeit zu vermeiden, welche man ohne ihn gar nicht gehabt hätte...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern488063
Datum07.06.2008 18:1712871 x gelesen
..die 2/3 Quote der AGT ergibt sich aus den Vorgaben des VDS (wir wollen als Industrieunternehmen durch unsere Feuerwehren auch einen Rabatt bein Versicheren)

FwDV: wir müssen sie kennen, wir müssen danach ausbilden. Aber wir haben natürlich die Chance unsere besonderen Standortkenntnisse einzusetzen.
Die FWDV haben die Position "Stand der anerkannten Technik/Ausbildung/Taktik". Hält man sich nicht an die Grundregeln der FwDV und es kommt zum Unfall mit tödlichem Ausgang, dann hat es der EL sehr schwer, vor Staatsanwalt und Gericht zu bestehen.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio489793
Datum17.06.2008 02:3310795 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Thomas Conradwar ja selbst die Fraport recht spät damit, weiß jemand den Stand der anderen Flughafen Feuerwehren, und wie ist es dort geregelt?

Hof/Plauen (EDQM / HOQ) ist eine Betriebsfeuerwehr. 14 hauptamtliche, 10 nebenamtliche, wobei alle hauptamtlichen in Doppelfunktion arbeiten.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)489799
Datum17.06.2008 07:3710749 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Klaus DüdderKommt die Industriebaurichtlinie zum tragen, beträgt die Hilfsfrist 5 Minuten.
Richtig. Insofern fallen die Firmenverantwortlichen auch immer aus allen Wolken, wenn ihnen der Brandschutzfachplaner sagt, dass sie sich ihre Werkfeuerwehr bei mehrern über die Stadt verteilten Liegenschaften ans Bein schmieren können. Dann gibts eben die Brandwand oder die selbsttätige Feuerlöschanlage, auch wenn mans nicht haben will.

Geschrieben von Klaus DüdderEbenfalls ist die Gruppenstärke bei der Industriebaurichtlinie reduziert auf Staffelstärke; allerdings müssen die Mitarbeiter eine BF-Ausbildung haben. Trotz jahrelangem Arbeiten mit der IndBauRL ist mir die Anforderung "BF-Ausbildung" nicht bekannt. Wo täte denn das stehen? Da steht nur etwas davon drin, dass die Staffel aus hauptamtlichen Kräften zu bestehen hat.

Geschrieben von Klaus DüdderDies ist zwar nirgends festgelegt, aber Dienstplanmäßig oftmals nicht anders abzudecken, darum ist es aus anderen gesetzlichen Vorschriften ableitbar.
Und welche gesetzlichen Vorschriften sollten das denn sein?


Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen489840
Datum17.06.2008 10:4610488 x gelesen
Moin.

Geschrieben von Christi@n Pannierwobei alle hauptamtlichen in Doppelfunktion arbeiten.


Was genau bedeutet das?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW489844
Datum17.06.2008 11:0210572 x gelesen
Geschrieben von Thomas Conradwar ja selbst die Fraport recht spät damit, weiß jemand den Stand der anderen Flughafen Feuerwehren, und wie ist es dort geregelt?
"Wir" sind keine WF und können auch gar keine sein. Dann würde (in NRW) der Regierungspräsident eine Aufsichtsfunktion ausüben. Das würde die NATO nicht dulden. Wir orientieren uns was Ausbildung und Ausstattung betrifft an den öffentlichen Feuerwehren.
Scherzhaft nennen wir uns "Freischaffende Künstler im Bereich Feuerwehr".


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW489846
Datum17.06.2008 11:0710492 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerSicher sehr löblich aber leider siehts mitlerweile in den meisten Betrieben so aus, dass alles was Geld kostet eher als negativ angesehen wird.
Hier in der Nähe wurde vor "kurzem" eine Arr Betriebsfeuerwehr gegründet. Neben dem internen Brandschutz besteht die Hauptaufgabe die Unterstützung der öffentlichen Feuerwehr zur Sicherstellung der Tagesalarmstärke. Bei nahezu jedem Einsatz werden die öffentlichen Kräfte unterstützt. Bei dem Betrieb handelt es sich um ein Versandlager eines großen TV online Shops oder wie die Dinger heißen.
Mehr Infos hier


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKers8ten8 N.8, Stuttgart / BaWü489848
Datum17.06.2008 11:1610596 x gelesen
Geschrieben von Hubert Kohnen
Scherzhaft nennen wir uns "Freischaffende Künstler im Bereich Feuerwehr".

...oh, das muss ich mir merken...


MkG

Kersten

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 01.06.2008 14:31 Heik7o B7., Weimar
 01.06.2008 14:35 ., Kruft
 01.06.2008 14:38 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 01.06.2008 14:58 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 01.06.2008 15:06 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
 01.06.2008 14:38 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
 01.06.2008 14:40 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 01.06.2008 14:44 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
 01.06.2008 14:53 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 01.06.2008 15:01 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
 01.06.2008 15:20 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 01.06.2008 15:32 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
 17.06.2008 11:07 Hube7rt 7K., Erkelenz
 01.06.2008 15:05 Thom7as 7C., Zweibrücken
 01.06.2008 15:10 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
 01.06.2008 15:17 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
 01.06.2008 22:55 Volk7er 7L., Erlangen
 02.06.2008 11:17 Thom7as 7C., Zweibrücken
 04.06.2008 17:46 Volk7er 7L., Erlangen
 17.06.2008 02:33 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 17.06.2008 10:46 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 17.06.2008 11:02 Hube7rt 7K., Erkelenz
 17.06.2008 11:16 Kers7ten7 N.7, Stuttgart
 01.06.2008 14:49 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 01.06.2008 14:51 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
 01.06.2008 15:05 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 01.06.2008 15:55 Sven7 B.7, Peine
 01.06.2008 17:08 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 01.06.2008 22:53 Volk7er 7L., Erlangen
 01.06.2008 22:59 Volk7er 7L., Erlangen
 07.06.2008 16:42 ., Nürnberg
 07.06.2008 18:17 Volk7er 7L., Erlangen
 17.06.2008 07:37 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt