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Thema | Wer kann mir`s erklären???? | 33 Beträge | |||
Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | ||||
Autor | Heik8o B8., Weimar / Hessen | 486562 | |||
Datum | 01.06.2008 14:31 | 17123 x gelesen | |||
Wer kann mir das erklären? Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebsfeuerwehr und einer Werkfeuerwehr? Ab wann wird man zu einer Werkfeuerwehr? Hat das was mit der Anzahl des Personals zu tun? (wenn ja wieviel Personal) Ab wann benötigt eine Werk/Betriebsfeuerwehr Hauptamtliches Personal? | |||||
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Autor | Stef8fen8 H.8, Kruft / RLP | 486565 | |||
Datum | 01.06.2008 14:35 | 13304 x gelesen | |||
Hallo Heiko, Wikipedia liefert dazu was interessantes Link Mit kameradschaftlichem Gruß Steffen Alles natürlich meine eigene Meinung ! | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 486566 | |||
Datum | 01.06.2008 14:38 | 13177 x gelesen | |||
Geschrieben von Heiko BoeWas ist der Unterschied zwischen einer Betriebsfeuerwehr und einer Werkfeuerwehr? Eine WF ist eine Feuerwehr, die meistens auf Weisung der Aufsichtsbehörden von einem Unternehmen eingerichtet werden muss. Dabei findet man eine vollzeit-Wachbereitschaft und in vielen Betrieben zur Unterstützung weitere Betriebsangehörige, die ähnlich einer FF im Einsatzfall alarmiert werden. Eine Betriebsfeuerwehr ist eine freiwillig eingerichtete Feuerwehr des Betriebes, die meistens auf die letztere Art der Feuerwehr basiert. Natürlich kann das Unternehmen auch hier hauptberufliche Feuerwehrleute einstellen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW | 486567 | |||
Datum | 01.06.2008 14:38 | 13021 x gelesen | |||
Hmmm in den meisten Bundesländern gibts gar keine Betriebsfeuerwehren mehr. Auf welches Bundesland beziehste dich denn mit deiner Frage? Im Zweifelsfall per PN ;-) Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 486568 | |||
Datum | 01.06.2008 14:40 | 12992 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerHmmm in den meisten Bundesländern gibts gar keine Betriebsfeuerwehren mehr. Offiziell gibts die nicht mehr. Es hindert dich als Unternehmen keiner, trotzdem sowas einzurichten. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW | 486569 | |||
Datum | 01.06.2008 14:44 | 12991 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningOffiziell gibts die nicht mehr. Es hindert dich als Unternehmen keiner, trotzdem sowas einzurichten. Bringen wirds dir in wenigsten Fällen noch was. Eine Anerkennung bei den Brandschutzdienststellen is als sehr gering einzuschätzen. Die meisten Betriebsfeuerwehren hatten damals im rahmen der Neuordnung die möglichkeit sich als WF anerkennen zu lassen. Da besteht heute meistens noch gerade im Bereich der Ausbildungen des Personals Bestandsschutz. In der Regel bringt es lediglich im Bereich der Prämienreduzierung bei Rückversicherer noch etwas. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 486570 | |||
Datum | 01.06.2008 14:49 | 12882 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningOffiziell gibts die nicht mehr. In Sachsen sind sowohl Werksfeuerwehren als auch Betriebsfeuerwehren möglich. Sie werden unter dem Begriff Betriebliche Feuerwehren zusammengefasst. MkG Sascha | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW | 486571 | |||
Datum | 01.06.2008 14:51 | 12886 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerIn Sachsen sind sowohl Werksfeuerwehren als auch Betriebsfeuerwehren möglich. Sie werden unter dem Begriff Betriebliche Feuerwehren zusammengefasst. Wird da noch unterschieden in anerkannt und nicht anerkannt? Und sind komplett nebenberufliche Feuerwehren möglich? Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 486572 | |||
Datum | 01.06.2008 14:53 | 12987 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerBringen wirds dir in wenigsten Fällen noch was. Kommt drauf an, was es bringen soll. Wenn es zur Verbesserung der Sicherheit und ggfs. Schadensminimierung führt, weil durch orts- und fachkundige Betriebsangehörige schneller und effektiver (vielleicht sogar sicherer) geholfen werden kann, dann ist das durchaus im Interesse des Unternehmens. (ich sag nur Produktionsausfall) Ich kenne genau das nämlich von einem großen Abfallentsorgungszentrum, welches zwar keine WF hat, jedoch eine freiwillig eingerichtete Betriebsfeuerwehr, die im Einsatzfall die öffentliche Feuerwehr unterstützt. Gerade in einem solch großen, unübersichtlichen Unternehmen kann das nicht schaden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 486574 | |||
Datum | 01.06.2008 14:58 | 13054 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Stefan Brüning Eine WF ist eine Feuerwehr, die meistens auf Weisung der Aufsichtsbehörden von einem Unternehmen eingerichtet werden muss. Dabei findet man eine vollzeit-Wachbereitschaft und in vielen Betrieben zur Unterstützung weitere Betriebsangehörige, die ähnlich einer FF im Einsatzfall alarmiert werden. Auch hier gibt es Ausnahmen. Es gibt z.B. Werkfeuerwehren, die vom Betrieb freiwillig eingerichtet wurden, m.W. hat die Neff GmbH in Bretten vor einigen Jahren ihre Betriebsfeuerwehr in eine Werkfeuerwehr umgewandelt, ohne dass hierzu eine Auflage seitens der Aufsichtsbehörde bestand. Ebenso verfügt diese Werkfeuerwehr - vom Leiter, der Brandschutzbeauftragter der Neff GmbH ist - m.W. nicht über hauptamtliche Kräfte. Geschrieben von Stefan Brüning Eine Betriebsfeuerwehr ist eine freiwillig eingerichtete Feuerwehr des Betriebes, die meistens auf die letztere Art der Feuerwehr basiert. Auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel. So war z.B. die Flughafenfeuerwehr Frankfurt bis in die neunziger Jahre - trotz rechtlicher Erfordernis aufgrund ICAO-Vorgaben und mit damals über 110 hauptberuflichen Mitarbeitern - rechtlich eine Betriebsfeuerwehr, erst 1994 erfolgte die Anerkennung als Werkfeuerwehr. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW | 486576 | |||
Datum | 01.06.2008 15:01 | 12956 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningIch kenne genau das nämlich von einem großen Abfallentsorgungszentrum, welches zwar keine WF hat, jedoch eine freiwillig eingerichtete Betriebsfeuerwehr, die im Einsatzfall die öffentliche Feuerwehr unterstützt. Gerade in einem solch großen, unübersichtlichen Unternehmen kann das nicht schaden. Sicher sehr löblich aber leider siehts mitlerweile in den meisten Betrieben so aus, dass alles was Geld kostet eher als negativ angesehen wird. Bei uns gibt es auch noch einige Betriebsfeuerwehren, die mit viel Elan bei der Sache sind. Sicher hat man aber mit einer Betriebsfeuerwehr eher die Möglichkeit seine BMA mit einer 2 Melderabhängigkeit aufschalten zu lassen. Und das bringt in den meisten Fällen schon eine Kostenersparnis. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 486580 | |||
Datum | 01.06.2008 15:05 | 12820 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerWird da noch unterschieden in anerkannt und nicht anerkannt? vgl. § 21 SächsBRKG Und sind komplett nebenberufliche Feuerwehren möglich? Keine Ahnung. Die personellen Voraussetzungen werden hier definiert: § 9 ff. SächsFwVO MkG Sascha | |||||
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Autor | Thom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz | 486581 | |||
Datum | 01.06.2008 15:05 | 12925 x gelesen | |||
hm, ein gutes Beispiel sind doch hier die Flughafenfeuerwehren, welche der Flughäfen in Deutschland hat denn eine Werkfeuerwehr, und wenn nicht welchen Status haben denn die? In der WfVO Rlp in § 1 "Die Stärke der Werkfeuerwehr richtet sich nach den Erfordernissen des Betriebs; sie muss mindestens in Stärke einer Staffel in der Regel ständig verfügbar sein." also rund um die Uhr, auch wenn niemand im Betrieb Arbeitet oder oder reicht in dem Fall der Sicherheitsdienst, der dann eien Alarmierung durch führen kann? MfG Thomas MfG Thomas Conrad Dies ist meine persönliche Meinung ------------------------------------------------- Feuerwehr Zweibrücken | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW | 486582 | |||
Datum | 01.06.2008 15:06 | 12963 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierAuch hier gibt es Ausnahmen. Es gibt z.B. Werkfeuerwehren, die vom Betrieb freiwillig eingerichtet wurden, m.W. hat die Neff GmbH in Bretten vor einigen Jahren ihre Betriebsfeuerwehr in eine Werkfeuerwehr umgewandelt, ohne dass hierzu eine Auflage seitens der Aufsichtsbehörde bestand. Ebenso verfügt diese Werkfeuerwehr - vom Leiter, der Brandschutzbeauftragter der Neff GmbH ist - m.W. nicht über hauptamtliche Kräfte. Hat Seltenheitswert die wenigsten Bundesländer erkennen komplett nebenamtliche Werkfeuerwehren an. In Bayern gibt es mitlerweile eine gesonderte Ausbildung für Werkfeuerwehren. Ein Lehrgang bei der IHK. Nicht unbedingt die schlechteste Lösung find ich. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW | 486583 | |||
Datum | 01.06.2008 15:10 | 12875 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas ConradIn der WfVO Rlp in § 1 "Die Stärke der Werkfeuerwehr richtet sich nach den Erfordernissen des Betriebs; sie muss mindestens in Stärke einer Staffel in der Regel ständig verfügbar sein." also rund um die Uhr, auch wenn niemand im Betrieb Arbeitet oder oder reicht in dem Fall der Sicherheitsdienst, der dann eien Alarmierung durch führen kann? Richtig, wobei aber zu beachten sei, dass sollten zB Brandwachen gestellt werden, zB bei Schweissarbeiten so dürfen diese Kräfte nicht aus der Staffel gezogen werden. Die Staffel muß weiterhin gesondert gestellt werden. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW | 486584 | |||
Datum | 01.06.2008 15:17 | 12830 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas ConradIn der WfVO Rlp in § 1 "Die Stärke der Werkfeuerwehr richtet sich nach den Erfordernissen des Betriebs; sie muss mindestens in Stärke einer Staffel in der Regel ständig verfügbar sein." also rund um die Uhr, auch wenn niemand im Betrieb Arbeitet oder oder reicht in dem Fall der Sicherheitsdienst, der dann eien Alarmierung durch führen kann? Ups hatte die Frage übersehen. Kommt normal auf das Gefahrenpotential des Betriebes an. Und auf dessen Einschätzung durch den entsprechende RP. Es gibt durchaus Betriebe, die ihre Feuerwehr nur zu den Arbeitszeiten voll stellen müssen. Eine Alarmierung muss allerdings rund um die Uhr sichergestellt werden. Interventionsschaltungen der BMA zu bestimmten Zeiten können da auch möglich sein. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 486585 | |||
Datum | 01.06.2008 15:20 | 12942 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerSicher sehr löblich aber leider siehts mitlerweile in den meisten Betrieben so aus, dass alles was Geld kostet eher als negativ angesehen wird. Klar. Es gibt aber eben auch Unternehmen, wo man sich darüber Gedanken gemacht hat und die Entscheidung betriebswirtschaftlich als sinnvoll erscheint. Das kommt da natürlich auch sehr auf die Art und Struktur des Betriebes an. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW | 486588 | |||
Datum | 01.06.2008 15:32 | 12891 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningDas kommt da natürlich auch sehr auf die Art und Struktur des Betriebes an. Naja wie gesagt in der Regel hat der Betrieb ja dann auch Vorteile: Gerade in solchen Betrieben, die vielleicht eher risikoreich einzuschätzen sind, macht das bei den Versicherungsprämien oft große Unterschiede. In Brandschutzgutachten liest sich ne Betriebsfeuerwehr auch ganz gut. ;-) Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 486593 | |||
Datum | 01.06.2008 15:55 | 12970 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lutz Wagner Und sind komplett nebenberufliche Feuerwehren möglich? Ja. Die WF Peiner Träger GmbH (Stahl- und Walzwerk Peine, gehört zum Salzgitter-Konzern) ist eine nebenberufliche und anerkannte WF. Dort gibt es lediglich drei hauptamtliche Gerätewarte, einer davon der WerkBM, der Rest wird vom Arbeitsplatz oder von zu Hause alarmiert. Ausstattung: KdoW, ELW 1, LF 8/6, DLK 23-12, TLF 20/40-(SL), RW 1. Die WF wird auf Anforderung auch zur Unterstützung der FF Peine tätig und ist in unsere AAO integriert, u.a. mit einer DL-Gruppe. MkG, Sven | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 486604 | |||
Datum | 01.06.2008 17:08 | 12937 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Bössela. Die WF Peiner Träger GmbH (Stahl- und Walzwerk Peine, gehört zum Salzgitter-Konzern) ist eine nebenberufliche und anerkannte WF. Wenn ich mich noch richtig an meine Zeit in Eislingen/Fils erinnere trifft das auch auf die WF von Zeller+Gmelin Südöl zu. MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 486658 | |||
Datum | 01.06.2008 22:53 | 12954 x gelesen | |||
Eine Werkfeuerwehr ist eine staatl. anerkannte betriebliche Feuerwehr. Sie ersetzt (!) i.d.R. auf dem Werksgelände die öffentliche Feuerwehr. Die Frage der Einsatzleitung hängt von einigen Details ab - liegt aber in den meisten Fällen bei der WF. Die WF hat behördliche Auflagen zu erfüllen, die von der jeweiligen Regierungsbehörde festgesetzt werden. I.d.R. sind dies die 10minütige Hilfsfrist und eine Gruppenbesatzung als Mindeststandards, dazu ein genormtes Löschfahrzeug. Implizit bedeutet dies auch eine 2/3 Quote von AGT. Zudem sind die FwDv einzuhalten. Die WF kann aus Eigeninteresse der Betriebes oder auf Basis von behördlichen Auflagen gegründet werden. Eine (deutsche) Betriebsfeuerwehr ist eine rein auf Eigeninteresse beruhende betriebliche Feuerwehr. Es gibt für sie keine behördlichen Auflagen zur Aussatttung, Ausbildung etc. Sie hat beim Eintreffen der öffentlchen Feuerwehr auch keine Einsatzleitung. Drastisch ausgesprochen kann man mit einem Handwagen und einer Kübelspritze theoretisch seine Betr.Fw gründen. Werkfeuerwehr wird man mit Rechtsgültigkeit des Genehmigungsbescheides des jeweiligen Regierungspräsidiums (Bayern). Die Personalfrage ist grundsätzlich nicht für die Anerkennung als WF entscheidend. Die Mehrzahl aller Wfen arbeiten mit nebenberuflichem oder frewilligem Personal. Hauptberufliches Personal findet sich nur in besonderen Großunternehmen - die Stärke wird im Genehmigungsbescheid vorgegeben - i.d.R. durch freiwillige Kräfte verstärkt. Gruß aus dem wfv-Bayern e.V. Volker | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 486660 | |||
Datum | 01.06.2008 22:55 | 12879 x gelesen | |||
die Flughafenfeuerwehren sind i.d.R. Werkfeuerwehren. Auf Verkehrslandeplätzen etc. gibt es die Form als Betriebsfeuerwehren. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 486663 | |||
Datum | 01.06.2008 22:59 | 12819 x gelesen | |||
übrigens: meine WF ca. 70 Mann, davon 5 Hauptberufliche, 4 nebenberufliche zusätzliche EFD, also 61 Mann im Stiel einer "klassischen" FF ca. 2,5 Mio m² betreute Fläche , bzw. 25.000 Arbeitsplätze 1 DLK13/12 n.B. 2 LF16/12 in Industrieausführung 1 LF8/6 1 Sonderlöschfahrzeug 1 GWG / GWU div. Flotte von Kleinfahrzeugen Sondergerät wie mobiler Großraumventilator etc. | |||||
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Autor | Thom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz | 486738 | |||
Datum | 02.06.2008 11:17 | 13038 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker Leistedie Flughafenfeuerwehren sind i.d.R. Werkfeuerwehren. Auf Verkehrslandeplätzen etc. gibt es die Form als Betriebsfeuerwehren. hm, Geschrieben von Christian Pannier Auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel. So war z.B. die Flughafenfeuerwehr Frankfurt bis in die neunziger Jahre - trotz rechtlicher Erfordernis aufgrund ICAO-Vorgaben und mit damals über 110 hauptberuflichen Mitarbeitern - rechtlich eine Betriebsfeuerwehr, erst 1994 erfolgte die Anerkennung als Werkfeuerwehr. war ja selbst die Fraport recht spät damit, weiß jemand den Stand der anderen Flughafen Feuerwehren, und wie ist es dort geregelt? und die Frage ob jetzt die Werksfeuerwehr rund um die Uhr besetzt sein muss ist auch scheinbar eine Sache die Länderrechtlich unterschiedlich ist? MfG Thomas MfG Thomas Conrad Dies ist meine persönliche Meinung ------------------------------------------------- Feuerwehr Zweibrücken | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 487397 | |||
Datum | 04.06.2008 17:46 | 12861 x gelesen | |||
Da solltest Du mal unseren bezirkssprecher des wfv-Bayern für Mittelfranken ansprechen. Er ist Chef der Flughafenfeuerwehr in Nbg. ==> www.wfv-bayern.de | |||||
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Autor | Klau8s D8., Nürnberg / Franken | 488034 | |||
Datum | 07.06.2008 16:42 | 13155 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker Leiste Eine Werkfeuerwehr ist eine staatl. anerkannte betriebliche Feuerwehr. Sie ersetzt (!) i.d.R. auf dem Werksgelände die öffentliche Feuerwehr. Die Frage der Einsatzleitung hängt von einigen Details ab - liegt aber in den meisten Fällen bei der WF. Die WF hat behördliche Auflagen zu erfüllen, die von der jeweiligen Regierungsbehörde festgesetzt werden. I.d.R. sind dies die 10minütige Hilfsfrist und eine Gruppenbesatzung als Mindeststandards, dazu ein genormtes Löschfahrzeug. Implizit bedeutet dies auch eine 2/3 Quote von AGT. Zudem sind die FwDv einzuhalten. Stimme Volker bedingt zu. Die Hilfsfrist ist abhängig von der Art und Nutzung des Betriebsgeländes. Kommt die Industriebaurichtlinie zum tragen, beträgt die Hilfsfrist 5 Minuten. Ebenfalls ist die Gruppenstärke bei der Industriebaurichtlinie reduziert auf Staffelstärke; allerdings müssen die Mitarbeiter eine BF-Ausbildung haben. Die 2/3-Mehrheit als AGT-Träger ist nicht explizit festgelegt. Allerdings ist es erforderlich - so es sich nicht um eine große Werkfeuerwehr handelt - daß ALLE Mitarbeiter im Alarmdienst AGT sind, da bis zu bestimmten Größen der WF die MA rotierend einsetzbar sein müssen. Dies ist zwar nirgends festgelegt, aber Dienstplanmäßig oftmals nicht anders abzudecken, darum ist es aus anderen gesetzlichen Vorschriften ableitbar. Die FWDV'en sind auch nur bedingt einzuhalten, da bei Industriebauten und der dazu relativ geringen Größe einer WF eine FWDV oftmals wenig Sinn macht. Man muss sie kennen, ja, aber nicht explizit danach handeln. Völlig losgelöst davon sind natürlich sicherheitsrelevante FWDV'en bzw. GUV-Blättchen etc. Gruß Klaus Liebe Grüße Klaus ------------------- Ein Computer hilft einem, viel Arbeit zu vermeiden, welche man ohne ihn gar nicht gehabt hätte... | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 488063 | |||
Datum | 07.06.2008 18:17 | 12884 x gelesen | |||
..die 2/3 Quote der AGT ergibt sich aus den Vorgaben des VDS (wir wollen als Industrieunternehmen durch unsere Feuerwehren auch einen Rabatt bein Versicheren) FwDV: wir müssen sie kennen, wir müssen danach ausbilden. Aber wir haben natürlich die Chance unsere besonderen Standortkenntnisse einzusetzen. Die FWDV haben die Position "Stand der anerkannten Technik/Ausbildung/Taktik". Hält man sich nicht an die Grundregeln der FwDV und es kommt zum Unfall mit tödlichem Ausgang, dann hat es der EL sehr schwer, vor Staatsanwalt und Gericht zu bestehen. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 489793 | |||
Datum | 17.06.2008 02:33 | 10810 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Thomas Conrad war ja selbst die Fraport recht spät damit, weiß jemand den Stand der anderen Flughafen Feuerwehren, und wie ist es dort geregelt? Hof/Plauen (EDQM / HOQ) ist eine Betriebsfeuerwehr. 14 hauptamtliche, 10 nebenamtliche, wobei alle hauptamtlichen in Doppelfunktion arbeiten. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 489799 | |||
Datum | 17.06.2008 07:37 | 10762 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Klaus Düdder Kommt die Industriebaurichtlinie zum tragen, beträgt die Hilfsfrist 5 Minuten. Richtig. Insofern fallen die Firmenverantwortlichen auch immer aus allen Wolken, wenn ihnen der Brandschutzfachplaner sagt, dass sie sich ihre Werkfeuerwehr bei mehrern über die Stadt verteilten Liegenschaften ans Bein schmieren können. Dann gibts eben die Brandwand oder die selbsttätige Feuerlöschanlage, auch wenn mans nicht haben will. Geschrieben von Klaus Düdder Ebenfalls ist die Gruppenstärke bei der Industriebaurichtlinie reduziert auf Staffelstärke; allerdings müssen die Mitarbeiter eine BF-Ausbildung haben.Trotz jahrelangem Arbeiten mit der IndBauRL ist mir die Anforderung "BF-Ausbildung" nicht bekannt. Wo täte denn das stehen? Da steht nur etwas davon drin, dass die Staffel aus hauptamtlichen Kräften zu bestehen hat. Geschrieben von Klaus Düdder Dies ist zwar nirgends festgelegt, aber Dienstplanmäßig oftmals nicht anders abzudecken, darum ist es aus anderen gesetzlichen Vorschriften ableitbar. Und welche gesetzlichen Vorschriften sollten das denn sein? Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 489840 | |||
Datum | 17.06.2008 10:46 | 10501 x gelesen | |||
Moin. Geschrieben von Christi@n Pannier wobei alle hauptamtlichen in Doppelfunktion arbeiten. Was genau bedeutet das? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 489844 | |||
Datum | 17.06.2008 11:02 | 10587 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Conradwar ja selbst die Fraport recht spät damit, weiß jemand den Stand der anderen Flughafen Feuerwehren, und wie ist es dort geregelt? "Wir" sind keine WF und können auch gar keine sein. Dann würde (in NRW) der Regierungspräsident eine Aufsichtsfunktion ausüben. Das würde die NATO nicht dulden. Wir orientieren uns was Ausbildung und Ausstattung betrifft an den öffentlichen Feuerwehren. Scherzhaft nennen wir uns "Freischaffende Künstler im Bereich Feuerwehr". Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 489846 | |||
Datum | 17.06.2008 11:07 | 10506 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerSicher sehr löblich aber leider siehts mitlerweile in den meisten Betrieben so aus, dass alles was Geld kostet eher als negativ angesehen wird. Hier in der Nähe wurde vor "kurzem" eine Arr Betriebsfeuerwehr gegründet. Neben dem internen Brandschutz besteht die Hauptaufgabe die Unterstützung der öffentlichen Feuerwehr zur Sicherstellung der Tagesalarmstärke. Bei nahezu jedem Einsatz werden die öffentlichen Kräfte unterstützt. Bei dem Betrieb handelt es sich um ein Versandlager eines großen TV online Shops oder wie die Dinger heißen. Mehr Infos hier Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Kers8ten8 N.8, Stuttgart / BaWü | 489848 | |||
Datum | 17.06.2008 11:16 | 10610 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenScherzhaft nennen wir uns "Freischaffende Künstler im Bereich Feuerwehr". ...oh, das muss ich mir merken... MkG Kersten | |||||
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