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ThemaNötigung auf Fahrt zur Feuerwehr53 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorBjoe8rn 8B., Hage / NS487202
Datum03.06.2008 23:1717723 x gelesen
Hallo Kameraden!

Ich war heute auf dem Weg zu einem Flächenbrand und habe auf dem Weg zum Feuerwehrhaus (ja, ich weiß, darf man nicht) einige PKWs überholt. Dummerweise habe ich dabei auch eine Zivilstreife überholt. Es kam wie es kommen musste: Ich habe morgen Vormittag eine Vorladung auf der Dienststelle. Vorwurf: Nötigung und Eingriff in der Straßenverkehr. Man wolle das morgen mit mir besprechen.

Nunja, wie auch immer, ICH bin nun erstmal geimpft und kann nur jedem Raten: Haltet Euch an die STVO! Kein Feuer ist es Wert, später entweder eine Anzeige zu bekommen pder noch schlimmer einen Unfall zu verursachen.

Ich informiere Euch weiter, wie das Gespräch morgen verlaufen ist.

MkG Björn


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg487206
Datum03.06.2008 23:2115677 x gelesen
Geschrieben von Bittner BjoernIch informiere Euch weiter, wie das Gespräch morgen verlaufen ist.

Hoffentlich nur mit geeignetem Anwalt. Ansonsten besser nichts, aber auch gar nichts sagen. Nicht mal guten Tag. Nicht was Du gemacht hast, nicht warum Du es gemacht hast. Gar nichts. Zeugnisverweigerungsrecht.
Das was morgen passiert ist nämlich kein nettes "Gespräch".


Geschrieben von Bittner BjoernIch war heute auf dem Weg zu einem Flächenbrand und habe auf dem Weg zum Feuerwehrhaus (ja, ich weiß, darf man nicht) einige PKWs überholt.

Warum? Sonderrchte nach §35 Abs. 1 StVO. Auch auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus. Weiß das Zivilstreifenhörnchen vielleicht noch nicht. Der geeignete Fachanwalt könnte es ihm erklären.


Bringt natürlich nachhaltig nur was, wenn Du nicht gegen §35 Abs. 8 StVO verstoßen hast.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorDomi8nik8 L.8, Marburg / Hessen487209
Datum03.06.2008 23:3115499 x gelesen
Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht in deiner Nähe


Alles was ich schreibe ist MEINE Meinung und privater Natur!
Was ich schreibe ist NICHT die Meinung meiner Wehr!!!

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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW487211
Datum03.06.2008 23:3215482 x gelesen
Geschrieben von Bittner BjoernIch habe morgen Vormittag eine Vorladung auf der Dienststelle. Vorwurf: Nötigung und Eingriff in der Straßenverkehr. Man wolle das morgen mit mir besprechen.

Ich würde da erst gar nicht hingehen. Abwarten bis etwas "offizielles" kommt und dann zum Anwalt gehen.

Gruß

Dirk


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AutorLutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW487218
Datum03.06.2008 23:4215472 x gelesen
Wie is denn das abgelaufen? Haben die dich persönlich angehalten? Und vor allem haben die dich zum Einsatz fahren lassen?


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen487223
Datum03.06.2008 23:4615442 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerWie is denn das abgelaufen? Haben die dich persönlich angehalten? Und vor allem haben die dich zum Einsatz fahren lassen?
Wie Christian schon erläutert hat, ist es für ihn am sinnvollsten, erstmal gar nix weiter zur Sache zu sagen.


MkG Sascha

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AutorDomi8nik8 L.8, Marburg / Hessen487224
Datum03.06.2008 23:4915415 x gelesen
Anwalt anrufen, ihm die Sache schildern und mit ihm weiteres Verhalten abstimmen...


Alles was ich schreibe ist MEINE Meinung und privater Natur!
Was ich schreibe ist NICHT die Meinung meiner Wehr!!!

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AutorChri8sti8an 8K., Bitterfeld-Wolfen / Sachsen-Anhalt487237
Datum04.06.2008 04:0815546 x gelesen
Hallo,

der Vorladung mußt Du nicht nachkommen! Geh also gar nicht erst hin, bevor Du Dich da verplapperst. Lediglich einer richterlichen Vorladung (zum Gerichtstermin) mußt Du nachkommen.
Warte auf Post >> bring diese zum geeigneten Anwalt. Informiere Deinen Wehrführer. Eventuell kreuzt die Polizei bei Dir zu Hause auf, um zu erfragen warum Du nicht beim Termin warst und um Dir Details bezgl. Deiner Tat zu entlocken. Kommt auf das Engagement der Polizei an. Auch hier gilt: Einfach nicht reagieren. Die Polizei kann in Deinem Fall maximal einladen, keinesfalls aber Vorladen.

Denke immer daran: Im Einsatz ...u.s.w. stehen der FW Sonderrechte nach §35 STVO zu. Ab Alarmierung bist Du "Feuerwehr". Du kannst also im Grunde Sonderrechte (im vernünftigen Maße und unter gebührender Berücksichtigung der öffentl. Sicherheit und Ordnung) nutzen, kannst diese aber im Privat PKW dem anderen Verkehrsteilnehmer wegen fehlender Signalanlagen nicht kenntlich machen. Grundsätzlich befreien die Sonderrechte von allen anderen §§ der STVO.

Du hast KEINEN Anspruch auf Wegerecht im Privatfahrzeug!!! (Knappes Überholen, wie in Deinem Falle, hat nichts mit Wegerecht zu tun)

Kenne mehrere Beispiele aus meiner eigenen FW, wo bei Geschwindigkeitsübertretungen, Nötigungen, Mißachtungen von Verkehrszeichen immer im Sinne des FW-Angehörigen entschieden wurde. Nachdem die Polizei Kenntnis vom Sachverhalt erhielt, wurde oft bereits außergerichtlich das Verfahren eingestellt.

Für alle die meine Interpretation der STVO nicht teilen: Ich selbst halte mich auf der Fahrt zur Feuerwache im Privatauto generell an die STVO, daher brauche ich persönlich nicht belehrt werden, dass ich keine Sonderrechte im eigenen KFZ habe.

mfG CK


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW487238
Datum04.06.2008 04:4715552 x gelesen
Wie hier schon einige festgestellt haben, ist es richtig, dass du auf der Fahrt Sonderrechte in Anspruch nehmen kannst. Diese haben jedoch ihre Grenzen in der Gefährdung oder gar in der Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer.

Bei objektiver Würdigung der Umstände haben die Beamten wohl die Tatbestandsmerkmale einer Nötigung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bei dir erkannt oder erkennen wollen.

Da die Sonderrechte ihre Grenzen in der Gefährdung oder Schädigung anderer haben (Absatz 8 des §35StVO) und der Tatbestand des "GEFÄHRLICHEN Eingriffs in den Straßenverkehr" ein Delikt ist, welches die Gefährdung beinhaltet, greifen hier auch nicht mehr deine Sonderrechte!?

Nötigung ist eine recht subjektive Sache und wird in der Rechtsprechung auch unterschiedlichst ausgelegt und bewertet. Aber auch hier erlaubt der §35 der StVO nur max. eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Eine Gefährdung oder Schädigung hingegen wird wie bekannt ja ausgeschlossen. Wo die Nötigung jetzt einzusiedeln sein dürfte, wird wohl der Staatsanwalt entscheiden.

Die Polizei hat dich vorgeladen und somit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses kann auch nicht mehr von der Polizei eingestellt werden. Hierzu muss das Verfahren der Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden, welche über die weiteren Schritte (Einstellung, Strafbefehl, Verhandlung o. a. ) entscheidet.

Ich würde an deiner Stelle der Vorladung erst einmal folgen und auf dem Revier nach der erfolgten Belehrung und konkretem Tatvorwurf von meinem Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter gebrauch machen. Du hast hier sogar die Option dich dafür zu entscheiden vor deinen Angaben erst einen Verteidiger zu befragen. Du hast dann 14 Tage Zeit dich zu äußern oder auch nicht. Auf alle Fälle ist das genug Zeit um sich mit einem Rechtsanwalt zu besprechen und dann zu entscheiden, ob du was sagen willst oder nicht.

Die Beamten werden und können dich sicherlich nicht zu einer Aussage zwingen, da es hier klare Regel in der StPO gibt. So hast du zumindest einen genauen Überblick über den dir vorgeworfenen Sachverhalt und kannst dich ggf. genauer mit deinem Anwalt besprechen! Alleine nur mit den Überschriften der Straftatbestände ist das für einen Anwalt recht schwierig.

so long,

Jürgen


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen487253
Datum04.06.2008 09:1315476 x gelesen
Moin

Geschrieben von Dominik Leyener
Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht in deiner Nähe

wobei ich mich frage, wenn ich auf dem Weg zum Einsatz (FW-Haus) bin, sehe ich mich doch schon in meiner Tätigkeit als MA der Kommune. Sollte diese da nicht die rechtliche Vertretung ihres "Angestellten" übernehmen? Ist das rechtlich/moralisch vielleicht möglich?

*nur mal so dahingedacht*


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen487262
Datum04.06.2008 09:4415428 x gelesen
Moin Björn!

Ich drück Dir die Daumen bei diesen Termin. Du hast ja sicherlich euren OrtsBm darüber informiert, viellicht schleifst Du denn da einfach mal mit hin. Sicherlich auch für ihn zu wissen wie die POL darüber denkt.
Auf das Ergebnis bin ich auch sehr gespannt, da es für uns in Zukunft auch nicht einfacher werden wird unser HLZ tagsüber zu erreichen.


MfG Thomas

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Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

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Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

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ICQ-Nummer: 436-445-709

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AutorBjoe8rn 8B., Hage / NS487325
Datum04.06.2008 13:3115706 x gelesen
Hallo Kameraden!

Um die Sache nun *erstmal* zu entschärfen:

Ich habe heute mit dem Beamten telefoniert. Das klärende Gespräch wurde mit einer mündlichen Ermahnung beendet und die Sache nicht weitergegeben. Dennoch wurde ich darauf hingewiesen, das auch wenn Eile geboten ist natürlich immer die STVO gilt...

Nun denn, ich werde mich also zukünftig mit meinem kleinen gelben Dachaufsetzer lieber in die Fahrzeugschlange einreihen und die anderen Kameraden überholen lassen. Denke, ich bin mit der Sache nun erstmal durch.

Es wird wirklich Zeit, daß der Gesetzgeber seine Haltung überdenkt. Klar, es können nicht 30 Leute mit Blaulicht durch die Gegend fahren, aber ein Hinweis in Fahrschulen wäre vielleicht nicht schlecht.

Blöde Situation, aber was will man auch machen?

MkG Bjoern Bittner


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AutorSeba8sti8an 8B., Hövelhof / NRW487339
Datum04.06.2008 14:0415633 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Christian FischerGeschrieben von Bittner BjoernIch informiere Euch weiter, wie das Gespräch morgen verlaufen ist.

Hoffentlich nur mit geeignetem Anwalt. Ansonsten besser nichts, aber auch gar nichts sagen. Nicht mal guten Tag. Nicht was Du gemacht hast, nicht warum Du es gemacht hast. Gar nichts. Zeugnisverweigerungsrecht.
Das was morgen passiert ist nämlich kein nettes "Gespräch".


manchmal ist es einfach sinnvoller mit der Polizei in dem Fall zu Reden und nicht gleich mit einem Anwalt aufzulaufen. Das kommt dann ja einem Schuldeingeständniss gleich. Das sind auch nur Menschen. Und wenn man die Polizei vernüftig behandelt, behandeln Sie dich auch vernüftig.

Wie man in den Wald reinruft, so schallt es auch wieder raus...............................


Ich vertrette ausschließlich meine eigene Meinung.

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW487378
Datum04.06.2008 16:2815484 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian Böttgermanchmal ist es einfach sinnvoller mit der Polizei in dem Fall zu Reden und nicht gleich mit einem Anwalt aufzulaufen. Das kommt dann ja einem Schuldeingeständniss gleich. Das sind auch nur Menschen. Und wenn man die Polizei vernüftig behandelt, behandeln Sie dich auch vernüftig.

Auch nur Menschen die dir dann evtl. ziemlich einen reinwürgen können. Ich schließe mich dem Tip von C. Fischer an. Am allerbesten lässt du den Termin einfach sausen, solange es keine Vorladung der Staatsanwaltschaft ist. Und dann versuch über deine Stadt einen Rechtsbeistand zu bekommen.

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorDomi8nik8 L.8, Marburg / Hessen487382
Datum04.06.2008 16:3415579 x gelesen
Das ist vom Grundgedanke nicht so verwerflich ... doch das würde wohl einen verherrenden Riss in Deutschlands Kommunengeldbeutel bedeuten :)

Und jeder hat sich so zu verhalten, dass er sich eben an dt. Gesetz hält.



Mein Tipp (zwar nicht besonders toll für "uns" arme Juristen): Rechtsschutzversicherung *husthust* ... dann macht auch das Klagen kein schlechts Gewissen ;) ...


Alles was ich schreibe ist MEINE Meinung und privater Natur!
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AutorHart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen487387
Datum04.06.2008 16:5415466 x gelesen
Das war ja mal wieder so ein typischer Thread.

Großes Bohei um Nichts. Gleich mit Anwalt aufmaschieren .....

...und am Ende hat doch ein Gespräch geholfen -diesmal mit den Freunden von der Polizei.

Zusammenarbeit mit der Polizeo vor Ort kann auch funktionieren.
(Wie die Polizeibeamten es wohl finden - von "Löschknechten" als Streifenhörnchen oder sonstwie betituliert, bzw. beschimpft zu werden?)

Geschrieben von Bittner BjoernNun denn, ich werde mich also zukünftigGeschrieben von Bittner Bjoernlieber in die Fahrzeugschlange einreihen und die anderen Kameraden überholen lassen.

Gute Erkenntnis, aber noch besser wäre, den
Geschrieben von Bittner Bjoernkleinen gelben Dachaufsetzer einfach weg zu lassen, so wichtig kannst Du (und Andere) gar nicht sein.

mit brennenden Grüßen
Hartmund


Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW487401
Datum04.06.2008 17:5615389 x gelesen
Geschrieben von Bittner Bjoernich werde mich also zukünftig mit meinem kleinen gelben Dachaufsetzer lieber in die Fahrzeugschlange einreihen

Du fährst hauptberuflich Taxi?


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg487407
Datum04.06.2008 18:1815481 x gelesen
Geschrieben von Bittner BjoernDennoch wurde ich darauf hingewiesen, das auch wenn Eile geboten ist natürlich immer die STVO gilt...


Ähm. Nein. Dann wußte der gute Mann das schlicht nicht.


Geschrieben von Bittner BjoernKlar, es können nicht 30 Leute mit Blaulicht durch die Gegend fahren, aber ein Hinweis in Fahrschulen wäre vielleicht nicht schlecht.

Wozu? Es gilt §35 Abs. 1 stVo i.V.m. §35 Abs. 8 StVO. Da muß der andere Verkehrsteilnehmer nichts erkennen. Alles andere wäre §38 Abs. 1 StVO und das wäre mal definitiv übetrieben.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg487408
Datum04.06.2008 18:2515630 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Böttgermanchmal ist es einfach sinnvoller mit der Polizei in dem Fall zu Reden und nicht gleich mit einem Anwalt aufzulaufen.

Warum? Ich habe wenn ich beschuldigt werde das Recht auf Rechtsbeistand.

Wer das so sieht

Geschrieben von Sebastian BöttgerDas kommt dann ja einem Schuldeingeständniss gleich.

hat dann irgend was am System nicht so ganz verstanden.


Geschrieben von Sebastian BöttgerUnd wenn man die Polizei vernüftig behandelt, behandeln Sie dich auch vernüftig.

Definitiv nein. Die machen ihren Job. Dazu gehört, daß Du und sie in dem Augenblick auf verschiedenen Seiten stehen. Und daß die Polizei i.d.R. einen Informationsvorsprung hat, weil in machen Bereichen besser ausgebildet sind (wie hier zu beweisen war in diesem konkreten Fall in der Anwendung des §35 Abs. 1 StVO wohl eher nicht), mehr Erfahrung,...

Und das Gegenstück dazu kaufe ich mir in Form meines Anwalts ein. Wenn ich ein haus baue, habe ich ja auch einen Bauing/ Architekt der sich mit den ausführenden Stellen rumschlagen darf, weil der das besser kann als ich Ungelernter.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW487410
Datum04.06.2008 18:5215505 x gelesen
Geschrieben von Bittner Bjoern
Dennoch wurde ich darauf hingewiesen, das auch wenn Eile geboten ist natürlich immer die STVO gilt...
Geschrieben von Christian FischerÄhm. Nein. Dann wußte der gute Mann das schlicht nicht.

Jain der §35 steht ja auch in der STVO ;-)

Was mich nur wundert wieso die "Streife" sich nicht selbst das Recht heraus genommen hat und den "Übeltäter" bis zum Gerätehaus verfolgt hat. Für mich hört sich das eher so an als ob der Kollege in grün selbst privat unterwegs war und er sich schlichtweg geärgert hat, dass er in der Schlange stehen musste.
Hatte so einen Fall auch einmal als mich, vor Jahren, ein Ex Polizist angezeigt hatte, das Problem damals war dass er in seinen Schilderungen eine grobe Gefährdung daraus machte. Dank guter Kontakte zur POL. wurde ich rechtzeitig "gewarnt" und konnte das dann doch recht gut abwenden. Aber auch ich hatte Probleme die nötige Unterstützung bei der damaligen Feuerwehrführung zu erhalten und musste mich da selber durch die Paragraphen kämpfen.
Es wurde dann, ganz ohne Anwalt, beim Amtsrichter eingestellt. Im nach hinein war dies sogar gar richtig gut da wir ab sofort eine jährliche Belehrung durch die Polizei erhalten haben und noch mal aus erster Hand klargestellt wurde was wir dürfen und wo man über die Stränge schlägt. Der Kollege der Polizei hatte übrigens Ahnung und bestätigte die Sonderrechte im Einsatzfall.


Gruß

Dirk


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AutorPloß8 R.8, München / Bayern487413
Datum04.06.2008 19:0315482 x gelesen
Hallo,

hat man den als Feuerwehrangehöriger im Dienst das Recht sich auf Gemeinde Kosten einen Anwalt zu nehmen. Falls ja würde ich gerne wissen wo die Gesetzlichen Grundlagen dazu definiert sind!


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AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen487414
Datum04.06.2008 19:2515444 x gelesen
Geschrieben von Hartmund FlenderGroßes Bohei um Nichts. Gleich mit Anwalt aufmaschieren .....

...und am Ende hat doch ein Gespräch geholfen -diesmal mit den Freunden von der Polizei.

Zusammenarbeit mit der Polizeo vor Ort kann auch funktionieren.


Naja, einerseits verständlich, dass vielleicht im Moment der Vorladung die Enttäuschung+Wut für diesen Thread ausschlaggebend war

andererseits freut es mich, dass

neben dem ganzen theoretischen bla bla, Anwalt hier, Verweigerung der Aussage da, § XY hat das geholfen, was meiner Meinung nach immer das beste Mittel ist: ein Gespräch unter den Beteiligten....


MkG Sven

-meine Meinung-

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW487420
Datum04.06.2008 19:4715397 x gelesen
Mein Tip: Gar nicht hingehen. Ruf an und sag dass Du bei der Polizei keine Aussage machst. Kannst dann alles der StA berichten, nachdem Du beim Anwalt warst natürlich!!!


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW487421
Datum04.06.2008 19:5015474 x gelesen
Geschrieben von Dominik LeyenerDas ist vom Grundgedanke nicht so verwerflich ... doch das würde wohl einen verherrenden Riss in Deutschlands Kommunengeldbeutel bedeuten :)

In unserem Kurs über Rechtsgrundlagen für Feuerwehr, RD usw wurde uns von unserem Prof gesagt, dass jede Stadt im Rathaus eine Rechtsabteilung hat, die für bi so was helfen kann. Allerdings haben die Mitarbeiter dort wohl eher mit Baurecht, Katasterrecht usw zu tun als mit STVO usw. Aber es kann auch sein, dass die Stadt für solche Fälle einen bevorzugten Anwalt hat, mit dem sie öfters zusammenarbeitet. Einfach mal dort nachfragen.
Auf jeden Fall muss kein FA in so einem Fall selber den Anwalt selber bezahlen, da er ja ab Alarmierung im Auftrag der Stadt handelt.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW487422
Datum04.06.2008 19:5215415 x gelesen
Such Dir einen eigenen Anwalt - gut gemeinter Rat!


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW487425
Datum04.06.2008 19:5715402 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleSuch Dir einen eigenen Anwalt - gut gemeinter Rat!

Wie gesagt, die Mitarbeiter der Stadt, wenn es sie denn gibt, sind eher für andere Problemstellungen da. Da wäre ein eigener Anwalt vielleicht doch besser.
Nur klär das vorher mit der Stadt, das du den nicht noch selber bezahlen musst.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg487432
Datum04.06.2008 20:1415428 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleSuch Dir einen eigenen Anwalt - gut gemeinter Rat!

Hallo,

das kann man nur unterstützen!

Die Kommune hat vor allem Interesse daran finanzielle Forderungen von der Kommune fernzuhalten und nicht von den Mitarbeitern oder FF-Angehörigen.

Im übrigen meine ich mich erinnern zu können, dass ich eine Kommune kenne, wo das Rechtsamt einen Großteil der gerichtlichen Auseinandersetzungen verliert .....

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen487433
Datum04.06.2008 20:4115443 x gelesen
Geschrieben von Joachim ThieleMein Tip: Gar nicht hingehen. Ruf an und sag dass Du bei der Polizei keine Aussage machst. Kannst dann alles der StA berichten, nachdem Du beim Anwalt warst natürlich!!!

Björn hatte schon geschrieben, dass es durch ein Telefonat mit den Beamten zur Klärung des Sachverhalts kam.

Ich weiß nicht, ist das "Vertrauen" in die Polizei mittlerweilediese so schlecht, dass man immer gleich die -sofort zum Anwalt- Keule auspacken muss?


MkG Sven

-meine Meinung-

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW487436
Datum04.06.2008 20:5715477 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ploß Roberthat man den als Feuerwehrangehöriger im Dienst das Recht sich auf Gemeinde Kosten einen Anwalt zu nehmen. Falls ja würde ich gerne wissen wo die Gesetzlichen Grundlagen dazu definiert sind!

Ich als Rechtslaie würde das dauraus ableiten:

Geschrieben von §12 FSHG (5) Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen durch die Gemeinde.

Sowas dürfte in ähnlicher Weise in den anderen Feuerwehrgesetzten auch stehen.

Mfg,
Julian


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Albert Einstein

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AutorFran8k E8., Leinburg / Bayern487463
Datum04.06.2008 22:5615384 x gelesen
leider kann alles bis vor das Gericht gehen: Selbst erlebt: RTW mit Horn und Blaulicht eine Kolonne von hinten überholt. Ein Fzg in der Kolonne fühlte sich genötigt, ergo ging alles bis vor das Gericht. Erst der Richter hat das Verfahren eingestellt.


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen487465
Datum04.06.2008 23:0115430 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dirk BrokatzkyWas mich nur wundert wieso die "Streife" sich nicht selbst das Recht heraus genommen hat und den "Übeltäter" bis zum Gerätehaus verfolgt hat.

... was sie bei uns schon verschiedentlich gemacht haben ... und dann jedesmal abgedreht haben, wenn der Kamerad auf den Hof der Feuerwehr hielt und ins Fw-Haus sprintete . Kam nie was nach ...

Passiert i.d.R. nachts, weil da Tempo 30 auf gut ausgebauter Ortsstraße im Alarmfall nicht so ganz beachtet wird ...

Gruss
Gerhard


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AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW487466
Datum04.06.2008 23:0415382 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer.. was sie bei uns schon verschiedentlich gemacht haben ... und dann jedesmal abgedreht haben, wenn der Kamerad auf den Hof der Feuerwehr hielt und ins Fw-Haus sprintete . Kam nie was nach ...

Was für mich auch das logischste wäre. Deshalb ja meine Vermutung dass da jemand privat in der Schlange stand und gedacht hat "den muss ich aber mal erziehen".

Gruß

Dirk


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AutorBjoe8rn 8B., Hage / NS487472
Datum04.06.2008 23:3215474 x gelesen
Hi!

Ich wollte nochmal anmerken, das ich in MEINER Aussage nie mit einem Anwalt oder Unverständnis reagiert habe!!!

Gruss Bjoern


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AutorBjoe8rn 8B., Hage / NS487473
Datum04.06.2008 23:3915520 x gelesen
Hi @all!

Ich merke, daß ich mit meinem Thread wohl einen Stein ins Rollen gebracht habe. Bei uns hier im hohen Norden ist der direkte Kontakt zur Polizei (man kennt sich eben) scheinbar doch recht gut.

Scheinbar bin ich mit einem "blauen Auge" davongekommen und werde mich künftig wirklich zurücknehmen - brennt ja auch ohne mich weiter ;)

Danke nochmal an alle im Forum für die Ratschläge, werde sicherlich nun öfters reinschauen und mich beteiligen!

MkG Bjoern


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AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen487474
Datum04.06.2008 23:4515435 x gelesen
Geschrieben von Bittner BjoernDanke nochmal an alle im Forum für die Ratschläge, werde sicherlich nun öfters reinschauen und mich beteiligen!

Das wäre doch mal was, wird Zeit das die Nordlichter-Fraktion hier gestärkt wird...;-)


MfG Thomas

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen487478
Datum05.06.2008 00:0615363 x gelesen
Geschrieben von Sven Keller

Ich weiß nicht, ist das "Vertrauen" in die Polizei mittlerweilediese so schlecht, dass man immer gleich die -sofort zum Anwalt- Keule auspacken muss?


So ist es. Ich rede dabei nicht vom netten Polizisten, mit dem man darüber recht entspannt reden kann. (die gibt es sicherlich)

Nach meiner (sehr unschönen) Erfahrung gerät man ganz schnell an den/die richtige, die ein Faß aufmachen möchte. Da wird dann ganz schnell aus der einfachen eher beiläufigen Befragung ein Gespräch, das Dir dann später vor Gericht serviert wird und unbedachte Äußerungen dreimal umgedeht werden.

So sehr ich die meisten grünen Kollegen schätze, so sehr habe ich das Vertrauen daran verloren, solche Situationen ohne Beistand hinter mich bringen zu können.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen487479
Datum05.06.2008 00:0715572 x gelesen
Geschrieben von Bittner BjoernIch merke, daß ich mit meinem Thread wohl einen Stein ins Rollen gebracht habe. Bei uns hier im hohen Norden ist der direkte Kontakt zur Polizei (man kennt sich eben) scheinbar doch recht gut.

Das ist er prinzipiell auch an anderen Orten. Leider gibt es unter den Beamten aber auch einige, die da extrem humorlos sind...



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorDomi8nik8 L.8, Marburg / Hessen487488
Datum05.06.2008 00:5515415 x gelesen
Ich kann mich auch hier in Marburg über keinerlei Probleme in der Zusammenarbeit zwischen Pol und Fw beschweren.

Ganz im Gegenteil !


Aber man muss halt bei bestimmten Dingen öfters mal vom "Schlimmsten" ausgehen.
Manchmal endet eine "Freundschaft" schneller als man glauben mag ... und ein Gesetz läßt sich nicht immer so umbiegen und dehnen ;)


Alles was ich schreibe ist MEINE Meinung und privater Natur!
Was ich schreibe ist NICHT die Meinung meiner Wehr!!!

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen487503
Datum05.06.2008 09:1215447 x gelesen
Hallo,

Glück gehabt.

Was soll man jetzt angesichts des Threads dem nächsten raten?

Einerseits hätte das nette Plaudern auch schief gehen können (der gut ausgebildete Polizist zieht beim netten Plaudern alles aus Deiner Nase, was er braucht...), andererseits hätten Christians Empfehlungen mit ziemlicher Sicherheit direkt zu äußerster Verspanntheit bei der Polizei und direkt ins Amtsgericht geführt.

Der Tipp mit dem schnellen Kontakt zum Anwalt ist sicher gut, der darf aber auch HINTER einem das Zimmer des Polizisten betreten und Guten Tag sagen hat noch niemandem geschadet. "Deals" mit der Polizei sind immer schwierig. Vor allem würde ich hier nicht davon berichten ;-)


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW487528
Datum05.06.2008 11:0815409 x gelesen
Es ist schön, dass es zu eine Klärung kam.

Mein Ratschlag hat nichts mit mangelndem "Vertrauen" in die Polizei zu tun gehabt, sondern war ein professioneller Ratschlag. Ich habe Vertrauen in unsere Polizei.
Grundsatz im Strafverfahren: Nichts sagen. Erst wenn der Anwalt entsprechenden Rat erteilt und Akteneinsicht genommen hat kann man überlegen ob und vor allem WIE man sich einlässt. Alles andere ist reines Glücksspiel.


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW487532
Datum05.06.2008 11:1215411 x gelesen
Geschrieben von Sven Kellerneben dem ganzen theoretischen bla bla, Anwalt hier, Verweigerung der Aussage da, § XY hat das geholfen, was meiner Meinung nach immer das beste Mittel ist: ein Gespräch unter den Beteiligten....

Gespräche sind immer eine gute Wahl - aber nicht im Ermittlungsverfahren. Und alle die, die wegen Lappalien einen auf den Deckel bekommen sind meistens die, die zuviel gerdet haben... ;)


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW487539
Datum05.06.2008 11:3715954 x gelesen
Vieleicht muss man hier aus Gründen der Doppelfunktionalität der Polizei einen Unterschied machen!

1. Im Bereich der Gefahrenabwehr dürfte die Polizei und die Feuerwehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sehr gut und als Partner arbeiten. Hier haben beide Bereiche das gleiche Interesse!

2. Im Bereich der Strafverfolgung hat der Polizeibeamte einfach auch gegenüber der Feuerwehr (und das ist auch gut so) keinen Spielraum mehr (siehe Gesetzestext)

§ 163
(1) 1Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. 2Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln.
(2) 1Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes übersenden ihre Verhandlungen ohne Verzug der Staatsanwaltschaft. 2Erscheint die schleunige Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen erforderlich, so kann die Übersendung unmittelbar an das Amtsgericht erfolgen.

Der Beamte würde sich durch das Nichteinschreiten sogar einer Strafvereitelung im Amt schuldig machen und würde damit seinen Job riskieren.

Ein grundsätzliches Nichtaussagen bei der Polizei halte ich für falsch! Nur durch Informationen kann die Polizei den Ermittlungsbericht so gut wie möglich schreiben! Vor allem, weil man vor der Vernehmung als Beschuldigter dazu belehrt wird, dass man sich nicht selbst zu belasten braucht. Die oftmals befürchtete Zeiten der Stasimethoden bei der Vernehmung von Polizeibeamten sind klar vorbei und wären auch Rechtswidrig! Wenn man was verbockt hat, dann sollte man auch dazu stehen. Sicherlich hat man das Recht auf einen Rechtsanwalt u. s. w.

Manchmal kommt mir das aber vor, als schießt man hier mit Kanonen auf Spatzen. Wer z. B. wegen einer Ordnungswidrigkeit (15 EUR Bußgeld) einen Anwalt bemüht, reagiert m. E. über!

Fazit:

Im Bereich der Gefahrenabwehr ziehen Polizei und Feuerwehr an einem Strang

Im Bereich der Strafverfolgung bestehen Zwänge und Pflichten, welche für die Polizei zu beachten sind (Vor Gesetz sind eben alle Menschen gleich "auch Feuerwehrleute"). Angst braucht man aber 100%ig nicht vor den Beamten haben. Im Gegenteil! Ich erlebe es sehr häufig, dass sich die Beschuldigten nach der Vernehmung als Beschuldigte sogar bei mir bedanken. Beamte haben nämlich be- und auch ENTLASTEND zu ermitteln!!


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Salzburg / Ba-Wü487541
Datum05.06.2008 11:4415379 x gelesen
Tach 'jürgen,

Geschrieben von Jürgen RinghoferWer z. B. wegen einer Ordnungswidrigkeit (15 EUR Bußgeld) einen Anwalt bemüht, reagiert m. E. über!

Nicht immer! Manches Mal muss auch der Willkür eines Beamten Einhalt geboten werden. Was es leider zur Genüge gibt.

Geschrieben von Jürgen RinghoferBeamte haben nämlich be- und auch ENTLASTEND zu ermitteln!!
Auch hier gibt es leider Fälle, indenen die entlastende Ermitttlung spät oder unzureichend erfolgt.

Ausnahmen gibts halt leider immer! Grundsätzlcih geb ich Dir aber Recht!


Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio487542
Datum05.06.2008 11:4715430 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jürgen RinghoferVor allem, weil man vor der Vernehmung als Beschuldigter dazu belehrt wird, dass man sich nicht selbst zu belasten braucht. Die oftmals befürchtete Zeiten der Stasimethoden bei der Vernehmung von Polizeibeamten sind klar vorbei und wären auch Rechtswidrig!

Die Kunst ist es, als - im Regelfall rechtsunkundiger Bürger - sich selbst nicht zu belasten.
Banales Beispiel: Von der Polizei angehalten, weil zu schnell gefahren.
Variante a) Aussageverweigerung, mit ein wenig Glück kommt man mit einer Ermahnung oder ein paar Euro davon
Varainte b) Unschuldiges Gesicht machen, freundlich lächeln "Entschuldigung Herr Kommissar, ich hatte es eilig". Ergebnis: Vorsatz, ob man hier noch mit einer Ermahnung davonkommt ist zu bezweifeln.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW487545
Datum05.06.2008 11:5315448 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDie Kunst ist es, als - im Regelfall rechtsunkundiger Bürger - sich selbst nicht zu belasten.
Banales Beispiel: Von der Polizei angehalten, weil zu schnell gefahren.
Variante a) Aussageverweigerung, mit ein wenig Glück kommt man mit einer Ermahnung oder ein paar Euro davon
Varainte b) Unschuldiges Gesicht machen, freundlich lächeln "Entschuldigung Herr Kommissar, ich hatte es eilig". Ergebnis: Vorsatz, ob man hier noch mit einer Ermahnung davonkommt ist zu bezweifeln.


Die Entscheidung diese Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist bei 99,5% der Beamten schon direkt nach dem Verstoß gefallen. Bei Ordnungswidrikeiten besteht ja auch noch das Opportunitätsprinzip und man kann es einfach nicht mit dem Ablauf bei Straftaten nach dem StGB vergleichen.

Bei der Geschwindigkeit ist es auch egal, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit! Da wird nicht unterschieden!

Wer bei mir zu Ordnungswidrigkeiten die Wahrheit sagt, hat aber klar im Rahmen der mir zustehenden Möglichkeiten die bessere Karten!

Auch hier gilt: Lügen haben kurze Beine und die Wahrheit währt am längsten!

Wer lässt sich offentlichsichtlich schon gerne anlügen!


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen487547
Datum05.06.2008 12:0615401 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Ringhofer
Manchmal kommt mir das aber vor, als schießt man hier mit Kanonen auf Spatzen. Wer z. B. wegen einer Ordnungswidrigkeit (15 EUR Bußgeld) einen Anwalt bemüht, reagiert m. E. über!


Ja. In dem hier genannten Fall ging es aber anfangs um ganz andere Dinge, die ggfs. auch ein Strafverfahren als Folge haben können.

Geschrieben von Jürgen RinghoferAngst braucht man aber 100%ig nicht vor den Beamten haben. Im Gegenteil! Ich erlebe es sehr häufig, dass sich die Beschuldigten nach der Vernehmung als Beschuldigte sogar bei mir bedanken. Beamte haben nämlich be- und auch ENTLASTEND zu ermitteln!!

In meinem Schülerpraktikum vor vielen Jahren habe ich es auch so erlebt. Um so schlimmer war es dann, als ich unschuldig einer Straftat bezichtigt wurde und die zuständige Beamtin alles andere als unvoreingenommen ermittelt hat. Das hat mein Vertrauen darin sehr erschüttert, sodass ich im Falle einer Vernehmung als Beschuldigter ohne Beistand nichts mehr sagen würde - und DAS auch keinem raten würde.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW487548
Datum05.06.2008 12:0815385 x gelesen
Geschrieben von ---Jürgen Ringhofer--- Bei Ordnungswidrikeiten besteht ja auch noch das Opportunitätsprinzip und man kann es einfach nicht mit dem Ablauf bei Straftaten nach dem StGB vergleichen.

Das Opportunitätsprinzip gilt auch für die StA... diese kann nämlich ja einstellen...

Bei Geschwindigkeit wird am Jan 2009, wenn nämlich Vorsatz hinsichtlich der Übrschreitung besteht, das Bußgeld verdoppelt. DSiese Möglichkeit hatte der Verkehrssafrichter bisher übrigens auch jetzt schon - das wissen die wenigsten. Allerdings ist der Nachweis unter Berücksichtiigung der BGH-Rechtssprechung disebezüglich schwer zu führen. Der Satz "Ich hatte es eilig" reicht entgegen der bei vielen Polizeibeamten leider noch vorherrschenden Meinung nämlich keineswegs aus.


-wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten-

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen487549
Datum05.06.2008 12:0815435 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Ringhofer
Auch hier gilt: Lügen haben kurze Beine und die Wahrheit währt am längsten!


Richtig. Deshalb kann es - gerade in so einer Stresssituation - sinnvoll sein, einfach den Mund zu halten und sich auf "Guten Tag" und "Auf Wiedersehen") zu beschränken.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg487551
Datum05.06.2008 12:3115457 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Stefan BrüningUm so schlimmer war es dann, als ich unschuldig einer Straftat bezichtigt wurde und die zuständige Beamtin alles andere als unvoreingenommen ermittelt hat. Das hat mein Vertrauen darin sehr erschüttert, sodass ich im Falle einer Vernehmung als Beschuldigter ohne Beistand nichts mehr sagen würde - und DAS auch keinem raten würde.
Leider kann ich diese Erfahrung leider auch selbst persönlich bestätigen :-(

Gegen mich wurde mal wegen einer Strafanzeige bei der der Anzeigeerstatter gelogen hat (!) ermittelt. Das ganze hatte gravierende Auswirkungen auf meine berufliche Tätigkeit und die Existenz meiner Familie.

Der ermittelnde Kripobeamte, die Staatsanwältin und die Richterin die den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss abgesegnet hat haben gravierende Fehler begangen. Ich gehe sogar so weit das ich behaupte das die zu blöd waren einen Internetbrowser zu bedienen um belastende Behauptungen vor den Ermittlungsmassnahmen die Grundrechte beeinträchtigen zu überprüfen.

Zitat aus dem damaligen Durchsuchungsbeschluss:

Auf dieses Feuerwehr-Forum, auf welches man über einen Link auf der Webseite www.feuerwehr.de geführt wird, gelangt man nur durch Eingabe eines Benutzernamens und eines Passwortes.
[weitere Kommentare zu diesem Nonsens den die Ermittlungsbehörden incl. die Richterin da verzapft haben verkneife ich mir.]

Keine Ahnung von EDV und Internet - aber dennoch meinen das man wegen angeblicher Computersabotage die Grundrechte von unschuldigen Bürgern beeinträchtigen. Oder ist das üblich das eine Herde Kripobeamter morgens durch die Wohnung incl. Schlafzimmer stiefelt?

Als die Kripobeamten bei mir in der Wohnung und im Büro aufgrund dieses Durchsuchungs- und Beschlagenahmebeschluss im Febr. 2006 meine EDV-Anlagen und Server beschlagnahmten war es mit meiner bis dahin hohen Meinung über die Arbeit der Polizei schlagartig vorbei.

Die Sache ist inzwischen für mich eher weniger zufriedenstellend geklärt. Meine Hardware konnte ich damals nach sechs Wochen (!) wieder abholen. Das Land BaWü musste einen vierstellige Summe an Schadensersatz bezahlen. Allein dies hat sich über ein Jahr hingezogen und ich brauchte zwei (!) Urteile vom Gericht bis die Entschädigungsstelle der Staatsanwaltschaft überhaupt mal was überwiesen hat.

Der Anzeigestatter hat vor zwei Wochen nach einem Vergleich vor dem Amtsgericht zugestimmt und einen weiteren Teil meines Schadens zu bezahlen. Leider ist bei mir noch ein grosser Teil meines finanziellen Schadens hängengeblieben. Die Rechtslage ist das sehr "staatsfreundlich". Wenn Beamte zu Lasten von Bürger Fehler machen ist leider nicht sichergestellt das der daraus entstandene Schaden zu 100% ersetzt wird.

Ich schliesse mich da Stefans Meinung voll an. Mit der Polizei reden kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Wenn es aber um wirklich was "Bedeutendes" geht sollte man schauen das man als Laie sich die Hilfe eines Rechtsanwaltes holt.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorMatt8hia8s R8., Warstein / NRW487577
Datum05.06.2008 15:2015485 x gelesen
Hallo Björn, hallo Forum!


Hast du evtl. eine kleine Wichtigkeit vergessen???

Geschieben von Björn:
Ich war heute auf dem Weg zu einem Flächenbrand und habe auf dem Weg zum Feuerwehrhaus ... einige PKWs überholt.

Also wo kommen wir denn hin, wenn eine Zivilstreife die Weiterfahrt nur untersagt,wenn auch für ein nettes Klönen, wenn man sie nur überholt???

Evtl. Überholverbot, überholen mehrerer Fahrzeuge ohne wiedereinscheren oder sonstiges?

Bis jetzt hat mich auch noch nie ein silber-grünes Auto angehalten, wenn ich es überholt hab.

Falls es aber schon nachgefragt wurde, bitte ich um nachsicht!!!

MkG Matthias Rösner


Irgendeiner weiß es doch immer besser als die anderen.

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW487604
Datum05.06.2008 16:5415339 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierVarainte b) Unschuldiges Gesicht machen, freundlich lächeln "Entschuldigung Herr Kommissar, ich hatte es eilig". Ergebnis: Vorsatz, ob man hier noch mit einer Ermahnung davonkommt ist zu bezweifeln.


Wobei bei Variante b) meist noch ein "Wissen sie warum wir sie angehalten haben?" vom Polizisten vorweg kommt. Aber AFAIK kommt man dann da wieder recht einfach raus, wenn man nicht vorher belehrt wurde.

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorBjoe8rn 8B., Hage / NS492019
Datum01.07.2008 12:3013420 x gelesen
Hallo Kameraden,

nachdem ich nun mehrfach persönlich angesprochen wurde:

Es gab eine Belehrung mit gegenseitigem Gespräch, wo beide Seiten Ihre Sicht der Dinge erörtet haben. Wir kamen überein, daß die Arbeit in der Feuerwehr wichtig ist, ein Unfall auf dem Weg zum Feuerwehrhaus aber KEINEM nützt...

Ich habe am Sonntag ein Fahrsicherheitstraining des ADAC besucht und konnte dabei nochmal sehen, wie sich der Unterschied von 50km/h auf 70 km/h auf den Brems-/Reaktionsweg auswirkt.

Fahrt also zügig, aber nicht halsbrecherich zum Feuerwehrhaus, ich bin nun auch vorsichtiger geworden!

Gruss Bjoern Bittner


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW492067
Datum01.07.2008 16:4613260 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Bittner BjoernEs gab eine Belehrung mit gegenseitigem Gespräch, wo beide Seiten Ihre Sicht der Dinge erörtet haben. Wir kamen überein, daß die Arbeit in der Feuerwehr wichtig ist, ein Unfall auf dem Weg zum Feuerwehrhaus aber KEINEM nützt...

Hört sich zwar gut an, aber offenbar bist du da an die nette Version von Polizeibeamten geraten. Es gibt nämlich auch die, die nicht einmal 5 gerade sein lassen (können oder wollen) und dann landet die Akte bei einem Staatsanwalt auf dem Tisch. Und auch dort gibt es Exemplare, die aus Nötigung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, der es nunmal sein könnte, schnell einen saftigen Strafbefehl mit ein paar Monaten Fahrverbot machen.

Daher immer schön vorsichtig. Die netten Polizeibeamten, die wir von Einsätzen kennen und mit denen es sich so nett plaudert können manchmal ganz anders werden, wenn man einfach nur einer von 1.000 beschuldigten "Straßenverkehrsrowdys" ist, mit denen sie täglich zu tun haben. Gerade bei solche Vorwürfen, sollte man sich nicht ohne Anwalt äußern, das geht so schnell nach hinten los und man kommt nie wieder runter von dem, was man zwar nett erklärend gemeint hat, sich daber aber schön um Kopf und Kragen geredet hat. Dann ist es auch oft zu spät für einen Anwalt, den Schlamassel zu korrigieren.

Geschrieben von Bittner BjoernIch habe am Sonntag ein Fahrsicherheitstraining des ADAC besucht und konnte dabei nochmal sehen, wie sich der Unterschied von 50km/h auf 70 km/h auf den Brems-/Reaktionsweg auswirkt.

Sehr interessant, kann ich nur bestätigen und Deine Selbsterkenntnis daraus
Geschrieben von Bittner BjoernFahrt also zügig, aber nicht halsbrecherich zum Feuerwehrhaus, ich bin nun auch vorsichtiger geworden!

ist auch wichtig, auch wenn man sowieso nicht halsbrecherisch fahren sollte.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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 03.06.2008 23:17 Bjoe7rn 7B., Hage
 03.06.2008 23:21 Chri7sti7an 7F., Wernau
 04.06.2008 14:04 Seba7sti7an 7B., Hövelhof
 04.06.2008 16:28 Juli7an 7H., Stemwede
 04.06.2008 18:25 Chri7sti7an 7F., Wernau
 04.06.2008 19:03 Ploß7 R.7, München
 04.06.2008 20:57 Juli7an 7H., Stemwede
 03.06.2008 23:31 ., Marburg
 04.06.2008 09:13 Volk7er 7E., Eydelstedt
 04.06.2008 16:34 ., Marburg
 04.06.2008 19:50 Denn7is 7E., Menden
 04.06.2008 19:52 ., Köln
 04.06.2008 19:57 Denn7is 7E., Menden
 04.06.2008 20:14 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 03.06.2008 23:32 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 03.06.2008 23:42 Lutz7 W.7, Düren/ Salzburg
 03.06.2008 23:46 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 03.06.2008 23:49 ., Marburg
 04.06.2008 04:08 Chri7sti7an 7K., Bitterfeld-Wolfen
 04.06.2008 04:47 ., Kirchheim unter Teck
 04.06.2008 09:44 Thom7as 7W., Norden
 04.06.2008 13:31 Bjoe7rn 7B., Hage
 04.06.2008 16:54 Hart7mun7d F7., Emsland
 04.06.2008 19:25 Sven7 K.7, Vogtland
 04.06.2008 23:32 Bjoe7rn 7B., Hage
 05.06.2008 11:12 ., Köln
 04.06.2008 17:56 Jürg7en 7H., Herne
 04.06.2008 18:18 Chri7sti7an 7F., Wernau
 04.06.2008 18:52 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 04.06.2008 22:56 ., Leinburg
 04.06.2008 23:01 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 04.06.2008 23:04 Dirk7 B.7, Düsseldorf
 04.06.2008 19:47 ., Köln
 04.06.2008 20:41 Sven7 K.7, Vogtland
 05.06.2008 00:06 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 05.06.2008 11:08 ., Köln
 04.06.2008 23:39 Bjoe7rn 7B., Hage
 04.06.2008 23:45 Thom7as 7W., Norden
 05.06.2008 00:07 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 05.06.2008 11:37 ., Kirchheim unter Teck
 05.06.2008 11:44 Pete7r K7., Bruchsal / Salzburg
 05.06.2008 11:47 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 05.06.2008 11:53 ., Kirchheim unter Teck
 05.06.2008 12:08 ., Köln
 05.06.2008 12:08 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 05.06.2008 16:54 Juli7an 7H., Stemwede
 05.06.2008 12:06 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 05.06.2008 12:31 Jürg7en 7M., Weinstadt
 05.06.2008 00:55 ., Marburg
 05.06.2008 09:12 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 05.06.2008 15:20 ., Warstein
 01.07.2008 12:30 Bjoe7rn 7B., Hage
 01.07.2008 16:46 Katj7a R7., Köln
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