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ThemaKosten, war: OVG Koblenz: Minderjähriger haftet für Einsatzkosten2 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen488902
Datum12.06.2008 10:295240 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannGegen die Einsatzkosten in Höhe von 10.000 EUR (sportlich für eine Scheune wie ich finde) hatte er Widerspruch eingelegt oder einlegen lassen.

Das kommt auf die Scheuna an. Wenn die entsprechend groß ist und die Einsatzdauer dadruch steigt (kann mich an 12-Stunden-Einsätze erinnern) kommt da einiges zusammen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg488951
Datum12.06.2008 13:203712 x gelesen
Schon alleine die Tatsache, dass die Scheune voller Stroh (oder wars Heu) war macht die sache nicht besser.
Ich denke, jeder der schonmal bei sowas dabei war, weiß dass da erstmal ausgeräumt wird und das kann dauern.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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 12.06.2008 09:01 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus OVG Koblenz: Minderjähriger haftet für Einsatzkosten
 12.06.2008 10:29 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 12.06.2008 13:20 Patr7ick7 W.7, Albstadt
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