News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | TV im Mannschaftraum => Gema? | 9 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | = an8ony8m =8 .8, 4 / | 489447 | |||
Datum | 15.06.2008 16:29 | 6465 x gelesen | |||
Hallo, mir wurde von einem Gema-Mitarbeiter mitgeteilt, das ein TV im Mannschaftsraum grundsätzlich auch bei der Gema beitragspflichtig ist. Ein Mannschaftsraum, wäre wie ein Vereinsheim zu werten und da die Teilnehmer nicht verwandt oder verschwägert sein, wären Treffen in Vereinsheimen oder halt auch Mannschaftsräumen "öffentlich" und daher bei der Gema anzuzeigen! Dies gelte im Prinzip nicht nur fürs TV sondern auch für ein Radio. Wer von Euch hat vergleichbares schon gesagt bekommen bzw. ein Radio oder ein TV im Mannschaftsraum und Gema angemeldet? Das ganze läuft anonym, da vermutlich die Gema hier mitliest. Unsererseits ist es so, das wir erst seit Juni (zur EM) uns eine Empfangsmöglichkeit im Gerätehaus eingerichtet haben. Diese ist bei GEZ und Gema für den Zeitraum der EM angemeldet und daher haben wir aktuell kein Problem. Für uns wäre es nur interessant zu Wissen in wie weit die Gema tatsächlich generell notwendig wäre. Es geht wohl am ehseten um die Definition von "Öffentlich". Würde sich das ganze bestätigen, würden wir Ende Juni den Empfänger (geliehener Sat-Receiver von Privatperson) wieder aus dem Gerätehaus entfernen und bei der GEZ auf die Radios runterstufen. MfG Anonymus! | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 489449 | |||
Datum | 15.06.2008 16:36 | 4266 x gelesen | |||
hallo, aus dem hohlen Bauch heraus und auf die Schnelle gegoogled: nicht öffentlich => keine Gema-Gebühren fällig [nach meiner Meinung ] Nach dem Gesetz sind nur öffentliche Wiedergaben, was auch Live-Veranstaltungen Quelle: GEMA-Gebühren fallen nicht an, wenn eine Live-Veranstaltung „nicht-öffentlich“ ist! - von Rechtsanwalt Philipp Meyer ich hoffe ich interpretiere das richtig und die Quelle auf die ich mich beziehe ist auch i.O. Ansonsten lasse ich mich da gerne belehren ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Salzburg / Ba-Wü | 489451 | |||
Datum | 15.06.2008 16:39 | 4106 x gelesen | |||
Tach, in Niedersachsen gibt es eine Pauschallösung. Klick Punkt 2 Ziffer 9 sollte da interessant sein. Gruß Peko Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
| |||||
Autor | Phil8ipp8 S.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg | 489477 | |||
Datum | 15.06.2008 19:12 | 3779 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym= Ein Mannschaftsraum, wäre wie ein Vereinsheim zu werten Grundsätzlich ist die Feuerwehr kein Verein, sondern eine Einrichtung der Gemeinde! Somit sollte diese Aussage wohl keine Gültigkeit haben. Geschrieben von =anonym= Es geht wohl am ehseten um die Definition von "Öffentlich". Also ich finde nicht das man einen Mannschaftsraum der Feuerwehr in einem Gerätehaus nicht als "Öffentliche Räumlichkeit" ansehen kann. | |||||
| |||||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 489506 | |||
Datum | 15.06.2008 20:40 | 3707 x gelesen | |||
Die Diskussion hatten wir schon mal. 1. Raum natürlich öffentlich! - daher auch rauchverbot (ich spreche von RLP) 2. GEMA IST fällig! sowohl für TV als auch für jedes Radio (auch in Fahrzeugen) Wie gesagt RLP! | |||||
| |||||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 489511 | |||
Datum | 15.06.2008 20:44 | 3689 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler MikeDie Diskussion hatten wir schon mal. Könntest du mir mit einem Thread-Link behilflich sein? Geschrieben von Schindler Mike 1. Raum natürlich öffentlich! D.h. jeder darf dort rein? Geschrieben von Schindler Mike daher auch rauchverbot (ich spreche von RLP) Das rauchverbot ergibt sich aber in RLP doch daher, dass es ein öffentliches Gebäude ist. Sprich das Gebäude der "öffentlichen Hand" gehört. Daher ist auch in Büros von Ämtern Rauchverbot, auch wenn es ein Einzelbüro ohne Publikumsverkehr ist. Geschrieben von Schindler Mike 2. GEMA IST fällig! Über Beträge in welcher Höhe reden wir hier eigentlich? Geschrieben von Schindler Mike Wie gesagt RLP! Ich bezweifle, dass die GEMA für unterschiedliche Bundesländer unterschiedliche Verfahrensweisen hat. Grüße Manuel | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 489512 | |||
Datum | 15.06.2008 20:47 | 3686 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Schindler Mike Raum natürlich öffentlich! - daher auch rauchverbot (ich spreche von RLP) der Status des Raumes ist dafür uninteressant. Massgeblich ist die Veranstaltung die stattfindet. Z.B. eine private Geburtstagsfeier in einer Gaststätte ist GEMA-frei. Die Definitionen die für das Rauchverbot hergenommen werden haben mit der GEMA gar nichts zu tun. Geschrieben von Schindler Mike 2. GEMA IST fällig! meiner Meinung, und die des Rechtsanwaltes der die Stellungnahme die im Threadcontainer verlinkt ist verfasst hat, nach NEIN Geschrieben von Schindler Mike sowohl für TV als auch für jedes Radio (auch in Fahrzeugen) sorry - da bringst du zwei total verschiedene Dinge durcheinander: GEMA und GEZ ... Das Radio im ELW hat mit der GEMA zunächst gar nichts zu tun. Es sei denn es wird für die Musikberieselung bei einer öffentlichen Veranstaltung benutzt. GEZ hat nur was mit der Bereitstellung von Rundfunk- und TV-Geräten incl. neuartige Rundfunkgeräte was zu tun. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 489514 | |||
Datum | 15.06.2008 20:53 | 3648 x gelesen | |||
Au weia in der tat, ich rede von der GEZ! | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 489593 | |||
Datum | 16.06.2008 08:42 | 3496 x gelesen | |||
Keine GEMA notwendig. Jürgen hat ja schon was dazu geschrieben. Anders sieht es aus wenn ihr z.B. ein Spiel öffentlich zeigen wollt, weil sonst keiner zu eurem Tag der offenen Tür kommt. So vor gekommen bei der WM. Dann muss an die GEMA gezahlt werden. Gruß Martin THW OV-Neuss stv. Ortsbeauftragter http://www.thw-neuss.de | |||||
| |||||
|