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ThemaTV im Mannschaftraum => Gema?9 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • GEMA-Gebühren fallen nicht an, wenn eine Live-Veranstaltung „nicht-öffentlich“ ist! - von Rechtsanwalt Philipp Meyer
  • GEMA
  • Pauschalvereinbagung LFV Niedersachsen
  •  
    Autor= an8ony8m =8 .8, 4 / 489447
    Datum15.06.2008 16:296465 x gelesen
    Hallo,

    mir wurde von einem Gema-Mitarbeiter mitgeteilt, das ein TV im Mannschaftsraum grundsätzlich auch bei der Gema beitragspflichtig ist. Ein Mannschaftsraum, wäre wie ein Vereinsheim zu werten und da die Teilnehmer nicht verwandt oder verschwägert sein, wären Treffen in Vereinsheimen oder halt auch Mannschaftsräumen "öffentlich" und daher bei der Gema anzuzeigen! Dies gelte im Prinzip nicht nur fürs TV sondern auch für ein Radio.

    Wer von Euch hat vergleichbares schon gesagt bekommen bzw. ein Radio oder ein TV im Mannschaftsraum und Gema angemeldet?

    Das ganze läuft anonym, da vermutlich die Gema hier mitliest.

    Unsererseits ist es so, das wir erst seit Juni (zur EM) uns eine Empfangsmöglichkeit im Gerätehaus eingerichtet haben. Diese ist bei GEZ und Gema für den Zeitraum der EM angemeldet und daher haben wir aktuell kein Problem. Für uns wäre es nur interessant zu Wissen in wie weit die Gema tatsächlich generell notwendig wäre. Es geht wohl am ehseten um die Definition von "Öffentlich".
    Würde sich das ganze bestätigen, würden wir Ende Juni den Empfänger (geliehener Sat-Receiver von Privatperson) wieder aus dem Gerätehaus entfernen und bei der GEZ auf die Radios runterstufen.

    MfG Anonymus!


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg489449
    Datum15.06.2008 16:364266 x gelesen
    hallo,

    aus dem hohlen Bauch heraus und auf die Schnelle gegoogled:

    nicht öffentlich => keine Gema-Gebühren fällig [nach meiner Meinung ]

    Nach dem Gesetz sind nur öffentliche Wiedergaben, was auch Live-Veranstaltungen
    umfasst, urheberrechtlich geschützt, und damit gebührenpflichtig, § 15 III UrhG. Nun stellt
    sich die Frage, wie die Begriffe „öffentlich“ / „nicht-öffentlich“ voneinander abzugrenzen
    sind.
    Vereinfacht ausgedrückt geht es darum, ob ein Veranstalter bzw. die Zuhörer (nicht der/
    die Künstler!!!) durch „persönliche Beziehungen“ mit einander verbunden sind. Die
    persönlichen Beziehungen müssen nicht zwingend familiär oder freundschaftlich sein.
    Ausreichend ist ggf. auch ein enger, persönlicher Kontakt, der bei allen (!) Beteiligten das
    „Bewusstsein hervorruft, persönlich miteinander verbunden zu sein“
    (BGH-Entscheidung
    „Vollzugsanstalt“). Dabei gilt in der Regel, dass mit steigender Anzahl der Zuhörer auch
    die Wahrscheinlichkeit wächst, dass das Kriterium der persönlichen Verbundenheit
    nicht gegeben ist. Ab 100 Personen geht man regelmäßig davon aus, dass es sich um eine
    öffentliche Wiedergabe handelt.


    Quelle: GEMA-Gebühren fallen nicht an, wenn eine Live-Veranstaltung „nicht-öffentlich“ ist! - von Rechtsanwalt Philipp Meyer

    ich hoffe ich interpretiere das richtig und die Quelle auf die ich mich beziehe ist auch i.O. Ansonsten lasse ich mich da gerne belehren ...


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorPete8r K8., Bruchsal / Salzburg / Ba-Wü489451
    Datum15.06.2008 16:394106 x gelesen
    Tach,

    in Niedersachsen gibt es eine Pauschallösung. Klick

    Punkt 2 Ziffer 9 sollte da interessant sein.


    Gruß Peko


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorPhil8ipp8 S.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg489477
    Datum15.06.2008 19:123779 x gelesen
    Geschrieben von = anonym= Ein Mannschaftsraum, wäre wie ein Vereinsheim zu werten

    Grundsätzlich ist die Feuerwehr kein Verein, sondern eine Einrichtung der Gemeinde! Somit sollte diese Aussage wohl keine Gültigkeit haben.

    Geschrieben von =anonym= Es geht wohl am ehseten um die Definition von "Öffentlich".
    Also ich finde nicht das man einen Mannschaftsraum der Feuerwehr in einem Gerätehaus nicht als "Öffentliche Räumlichkeit" ansehen kann.


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    AutorMike8 S.8, Speyer / RLP489506
    Datum15.06.2008 20:403707 x gelesen
    Die Diskussion hatten wir schon mal.
    1. Raum natürlich öffentlich! - daher auch rauchverbot (ich spreche von RLP)
    2. GEMA IST fällig!
    sowohl für TV als auch für jedes Radio (auch in Fahrzeugen)

    Wie gesagt RLP!


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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz489511
    Datum15.06.2008 20:443689 x gelesen
    Geschrieben von Schindler MikeDie Diskussion hatten wir schon mal.
    Könntest du mir mit einem Thread-Link behilflich sein?

    Geschrieben von Schindler Mike1. Raum natürlich öffentlich!
    D.h. jeder darf dort rein?

    Geschrieben von Schindler Mikedaher auch rauchverbot (ich spreche von RLP)
    Das rauchverbot ergibt sich aber in RLP doch daher, dass es ein öffentliches Gebäude ist. Sprich das Gebäude der "öffentlichen Hand" gehört.
    Daher ist auch in Büros von Ämtern Rauchverbot, auch wenn es ein Einzelbüro ohne Publikumsverkehr ist.

    Geschrieben von Schindler Mike2. GEMA IST fällig!
    Über Beträge in welcher Höhe reden wir hier eigentlich?

    Geschrieben von Schindler MikeWie gesagt RLP!
    Ich bezweifle, dass die GEMA für unterschiedliche Bundesländer unterschiedliche Verfahrensweisen hat.


    Grüße

    Manuel


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg489512
    Datum15.06.2008 20:473686 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Schindler MikeRaum natürlich öffentlich! - daher auch rauchverbot (ich spreche von RLP)

    der Status des Raumes ist dafür uninteressant. Massgeblich ist die Veranstaltung die stattfindet. Z.B. eine private Geburtstagsfeier in einer Gaststätte ist GEMA-frei.

    Die Definitionen die für das Rauchverbot hergenommen werden haben mit der GEMA gar nichts zu tun.

    Geschrieben von Schindler Mike2. GEMA IST fällig!

    meiner Meinung, und die des Rechtsanwaltes der die Stellungnahme die im Threadcontainer verlinkt ist verfasst hat, nach NEIN

    Geschrieben von Schindler Mikesowohl für TV als auch für jedes Radio (auch in Fahrzeugen)

    sorry - da bringst du zwei total verschiedene Dinge durcheinander: GEMA und GEZ ...

    Das Radio im ELW hat mit der GEMA zunächst gar nichts zu tun. Es sei denn es wird für die Musikberieselung bei einer öffentlichen Veranstaltung benutzt.

    GEZ hat nur was mit der Bereitstellung von Rundfunk- und TV-Geräten incl. neuartige Rundfunkgeräte was zu tun.


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorMike8 S.8, Speyer / RLP489514
    Datum15.06.2008 20:533648 x gelesen
    Au weia in der tat, ich rede von der GEZ!


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    AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen489593
    Datum16.06.2008 08:423496 x gelesen
    Keine GEMA notwendig. Jürgen hat ja schon was dazu geschrieben.

    Anders sieht es aus wenn ihr z.B. ein Spiel öffentlich zeigen wollt, weil sonst keiner zu eurem Tag der offenen Tür kommt. So vor gekommen bei der WM.
    Dann muss an die GEMA gezahlt werden.


    Gruß Martin



    THW OV-Neuss
    stv. Ortsbeauftragter
    http://www.thw-neuss.de

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     15.06.2008 16:29 = an7ony7m =7 .7, 4
     15.06.2008 16:36 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.06.2008 16:39 Pete7r K7., Bruchsal / Salzburg
     15.06.2008 19:12 ., Grünsfeld
     15.06.2008 20:40 ., Speyer
     15.06.2008 20:44 ., Westerwald
     15.06.2008 20:47 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.06.2008 20:53 ., Speyer
     16.06.2008 08:42 Mart7in 7D., Kaarst
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