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Thema | Eintritt ab 18?? | 16 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Jani8n K8., delmenhorst / Niedersachsen | 491290 | |||
Datum | 25.06.2008 10:54 | 6691 x gelesen | |||
Hallo, hab da mal so ne frage: bei und in der Jugendordnung der Jugendfeuerwehr steht das man nach dem 16. vollendeten Lebensjahr in den Aktiven Dienst übertreten kann. Aber auf einmal sagt unser Jugendwart das die erst mit 18 Jahren übertreten dürfen, da wir auch schon einige haben die 16 oder auch 17 sind. Leider kann man mit ihm nict ganz darüber reden, aber wieso ist das auf einmal ab 18 Jahren?? Mfg | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW | 491291 | |||
Datum | 25.06.2008 10:58 | 4654 x gelesen | |||
Hallo, weiss nicht ob bei Euch das Eintrittsalter für den Aktiven Dienst mal hochgesetzt wurde. Vielleicht ist die Jugendordnung noch aus dem Zeitraum vor diesem Punkt. Bei uns durfte man früher auch mit 17 in den aktiven Dienst übergehen. Das Alter wurde auf 18 erhöht. Die Jugendordnung müßte allerdings geändert werden. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 491294 | |||
Datum | 25.06.2008 11:11 | 4480 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Janin Kastens: bei und in der Jugendordnung der Jugendfeuerwehr steht das man [...] Das steht vor allem auch im Niedersächsischen Brandschutzgesetz (§ 11 (2) und (3) - Mitglieder der FF), mit 16 kann man in Niedersachsen grundsätzlich in den aktiven Dienst übertreten. Nun kann es natürlich sein, daß die Stadt bzw. FF Delmenhorst das anders geregelt hat, das sollte dann z.B. in der Satzung der FF Delmenhorst nachzulesen sein, einfach mal nachsehen (evtl. im Internet auf der Seite der FF oder Stadt zu finden, z.b. unter der Rubrik Ortsrecht). Gruß Daniel | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 491296 | |||
Datum | 25.06.2008 11:17 | 4299 x gelesen | |||
Geschrieben von Janin KastensHallo, Im NBrandSchG ist im § 11 Absatz 2 die Rede von einem vollendeten 16. Lebensjahr. Allerdings besteht ja daraus kein Anspruch ab dem Alter übernommen zu werden. Wenn sich die Wehr entscheidet erst ab 18 Jahren zu übernehmen, ist das erst einmal so hinzunehmen. Oder aus der JF austreten und dann in die FF neu eintreten. ;-) Gibt auch durchaus gute Gründe nicht gleich mit 16 die Kameraden zu übernehmen. Vielleicht kommt in Delmenhorst ja noch eine derzeit ausreichende personelle Auslastung hinzu? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Hameln / Niedersachsen | 491298 | |||
Datum | 25.06.2008 11:22 | 4400 x gelesen | |||
Hi, Das Feuerwehrwesen in Niedersachsen wird durch das Niedersächsische Brandschutzgesetz geregelt. Dieses besagt in der aktuellen Fassung von 2004 in §11(2), dass man mit 16 Aktives Mitglied werden kann. Gruß, Sven | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 491301 | |||
Datum | 25.06.2008 11:42 | 4142 x gelesen | |||
Dürfte auch immer von der aktuellen Personalsituation UND von der jeweiligen Person an sich abhängen. Also ob man in der aktiven Wehr Bedarf hat oder nicht und ob man es im konkreten Fall der Person aus der Jugendfeuerwehr zutraut in der aktiven Wehr zurechtzukommen oder nicht. Bei uns ist es z.B. so, daß wir unsere Sollstärke erreicht und sogar überschritten haben. Zugänge von außen sind eigentlich nicht mehr möglich, Leute aus der Jugendfeuerwehr werden jedoch weiter übernommen. Begründung ist wohl unter anderem, daß nur entsprechend der Sollstärke auch PSA vorgehalten wird bzw. wurde. Es kann also sein, daß obwohl Personen unter 18 übernommen wurden, in Zukunft gewartet wird, bis diese 18 sind. Grundvoraussetzung ist aber auf jeden Fall der bestandene Grundlehrgang, vorher wurde man mit unter 18 nicht übernommen. Außerdem, kann-Regelungen sind nun einmal keine muß-Regelungen und wenn man Gründe gegen eine Übernahme anführen kann (siehe mein Beispiel), dann wird es schwer sich gegen eine solche Entscheidung durchzusetzen. Wobei ich auch keinen zwingenden Grund sehe, unter 18 übernommen werden zu müssen. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 491302 | |||
Datum | 25.06.2008 11:43 | 4211 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven BlumeDas Feuerwehrwesen in Niedersachsen wird durch das Niedersächsische Brandschutzgesetz geregelt. Dieses besagt in der aktuellen Fassung von 2004 in §11(2), dass man mit 16 Aktives Mitglied werden kann. Hallo! Und trotzdem kann jede Wehr in ihrer Satzung eine andere Altersgrenze festlegen - was durchaus sinnvoll ist. Stichwort Aufsichtspflicht. Ein Gruppenführer sollte Gruppen führen und nicht den Kindergärtner für Jugendliche machen müssen. Aber diese leidige Diskussion hatten wir hier schon mehr als einmal, guckst du in der Foren-Suche. Gruß, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Otto8 G.8, Swisttal / NRW | 491303 | |||
Datum | 25.06.2008 11:46 | 4139 x gelesen | |||
Hallo, wie sich das so liest ist es eine Kannbestimmung und liegt somit im Ermessen des Dienstherrn. Persönlich finde ich eine Übernahme in den EInsatzdienst mit erreichen des 18 Lebensjahres sinnvoll. Davon aber mal abgesehn denke ich dass man im Bezug die EInhaltung von diversen anderen Vorschrifften (GUV, Jugnedschutz u.s.w)diese Altergrenze gesetz hat. Die FwDV 7 besagt ja z.B. das man erst mit 18 ATg werden kann. Wie das letztendlich in Nds. gehandhabt wird kann ich aber auch nicht sagen, Sinn macht aber in meinen Augen erst ein Übernahme in den aktiven Dienst ab 18. | |||||
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Autor | Kim 8S., Hambergen / Niedersachsen | 491304 | |||
Datum | 25.06.2008 11:47 | 4216 x gelesen | |||
Grundsätzlich ist der Eintritt in die Feuerwehr in Niedersachsen mit dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich. Grundsätzlich ist dieses meiner Meinung nach überhaupt nicht zeitgemäß. Gruß Kim Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun. Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de | |||||
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Autor | Marv8in 8M., Mudersbach / Rheinland-Pflaz | 491307 | |||
Datum | 25.06.2008 11:56 | 4149 x gelesen | |||
Bei uns in unserer VG (im LK eigentlich auch aber da ist es den Wehren/Träger selbiger überlassen wie sie es handhaben. Wir haben auch Wehren die erst mit 18 übernehmen) ist es so geregelt, dass man mit 16 in die Einsatzabteilung übernommen wird und auch schon seine PSA bekommt. Allerdings is das mit den Einsätzen erstmal wenig bis garnichts weil Melder erst mit 18 ausgegeben werden. So kann man bevor man sie Einsätze mitfährt schonmal 2Jahre lang sich eingliedern und kräftig üben und lernen. So ists gedacht natürluich passierts dass man auch mal mitbekommt hey wir haben einen Einsatz und u18 schonmal mit rausfährt is aber eher selten (0-3mal im Jahr). Finde ich persönlich garnicht so schlecht die Regelung vor allem weil in den 2 Jahren dann auch der TM gemacht werden kann und man dann mit 18 die volle Grundausbildung hat. (In RLP is TM-Lehrgang + 2Jahre in der eigenen Einheit = Grundausbildung) MFG -und wie immer meine eigene Meinung und anch besten Wissen und Gewissen sgeschrieben- -Wer Rechtschreibfehler finden sollte, darf sie behalten ;-)- -- Das ist MEINE Meinung, sosnt nichts! -- Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0 - und das nennen sie ihren Standpunkt. (A. Einstein) | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 491344 | |||
Datum | 25.06.2008 15:24 | 4066 x gelesen | |||
Laut Gesetzgeber dürfen Ü16 unter Beschränkungen mit auf Einsatz. Wer aber konkret mitdarf regelt meistens die Wehr selbst. Eine Übernahme müste demnach nicht der JW befürtworten, sondern der Kdt/WF. Ob man dann auf Einsatz mitdarf, obliegt wohl dem Gruppenführer des jeweiligen Fahrzeugs (oder natürlich dem Kdt.). Vielleicht solltest du mal mit eurem Kdt reden und das klären. | |||||
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Autor | Jani8n K8., delmenhorst / Niedersachsen | 491546 | |||
Datum | 27.06.2008 11:10 | 3905 x gelesen | |||
Einer Aus der FF sagte das man auch aus der JF austreten kann und dann in die FF rüber gehen kann, das Problem ist ja auch das der JW die Prüfung irgendwie mitmacht udn auch für die Züge verantwortlich ist! | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 491589 | |||
Datum | 27.06.2008 13:29 | 3888 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Janin Kastens Einer Aus der FF sagte das man auch aus der JF austreten kann und dann in die FF rüber gehen kann, das Problem ist ja auch das der JW die Prüfung irgendwie mitmacht udn auch für die Züge verantwortlich ist! Das war sicherlich nicht ganz ernst gemeint. Eine Feuerwehr die JF'ler erst mit 18 übernimmt wird auch in die Einsatzabteilung nur volljährige Personen aufnehmen. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Well8isc8h E8., Lohberg / Bayern | 492555 | |||
Datum | 03.07.2008 16:23 | 3950 x gelesen | |||
hallo! ein blick in dein zuständiges feuerwehrgesetz bringt klarheit. soweit ich das niedersächsische brandschutzgesetz richtig lese, steht im abschnitt 3 §11 satz 2: "Aktives Mitglied der freiwilligen Feuerwehren können nur Gemeindeeinwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben." meines erachtens bedutet dies, dass man ab dem vollendeten 16. lebensjahr in den aktiven dienst übertritt. nachzulesen unter: http://www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de/master/C14775663_N14754517_L20_D0_I10827161.html angaben ohne gewähr greetz erich | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 492557 | |||
Datum | 03.07.2008 16:25 | 3895 x gelesen | |||
Geschrieben von Wellisch Erichdie für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben." Sie können(!) mit 16 ein-/übertreten, müssen aber nicht. Wenn die Ortswehr selber sagt, sie nehmen erst ab 18 auf, aus welchen Gründen auch immer, ist dies keine Verstoß, lediglich eine Verschärfung des Gesetzes. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) | |||||
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Autor | Sand8ra 8Z., Elmshorn / Schleswig - Holstein | 503691 | |||
Datum | 18.08.2008 14:40 | 3877 x gelesen | |||
Das ist bei uns in Elmshorn auch so . Man kann est ab 18 in den Aktiven Dienst eintretten . | |||||
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