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Thema | Abschreibung usw., war: Stadt will Löschgruppe schließen in Schwerte | 5 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 491520 | |||
Datum | 27.06.2008 08:37 | 4467 x gelesen | |||
Hallo, mal ein paar Hintergründe, weils da oft Verständnisprobleme gibt: Geschrieben von Christian Trachternach Die 800€ Abschreibung im Jahr für die Fahrzeuge sind ja (vermute ich jetzt mal!) nur laufende Kosten. "Abschreibung" (d.h. umgekehrt die notwendigen Rücklagen für planmäßige Neubeschaffung) ist eigentlich was anderes als "laufende Kosten" (Kraftstoff, Reparaturen usw.), auch wenn manche die AfA (Abschreibung für Abnutzung) auch als solche bezeichnen... Geschrieben von Christian Trachternach Wenn aber zu den 30.000€ für den MTW noch in ein paar Jahren x.hunderttausend Euro für ein neues LF anfallen sieht das ganze schon wieder anders aus..... Einmalige Kosten sind das eine, aber die muss man dann sinnvollerweise auf die Jahre umlegen, um nicht wieder wie früher häufig der Fall bei der öffentlichen Hand, die Wiederbeschaffungskosten "zu vergessen".... (deshalb stellt die öH ja jetzt von Kameralistik auf Doppik um.) Beispiel anhand einer SEHR vereinfachten Rechnung: Standard-HLF 20/16: ca. 300.000 Euro soll 20 Jahre halten: Die lineare Methode ergibt je Jahr 15.000 Euro (normalerweise müsste man die degressive Methode mit aufgrund des anfangs höheren Wertverlustes anfangs höheren Beträgen ansetzen). Dazu muß man Zinsen, Finanzierungskosten (ja auch die öffentliche Hand hat Kosten für Kredite, je höher verschuldet, umso höhere Kosten dafür!) etc. rechnen. (Kalkulatorische Zinsen aus den letzten Jahren aus mehreren Quellen z.B. 9 %, das wären dann (anfangs) 27.000 Euro!) More z.B.: http://classic.unister.de/Unister/wissen/sf_lexikon/ausgabe_stichwort10053_90.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 491527 | |||
Datum | 27.06.2008 08:57 | 2541 x gelesen | |||
Zwei begriffliche Klärungen. Der Inhalt des Postings an sich steht außer Frage. AfA = Absetzungen für Abnutzung Geschrieben von Ulrich Cimolino (normalerweise müsste man die degressive Methode mit aufgrund des anfangs höheren Wertverlustes anfangs höheren Beträgen ansetzen). Wirtschaftsgüter können seit dem 01.01.2008 nicht mehr degressiv abgeschrieben werden. An diese Stelle tritt die "leistungsabhängige Abschreibung". Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 491528 | |||
Datum | 27.06.2008 09:14 | 2351 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannZwei begriffliche Klärungen. merci... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 491575 | |||
Datum | 27.06.2008 12:35 | 2229 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannWirtschaftsgüter können seit dem 01.01.2008 nicht mehr degressiv abgeschrieben werden. An diese Stelle tritt die "leistungsabhängige Abschreibung". Stop. Das betrifft die steuerliche AfA. Bei der Kalkulation kann ich abschreiben wie ich will. Ich muß teilweise sogar abweichen, da ich ja durch die Abschreibung den tatsächluchen Substanzverlust abbilden muß, damit ich diesen über die Kalkulation in die Preise meiner Produkte einfließen lassen kann und dann über diese die Ersatzbeschaffung des Wirtschaftsgutes (und das ggf. nicht 1:1 sondern incl. technischem Fortschritt) nach Ablauf der Nutzungsdauer sicherstellen kann. Die steuerliche AfA hat andere Zielsetzungen. Als Steuerpflichtiger schraube ich sie möglichst hoch (d.h. kurze Nutzungsdauer, hohe AfA-Sätze), damit ich sofort möglichst wenig steuern zahle. Als Finanzamt drücke ich sie möglichst runter (d.h. möglichst lange Nutzungsdauer und möglichst niedrige AfA-Sätze). Und dann gibt es noich die AfA, die der Wirtschaftsprüfer für den Handelsrechtlichen Jahresabschluß anerkennt. Deshalb hast Du bei diversen Standardsoftwarelösungen auch mindestens die drei AfA-Felder. 1. Handelsrechtliche AfA 2. Steuerrechtliche AfA 3. kalkulatorische AfA Die "ehrlichste" AfA sollte die kalkulatorische sein. Denn damit bescheiße ich mich sonst selbst. Ist sie zu hoch sind meine Produkte u.U. zu teuer und ich habe keinen Umsatz. Ist sie zu niedrig habe ich u.U. wenn das Anlagegut abgenutzt ist und ersetzt werden muß nicht die nötigen Mittel über den Umsatz generiert, um Ersatz beschaffen zu können. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 491588 | |||
Datum | 27.06.2008 13:27 | 2112 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer1. Handelsrechtliche AfA Ja, hatte nur 2. und 3. im Blick. Bei der kalkulatorischen habe ich mir gedacht, dass die nicht auf Kommunen mit einem auf Kostendeckung ausgerichteten Betrieb von Bedeutung ist. Mein Fehler. Danke für die Aufklärung. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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