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ThemaJährliche Unterweisung; war: Was soll in Rettungsrucksack8 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen492904
Datum04.07.2008 18:055575 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtEine jährliche Unterweisungspflicht die sich aus dem MPG und angehängten Verordnungen ergibt ist mir bislang nicht bekannt.
Eine solche Regelung allgemein für den Feuerwehrbereich bislang auch nicht.

§ 4 GUV-V A1 Grundsätze der Prävention
Unterweisung der Versicherten
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.


Falls jetzt jemand auf die Idee kommt, da steht nix von Feuerwehr, gilt also nicht für die Feuerwehr, möge das hier lesen:

GUV-V C 53 Feuerwehren
Unterweisung
§ 15. Die Feuerwehrangehörigen sind im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die Gefahren im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu unterweisen.
Zu § 15:
Siehe auch § 4 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1). Die im Feuerwehrbereich insbesondere zu beachtenden Vorschriften und Regeln sind im Anhang aufgeführt. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung sind die einschlägigen Vorschriften und Regeln zu behandeln. Insbesondere sind Unfallereignisse, deren Ursachen und Maßnahmen zur Unfallverhütung zu erörtern.


Die GUV-V A1 ist übrigens im o. g. Anhang aufgeführt.


MkG Sascha

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg492937
Datum04.07.2008 21:213230 x gelesen
Und was hat das mit dem MedPG zu tun?

Das ist die allgemeine Unterweisung in der UVV. "Haut Euch den AED nicht auf den Kopf. Wenn es sich nicht vemeiden läßt, setzt einen Helm auf".


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen492968
Datum04.07.2008 23:343123 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerUnd was hat das mit dem MedPG zu tun?
Nix. Hat das wer behauptet?

Das ist die allgemeine Unterweisung in der UVV.
Richtig! Ausbilder: "Vor dem Auslösen des Schocks Patienten loslassen, zurücktreten, Umfeld warnen!" "Nicht auf nassem Untergrund oder leitfähigem Material defibrillieren!" Was sind das? Hinweise, die der Anwendersicherheit dienen. Was mache ich damit faktisch? Eine Unterweisung durchführen. Nur findet die halt "zufällig" im Rahmen einer Einweisung nach MPG oder sonstwas statt...


MkG Sascha

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg492970
Datum04.07.2008 23:373172 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerEine Unterweisung durchführen.

Aber keine nach MedPG.

Geschrieben von Sascha Trögerur findet die halt "zufällig" im Rahmen einer Einweisung nach MPG oder sonstwas statt...

Eben nicht. Die wäre dann doch noch etwas umfangreicher.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen492974
Datum05.07.2008 00:063143 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerAber keine nach MedPG.
Nach GUV-V A1, § 4.

Eben nicht.
Doch. Das eine ist die Anwendung ohne Gefährdung, das andere ist die "sinnvolle" Anwendung. Verbindet man vernünftigerweise, sind aber aus Sicht der Arbeitssicherheit unterschiedliche Dinge. Wenn ich neben der UVV auch noch der MPBetreibV entsprechen möchte, muss ich, ganz klar, mehr machen. Da es nach letzterem wohl keine Vorgaben hinsichtlich einer wiederholenden Einweisung gibt, komme ich über die Arbeitssicherheit letztendlich auch dahin, dass ich das Gerät min. einmal im Jahr in die Hand nehmen muss.

Ist für die Praxis eher nachrangig. Wer einen AED hat, muss regelmäßig Ausbildung betreiben, um das Geräte sicher und sinnvoll zu nutzen.


MkG Sascha

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AutorJago8 H.8, Hannover / z. Zt. Hameln / Niedersachsen492976
Datum05.07.2008 00:533127 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christian FischerAber keine nach MedPG.

Weil hier sonst immer viele so pingelig sind bin ich es auch mal:
Die Abkürzung für das Medizinproduktegesetz lautet "MPG" und nicht "MedPG" ;-)

Gruß Jago


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg492981
Datum05.07.2008 07:043158 x gelesen
Geschrieben von Jago HexelDie Abkürzung für das Medizinproduktegesetz lautet "MPG" und nicht "MedPG" ;-)


Ein MPG ist für mich als gelernten Soldaten das Manöverpatronengerät und hat mit Medizinprodukten wenig zu tun ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW492996
Datum05.07.2008 09:593163 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischerist für mich als gelernten Soldaten

Willkommen bei feuerwehr.de.

Wie bei einigen anderen Threads vorher auch solltest Du dich ggfs. mal damit beschäftigen,
das wir nicht bei der BW oder im V-Fall sind ;-))


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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 04.07.2008 10:42 ., Westerwald Was soll in Rettungsrucksack
 04.07.2008 18:05 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 04.07.2008 21:21 Chri7sti7an 7F., Wernau
 04.07.2008 23:34 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 04.07.2008 23:37 Chri7sti7an 7F., Wernau
 05.07.2008 00:06 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 05.07.2008 00:53 Jago7 H.7, Hannover / z. Zt. Hameln
 05.07.2008 07:04 Chri7sti7an 7F., Wernau
 05.07.2008 09:59 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
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