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ThemaBundeswehrdienstzeit28 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorHess8e J8., Angermünde / Brandenburg493443
Datum07.07.2008 14:4312970 x gelesen
Habe gehört man kann den Dienstgrad und die -zeit, die ein SaZ beim Bund erworben hat
bei einem Eintritt in die FFW anrechnen lassen.

Kann mir jemand näheres sagen?
Bzw. wo kann ich das nachlesen?

Danke vorab.


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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen493451
Datum07.07.2008 14:5611168 x gelesen
Geschrieben von Hesse Jens
Habe gehört man kann den Dienstgrad und die -zeit, die ein SaZ beim Bund erworben hat
bei einem Eintritt in die FFW anrechnen lassen.


Moin,

scheint mir nicht logisch zu sein, weil mit welcher Begründung? Schon mal die Annahme, man könne sich überhaupt Zeit anrechnen lassen: wofür denn? Willst du bei der FW als z.B. Feldwebel anfangen?

Außerdem denke ich nicht, dass eine brandschutztechnische Ausbildung bei der BW mit der bei einer FFW vergleichbar ist, wenn auch in manchen Teilen ähnlich. Bundeswehrzeit als solche scheint mir in keinster Weise anrechenbar zu sein.


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorHess8e J8., Angermünde / Brandenburg493454
Datum07.07.2008 15:0111013 x gelesen
es geht ja auch nicht um die ausbildung ist schon klar das ausbildungen ala casevac zwar ähnlichkeiten mit feuerwehrtechnischen dingen hat aber mehr auch nicht
das selbige trifft auf die funkerei und die sanität zu.

aber genau deswegen stell ich diese frage ja hier rein ;-D
es ist mir halt zu ohren gekommen und nun wollte ich mal ein paar fachkundige leute fragen

trotzdem danke


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern493469
Datum07.07.2008 15:4110822 x gelesen
Vergiss das ganz schnell wieder ...
Wenn einer bei der Berufsfeuerwehr Brand oder Oberbrandmeister hat er auch kein Anrecht drauf in der FFw befördert zu werden.


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AutorMike8 W.8, Wermelskirchen / NRW493471
Datum07.07.2008 15:4210788 x gelesen
Etwaige Ausbildungen, die identisch mit Fw Ausbildungen sind, werden anerkannt. Z.B. Sanitäter oder Rettungsassistent.
In der Hauptsache kommt aber zu tragen, dass die Dienstzeit anerkannt wird. Du warst eben im öffentlichen Dienst. Das wirkt sich positiv auf die Besoldung aus und auf die Pensionsansprüche.Die genaue Berechnung liegt mir nicht vor, aber due wirst sicher 3 Dienstalterstufen "Vorsprung" haben, deine Dienstjubiläen sind früher und die pensionsansprüche höher. Verglichen mit den Kollegen, die mit dir zusammen den Grundlehrgang belegen. Viele Fw stellen nur bis 28,5 Jahre ein, dich vielleicht noch mit 32.


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AutorFlor8ian8 M.8, Bevern / Niedersachsen493478
Datum07.07.2008 15:4710716 x gelesen
Geschrieben von Mike WolterDas wirkt sich positiv auf die Besoldung aus und auf die Pensionsansprüche.Die genaue Berechnung liegt mir nicht vor, aber due wirst sicher 3 Dienstalterstufen "Vorsprung" haben, deine Dienstjubiläen sind früher und die pensionsansprüche höher. Verglichen mit den Kollegen, die mit dir zusammen den Grundlehrgang belegen. Viele Fw stellen nur bis 28,5 Jahre ein, dich vielleicht noch mit 32.

Ich bekommt in der Freiwilligen Feuerwehr Sold und Pension? Sollte ich jetzt zu euch umziehen, oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Florian

- Ich vertrete nur meine Meinung! -
Wer Rechtsschreibfehler findet kann sie behalten!

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern493483
Datum07.07.2008 15:5110614 x gelesen
ich denke er hat überlesen das es um ne FF geht


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AutorFlor8ian8 M.8, Bevern / Niedersachsen493492
Datum07.07.2008 15:5710600 x gelesen
Geschrieben von Alexander Horcherich denke er hat überlesen das es um ne FF geht

Das nehme ich auch mal an, aber ich frage lieber nach, vielleicht gibts ja doch was :)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Florian

- Ich vertrete nur meine Meinung! -
Wer Rechtsschreibfehler findet kann sie behalten!

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AutorIngo8 K.8, Wahrendorf / Schleswig Holstein493507
Datum07.07.2008 16:1510629 x gelesen
Hallo

Wenn er vorher schon bei einer FFw wahr wird die Dienstzeit mit gerechnet nur der Dienstgrad nicht.

Wenn nur SaZ ohne Mitgliedschaft in einer FFw dann auch keine Anrechnung der Dienstzeit.

mkg ingo


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AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland493511
Datum07.07.2008 16:1910672 x gelesen
Hallo Jens,
vielleicht hat Deine Quelle etwas durcheinander gebracht. Die Dienstzeit bei der Bundeswehr kann tatsächlich angerechnet werden. Dies gilt allerdings für Grundwehrdienstleistende. Deren Dienstzeit gilt als Feuerwehrdienst. So ist es zumindest in der Brandschutzorganisationsverordnung meines Heimatbundeslandes geregelt.

Gruß Jochen


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AutorHess8e J8., Angermünde / Brandenburg493535
Datum07.07.2008 17:1010567 x gelesen
öhm sry ich glaub da bringst du was durcheinander :-)
man kann in der feuerwehr seinen "wehrersatzdienst" ableisten
aber nicht andersrum macht ja auch keinen sinn oder?

also es geht tatsächlich um eine freiwillige wehr beruflich bin ich versorgt und das sogar annehmbar ;-)
die frage bleibt weiss einer evt wo sowas schriftlich geregelt ist ?


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen493614
Datum07.07.2008 21:4910512 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hesse Jensdie frage bleibt weiss einer evt wo sowas schriftlich geregelt ist ?

Eine solche Regelung existiert nicht. Maßgebend ist die Laufbahnverordnung für die Feuerwehren des Landes Brandenburg (Link) und die enthält keinen entsprechenden Absatz.

Über die Anrechnung von anderweitig erbrachten Lehrgängen entscheidet der Leiter der Feuewehr. Ein Zugführerlehrgang (BW) wird jedoch nicht als Zugführerlehrgang (Feuerwehr) angerechnet.


Grüße

Micha


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AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland493616
Datum07.07.2008 21:5210446 x gelesen
Hi Jens,
ist mir klar. Bei der von mir erwähnten Vorschrift geht es tatsächlich ausschließlich um die FF. Um es vielleicht an einem Beispiel zu verdeutlichen: Feuerwehrangehöriger der FF wird zum Wehrdienst einberufen, kann also zwangsläufig seinen Pflichten in der Freiwilligen Feuerwehr nicht mehr nachkommen. Der FA will sich aber nach seinem Wehrdienst, oder soweit er kann auch währenddessen, in der FF engagieren. Um die "Pflichtverletzungen" gegenüber der Gemeinde zu legitimieren gibt es die von mir erwähnte Norm.

§ 1 (5) Verordnung über die Organisation des Brandschutzes und der Technischen Hilfe im Saarland:
(5) Mit der Einberufung eines Angehörigen
der Freiwilligen Feuerwehr zur Ableistung des
Grundwehrdienstes in der Bundeswehr oder
des Zivildienstes endet der Feuerwehrdienst
nicht. Der Grundwehrdienst und der Zivildienst
zählen als Feuerwehrdienstzeit.


Gruß Jochen


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AutorHess8e J8., Angermünde / Brandenburg493621
Datum07.07.2008 22:0210472 x gelesen
Na wunderbar danke hat mir geholfen.

MKG Jens


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Autorlars8 m.8, müden / nidersachsen515200
Datum18.10.2008 17:2310675 x gelesen
ich habe gerade deinen beitrag zur bundeswehrdienstzeit gelesen und muß leider feststellen
das du nicht ganz richtig liegst mit deiner antwort.

richtig ist: zeit anrechnenlassen ( wo für auch ist ja freiwillig)

falsch ist der stand der ausbildung:
ich selbst habe bei der bundeswehr meine brandschutzausbildung gemacht
und muß sagen das sich die ffw noch so manches abschauen kann und auch muß
bei der bundeswehr schaut keiner auf kosten und material zumindest nicht was die technische hilfe oder die pa-ausbildung angeht
selbst habe ich intensivst ausbildung unter pa,
das heißt alles real unter einwirkung von feuer
und üben in brenenden häusern zwei wochen lang von morgens bis abends
oder innerhalb einer woche 10 autos zu ausbildungszwecken zerschnitten

die ausbildung bei der bundeswehr sind 6wochen 10 sunden am tag und nicht nur am wochenende

ich selber habe in der zeit meinen maschinisten, mein pa-träger, meinen gruppenführer
und den technischehilfe lehrgang absolviert und meine gemeinde hat mit alle lehrgänge anerkannt

gruß porfi112


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern515239
Datum18.10.2008 20:1110402 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von lars meyerfalsch ist der stand der ausbildung:

Naja, Volker hat ja nicht geschrieben, dass das eine besser oder schlechter, sondern nur dass es nicht vergleichbar ist....

Geschrieben von lars meyerich selber habe in der zeit meinen maschinisten, mein pa-träger, meinen gruppenführer
und den technischehilfe lehrgang absolviert und meine gemeinde hat mit alle lehrgänge anerkannt


Schade, dass offensichtlich kein Lehrgang zur Verwendung von Großschreibung dabei war ;-)

In der Ursprungsfrage ging es nicht um die Anerkennung von Ausbildungen, sondern um Dienstzeiten und Dienstgraden!


Grüße
Magnus

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW515240
Datum18.10.2008 20:1210286 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von lars meyerdie ausbildung bei der bundeswehr sind 6wochen 10 sunden am tag und nicht nur am wochenende

ich selber habe in der zeit meinen maschinisten, mein pa-träger, meinen gruppenführer
und den technischehilfe lehrgang absolviert


Rechnen wir doch mal entsprechend der FwDV2:
Grundlehrgang 150 Stunden
Funklehrgang 16 Stunden
Atemschutz 25 Stunden
Truppführer 35 Stunden
Maschinist 35 Stunden
Techn.Hilfe 35 Stunden
Gruppenführer 70 Stunden

Zusammen: 366 Stunden (als absolutes Minimun, Realbrandausbildung geht eigentlich noch extra, und ordentlich dauerts sowieso länger...)

Auf 5-Tage Wochen mit 10-Stunden-Tage verteilt dann 7,3 Wochen.

Geschrieben von lars meyermeine gemeinde hat mit alle lehrgänge anerkannt

und das, obwohl die Mindeststundenzahl nach FwDV2 nicht eingehalten wurde.

Glück gehabt.

(mal davon abgesehen, dass ich nichts davon halte, den GF-Lehrgang gleich bei der Grundausbildung zu absolvieren).


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AutorNico8 M.8, Güstrow / Mecklenburg-Vorpommern515271
Datum19.10.2008 08:1610432 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherWenn einer bei der Berufsfeuerwehr Brand oder Oberbrandmeister hat er auch kein Anrecht drauf in der FFw befördert zu werden.

Dass ist so auch nicht ganz richtig, schau mal in die FwDV2 Absatz 1.12. Erworbene Qualifikationen werden natürlich für die FF anerkannt und befördert wird ja in der Regel nach Ausbildungsstand.


Gruß
Nico
-------------------------------
Mein Text, meine Meinung!

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern515274
Datum19.10.2008 09:0210398 x gelesen
Wo warst du denn?
Der Grundlehrgang geht bei der Bundeswehr genauso 5 1/2 Monate und der B3 Lehrgang knapp 3 Monate. *grübel*


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Autorlars8 m.8, müden / nidersachsen515296
Datum19.10.2008 13:1310352 x gelesen
Ich war in "Stetten am kalten Mark"


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern515297
Datum19.10.2008 13:3210348 x gelesen
Und was hast da für ne 6 wöchige Ausbildung gemacht?


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 515300
Datum19.10.2008 13:3710354 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherUnd was hast da für ne 6 wöchige Ausbildung gemacht?

In Stetten am kalten Markt (und kalt ist es dort in der Tat) finden die Lehrgänge sowohl für die zivilen Brandschützer als auch für die BundeswehrFM statt..


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW515330
Datum19.10.2008 15:0010388 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Nico MertelGeschrieben von Alexander HorcherWenn einer bei der Berufsfeuerwehr Brand oder Oberbrandmeister hat er auch kein Anrecht drauf in der FFw befördert zu werden.

Dass ist so auch nicht ganz richtig, schau mal in die FwDV2 Absatz 1.12. Erworbene Qualifikationen werden natürlich für die FF anerkannt und befördert wird ja in der Regel nach Ausbildungsstand.


Doch, das ist schon richtig, befördert wird ja in der Regel nach Ausbildungsstand ;-)

Bei der Berufsfeuerwehr besagt im mittleren Dienst der Dienstgrad erstmal nichts über die Qualifikation. HBM kann jemand ohne Führungsausbildung (GF) sein, beim BM ist es in vielen Bundesländern sogar die Regel. Die betreffenden Personen haben also nicht nur kein Anrecht auf den entsprechenden FF-Dienstgrad (HBM ist mindestens GF, je nach Bundesland sogar ein ZF-Dienstgrad!), sie _dürfen_ diesen Dienstgrad auch garnicht bekommen.

Gruß,
Henning


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AutorNico8 M.8, Güstrow / Mecklenburg-Vorpommern515333
Datum19.10.2008 15:2710205 x gelesen
Geschrieben von Henning KochHBM kann jemand ohne Führungsausbildung (GF) sein

Und dass ist die große Mehrheit? Dann hab ich gerade wieder was dazugelernt.

Geschrieben von Henning KochDie betreffenden Personen haben also nicht nur kein Anrecht auf den entsprechenden FF-Dienstgrad

Dass sie den gleichen Dienstgrad bekommen wie bei der BF, habe ich nie behauptet. Aber eine Führungsausbildung wird nach FwDV2 entsprechend anerkannt, beim BM der BF reicht dass zumindest für den Truppführer FF, und dass ist ja auch schon eine Beförderung.;-)


Gruß
Nico
-------------------------------
Mein Text, meine Meinung!

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern515337
Datum19.10.2008 15:4510310 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschIn Stetten am kalten Markt (und kalt ist es dort in der Tat) finden die Lehrgänge sowohl für die zivilen Brandschützer als auch für die BundeswehrFM statt..

Danke für die Info ...
Weiß ich auch selbst. ;-)
Dennoch kenn ich da keinen Lehrgang der 6 Wochen a 10 Std geht und man dann die genannten Funktionen hat.


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Autorlars8 m.8, müden / nidersachsen515570
Datum20.10.2008 18:2410250 x gelesen
Ich war in der "ABC und Selbstschutzschule" und habe dort meine
Brandschutz ATN erhalten


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AutorNico8 M.8, Güstrow / Mecklenburg-Vorpommern515699
Datum21.10.2008 09:0610278 x gelesen
Soweit mir dass in Erinnerung ist, gibts veschieden Brandschutzausbildungen für Soldaten, Feldwebel absolvieren den Laufbahnlehrgang des mittleren Dienstes, allerdings ohne Verwaltungsschule und ohne B3-Abschluss, Unteroffiziere nur einen Teil davon. Und vielleicht gibts dann ja auch noch was für die einfachen Soldaten?


Gruß
Nico
-------------------------------
Mein Text, meine Meinung!

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern515724
Datum21.10.2008 12:0110290 x gelesen
Die Brandschutzsoldaten (Mannschaftsdienstgrade, Uffze und Stuffze) machen nur die Grundausbildung. (B1)
Die Brandschutzfeldwebel machen die Grundausbildung (B1) und Abschlußlehrgang (B3), ohne Verwaltungslehrgang.
Und die Beamten machen den B1 und B3 und den Verwaltungslehrgang.


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 07.07.2008 14:43 Hess7e J7., Angermünde
 07.07.2008 14:56 Volk7er 7E., Eydelstedt
 07.07.2008 15:01 Hess7e J7., Angermünde
 07.07.2008 15:41 ., Neuburg
 07.07.2008 16:15 Ingo7 K.7, Wahrendorf
 19.10.2008 08:16 Nico7 M.7, Güstrow
 19.10.2008 15:00 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 19.10.2008 15:27 Nico7 M.7, Güstrow
 07.07.2008 15:42 Mike7 W.7, Wermelskirchen
 07.07.2008 15:47 Flor7ian7 M.7, Bevern
 07.07.2008 15:51 ., Neuburg
 07.07.2008 15:57 Flor7ian7 M.7, Bevern
 18.10.2008 17:23 ., müden
 18.10.2008 20:11 Magn7us 7H., Pöttmes
 18.10.2008 20:12 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 19.10.2008 09:02 ., Neuburg
 19.10.2008 13:13 ., müden
 19.10.2008 13:32 ., Neuburg
 19.10.2008 13:37 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 19.10.2008 15:45 ., Neuburg
 21.10.2008 09:06 Nico7 M.7, Güstrow
 21.10.2008 12:01 ., Neuburg
 20.10.2008 18:24 ., müden
 07.07.2008 16:19 Joch7en 7G., St. Wendel
 07.07.2008 17:10 Hess7e J7., Angermünde
 07.07.2008 21:49 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 07.07.2008 22:02 Hess7e J7., Angermünde
 07.07.2008 21:52 Joch7en 7G., St. Wendel
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